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Document 31994Y1231(05)

Entschließung des Rates vom 22. Dezember 1994 über die Weiterentwicklung der Politik der Gemeinschaft im Bereich der Satellitenkommunikation unter besonderer Berücksichtigung des Zugangs zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung

OJ C 379, 31.12.1994, p. 5–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

31994Y1231(05)

Entschließung des Rates vom 22. Dezember 1994 über die Weiterentwicklung der Politik der Gemeinschaft im Bereich der Satellitenkommunikation unter besonderer Berücksichtigung des Zugangs zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung

Amtsblatt Nr. C 379 vom 31/12/1994 S. 0005 - 0007


ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 22. Dezember 1994 über die Weiterentwicklung der Politik der Gemeinschaft im Bereich der Satellitenkommunikation unter besonderer Berücksichtigung des Zugangs zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung (94/C 379/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 1994 über die Satellitenkommunikation: Zugang zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung,

gestützt auf die Richtlinie 94/46/EG der Kommission vom 13. Oktober 1994 zur Änderung der Richtlinien 88/301/EWG und 90/388/EWG, insbesondere betreffend die Satelliten-Kommunikation (1),

gestützt auf die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1991 über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Satellitenkommunikationsdienste und -geräte (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 19. Dezember 1991 die allgemeinen Ziele unterstützt, die im Grünbuch der Kommission über ein gemeinsames Vorgehen im Bereich der Satellitenkommunikation in der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt sind.

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 6. Mai 1994 über die Gemeinschaft und den Weltraum (3) darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, daß die Anstrengungen zur Unterstützung der Entwicklung - unter anderem - eines wettbewerbsfähigen europäischen Satellitenkommunikationssektors durch eine Reihe politischer Initiativen und Maßnahmen verstärkt werden, und die feste Einrichtung einer längerfristig angelegten Gemeinschaftspolitik für Satellitenkommunikation vorgeschlagen, die sowohl die Telekommunikations- als auch die Weltraumaspekte, die die Zukunft des Sektors betreffen, in vollem Umfang berücksichtigt.

Es sollten Bemühungen unternommen werden, um die Zukunft dieses strategisch wichtigen Sektors sicherzustellen.

Eine erfolgreiche europäische Beteiligung am Weltmarkt für Satellitenkommunikation hängt unter anderem ab von der Schaffung eines wettbewerbsfähigen Satellitenkommunikationssektors in einem liberalisierten Umfeld, vom vergleichbaren effektiven Zugang zu Drittlandsmärkten, von der Verfügbarkeit geeigneter Technologie und von der Gewinnung von Privatinvestitionen in erheblichem Umfang.

Diese Faktoren sind unter anderem wesentliche Elemente, die es zu berücksichtigen gilt, wenn der Satellitenkommunikationssektor in die Lage versetzt werden soll, einen geeigneten Beitrag zur Entwicklung transeuropäischer Telekommunikationsnetze und einer globalen Informationsgesellschaft zu leisten.

Die Ziele der Gemeinschaft bestehen darin, einen gemeinsamen Markt für Satellitenkommunikationsdienste zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Satellitendienstsektors zu fördern. Diese Ziele werden unter anderem durch Einführung und Anregung des Wettbewerbs zwischen Anbietern von Satellitenkommunikationsdiensten erreicht.

In einem von zunehmendem Wettbewerb gekennzeichneten Umfeld sind geeignete transparente und nichtdiskriminierende Vereinbarungen über den Zugang zu Raumsegmentressourcen von wesentlicher Bedeutung.

Die effiziente Verwaltung der Orbitressourcen und der damit verbundenen Frequenzressourcen durch die Mitgliedstaaten steht in engem Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen.

Raumsegmentkapazität wird von zwischenstaatlichen Satellitenorganisationen - insbesondere von INTELSAT, INMARSAT und EUTELSAT - sowie von öffentlichen und privaten Satellitenbetreibern bereitgestellt.

Nationale Telekommunikationsbetreiber kontrollieren in der Regel entweder als Unterzeichner im Rahmen zwischenstaatlicher Systeme oder als Eigentümer nationaler Systeme den Zugang zu einem Grossteil der Raumsegmentkapazität. Diese nationalen Betreiber stehen bei der Bereitstellung von Satellitendiensten auch mit anderen Dienstanbietern im Wettbewerb -

1. IN ERINNERUNG DARAN, daß in der Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1991 über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Satellitenkommunikationsdienste und -geräte

- der verbesserte Zugang zum Raumsegment als ein Hauptziel erachtet wurde, wobei dies sowohl den Zugang zur Weltraumkapazität der zwischenstaatlichen Organisationen als Betreiber von Satellitensystemen als auch wirksame und beschleunigte Verfahren für den Aufbau separater Satellitensysteme und den Zugang zu diesen umfasst;

- für notwendig erklärt wurde, daß den industriellen Aspekten gebührend Rechnung getragen wird; hierzu zählt auch die Notwendigkeit einer international wettbewerbsfähigen europäischen Satellitenkommunikationsindustrie;

2. IN ANERKENNUNG

2.1. hinsichtlich des Satellitenkommunikationssektors der Gemeinschaft,

a) daß es sich bei diesem Sektor um einen Spitzentechnologiebereich von strategischer Bedeutung handelt, was bei der Weiterentwicklung der Kommunikationspolitik der Gemeinschaft zu berücksichtigen ist;

b) daß die Konsolidierung und das Heranwachsen eines wettbewerbsfähigen Satellitenkommunikationssektors in der Gemeinschaft unter anderem davon abhängt, daß sich sein Potential in vollem Umfang in den Überlegungen zur Politik in den Bereichen Satellitenkommunikation, Forschung und Entwicklung, Aussenbeziehungen sowie Industrie widerspiegelt;

