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Document 62016TN0477
Case T-477/16: Action brought on 26 August 2016 — Epsilon International v Commission
Rechtssache T-477/16: Klage, eingereicht am 26. August 2016 — Epsilon International/Kommission
Rechtssache T-477/16: Klage, eingereicht am 26. August 2016 — Epsilon International/Kommission
OJ C 402, 31.10.2016, p. 49–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
31.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/49 |
Klage, eingereicht am 26. August 2016 — Epsilon International/Kommission
(Rechtssache T-477/16)
(2016/C 402/58)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Epsilon International SA (Marousi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Bogaert und A. Guillerme)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt
1) |
auf der Grundlage von Art. 272 AEUV
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2) |
auf der Grundlage von Art. 263 AEUV den Beschluss der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2016 (Aktenzeichen Ares [2016]2835215), Epsilon in der Early Detection and Exclusion System Database (EDES) zu registrieren, für nichtig zu erklären. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Begründung ihrer auf Art. 272 AEUV gestützten Anträge trägt Epsilon vor, dass die Feststellungen der Prüfer, denen die Europäische Kommission zugestimmt habe und die sich auf die Personalkosten bezögen, die für die Durchführung der Projekte BRISEIDE, SMART-ISLANDS und i-SCOPE angegeben worden seien, fehlerhaft seien. Im Einzelnen trägt Epsilon vor, dass in Bezug auf das Zeiterfassungssystem sowie die Berechnungen der produktiven Stunden und der Stundensätze, das Fehlen von Rechnungen für die Arbeit der Eigentümer und die Tatsache, dass die mit den In-House Consultants getroffenen Vereinbarungen beim Steueramt nicht registriert worden seien, keine Unregelmäßigkeiten begangen worden seien. Jedenfalls könnten geringfügige Fehler in Bezug auf die Durchführung dieser Verträge nicht als Fehler systematischer Natur angesehen werden.
Ferner ficht Epsilon den Beschluss der Kommission an, die Zahlungen für die Durchführung der von der EU geförderten Projekte i-LOCATE, eENV-Plus, GeoSmartCity und c-SPACE auszusetzen, und macht geltend, er habe keine gesetzliche Grundlage.
Mit ihrem auf Art. 263 AEUV gestützten Antrag begehrt Epsilon, den Beschluss der Kommission, Epsilon wegen der angeblichen potenziell systematischen Natur der bei der Durchführung der oben genannten Projekte begangenen Fehler in der Early Detection and Exclusion System Database (EDES) zu registrieren, für nichtig zu erklären. Der Beschluss verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Verteidigungsrechte.