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Document 32013R0811
Commission Delegated Regulation (EU) No 811/2013 of 18 February 2013 supplementing Directive 2010/30/EU of the European Parliament and of the Council with regard to the energy labelling of space heaters, combination heaters, packages of space heater, temperature control and solar device and packages of combination heater, temperature control and solar device Text with EEA relevance
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen Text von Bedeutung für den EWR
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen Text von Bedeutung für den EWR
ABl. L 239 vom 6.9.2013, p. 1–82
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 07/03/2017
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrected by | 32013R0811R(01) | (IT) | |||
Corrected by | 32013R0811R(02) | (DE, IT, HU) | |||
Corrected by | 32013R0811R(03) | (SV) | |||
Modified by | 32014R0518 | Änderung | Anhang VI | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Anhang IX | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.3 Nummer C) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Ersetzung | Artikel 4.3 Nummer B) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.6 Nummer G) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.4 Nummer C) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.5 Nummer F) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.2 L1 Nummer G) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Ersetzung | Artikel 4.1 Nummer B) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Ersetzung | Artikel 4.2 Nummer B) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.1 L1 Nummer F) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.2 L1 Nummer F) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.6 Nummer F) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.5 Nummer G) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Ersetzung | Artikel 4.4 Nummer B) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32014R0518 | Zusatz | Artikel 3.1 L1 Nummer G) | 06/06/2014 | |
Modified by | 32017R0254 | Ersetzung | Anhang VIII | 07/03/2017 |
6.9.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 239/1 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 811/2013 DER KOMMISSION
vom 18. Februar 2013
zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte (1) mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, insbesondere auf Artikel 10,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach der Richtlinie 2010/30/EU hat die Kommission delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte, die ein erhebliches Potenzial für die Einsparung von Energie aufweisen, sich aber bei gleichwertigen Funktionen im Leistungsniveau erheblich unterscheiden, zu erlassen. |
(2) |
Der Energieverbrauch von Raumheizgeräten und von Kombiheizgeräten zur Raumheizung und zur Warmwasserbereitung macht einen beträchtlichen Anteil der Gesamtenergienachfrage in der Union aus. Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit gleichwertigen Funktionen weisen große Unterschiede bei der Energieeffizienz auf. Es besteht ein beträchtlicher Spielraum zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs, etwa indem man sie mit geeigneten Temperaturreglern und Solareinrichtungen kombiniert. Für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen aus solchen Heizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sollten daher Anforderungen zur Energiekennzeichnung gelten. |
(3) |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, die für die Nutzung gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe, die überwiegend (zu über 50 %) aus Biomasse gewonnen wurden, ausgelegt sind, verfügen über spezielle technische Merkmale, die technisch, wirtschaftlich und im Bezug auf die Umwelt noch näher untersucht werden müssen. Je nach dem Ergebnis dieser Analysen sollten Etikettierungsvorschriften für diese Heizgeräte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. |
(4) |
Es sollten harmonisierte Vorschriften zur Kennzeichnung und zu den einheitlichen Produktinformationen hinsichtlich der Energieeffizienz von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten festgelegt werden, um für die Hersteller Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz solcher Heizgeräte zu schaffen, die Endnutzer zum Kauf energieeffizienter Produkte zu bewegen und zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen. |
(5) |
Im Hinblick auf beträchtliche Energie- und Kosteneinsparungen für jeden einzelnen Heizgerätetyp sollte mit dieser Verordnung eine neue Kennzeichnungsskala von A++ bis G für die Raumheizungsfunktion von Raumheizgeräten mit Heizkessel, Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung, Raumheizgeräten mit Wärmepumpen, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpen eingeführt werden. Während die Klassen A bis G die verschiedenen Arten konventioneller Heizkessel abdecken, sofern diese nicht mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen kombiniert sind, sollten die Klassen A+ and A++ den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung oder von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern. |
(6) |
Überdies sollte entsprechend der delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013. Der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (2) eine neue Kennzeichnungsskala von A bis G für die Warmwasserbereitungsfunktion von Kombiheizgeräten mit Heizkessel oder Wärmepumpe eingeführt werden. |
(7) |
Die weiteren Klassen A+++ und A+ sollten nach vier Jahren jeweils zu den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizung und Warmwasserbereitung hinzugefügt werden, sofern die Überprüfung der Verordnung nicht anderes ergibt, um die Marktdurchdringung durch hocheffiziente, erneuerbare Energiequellen nutzende Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte schneller zu steigern. |
(8) |
Diese Verordnung sollte sicherstellen, dass die Verbraucher dank einer Berechnungs- und Messmethode für die jahreszeitbedingte Effizienz für drei europäische Klimazonen genauere vergleichende Informationen über die Leistung von Heizgeräten mit Wärmepumpen erhalten. Die Kommission hat die europäischen Normungsgremien aufgefordert zu untersuchen, ob eine ähnliche Methode für andere Heizgeräte entwickelt werden sollte. Bei der Überprüfung dieser Verordnung könnten europaweit vereinheitlichte Heizperioden für Heizgeräte mit Heizkesseln, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Solarheizgeräte berücksichtigt werden. |
(9) |
Der Schallleistungspegel eines Heizgerätes kann für die Endnutzer einen wichtigen Gesichtspunkt darstellen. Auf den Etiketten für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sollten auch Angaben über Schalleistungspegel angegeben sein. |
(10) |
Es wird erwartet, dass diese Verordnung zusammen mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 vom 2. August 2013 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten (3) gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen ab 2020 zu geschätzten jährlichen Energieeinsparungen von etwa 1 900 PJ (etwa 45 Mio. t RÖE) führen werden; dies entspricht einer Verminderung des CO2-Ausstoßes um etwa 110 Mt. |
(11) |
Die Angaben auf dem Etikett sollten unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden ermittelt werden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik und der Berechnungsmethoden sowie gegebenenfalls harmonisierten Normen Rechnung tragen, welche zum Zweck der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen auf Aufforderung der Kommission nach den Verfahren der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (4) von den europäischen Normungsgremien erlassen wurden. |
(12) |
In der vorliegenden Verordnung sollten eine einheitliche Gestaltung und ein einheitlicher Inhalt der Produktetiketten für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte festgelegt werden. |
(13) |
Außerdem sollten in dieser Verordnung Anforderungen an das Produktdatenblatt und die technische Dokumentation für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte festgelegt werden. |
(14) |
Überdies sollte die vorliegende Verordnung Anforderungen hinsichtlich der Informationen enthalten, die bei allen Formen des Fernabsatzes von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie in der Werbung und in technischem Verkaufsförderungsmaterial für solche Heizgeräte zu liefern sind. |
(15) |
Zusätzlich zu den Produktetiketten und -datenblättern für alleinoperierende Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte gemäß dieser Verordnung sollte durch Etiketten und Datenblätter für Verbundanlagen, beruhend auf Produktdatenblättern der Lieferanten, sichergestellt werden, dass Informationen zur Energieeffizienz von Verbundanlagen aus Heizgeräten in Kombination mit Solareinrichtungen und/oder Temperaturreglern für die Endnutzer leicht zugänglich sind. Einer solche Verbundanlage kann die der höchsten Effizienz entsprechende Klasse A+++ erreichen. |
(16) |
Es ist zweckmäßig, eine Überprüfung der Bestimmungen dieser Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts vorzusehen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Vorschriften für die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit einer Nennleistung von höchstens 70 kW, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten mit höchstens 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten mit höchstens 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen für diese Geräte festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
a) |
