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Document 32026R1331
Commission Implementing Regulation (EU) 2026/1331 of 4 June 2026 amending Implementing Regulation (EU) 2025/831 as regards administrative and minor changes to the Union authorisation of the biocidal product family AWPF Calcium Hypochlorite BPF
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1331 der Kommission vom 4. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie AWPF Calcium Hypochlorite BPF
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1331 der Kommission vom 4. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie AWPF Calcium Hypochlorite BPF
C/2026/3654
ABl. L, 2026/1331, 16.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1331/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
| Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
|---|---|---|---|---|---|
| Modifies | 32025R0831 | Ersetzung | Anhang II | 06/07/2026 |
|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1331 |
16.6.2026 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1331 DER KOMMISSION
vom 4. Juni 2026
zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 5. Mai 2025 wurde Innovative Water Care Europe SAS mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 der Kommission (2) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027464-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ erteilt. Anhang II der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften (SPC) dieser Biozidproduktfamilie. |
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(2) |
Am 6. August 2025 legte Innovative Water Care Europe SAS der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (3) einen Antrag auf verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ im Sinne der Titel 1 und 2 des Anhangs der genannten Durchführungsverordnung vor. Der Antrag wurde unter der Nummer BC-DG109451-60 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Die vorgeschlagenen Änderungen an dieser Zulassung betreffen die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer von Produkten in Meta-SPC 1 und 3 von 12 auf 24 Monate und von Produkten in Meta-SPC 2 von 12 auf 18 Monate, die Hinzufügung neuer Verpackungsmaterialien, eine Änderung der Anschriften des Zulassungsinhabers sowie eines Wirkstoff- und Produktherstellers, die Hinzufügung neuer Produktionsstätten von Herstellern von Wirkstoffen und Biozidprodukten und die Hinzufügung neuer Handelsnamen. |
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(3) |
Am 3. Dezember 2025 legte die Agentur gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme (4) zu den beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften und einem überarbeiteten Bewertungsbericht vor. In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitte 1 und 2 und Titel 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die in Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Voraussetzungen nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden. |
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(4) |
Am 12. März 2026 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 und Artikel 12 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 die überarbeitete Zusammenfassung der Eigenschaften des Produkts für die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ in allen Amtssprachen der EU, die die beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen abdeckt. |
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(5) |
Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ zu ändern und die von Innovative Water Care Europe SAS beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen vorzunehmen. |
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(6) |
Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ aufgeführt sind, unverändert. |
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(7) |
Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Produkteigenschaften sollte Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Jahr 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Register für Biozidprodukte verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Produkteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen. |
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(8) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. Juni 2026
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 der Kommission vom 5. Mai 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/831, 6.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/831/oj).
(3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
(4) Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der ECHA zu der geringfügigen Änderung der Unionszulassung für das Biozidprodukt „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ vom 27. November 2025, ECHA/BPC/515/2026, https://echa.europa.eu/de/opinions-on-union-authorisation.
ANHANG
ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINER BIOZIDPRODUKTFAMILIE
AWPF Calcium Hypochlorite BPF
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
PT05: Trinkwasser
Zulassungsnummer: EU-0027464-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0027464-0000
TEIL I
ERSTE INFORMATIONSEBENE
Kapitel 1. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. Familienname
|
Name |
AWPF Calcium Hypochlorite BPF |
1.2. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
1.3. Zulassungsinhaber
|
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers |
Name |
Innovative Water Care Europe SAS |
|
Anschrift |
9 Avenue Marie Curie 37700 La Ville Aux Dames FR |
|
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0000 |
|
R4BP-Assetnummer |
|
EU-0027464-0000 |
|
Datum der Zulassung |
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26/05/2025 |
|
Ablauf der Zulassung |
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30/04/2035 |
1.4. Hersteller des Produkts
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Name des Herstellers |
Innovative Water Care Europe SAS |
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Anschrift des Herstellers |
9 Avenue Marie Curie 37700 La Ville Aux Dames Frankreich |
||
|
Standort der Produktionsstätten |
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Name des Herstellers |
Innovative Water Care Europe LLC |
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Anschrift des Herstellers |
2475 Pinnacle Dr DE 19803 Wilmington, Vereinigte Staaten (die) |
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Standort der Produktionsstätten |
Innovative Water Care Europe LLC 2475 Pinnacle Dr. DE 19803 Wilmington, Vereinigte Staaten (die) |
|
Name des Herstellers |
Innovative Water Care SA Holding (Pty) Ltd |
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Anschrift des Herstellers |
