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Document 32026R1331

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1331 der Kommission vom 4. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie AWPF Calcium Hypochlorite BPF

C/2026/3654

ABl. L, 2026/1331, 16.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1331/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1331/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1331

16.6.2026

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1331 DER KOMMISSION

vom 4. Juni 2026

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 5. Mai 2025 wurde Innovative Water Care Europe SAS mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 der Kommission (2) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027464-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ erteilt. Anhang II der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften (SPC) dieser Biozidproduktfamilie.

(2)

Am 6. August 2025 legte Innovative Water Care Europe SAS der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (3) einen Antrag auf verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ im Sinne der Titel 1 und 2 des Anhangs der genannten Durchführungsverordnung vor. Der Antrag wurde unter der Nummer BC-DG109451-60 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Die vorgeschlagenen Änderungen an dieser Zulassung betreffen die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer von Produkten in Meta-SPC 1 und 3 von 12 auf 24 Monate und von Produkten in Meta-SPC 2 von 12 auf 18 Monate, die Hinzufügung neuer Verpackungsmaterialien, eine Änderung der Anschriften des Zulassungsinhabers sowie eines Wirkstoff- und Produktherstellers, die Hinzufügung neuer Produktionsstätten von Herstellern von Wirkstoffen und Biozidprodukten und die Hinzufügung neuer Handelsnamen.

(3)

Am 3. Dezember 2025 legte die Agentur gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme (4) zu den beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften und einem überarbeiteten Bewertungsbericht vor. In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitte 1 und 2 und Titel 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die in Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Voraussetzungen nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.

(4)

Am 12. März 2026 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 und Artikel 12 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 die überarbeitete Zusammenfassung der Eigenschaften des Produkts für die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ in allen Amtssprachen der EU, die die beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen abdeckt.

(5)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ zu ändern und die von Innovative Water Care Europe SAS beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen vorzunehmen.

(6)

Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ aufgeführt sind, unverändert.

(7)

Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Produkteigenschaften sollte Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Jahr 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Register für Biozidprodukte verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Produkteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.

(8)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Juni 2026

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 der Kommission vom 5. Mai 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/831, 6.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/831/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).

(4)  Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der ECHA zu der geringfügigen Änderung der Unionszulassung für das Biozidprodukt „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ vom 27. November 2025, ECHA/BPC/515/2026, https://echa.europa.eu/de/opinions-on-union-authorisation.


ANHANG

ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINER BIOZIDPRODUKTFAMILIE

AWPF Calcium Hypochlorite BPF

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

PT05: Trinkwasser

Zulassungsnummer: EU-0027464-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0027464-0000

TEIL I

ERSTE INFORMATIONSEBENE

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Familienname

Name

AWPF Calcium Hypochlorite BPF

1.2.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

PT05: Trinkwasser

1.3.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

Innovative Water Care Europe SAS

Anschrift

9 Avenue Marie Curie 37700 La Ville Aux Dames FR

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0027464-0000

Datum der Zulassung

 

26/05/2025

Ablauf der Zulassung

 

30/04/2035

1.4.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

Innovative Water Care Europe SAS

Anschrift des Herstellers

9 Avenue Marie Curie 37700 La Ville Aux Dames Frankreich

Standort der Produktionsstätten

Innovative Water Care Europe SAS site 1 1200 old lower river road TN. 37310 Charleston Vereinigte Staaten (die)

Innovative Water Care Europe SAS site 2 216 , K.J.S.Complex, Bhagya Nagar, Kurnool 518 004 Andhra Pradesh, Indien


Name des Herstellers

Innovative Water Care Europe LLC

Anschrift des Herstellers

2475 Pinnacle Dr DE 19803 Wilmington, Vereinigte Staaten (die)

Standort der Produktionsstätten

Innovative Water Care Europe LLC 2475 Pinnacle Dr. DE 19803 Wilmington, Vereinigte Staaten (die)


Name des Herstellers

Innovative Water Care SA Holding (Pty) Ltd

Anschrift des Herstellers

NCP Factory Site, Hytor Street, Chloorkop Gauteng 1619 Chloorkop, Kempton Park, Südafrika

Standort der Produktionsstätten

Innovative Water Care SA Holding (Pty) Ltd NCP Factory Site, Hytor Street, Chloorkop, Gauteng 1619 Kempton Park, Südafrika


Name des Herstellers

RNM - Produtos Químicos, SA

Anschrift des Herstellers

Avenidas das Searas no132 Landim Vila Nova de Famalicão, Portugal

Standort der Produktionsstätten

RNM - Produtos Químicos, SA Avenidas das Searas no132 Landim Vila Nova de Famalicão, Portugal


Name des Herstellers

MEZENTER MAQUILAS A TERCEROS SL

Anschrift des Herstellers

Gran Bretanya 24, warehouse 3 08700 Igualada Barcelona, Spanien

Standort der Produktionsstätten

MEZENTER MAQUILAS A TERCEROS SL Gran Bretanya 24, warehouse 3 08700 Igualada Barcelona, Spanien


