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Document 52017TA1206(08)
Report on the annual accounts of the Community Plant Variety Office for the financial year 2016, together with the Office’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts
Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts
OJ C 417, 6.12.2017, p. 57–62
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/57 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts
(2017/C 417/08)
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zum Amt
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
Hinweis
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16. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
17. |
Mit 788 540 Euro bzw. 40 % (2015: 395 882 Euro bzw. 28 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich derzeit laufende Gebäuderenovierungen (284 423 Euro), IT-Projekte (253 483 Euro) und Kosten für Prüfungen und Evaluierungen (137 098 Euro), für die Dienstleistungen zum Teil im Jahr 2017 erbracht oder erst in diesem Jahr in Rechnung gestellt werden. |
18. |
Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2015 auf das Folgejahr übertragenen Mittel für Zahlungen war bei Titel II mit 17 % (2015: 20 %) ebenfalls hoch, was darauf hindeutet, dass die Haushaltsplanung verbessert werden muss. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
19. |
Periodische externe Leistungsevaluierungen sind in der Gründungsverordnung des Amts nicht vorgeschrieben. Zwar haben das Amt oder die Kommission Ad-hoc-Evaluierungen spezifischer Themen durchgeführt, doch sollte das Amt zusammen mit der Kommission in Erwägung ziehen, mindestens alle fünf Jahre umfassende externe Leistungsevaluierungen in Auftrag zu geben, wie dies die meisten anderen Agenturen tun. Bei einer künftigen Überarbeitung der Gründungsverordnung sollte dies verpflichtend eingeführt werden. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
20. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts sind auf seiner Website www.cpvo.europa.eu verfügbar.
(3) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2014 |
Für den größten Teil seiner Zahlungen nutzt das Amt den elektronischen Zahlungsverkehr. Die Rechnungsführerin oder ihre beiden Stellvertreterinnen können die Zahlungen elektronisch unterzeichnen. Die Unterschrift einer zweiten Person ist nicht erforderlich, was ein finanzielles Risiko für das Amt darstellt. |
Ausstehend |
2014 |
Obwohl das Amt seine Tätigkeit 1995 aufgenommen hat, gibt es kein mit dem Aufnahmemitgliedstaat geschlossenes Sitzabkommen zur Regelung der Bedingungen, unter denen das Amt und sein Personal tätig sind. |
Im Gange |
2015 |
Mit 395 882 Euro bzw. 28 % (2014: 394 599 Euro bzw. 30 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Projekte (134 030 Euro), Dienstreisekosten (96 368 Euro) und Kosten im Zusammenhang mit der internen Revision (82 070 Euro), für die Dienstleistungen erst im Jahr 2016 erbracht oder in Rechnung gestellt werden. |
n. z. |
2015 |
Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2014 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II mit 20 % (2014: 26 %) hoch und deutet auf Mängel bei der Planung hin. |
Im Gange |
2015 |
Die Ausgaben für Verfahren im Zusammenhang mit Beschwerden sollten im Prinzip durch Gebühren für Beschwerdeverfahren gedeckt werden (1). Diese Gebühren decken jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einkünfte aus Gebühren für Beschwerdeverfahren auf insgesamt 11 000 Euro (2014: 12 500 Euro), während die Kosten für die Mitglieder der Beschwerdekammer rund 62 037 Euro betrugen (2014: 80 114 Euro). |
n. z. |
2015 |
Zum 31. Dezember 2015 betrugen die länger als 90 Tage ausstehenden Gebühren (hauptsächlich Jahresgebühren) 240 766 Euro. Das Amt nutzte nicht alle in seiner Finanzregelung vorgesehenen Möglichkeiten, um ausstehende Gebühren einzuziehen, wie etwa die Zwangsvollstreckung (2). |
Im Gange |
(1) Erwägungsgründe der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission (ABl. L 121 vom 1.6.1995, S. 31).
(2) Artikel 53 der Finanzregelung des Amts.
ANTWORT DES AMTS
Das Amt nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.
17. |
Die hohe Übertragungsrate im Jahr 2016 ist weitgehend durch die laufende Renovierung des Gebäudes und ein IT-Entwicklungsprojekt bedingt. Aus betrieblichen Gründen kann die Ausführung dieser Projekte nicht mit dem Kalenderjahr in Einklang gebracht werden. |