NCP Factory Site, Hytor Street, Chloorkop Gauteng 1619 Chloorkop, Kempton Park, Südafrika |
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Standort der Produktionsstätten |
Innovative Water Care SA Holding (Pty) Ltd NCP Factory Site, Hytor Street, Chloorkop, Gauteng 1619 Kempton Park, Südafrika |
|
Name des Herstellers |
RNM - Produtos Químicos, SA |
|
Anschrift des Herstellers |
Avenidas das Searas no132 Landim Vila Nova de Famalicão, Portugal |
|
Standort der Produktionsstätten |
RNM - Produtos Químicos, SA Avenidas das Searas no132 Landim Vila Nova de Famalicão, Portugal |
|
Name des Herstellers |
MEZENTER MAQUILAS A TERCEROS SL |
|
Anschrift des Herstellers |
Gran Bretanya 24, warehouse 3 08700 Igualada Barcelona, Spanien |
|
Standort der Produktionsstätten |
MEZENTER MAQUILAS A TERCEROS SL Gran Bretanya 24, warehouse 3 08700 Igualada Barcelona, Spanien |
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Name des Herstellers |
Hiwassee Packaging |
|
Anschrift des Herstellers |
124 Appalachian Drive Tn 37321 Dayton, Vereinigte Staaten (die) |
|
Standort der Produktionsstätten |
Hiwassee Packaging 124 Appalachian Drive Tn 37321 Dayton, Vereinigte Staaten (die) |
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Name des Herstellers |
Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex |
|
Anschrift des Herstellers |
No. 8, Hongqi Road Wangchang Town, Qianjiang city, Hubei Province, China |
|
Standort der Produktionsstätten |
Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex No. 8, Hongqi Road Wangchang Town Qianjiang city, Hubei Province, China |
|
Name des Herstellers |
Haixing Eno Chemical Co., Ltd. |
|
Anschrift des Herstellers |
Haixing Economic Development Area Haixing County 061200, Hebei Province, China |
|
Standort der Produktionsstätten |
Haixing Eno Chemical Co., Ltd. Haixing Economic Development Area Haixing County 061200 Hebei Province, China |
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
|
Wirkstoff |
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|||
|
Name des Herstellers |
Innovative Water Care Europe SAS |
|||
|
Anschrift des Herstellers |
9 Avenue Marie Curie 37700 La Ville Aux Dames Frankreich |
|||
|
Standort der Produktionsstätten |
|
|
Wirkstoff |
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Name des Herstellers |
Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex |
|
Anschrift des Herstellers |
No. 8, Hongqi Road Wangchang Town, Qianjiang city, Hubei Province, China |
|
Standort der Produktionsstätten |
Sinopec Jianghan Salt & Chemical Complex No. 8, Hongqi Road Wangchang Town Qianjiang city, Hubei Province, China |
|
Wirkstoff |
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Name des Herstellers |
Haixing Eno Chemical Co., Ltd. |
|
Anschrift des Herstellers |
Haixing Economic Development Area Haixing County 061200, Hebei Province, China |
|
Standort der Produktionsstätten |
Haixing Eno Chemical Co., Ltd. Haixing Economic Development Area Haixing County 061200 Hebei Province, China |
Kapitel 2. ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
40,3 - 65 % (w/w) |
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
62 - 100 % (w/w) |
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
0 - 11 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
|
Formulierungsart(en) |
SG Wasserlösliches Granulat ST Wasserlösliche Tablette |
TEIL II
ZWEITE INFORMATIONSEBENE META-SPC(S)
Kapitel 1. META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. META-SPC 1 Identifikator
|
Identifikator |
Meta SPC: meta-SPC 1 (wasserlösliches Granulat) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
|
Nummer |
1-1 |
1.3. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
Kapitel 2. META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
65 - 65 % (w/w) |
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
100 - 100 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
|
Formulierungsart(en) |
SG Wasserlösliches Granulat |
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1
|
Gefahrenhinweise |
H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
|
Sicherheitshinweise |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1.
Verwendung # 1-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
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|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
nicht relevant. |
||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
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|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung - |
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|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem Dosierautomaten, der mit dem Schwimmbad oder Spa verbunden ist. Detaillierte Beschreibung: |
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|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten. Kontinuierliche Behandlung von Spas: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten. Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas: Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten). |
||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
-
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
|
— |
Die Behandlung muss bei der Schockbehandlung und bei direkter Anwendung zur kontinuierlichen Behandlung (bis zur vollständigen Auflösung des Produkts) in Abwesenheit von Badenden erfolgen. |
|
— |
Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor für Spas oder den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist. |
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2.
Verwendung # 1-2 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung |
||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, z. B. mit einer Schaufel oder Ähnlichem. Detaillierte Beschreibung: |
||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten, pH 6,32-7,82. |
||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. |
|
— |
Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann. |
|
— |
Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird. |
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Verwenden Sie zum Überführen des Produkts die Dosiervorrichtung, Schaufel oder Ähnliches. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
|
— |
Die Behandlung muss in Abwesenheit von Badenden erfolgen. |
|
— |
Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Spas oder auf den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist. |
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
|
— |
Nach der Verwendung Hände waschen. |
|
— |
Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen. |
|
— |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. |
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3.