Heizgeräte, die für die Nutzung gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe, die überwiegend aus Biomasse gewonnen wurden, ausgelegt sind, |
b) |
Heizgeräte für feste Brennstoffe, |
c) |
Heizgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) fallen, |
d) |
Heizgeräte, die Wärme ausschließlich für die Bereitung von heißem Trink- oder Sanitärwasser erzeugen, |
e) |
Heizgeräte zur Erwärmung und Verteilung gasförmiger Wärmeträger wie Dampf oder Luft, |
f) |
Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Höchstleistung von 50 kW oder mehr. |
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2010/30/EU gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:
1. |
„Heizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder ein Kombiheizgerät; |
2. |
„Raumheizgerät“ bezeichnet eine Vorrichtung, die
|
3. |
„Kombiheizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das dazu entworfen ist, ebenfalls Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist; |
4. |
„wasserbetriebene Zentralheizungsanlage“ bezeichnet eine Anlage, in der Wasser als Übertragungsmedium zur Verteilung zentral erzeugter Wärme an Wärmestrahler zum Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden dient; |
5. |
„Wärmeerzeuger“ bezeichnet den Teil eines Heizgerätes, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren die Wärme erzeugt:
|
6. |
„Wärmenennleistung“ (Prated) bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Heizgerätes beim Betrieb zur Raumheizung und, gegebenenfalls, bei der Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW; für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe gelten die Bezugs-Auslegungsbedingungen gemäß Anhang VII Tabelle 10 als Norm-Nennbedingungen zur Bestimmung der Wärmenennleistung; |
7. |
„Norm-Nennbedingungen“ bezeichnet die Betriebsbedingungen für Heizgeräte, unter denen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen die Wärmenennleistung, die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sowie der Schallleistungspegel zu bestimmen sind; |
8. |
„Biomasse“ bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen; |
9. |
„Biomasse-Brennstoff“ bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen aus Biomasse hergestellten Brennstoff; |
10. |
„fossiler Brennstoff“ bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen Brennstoff fossilen Ursprungs; |
11. |
„Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das mit ein und demselben Verfahren zugleich Wärme und Strom produziert; |
12. |
„Temperaturregler“ bezeichnet eine Vorrichtung, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur und auf die Zeitpunkte, zu denen sie herrschen soll, die Schnittstelle zum Endnutzer bildet und maßgebliche Daten an eine Schnittstelle des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weitergibt und so zur Regelung der Innentemperatur(en) beiträgt; |
13. |
„Solareinrichtung“ bezeichnet eine reine Solaranlage, einen Sonnenkollektor, einen solarbetriebenen Warmwasserspeicher oder eine Pumpe im Kollektorkreislauf, welche separat in Verkehr gebracht werden; |
14. |
„reine Solaranlage“ bezeichnet eine Vorrichtung, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren und solarbetriebenen Warmwasserspeichern sowie möglicherweise mit Pumpen im Kollektorkreislauf und sonstigen Bauteilen ausgestattet ist, auf dem Markt als ein Gerät bereitgestellt wird und mit keiner Wärmequelle außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelemententen ausgestattet ist; |
15. |
„Sonnenkollektor“ bezeichnet eine Vorrichtung, die dazu ausgelegt ist, Gesamtsonneneinstrahlung zu absorbieren und die so erzeugte Wärmeenergie an ein durch den Kollektor strömendes Fluid weiterzugeben; |
16. |
„Warmwasserspeicher“ bezeichnet einen Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung, der mit keiner Wärmequelle außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelemententen ausgestattet ist; |
17. |
„solarbetriebener Warmwasserspeicher“ bezeichnet einen Warmwasserspeicher zur Speicherung von Wärmeenergie, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren erzeugt wurde; |
18. |
„Hilfs-Tauchheizelement“ bezeichnet ein auf dem Joule-Effekt beruhendes elektrisches Widerstandsheizelement, das als Teil eines Warmwasserspeichers nur bei Unterbrechung der Versorgung durch die externe Wärmequelle (auch während der Wartung) oder bei deren Ausfall Wärme erzeugt oder als Teil eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers Wärme liefert, wenn die Solarwärmequelle für das gewünschte Temperaturniveau nicht ausreicht; |
19. |
„Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen“ bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Raumheizgeräten in Kombination mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehrerer Solareinrichtungen; |
20. |
„Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen“ bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Kombiheizgeräten in Kombination mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehreren Solareinrichtungen; |
21. |
„jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ηs ) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Raumheizgerät, einem Kombiheizgerät, einer Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder einer Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen gedeckten Raumheizungsbedarf in einer bestimmten Heizperiode und dem jährlichen Energieverbrauch zur Deckung dieses Bedarfs in %; |
22. |
„Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz“ (ηwh ) bezeichnet den Quotienten zwischen der Nutzenergie in dem von einem Kombiheizgerät oder einer Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen gelieferten Trink- oder Sanitärwasser und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie in %; |
23. |
„Schallleistungspegel“ (LWA ) bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel in Innenräumen und/oder im Freien in dB. |
In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis VIII aufgeführt.
Artikel 3
Pflichten der Lieferanten und Zeitplan
(1) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Raumheizgeräte, einschließlich solcher, die Bestandteil von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sind, in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
a) |
für jedes Raumheizgerät ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 1.1 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 bereitgestellt wird, wobei für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung der Wärmequelle zu liefern ist und bei Raumheizgeräten, die in Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen eingesetzt werden sollen, für jedes Raumheizgerät ein zweites, in Form und Inhalt den Angaben in Anhang III Nummer 3 entsprechendes Etikett zu liefern ist; |
b) |
ein Produktdatenblatt gemäß Anhang IV Nummer 1 für jedes Raumheizgerät bereitgestellt wird, wobei für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe das Produktdatenblatt mindestens für die Wärmequelle und für Raumheizgeräte, die in Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen eingesetzt werden sollen, ein zweites Datenblatt gemäß Anhang IV Nummer 5 zu liefern ist; |
c) |
die technischen Unterlagen gemäß Anhang V Nummer 1 den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission auf Anforderung geliefert werden; |
d) |
Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Raumheizgeräten bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst; |
e) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf ein bestimmtes Raumheizgerätemodell bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst; |
Ab dem 26. September 2019 ist für jedes Raumheizgerät ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 1.2 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 bereitzustellen, wobei für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung der Wärmequelle zu liefern ist.
(2) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Kombiheizgeräte, einschließlich solcher, die Bestandteil von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen in sind, in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
a) |
für jedes Kombiheizgerät ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 2.1 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 und 2 bereitgestellt wird, wobei für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung der Wärmequelle zu liefern ist und bei Kombiheizgeräten, die in Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen eingesetzt werden sollen, für jedes Kombiheizgerät ein zweites, in Form und Inhalt den Angaben in Anhang III Nummer 4 entsprechendes Etikett zu liefern ist; |
b) |
ein Produktdatenblatt gemäß Anhang IV Nummer 2 für jedes Kombiheizgerät geliefert wird, wobei für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe das Produktdatenblatt mindestens für die Wärmequelle und für Kombiheizgeräte, die in Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen eingesetzt werden sollen, ein zweites Datenblatt gemäß Anhang IV Nummer 6 zu liefern ist; |
c) |
die technischen Unterlagen gemäß Anhang V Nummer 2 den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission auf Anforderung geliefert werden; |
d) |
Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Kombiheizgeräten bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst; |
e) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf ein bestimmtes Kombiheizgerätemodell bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
Ab dem 26. September 2019 ist für jedes Kombiheizungsgerät ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 2.2 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummern 1 und 2 bereitzustellen, wobei für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung der Wärmequelle zu liefern ist.
(3) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Temperaturregler in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen dass
a) |
ein Produktdatenblatt gemäß Anhang IV Nummer 3 bereitgestellt wird; |
(b) |
die technischen Unterlagen gemäß Anhang V Nummer 3 den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission auf Anforderung geliefert werden. |
(4) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
a) |
ein Produktdatenblatt gemäß Anhang IV Nummer 4 bereitgestellt wird; |
b) |
die technischen Unterlagen gemäß Anhang V Nummer 4 den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission auf Anforderung geliefert werden. |
(5) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
a) |
für jede Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 3 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 bereitgestellt wird; |
b) |
ein Produktdatenblatt gemäß Anhang IV Nummer 5 für jede Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bereitgestellt wird; |
c) |
die technischen Unterlagen gemäß Anhang V Nummer 5 den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission auf Anforderung geliefert werden; |
d) |
Werbung, die sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst; |
e) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
(6) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
a) |
für jede Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 4 entsprechendes Etikett nach den Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummern 1 und 2 bereitgestellt wird; |
b) |
ein Produktdatenblatt gemäß Anhang IV Nummer 6 für jede Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bereitgestellt wird; |
c) |
die technischen Unterlagen gemäß Anhang V Nummer 6 den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission auf Anforderung geliefert werden; |
d) |
Werbung, die sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und bei der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst, |
e) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und bei der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
Artikel 4
Pflichten der Händler
(1) Händler, die Raumheizgeräte anbieten, müssen sicherstellen, dass
a) |
an jedem Raumheizgerät in der Verkaufsstelle das vom Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 bereitgestellte Etikett nach Anhang III Nummer 1 deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht ist, |
b) |
zum Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotene Raumheizgeräte, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer das Gerät zu sehen bekommt, zusammen mit den von den Lieferanten gemäß Anhang VI Nummer 1 bereitgestellten Informationen vermarktet werden, |
c) |
Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Raumheizgeräten bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst, |
d) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf ein bestimmtes Raumheizgerätemodell bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
(2) Händler, die Kombiheizgeräte anbieten, müssen sicherstellen, dass
a) |
an jedem Kombiheizgerät in der Verkaufsstelle das vom Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 2 bereitgestellte Etikett nach Anhang III Nummer 2 deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht ist, |
b) |
zum Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotene Kombiheizgeräte, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer das Gerät zu sehen bekommt, zusammen mit den von den Lieferanten gemäß Anhang VI Nummer 2 bereitgestellten Informationen vermarktet werden, |
c) |
Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Kombiheizgeräten bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst, |
d) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf ein bestimmtes Kombiheizgerätemodell bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
(3) Händler, die Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen und passiven Vorrichtungen zur Wärmegewinnung aus dem Rauchgas anbieten, müssen, auf Grundlage des Etiketts und der Datenblätter, die von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absätze 1, 3, 4 und 5 zu liefern sind, sicherstellen, dass
a) |
jedes Angebot einer bestimmten Verbundanlage die Angabe der jeweiligen jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen, kälteren oder wärmeren Klimaverhältnissen entsprechend den Gegebenheiten beinhaltet; hierzu ist gemeinsam mit der Verbundanlage das Etikett gemäß Anhang III Nummer 3 sichtbar zu zeigen und das Datenblatt gemäß Anhang IV Nummer 5, ordnungsgemäß ausgefüllt entsprechend den Eigenschaften der Verbundanlage, bereitzustellen; |
b) |
zum Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotene Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer die Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen zu sehen bekommt, zusammen mit den von den Lieferanten gemäß Anhang VI Nummer 3 bereitgestellten Informationen vermarktet werden; |
c) |
Werbung, die sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst; |
d) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
(4) Händler, die Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen anbieten, müssen auf der Grundlage der von Lieferanten gemäß Artikel 3 Absätze 2, 3, 4 und 6 bereitgestellten Etiketten und Datenblätter sicherstellen, dass
a) |
jedes Angebot einer Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen die Angabe der Klasseneinstufung bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz, der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen, kälteren oder wärmeren Klimaverhältnissen entsprechend den Gegebenheiten beinhaltet; hierzu ist gemeinsam mit der Verbundanlage das Etikett gemäß Anhang III Nummer 4 sichtbar zu zeigen und das Datenblatt gemäß Anhang IV Nummer 6, ordnungsgemäß ausgefüllt entsprechend den Eigenschaften der Verbundanlage, bereitzustellen; |
b) |
zum Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotene Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer die Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen zu sehen bekommt, zusammen mit den gemäß Anhang VI Nummer 4 bereitgestellten Informationen vermarktet werden; |
c) |
Werbung, die sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst; |
d) |
technisches Verkaufsförderungsmaterial, das sich auf eine bestimmte Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bezieht und dessen besondere technische Parameter beschreibt, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und bei der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen umfasst. |
Artikel 5
Mess- und Berechnungsmethoden
Die gemäß Artikel 3 und 4 bereitzustellenden Informationen sind, wie in Anhang VII ausgeführt, mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden auf dem anerkanntermaßen neuesten Stand der Technik zu ermitteln.
Artikel 6
Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Die Mitgliedstaaten führen die Konformitätsbewertung für die angegebenen Klassen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sowie für die Angaben zur jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz, zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und zum Schallleistungspegel von Heizgeräten nach dem in Anhang VIII beschriebenen Verfahren durch.
Artikel 7
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts. Die Überprüfung beinhaltet insbesondere die Bewertung aller erheblichen Veränderungen der Marktanteile der einzelnen Heizgerätetypen im Bezug auf die Etiketten nach Anhang III Nummern 1.2 und 2.2, der Durchführbarkeit und des Nutzens der Angabe der Heizgeräteeffizienz über die der Wärmepumpeneffizienz hinaus anhand genormter Heizperioden, der Zweckmäßigkeit der Datenblätter und Etiketten für Verbundanlagen nach Anhang III Nummern 3 und 4 sowie Anhang IV Nummern 5 und 6 sowie der Zweckmäßigkeit der Einbeziehung von passiven Vorrichtungen zur Wärmegewinnung aus dem Rauchgas in den Geltungsbereich dieser Verordnung.
Artikel 8
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Februar 2013
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1.
(2) Siehe Seite 83 dieses Amtsblatts.
(3) Siehe Seite 136 dieses Amtsblatts.
(4) ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37.
(5) ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.
ANHANG I
Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis VIII
Für die Zwecke der Anhänge II bis VIII gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
|
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Heizgeräten:
|
|
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Raumheizgeräten mit Heizkessel, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung:
|
|
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Raumheizgeräten mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe:
|
|
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit der Warmwasserbereitung in Kombiheizgeräten
|
|
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Solareinrichtungen:
|
|
Sonstige Begriffsbestimmungen:
|
ANHANG II
Energieeffizienzklassen
1. KLASSEN FÜR DIE JAHRESZEITBEDINGTE RAUMHEIZUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ
Die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz eines Heizgerätes ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen sind auf der Grundlage der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz des Gerätes gemäß Tabelle 1 festzulegen.
Die Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz einer Niedertemperatur-Wärmepumpe und eines Raumheizgerätes mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen sind auf der Grundlage der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz des Gerätes gemäß Tabelle 2 festzulegen.
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz eines Heizgerätes ist für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpen im Einklang mit Anhang VII Nummern 3 und 4 zu berechnen.
Tabelle 1
Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Heizgeräten ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen
Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz |
Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs in % |
A+++ |
ηs ≥ 150 |
A++ |
125 ≤ ηs < 150 |
A+ |
98 ≤ ηs < 125 |
A |
90 ≤ ηs < 98 |
B |
82 ≤ ηs < 90 |
C |
75 ≤ ηs < 82 |
D |
36 ≤ ηs < 75 |
E |
34 ≤ ηs < 36 |
F |
30 ≤ ηs < 34 |
G |
ηs < 30 |
Tabelle 2
Klassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräten mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen
Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz |
Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs in % |
A+++ |
ηs ≥ 175 |
A++ |
150 ≤ ηs < 175 |
A+ |
123 ≤ ηs < 150 |
A |
115 ≤ ηs < 123 |
B |
107 ≤ ηs < 115 |
C |
100 ≤ ηs < 107 |
D |
61 ≤ ηs < 100 |
E |
59 ≤ ηs < 61 |
F |
55 ≤ ηs < 59 |
G |
ηs < 55 |
2. KLASSEN FÜR DIE WARMWASSERBEREITUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ
Die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Kombiheizgerätes wird auf der Grundlage seiner Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Tabelle 3 ermittelt.
Die Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Kombiheizgerätes erfolgt im Einklang mit Anhang VII Nummer 5.
