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Türkei: Die Kommission empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

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Türkei: Die Kommission empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

In ihrer Mitteilung von Oktober 2004 stellt die Kommission fest, nach ihrer Auffassung erfülle die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen zur Genüge, und empfiehlt die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit dem Land. Zuvor sollen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die die Kommission in dieser Mitteilung ebenfalls nennt. Weiter schlägt die Kommission für die Verhandlungen eine auf drei Säulen ruhende Strategie vor.

Für die Kommission ist das Endziel - der Beitritt - klar, ohne dass jedoch eine Garantie dafür bestünde, dass dieses Ziel auch erreicht wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. Oktober 2004 „Empfehlung der Europäischen Kommission zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt" [KOM(2004) 656 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen zur Genüge erfüllt, und schlägt daher vor, eine Aufnahme der Beitrittsverhandlungen unter bestimmten Bedingungen ins Auge zu fassen. Weiter schlägt sie vor, und dies ist neu, diese Verhandlungen in enger Anlehnung an eine auf drei Säulen beruhende Strategie zu führen.

Die Kommission betont, dass der Beitritt nicht vor dem Jahr 2014 stattfinden kann und aufs Sorgfältigste vorbereitet sein muss, damit die Integration auf sanftem Wege vonstatten gehen kann, ohne aufs Spiel zu setzen, was in über 50 Jahren europäischer Integration erreicht worden ist.

Die Bedingungen der Verhandlungsaufnahme

Angesichts des Wandels, der sich in den letzten Jahren in der Türkei vollzogen hat, ist die Kommission der Auffassung, dass dieses Land die politischen Kriterien von Kopenhagen voll und ganz erfüllt. Mit den politischen Reformen ist die Türkei erheblich vorangekommen, vor allem dank der weit reichenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen, die sie in den letzten Jahren im Einklang mit den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft bewerkstelligt hat. Allerdings sind bisher weder das Vereinsgesetz, noch das neue Strafgesetzbuch, noch das Gesetz über die zweitinstanzlichen Berufungsgerichte in Kraft getreten. Auch der Beschluss über die Strafprozessordnung, die Gesetzesnovelle zur Schaffung einer Kriminalpolizei und das Gesetz über Strafvollzug und -maßregeln warten noch immer auf Verabschiedung.

Die Türkei unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die wirksame Umsetzung dieser Reformen zu gewährleisten. Dennoch müssen sowohl die Gesetzgebung als auch die Umsetzung weiter konsolidiert und ausgebaut werden. Dies gilt insbesondere für die „Null-Toleranz-Politik" bei der Bekämpfung von Folter und Misshandlung; es gilt ebenso für die Durchsetzung der Rechtsbestimmungen zum Schutz der Meinungsfreiheit, der Religionsfreiheit, der Frauenrechte, der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie den Gewerkschafts- und Minderheitenrechten.

In Anbetracht der allgemeinen Fortschritte im Reformprozess und unter der Voraussetzung, dass die Türkei die vorstehend genannten, noch in Vorbereitung befindlichen Gesetze demnächst in Kraft setzt, empfiehlt die Kommission die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen. Weiter schlägt sie vor, diese Verhandlungen nach einer auf drei Säulen beruhenden Strategie zu führen.

Verhandlungsbasis auf drei Säulen

Die erste Säule betrifft die Zusammenarbeit zur verstärkten Unterstützung des Reformprozesses in der Türkei, insbesondere im Hinblick auf eine fortlaufende Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen. Sie wird sich auf eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft stützen, die sich an den Prioritäten des Reformprozesses orientiert. Schon ab Ende 2005 werden die Fortschritte bei den politischen Reformen jedes Jahr umfassend geprüft. Dazu wird die Kommission dem Europäischen Rat im Dezember 2005 einen ersten Bericht vorlegen.

Die Kommission kann im Falle schwerwiegender und fortgesetzter Verletzung der freiheitlichen und demokratischen Grundsätze, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit, auf denen die Europäische Union gegründet ist, eine Aussetzung der Verhandlungen empfehlen. Nach einer solchen Empfehlung kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit die effektive Aussetzung der Verhandlungen beschließen.