Verwendung # 1-3 PT 4 – Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Befüllen/CIP mit Zirkulation – berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
||||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Desinfektion innerer Oberflächen von Trinkwassersystemen wie Apparaturen, Behältern, Rohrleitungen durch Befüllen/CIP mit Zirkulation. |
||||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Andere |
||||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Befüllen von Rohrleitungen mit Stammlösung. Detaillierte Beschreibung: |
||||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 130 g Produkt werden pro Kubikmeter der zu chlorierenden Rohrleitung in Wasser aufgelöst, um 100 mg/l aktives Chlor im Wasser zu erreichen. Kontaktzeit: 12 Stunden. |
||||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Reinigen Sie vor Anwendung des Produkts sorgfältig die Oberflächen. |
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4.
Verwendung # 1-4 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten – berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT05: Trinkwasser |
||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant |
||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
||||||||
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Anwendungsmethode(n) |
Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder einem Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) sind die Anforderungen der Deutscher Verein des Gas Wasserfaches e.V. -Arbeitsblätter W 229, W 296, W623 und die minimale Kontaktzeit von W 229 einzuhalten (siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen). Darüber hinaus sind die Anforderungen der DIN EN 900 Tab. 1, Typ 1 hinsichtlich der Reinheit des freisetzenden Calciumhypochlorits zu erfüllen. |
||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV(siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen). Aufwandmenge: Beträgt die maximal zulässige Zugabe 1,2 mg/L freies Cl2 im Wasser. Konzentrationsbereich nach Abschluss der Aufbereitung: max. 0,3 mg/L freies Cl2 im Wasser, min. 0,1 mg/L freies Cl2 im Wasser (einschließlich der Gehalte vor der Behandlung und aus anderen Aufbereitungsschritten). In Ausnahmefällen ist ein Zusatz von bis zu 4,7 mg/L freies Cl2 und Konzentrationen von bis zu 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Behandlung erlaubt, wenn die Desinfektion nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wenn die Desinfektion vorübergehend durch das Vorhandensein von Ammonium beeinträchtigt ist. |
||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
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— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5.
Verwendung # 1-5 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (Dosierautomat) – industrielle Verwender
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Produktart |
PT05: Trinkwasser |
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|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant |
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|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Anwendung durch einen Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) sind die Anforderungen der Deutscher Verein des Gas Wasserfaches e.V. -Arbeitsblätter W 229, W 296, W623 und die minimale Kontaktzeit von W 229 einzuhalten (siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen). Darüber hinaus sind die Anforderungen der DIN EN 900 Tab. 1, Typ 1 hinsichtlich der Reinheit des freisetzenden Calciumhypochlorits zu erfüllen. |
||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anzuwenden ist: Gemäß der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV (siehe Kapitel 6 für weiteren Referenzen) Aufwandmenge: Beträgt die maximal zulässige Zugabe 1,2 mg/L freies Cl2 im Wasser. Konzentrationsbereich nach Abschluss der Aufbereitung: max. 0,3 mg/L freies Cl2 im Wasser, min. 0,1 mg/L freies Cl2 im Wasser (einschließlich der Gehalte vor der Behandlung und aus anderen Aufbereitungsschritten). In Ausnahmefällen ist ein Zusatz von bis zu 4,7 mg/L freies Cl2 und Konzentrationen von bis zu 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Behandlung erlaubt, wenn die Desinfektion nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wenn die Desinfektion vorübergehend durch das Vorhandensein von Ammonium beeinträchtigt ist. |
||
|
Anwenderkategorie(n) |
Industrielle Verwender |
||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Meta-SPC 1-3:
Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:
|
1. |
Verwenden Sie immer einen vollkommen sauberen Behälter, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird. |
|
2. |
Bestimmen sie die jeweilige Menge Wasser und Produkt, die notwendig sind, um die gewünschte Chlorkonzentration zu erreichen, z. B. wie folgt:
|
|
3. |
Füllen Sie zunächst die notwendige Menge Wasser ein. |
|
4. |
Geben Sie danach unter vorsichtigem Schütteln langsam die notwendige Menge Produkt hinzu. |
|
5. |
Schütteln Sie mindestens 15 Minuten lang weiter, bis das Produkt vollständig aufgelöst ist. |
|
— |
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen. |
|
— |
Anwendungsbedingungen des Produkts beachten. |
|
— |
Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist. |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Berufsmäßige Verwendung:
|
— |
Während der Misch- und Ladevorgänge und bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit Feststoffen) einen Schutzanzug (Typ 5) gemäß EN 13982-1 oder gleichwertig und geschlossenes Schuhwerk gemäß EN 13832-3 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eine Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen. |
|
— |
Bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit konzentrierter Stammlösung) einen Schutzanzug gemäß EN 13034 oder gleichwertig, Gesichtsschutz gemäß EN 166 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen. |
|
— |
Während der Handhabung des Produkts für Misch- und Ladevorgänge mit großen Produktmengen ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig und mit einem zugewiesenen Schutzfaktor von mindestens (APF) 20 zu tragen. |
|
— |
Zum Mischen und Laden (kleine Mengen – Packungen ≤ 10 kg) mit einem Werkzeug (Schaufel oder ähnlich) ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Dieses Werkzeug muss einen Griff haben und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt und die Europäischen Standards.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) |
|
— |
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure. |
|
— |
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
|
— |
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. |
|
— |
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
|
— |
Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen. |
|
— |
Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Bei Temperaturen unter 35 °C aufbewahren. |
|
— |
Lichtgeschützt aufbewahren. |
|
— |
An einem trockenen Ort aufbewahren. |
|
— |
Haltbarkeit: 24 Monate. |
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
Hinweis zu den „Anwenderkategorie(n)“: Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet geschulte berufsmäßige Verwender, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als „Sekundärdesinfektion: 0,2–0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)“ angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.
