EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32017H0809(04)
Council Recommendation of 11 July 2017 on the 2017 National Reform Programme of Denmark and delivering a Council opinion on the 2017 Convergence Programme of Denmark
Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks 2017
Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks 2017
OJ C 261, 9.8.2017, p. 16–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 261/16 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 11. Juli 2017
zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks 2017
(2017/C 261/04)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 16. November 2016 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2017 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 16. November 2016 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Dänemark nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. |
(2) |
Der Länderbericht 2017 für Dänemark wurde am 22. Februar 2017 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Dänemarks bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2016, bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. |
(3) |
Am 28. April 2017 übermittelte Dänemark sein nationales Reformprogramm 2017 und sein Konvergenzprogramm 2017. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. |
(4) |
Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt. |
(5) |
Dänemark befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2017 sieht die Regierung vor, im Jahr 2017 ein öffentliches Gesamtdefizit von 1,9 % des BIP zu erreichen und während des gesamten Programmzeitraums bis 2020 weiterhin das mittelfristige Haushaltsziel — ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP — zu erfüllen. Dem Konvergenzprogramm 2017 zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2017 auf 37,0 % sinken und bis 2020 weiter auf 33,9 % zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für den Programmzeitraum plausibel. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission dürfte der strukturelle Saldo voraussichtlich ein Defizit von 0,4 % des BIP im Jahr 2017 und von 0,1 % des BIP im Jahr 2018 erreichen, womit er weitgehend mit dem Ziel des Konvergenzprogramms 2017 übereinstimmen und über dem mittelfristigen Haushaltsziel liegen würde. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Dänemark die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich erfüllt. |
(6) |
In demografisch schwierigen Zeiten ist die Gewährleistung des Arbeitskräfteangebots eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum in Dänemark. In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe grundlegender Arbeitsmarktreformen auf den Weg gebracht, die insbesondere darauf abzielen, die Arbeitsanreize zu verstärken und die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu verbessern. Diese Reformen könnten dazu beitragen, die dänischen Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen, die Tragfähigkeit des dänischen Sozialmodells zu gewährleisten und dem sich abzeichnenden Arbeitskräftemangel in bestimmten Berufen entgegenzuwirken. Durch Reformen zur Erhöhung der Beteiligungs- und Abschlussquoten in der beruflichen Bildung und einem Dreierabkommen zur Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen lässt sich das Fachkräfteangebot voraussichtlich erweitern. Das im Rahmen der Strategie Europa 2020 verfolgte nationale Ziel für soziale Eingliederung, das eine Verringerung der Anzahl der in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsintensität lebenden Menschen vorsieht, ist bei Weitem noch nicht erreicht. Die Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit stellen auch weiterhin eine Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere für aus Nicht-EU-Ländern stammende Menschen mit Migrationshintergrund (auch wenn sie bereits seit Langem in Dänemark leben), u. a. da diese im Durchschnitt geringere Bildungserfolge erzielen als im Inland Geborene. Diese Kluft setzt sich auch in zweiter Generation fort. Die bei den trilateralen Verhandlungen 2016 vereinbarten Maßnahmen zur beruflichen Integration könnten die Situation für neu angekommene Flüchtlinge verbessern; ihre Situation muss daher in Zukunft genau beobachtet werden. Es sollten jedoch noch weitere Maßnahmen getroffen werden, um auch andere Randgruppen, wie junge Menschen mit niedrigem Bildungsniveau und Arbeitnehmer über 60 Jahre, effizienter in den Arbeitsmarkt einzugliedern. |
(7) |
Zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums, zur Aufrechterhaltung des vergleichsweise hohen sozialen Schutzes in Dänemark und zur Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Landes ist ein hoher Produktivitätszuwachs unerlässlich. Auch wenn die dänische Produktivität im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hoch ist, so ist der Produktivitätszuwachs seit geraumer Zeit rückläufig. Insbesondere bei den auf den Inlandsmarkt ausgerichteten Dienstleistungen stagnierte die Produktivität. Zwar hat Dänemark in den vergangenen Jahren mehrere Reformen durchgeführt, doch fällt der Produktivitätszuwachs aufgrund eines nach wie vor schwachen Wettbewerbs in bestimmten Dienstleistungssektoren weiterhin gering aus. Der Wettbewerb wird — etwa im Großhandel oder bei den Verkehrsdiensten — durch sektorspezifische Beschränkungen behindert. |
(8) |
Im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Dänemarks umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2017 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm 2017 und das nationale Reformprogramm 2017 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Dänemark gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Dänemark berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt. |
(9) |
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2017 geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass Dänemark den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird — |
EMPFIEHLT, dass Dänemark 2017 und 2018
1. |
mehr Wettbewerb im auf den Inlandsmarkt ausgerichteten Dienstleistungssektor schafft. |
Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. TÕNISTE
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(3) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).