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Document 52017TA1206(08)

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts

OJ C 417, 6.12.2017, p. 57–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/57


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts

(2017/C 417/08)

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Amt

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

14,7

16,1

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

46

44

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Amts für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Amts zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Amts ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Amts trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Amts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir die Verfahren des Amts zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Amt die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

Hinweis

15.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt des Amts ist vollständig selbstfinanziert; die Einnahmen stammen in erster Linie von Antragstellern auf gemeinschaftlichen Sortenschutz und Inhabern von gemeinschaftlichem Sortenschutz. Da aber nur rund 4 % seiner Einnahmen von Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich stammen, hält das Amt es für unwahrscheinlich, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs seine Einnahmen erheblich gefährden wird. Darüber hinaus lässt sich nach Auffassung des Amts sicherstellen, dass für die derzeit im Vereinigten Königreich durchgeführten Prüfungen von Arten geeignete Räumlichkeiten und geeignete Ausrüstung verfügbar sind, ohne die Geschäftsfortführung des Amts einem beträchtlichen Risiko auszusetzen.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 788 540 Euro bzw. 40 % (2015: 395 882 Euro bzw. 28 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich derzeit laufende Gebäuderenovierungen (284 423 Euro), IT-Projekte (253 483 Euro) und Kosten für Prüfungen und Evaluierungen (137 098 Euro), für die Dienstleistungen zum Teil im Jahr 2017 erbracht oder erst in diesem Jahr in Rechnung gestellt werden.

18.

Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2015 auf das Folgejahr übertragenen Mittel für Zahlungen war bei Titel II mit 17 % (2015: 20 %) ebenfalls hoch, was darauf hindeutet, dass die Haushaltsplanung verbessert werden muss.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Periodische externe Leistungsevaluierungen sind in der Gründungsverordnung des Amts nicht vorgeschrieben. Zwar haben das Amt oder die Kommission Ad-hoc-Evaluierungen spezifischer Themen durchgeführt, doch sollte das Amt zusammen mit der Kommission in Erwägung ziehen, mindestens alle fünf Jahre umfassende externe Leistungsevaluierungen in Auftrag zu geben, wie dies die meisten anderen Agenturen tun. Bei einer künftigen Überarbeitung der Gründungsverordnung sollte dies verpflichtend eingeführt werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts sind auf seiner Website www.cpvo.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Für den größten Teil seiner Zahlungen nutzt das Amt den elektronischen Zahlungsverkehr. Die Rechnungsführerin oder ihre beiden Stellvertreterinnen können die Zahlungen elektronisch unterzeichnen. Die Unterschrift einer zweiten Person ist nicht erforderlich, was ein finanzielles Risiko für das Amt darstellt.

Ausstehend

2014

Obwohl das Amt seine Tätigkeit 1995 aufgenommen hat, gibt es kein mit dem Aufnahmemitgliedstaat geschlossenes Sitzabkommen zur Regelung der Bedingungen, unter denen das Amt und sein Personal tätig sind.

Im Gange

2015

Mit 395 882 Euro bzw. 28 % (2014: 394 599 Euro bzw. 30 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Projekte (134 030 Euro), Dienstreisekosten (96 368 Euro) und Kosten im Zusammenhang mit der internen Revision (82 070 Euro), für die Dienstleistungen erst im Jahr 2016 erbracht oder in Rechnung gestellt werden.

n. z.

2015

Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2014 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II mit 20 % (2014: 26 %) hoch und deutet auf Mängel bei der Planung hin.

Im Gange

2015

Die Ausgaben für Verfahren im Zusammenhang mit Beschwerden sollten im Prinzip durch Gebühren für Beschwerdeverfahren gedeckt werden (1). Diese Gebühren decken jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einkünfte aus Gebühren für Beschwerdeverfahren auf insgesamt 11 000 Euro (2014: 12 500 Euro), während die Kosten für die Mitglieder der Beschwerdekammer rund 62 037 Euro betrugen (2014: 80 114 Euro).

n. z.

2015

Zum 31. Dezember 2015 betrugen die länger als 90 Tage ausstehenden Gebühren (hauptsächlich Jahresgebühren) 240 766 Euro. Das Amt nutzte nicht alle in seiner Finanzregelung vorgesehenen Möglichkeiten, um ausstehende Gebühren einzuziehen, wie etwa die Zwangsvollstreckung (2).

Im Gange


(1)  Erwägungsgründe der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission (ABl. L 121 vom 1.6.1995, S. 31).

(2)  Artikel 53 der Finanzregelung des Amts.


ANTWORT DES AMTS

Das Amt nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.

17.

Die hohe Übertragungsrate im Jahr 2016 ist weitgehend durch die laufende Renovierung des Gebäudes und ein IT-Entwicklungsprojekt bedingt. Aus betrieblichen Gründen kann die Ausführung dieser Projekte nicht mit dem Kalenderjahr in Einklang gebracht werden.


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