Verweise auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland gelten:
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.
Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.
Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).
DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Calciumhypochlorit.
EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln — Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien.
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166: Persönlicher Augenschutz — Anforderungen
EN 136: Atemschutzgeräte — Vollmasken — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 14387: Atemschutzgeräte — Gasfilter und Kombinationsfilter — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien — Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])
Kapitel 7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth Shock |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth SPA CHLORSCHOCK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Constant Chlor Plus CCP-S |
Absatzmarkt: EU |
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|
hth SPA FLASH SANITIZER |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Saniklar Shock |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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hth SPA FLASH DÉSINFECTION |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
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hth Chlor Schock Pulver |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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hth SPA SZOKOWY |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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hth Szokowy |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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hth SPA CHLORSCHOCK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
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Fi-Clor SUPERFAST GRANULES |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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Fi-Clor SUPERFAST SUPERCHLORINATOR |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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Champion Rapid Ultrashock Granules |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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SPLASH! Power-Chlor |
Absatzmarkt: EU |
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Calcium Hypochlorite Rapid Dissolving |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
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Calcium Hypochlorite Shock |
Absatzmarkt: EU |
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|
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hth SPA FLASH DESINFECCIÓN |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
SHOCK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 SP EU |
Absatzmarkt: EU |
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|
|
Divosan Clear VT103 SP |
Absatzmarkt: EU |
|||||
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Ultra Blue |
Absatzmarkt: EU |
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Hypo Chlore Ultra |
Absatzmarkt: EU |
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Hypo Chlore Ultra Fin |
Absatzmarkt: EU |
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|
SOS Chlore Choc |
Absatzmarkt: EU |
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Chlore Express Ultra Fin |
Absatzmarkt: EU |
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|
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Chlore Flash |
Absatzmarkt: EU |
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|
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Aqua Choc |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Aqua Shock |
Absatzmarkt: EU |
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|
|
Blue Pool Shock |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Blue Pool Choc |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0001 1-1 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
65 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
100 % (w/w) |
||
Kapitel 1. META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. META-SPC 2 Identifikator
|
Identifikator |
Meta SPC: meta-SPC 2 (wasserlösliches Granulat) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
|
Nummer |
1-2 |
1.3. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
Kapitel 2. META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64,3 - 65 % (w/w) |
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
99 - 100 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
|
Formulierungsart(en) |
SG Wasserlösliches Granulat |
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2
|
Gefahrenhinweise |
H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
|
Sicherheitshinweise |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Behälter gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1.
Verwendung # 2-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant |
||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung |
||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, oder Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem Dosierautomaten, der mit dem Schwimmbad oder Spa verbunden ist. Detaillierte Beschreibung: |
||||||||
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Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten. Kontinuierliche Behandlung von Spas: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten. Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas: Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten). |
||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann. |
|
— |
Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird. |
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
|
— |
Die Behandlung muss bei der Schockbehandlung und bei direkter Anwendung zur kontinuierlichen Behandlung (bis zur vollständigen Auflösung des Produkts) in Abwesenheit von Badenden erfolgen. |
|
— |
Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor für Spas oder den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist. |
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2.
Verwendung # 2-2 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung |
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|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, z. B. mit einer Schaufel oder Ähnlichem. Detaillierte Beschreibung: |
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|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas: Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten), pH 6,32-7,82. |
||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. |
|
— |
Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann. |
|
— |
Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird. |
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Verwenden Sie zum Überführen des Produkts die Dosiervorrichtung, Schaufel oder Ähnliches. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
|
— |
Die Behandlung muss in Abwesenheit von Badenden erfolgen. |
|
— |
Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Spas oder auf den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist. |
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
|
— |
Nach der Verwendung Hände waschen. |
|
— |
Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen. |
|
— |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. |
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3.
