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Document 52002XC0813(01)
Authorisation for State aid pursuant to Articles 87 and 88 of the EC Treaty — Cases where the Commission raises no objections (Text with EEA relevance)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 193 vom 13.8.2002, p. 2–5
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 193 vom 13/08/2002 S. 0002 - 0005
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 193/02) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002 Mitgliedstaat: Finnland Beihilfe Nr.: N 102/01 Titel: Ministerialerlass zum Ausgleich der den Fischern durch Robben entstandenen Verluste Zielsetzung: Entwurf für einen Ministerialerlass zum Ausgleich der den Fischern in den Jahren 2001 und 2002 durch Hundsrobben entstandenen Einkommensverluste Rechtsgrundlage: 28. kesäkuuta 1993 annettu laki N:o 615/93, /Lag nr 615/93 av den 28 juni 1993 Haushaltsmittel: 3 bis 8 Mio. FIM (504563 bis 1345503 EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: Teilweiser Ausgleich der nachgewiesenen Fangverluste unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung der Fischer Laufzeit: 2000/2001 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 1.3.2002 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 104/A/02 (zur Änderung der Beihilfe N 416/01) Titel: Emissionshandelsregelung Zielsetzung: Staatliche Beihilfen für den Umweltschutz Rechtsgrundlage: The incentive payment will be allocated by virtue of an order made under section 153 of the Environment Protection Act (1990). The rules of the scheme will be established by administrative act and by virtue of appropriate contractual arrangements. The scheme will be established by primary legislation, as soon as UK Parliamentary time allows Haushaltsmittel: a) Anreizsystem: 43 Mio. GBP jährlich b) Handelssystem: keine Angaben Laufzeit: Der Anreiz wird jährlich von 2003-2004 bis 2007-2008 gezahlt Andere Angaben: Das Vereinigte Königreich hat sich verpflichtet, allen EU-Richtlinien über den Emissionshandel nachzukommen, wenn diese in Kraft treten, und wird diese Regelung anpassen, soweit dies für die Übereinstimmung mit einer solchen Richtlinie erforderlich ist Die britische Regierung hat erklärt, dass sie einen Jahresbericht über die Durchführung der Regelung vorlegen wird, der insbesondere Angaben über die erreichten Umweltschutzergebnisse, die Zahl und Größe der beteiligten Unternehmen, die Branchen, in denen diese tätig sind, die Höhe der bewilligten Mittel und die Handelsbedingungen im internationalen Rahmen enthalten wird Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 12.3.2002 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 104/B/02 (zur Änderung der Beihilfe N 416/01; Einbeziehung eines Kohlebergbauunternehmens) Titel: Emissionshandelsregelung Zielsetzung: Staatliche Beihilfen für den Umweltschutz Rechtsgrundlage: The incentive payment will be allocated by virtue of an order made under section 153 of the Environment Protection Act (1990). The rules of the scheme will be established by administrative act and by virtue of appropriate contractual arrangements. The scheme will be established by primary legislation, as soon as UK Parliamentary time allows Haushaltsmittel: a) Anreizsystem: 43 Mio. GBP jährlich b) Handelssystem: keine Angaben Laufzeit: Der Anreiz wird jährlich von 2003-2004 bis 2007-2008 gezahlt Andere Angaben: Das Vereinigte Königreich hat sich verpflichtet, allen EU-Richtlinien über den Emissionshandel nachzukommen, wenn diese in Kraft treten, und wird diese Regelung anpassen, soweit dies für die Übereinstimmung mit einer solchen Richtlinie erforderlich ist Die britische Regierung hat erklärt, dass sie einen Jahresbericht über die Durchführung der Regelung vorlegen wird, der insbesondere Angaben über die erreichten Umweltschutzergebnisse, die Zahl und Größe der beteiligten Unternehmen, die Branchen, in denen diese tätig sind, die Höhe der bewilligten Mittel und die Handelsbedingungen im internationalen Rahmen enthalten wird Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 23.5.2002 Mitgliedstaat: Portugal Beihilfe Nr.: N 130/02 Titel: Fischereiabkommen mit Marokko - Umstellung der Fangflotte Zielsetzung: Förderung der Umstellung von Fangschiffen und von Fischern, die bis 1999 vom Fischereiabkommen mit Marokko abhängig waren Rechtsgrundlage: Portaria do Ministério da Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas Haushaltsmittel: 3423795 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Einhaltung der Kriterien und Grenzwerte der Verordnungen (EG) Nr. 2792/1999 und Nr. 2561/2001 des Rates Laufzeit: 2002-2003 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 2.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Schleswig-Holstein) Beihilfe Nr.: N 597/01 Titel: Einzelbeihilfe für die Firma Coastal Research Management, Fischereisektor Zielsetzung: Pilotprojekt zur Verbesserung der Gewinnung von Zuckertang (laminaria saccharina) Rechtsgrundlage: Richtlinie vom 26.6.2001 betreffend die Gewährung von Beihilfen im Sektor Binnenfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein Haushaltsmittel: 2002-2004: 468614 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Nach den Sätzen der Gruppe 4 in Tabelle 3 Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates Laufzeit: 2002-2004 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 21.12.2001 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 603/01 Titel: Beihilfe für Maßnahmen zur Förderung des Absatzes von Scholle im Jahr 2002 Zielsetzung: Beihilfemaßnahme zur Förderung des Absatzes von Scholle im Jahr 2002 Rechtsgrundlage: Wet op de bedrijfsorganisatie Beihilfeintensität oder -höhe: 200000 EUR für 2002 Laufzeit: 2002 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 31.1.