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Document 32025R0455

Durchführungsverordnung (EU) 2025/455 der Kommission vom 7. März 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt SatPax® 70/30 IPA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

C/2025/1390

ABl. L, 2025/455, 10.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/455/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/455/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/455

10.3.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/455 DER KOMMISSION

vom 7. März 2025

zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „SatPax® 70/30 IPA“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 13. Dezember 2021 reichte CSI-Ireland bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Unionszulassung eines Biozidprodukts mit der Bezeichnung „SatPax® 70/30 IPA“ der Produktart 2 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Finnlands bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-UG072043-42 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2)

Das Biozidprodukt „SatPax® 70/30 IPA“ enthält den Wirkstoff Propan-2-ol, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 2 aufgeführt ist.

(3)

Am 5. Januar 2024 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.

(4)

Am 27. Juni 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme (2) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts „SatPax® 70/30 IPA“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.

(5)

In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass das Biozidprodukt „SatPax® 70/30 IPA“ als „einziges Biozidprodukt“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.

(6)

Am 15. Juli 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das Biozidprodukt „SatPax® 70/30 IPA“ erteilt werden sollte.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Unternehmen CSI-Ireland erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032869-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts „SatPax® 70/30 IPA“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Unionszulassung gilt vom 30. März 2025 bis zum 28. Februar 2035.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. März 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 30. Mai 2024 zur Unionszulassung für „SatPax® 70/30 IPA“ (ECHA/BPC/432/2024), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.


ANHANG

Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

SatPax® 70/30 IPA

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Zulassungsnummer: EU-0032869-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0032869-0000

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n)

SatPax® 70/30 IPA

SatPax® Choice® 500

Sterile SatPax® Choice® 500

SatPax® 550

Sterile SatPax® 550

SatPax® 550 Low Endotoxin

Sterile SatPax® 550 Low Endotoxin

SatPax® Choice® 600

Sterile SatPax® Choice® 600

SatPax® 670

Sterile SatPax® 670

SatPax® 670A

Sterile SatPax® 670A

SatPax® 670-R

Sterile SatPax® 670-R

SatPax® 3000

Sterile SatPax® 3000

SatPax® Choice® 700

Sterile SatPax® Choice® 700

SatPax® Choice® 900

Sterile SatPax® Choice® 900

SatPax® 1000

Sterile SatPax® 1000

SatPax® S1200

Sterile SatPax® S1200

SatPax® Choice® SuperSorb

Sterile SatPax® Choice® SuperSorb

SatPax® MicroSeal SuperSorb®

Sterile SatPax® MicroSeal SuperSorb®

SatPax® Microseal®-VP

Sterile SatPax® Microseal®-VP

SatPax® Microseal®-VP Low Endotoxin

Sterile SatPax® MicroSeal®-VP Low Endotoxin

SatPax® ValuSeal-HA®

Sterile SatPax® ValuSeal-HA®

SatPax® SPSE

Sterile SatPax® SPSE

SatPax® SPLWSE

Sterile SatPax® SPLWSE

SatPax® SPSWSE

Sterile SatPax® SPSWSE

SatPax® ValuSeal® IonX®

Sterile SatPax® ValuSeal® IonX®

1.2.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

CSI-Ireland

Anschrift

Block C Ardilaun Court 112-114 St. Stephen’s Green D02 TD28 Dublin IE

Zulassungsnummer

 

EU-0032869-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0032869-0000

Datum der Zulassung

30. März 2025

 

Ablauf der Zulassung

28. Februar 2035

 

1.3.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

Berkshire International Ltd

Anschrift des Herstellers

Unit A, The Apex, Farrier Close NR18 0WF Wymondham Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Standort der Produktionsstätten

Berkshire International Ltd site 1 Techtex, Units 7 & 8, Rhodes Business Park M24 4NE Middleton Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Berkshire International Ltd site 2 Berkshire Corporation, 6509 Franz Warner Parkway NC 27377 Whitsett Vereinigte Staaten (die)

Berkshire International Ltd site 3 Berkshire International Ltd. Unit A , The Apex, Farrier Close NR18 0WF Wymondham Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