Verwendung # 2-3 PT 4 – Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Befüllen/CIP mit Zirkulation – berufsmäßige Verwender
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Produktart |
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
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Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Desinfektion innerer Oberflächen von Trinkwassersystemen wie Rohrleitungen durch Befüllen/CIP mit Zirkulation. |
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Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
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Anwendungsbereich(e) |
Andere |
||||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Befüllen von Rohrleitungen mit Stammlösung. Detaillierte Beschreibung: |
||||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 130 g Produkt werden pro Kubikmeter der zu chlorierenden Rohrleitung in Wasser aufgelöst, um 100 mg/l aktives Chlor im Wasser zu erreichen. Kontaktzeit: 12 Stunden |
||||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Reinigen Sie vor Anwendung des Produkts sorgfältig die Oberflächen. |
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4.
Verwendung # 2-4 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten – berufsmäßige Verwender.
|
Produktart |
PT05: Trinkwasser |
||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: |
||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. |
||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5.
Verwendung # 2-5 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (Dosierautomat) – industrielle Verwender.
|
Produktart |
PT05: Trinkwasser |
||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
- |
||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Anwendung durch einen Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: |
||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. |
||
|
Anwenderkategorie(n) |
Industrielle Verwender |
||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 2
5.1. Gebrauchsanweisung
Meta-SPC 1-3:
Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:
|
1. |
Verwenden Sie immer einen vollkommen sauberen Behälter, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird. |
|
2. |
Bestimmen sie die jeweilige Menge Wasser und Produkt, die notwendig sind, um die gewünschte Chlorkonzentration zu erreichen, z. B. wie folgt:
|
|
3. |
Füllen Sie zunächst die notwendige Menge Wasser ein. |
|
4. |
Geben Sie danach unter vorsichtigem Schütteln langsam die notwendige Menge Produkt hinzu. |
|
5. |
Schütteln Sie mindestens 15 Minuten lang weiter, bis das Produkt vollständig aufgelöst ist. |
|
— |
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen. |
|
— |
Anwendungsbedingungen des Produkts beachten. |
|
— |
Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist. |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Berufsmäßige Verwendung:
|
— |
Während der Misch- und Ladevorgänge und bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit Feststoffen) einen Schutzanzug (Typ 5) gemäß EN 13982-1 oder gleichwertig und geschlossenes Schuhwerk gemäß EN 13832-3 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eine Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen. |
|
— |
Bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit konzentrierter Stammlösung) einen Schutzanzug gemäß EN 13034 oder gleichwertig, Gesichtsschutz gemäß EN 166 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen. |
|
— |
Während der Handhabung des Produkts für Misch- und Ladevorgänge mit großen Produktmengen ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig und mit einem zugewiesenen Schutzfaktor von mindestens (APF) 20 zu tragen. |
|
— |
Zum Mischen und Laden (kleine Mengen – Packungen ≤ 10 kg) mit einem Werkzeug (Schaufel oder ähnlich) ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Dieses Werkzeug muss einen Griff haben und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt und die Europäischen Standards.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) |
|
— |
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure. |
|
— |
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
|
— |
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. |
|
— |
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
|
— |
Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen. |
|
— |
Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Bei Temperaturen unter 35 °C aufbewahren. |
|
— |
Lichtgeschützt aufbewahren. |
|
— |
An einem trockenen Ort aufbewahren. |
|
— |
Haltbarkeit: 18 Monate. |
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
Hinweis zu den „Anwenderkategorie(n)“: Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet geschulte berufsmäßige Verwender, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als „Sekundärdesinfektion: 0,2–0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)“ angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.
Verweise auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland gelten:
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.
Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.
Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).
DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Calciumhypochlorit.
EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln — Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien.
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.
