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Document 31988Y0727(01)

    Entschließung des Rates vom 29. Juni 1988 über die künftigen Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS)

    ABl. C 197 vom 27.7.1988, p. 4–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    31988Y0727(01)

    Entschließung des Rates vom 29. Juni 1988 über die künftigen Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS)

    Amtsblatt Nr. C 197 vom 27/07/1988 S. 0004 - 0005


    ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 29 . Juni 1988 über die künftigen Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle ( GFS ) ( 88/C 197/03)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme der dem Rat am 29 . Oktober 1987 von der Kommission unterbreiteten Mitteilung ,,Eine neue Zielsetzung für die Gemeinsame Forschungsstelle´´, nach Kenntnisnahme der dem Rat am 29 . März 1988 unterbreiteten geänderten Vorschläge der Kommission mit spezifischen, von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden Forschungsprogrammen - 1 . BEKRÄFTIGT den Gemeinschaftscharakter der Gemeinsamen Forschungsstelle ( GFS ) und vertritt die Auffassung, daß es für den künftigen Erfolg der GFS von wesentlicher Bedeutung ist, daß diese einen international anerkannten wissenschaftlichen Leistungsstand erzielt und wettbewerbsfähiger wird, damit sie ihre Rolle bei der Verwiklichung des auf eine Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlage der europäischen Industrie und der Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gerichteten Gemeinschaftsziels so umfassend wie möglich wahrnehmen kann, und ersucht die Kommission, alle zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

    2.VERTRITT DIE ANSICHT, daß die GFS im Hinblick auf einen Beitrag zu dem Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft auch praktische und bedeutsame Initiativen zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Forschungszentren und Laboratorien in allen Mitgliedstaaten entwickeln und dabei die Rolle eines Katalysators der europäischen Wissenschaftsintegration übernehmen sollte;

    3.ERINNERT an seine Schlußfolgerungen vom 11 . April 1988 über die Stärkung der Rolle des GFS-Aufsichtsrats und begrüsst daher den Beschluß der Kommission zur Änderung des Mandats des Aufsichtsrats;

    4.FORDERT die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des wissenschaftlichen Leistungsstands, des Altersprofils und der Mobilität des Personals innerhalb und ausserhalb der GFS mit dem Ziel zu treffen, die Wettbewerbsfähigkeit der GFS zu steigern und die Gesamtpersonalkosten zu verringern;

    5.VERTRITT DIE ANSICHT, daß die GFS zusätzlich zu ihrer vorrangigen Aufgabe für den Zeitraum 1988-1991, die spezifischen Programme unter Einbeziehung vorbereitender Forschung durchzuführen, ihre Einrichtungen und ihr Personal nutzen sollte, um ihre Arbeit für andere Kommissionsdienststellen und Dritte in den Bereichen zu verstärken und auszubauen, in denen sie kompetent ist;

    6.IST DER ÜBERZEUGUNG, daß es von wesentlicher Bedeutung ist, die Tätigkeit für Dritte unter der Aufsicht des Generaldirektors der GFS und in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat auf der Grundlage klar umrissener vertraglicher Vereinbarungen mit den beteiligten Kommissionsdienststellen und Dritten auszubauen;

    7.FORDERT, daß im Zeitraum 1988-1991 ein zunehmender Anteil der Gesamtmittel der GFS für derartige Tätigkeiten bestimmt wird, damit die im Anhang unter Punkt B dargelegten Finanzziele erreicht werden können;

    8.VERTRITT DIE ANSICHT, daß es aufgrund der genannten Finanzziele angezeigt ist, daß die Haushaltsbehörde die erforderlichen Mittel alljährlich in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften einsetzt, und zwar unter anderem unter Berücksichtigung der in dem betreffenden Jahr zu erwartenden Vertragsarbeiten für Dritte und der in diesem Bereich in den Vorjahren geleisteten Arbeit;

    9.ERSUCHT die Kommission, in den jährlichen Durchführungsbericht, den sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorzulegen gebeten wird, entsprechende Informationen zu allen genannten Tätigkeitsfeldern einzubeziehen;

    10 .BEABSICHTIGT, im Laufe des Jahres 1990 anhand einer Prüfung der Fortschritte in Richtung auf eine Neuausrichtung der GFS und ihrer Arbeit zu erwägen, ob Anpassungen möglich oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind .

    ANHANG Schätzung der Gesamtmittel für die GFS ( 1988-1991 ) ( in Millionen ECU ) A . Durchführung des Rahmenprogramms im Wege spezifischer Forschungsprogramme und vorbereitender Forschung :

    - EWG-Forschungsprogramme - EAG-Forschungsprogramme 251,7 448,3 Zwischensumme A 700 B.Arbeit für Dritte :

    - Wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Kommission 120 -Arbeit für externe private oder öffentliche Einrichtungen 130 Zwischensumme B 250 Insgesamt 950

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