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr.: N 696/01 Titel: Förderung der Heringsfischerei in Mecklenburg-Vorpommern Zielsetzung: Förderung der Heringsfischerei in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern Rechtsgrundlage: Haushaltsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Haushaltsmittel: 2001-2004: 2,116 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Die staatliche Beteiligung ist auf 25 %, die Gemeinschaftsbeteiligung im Rahmen des FIAF auf 35 % begrenzt. Auf den Eigenanteil entfallen 40 % der beihilfefähigen Kosten Laufzeit: 2001-2004 Andere Angaben: Teil der Planung der von FIAF kofinanzierten Maßnahmen Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 26.3.2002 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: N 734/01 Titel: Beihilfe für Investitionen im Sektor Süßwasserfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein Zielsetzung: Nachhaltige Sicherstellung einer leistungsfähigen Fischerei Rechtsgrundlage: Anweisungen zur Gewährung von Beihilfen im Sektor Süßwasserfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein Haushaltsmittel: 2000-2005: 1250000 DEM (639114 EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: Kofinanzierung aus Mitteln des FIAF: Beihilfen für höchstens 30 % der Investitionskosten; für KMU zusätzliche Zinsverbilligung für höchstens 10 % der Investitionskosten Laufzeit: 2000-2005 Andere Angaben: Teil der Planung der von FIAF kofinanzierten Maßnahmen Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 25.3.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr.: N 775/01 Titel: Maßnahmen zur Verbesserung der Verwertung von weißfleischigem Fisch Zielsetzung: Förderung des Baus einer Pilotanlage zur Gewinnung von neuen Fischereierzeugnissen Rechtsgrundlage: Haushaltsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Haushaltsmittel: 2001-2003: 76182 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Die staatliche Beteiligung ist auf 25 %, die Gemeinschaftsbeteiligung im Rahmen des FIAF auf 35 % begrenzt. Auf den Eigenanteil entfallen 40 % der beihilfefähigen Kosten Laufzeit: 2001-2003 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 24.6.2002 Mitgliedstaat: Portugal Beihilfe Nr.: N 779/01 Titel: Verbesserung der Qualität von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur Zielsetzung: Durchführung von Strukturverbesserungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualität von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts Rechtsgrundlage: Portaria do Ministério da Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas Haushaltsmittel: 1994000 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Einhaltung der Kriterien und Grenzwerte der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates Laufzeit: 2000-2006 Andere Angaben: Durchführungsbericht Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002 Mitgliedstaat: Spanien Beihilfe Nr.: N 803/01 Titel: Vermarktung von Fischereierzeugnissen (Andalusien) Zielsetzung: Durchführung von Strukturverbesserungsmaßnahmen bei der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, den Hafeneinrichtungen, der Untersuchung und Erschließung neuer Absatzmärkte und den Aufgaben des Berufsstands Rechtsgrundlage: Orden de la Consejería de Agricultura y Pesca por la que se dictan normas para la gestión de las ayudas nacionales y comunitarias previstas en el Decreto 147/1997 de ordenación, regulación y fomento de la comercialización de los productos de la pesca Haushaltsmittel: 11913233600 ESP (ca. 71599976 EUR) Laufzeit: 2000-2006 Andere Angaben: Durchführungsbericht Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 4.2.2002 Mitgliedstaat: Spanien Beihilfe Nr.: N 814/01 Titel: Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur Zielsetzung: Durchführung von Strukturmaßnahmen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzeptes für diese Region Rechtsgrundlage: Proyecto de Orden de la Consejería de Agricultura, Ganadería y Desarrollo Rural por la que se establecen las bases que regular la concesión de ayudas al fomento de la acuicultura y a la transformación y comercialización de los productos de la pesca y la acuicultura Haushaltsmittel: 1656000 EUR Laufzeit: 2000-2006 Andere Angaben: Durchführungsbericht Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002 Mitgliedstaat: Portugal Beihilfe Nr.: N 820/01 Titel: Von den Berufsständischen im Sektor Küstenfischerei durchzuführende Modernisierungsmaßnahmen Zielsetzung: Strukturelle Neuausrichtung der von den Berufsständischen im Sektor Küstenfischerei durchzuführenden Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts Rechtsgrundlage: Portaria do Ministério da Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas Haushaltsmittel: 20808019 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates Laufzeit: 2000-2006 Andere Angaben: Jahresbericht Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 2.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Schleswig-Holstein) Beihilfe Nr.: N 859/01 Titel: Einzelbeihilfe an die BUTT-Gesellschaft für marine Fischzucht Zielsetzung: Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die biologischen Rahmendaten zur Produktion von Seewassergarnelen in einer Kreislaufanlage in Schleswig-Holstein überprüft werden Rechtsgrundlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 26.6.2001 Haushaltsmittel: 2001-2003: 140000 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Nach Maßgabe der Beträge für die Gruppe 4 in Tabelle 3 des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates Laufzeit: 2001-2003 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 24.6.2002 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 87/02 Titel: Entschädigung 2002 für die Einstellung der Fischereitätigkeit Zielsetzung: Einmalentschädigung für die Einstellung der hauptberuflichen Tätigkeiten nach Verringerung der Fangkapazitäten in den entsprechenden Abschnitten Rechtsgrundlage: Kaderwet LNV-subsidies Beihilfeintensität oder -höhe: 1000000 EUR für 2002 Laufzeit: 2002 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids