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Die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in der EU

Die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Die Verordnung zielt darauf ab, Märkte zu stabilisieren und der Eskalation von Marktkrisen vorzubeugen, indem sie durch den Einsatz von Instrumenten zur Marktintervention (öffentliche Intervention* und Beihilfen für die private Lagerhaltung) und außergewöhnlicher Maßnahmen ein Sicherheitsnetz für die Agrarmärkte schafft. Sie sieht außerdem die erforderlichen Maßnahmen zur Markttransparenz vor, damit die landwirtschaftlichen Erzeuger ihre Produktions- und Investitionsentscheidungen besser auf die Marktentwicklungen abstimmen können.
  • Sie zielt darauf ab, die Produktivität und Qualität auf der Ebene der Erzeugung zu verbessern, die Nachfrage zu steigern und den Agrarsektor in der EU dabei zu unterstützen, sich besser an Marktveränderungen anzupassen und seine Wettbewerbsfähigkeit durch Beihilfen für bestimmte Sektoren (insbesondere Obst und Gemüse sowie Wein) zu erhöhen.
  • Sie soll die Zusammenarbeit innerhalb der Lebensmittelversorgungskette durch Erzeugerorganisationen* und Branchenverbände* (Organisationen, die Akteure der Lebensmittelversorgungskette vertreten, die an der Erzeugung von, dem Handel mit und/oder der Verarbeitung von Produkten in bestimmten Sektoren beteiligt sind) fördern.
  • Sie legt Mindestqualitätsanforderungen (Vermarktungsnormen), Regelungen und Bedingungen fest, um die Qualität des Produktionsverfahrens und der Erzeugnisse zu gewährleisten. Sie legt die Vorschriften für die Verwendung von fakultativen vorbehaltenen Bezeichnungen für wertsteigernde Produktmerkmale oder Produktionsverfahren für eine Reihe von Erzeugnissen fest. Außerdem enthält sie Vorschriften für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und spezifische Wettbewerbsregeln.
  • Die Verordnung wurde mehrfach geändert, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/2220, mit der Übergangsbestimmungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2021-2022 eingeführt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die wichtigsten Vorschriften der Verordnung sind in mehrere Teile gegliedert. Die Europäische Kommission erhält die Befugnis, zusätzliche delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um diese Vorschriften weiter zu präzisieren.

 

  • 1.

    Binnenmarkt

    Der Abschnitt über den Binnenmarkt ist wiederum in mehrere Titel und Kapitel unterteilt.

    Marktintervention

    In der Verordnung werden Vorschriften über die Marktintervention für eine festgelegte Liste von Erzeugnissen in den folgenden Bereichen dargelegt.

    Öffentliche Intervention und Beihilfe für die private Lagerhaltung

    Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Marktintervention betreffend:

    • die öffentliche Intervention, wenn Erzeugnisse von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten angekauft und von diesen Behörden bis zu ihrem Absatz gelagert werden;
    • die Gewährung einer Beihilfe für die Lagerhaltung der Erzeugnisse durch private Marktteilnehmer.

    Durch die Verordnung erhält die Kommission die Befugnis zum Erlass von:

    • delegierten Rechtsakten, die gewährleisten, dass solche Erzeugnisse für die langfristige Lagerung geeignet und in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind (siehe Delegierte Verordnung (EU) 2016/1238);
    • Durchführungsrechtsakte, die u. a. Angelegenheiten wie die Mindestlagerkapazität für die Interventionslagerorte (siehe Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240) regeln.

    Beihilferegelungen

    Die Verordnung enthält Vorschriften für eine Reihe von Beihilferegelungen.

    • Für die Abgabe von Obst und Gemüse sowie von Milch und Milcherzeugnissen in Bildungseinrichtungen (sogenannte Schulprogramme):
      • die EU-Länder müssen eine Strategie zur Umsetzung der Regelung auf nationaler oder regionaler Ebene ausarbeiten;
      • weitere Vorschriften finden sich in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/40, der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 und Verordnung (EU) 2020/600.
    • Im Sektor Olivenöl und Tafeloliven:
      • dreijährige Arbeitsprogramme, die von den Erzeugerorganisationen und/oder ihren Vereinigungen zugunsten der Erzeuger in Griechenland, Frankreich und Italien erstellt werden;
      • weitere Vorschriften finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2014, der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 611/2014 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/600.
    • Im Sektor Obst und Gemüse:
      • Vorschriften für Betriebsfonds und operationelle Programme, die nationale finanzielle Unterstützung und eine nationale Strategie für diese Programme;
      • Weitere Vorschriften finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/743, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/884 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/600.
    • Im Weinsektor:
      • detaillierte Vorschriften sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1149 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 festgelegt;
    • Im Bienenzuchtsektor:
      • detaillierte Vorschriften sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1366, der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1368, dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/974 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/600 festgelegt.
    • Im Hopfensektor:
      • detaillierte Vorschriften sind in der Verordnung (EU) Nr. 738/2010 festgelegt.
    • Für das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen:
      • Vorschriften für das System sind in der Delegierten Verordnungen (EU) 2018/273 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 festgelegt.

    Die EU-Vorschriften für die Festsetzung von Preisen und anderen Parametern, die für Marktmaßnahmen für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse erforderlich sind, sind in der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 festgelegt (siehe Zusammenfassung).

    Vermarktung und Erzeugerorganisationen

    In der Verordnung werden Vorschriften für die Vermarktung und Erzeugerorganisationen in den folgenden Bereichen dargelegt.

    Vermarktung

    • Vermarktungsnormen – Erzeugnisse, die durch diesen Abschnitt geregelt sind, müssen den Normen entsprechen, um in der EU vermarktet zu werden. Detaillierte Vorschriften sind festgelegt in:
      • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 und Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 für Olivenöl;
      • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1333/2011 für Bananen;
      • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 für Obst und Gemüse;
      • der Delegierten erordnung (EU) 2019/934 und Durchführungsverordnung (EU) 2019/935 für Wein;
      • Verordnung (EG) Nr. 589/2008 für Eier;
      • Verordnung (EG) Nr. 617/2008 für Bruteier;
      • Verordnung (EG) Nr. 543/2008 für Geflügelfleisch;
      • Verordnung (EG) Nr. 566/2008 für Rindfleisch;
      • Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 für Hopfen.
    • Es bestehen Vorschriften zur Förderung der besonderen Eigenschaften von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012). Diese beziehen sich auf Aspekte wie geschützte Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben, traditionelle Begriffe sowie Aufmachung und Etikettierung (siehe Zusammenfassung). Detaillierte Vorschriften für den Weinsektor sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 (siehe Zusammenfassung) und in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 dargelegt.

    Einzelne Sektoren (Zucker, Wein und Milch)

    • Detaillierte Vorschriften sind festgelegt für:
      • Zucker – in der Verordnung (EG) Nr. 967/2006;
      • Milch – in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 880/2012 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 511/2012;
      • Wein – in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 (Weinbaukartei, Handel, Dokumentation, Meldungen, Kontrollen).

    Erzeugerorganisationen und Branchenverbände

    • Diese Organisationen müssen spezifische Anforderungen erfüllen und spezifische Ziele verfolgen, um anerkannt und von bestimmten EU-Wettbewerbsregeln ausgenommen zu werden.
    • Die Vorschriften und obligatorischen Beiträge können auch auf Marktteilnehmer ausgedehnt werden, die nicht Mitglied einer solchen Organisation sind.
    • Detaillierte Vorschriften darüber sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/232 der Kommission und für den Sektor Obst und Gemüse in Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 der Kommission enthalten.
    • Detaillierte Vorschriften für Erzeugergruppierungen von Hopfen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 festgelegt.

     

  • 2.

    Handel mit Drittländern

    Die Verordnung enthält Vorschriften über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, Einfuhrzölle, Zollkontingente, Schutzmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen.

