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Document 92002E001733

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1733/02 von Brice Hortefeux (PPE-DE) an die Kommission. Sicherheit der Zahlungen mit Bankkarte.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 86–87 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E1733

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1733/02 von Brice Hortefeux (PPE-DE) an die Kommission. Sicherheit der Zahlungen mit Bankkarte.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0086 - 0087


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1733/02

von Brice Hortefeux (PPE-DE) an die Kommission

(17. Juni 2002)

Betrifft: Sicherheit der Zahlungen mit Bankkarte

Trotz der ständigen Bemühungen der Bankinstitute steigt die Zahl der Betrügereien mit Bankkarten weiter an.

Gleichzeitig ist die Zahl der Inhaber von Bankkarten im Jahr 2001 um 6 % angestiegen. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich in zehn Jahren die Zahl der mit Bankkarten getätigten Bankgeschäfte praktisch verdoppelt und 2001 4,8 Milliarden Transaktionen erreicht hat.

Die Zahlung mit Karte in einem Geschäft mit Hilfe eines Terminals für elektronische Zahlungen beruht auf einer fortgeschrittenen Technologie auf der Grundlage des Lesens von Daten, die im elektronischen Chip enthalten sind. Derselbe Chip gilt auch für Bankautomaten und ermöglicht eine geschützte Validierung des Geheimcodes. Dennoch ist der elektronische Chip nicht systematisch Bestandteil der von den Bankinstituten in den verschiedenen Mitgliedstaaten ausgestellten Karten.

Beabsichtigt die Kommission angesichts dieser Tatbestände und unter Berücksichtigung der Zunahme dieser Art von Betrügereien nicht, die Vorrichtungen für die Sicherheit der Bankkarten zu harmonisieren, um es den europäischen Bürgern zu ermöglichen, dieses immer mehr benutzte Zahlungsmittel zu verwenden?

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(26. Juli 2002)

Die Kommission ist sich der Zunahme der Betrügereien mit Bankkarten bewußt und stimmt mit dem Herrn Abgeordneten darin überein, dass unbedingt Chipkarten in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden sollten, um Betrügereien mittels Nachahmungen zu reduzieren. Derzeit macht die Fälschung von Karten den Großteil der Betrügereien im Zahlungsverkehr der Gemeinschaft aus, d. h. rund 30 % der Verluste. Die Zahlungskartensysteme und die Banken haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2005 Chipkarten in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Diese Frist ist notwendig, da eine große Zahl von Karten neu ausgegeben und bestimmte Ausrüstungen ersetzt oder verändert werden müssen (Terminals, ATM [automated teller machines] usw.)

Zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln hat die Kommission im Februar 2001 einen Dreijahres-Aktionsplan zur Betrugsvorbeugung angenommen(1). Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserungen der Sicherheit, denn der Aktionsplan unterstützt die Einführung des wirtschaftlich höchstmöglichen Maßes an Sicherheit.

Im Jahr 2003 wird die Kommission eine Konferenz über die Sicherheit von Zahlungen im Binnenmarkt anberaumen, um die Informationen über die Sicherheit moderner Zahlungsprodukte und -systeme zu verbessern. Auch werden die Fortschritte bei der Migration für Chipkarten in der Europäischen Union regelmäßig in den Sitzungen der EU-Sachverständigengruppe auf dem Gebiet der Betrugsvorbeugung erörtert. Bei dieser Gruppe handelt es sich um die leitende Gruppe für die Umsetzung des Aktionsplans zur Betrugsvorbeugung.

Schließlich sieht der E-europe Chipkarten-Aktionsplan Initiativen zur Förderung der Verwendung von Chipkarten für Zahlungstransaktionen vor. Diese Initiativen decken auch Fragen der Standardisierung ab.

(1) Mitteilung der Kommission zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln, KOM(2001) 11 endg.

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