1.4.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Propan-2-ol

Name des Herstellers

Ineos Solvents Germany GmbH

Anschrift des Herstellers

Römerstraße 733 47443 Moers Deutschland

Standort der Produktionsstätten

Ineos Solvents Germany GmbH site 1 Römerstraße 733 47443 Moers Deutschland


Wirkstoff

Propan-2-ol

Name des Herstellers

Exxon Mobil Chemical Europe

Anschrift des Herstellers

Hermeslaan 2 1831 Machelen Belgien

Standort der Produktionsstätten

Exxon Mobil Chemical Europe site 1 Exxon Mobil Chemical Plant, 4999 Scenic Highway Louisiana 70897 Baton Rouge Vereinigte Staaten (die)

Kapitel 2.   PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Propan-2-ol

 

Wirkstoff

67-63-0

200-661-7

64,7 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

Gebrauchsfertiges Wischtuch, vorgetränkt mit einer flüssigen Formulierung (AL)

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE

Gefahrenhinweise

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Sicherheitshinweise

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P261: Einatmen von Dampf vermeiden.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P280: Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.

P312: Bei Unwohlsein Arzt anrufen.

P403 + P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

P405: Unter Verschluss aufbewahren.

P501: Inhalt gemäß den lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften entsorgen zuführen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Desinfektion kleinerer Bereiche mit harter Oberfläche durch Wischen in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z. B. Arbeitstische in einem Reinraum)

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

-

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Angaben

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: alle

Wissenschaftlicher Name: keine Angaben

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: alle

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Desinfektion kleinerer Bereiche mit harter Oberfläche durch Wischen in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z. B. Arbeitstische in einem Reinraum)

Anwendungsmethode(n)

Methode: wischen

Detaillierte Beschreibung: Wischen. Direkte Anwendung auf Oberflächen mit einem vorgetränkten Wischtuch.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 30 - 130 ml/m2

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Gebrauchsfertiges Produkt. So viele Tücher verwenden, dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt. Jedes Wischtuch enthält 3,0 - 56,3 ml IPA: Wasser 70:30 v/v % (2,1 - 39,4 ml oder 1,6 bis 30,9 g Wirkstoff).

Die Anwendungsrate hängt von der Art des Wischtuchs ab (siehe unten).

1. 55 % Cellulose / 45 % Polyester

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 9 - 18

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 2

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 6 - 9

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 3

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 4,5 - 6

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 4

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 4 - 4,5

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 5

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3 - 4

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 6

2. 60 % Cellulose / 40 % Polyester

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 9 - 15

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 2

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 5,75 - 9

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 3

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 4,5 - 5,75

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 4

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3,75 - 4,5

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 5

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3 - 3,75

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 6

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 2 - 3

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 7

3. 100 % Polypropylen

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 7,5 - 15

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 2

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 5 - 7,5

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 3

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3,5 - 5

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 4

4. 100 % Polyester

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 16 - 56

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 1

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 8 - 16

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 2

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 7 - 8

Tücher, um 0,5 m2 feucht zu halten: 3

Typische Anzahl von Anwendungen pro Tag: 10

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Vorgetränkte Wischtücher – 55 % Cellulose / 45 % Polyester

Kanister/Nachfüllbeutel

60, 75, 100, 125 Tücher

Tuchgröße (cm): 13 × 20, 15 × 23, 30 × 30

Material des Behälters: HDPE (Polyethylen hoher Dichte)

Material des Deckels: PP (Polypropylen)

Beutel

25, 30, 50, 75 oder 100 Tücher

Tuchgröße (cm): 15 × 23, 18 × 20, 23 × 23, 23 × 28, 30 × 30

Material der äußeren Schicht: PET (Polyethylenterephthalat)

Material der inneren Schicht: PE oder LLDPE (Polyethylen oder lineares Polyethylen niedriger Dichte)