Name des Herstellers

Hiwassee Packaging

Anschrift des Herstellers

124 Appalachian Drive Tn 37321 Dayton, Vereinigte Staaten (die)

Standort der Produktionsstätten

Hiwassee Packaging 124 Appalachian Drive Tn 37321 Dayton, Vereinigte Staaten (die)


Name des Herstellers

Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex

Anschrift des Herstellers

No. 8, Hongqi Road Wangchang Town, Qianjiang city, Hubei Province, China

Standort der Produktionsstätten

Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex No. 8, Hongqi Road Wangchang Town Qianjiang city, Hubei Province, China


Name des Herstellers

Haixing Eno Chemical Co., Ltd.

Anschrift des Herstellers

Haixing Economic Development Area Haixing County 061200, Hebei Province, China

Standort der Produktionsstätten

Haixing Eno Chemical Co., Ltd. Haixing Economic Development Area Haixing County 061200 Hebei Province, China

1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

Name des Herstellers

Innovative Water Care Europe SAS

Anschrift des Herstellers

9 Avenue Marie Curie 37700 La Ville Aux Dames Frankreich

Standort der Produktionsstätten

Innovative Water Care Europe SAS site 1 1200 old lower river road TN. 37310 Charleston Vereinigte Staaten (die)

Innovative Water Care Europe SAS site 2 NCP Factory Site, Hytor Street, Chloorkop, Kempton 1619 Gauteng Südafrika

Innovative Water Care Europe SAS site3 216 , K.J.S.Complex, Bhagya Nagar, Kurnool 518 004 Andhra Pradesh, Indien


Wirkstoff

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

Name des Herstellers

Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex

Anschrift des Herstellers

No. 8, Hongqi Road Wangchang Town, Qianjiang city, Hubei Province, China

Standort der Produktionsstätten

Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex No. 8, Hongqi Road Wangchang Town Qianjiang city, Hubei Province, China


Wirkstoff

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

Name des Herstellers

Haixing Eno Chemical Co., Ltd.

Anschrift des Herstellers

Haixing Economic Development Area Haixing County 061200, Hebei Province, China

Standort der Produktionsstätten

Haixing Eno Chemical Co., Ltd. Haixing Economic Development Area Haixing County 061200 Hebei Province, China

Kapitel 2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

2.1.   Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

40,3 - 65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

62 - 100 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

0 - 11 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

Formulierungsart(en)

SG Wasserlösliches Granulat

ST Wasserlösliche Tablette

TEIL II

ZWEITE INFORMATIONSEBENE META-SPC(S)

Kapitel 1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 1 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta-SPC 1 (wasserlösliches Granulat)

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-1

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

PT05: Trinkwasser

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 1

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

65 - 65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

100 - 100 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierungsart(en)

SG Wasserlösliches Granulat

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

Gefahrenhinweise

H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

P260: Staub nicht einatmen.

P260: Rauch nicht einatmen.

P260: Gas nicht einatmen.

P260: Nebel nicht einatmen.

P260: Dampf nicht einatmen.

P260: Aerosol nicht einatmen.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P280: Schutzkleidung tragen.

P280: Augenschutz tragen.

P280: Gesichtsschutz tragen.

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1.

Verwendung # 1-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

-

Anwendungsmethode(n)

Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem Dosierautomaten, der mit dem Schwimmbad oder Spa verbunden ist.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten.

Kontinuierliche Behandlung von Spas:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten.

Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas:

Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten).

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Polyethylen mit hoher Dichte (HDPE)- oder Polypropylen (PP)- oder Polyethylen (PE)-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

-

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

Die Behandlung muss bei der Schockbehandlung und bei direkter Anwendung zur kontinuierlichen Behandlung (bis zur vollständigen Auflösung des Produkts) in Abwesenheit von Badenden erfolgen.

Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor für Spas oder den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2.

Verwendung # 1-2 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, z. B. mit einer Schaufel oder Ähnlichem.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten, pH 6,32-7,82.

Anwenderkategorie(n)

Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender)

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 10 kg)

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann.

Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Verwenden Sie zum Überführen des Produkts die Dosiervorrichtung, Schaufel oder Ähnliches. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

Die Behandlung muss in Abwesenheit von Badenden erfolgen.

Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Spas oder auf den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist.

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

Nach der Verwendung Hände waschen.

Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3.

Verwendung # 1-3 PT 4 – Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Befüllen/CIP mit Zirkulation – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Desinfektion innerer Oberflächen von Trinkwassersystemen wie Apparaturen, Behältern, Rohrleitungen durch Befüllen/CIP mit Zirkulation.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Andere

Anwendungsmethode(n)

Methode: Befüllen von Rohrleitungen mit Stammlösung.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

130 g Produkt werden pro Kubikmeter der zu chlorierenden Rohrleitung in Wasser aufgelöst, um 100 mg/l aktives Chlor im Wasser zu erreichen.

Kontaktzeit: 12 Stunden.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE)-Sack (100 – 200 kg)

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Reinigen Sie vor Anwendung des Produkts sorgfältig die Oberflächen.

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4.

Verwendung # 1-4 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT05: Trinkwasser

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder einem Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist:

Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) sind die Anforderungen der Deutscher Verein des Gas Wasserfaches e.V. -Arbeitsblätter W 229, W 296, W623 und die minimale Kontaktzeit von W 229 einzuhalten (siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen).

Darüber hinaus sind die Anforderungen der DIN EN 900 Tab. 1, Typ 1 hinsichtlich der Reinheit des freisetzenden Calciumhypochlorits zu erfüllen.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration)

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird.

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist:

Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV(siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen).

Aufwandmenge:

Beträgt die maximal zulässige Zugabe 1,2 mg/L freies Cl2 im Wasser.

Konzentrationsbereich nach Abschluss der Aufbereitung: max. 0,3 mg/L freies Cl2 im Wasser, min. 0,1 mg/L freies Cl2 im Wasser (einschließlich der Gehalte vor der Behandlung und aus anderen Aufbereitungsschritten).

In Ausnahmefällen ist ein Zusatz von bis zu 4,7 mg/L freies Cl2 und Konzentrationen von bis zu 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Behandlung erlaubt, wenn die Desinfektion nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wenn die Desinfektion vorübergehend durch das Vorhandensein von Ammonium beeinträchtigt ist.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5.

Verwendung # 1-5 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (Dosierautomat) – industrielle Verwender

Produktart

PT05: Trinkwasser

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Anwendung durch einen Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist:

Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) sind die Anforderungen der Deutscher Verein des Gas Wasserfaches e.V. -Arbeitsblätter W 229, W 296, W623 und die minimale Kontaktzeit von W 229 einzuhalten (siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen).

Darüber hinaus sind die Anforderungen der DIN EN 900 Tab. 1, Typ 1 hinsichtlich der Reinheit des freisetzenden Calciumhypochlorits zu erfüllen.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration)

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird.

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist:

Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV (siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen)

Aufwandmenge:

Beträgt die maximal zulässige Zugabe 1,2 mg/L freies Cl2 im Wasser.

Konzentrationsbereich nach Abschluss der Aufbereitung: max. 0,3 mg/L freies Cl2 im Wasser, min. 0,1 mg/L freies Cl2 im Wasser (einschließlich der Gehalte vor der Behandlung und aus anderen Aufbereitungsschritten).

In Ausnahmefällen ist ein Zusatz von bis zu 4,7 mg/L freies Cl2 und Konzentrationen von bis zu 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Behandlung erlaubt, wenn die Desinfektion nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wenn die Desinfektion vorübergehend durch das Vorhandensein von Ammonium beeinträchtigt ist.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

LDPE-Sack (100 – 200 kg)

4.5.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.5.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 1

5.1.   Gebrauchsanweisung

Meta-SPC 1-3:

Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:

1.

Verwenden Sie immer einen vollkommen sauberen Behälter, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird.

2.

Bestimmen sie die jeweilige Menge Wasser und Produkt, die notwendig sind, um die gewünschte Chlorkonzentration zu erreichen, z. B. wie folgt:

 

Zielkonzentration 0,1 % verfügbares Chlor: 1,5 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 0,2 % verfügbares Chlor: 3,0 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 1 % verfügbares Chlor: 15 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 2 % verfügbares Chlor: 30 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

3.

Füllen Sie zunächst die notwendige Menge Wasser ein.

4.

Geben Sie danach unter vorsichtigem Schütteln langsam die notwendige Menge Produkt hinzu.

5.

Schütteln Sie mindestens 15 Minuten lang weiter, bis das Produkt vollständig aufgelöst ist.

Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.

Anwendungsbedingungen des Produkts beachten.

Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Berufsmäßige Verwendung:

Während der Misch- und Ladevorgänge und bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit Feststoffen) einen Schutzanzug (Typ 5) gemäß EN 13982-1 oder gleichwertig und geschlossenes Schuhwerk gemäß EN 13832-3 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eine Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen.

Bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit konzentrierter Stammlösung) einen Schutzanzug gemäß EN 13034 oder gleichwertig, Gesichtsschutz gemäß EN 166 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen.

Während der Handhabung des Produkts für Misch- und Ladevorgänge mit großen Produktmengen ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig und mit einem zugewiesenen Schutzfaktor von mindestens (APF) 20 zu tragen.

Zum Mischen und Laden (kleine Mengen – Packungen ≤ 10 kg) mit einem Werkzeug (Schaufel oder ähnlich) ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Dieses Werkzeug muss einen Griff haben und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt und die Europäischen Standards.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.)

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen.

Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Bei Temperaturen unter 35 °C aufbewahren.

Lichtgeschützt aufbewahren.

An einem trockenen Ort aufbewahren.

Haltbarkeit: 24 Monate.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Hinweis zu den „Anwenderkategorie(n)“: Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet geschulte berufsmäßige Verwender, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als „Sekundärdesinfektion: 0,2–0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)“ angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.

Verweise auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland gelten:

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.

Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.

Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.

Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).

DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Calciumhypochlorit.

EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln — Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)

EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien.

EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN 166: Persönlicher Augenschutz — Anforderungen

EN 136: Atemschutzgeräte — Vollmasken — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 14387: Atemschutzgeräte — Gasfilter und Kombinationsfilter — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien — Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth Shock

Absatzmarkt: EU

 

hth SPA CHLORSCHOCK

Absatzmarkt: EU

 

Constant Chlor Plus CCP-S

Absatzmarkt: EU

 

hth SPA FLASH SANITIZER

Absatzmarkt: EU

 

Saniklar Shock

Absatzmarkt: EU

 

hth SPA FLASH DÉSINFECTION

Absatzmarkt: EU

 

hth Chlor Schock Pulver

Absatzmarkt: EU

 

hth SPA SZOKOWY

Absatzmarkt: EU

 

hth Szokowy

Absatzmarkt: EU

 

hth SPA CHLORSCHOCK

Absatzmarkt: EU

 

Fi-Clor SUPERFAST GRANULES

Absatzmarkt: EU

 

Fi-Clor SUPERFAST SUPERCHLORINATOR

Absatzmarkt: EU

 

Champion Rapid Ultrashock Granules

Absatzmarkt: EU

 

SPLASH! Power-Chlor

Absatzmarkt: EU

 

Calcium Hypochlorite Rapid Dissolving

Absatzmarkt: EU

 

Calcium Hypochlorite Shock

Absatzmarkt: EU

 

hth SPA FLASH DESINFECCIÓN

Absatzmarkt: EU

 

SHOCK

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 SP EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 SP

Absatzmarkt: EU

 

Ultra Blue

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlore Ultra

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlore Ultra Fin

Absatzmarkt: EU

 

SOS Chlore Choc

Absatzmarkt: EU

 

Chlore Express Ultra Fin

Absatzmarkt: EU

 

Chlore Flash

Absatzmarkt: EU

 

Aqua Choc

Absatzmarkt: EU

 

Aqua Shock

Absatzmarkt: EU

 

Blue Pool Shock

Absatzmarkt: EU

 

Blue Pool Choc

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0001 1-1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

100 % (w/w)

Kapitel 1.   META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 2 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta-SPC 2 (wasserlösliches Granulat)

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-2

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

PT05: Trinkwasser

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64,3 - 65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

99 - 100 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierungsart(en)

SG Wasserlösliches Granulat

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2

Gefahrenhinweise

H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

P260: Staub nicht einatmen.

P260: Rauch nicht einatmen.

P260: Gas nicht einatmen.

P260: Nebel nicht einatmen.

P260: Dampf nicht einatmen.

P260: Aerosol nicht einatmen.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P280: Schutzkleidung tragen.

P280: Augenschutz tragen.

P280: Gesichtsschutz tragen.

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Behälter gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1.

Verwendung # 2-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, oder Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem Dosierautomaten, der mit dem Schwimmbad oder Spa verbunden ist.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten.

Kontinuierliche Behandlung von Spas:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten.

Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas:

Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten).

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann.

Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

Die Behandlung muss bei der Schockbehandlung und bei direkter Anwendung zur kontinuierlichen Behandlung (bis zur vollständigen Auflösung des Produkts) in Abwesenheit von Badenden erfolgen.

Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor für Spas oder den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2.

Verwendung # 2-2 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, z. B. mit einer Schaufel oder Ähnlichem.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas:

Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten), pH 6,32-7,82.

Anwenderkategorie(n)

Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender)

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 10 kg)

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann.

Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Verwenden Sie zum Überführen des Produkts die Dosiervorrichtung, Schaufel oder Ähnliches. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

Die Behandlung muss in Abwesenheit von Badenden erfolgen.

Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Spas oder auf den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist.

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

Nach der Verwendung Hände waschen.

Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3.

Verwendung # 2-3 PT 4 – Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Befüllen/CIP mit Zirkulation – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Desinfektion innerer Oberflächen von Trinkwassersystemen wie Rohrleitungen durch Befüllen/CIP mit Zirkulation.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Andere

Anwendungsmethode(n)

Methode: Befüllen von Rohrleitungen mit Stammlösung.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

130 g Produkt werden pro Kubikmeter der zu chlorierenden Rohrleitung in Wasser aufgelöst, um 100 mg/l aktives Chlor im Wasser zu erreichen.

Kontaktzeit: 12 Stunden

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 45 kg)

LDPE-Sack (100 – 200 kg)

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Reinigen Sie vor Anwendung des Produkts sorgfältig die Oberflächen.

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4.

Verwendung # 2-4 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten – berufsmäßige Verwender.

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Diese Verwendung ist in Deutschland nicht zugelassen.


Produktart

PT05: Trinkwasser

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration)

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5.

Verwendung # 2-5 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (Dosierautomat) – industrielle Verwender.

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Diese Verwendung ist in Deutschland nicht zugelassen.


Produktart

PT05: Trinkwasser

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

-

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Anwendung durch einen Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration)

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

LDPE-Sack (100 – 200 kg)

4.5.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.

4.5.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.5.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 2

5.1.   Gebrauchsanweisung

Meta-SPC 1-3:

Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:

1.

Verwenden Sie immer einen vollkommen sauberen Behälter, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird.

2.

Bestimmen sie die jeweilige Menge Wasser und Produkt, die notwendig sind, um die gewünschte Chlorkonzentration zu erreichen, z. B. wie folgt:

 

Zielkonzentration 0,1 % verfügbares Chlor: 1,5 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 0,2 % verfügbares Chlor: 3,0 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 1 % verfügbares Chlor: 15 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 2 % verfügbares Chlor: 30 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

3.

Füllen Sie zunächst die notwendige Menge Wasser ein.

4.

Geben Sie danach unter vorsichtigem Schütteln langsam die notwendige Menge Produkt hinzu.

5.

Schütteln Sie mindestens 15 Minuten lang weiter, bis das Produkt vollständig aufgelöst ist.

Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.

Anwendungsbedingungen des Produkts beachten.

Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Berufsmäßige Verwendung:

Während der Misch- und Ladevorgänge und bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit Feststoffen) einen Schutzanzug (Typ 5) gemäß EN 13982-1 oder gleichwertig und geschlossenes Schuhwerk gemäß EN 13832-3 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eine Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen.

Bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit konzentrierter Stammlösung) einen Schutzanzug gemäß EN 13034 oder gleichwertig, Gesichtsschutz gemäß EN 166 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen.

Während der Handhabung des Produkts für Misch- und Ladevorgänge mit großen Produktmengen ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig und mit einem zugewiesenen Schutzfaktor von mindestens (APF) 20 zu tragen.

Zum Mischen und Laden (kleine Mengen – Packungen ≤ 10 kg) mit einem Werkzeug (Schaufel oder ähnlich) ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Dieses Werkzeug muss einen Griff haben und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt und die Europäischen Standards.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.)

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen.

Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Bei Temperaturen unter 35 °C aufbewahren.

Lichtgeschützt aufbewahren.

An einem trockenen Ort aufbewahren.

Haltbarkeit: 18 Monate.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Hinweis zu den „Anwenderkategorie(n)“: Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet geschulte berufsmäßige Verwender, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als „Sekundärdesinfektion: 0,2–0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)“ angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.

Verweise auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland gelten:

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.

Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.

Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.

Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).

DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Calciumhypochlorit.

EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln — Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)

EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien.

EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.

EN 166: Persönlicher Augenschutz — Anforderungen

EN 136: Atemschutzgeräte — Vollmasken — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien — Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth granular

Absatzmarkt: EU

 

BLUE TECH RAPID BLUE

Absatzmarkt: EU

 

Constant Chlor plus CCP-G

Absatzmarkt: EU

 

hth GRANULAR SANITIZER

Absatzmarkt: EU

 

hth DÉSINFECTANT GRANULÉS

Absatzmarkt: EU

 

hth DESINFECTANTE GRANULADO

Absatzmarkt: EU

 

Marina RAPID BLUE

Absatzmarkt: EU

 

hth Granulat

Absatzmarkt: EU

 

Saniklar Super Boost

Absatzmarkt: EU

 

Marina Calcium Hypochlorite Granular

Absatzmarkt: EU

 

hth Chlorgranulat

Absatzmarkt: EU

 

Granular Chlorine

Absatzmarkt: EU

 

ADIC 513

Absatzmarkt: EU

 

Infinity Desical H70 Grano

Absatzmarkt: EU

 

Champion Chlorine Shock Granules

Absatzmarkt: EU

 

SPLASH! Shock Chlorine Granules

Absatzmarkt: EU

 

CALCIUMHYPOCHLORIT GRANULIERT

Absatzmarkt: EU

 

CALCIUMHYPOCHLORIT GRAN.(BLAU)

Absatzmarkt: EU

 

Aqua-Net Calhypo

Absatzmarkt: EU

 

Trichlorin K

Absatzmarkt: EU

 

Calhypo Granulat

Absatzmarkt: EU

 

Calciumhypochlorit Granulat

Absatzmarkt: EU

 

BIOCOR HC

Absatzmarkt: EU

 

BIOCOR GLP

Absatzmarkt: EU

 

KWZ 990 ChlorGranul

Absatzmarkt: EU

 

