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Document 92000E003928

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3928/00 von Bernard Poignant (PSE) an die Kommission. Seeleute, die in Häfen der Europäischen Union festsitzen.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 85–86 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E3928

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3928/00 von Bernard Poignant (PSE) an die Kommission. Seeleute, die in Häfen der Europäischen Union festsitzen.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0085 - 0086


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3928/00

    von Bernard Poignant (PSE) an die Kommission

    (13. Dezember 2000)

    Betrifft: Seeleute, die in Häfen der Europäischen Union festsitzen

    Unter den zahlreichen während der letzten Jahre angeprangerten Verstößen gegen die Rechte der Seeleute fällt besonders auf, daß Reeder bisweilen ihre Schiffsbesatzungen und die Schiffe selbst im Stich lassen. Nichts kennzeichnet deutlicher den Verfall der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die betroffenen Seeleute.

    Dieses Problem erfordert internationale Lösungen und darüber hinaus deren Anerkennung durch die Europäische Union, die einschlägige Rechtsvorschriften erlassen muß, sowie eine Zusammenarbeit der Staaten.

    Wäre es nicht angebracht, wenn die Europäische Union bestimmte Sicherungen einbauen würde, um zu verhindern, daß die Seeleute in eine derart hilflose Lage geraten?

    Gedenkt die Kommission, diesen Mangel durch einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu beheben, der die Bestimmungen der Konvention 163, der Empfehlung 173 über das Wohlergehen der Seeleute und die Konvention 166 über die Repatriierung von Seeleuten der IAO zwingend vorschreiben würde?

    Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

    (18. Januar 2001)

    Die Kommission ist sich des schwerwiegenden Problems bewußt, daß einige Reeder ihre Besatzungen sich selbst überlassen und Schiffe aufgeben, was Maßnahmen sowohl auf internationaler als auch gemeinschaftlicher Ebene erfordert.

    Die Kommission verfolgt aufmerksam die Arbeiten zu diesem Thema, die auf internationaler Ebene von der gemeinsamen Sachverständigengruppe des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) durchgeführt werden. Es darf nicht vergessen werden, daß das Problem der Aufgabe von Schiffen und Besatzungen internationale Aspekte tangiert und auf rein gemeinschaftlicher Ebene ohne Berücksichtigung des internationalen Umfelds keine Lösung gefunden werden kann.

    Eine ordnungsgemäße Anwendung der IAA-Übereinkommen über das Wohlergehen und die Repatriierung von Seeleuten durch die Mitgliedstaaten ist sicher allgemein wichtig, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Seeschiffen zu verbessern. Sie reicht jedoch nicht aus, um das Problem sich selbst überlassener Besatzungen zu lösen, wenn die betreffenden Schiffe nicht die Flagge eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft führen.

    Daher beabsichtigt die Kommission, zuerst die Schlussfolgerungen aus den Arbeiten der oben genannten Sachverständigengruppe zu prüfen, bevor ein Tätigwerden auf Gemeinschaftsebene in Erwägung gezogen wird.

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