Vorgetränkte Wischtücher – 60 % Cellulose / 40 % Polyester

Kanister/Nachfüllbeutel

75, 100, 125 oder 150 Tücher

Tuchgröße (cm): 13 × 20, 15 × 23, 30 × 30

Material des Behälters: HDPE

Material des Deckels: PP

Beutel

30, 75, 90 oder 100 Tücher

Tuchgröße (cm): 15 × 20, 18 × 20, 23 × 23, 23 × 28, 30 × 30

Material der äußeren Schicht: PET

Material der inneren Schicht: PE oder LLDPE

Vorgetränkte Wischtücher – 100 % Polypropylen

Kanister/Nachfüllbeutel

50, 75, 100, 125 oder 150 Tücher

Tuchgröße (cm): 15 × 23, 23 × 30

Material des Behälters: HDPE

Material des Deckels: PP

Beutel

50, 75, 100 oder 125 Tücher

Tuchgröße (cm): 18 × 28, 23 × 28, 28 × 36

Material der äußeren Schicht: PET

Material der inneren Schicht: PE oder LLDPE

Vorgetränkte Wischtücher – 100 % Polyester

Beutel

20, 25, 30, 50, 75, 100 Tücher

Tuchgröße (cm): 15 × 23, 18 × 20, 23 × 23, 30 × 30

Material der äußeren Schicht: PET

Material der inneren Schicht: PE oder LLDPE

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Bei Raumtemperatur verwenden.

Nur auf sauberen Oberflächen verwenden.

Ein Tuch aus der Packung nehmen. Packung verschließen.

Das Wischtuch zu einem Viertel falten und nach Bedarf neu falten, um jede Fläche des Tuchs zu nutzen.

Vorgetränktes Wischtuch direkt auf der zu desinfizierenden Oberfläche anwenden.

Vollständige Benetzung der Oberfläche sicherstellen.

Kein zusätzliches Abwischen notwendig.

Für Bakterien und Hefen eine Kontaktzeit von 1 Minute einhalten.

Wischtuch einmal verwenden.

Wischtuch nach Gebrauch sofort in einem geschlossenen Behälter entsorgen.

Nicht mit weiteren Produkten mischen.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe Abschnitt 5.2

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2

Desinfektion größerer Bereiche mit harter Oberfläche mit Wischtüchern und einem Wischmopp in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z. B. Böden in einem Reinraum)

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

-

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Angaben

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: alle

Wissenschaftlicher Name: keine Angaben

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: alle

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Desinfektion größerer Bereiche mit harter Oberfläche mit Wischtüchern und einem Wischmopp in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z. B. Böden in einem Reinraum)

Anwendungsmethode(n)

Methode: wischen (mit einem Wischmopp)

Detaillierte Beschreibung: wischen (mit einem Wischmopp) Vorgetränktes Tuch zur Anwendung auf Oberflächen an einem Wischmopp befestigen.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 17 ml/m2

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Gebrauchsfertiges Produkt. So viele Tücher verwenden, dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt. Jedes Bodenwischtuch enthält 22,0 bis 24,7 ml IPA:Wasser 70:30 v/v% (15,4 ml bis 17,3 ml oder 12,4 bis 13,9 g Wirkstoff).

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 25

Tücher, um 25 m2 feucht zu halten: 17

ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 22

Tücher, um 25 m2 feucht zu halten: 19

Typische Anzahl von Anwendungen pro Tag: 1

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Vorgetränkte Wischtücher – 55 % Cellulose / 45 % Polyester

Beutel

25, 30, 50, 75 Tücher

Tuchgröße (cm): 23 × 58

Produktsättigung: 60 %

Material der äußeren Schicht: PET (Polyethylenterephthalat)

Material der inneren Schicht: PE oder LLDPE (Polyethylen oder lineares Polyethylen niedriger Dichte)

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Bei Raumtemperatur verwenden.

Nur auf sauberen Oberflächen verwenden.

Tuch bzw. Tücher aus der Packung nehmen. Packung verschließen.

4 Lagen am Wischmoppkopf befestigen und die Wischücher je nach Bedarf falten oder drehen, so dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt.

Wischtuch direkt auf der zu desinfizierenden Oberfläche anwenden.

So viele Tücher verwenden, dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt.

Kein zusätzliches Abwischen notwendig.

Für Bakterien und Hefen eine Kontaktzeit von 1 Minute einhalten.

Wischtuch einmal verwenden.

Wischtuch nach Gebrauch sofort in einem geschlossenen Behälter entsorgen.

