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Document 52002XC0813(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 193 vom 13.8.2002, p. 2–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002XC0813(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 193 vom 13/08/2002 S. 0002 - 0005


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2002/C 193/02)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002

    Mitgliedstaat: Finnland

    Beihilfe Nr.: N 102/01

    Titel: Ministerialerlass zum Ausgleich der den Fischern durch Robben entstandenen Verluste

    Zielsetzung: Entwurf für einen Ministerialerlass zum Ausgleich der den Fischern in den Jahren 2001 und 2002 durch Hundsrobben entstandenen Einkommensverluste

    Rechtsgrundlage: 28. kesäkuuta 1993 annettu laki N:o 615/93, /Lag nr 615/93 av den 28 juni 1993

    Haushaltsmittel: 3 bis 8 Mio. FIM (504563 bis 1345503 EUR)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Teilweiser Ausgleich der nachgewiesenen Fangverluste unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung der Fischer

    Laufzeit: 2000/2001

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 1.3.2002

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Beihilfe Nr.: N 104/A/02 (zur Änderung der Beihilfe N 416/01)

    Titel: Emissionshandelsregelung

    Zielsetzung: Staatliche Beihilfen für den Umweltschutz

    Rechtsgrundlage: The incentive payment will be allocated by virtue of an order made under section 153 of the Environment Protection Act (1990). The rules of the scheme will be established by administrative act and by virtue of appropriate contractual arrangements. The scheme will be established by primary legislation, as soon as UK Parliamentary time allows

    Haushaltsmittel: a) Anreizsystem: 43 Mio. GBP jährlich

    b) Handelssystem: keine Angaben

    Laufzeit: Der Anreiz wird jährlich von 2003-2004 bis 2007-2008 gezahlt

    Andere Angaben: Das Vereinigte Königreich hat sich verpflichtet, allen EU-Richtlinien über den Emissionshandel nachzukommen, wenn diese in Kraft treten, und wird diese Regelung anpassen, soweit dies für die Übereinstimmung mit einer solchen Richtlinie erforderlich ist

    Die britische Regierung hat erklärt, dass sie einen Jahresbericht über die Durchführung der Regelung vorlegen wird, der insbesondere Angaben über die erreichten Umweltschutzergebnisse, die Zahl und Größe der beteiligten Unternehmen, die Branchen, in denen diese tätig sind, die Höhe der bewilligten Mittel und die Handelsbedingungen im internationalen Rahmen enthalten wird

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 12.3.2002

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Beihilfe Nr.: N 104/B/02 (zur Änderung der Beihilfe N 416/01; Einbeziehung eines Kohlebergbauunternehmens)

    Titel: Emissionshandelsregelung

    Zielsetzung: Staatliche Beihilfen für den Umweltschutz

    Rechtsgrundlage: The incentive payment will be allocated by virtue of an order made under section 153 of the Environment Protection Act (1990). The rules of the scheme will be established by administrative act and by virtue of appropriate contractual arrangements. The scheme will be established by primary legislation, as soon as UK Parliamentary time allows

    Haushaltsmittel: a) Anreizsystem: 43 Mio. GBP jährlich

    b) Handelssystem: keine Angaben

    Laufzeit: Der Anreiz wird jährlich von 2003-2004 bis 2007-2008 gezahlt

    Andere Angaben: Das Vereinigte Königreich hat sich verpflichtet, allen EU-Richtlinien über den Emissionshandel nachzukommen, wenn diese in Kraft treten, und wird diese Regelung anpassen, soweit dies für die Übereinstimmung mit einer solchen Richtlinie erforderlich ist

    Die britische Regierung hat erklärt, dass sie einen Jahresbericht über die Durchführung der Regelung vorlegen wird, der insbesondere Angaben über die erreichten Umweltschutzergebnisse, die Zahl und Größe der beteiligten Unternehmen, die Branchen, in denen diese tätig sind, die Höhe der bewilligten Mittel und die Handelsbedingungen im internationalen Rahmen enthalten wird

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 23.5.2002

    Mitgliedstaat: Portugal

    Beihilfe Nr.: N 130/02

    Titel: Fischereiabkommen mit Marokko - Umstellung der Fangflotte

    Zielsetzung: Förderung der Umstellung von Fangschiffen und von Fischern, die bis 1999 vom Fischereiabkommen mit Marokko abhängig waren

    Rechtsgrundlage: Portaria do Ministério da Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas

    Haushaltsmittel: 3423795 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Einhaltung der Kriterien und Grenzwerte der Verordnungen (EG) Nr. 2792/1999 und Nr. 2561/2001 des Rates

    Laufzeit: 2002-2003

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 2.5.2002

    Mitgliedstaat: Deutschland (Schleswig-Holstein)

    Beihilfe Nr.: N 597/01

    Titel: Einzelbeihilfe für die Firma Coastal Research Management, Fischereisektor

    Zielsetzung: Pilotprojekt zur Verbesserung der Gewinnung von Zuckertang (laminaria saccharina)

    Rechtsgrundlage: Richtlinie vom 26.6.2001 betreffend die Gewährung von Beihilfen im Sektor Binnenfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein

    Haushaltsmittel: 2002-2004: 468614 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Nach den Sätzen der Gruppe 4 in Tabelle 3 Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates

    Laufzeit: 2002-2004

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 21.12.2001

    Mitgliedstaat: Niederlande

    Beihilfe Nr.: N 603/01

    Titel: Beihilfe für Maßnahmen zur Förderung des Absatzes von Scholle im Jahr 2002

    Zielsetzung: Beihilfemaßnahme zur Förderung des Absatzes von Scholle im Jahr 2002

    Rechtsgrundlage: Wet op de bedrijfsorganisatie

    Beihilfeintensität oder -höhe: 200000 EUR für 2002

    Laufzeit: 2002

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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    Datum der Annahme des Beschlusses: 31.1.2002

    Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern)

    Beihilfe Nr.: N 696/01

    Titel: Förderung der Heringsfischerei in Mecklenburg-Vorpommern

    Zielsetzung: Förderung der Heringsfischerei in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern

    Rechtsgrundlage: Haushaltsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Haushaltsmittel: 2001-2004: 2,116 Mio. EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Die staatliche Beteiligung ist auf 25 %, die Gemeinschaftsbeteiligung im Rahmen des FIAF auf 35 % begrenzt. Auf den Eigenanteil entfallen 40 % der beihilfefähigen Kosten

    Laufzeit: 2001-2004

    Andere Angaben: Teil der Planung der von FIAF kofinanzierten Maßnahmen

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    Datum der Annahme des Beschlusses: 26.3.2002

    Mitgliedstaat: Deutschland

    Beihilfe Nr.: N 734/01

    Titel: Beihilfe für Investitionen im Sektor Süßwasserfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein

    Zielsetzung: Nachhaltige Sicherstellung einer leistungsfähigen Fischerei

    Rechtsgrundlage: Anweisungen zur Gewährung von Beihilfen im Sektor Süßwasserfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein

    Haushaltsmittel: 2000-2005: 1250000 DEM (639114 EUR)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Kofinanzierung aus Mitteln des FIAF: Beihilfen für höchstens 30 % der Investitionskosten; für KMU zusätzliche Zinsverbilligung für höchstens 10 % der Investitionskosten

    Laufzeit: 2000-2005

    Andere Angaben: Teil der Planung der von FIAF kofinanzierten Maßnahmen

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 25.3.2002

    Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern)

    Beihilfe Nr.: N 775/01

    Titel: Maßnahmen zur Verbesserung der Verwertung von weißfleischigem Fisch

    Zielsetzung: Förderung des Baus einer Pilotanlage zur Gewinnung von neuen Fischereierzeugnissen

    Rechtsgrundlage: Haushaltsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Haushaltsmittel: 2001-2003: 76182 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Die staatliche Beteiligung ist auf 25 %, die Gemeinschaftsbeteiligung im Rahmen des FIAF auf 35 % begrenzt. Auf den Eigenanteil entfallen 40 % der beihilfefähigen Kosten

    Laufzeit: 2001-2003

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 24.6.2002

    Mitgliedstaat: Portugal

    Beihilfe Nr.: N 779/01

    Titel: Verbesserung der Qualität von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur

    Zielsetzung: Durchführung von Strukturverbesserungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualität von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts

    Rechtsgrundlage: Portaria do Ministério da Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas

    Haushaltsmittel: 1994000 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Einhaltung der Kriterien und Grenzwerte der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates

    Laufzeit: 2000-2006

    Andere Angaben: Durchführungsbericht

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    Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002

    Mitgliedstaat: Spanien

    Beihilfe Nr.: N 803/01

    Titel: Vermarktung von Fischereierzeugnissen (Andalusien)

    Zielsetzung: Durchführung von Strukturverbesserungsmaßnahmen bei der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, den Hafeneinrichtungen, der Untersuchung und Erschließung neuer Absatzmärkte und den Aufgaben des Berufsstands

    Rechtsgrundlage: Orden de la Consejería de Agricultura y Pesca por la que se dictan normas para la gestión de las ayudas nacionales y comunitarias previstas en el Decreto 147/1997 de ordenación, regulación y fomento de la comercialización de los productos de la pesca

    Haushaltsmittel: 11913233600 ESP (ca. 71599976 EUR)

    Laufzeit: 2000-2006

    Andere Angaben: Durchführungsbericht

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    Datum der Annahme des Beschlusses: 4.2.2002

    Mitgliedstaat: Spanien

    Beihilfe Nr.: N 814/01

    Titel: Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur

    Zielsetzung: Durchführung von Strukturmaßnahmen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzeptes für diese Region

    Rechtsgrundlage: Proyecto de Orden de la Consejería de Agricultura, Ganadería y Desarrollo Rural por la que se establecen las bases que regular la concesión de ayudas al fomento de la acuicultura y a la transformación y comercialización de los productos de la pesca y la acuicultura

    Haushaltsmittel: 1656000 EUR

    Laufzeit: 2000-2006

    Andere Angaben: Durchführungsbericht

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    Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002

    Mitgliedstaat: Portugal

    Beihilfe Nr.: N 820/01

    Titel: Von den Berufsständischen im Sektor Küstenfischerei durchzuführende Modernisierungsmaßnahmen

    Zielsetzung: Strukturelle Neuausrichtung der von den Berufsständischen im Sektor Küstenfischerei durchzuführenden Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts

    Rechtsgrundlage: Portaria do Ministério da Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas

    Haushaltsmittel: 20808019 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates

    Laufzeit: 2000-2006

    Andere Angaben: Jahresbericht

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    Datum der Annahme des Beschlusses: 2.5.2002

    Mitgliedstaat: Deutschland (Schleswig-Holstein)

    Beihilfe Nr.: N 859/01

    Titel: Einzelbeihilfe an die BUTT-Gesellschaft für marine Fischzucht

    Zielsetzung: Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die biologischen Rahmendaten zur Produktion von Seewassergarnelen in einer Kreislaufanlage in Schleswig-Holstein überprüft werden

    Rechtsgrundlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 26.6.2001

    Haushaltsmittel: 2001-2003: 140000 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Nach Maßgabe der Beträge für die Gruppe 4 in Tabelle 3 des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates

    Laufzeit: 2001-2003

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 24.6.2002

    Mitgliedstaat: Niederlande

    Beihilfe Nr.: N 87/02

    Titel: Entschädigung 2002 für die Einstellung der Fischereitätigkeit

    Zielsetzung: Einmalentschädigung für die Einstellung der hauptberuflichen Tätigkeiten nach Verringerung der Fangkapazitäten in den entsprechenden Abschnitten

    Rechtsgrundlage: Kaderwet LNV-subsidies

    Beihilfeintensität oder -höhe: 1000000 EUR für 2002

    Laufzeit: 2002

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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