EN 166: Persönlicher Augenschutz — Anforderungen
EN 136: Atemschutzgeräte — Vollmasken — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien — Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])
Kapitel 7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
BLUE TECH RAPID BLUE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Constant Chlor plus CCP-G |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth GRANULAR SANITIZER |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth DÉSINFECTANT GRANULÉS |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth DESINFECTANTE GRANULADO |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Marina RAPID BLUE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth Granulat |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Saniklar Super Boost |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Marina Calcium Hypochlorite Granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth Chlorgranulat |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Granular Chlorine |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
ADIC 513 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Infinity Desical H70 Grano |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Champion Chlorine Shock Granules |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
SPLASH! Shock Chlorine Granules |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
CALCIUMHYPOCHLORIT GRANULIERT |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
CALCIUMHYPOCHLORIT GRAN.(BLAU) |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Aqua-Net Calhypo |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Trichlorin K |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Calhypo Granulat |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Calciumhypochlorit Granulat |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
BIOCOR HC |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
BIOCOR GLP |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
KWZ 990 ChlorGranul |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
KWZ 992 ChlorGranul 25 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Calcium Hypochlorite Granules |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
IPOCAL-POOL SD GRANULATE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlorom C granulat |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlor Gran 70% |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Hypo Chlor |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
GranuPool 70 % |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlorex C |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth GRANULAR |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
CCH GRANULAR |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
HYPOBLACK GRANULAR |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
POOLSUD GRANULAR |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Calcium Hypochlorite Granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
GRANULAR |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
RAPID BLUE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
BEQ CHLOR ŠOK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
PWS CHLOR SHOCK granulovaný |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
BENAQUA CHLOR ŠOK granulovaný |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
PWS MODRÝ BLESK PLUS |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
PWS CHLOR FOR WATER |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
KRYSTALPOOL CHLOR ŠOK granulát |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
CHLOR ŠOK granulát |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
CHLOR SHOCK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlornan vápenatý |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
MAREVAKLORIT |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlorano HC |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth chips |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
CHIPS |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70C |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70G |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103G |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103C |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Hypo Chlore Choc |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Hypo Chlore Granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlore Express Granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlore Express |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Aqua Pure |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Blue Pool Granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0002 1-2 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
65 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
100 % (w/w) |
||
7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth easiflow granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth easiflo granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
POOLSUD |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Easiflo Granular |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 EG EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 EG |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0003 1-2 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64,5 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
99,3 % (w/w) |
||
Kapitel 1. META-SPC 3 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. META-SPC 3 Identifikator
|
Identifikator |
Meta SPC: meta-SPC 3 (wasserlösliche Tablette) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
|
Nummer |
1-3 |
1.3. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
Kapitel 2. META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 3
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
58,1 - 65 % (w/w) |
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
89 - 100 % (w/w) |
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
0 - 9,5 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3
|
Formulierungsart(en) |
ST Wasserlösliche Tablette |
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 3
|
Gefahrenhinweise |
H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
|
Sicherheitshinweise |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Behälter gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1.
Verwendung # 3-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung |
||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Auflösung durch einen Skimmer, Auflösung mit einer Schwimmvorrichtung, oder Injektion aus einem mit dem Schwimmbad bzw. Spa verbundenen Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: |
||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spa); Schockbehandlung: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten. Kontinuierliche Behandlung von Spas: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten. Schockbehandlung von Schwimmbädern und Spas: Wenden Sie das Produkt so an, dass Sie eine Konzentration von 10 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser erreichen (Kontaktzeit: 10 Minuten). |
||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
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|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann. |
|
— |
Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird. |
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Die Behandlung muss bei der Schockbehandlung in Abwesenheit von Badenden erfolgen. |
|
— |
Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor für Schwimmbäder bzw. 4 mg/l verfügbares Chlor für Spas oder den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist. |
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2.
Verwendung # 3-2 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
nicht relevant. |
||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung |
||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Auflösung durch einen Skimmer, Auflösung mit einer Schwimmvorrichtung, oder Injektion über einen Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: |
||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Kontinuerliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Schockbehandlung:10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser, Kontaktzeit: 10 Minuten, pH 6,32- 7,82 |
||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. |
|
— |
Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann. |
|
— |
Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird. |
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Zum Überführen des Produkts eine Zange oder Ähnliches verwenden. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
|
— |
Gewähren Sie keinen Zugang zum Schwimmbecken, bis die Konzentration auf 3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Schwimmbäder und 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser für Spas oder auf den nationalen Chlorgrenzwert zurückgegangen ist. |
|
— |
Die Schockbehandlung muss in Abwesenheit von Badenden erfolgen. |
|
— |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
|
— |
Nach der Verwendung Hände waschen. |
|
— |
Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen. |
|
— |
Warten Sie vor Arbeiten an der Schwimmvorrichtung, der Dosierpumpe oder dem Skimmer bis zur vollständigen Auflösung des Produkts. |
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
|
— |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. |
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3.
Verwendung # 3-3 PT 4 – Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Befüllen/CIP mit Zirkulation – berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
||||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Desinfektion innerer Oberflächen von Trinkwassersystemen wie Rohrleitungen durch Befüllen/CIP mit Zirkulation. |
||||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Andere |
||||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Befüllen von Rohrleitungen mit Stammlösung. Detaillierte Beschreibung: |
||||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 130 g Produkt werden pro Kubikmeter der zu chlorierenden Rohrleitung in Wasser aufgelöst, um 100 mg/l aktives Chlor im Wasser zu erreichen. Kontaktzeit: 12 Stunden |
||||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Reinigen Sie vor Anwendung des Produkts sorgfältig die Oberflächen. |
|
— |
Lösen Sie pro Kubikmeter der zu chlorenden Leitungen xx g [Menge ist vom Zulassungsinhaber für jedes einzelne Produkt anzugeben] des Produkts in Wasser auf (100 mg/l aktives Chlor). |
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4.
Verwendung # 3-4 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten – berufsmäßige Verwender.
|
Produktart |
PT05: Trinkwasser |
||||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
||||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder einem Dosierautomaten. Detaillierte Beschreibung: |
||||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. |
||||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
||||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5.
