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Document 62015TN0214

Rechtssache T-214/15: Klage, eingereicht am 23. April 2015 — Novartis AG/HABM — Meda AB (Zymara)

OJ C 205, 22.6.2015, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/40


Klage, eingereicht am 23. April 2015 — Novartis AG/HABM — Meda AB (Zymara)

(Rechtssache T-214/15)

(2015/C 205/53)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Novartis AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Meda AB (Solna, Schweden)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Anmelder: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „Zymara“ — Anmeldung Nr. 9 982 745.

Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 6. Februar 2015 in der Sache R 550/2014-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Die Beschwerdekammer habe die Waren „Pharmazeutische Präparate, nämlich Präarate für die Behandlung von Krebs“ fehlerhaft beurteilt;

die Beschwerdekammer habe ihre Entscheidung fehlerhaft auf inexistente Rechtschreibregeln gestützt;

die Beschwerdekammer habe Argumente zum Vergleich der Zeichen ignoriert und deshalb fälschlich festgestellt, dass die Zeichen phonetisch nur geringe Ähnlichkeit aufwiesen;

die Beschwerdekammer habe beim visuellen Vergleich den Wortanfängen zu viel Gewicht beigemessen.


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