Nicht mit weiteren Produkten mischen.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe Abschnitt 5.2

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)

5.1.   Gebrauchsanweisung

Siehe Abschnitt 4.1.1 und 4.2.1

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Sicherstellen, dass die Anwendung in Bereichen mit einer Mindestlüftungsrate von 20 Luftwechseln/Stunde erfolgt.

Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe während der Handhabung des Produkts tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder gleichwertig entsprechen (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und weiterer EU-Vorschriften im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber.

Siehe Abschnitt 6 für Informationen über die EN-Norm und die Richtlinie des Rates.

Bei Nichtgebrauch im fest verschlossenen Originalbehälter aufbewahren. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Erste-Hilfe-Anweisungen

NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen.

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Notfallmaßnahmen

Zuständige Behörden informieren, falls das Produkt eine Umweltverschmutzung verursacht hat (Kanalisation, Wasserwege, Erdreich oder Luft).

Kleine verschüttete Mengen:

Material aufsaugen oder zusammenkehren und in einen dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Abfallbehälter entsorgen. Über einen lizenzierten Entsorgungsbetrieb entsorgen

Große verschüttete Mengen:

Leckage beheben, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Behälter aus dem Bereich der Verschüttung entfernen. Funkenfreie Werkzeuge und explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nähern Sie sich dem Leck in Windrichtung. Eintritt in die Kanalisation, den Boden, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche verhindern. Verschüttetes Material eindämmen und mit nicht brennbaren Absorptionsmitteln (z.B. Sand, Erde, Vermikulit oder Kieselgur) aufnehmen und zur Entsorgung entsprechend den lokalen Vorschriften in einen geeigneten Behälter geben. Über einen lizenzierten Entsorgungsbetrieb entsorgen. Von kontaminiertem Absorptionsmittel kann die gleiche Gefahr ausgehen wie von dem verschütteten Produkt.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Das Erzeugen von Abfall sollte wo immer möglich vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts muss den Anforderungen der Umweltschutz- und Abfallentsorgungsgesetzgebung und allen Anforderungen lokaler Behörden entsprechen. Überflüssige und nicht wiederverwertbare Produkte über einen lizenzierten Entsorgungsbetrieb entsorgen. Abfälle dürfen nicht in die Kanalisation entsorgt werden. Tücher nicht über die Toilette entsorgen. Nicht einweichen.

Entsorgung der Verpackung:

Das Erzeugen von Abfall sollte wo immer möglich vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfälle sollten recycelt werden. Verbrennung oder Deponierung sollten nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ein Recycling nicht möglich ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter oder Einsätze können etwas Produktrückstand enthalten. Restalkohol muss vor dem Entsorgen des Behälters entfernt werden.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Im Originalbehälter an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.

Behälter dicht verschlossen halten.

Bei Temperaturen von nicht mehr als 40 °C aufbewahren. Vor Frost schützen.

Vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt lagern.

Haltbarkeit: 2 Jahre

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Das Produkt enthält Tücher aus vier Materialarten, die mit einer 2-Propanol:Wasser-Lösung (64,7:35,3 % w/w) imprägniert sind. Die Materialien sind Cellulose/Polyester (55 %/45 %), Cellulose/Polyester (60 %/40 %), Polypropylen (100 %) und Polyester (100 %). Die Größen der Tücher reichen von 13 x 20 cm bis 23 x 58 cm. Nähere Informationen zu den Größen der Tücher finden Sie unter dem Titel „Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial“ in den Abschnitten 4.1. und 4.2.

Bitte beachten Sie den europäischen Referenzwert von 129,28 mg/m3 für den Wirkstoff 2-Propanol (CAS-Nr.: 67-63-0), der für die Risikobewertung dieses Produkts verwendet wurde.

Vollständige Titel der in Abschnitt 5.2. erwähnten EN-Normen und Gesetzgebung:

EN 374 – Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG).

In Bezug auf die „Kategorie(n) von Verwendern“ ist zu beachten: Unter berufsmäßigen Verwendern (einschließlich industriellen Verwendern) sind geschulte berufsmäßige Verwender zu verstehen, wenn dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.


(1)  Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/455/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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