Tabelle 3
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienzklassen für Kombiheizgeräte, eingeteilt nach angegebenen Lastprofilen, ηwh in %
|
3XS |
XXS |
XS |
S |
M |
L |
XL |
XXL |
A+++ |
ηwh ≥ 62 |
ηwh ≥ 62 |
ηwh ≥ 69 |
ηwh ≥ 90 |
ηwh ≥ 163 |
ηwh ≥ 188 |
ηwh ≥ 200 |
ηwh ≥ 213 |
A++ |
53 ≤ ηwh < 62 |
53 ≤ ηwh < 62 |
61 ≤ ηwh < 69 |
72 ≤ ηwh < 90 |
130 ≤ ηwh < 163 |
150 ≤ ηwh < 188 |
160 ≤ ηwh < 200 |
170 ≤ ηwh < 213 |
A+ |
44 ≤ ηwh < 53 |
44 ≤ ηwh < 53 |
53 ≤ ηwh < 61 |
55 ≤ ηwh < 72 |
100 ≤ ηwh < 130 |
115 ≤ ηwh < 150 |
123 ≤ ηwh < 160 |
131 ≤ ηwh < 170 |
A |
35 ≤ ηwh < 44 |
35 ≤ ηwh < 44 |
38 ≤ ηwh < 53 |
38 ≤ ηwh < 55 |
65 ≤ ηwh < 100 |
75 ≤ ηwh < 115 |
80 ≤ ηwh < 123 |
85 ≤ ηwh < 131 |
B |
32 ≤ ηwh < 35 |
32 ≤ ηwh < 35 |
35 ≤ ηwh < 38 |
35 ≤ ηwh < 38 |
39 ≤ ηwh < 65 |
50 ≤ ηwh < 75 |
55 ≤ ηwh < 80 |
60 ≤ ηwh < 85 |
C |
29 ≤ ηwh < 32 |
29 ≤ ηwh < 32 |
32 ≤ ηwh < 35 |
32 ≤ ηwh < 35 |
36 ≤ ηwh < 39 |
37 ≤ ηwh < 50 |
38 ≤ ηwh < 55 |
40 ≤ ηwh < 60 |
D |
26 ≤ ηwh < 29 |
26 ≤ ηwh < 29 |
29 ≤ ηwh < 32 |
29 ≤ ηwh < 32 |
33 ≤ ηwh < 36 |
34 ≤ ηwh < 37 |
35 ≤ ηwh < 38 |
36 ≤ ηwh < 40 |
E |
22 ≤ ηwh < 26 |
23 ≤ ηwh < 26 |
26 ≤ ηwh < 29 |
26 ≤ ηwh < 29 |
30 ≤ ηwh < 33 |
30 ≤ ηwh < 34 |
30 ≤ ηwh < 35 |
32 ≤ ηwh < 36 |
F |
19 ≤ ηwh < 22 |
20 ≤ ηwh < 23 |
23 ≤ ηwh < 26 |
23 ≤ ηwh < 26 |
27 ≤ ηwh < 30 |
27 ≤ ηwh < 30 |
27 ≤ ηwh < 30 |
28 ≤ ηwh < 32 |
G |
ηwh < 19 |
ηwh < 20 |
ηwh < 23 |
ηwh < 23 |
ηwh < 27 |
ηwh < 27 |
ηwh < 27 |
ηwh < 28 |
3. ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN FÜR SOLARBETRIEBENE WARMWASSERSPEICHER, WENN DIESE EINE SOLAREINRICHTUNG DARSTELLEN ODER TEIL EINER SOLCHEN EINRICHTUNG SIND
Die Energieeffizienzklasse eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers ist, falls dieser eine Solareinrichtung darstellt oder Teil einer solchen Einrichtung ist, auf der Grundlage seines Warmhalteverlustes gemäß Tabelle 4 zu bestimmen.
Tabelle 4
Energieeffizienzklassen für solarbetriebene Warmwasserspeicher, wenn diese eine Solareinrichtung darstellen oder Teil einer solchen Einrichtung sind
Energieeffizienzklasse |
Warmhalteverlust S in Watt mit Speichervolumen V in Litern |
A+ |
|
A |
|
B |
|
C |
|
D |
|
E |
|
F |
|
G |
|
ANHANG III
Etiketten
1. RAUMHEIZGERÄTE
1.1. Etikett 1
1.1.1. Raumheizgeräte mit Heizkessel, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Heizkessel muss Nummer 5 entsprechen. |
1.1.2. Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung muss Nummer 6 entsprechen. |
1.1.3. Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind, ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe muss Nummer 7 entsprechen. Abweichend hiervon kann das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) vergeben wurde. |
1.1.4. Niedertemperatur-Wärmepumpen, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Niedertemperatur-Wärmepumpen muss Nummer 8 entsprechen. Abweichend hiervon kann das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vergeben wurde. |
1.2. Etikett 2
1.2.1. Raumheizgeräte mit Heizkessel, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die unter Nummer 1.1.1 Buchstabe a aufgeführten Informationen enthalten. |
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Heizkessel muss Nummer 5 entsprechen. |
1.2.2. Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die unter Nummer 1.1.2 Buchstabe a aufgeführten Informationen enthalten. |
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung muss Nummer 6 entsprechen. |
1.2.3. Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind, ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen
a) |
Das Etikett muss die unter Nummer 1.1.3 Buchstabe a aufgeführten Informationen enthalten. |
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe muss Nummer 7 entsprechen. |
1.2.4. Niedertemperatur-Wärmepumpen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die unter Nummer 1.1.4 Buchstabe a aufgeführten Informationen enthalten. |
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Niedertemperatur-Wärmepumpen muss Nummer 8 entsprechen. |
2. KOMBIHEIZGERÄTE
2.1. Etikett 1
2.1.1 Kombiheizgeräte mit Heizkessel, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Kombiheizgeräte mit Heizkessel muss Nummer 9 entsprechen. |
2.1.2. Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe muss Nummer 10 entsprechen. |
2.2. Etikett 2
2.2.1. Kombiheizgeräte mit Heizkessel, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+ bis F eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die unter Nummer 2.1.1 Buchstabe a aufgeführten Informationen enthalten. |
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Kombiheizgeräte mit Heizkessel muss Nummer 9 entsprechen. |
2.2.2. Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D und hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+ bis F eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die unter Nummer 2.1.2 Buchstabe a aufgeführten Informationen enthalten. |
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe muss Nummer 10 entsprechen. |
3. VERBUNDANLAGEN AUS RAUMHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Etikett für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung muss Nummer 11 entsprechen. Bei Verbundanlagen aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind, können die letzten Klassen E bis G der Skala von A+++ bis G weggelassen werden. |
4. VERBUNDANLAGEN AUS KOMBIHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Etikett für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind
a) |
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
|
b) |
Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss Nummer 12 entsprechen. Bei Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz und/oder der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind, können die letzten Klassen E bis G der Skala von A+++ bis G weggelassen werden. |
5. Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Heizkessel muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
6. Die Gestaltung des Etiketts für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
7. Das Etikett für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
8. Die Gestaltung des Etiketts für Niedertemperatur-Wärmepumpen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
9. Die Gestaltung des Etiketts für Kombiheizgeräte mit Heizkessel muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
10. Das Etikett für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
11. Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 210 mm breit und 297 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
12. Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
a) |
Das Etikett muss mindestens 210 mm breit und 297 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. |
b) |
Der Hintergrund muss weiß sein. |
c) |
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. |
d) |
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
|
ANHANG IV
Produktdatenblatt
1. RAUMHEIZGERÄTE
1.1. |
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Raumheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe:
|
1.2. |
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Raumheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken. |
1.3. |
Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1.1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen. |
2. KOMBIHEIZGERÄTE
2.1. |
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Kombiheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:
|
2.2. |
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Kombiheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken. |
2.3. |
Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 2.1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen. |
3. TEMPERATURREGLER
3.1. |
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Temperaturreglers sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
|
3.2. |
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Temperaturreglermodellen desselben Lieferanten abdecken. |
4. SOLAREINRICHTUNGEN
4.1. |
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung sind in nachstehender Reihenfolge zu machen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen (gegebenenfalls auch für Pumpen im Kollektorkreislauf):
|
4.2. |