Bei der zweiten Säule geht es um die spezifische Herangehensweise in Bezug auf die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen einer Regierungskonferenz mit voller Beteiligung aller EU-Mitglieder statt. Für jedes Verhandlungskapitel wird der Rat die Referenzkriterien für den vorläufigen Abschluss der Verhandlungen festlegen, wozu insbesondere eine befriedigende Bilanz in Bezug auf die Umsetzung des Besitzstandes gehört. Die rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Übernahme des Besitzstandes ergeben, müssen vor Aufnahme der Verhandlungen über die betreffenden Kapitel erfüllt sein. Hier könnten sich längere Übergangszeiträume als notwendig erweisen.

In bestimmten Bereichen (wie den Strukturpolitiken und der Landwirtschaftspolitik) könnten sich Sonderregelungen als erforderlich erweisen. In Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zieht die Kommission unbefristete Schutzklauseln in Betracht. Der Beitritt der Türkei dürfte mit einschneidenden finanziellen und institutionellen Konsequenzen verbunden sein. Daher wird die Europäische Union die Verhandlungen erst abschließen können, wenn die finanzielle Vorausschau für die Zeit nach 2014 festgelegt ist.

Die dritte Säule sieht einen wesentlich verstärkten politischen und kulturellen Dialog zwischen den Völkern der Mitgliedstaaten der Union und der Türkei vor. In diesem Dialog wird es um kulturelle und religiöse Unterschiede, um Migrationsfragen, Probleme im Zusammenhang mit den Minderheitenrechten und um Terrorismus gehen. Die wichtigste Rolle soll dabei die Zivilgesellschaft spielen, und die EU muss ihr dies erleichtern.

Fragen, vor die uns ein möglicher Beitritt der Türkei stellt

Parallel zu ihrem Regelmäßigen Bericht über die Türkei und der Empfehlung hat die Kommission auch eine detaillierte Impactstudie über „Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union" vorgelegt. Diese Bewertung gelangt zu dem Schluss, dass ein Beitritt der Türkei sowohl für die Türkei selbst als auch für die EU eine Herausforderung darstellt. Bei klugem Vorgehen bietet er beiden Seiten große Chancen. Die notwendigen Vorbereitungen werden sich weit bis ins nächste Jahrzehnt hinziehen. In dieser Zeit wird sich die EU weiter entwickeln, und die Türkei dürfte in noch stärkerem Maße als bisher in eine Zeit des radikalen Wandels treten. Auch der gemeinschaftliche Besitzstand, dass heißt die Gesamtheit der Politiken und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, werden sich in dieser Zeit weiterentwickeln, um den Erfordernissen einer Union von 27 oder mehr Mitgliedern gerecht zu werden. Mit dieser Entwicklung können auch Chancen und Herausforderungen antizipiert werden, die aus dem Beitritt der Türkei entstehen.

Kontext

Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei haben eine lange Geschichte. Schon 1963 wurde ein Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei geschlossen, in dem auf eine Beitrittsperspektive Bezug genommen wird. 1995 wurde eine Zollunion gegründet, und im Dezember 1999 hat der Europäische Rat in Helsinki der Türkei offiziell den Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Dies war Ausdruck der Überzeugung, dass dieses Land die Grundlagen für ein demokratisches System besitzt, auch wenn noch enormer Handlungsbedarf bei der Achtung der Menschenrechte und dem Schutz der Minderheiten besteht.

In diesem Kontext ist der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Europäische Rat vom Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichtes und einer Empfehlung der Kommission beschließen solle, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt und die Europäische Union demnach die Beitrittsverhandlungen mit diesem Land eröffnen kann.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Assoziationsabkommen EWG-Türkei (1963) [Amtsblatt Nr. 217 vom 29.12.1964]

Schussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004 Der Europäische Rat hat beschlossen, dass die Europäische Union am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet. Diese Verhandlungen werden gemäß der von der Kommission in ihrer Empfehlung von Oktober 2004 vorgeschlagenen Strategie geführt.

BEWERTUNG DER KOMMISSION

Bericht der Kommission [KOM(98) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. SEK(2001) 1756 -Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. SEK(2002) 1412 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. SEK(2003) 1212 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. SEK(2004) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. SEK(2005) 1426 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 649 endg. SEK(2005) 1390 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 03.07.2007

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