Verwendung # 3-5 PT 5 – Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (Dosierautomat) – industrielle Verwender.
|
Produktart |
PT05: Trinkwasser |
||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Anwendung durch einen Dosierautomaten Detaillierte Beschreibung: |
||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3–5 mg/l (residuale Konzentration) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. |
||
|
Anwenderkategorie(n) |
Industrielle Verwender |
||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass die Chlorkonzentration in Trinkwasser vor dem Verzehr den nationalen Chlorgrenzwert nicht überschreitet. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass Chlorat-Konzentrationen in Trinkwasser den Parameterwert gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht überschreiten. |
|
— |
Es ist sicherzustellen, dass für Chlorat in Lebensmitteln Rückstandshöchstgehalte gemäß Anhang III der Verordnung (EC) 396/2005 nicht überschritten werden. |
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 3
5.1. Gebrauchsanweisung
Meta-SPC 1-3:
Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:
|
1. |
Verwenden Sie immer einen vollkommen sauberen Behälter, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird. |
|
2. |
Bestimmen sie die jeweilige Menge Wasser und Produkt, die notwendig sind, um die gewünschte Chlorkonzentration zu erreichen, z. B. wie folgt:
|
|
3. |
Füllen Sie zunächst die notwendige Menge Wasser ein. |
|
4. |
Geben Sie danach unter vorsichtigem Schütteln langsam die notwendige Menge Produkt hinzu. |
|
5. |
Schütteln Sie mindestens 15 Minuten lang weiter, bis das Produkt vollständig aufgelöst ist. |
|
— |
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen. |
|
— |
Anwendungsbedingungen des Produkts beachten. |
|
— |
Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist. |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Berufsmäßige Verwendung:
|
— |
Während der Misch- und Ladevorgänge und bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit Feststoffen) einen Schutzanzug (Typ 5) gemäß EN 13982-1 oder gleichwertig und geschlossenes Schuhwerk gemäß EN 13832-3 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eine Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen. |
|
— |
Bei Aufgaben nach der Anwendung (Kontakt mit konzentrierter Stammlösung) einen Schutzanzug gemäß EN 13034 oder gleichwertig, Gesichtsschutz gemäß EN 166 oder gleichwertig, Handschuhe gemäß EN ISO 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und Chemikalienschutzbrille gemäß EN 166 oder gleichwertig tragen. |
|
— |
Während der Handhabung des Produkts für Misch- und Ladevorgänge mit großen Produktmengen ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig und mit einem zugewiesenen Schutzfaktor von mindestens (APF) 20 zu tragen. |
|
— |
Zum Mischen und Laden (kleine Mengen – Packungen ≤ 10 kg) mit einer Zange oder Ahnlichem ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Dieses Werkzeug muss einen Griff haben und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
- Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt und die Europäischen Standards.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) |
|
— |
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure. |
|
— |
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
|
— |
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. |
|
— |
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
|
— |
Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen. |
|
— |
Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Bei Temperaturen unter 30 °C aufbewahren. |
|
— |
Lichtgeschützt aufbewahren. |
|
— |
An einem trockenen Ort aufbewahren. |
|
— |
Haltbarkeit: 24 Monate. |
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
- Hinweis zu den „Anwenderkategorie(n)“: Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet geschulte berufsmäßige Verwender, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.
- Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als „Sekundärdesinfektion: 0,2–0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)“ angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.
- Verweise auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland gelten:
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.
- Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.
-Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.
- Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der TrinkwV.
- Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.
- Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).
- DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Calciumhypochlorit
- EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln — Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
- EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien
- EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
- EN 166: Persönlicher Augenschutz — Anforderungen
- EN 136: Atemschutzgeräte — Vollmasken — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien — Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])
Kapitel 7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 3
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
CCH tablets |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
TABLETS |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 T EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103T |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0004 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64,3 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
99 % (w/w) |
||
7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Saniklar Day Tabs |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Marina CHLOR EKONOMICZNY |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Pulsar Plus Briquettes |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
BRIQUETTE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 B EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103B |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0005 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
65 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
100 % (w/w) |
||
7.3. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
Hth Duration unwrapped |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Hth Duration |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 TD EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 TD |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0006 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
98,5 % (w/w) |
||
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
1,5 % (w/w) |
||
7.4. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth Stick |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Constant Chlor Plus CCP-STICK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
FI-CLOR Supercapsules |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Saniklar Tempo STICK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
STICK |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 TS EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 TS |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Long Blue Stick |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Hypo Chlore Stick |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlore Control Stick |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Aqua Stick |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Blue Pool Stick |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0007 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
98,5 % (w/w) |
||
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
1,5 % (w/w) |
||
7.5. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth e-flo briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Constant Chlor Plus CCP-B7 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Constant Chlor Plus Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
ChlorTek 101 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
MICROCHEM M101 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