    Weitere Vorschriften sind festgelegt in:

    • der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1538 hinsichtlich Einfuhrlizenzanträgen;
    • der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 der Kommission und Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 der Kommission;
    • der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2163 im Hinblick auf die etwaige Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle;
    • der Verordnung (EU) Nr. 642/2010 der Kommission zur Festlegung der Methode für die Berechnung der Einfuhrzölle im Getreidesektor;
    • der Delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission und Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission sowie Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission und Delegierte Verordnung (EU) 2020/1987 der Kommission hinsichtlich der Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten.

     

  • 3.

    Wettbewerbsregeln

    Mit der Verordnung werden Vorschriften festgelegt, die sich erstrecken auf:

    • Wettbewerb und Landwirtschaft:
      • Sie gelten für alle in Artikel 101 Absatz 1 und Artikel 102 AEUV genannten Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen, die die Erzeugung von oder den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreffen.
      • Landwirten und Verbänden wird für die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Ausnahme von der Anwendung dieser Vorschriften gewährt, ebenso wie für Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von anerkannten Branchenverbänden.
    • staatliche Beihilfe für die Landwirtschaft.

     

  • 4.

    Allgemeine Vorschriften

    Außergewöhnliche Maßnahmen

    • Maßnahmen gegen Marktstörungen, um eine effiziente und wirksame Reaktion im Hinblick auf drohende Marktstörungen zu erlauben, die durch erhebliche Preissteigerungen oder -rückgänge auf internen oder externen Märkten oder andere Ereignisse oder Umstände hervorgerufen werden, die den Markt erheblich stören oder zu stören drohen, falls diese Lage oder deren Auswirkungen auf den Markt wahrscheinlich andauert/andauern oder sich verschlechtert/verschlechtern. Solche Maßnahmen sind ihrem Wesen nach auf eine bestimmte Bedrohung oder Störung bezogen.
    • Beispiele für die Anwendung außergewöhnlicher Maßnahmen finden sich in:
      • der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1263/2014 für Milcherzeugnisse zum Zeitpunkt des russischen Embargos für Ausfuhren aus der EU;
      • der Delegierten Verordnung (EU) 2020/592, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1275, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/884 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/600 für die Sektoren Obst und Gemüse und Wein zum Zeitpunkt der COVID-19-Pandemie sowie in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/133 und der Delegierten Verordnung (EU)2020/419 in Reaktion auf die Verhängung von US-Zöllen auf Weineinfuhren;
      • der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1853 zur Unterstützung von Tierhaltern während der Krise in den Sektoren Milch und Schweinefleisch im Jahr 2015.
    • Maßnahmen in Bezug auf Tierseuchen und einen Vertrauensverlust der Verbraucher aufgrund von Risiken für die Gesundheit von Mensch, Tieren oder Pflanzen. Diese betreffen die folgenden Sektoren:
      • Rind- und Kalbfleisch
      • Milch und Milcherzeugnisse
      • Schweinefleisch
      • Schaf- und Ziegenfleisch
      • Eier
      • Geflügelfleisch.
    • Derartige Maßnahmen wurden beispielsweise mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1507 der Kommission mit außergewöhnlichen Marktstützungsmaßnahmen für den Eier- und Geflügelfleischsektor in Polen (nach Ausbrüchen der Vogelgrippe) umgesetzt.
    • Spezifische Probleme:
      • Dringlichkeitsmaßnahmen für Rebpflanzungen zum Zeitpunkt der COVID-19-Pandemie sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/601 enthalten.
    • Vereinbarungen und Beschlüsse während schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten:
      • Spezifische Vorschriften – zum Beispiel während der COVID-19-Pandemie – finden sich in den Durchführungsverordnungen 2020/593, (EU) 2020/594 und (EU) 2020/599.

    Mitteilungen und Berichte

    Vorschriften für Mitteilungen und Berichte sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 festgelegt.

    Reserve für Krisen im Agrarsektor

    Die Finanzmittel, die aus der Reserve übertragen werden, werden für Jahre zur Verfügung gestellt, für die eine zusätzliche Stützung für den Sektor erforderlich ist.