KWZ 992 ChlorGranul 25

Absatzmarkt: EU

 

Calcium Hypochlorite Granules

Absatzmarkt: EU

 

IPOCAL-POOL SD GRANULATE

Absatzmarkt: EU

 

Chlorom C granulat

Absatzmarkt: EU

 

Chlor Gran 70%

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlor

Absatzmarkt: EU

 

GranuPool 70 %

Absatzmarkt: EU

 

Chlorex C

Absatzmarkt: EU

 

hth GRANULAR

Absatzmarkt: EU

 

CCH GRANULAR

Absatzmarkt: EU

 

HYPOBLACK GRANULAR

Absatzmarkt: EU

 

POOLSUD GRANULAR

Absatzmarkt: EU

 

Calcium Hypochlorite Granular

Absatzmarkt: EU

 

GRANULAR

Absatzmarkt: EU

 

RAPID BLUE

Absatzmarkt: EU

 

BEQ CHLOR ŠOK

Absatzmarkt: EU

 

PWS CHLOR SHOCK granulovaný

Absatzmarkt: EU

 

BENAQUA CHLOR ŠOK granulovaný

Absatzmarkt: EU

 

PWS MODRÝ BLESK PLUS

Absatzmarkt: EU

 

PWS CHLOR FOR WATER

Absatzmarkt: EU

 

KRYSTALPOOL CHLOR ŠOK granulát

Absatzmarkt: EU

 

CHLOR ŠOK granulát

Absatzmarkt: EU

 

CHLOR SHOCK

Absatzmarkt: EU

 

Chlornan vápenatý

Absatzmarkt: EU

 

MAREVAKLORIT

Absatzmarkt: EU

 

Chlorano HC

Absatzmarkt: EU

 

hth chips

Absatzmarkt: EU

 

CHIPS

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70C

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70G

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103G

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103C

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlore Choc

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlore Granular

Absatzmarkt: EU

 

Chlore Express Granular

Absatzmarkt: EU

 

Chlore Express

Absatzmarkt: EU

 

Aqua Pure

Absatzmarkt: EU

 

Blue Pool Granular

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0002 1-2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

100 % (w/w)

7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth easiflow granular

Absatzmarkt: EU

 

hth easiflo granular

Absatzmarkt: EU

 

POOLSUD

Absatzmarkt: EU

 

Easiflo Granular

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 EG EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 EG

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0003 1-2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64,5 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

99,3 % (w/w)

Kapitel 1.   META-SPC 3 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 3 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta-SPC 3 (wasserlösliche Tablette)

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-3

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

PT05: Trinkwasser

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 3

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

58,1 - 65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

89 - 100 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

0 - 9,5 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3

Formulierungsart(en)

ST Wasserlösliche Tablette

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 3

Gefahrenhinweise

H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

P260: Staub nicht einatmen.

P260: Rauch nicht einatmen.

P260: Gas nicht einatmen.

P260: Nebel nicht einatmen.

P260: Dampf nicht einatmen.

P260: Aerosol nicht einatmen.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P280: Schutzkleidung tragen.

P280: Augenschutz tragen.

P280: Gesichtsschutz tragen.

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Behälter gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1.

Verwendung # 3-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Auflösung durch einen Skimmer, Auflösung mit einer Schwimmvorrichtung, oder Injektion aus einem mit dem Schwimmbad bzw. Spa verbundenen Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spa); Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten.

Kontinuierliche Behandlung von Spas:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten.

Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas:

Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten).

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann.

Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Die Behandlung muss bei der Schockbehandlung in Abwesenheit von Badenden erfolgen.

Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor für Spas oder den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist.

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2.

Verwendung # 3-2 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Auflösung durch einen Skimmer, Auflösung mit einer Schwimmvorrichtung, oder Injektion über einen Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Kontinuerliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Schockbehandlung:10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser, Kontaktzeit: 10 Minuten, pH 6,32- 7,82

Anwenderkategorie(n)

Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender)

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 10 kg)

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann.

Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Zum Überführen des Produkts eine Zange oder Ähnliches verwenden. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Schwimmbäder und 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Spas oder auf den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist.

Die Schockbehandlung muss in Abwesenheit von Badenden erfolgen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Nach der Verwendung Hände waschen.

Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen.

Warten Sie vor Arbeiten an der Schwimmvorrichtung, der Dosierpumpe oder dem Skimmer bis zur vollständigen Auflösung des Produkts.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3.

Verwendung # 3-3 PT 4 – Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Befüllen/CIP mit Zirkulation – berufsmäßige Verwender

Produktart

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Desinfektion innerer Oberflächen von Trinkwassersystemen wie Rohrleitungen durch Befüllen/CIP mit Zirkulation.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Andere

Anwendungsmethode(n)

Methode: Befüllen von Rohrleitungen mit Stammlösung.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

130 g Produkt werden pro Kubikmeter der zu chlorierenden Rohrleitung in Wasser aufgelöst, um 100 mg/l aktives Chlor im Wasser zu erreichen.