HEL 6063 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
accepta 6063 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Calcium Hypochlorite Briquettes |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth easiflo briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Easiflo briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth Easiflo Pastylki |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 EB EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 EB |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Long Blue Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Hypo Chlore Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Chlore Control Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Aqua Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Blue Pool Briquette |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0008 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64,5 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
99,3 % (w/w) |
||
7.6. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
Poolife A300 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
hth POOLIFE Autofeed A 300 |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 TP EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 TP |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0009 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
64,3 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
98,9 % (w/w) |
||
7.7. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
CCH Endurance |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Constant Chlor Plus Marathon |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
ENDURANCE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 TE EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 TE |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0010 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
58,4 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
89,9 % (w/w) |
||
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
9 % (w/w) |
||
7.8. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
hth Advanced |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
FI-CLOR Advanced |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Saniklar Advanced |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Advanced |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Biosperse CH70 TA EU |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
|
Divosan Clear VT103 TA |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0011 1-3 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
58,8 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
90,5 % (w/w) |
||
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
9,4 % (w/w) |
||
Kapitel 1. META-SPC 4 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. META-SPC 4 Identifikator
|
Identifikator |
Meta SPC: meta-SPC 4 (Wasserlösliche Tabletten – nicht oxidierend) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
|
Nummer |
1-4 |
1.3. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Kapitel 2. META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 4
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
40,3 - 40,3 % (w/w) |
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
62 - 62 % (w/w) |
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
10,5 - 11 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4
|
Formulierungsart(en) |
ST Wasserlösliche Tablette |
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 4
|
Gefahrenhinweise |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. |
|
Sicherheitshinweise |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Behälter gemäß örtlichen Vorschriften Entsorgung zuführen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1.
Verwendung # 4-1 PT 2 – Desinfektion von Schwimmbädern und Spas – nicht-berufsmäßige Verwender
|
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
||||||
|
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant. |
||||||
|
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten |
||||||
|
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Außenverwendung |
||||||
|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Auflösung durch einen Skimmer. Detaillierte Beschreibung: |
||||||
|
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Kontinuierliche Behandlung: 1–3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Spas); Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung von Schwimmbädern: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 1 und 3 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten (pH 6,32-7,82). Kontinuierliche Behandlung von Spas: Wenden Sie das Produkt nach Bedarf an, um eine Konzentration zwischen 2,5 und bis zu 4 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser aufrechtzuerhalten (pH 6,32-7,82). |
||||||
|
Anwenderkategorie(n) |
Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
||||||
|
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
|
— |
Überprüfen Sie regelmäßig den Chlorgehalt in den Becken, da UV-Licht Chlor zum Teil abbauen kann. |
|
— |
Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird. |
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 4
5.1. Gebrauchsanweisung
|
— |
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. |
|
— |
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen. |
|
— |
Anwendungsbedingungen des Produkts beachten. |
|
— |
Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist. |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
|
— |
Zum Überführen des Produkts eine Zange oder Ähnliches verwenden. Dieses Werkzeug muss mit der Packung bereitgestellt werden und darf nicht in Kontakt mit dem Produkt sein (darf nicht in der Packung aufbewahrt werden). Dekantieren ist zu vermeiden. |
|
— |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
|
— |
Nach der Verwendung Hände waschen. |
|
— |
Nach unbeabsichtigter Exposition Gesicht/Augen waschen. |
|
— |
Warten Sie vor Arbeiten an der Schwimmvorrichtung, der Dosierpumpe oder dem Skimmer bis zur vollständigen Auflösung des Produkts. |
|
— |
Die Verwendung dieses Produkts ist ausschließlich in Schwimmbädern mit Anschluss an eine Abwasserkläranlage erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Schwimmbadwasser direkt in Oberflächengewässer abzulassen. |
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
|
— |
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) |
|
— |
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure. |
|
— |
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
|
— |
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
|
— |
Nicht verwendetes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufe, in Abwasserleitungen (Spülbecken, Toiletten …) oder in die Kanalisation entsorgen. |
|
— |
Nicht verwendetes Produkt, Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
|
— |
Bei Temperaturen unter 30 °C aufbewahren. |
|
— |
Lichtgeschützt aufbewahren. |
|
— |
An einem trockenen Ort aufbewahren. |
|
— |
Haltbarkeit: 12 Monate. |
|
— |
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren |
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
-
Kapitel 7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 4
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
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Handelsname(n) |
hth Blue Sparkle |
Absatzmarkt: EU |
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Marina Long Blue |
Absatzmarkt: EU |
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|
|
Blue tech long blue |
Absatzmarkt: EU |
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|
|
Long Blue |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0027464-0012 1-4 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit |
|
Wirkstoff |
|
|
40,3 % (w/w) |
||
|
Calciumhypochlorit |
|
Abspalter |
7778-54-3 |
231-908-7 |
62 % (w/w) |
||
|
Calciumdihydroxid |
|
Nicht wirksamer Stoff |
1305-62-0 |
215-137-3 |
10,9 % (w/w) |
||
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1331/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)