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

  • Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
  • Durch sie wurden die Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 aufgehoben.

HINTERGRUND

Die Vorschriften zur Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle der Gemeinsamen Agrarpolitik sind in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (siehe Zusammenfassung) festgelegt.

Die Kommission hat eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgeschlagen, die darauf abzielt, einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Agrarsektor zu fördern, der einen wesentlichen Beitrag zum europäischen Grünen Deal (siehe Zusammenfassung), besonders im Hinblick auf die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (siehe Zusammenfassung) und die Biodiversitätsstrategie (siehe Zusammenfassung), leisten kann. Die Vorschläge konzentrieren sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:

  • Sicherung einer fairen Behandlung und einer stabilen wirtschaftlichen Zukunft für Landwirte;
  • Festlegung ehrgeizigerer Ziele für Umwelt- und Klimamaßnahmen;
  • Stärkung der Position der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Öffentliche Intervention: Wenn Erzeugnisse von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten angekauft und bis zu ihrem Absatz gelagert werden.
Erzeugerorganisationen: Organisationen von Erzeugern, die sich zusammengeschlossen haben, um insbesondere durch die Verfolgung der in Artikel 152 der Verordnung dargelegten spezifischen Ziele ihre kollektive Verhandlungsmacht zu stärken.
Branchenverbände: Organisationen von Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben oder Händlern in der Versorgungskette, die insbesondere die in Artikel 157 der Verordnung genannten spezifischen Ziele verfolgen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rstes (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671-854)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VII – Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften – Kapitel 1 – Wettbewerbsregeln – Abschnitt 1 – Vorschriften für Unternehmen – Artikel 101 (ex-Artikel 81 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 88-89)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VII – Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften – Kapitel 1 – Wettbewerbsregeln – Abschnitt 1 – Vorschriften für Unternehmen – Artikel 102 (ex-Artikel 82 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 89)

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549-607)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1-29)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1-675)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission vom 11. November 2020 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten nach dem Windhundverfahren (ABl. L 422 vom 14.12.2020, S. 4-136)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1987 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Leistung und Freigabe von Sicherheiten bei der Verwaltung von Zollkontingenten in der Reihenfolge der Antragstellung (ABl. L 422 vom 14.12.2020, S. 1-3)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1275 der Kommission vom 6. Juli 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/592 über befristete außergewöhnliche Maßnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Behebung der durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen verursachten Marktstörungen im Obst- und Gemüsesektor und im Weinsektor (ABl. L 300 vom 14.9.2020, S. 26-31)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1028 der Kommission vom 15. Juli 2020 zur Festsetzung des Endtermins für die Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von frischem oder gekühltem Fleisch von mindestens acht Monate alten Rindern gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/596 (ABl. L 227 vom 16.7.2020, S. 8-9)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1029 der Kommission vom 15. Juli 2020 zur Festsetzung des Endtermins für die Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/595 (ABl. L 227 vom 16.7.2020, S. 10-11)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/884 der Kommission vom 4. Mai 2020 zur Abweichung für das Jahr 2020 von der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission in Bezug auf den Obst- und Gemüsesektor sowie von der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission in Bezug auf den Weinsektor im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (ABl. L 205 vom 29.6.2020, S. 1-8)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten, für die eine Lizenzregelung gilt, sowie zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten im Rahmen der Verwaltung von Zollkontingenten (ABl. L 185 vom 12.6.2020, S. 1-23)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission vom 17. Dezember 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verwaltungssystem für Zollkontingente mit Lizenzen (ABl. L 185 vom 12.6.2020, S. 24-252)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2020/743 der Kommission vom 30. März 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Berechnung des Wertes der vermarkteten Erzeugung von Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor (ABl. L 176 vom 5.6.2020, S. 1-3)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/600 der Kommission vom 30. April 2020 zur Abweichung von der Durchführungsverordnung (EU) 2017/892, der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2014, der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1368 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krise (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 40-45)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/601 der Kommission vom 30. April 2020 über Dringlichkeitsmaßnahmen zur Abweichung von den Artikeln 62 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gültigkeit von Genehmigungen für Rebpflanzungen und der Rodung im Falle einer vorgezogenen Wiederbepflanzung (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 46-49)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/591 der Kommission vom 30. April 2020 zur Einführung einer befristeten Sonderbeihilferegelung für die private Lagerhaltung von bestimmten Arten von Käse und zur Vorausfestsetzung des Beihilfebetrags (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 1-5)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/592 der Kommission vom 30. April 2020 über befristete außergewöhnliche Maßnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Behebung der durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen verursachten Marktstörungen im Obst- und Gemüsesektor und im Weinsektor (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 6-12)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/593 der Kommission vom 30. April 2020 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 13-16)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/594 der Kommission vom 30. April 2020 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sektor lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, Schnittblumen und Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 17-20)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/595 der Kommission vom 30. April 2020 zur Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch und zur Vorausfestsetzung des Beihilfebetrags (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 21-25)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/596 der Kommission vom 30. April 2020 zur Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von frischem oder gekühltem Fleisch von mindestens acht Monate alten Rindern und zur Vorausfestsetzung des Beihilfebetrags (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 26-30)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/597 der Kommission vom 30. April 2020 zur Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter und zur Vorausfestsetzung des Beihilfebetrags (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 31-33)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/598 der Kommission vom 30. April 2020 zur Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver und zur Vorausfestsetzung des Beihilfebetrags (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 34-36)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/599 der Kommission vom 30. April 2020 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 140 vom 4.5.2020, S. 37-39)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/419 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Abweichung von der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1149 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. L 84 vom 20.3.2020, S. 1-4)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/133 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Abweichung von der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. L 27 vom 31.1.2020, S. 24-26)