2.2. hinsichtlich der zwischenstaatlichen Satellitenorganisationen wie INTELSAT, INMARSAT und insbesondere EUTELSAT,

a) daß diese Organisationen bei der Bereitstellung von Raumsegmentkapazität eine wichtige Rolle spielen und daß diese Kapazität den Unterzeichnern derzeit auf universeller Basis und zu nichtdiskriminierenden Bedingungen bereitgestellt wird;

b) daß derzeit eine Überprüfung der institutionellen und wirtschaftlichen Grundlage dieser Organisationen vorgenommen wird;

c) daß die Mitgliedstaaten entsprechend den Bestimmungen des Vertrags alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß die Unterzeichner ihre Funktion hinsichtlich der Verteilung von Raumsegmentkapazität in nichtdiskriminierender Weise nach Maßgabe der Richtlinie 94/46/EG erfuellen;

2.3. daß ein ausgewogenes Konzept der Mitgliedstaaten für eine effiziente Verwaltung von Orbit- und damit verbundenen Frequenzressourcen, das eine wirksame Vertretung ihrer Interessen sicherstellt, von wesentlicher Bedeutung ist, um einen unparteiischen nichtdiskriminierenden Zugang für Anbieter von Raumsegmentkapazität zu sichern, wobei dem neuen wettbewerbsorientierten und kommerziellen Umfeld gebührend Rechnung getragen wird;

2.4. daß satellitengestützte Netze, Dienste und Anwendungen einen Beitrag zum raschen Aufbau transeuropäischer Netze leisten können und daß dies auch zur globalen Informationsgesellschaft beitragen kann;

3. ERACHTET die folgenden Punkte ALS WESENTLICHE ZIELE für die Weiterentwicklung der Politik im Bereich Satellitenkommunikation:

3.1. Nichtdiskriminierender Zugang zur Raumsegmentkapazität, einschließlich und insbesondere der Raumsegmentkapazität zwischenstaatlicher Satellitenorganisationen, für alle Anbieter und Nutzer von Satellitendiensten in der gesamten Gemeinschaft;

3.2. dringende Anpassung der zwischenstaatlichen Satellitenorganisationen wie INTELSAT, INMARSAT und insbesondere EUTELSAT unter Berücksichtigung des regulatorischen Rahmens der Gemeinschaft und der Markterfordernisse im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag und den Interessen des Satellitenkommunikationssektors der Gemeinschaft, und zwar unter Berücksichtigung unter anderem folgender Grundsätze:

a) konsequente Trennung aller regulatorischen und betrieblichen Funktionen;

b) Aufhebung oder grössere Flexibilität der Verbindung zwischen Investitionsanteilen und Nutzung;

c) Nichtdiskriminierung und Transparenz, wenn sowohl Raumsegmentkapazität als auch Satellitendienste bereitgestellt werden;

3.3. vergleichbarer und effektiver Zugang zu Drittlandsmärkten, und zwar parallel zur Liberalisierung des Gemeinschaftsmarktes;

3.4. effiziente Verwaltung von Orbit- und Frequenzressourcen im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion, aufbauend auf der Zusammenarbeit in der CEPT und unter voller Berücksichtigung der Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Nutzen und die Marktorientierung des derzeitigen Konzepts zu verbessern;

4. NIMMT die Absicht der Kommission ZUR KENNTNIS, wo dies erforderlich ist, die durch die Vertragsbestimmungen gebotenen Mittel, insbesondere die Wettbewerbsregeln, einzusetzen, um in der Gemeinschaft bestehende Beschränkungen des Zugangs zur Raumsegmentkapazität zu beseitigen;

5. FORDERT die Mitgliedstaaten AUF,

- bei der Verwirklichung der obengenannten wesentlichen Ziele hinsichtlich der Reform der zwischenstaatlichen Satellitenorganisationen wie INTELSAT, INMARSAT und insbesondere EUTELSAT sowie hinsichtlich der effizienten Verwaltung von Orbit- und Frequenzressourcen einander erforderlichenfalls Hilfe zu leisten und gegebenenfalls eng zusammenzuarbeiten;

- die Gründungsverträge dieser Organisationen auf nationaler Ebene im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere mit den Wettbewerbsregeln, und mit dem Gemeinschaftsrecht anzuwenden;

- unter Berücksichtigung der relevanten Bestimmungen dieser Entschließung auf nationaler Ebene für einen nichtdiskriminierenden Zugang zur Raumsegmentkapazität zu sorgen;

6. FORDERT die Kommission AUF,

- die Vereinbarungen über den Zugang zu Drittlandsmärkten zu überwachen, um einen vergleichbaren und effektiven Zugang zu Drittlandsmärkten, und zwar im Einklang mit dem GATT-Rahmen und sonstigen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, sicherzustellen;

- bei der Ausarbeitung einer kohärenten Strategie für transeuropäische Netze unter anderem die Vorteile satellitengestützter Anwendungen gebührend zu berücksichtigen;

7. ERSUCHT die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Fortschritte bei der Verwirklichung der wesentlichen Ziele und bei der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen wie der Richtlinie 94/46/EG zu berichten.

(1) ABl. Nr. L 268 vom 19. 10. 1994, S. 15.

(2) ABl. Nr. C 8 vom 14. 1. 1992, S. 1.

(3) ABl. Nr. C 205 vom 25. 7. 1994, S. 467.

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