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Document C2017/045/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8290 — Fairfax/AIG Target Portfolio) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 45 vom 11.2.2017, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.2.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/8


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8290 — Fairfax/AIG Target Portfolio)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 45/08)

    1.

    Am 3. Februar 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Fairfax Financial Holdings Limited („Fairfax“, Kanada) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über bestimmte Vermögenswerte und die Verlängerungsrechte für das lokale Versicherungsportfolio der American International Group, Inc. („AIG“, USA) in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakischen Republik („AIG-Zielportfolio“). Zudem wird Fairfax die lokalen Versicherungsagenturen von AIG in Argentinien, Chile, Kolumbien, Uruguay, Venezuela und in der Türkei übernehmen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Fairfax: Sach-, Unfall- und Rückversicherung sowie Vermögensverwaltung;

    —   AIG: Sach- und Unfallversicherung, Lebensversicherung, Altersvorsorgeprodukte, Hypothekenversicherung und anderen Finanzdienstleistungen. Das AIG-Zielportfolio umfasst Aktivitäten in den Bereichen Nichtlebensversicherung und Rückversicherung in Mittel- und Osteuropa.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8290 — Fairfax/AIG Target Portfolio per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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