Kontaktzeit: 12 Stunden

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

LDPE-Sack (100 – 200 kg)

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Reinigen Sie vor Anwendung des Produkts sorgfältig die Oberflächen.

Lösen Sie pro Kubikmeter der zu chlorenden Leitungen xx g [Menge ist vom Zulassungsinhaber für jedes einzelne Produkt anzugeben] des Produkts in Wasser auf (100 mg/l aktives Chlor).

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4.

Verwendung # 3-4 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten – berufsmäßige Verwender.

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Diese Verwendung ist in Deutschland nicht zugelassen.


Produktart

PT05: Trinkwasser

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder einem Dosierautomaten.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration)

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Flasche mit HDPE- oder PP- oder PE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Eimer mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (3 – 25 kg)

HDPE- oder PP- oder PE-Fass mit HDPE- oder PP- oder PE-Deckel (25 – 45 kg)

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5.

Verwendung # 3-5 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (Dosierautomat) – industrielle Verwender.

Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Diese Verwendung ist in Deutschland nicht zugelassen.


Produktart

PT05: Trinkwasser

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Anwendung durch einen Dosierautomaten

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration)

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

LDPE-Sack (100 – 200 kg)

4.5.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.

4.5.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet.

Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten.

Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden.

4.5.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.5.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 3

5.1.   Gebrauchsanweisung

Meta-SPC 1-3:

Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:

1.

Verwenden Sie immer einen vollkommen sauberen Behälter, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird.

2.

Bestimmen sie die jeweilige Menge Wasser und Produkt, die notwendig sind, um die gewünschte Chlorkonzentration zu erreichen, z. B. wie folgt:

 

Zielkonzentration 0,1 % verfügbares Chlor: 1,5 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 0,2 % verfügbares Chlor: 3,0 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 1 % verfügbares Chlor: 15 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

 

Zielkonzentration 2 % verfügbares Chlor: 30 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser

3.

Füllen Sie zunächst die notwendige Menge Wasser ein.

4.

Geben Sie danach unter vorsichtigem Schütteln langsam die notwendige Menge Produkt hinzu.

5.

Schütteln Sie mindestens 15 Minuten lang weiter, bis das Produkt vollständig aufgelöst ist.

Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.

Anwendungsbedingungen des Produkts beachten.

Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Berufsmäßige Verwendung:

Während der Misch- und Ladevorgänge und bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit Feststoffen) einen Schutzanzug (Typ 5) gemäß EN 13982-1 oder gleichwertig und geschlossenes Schuhwerk gemäß EN 13832-3 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eine Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen.

Bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit konzentrierter Stammlösung) einen Schutzanzug gemäß EN 13034 oder gleichwertig, Gesichtsschutz gemäß EN 166 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen.

Während der Handhabung des Produkts für Misch- und Ladevorgänge mit großen Produktmengen ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig und mit einem zugewiesenen Schutzfaktor von mindestens (APF) 20 zu tragen.

Zum Mischen und Laden (kleine Mengen – Packungen ≤ 10 kg) mit einer Zange oder Ahnlichem ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Dieses Werkzeug muss einen Griff haben und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

- Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt und die Europäischen Standards.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.)

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen.

Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Bei Temperaturen unter 30 °C aufbewahren.

Lichtgeschützt aufbewahren.

An einem trockenen Ort aufbewahren.

Haltbarkeit: 24 Monate.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

- Hinweis zu den „Anwenderkategorie(n)“: Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet geschulte berufsmäßige Verwender, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.

- Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als „Sekundärdesinfektion: 0,2–0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)“ angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.

- Verweise auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland gelten:

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.

- Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.

-Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

- Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.

- Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.

- Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).

- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.

- Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).

- DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Calciumhypochlorit

- EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln — Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)

- EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien

- EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

- EN 166: Persönlicher Augenschutz — Anforderungen

- EN 136: Atemschutzgeräte — Vollmasken — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

- EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien — Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 3

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

CCH tablets

Absatzmarkt: EU

 

TABLETS

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 T EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103T

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0004 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64,3 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

99 % (w/w)

7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth Briquette

Absatzmarkt: EU

 

Saniklar Day Tabs

Absatzmarkt: EU

 

Marina CHLOR EKONOMICZNY

Absatzmarkt: EU

 

Pulsar Plus Briquettes

Absatzmarkt: EU

 

BRIQUETTE

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 B EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103B

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0005 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

65 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

100 % (w/w)

7.3.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

Hth Duration unwrapped

Absatzmarkt: EU

 

Hth Duration

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 TD EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 TD

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0006 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

98,5 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

1,5 % (w/w)

7.4.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth Stick

Absatzmarkt: EU

 

Constant Chlor Plus CCP-STICK

Absatzmarkt: EU

 

FI-CLOR Supercapsules

Absatzmarkt: EU

 