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2163 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Festsetzung der Auslösungsvolumen für die Jahre 2020 und 2021 im Hinblick auf die etwaige Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle auf bestimmtes Obst und Gemüse (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 58-60)

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/974 der Kommission vom 12. Juni 2019 zur Genehmigung der von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Programme zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Imkereierzeugnissen (ABl. L 157 vom 14.6.2019, S. 28-30)

Durchführungsverordnung (EU) 2019/935 der Kommission vom 16. April 2019 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Analysemethoden zur Feststellung der physikalischen, chemischen und organoleptischen Merkmale von Weinbauerzeugnissen und der Mitteilung von Beschlüssen der Mitgliedstaaten zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts (ABl. L 149 vom 7.6.2019, S. 53-57)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anbauflächen, auf denen der Alkoholgehalt der Weine erhöht werden darf, der zugelassenen önologischen Verfahren und der Einschränkungen für die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen, des Mindestalkoholgehalts von Nebenerzeugnissen und deren Beseitigung sowie der Veröffentlichung von OIV-Dossiers (ABl. L 149 vom 7.6.2019, S. 1-52)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2-45)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission vom 17. Oktober 2018 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikationen, das Register der geschützten Bezeichnungen, die Löschung des Schutzes und die Verwendung von Zeichen sowie zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf ein geeignetes Kontrollsystem (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 46-76)

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1507 der Kommission vom 10. Oktober 2018 mit außergewöhnlichen Marktstützungsmaßnahmen für den Eier- und Geflügelfleischsektor in Polen (ABl. L 255 vom 11.10.2018, S. 7-11)

Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der Kommission (ABl. L 58 vom 28.2.2018, S. 1-59)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen und Mitteilungen sowie mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der einschlägigen Kontrollen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/561 der Kommission (ABl. L 58 vom 28.2.2018, S. 60-95)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1182 der Kommission vom 20. April 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren (ABl. L 171 vom 4.7.2017, S. 74-99)

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1183 der Kommission vom 20. April 2017 zur Ergänzung der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Übermittlung von Informationen und Dokumenten an die Kommission (ABl. L 171 vom 4.7.2017, S. 100-102)