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Solareinrichtungsmodellen desselben Lieferanten abdecken. |
5. VERBUNDANLAGEN AUS RAUMHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Das Datenblatt für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss die in Abbildung 1, Abbildung 2, Abbildung 3 bzw. Abbildung 4 dargestellten Angaben zur Bewertung der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz einer Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen einschließlich folgender Angaben enthalten:
— |
I: Wert der Raumheizungs-Energieeffizienz des Vorzugsraumheizgerätes in Prozent, |
— |
II: Faktor zur Gewichtung der Wärmeleistung der Vorzugs- und Zusatzheizgeräte einer Verbundanlage gemäß Tabelle 5 bzw. Tabelle 6; |
— |
III: Wert des mathematischen Ausdrucks: , wobei sich Prated auf das Vorzugsraumheizgerät bezieht, |
— |
IV: Wert des mathematischen Ausdrucks , wobei sich Prated auf das Vorzugsraumheizgerät bezieht, |
sowie ferner für Vorzugsraumheizgeräte mit Wärmepumpe:
— |
V: Wert der Differenz zwischen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen und derjenigen bei kälteren Klimaverhältnissen in Prozent, |
— |
VI: Wert der Differenz zwischen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei wärmeren und derjenigen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen in Prozent. |
6. VERBUNDANLAGEN AUS KOMBIHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Das Datenblatt für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen muss die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Angaben enthalten:
a) |
die in Abbildung 1 bzw. Abbildung 3 aufgeführten Angaben zur Bewertung der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz einer Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung einschließlich folgender Angaben:
für Vorzugskombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:
|
b) |
die Angaben in Abbildung 5 zur Bewertung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz einer Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung einschließlich folgender Angaben:
|
Tabelle 5
Gewichtung des Vorzugsraumheizgerätes mit Heizkessel oder des Vorzugskombiheizgerätes mit Heizkessel und des Zusatzheizgerätes für Abbildung 1 (1)
(2) |
II, Verbundanlage ohne Warmwasserspeicher |
II, Verbundanlage mit Warmwasserspeicher |
0 |
0 |
0 |
0,1 |
0,30 |
0,37 |
0,2 |
0,55 |
0,70 |
0,3 |
0,75 |
0,85 |
0,4 |
0,85 |
0,94 |
0,5 |
0,95 |
0,98 |
0,6 |
0,98 |
1,00 |
≥ 0,7 |
1,00 |
1,00 |
Tabelle 6
Gewichtung des Vorzugsraumheizgerätes mit Kraft-Wärme-Kopplung, des Vorzugsraumheizgerätes mit Wärmepumpe, des Vorzugskombiheizgerätes mit Wärmepumpe oder der Vorzugs-Niedertemperatur-Wärmepumpe und des Zusatzheizgeräts für die Abbildungen 2 bis 4 (3)
(4) |
II, Verbundanlage ohne Warmwasserspeicher |
II, Verbundanlage mit Warmwasserspeicher |
0 |
1,00 |
1,00 |
0,1 |
0,70 |
0,63 |
0,2 |
0,45 |
0,30 |
0,3 |
0,25 |
0,15 |
0,4 |
0,15 |
0,06 |
0,5 |
0,05 |
0,02 |
0,6 |
0,02 |
0 |
≥ 0,7 |
0 |
0 |
Abbildung 1
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Heizkessel und Vorzugskombiheizgeräten mit Heizkessel zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bzw. eine Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen aufzunehmen
Abbildung 2
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen aufzunehmen
Abbildung 3
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Wärmepumpe und Vorzugskombiheizgeräten mit Wärmepumpe zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen bzw. eine Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen aufzunehmen
Abbildung 4
Bei Vorzugs-Niedertemperatur-Wärmepumpen zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung aufzunehmen
Abbildung 5
Bei Vorzugsraumheizgeräten mit Heizkessel und Vorzugskombiheizgeräten mit Wärmepumpe zur Angabe der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage in das Datenblatt für eine Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung aufzunehmen
(1) Die Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten Werten berechnet.
(2) Prated bezieht sich auf das Vorzugsraumheizgerät oder das Vorzugskombiheizgerät.
(3) Die Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten Werten berechnet.
(4) Prated bezieht sich auf das Vorzugsraumheizgerät oder das Vorzugskombiheizgerät.
ANHANG V
Technische Unterlagen
1. RAUMHEIZGERÄTE
Für Raumheizgeräte umfassen die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a) |
Name und Anschrift des Lieferanten; |
b) |
eine für die eindeutige Bestimmung des Raumheizgerätes hinreichend ausführliche Beschreibung, |
c) |
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; |
d) |
gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden; |
e) |
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person; |
f) |
technische Parameter:
|
g) |
alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Raumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen. |
2. KOMBIHEIZGERÄTE
Für Kombiheizgeräte umfassen die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a) |
Name und Anschrift des Lieferanten, |
b) |
eine für die eindeutige Bestimmung des Kombiheizgerätes hinreichend ausführliche Beschreibung, |
c) |
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen, |
d) |
gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen, |
e) |
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,; |
f) |
technische Parameter:
|
g) |
alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Kombiheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen. |
Tabelle 7
Technische Parameter für Raumheizgeräte mit Heizkessel, Kombiheizgeräte mit Heizkessel und Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
Modell(e): [Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen] |
||||||||
Brennwertkessel: [Ja/Nein] |
||||||||
Niedertemperatur (2)-Kessel: [Ja/Nein] |
||||||||
B11-Kessel: [Ja/Nein] |
||||||||
Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung: [Ja/Nein] |
Falls ja, mit Zusatzheizgerät: [Ja/Nein] |
|||||||
Kombiheizgerät: [Ja/Nein] |
||||||||
Angabe |
Symbol |
Wert |
Einheit |
|
Angabe |
Symbol |
Wert |
Einheit |
Wärmenennleistung |
Prated |
x |
kW |
Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz |
ηs |
x |
% |
|
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel: nutzbare Wärmeleistung |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel: Wirkungsgrad |
|||||||
Bei Wärmenennleistung und Hochtemperaturbetrieb (1) |
P4 |
x,x |
kW |
Bei Wärmenennleistung und Hochtemperaturbetrieb (1) |
η4 |
x,x |
% |
|
Bei 30 % der Wärmenennleistung und Niedertemperaturbetrieb (2) |
P1 |
x,x |
kW |
Bei 30 % der Wärmenennleistung und Niedertemperaturbetrieb (2) |
η1 |
x,x |
% |
|
Für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: nutzbare Wärmeleistung |
Für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: Wirkungsgrad |
|||||||
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerät |
PCHP100+Sup0 |
x,x |
kW |
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerät |
ηCHP100+Sup0 |
x,x |
% |
|
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerät |
PCHP100+Sup100 |
x,x |
kW |
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerät |
ηCHP100+Sup100 |
x,x |
% |
|
Für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: elektrischer Wirkungsgrad |
Zusatzheizgerät |
|||||||
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerät |
ηel,CHP100+Sup0 |
x,x |
% |
Wärmenennleistung |
Psup |
x,x |
kW |
|
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerät |
ηel,CHP100+Sup100 |
x,x |
% |
Art der Energiezufuhr |
|
|||
Hilfsstromverbrauch |
Sonstige Angaben |
|||||||
Bei Volllast |
elmax |
x,x |
kW |
Wärmeverlust im Bereitschaftszustand |
Pstby |
x,x |
kW |
|
Bei Teillast |
elmin |
x,x |
kW |
Energieverbrauch der Zündflamme |
Pign |
x,x |
kW |
|
Im Bereitschaftszustand |
PSB |
x,xxx |
kW |
Jährlicher Energieverbrauch |
QHE |
x |
kWh oder GJ |
|
Schallleistungspegel in Innenräumen |
LWA |
x |
dB |
|||||
Für Kombiheizgeräte: |
||||||||
Angegebenes Lastprofil |
|
|
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz |
ηwh |
x |
% |
||
Täglicher Stromverbrauch |
Qelec |
x,xxx |
kWh |
Täglicher Brennstoffverbrauch |
Qfuel |
x,xxx |
kWh |
|
Jahresstromverbrauch |
AEC |
x |
kWh |