Saniklar Tempo STICK

Absatzmarkt: EU

 

STICK

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 TS EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 TS

Absatzmarkt: EU

 

Long Blue Stick

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlore Stick

Absatzmarkt: EU

 

Chlore Control Stick

Absatzmarkt: EU

 

Aqua Stick

Absatzmarkt: EU

 

Blue Pool Stick

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0007 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

98,5 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

1,5 % (w/w)

7.5.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth e-flo briquette

Absatzmarkt: EU

 

Constant Chlor Plus CCP-B7

Absatzmarkt: EU

 

Constant Chlor Plus Briquette

Absatzmarkt: EU

 

ChlorTek 101

Absatzmarkt: EU

 

MICROCHEM M101

Absatzmarkt: EU

 

HEL 6063

Absatzmarkt: EU

 

accepta 6063

Absatzmarkt: EU

 

Calcium Hypochlorite Briquettes

Absatzmarkt: EU

 

hth easiflo briquette

Absatzmarkt: EU

 

Easiflo briquette

Absatzmarkt: EU

 

hth Easiflo Pastylki

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 EB EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 EB

Absatzmarkt: EU

 

Long Blue Briquette

Absatzmarkt: EU

 

Hypo Chlore Briquette

Absatzmarkt: EU

 

Chlore Control Briquette

Absatzmarkt: EU

 

Aqua Briquette

Absatzmarkt: EU

 

Blue Pool Briquette

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0008 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64,5 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

99,3 % (w/w)

7.6.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

Poolife A300

Absatzmarkt: EU

 

hth POOLIFE Autofeed A 300

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 TP EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 TP

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0009 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

64,3 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

98,9 % (w/w)

7.7.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

CCH Endurance

Absatzmarkt: EU

 

Constant Chlor Plus Marathon

Absatzmarkt: EU

 

ENDURANCE

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 TE EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 TE

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0010 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

58,4 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

89,9 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

9 % (w/w)

7.8.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth Advanced

Absatzmarkt: EU

 

FI-CLOR Advanced

Absatzmarkt: EU

 

Saniklar Advanced

Absatzmarkt: EU

 

Advanced

Absatzmarkt: EU

 

Biosperse CH70 TA EU

Absatzmarkt: EU

 

Divosan Clear VT103 TA

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0011 1-3

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

58,8 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

90,5 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

9,4 % (w/w)

Kapitel 1.   META-SPC 4 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 4 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta-SPC 4 (Wasserlösliche Tabletten – nicht oxidierend)

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-4

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 4

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

40,3 - 40,3 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

62 - 62 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

10,5 - 11 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4

Formulierungsart(en)

ST Wasserlösliche Tablette

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 4

Gefahrenhinweise

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen.

Sicherheitshinweise

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

P260: Staub nicht einatmen.

P260: Rauch nicht einatmen.

P260: Gas nicht einatmen.

P260: Nebel nicht einatmen.

P260: Dampf nicht einatmen.

P260: Aerosol nicht einatmen.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P280: Schutzkleidung tragen.

P280: Augenschutz tragen.

P280: Gesichtsschutz tragen.

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Behälter gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen.

P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1.

Verwendung # 4-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila)

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: Auflösung durch einen Skimmer.

Detaillierte Beschreibung:

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas);

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten (pH 6,32-7,82).

Kontinuierliche Behandlung von Spas:

Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten (pH 6,32-7,82).

Anwenderkategorie(n)

Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender)

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE-Flasche mit PP-Schraubkappe (0,45 – 1 kg)

HDPE-Flasche mit HDPE-Schraubkappe (2 – 4 kg)

HDPE-Eimer mit HDPE-Deckel (3 – 10 kg)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann.

Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 4

5.1.   Gebrauchsanweisung

Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.

Anwendungsbedingungen des Produkts beachten.

Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Zum Überführen des Produkts eine Zange oder Ähnliches verwenden. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Nach der Verwendung Hände waschen.

Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen.

Warten Sie vor Arbeiten an der Schwimmvorrichtung, der Dosierpumpe oder dem Skimmer bis zur vollständigen Auflösung des Produkts.

Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.)

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen.

Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Bei Temperaturen unter 30 °C aufbewahren.

Lichtgeschützt aufbewahren.

An einem trockenen Ort aufbewahren.

Haltbarkeit: 12 Monate.

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

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Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 4

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

hth Blue Sparkle

Absatzmarkt: EU

 

Marina Long Blue

Absatzmarkt: EU

 

Blue tech long blue

Absatzmarkt: EU

 

Long Blue

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0027464-0012 1-4

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit

 

Wirkstoff

 

 

40,3 % (w/w)

Calciumhypochlorit

 

Abspalter

7778-54-3

231-908-7

62 % (w/w)

Calciumdihydroxid

 

Nicht wirksamer Stoff

1305-62-0

215-137-3

10,9 % (w/w)


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1331/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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