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission vom 20. April 2017 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Übermittlung von Informationen und Dokumenten an die Kommission und zur Änderung und Aufhebung mehrerer Verordnungen der Kommission (ABl. L 171 vom 4.7.2017, S. 113-130)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission (ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 4-56)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 der Kommission vom 13. März 2017 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 57-91)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom 3. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 907/2014 der Kommission (ABl. L 5 vom 10.1.2017, S. 11-19)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (ABl. L 5 vom 10.1.2017, S. 1-10)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Durchführungsbestimmungen für die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften über die Freigabe und den Verfall der für solche Lizenzen geleisteten Sicherheiten sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2535/2001, (EG) Nr. 1342/2003, (EG) Nr. 2336/2003, (EG) Nr. 951/2006, (EG) Nr. 341/2007 und (EG) Nr. 382/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2390/98, (EG) Nr. 1345/2005, (EG) Nr. 376/2008 und (EG) Nr. 507/2008 der Kommission (ABl. L 206 vom 30.7.2016, S. 1-14)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1238 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung (ABl. L 206 vom 30.7.2016, S. 15-43)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen (ABl. L 206 vom 30.7.2016, S. 44-70)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung (ABl. L 206 vom 30.7.2016, S. 71-127)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 der Kommission vom 15. April 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. L 190 vom 15.7.2016, S. 23-71)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission (ABl. L 190 vom 15.7.2016, S. 1-22)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2016/232 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf bestimmte Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern (ABl. L 44 vom 19.2.2016, S. 1-4)

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1853 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über eine befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren (ABl. L 271 vom 16.10.2015, S. 25-30)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1368 der Kommission vom 6. August 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Beihilfe im Bienenzuchtsektor (ABl. L 211 vom 8.8.2015, S. 9-16)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1366 der Kommission vom 11. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Beihilfe im Bienenzuchtsektor (ABl. L 211 vom 8.8.2015, S. 3-6)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1263/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über eine befristete Sonderbeihilfe für Milcherzeuger in Estland, Lettland und Litauen (ABl. L 341 vom 27.11.2014, S. 3-5)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2014 der Kommission vom 6. Juni 2014 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und zu der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Arbeitsprogramme zur Stützung des Sektors Olivenöl und Tafeloliven (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 95-102)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 611/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Programme zur Stützung des Sektors Olivenöl und Tafeloliven (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 55-61)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 880/2012 der Kommission vom 28. Juni 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf die länderübergreifende Zusammenarbeit und Vertragsverhandlungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 263 vom 28.9.2012, S. 8-9)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 511/2012 der Kommission vom 15. Juni 2012 über Mitteilungen in Bezug auf Erzeugerorganisationen und Branchenverbände sowie Vertragsverhandlungen und -beziehungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 156 vom 16.6.2012, S. 39-40)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission vom 13. Januar 2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (ABl. L 12 vom 14.1.2012, S. 14-21)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1-163)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 133/2011 der Kommission vom 14. Februar 2011 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise (ABl. L 41 vom 15.2.2011, S. 4-5)

Verordnung (EU) Nr. 738/2010 der Kommission vom 16. August 2010 mit Durchführungsbestimmungen zu Zahlungen an deutsche Erzeugerorganisationen im Hopfensektor (ABl. L 216 vom 17.8.2010, S. 11-13)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 642/2010 der Kommission vom 20. Juli 2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Einfuhrzölle im Getreidesektor (ABl. L 187 vom 21.7.2010, S. 5-22)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (ABl. L 168 vom 28.6.2008, S. 5-16)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier (ABl. L 163 vom 24.6.2008, S. 6-23)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 566/2008 der Kommission vom 18. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Bezug auf die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern (ABl. L 160 vom 19.6.2008, S. 22-25)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (ABl. L 157 vom 17.6.2008, S. 46-87)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 der Kommission vom 6. November 2007 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor (kodifizierte Fassung) (ABl. L 289 vom 7.11.2007, S. 4-7)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 72-87)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Nichtquotenerzeugung im Zuckersektor (ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 22-31)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABl. L 248 vom 5.9.1991, S. 1-83)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2021

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