Jährlicher Brennstoffverbrauch |
AFC |
x |
GJ |
|
Kontakt |
Name und Anschrift des Lieferanten. |
Tabelle 8
Technische Parameter für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe:
Modell(e): [Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen] |
||||||||
Luft-Wasser-Wärmepumpe: [Ja/Nein] |
||||||||
Wasser-Wasser-Wärmepumpe: [Ja/Nein] |
||||||||
Sole-Wasser-Wärmepumpe: [Ja/Nein] |
||||||||
Niedertemperatur-Wärmepumpe: [Ja/Nein] |
||||||||
Mit Zusatzheizgerät ausgestattet: [Ja/Nein] |
||||||||
Kombiheizgerät mit Wärmepumpe: [Ja/Nein] |
||||||||
Die Parameter sind für eine Mitteltemperaturanwendung anzugeben, außer bei Niedertemperatur-Wärmepumpen. Für Niedertemperatur-Wärmepumpen sind die Parameter für eine Niedertemperaturanwendung anzugeben. |
||||||||
Die Parameter sind für durchschnittliche, kältere und wärmere Klimaverhältnisse anzugeben. |
||||||||
Angabe |
Symbol |
Wert |
Einheit |
|
Angabe |
Symbol |
Wert |
Einheit |
Wärmenennleistung (3) |
Prated |
x |
kW |
Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz |
ηs |
x |
% |
|
Angegebene Leistung im Heizbetrieb für Teillast bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj |
Angegebene Leistungszahl oder Heizzahl für Teillast bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj |
|||||||
Tj = – 7 °C |
Pdh |
x,x |
kW |
Tj = – 7 °C |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Tj = + 2 °C |
Pdh |
x,x |
kW |
Tj = + 2 °C |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Tj = + 7 °C |
Pdh |
x,x |
kW |
Tj = + 7 °C |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Tj = + 12 °C |
Pdh |
x,x |
kW |
Tj = + 12 °C |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Tj = Bivalenztemperatur |
Pdh |
x,x |
kW |
Tj = Bivalenztemperatur |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Tj = Betriebsgrenzwert-Temperatur |
Pdh |
x,x |
kW |
Tj = Betriebsgrenzwert-Temperatur |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Tj = – 15 °C (wenn TOL < – 20 °C) |
Pdh |
x,x |
kW |
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Tj = – 15 °C (if TOL < – 20 °C) |
COPd oder PERd |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Bivalenztemperatur |
Tbiv |
x |
°C |
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Betriebsgrenzwert-Temperatur |
TOL |
x |
°C |
|
Leistung bei zyklischem Intervall-Heizbetrieb |
Pcych |
x,x |
kW |
Leistungszahl bei zyklischem Intervallbetrieb |
COPcyc oder PERcyc |
x,xx oder x,x |
– oder % |
|
Minderungsfaktor (4) |
Cdh |
x,x |
— |
Grenzwert der Betriebstemperatur des Heizwassers |
WTOL |
x |
°C |
|
Stromverbrauch in anderen Betriebsarten als dem Betriebszustand |
Zusatzheizgerät |
|||||||
Aus-Zustand |
POFF |
x,xxx |
kW |
Wärmenennleistung (4) |
Psup |
x,x |
kW |
|
Temperaturregler Aus |
PTO |
x,xxx |
kW |
|
|
|||
Bereitschaftszustand |
PSB |
x,xxx |
kW |
Art der Energiezufuhr |
||||
Betriebszustand mit Kurbelgehäuseheizung |
PCK |
x,xxx |
kW |
|
||||
Sonstige Angaben |
|
|||||||
Leistungssteuerung |
fest/veränderlich |
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Nenn-Luftdurchsatz, außen |
— |
x |
m3/h |
|||
Schallleistungspegel, innen/außen |
LWA |
x / x |
dB |
Für Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen: Wasser- oder Sole-Nenndurchsatz, Wärmetauscher außen |
— |
x |
m3/h |
|
Jährlicher Energieverbrauch |
QHE |
x |
kWh oder GJ |
|||||
Für Kombiheizgerät mit Wärmepumpe: |
||||||||
Angegebenes Lastprofil |
x |
|
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz |
ηwh |
x |
% |
||
Täglicher Stromverbrauch |
Qelec |
x,xxx |
kWh |
Täglicher Brennstoffverbrauch |
Qfuel |
x,xxx |
kWh |
|
Jahresstromverbrauch |
AEC |
x |
kWh |
Jährlicher Brennstoffverbrauch |
AFC |
x |
GJ |
|
Kontakt |
Name und Anschrift des Lieferanten. |
3. TEMPERATURREGLER
Für Temperaturregler umfassen die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:
a) |
Name und Anschrift des Lieferanten; |
b) |
eine für die eindeutige Bestimmung des Temperaturreglermodells hinreichend ausführliche Beschreibung, |
c) |
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; |
d) |
gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen, |
e) |
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,; |
f) |
technische Parameter:
|
g) |
alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Temperaturreglers zu treffenden besonderen Vorkehrungen. |
4. SOLAREINRICHTUNGEN
Für Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:
a) |
Name und Anschrift des Lieferanten; |
b) |
eine für die eindeutige Bestimmung der Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung; |
c) |
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; |
d) |
gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen, |
e) |
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,; |
f) |
technische Parameter (gegebenenfalls auch für Pumpen im Kollektorkreislauf):
|
g) |
alle bei der Montage, Installation oder Wartung der Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen. |
5. VERBUNDANLAGEN AUS RAUMHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a) |
Name und Anschrift des Lieferanten; |
b) |
eine für die eindeutige Bestimmung des Modells der Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung; |
c) |
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; |
d) |
gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen; |
e) |
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person; |
f) |
technische Parameter:
|
g) |
alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung der Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen. |
6. VERBUNDANLAGEN AUS KOMBIHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a) |
Name und Anschrift des Lieferanten; |
b) |
eine für die eindeutige Bestimmung des Modells der Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung; |
c) |
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; |
d) |
gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen; |
(e) |
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person; |
f) |
technische Parameter:
|
g) |
alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung der Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen. |
(1) Hochtemperaturbetrieb bedeutet eine Rücklauftemperatur von 60 °C am Heizgeräteinlass und eine Vorlauftemperatur von 80 °C am Heizgeräteauslass.
(2) Niedertemperaturbetrieb bedeutet eine Rücklauftemperatur (am Heizgeräteeinlass) für Brennwertkessel von 30°C, für Niedertemperaturkessel von 37°C und für andere Heizgeräte von 50°C.
(3) für Heizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist die Wärmenennleistung Prated gleich der Auslegungslast im Heizbetrieb Pdesignh und die Wärmenennleistung eines Zusatzheizgerätes Psup ist gleich der zusätzlichen Heizleistung sup(Tj).
(4) Wird der Cdh-Wert nicht durch Messung bestimmt, gilt für den Minderungsfaktor der Vorgabewert Cdh = 0,9.
ANHANG VI
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Produkt ausgestellt sieht
1. RAUMHEIZGERÄTE
1.1. |
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:
sowie ferner für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe:
sowie ferner für Niedertemperatur-Wärmepumpen:
|
1.2. |
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 1.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein. |
2. KOMBIHEIZGERÄTE
2.1. |
Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:
|
2.2. |
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 2.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein. |
3. VERBUNDANLAGEN AUS RAUMHEIZGERÄT, TEMPERATURREGLER UND SOLAREINRICHTUNG
3.1. |
Die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
|
3.2. |
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 3.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein. |
4. VERBUNDANLAGEN AUS KOMBIHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
4.1. |
Die in Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
|
4.2. |
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 4.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein. |
ANHANG VII
Messungen und Berechnungen
1. Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die den Methoden nach dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die Bedingungen und technischen Parameter der Nummern 2 bis 6 zu beachten.
2. Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen
a) |
Für die Messungen der Nummern 3 bis 7 wird die Innentemperatur auf 20°C eingestellt. |
b) |
Für die in den Nummern 3 bis 7 dargestellten Berechnungen wird der Stromverbrauch mit einem Umrechnungskoeffizienten CC von 2,5 multipliziert, es sei denn, der jährliche Stromverbrauch wird als Endenergie für den Endnutzer gemäß den Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe g, Nummer 5 Buchstabe e und Nummer 6 angegeben. |
c) |
Bei Heizgeräten mit Zusatzheizgeräten wird bei der Messung und Berechnung der Wärmenennleistung, der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz, der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, des Schalleistungspegels und des Stickoxidausstoßes das Zusatzheizgerät berücksichtigt. |
d) |
Die angegebenen Werte für die Wärmenennleistung, die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, den jährlichen Energieverbrauch und den Schalleistungspegel werden auf die nächste ganze Zahl gerundet. |
3. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Verbrauch von Raumheizgeräten mit Heizkessel, Kombiheizgeräten mit Heizkessel und Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung
a) |
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs wird als jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz im Betriebszustand ηson berechnet und um Beiträge berichtigt, mit denen die Temperaturregelung, der Hilfsstromverbrauch, der Wärmeverlust im Bereitschaftszustand, gegebenenfalls der Energieverbrauch der Zündflamme berücksichtigt werden, und, bei Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung, berichtigt durch Addition des elektrischen Wirkungsgrads, multipliziert mit dem Umwandlungskoeffizienten CC = 2,5. |
b) |
Der jährliche Energieverbrauch QHE in kWh als Endenergie oder in GJ als Brennwert wird als Quotient Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs und der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz berechnet. |
4. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Verbrauch von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe
a) |
Die Ermittlung der Nenn-Leistungszahl COPrated oder Nenn-Heizzahl PERrated , oder des Schalleistungspegels erfolgt bei den Norm-Nennbedingungen in Tabelle 9, und es wird dieselbe angegebene Leistung im Heizbetrieb verwendet. |
b) |
Die Leistungszahl im Betriebszustand SCOPon für durchschnittliche, kältere und wärmere Klimaverhältnissen wird auf der Grundlage der Teillast für die Heizung Ph(Tj), der zusätzlichen Heizleistung sup(Tj) (soweit vorhanden) und der klassenspezifischen Leistungszahl COPbin(Tj) oder klassenspezifischen des Heizzahl PERbin(Tj) berechnet und dabei mit den Klassenstunden gewichtet, in denen die Bedingungen für die jeweilige Klasse gegeben sind, und zwar unter Berücksichtigung folgender Bedingungen:
|
c) |
Der Bezugs-Jahresheizenergiebedarf (QH ) ist die Auslegungslast im Heizbetrieb Pdesignh für durchschnittliche, kältere und wärmere Klimaverhältnisse, multipliziert mit dem Jahresbetriebsstundenäquivalent HHE von of 2 066, 2 465 und 1 336 für durchschnittliche, kältere bzw. wärmere Klimaverhältnisse. |
d) |
Der jährliche Energieverbrauch QHE wird berechnet als Summe:
|
e) |
Die jahreszeitbedingte Leistungszahl SCOP oder jahreszeitbedingte Heizzahl SPER wird als Quotient zwischen dem Bezugs-Jahresheizenergiebedarf QH und dem jährlichen Energieverbrauch QHE berechnet. |
f) |
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs wird berechnet als jahreszeitbedingte Leistungszahl SCOP, dividiert durch den Umwandlungskoeffizienten CC oder die jahreszeitbedingte Heizzahl SPER und berichtigt um Beiträge zur Berücksichtigung der Temperaturregler sowie, bei Raumheizgeräten oder Kombiheizgeräten mit Wasser/Sole-Wasser-Heizpumpe, des Stromverbrauchs der Grundwasserpumpe(n). |
g) |
Der jährliche Energieverbrauch QHE in kWh als Endenergie oder in GJ als Brennwert wird als Quotient des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs QH und der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ηs berechnet. |
5. Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten
Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh von Kombiheizgeräten wird als Quotient der Bezugsenergie Qref und der für ihre Erzeugung erforderlichen Energie unter folgenden Bedingungen berechnet:
a) |
Die Messungen sind anhand der in Tabelle 15 angegebenen Lastprofile auszuführen; |
b) |
die Messungen sind anhand des folgenden 24-stündigen Messzyklus durchzuführen:
|
c) |
das angegebene Lastprofil muss das maximale Lastprofil oder das Lastprofil unmittelbar unterhalb des maximalen Lastprofils sein; |
d) |
für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
|
e) |
der jährliche Stromverbrauch AEC in kWh als Endenergie wird als täglicher Stromverbrauch Qelec in kWh als Endenergie, multipliziert mit 220, berechnet; |
f) |
der jährliche Brennstoffverbrauch AFC in GJ als Brennwert wird als täglicher Brennstoffverbrauch Qfuel , multipliziert mit 220, berechnet. |
6. Bedingungen für Messungen und Berechnungen von Solareinrichtungen
Der Sonnenkollektor, der solarbetriebene Warmwasserspeicher und die Pumpe des Kollektorkreislaufs (falls vorhanden) werden getrennt geprüft. Falls der Sonnenkollektor und der solarbetriebene Warmwasserspeicher nicht getrennt geprüft werden können, werden sie gemeinsam geprüft.
Die Ergebnisse dienen zur Ermittlung des Warmhalteverlusts S und zu den Berechnungen des Kollektorwirkungsgrades ηcol , des jährlichen nichtsolaren Wärmebeitrags Qnonsol für die Lastprofile M, L, XL und XXL unter den in den Tabellen 13 und 14 dargestellten durchschnittlichen Klimaverhältnissen und des jährlichen Hilfsstromverbrauchs Qaux in kWh als Endenergie.
Tabelle 9
Norm-Nennbedingungen für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
Wärmequelle |
Wärmetauscher außen |
Wärmetauscher innen |
||||
Klimaverhältnisse |
Eingangstrocken-(feucht-) temperatur |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpen, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen |
Niedertemperatur-Wärmepumpen |
|||
Eingangstemperatur |
Ausgangstemperatur |
Eingangstemperatur |
Ausgangstemperatur |
|||
Außenluft |
durchschnittl. |
+ 7 °C (+ 6 °C) |
+47 °C |
+55 °C |
+30 °C |
+35 °C |
|
kälter |
+ 2 °C (+ 1 °C) |
||||
|
wärmer |
+ 14 °C (+ 13 °C) |
||||
Abluft |
alle |
+ 20 °C (+ 12 °C) |
||||
|
|
Ein-/Auslasstemperatur |
||||
Wasser |
alle |
+ 10 °C / + 7 °C |
||||
Sole |
alle |
0 °C/– 3 °C |
Tabelle 10
Bezugs-Auslegungsbedingungen für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, Temperaturangaben als Trocken-Lufttemperaturen (Feucht-Lufttemperaturen in Klammern)
Klimaverhältnisse |
Bezugs-Auslegungstemperatur |
Bivalenztemperatur |
Betriebsgrenzwert-Temperatur |
Tdesignh |
Tbiv |
TOL |
|
durchschnittl. |
– 10 (– 11) °C |
höchstens + 2 °C. |
höchstens – 7 °C. |
kälter |
– 22 (– 23) °C |
höchstens – 7 °C. |
höchstens – 15 °C. |
wärmer |
+ 2 (+ 1) °C |
höchstens + 7 °C. |
höchstens + 2 °C. |
Tabelle 11
Höchstens verfügbare Abluft (m3/h) bei einer Feuchte von 5,5 g/m3
Angegebenes Lastprofil |
XXS |
XS |
S |
M |
L |
XL |
XXL |
Höchstens verfügbare Abluft |
109 |
128 |
128 |
159 |
190 |
870 |
1 021 |
Tabelle 12
Europäische Bezugsheizperiode unter durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
Klassej |
Tj [°C] |
durchschnittl. Klimaverhältnisse |
kältere Klimaverhältnisse |
wärmere Klimaverhältnisse |
Hj (Std./Jahr) |
Hj (Std./Jahr) |
Hj (Std./Jahr) |
||
1 to 8 |
-30 to -23 |
0 |
0 |
0 |
9 |
–22 |
0 |
1 |
0 |
10 |
–21 |
0 |
6 |
0 |
11 |
–20 |
0 |
13 |
0 |
12 |
–19 |
0 |
17 |
0 |
13 |
–18 |
0 |
19 |
0 |
14 |
–17 |
0 |
26 |
0 |
15 |
–16 |
0 |
39 |
0 |
16 |
–15 |
0 |
41 |
0 |
17 |
–14 |
0 |
35 |
0 |
18 |
–13 |
0 |
52 |
0 |
19 |
–12 |
0 |
37 |
0 |
20 |
–11 |
0 |
41 |
0 |
21 |
–10 |
1 |
43 |
0 |
22 |
–9 |
25 |
54 |
0 |
23 |
–8 |
23 |
90 |
0 |
24 |
–7 |
24 |
125 |
0 |
25 |
–6 |
27 |
169 |
0 |
26 |
–5 |
68 |
195 |
0 |
27 |
–4 |
91 |
278 |
0 |
28 |
–3 |
89 |
306 |
0 |
29 |
–2 |
165 |
454 |
0 |
30 |
–1 |
173 |
385 |
0 |
31 |
0 |
240 |
490 |
0 |
32 |
1 |
280 |
533 |
0 |
33 |
2 |
320 |
380 |
3 |
34 |
3 |
357 |
228 |
22 |
35 |
4 |
356 |
261 |
63 |
36 |
5 |
303 |
279 |
63 |
37 |
6 |
330 |
229 |
175 |
38 |
7 |
326 |
269 |
162 |
39 |
8 |
348 |
233 |
259 |
40 |
9 |
335 |
230 |
360 |
41 |
10 |
315 |
243 |
428 |
42 |
11 |
215 |
191 |
430 |
43 |
12 |
169 |
146 |
503 |
44 |
13 |
151 |
150 |
444 |
45 |
14 |
105 |
97 |
384 |
46 |
15 |
74 |
61 |
294 |
Stunden insgesamt: |
4 910 |
6 446 |
3 590 |
Tabelle 13
Durchschnittliche Tagestemperatur (°C)
|
Januar |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Juli |
August |
September |
Oktober |
November |
Dezember |
durchschnittl. Klimaverhältnisse |
+2,8 |
+2,6 |
+7,4 |
+12,2 |
+16,3 |
+19,8 |
+21,0 |
+22,0 |
+17,0 |
+11,9 |
+5,6 |
+3,2 |
Tabelle 14
Durchschnittliche Gesamtsonneneinstrahlung (W/m2)
|
Januar |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Juli |
August |
September |
Oktober |
November |
Dezember |
durchschnittl. Klimaverhältnisse |
70 |
104 |
149 |
192 |
221 |
222 |
232 |
217 |
176 |
129 |
80 |
56 |
Tabelle 15
Lastprofile für die Warmwasserbereitung mit Kombiheizgeräten
h |
3XS |
XXS |
XS |
S |
|||||||||
Qtap |
f |
Tm |
Qtap |
f |
Tm |
Qtap |
f |
Tm |
Qtap |
f |
Tm |
Tp |
|
kWh |
l/min |
°C |
kWh |
l/min |
°C |
kWh |
l/min |
°C |
kWh |
l/min |
°C |
°C |
|
07:00 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
07:05 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
07:15 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
07:26 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
07:30 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
0,525 |
3 |
35 |
0,105 |
3 |
25 |
|
07:45 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
08:01 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
08:05 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
08:15 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
08:25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
08:30 |
|
|
|
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
08:45 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
09:00 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
09:30 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
10:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
10:30 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
11:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
11:30 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
11:45 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
12:00 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
12:30 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
12:45 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
0,525 |
3 |
35 |
0,315 |
4 |
10 |
55 |
14:30 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
15:00 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
15:30 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
16:00 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
16:30 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
17:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
18:00 |
|
|
|
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
18:15 |
|
|
|
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
0,105 |
3 |
40 |
|
18:30 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
19:00 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
19:30 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
20:00 |
|
|
|
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
20:30 |
|
|
|
|
|
|
1,05 |
3 |
35 |
0,42 |
4 |
10 |
55 |
20:45 |
|
|
|
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
20:46 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
21:00 |
|
|
|
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
21:15 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
21:30 |
0,015 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
0,525 |
5 |
45 |
|
21:35 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
21:45 |
0,015 |
2 |
25 |
0,105 |
2 |
25 |
|
|
|
|
|
|
|
Qref |
0,345 |
2,100 |
2,100 |
2,100 |
Fortsetzung von Tabelle 15
Lastprofile für die Warmwasserbereitung mit Kombiheizgeräten
h |
M |
L |
XL |
|||||||||
Qtap |
f |
Tm |
Tp |
Qtap |
f |
Tm |
Tp |
Qtap |
f |
Tm |
Tp |
|
kWh |
l/mn |
°C |
°C |
kWh |
l/min |
°C |
°C |
kWh |
l/min |
°C |
°C |
|
07:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
07:05 |
1,4 |
6 |
40 |
|
1,4 |
6 |
40 |
|
|
|
|
|
07:15 |
|
|
|
|
|
|
|
|
1,82 |
6 |
40 |
|
07:26 |
|
|
|
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
07:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
|
|
|
|
07:45 |
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
4,42 |
10 |
10 |
40 |
08:01 |
0,105 |
3 |
25 |
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
08:05 |
|
|
|
|
3,605 |
10 |
10 |
40 |
|
|
|
|
08:15 |
0,105 |
3 |
25 |
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
08:25 |
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
|
|
|
|
08:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
08:45 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
09:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
09:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
10:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
10:30 |
0,105 |
3 |
10 |
40 |
0,105 |
3 |
10 |
40 |
0,105 |
3 |
10 |
40 |
11:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
11:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
11:45 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
12:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
12:30 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
12:45 |
0,315 |
4 |
10 |
55 |
0,315 |
4 |
10 |
55 |
0,735 |
4 |
10 |
55 |
14:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
15:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
15:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
16:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
16:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
17:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
18:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
18:15 |
0,105 |
3 |
40 |
|
0,105 |
3 |
40 |
|
0,105 |
3 |
40 |
|
18:30 |
0,105 |
3 |
40 |
|
0,105 |
3 |
40 |
|
0,105 |
3 |
40 |
|
19:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
19:30 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
20:00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
20:30 |
0,735 |
4 |
10 |
55 |
0,735 |
4 |
10 |
55 |
0,735 |
4 |
10 |
55 |
20:45 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
20:46 |
|
|
|
|
|
|
|
|
4,42 |
10 |
10 |
40 |
21:00 |
|
|
|
|
3,605 |
10 |
10 |
40 |
|
|
|
|
21:15 |
0,105 |
3 |
25 |
|
|
|
|
|
0,105 |
3 |
25 |
|
21:30 |
1,4 |
6 |
40 |
|
0,105 |
3 |
25 |
|
4,42 |
10 |
10 |
40 |
21:35 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
21:45 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Qref |
5,845 |
11,655 |
19,07 |
Fortsetzung von Tabelle 15
Lastprofile für die Warmwasserbereitung mit Kombiheizgeräten
h |
XXL |
|||
Qtap |
f |
Tm |
Tp |
|
kWh |
l/min |
°C |
°C |
|
07:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
07:05 |
|
|
|
|
07:15 |
1,82 |
6 |
40 |
|
07:26 |
0,105 |
3 |
25 |
|
07:30 |
|
|
|
|
07:45 |
6,24 |
16 |
10 |
40 |
08:01 |
0,105 |
3 |
25 |
|
08:05 |
|
|
|
|
08:15 |
0,105 |
3 |
25 |
|
08:25 |
|
|
|
|
08:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
08:45 |
0,105 |
3 |
25 |
|
09:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
09:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
10:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
10:30 |
0,105 |
3 |
10 |
40 |
11:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
11:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
11:45 |
0,105 |
3 |
25 |
|
12:00 |
|
|
|
|
12:30 |
|
|
|
|
12:45 |
0,735 |
4 |
10 |
55 |
14:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
15:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
15:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
16:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
16:30 |
0,105 |
3 |
25 |
|
17:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
18:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
18:15 |
0,105 |
3 |
40 |
|
18:30 |
0,105 |
3 |
40 |
|
19:00 |
0,105 |
3 |
25 |
|
19:30 |
|
|
|
|
20:00 |
|
|
|
|
20:30 |
0,735 |
4 |
10 |
55 |
20:45 |
|
|
|
|
20:46 |
6,24 |
16 |
10 |
40 |
21:00 |
|
|
|
|
21:15 |
0,105 |
3 |
25 |
|
21:30 |
6,24 |
16 |
10 |
40 |
21:35 |
|
|
|
|
21:45 |
|
|
|
|
Qref |
24,53 |
ANHANG VIII
Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Zur Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Artikel 3 und 4 wenden die Behörden der Mitgliedstaaten folgendes Verfahren an:
1. |
Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen eine einzige Einheit je Modell des Heizgerätes, Temperaturreglers, der Solareinrichtung, der Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung sowie der Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung und unterrichten die Behörden der anderen Mitgliedstaaten von den Prüfergebnissen. |
2. |
Die maßgeblichen Anforderungen gelten für das Modell als erfüllt, wenn
|
3. |
Wird das unter Nummer 2 angegebene Ergebnis nicht erreicht, wählen die Behörden der Mitgliedstaaten nach dem Zufallsprinzip drei zusätzliche Geräte desselben Modells zur Prüfung aus und teilen die Ergebnisse der Prüfung den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission innerhalb eines Monats nach der Prüfung mit. |
4. |
Die maßgeblichen Anforderungen gelten für das Modell als erfüllt, wenn
|
5. |
Werden die unter Nummer 4 geforderten Ergebnisse nicht erreicht, so wird angenommen, dass das Modell den Anforderungen dieser Verordnung nicht entspricht. |
Die Behörden der Mitgliedstaaten verwenden die in Anhang VII aufgeführten Mess- und Berechnungsmethoden.