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Document 32024D2406

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2406 der Kommission vom 12. September 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 in Bezug auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte

C/2024/6138

ABl. L, 2024/2406, 13.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2406/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2406/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2406

13.9.2024

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/2406 DER KOMMISSION

vom 12. September 2024

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 in Bezug auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.

(2)

Nach Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

(3)

Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG werden die europäischen Normen von den europäischen Normungsgremien auf der Grundlage der Aufträge der Kommission erarbeitet.

(4)

Nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG veröffentlicht die Kommission einen Verweis auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union. Mehrere Verweise auf solche Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG angenommen wurden, wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission (3) veröffentlicht.

(5)

Am 2. Juli 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/376/EU (4), in dem Sicherheitsanforderungen an Produkte für die Bettruhe von Kindern, z. B. Kinderbettmatratzen, Bettnestchen, Hängewiegen, Kinderbettdecken und Kinderschlafsäcke, festgelegt wurden. Aufgrund dieses Beschlusses beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit Schreiben M/497 vom 20. Oktober 2011, europäische Normen im Hinblick auf Sicherheitsrisiken durch Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erarbeiten.

(6)

Aufgrund dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 16890:2017 „Kindermöbel — Matratzen für Kinderbetten und Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, die 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. In einer Änderung (A1:2021) zur Norm EN 16890:2017 wurden ein technischer Fehler und ein falscher normativer Verweis zu Abmessungen von Kindermatratzen berichtigt. Darüber hinaus wurde zur Gewährleistung der Produktsicherheit eine Anforderung an die Matratzenhöhe eingeführt. Um für die ordnungsgemäße Anwendung der Norm EN 16890:2017 zu sorgen, muss im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verweis auf diese Änderung veröffentlicht werden.

(7)

Aufgrund des Auftrags der Kommission mit Schreiben M/497 verabschiedete das CEN zudem die Normen EN 12790-1:2023 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kinderliegesitze — Teil 1: Kinderliegesitze für Kinder bis sie versuchen, sich aufzusetzen“ und EN 12790-2:2023 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kinderliegesitze — Teil 2: Kinderliegesitze für Kinder bis sie beginnen, aufzustehen.“ Kinderliegesitze sind auf dem europäischen Markt weithin in verschiedenen Ausführungen — beispielsweise unterschiedlich verstellbar und mit elektronischen Komponenten ausgestattet — erhältlich. Jedoch wurde bisher noch keine Norm zur Bewertung ihrer Sicherheit im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Norm EN 12790 werden Anforderungen eingeführt, die den allgemeinen Sicherheitsanforderungen nach der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen. Um für die ordnungsgemäße Anwendung beider Teile der Norm EN 12790 zu sorgen, sollte der Verweis darauf im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(8)

Aufgrund des Beschlusses 2011/479/EU der Kommission (5) beauftragte die Kommission das CEN mit Schreiben M/507 vom 5. September 2012, europäische Normen für Turngeräte zu erarbeiten.

(9)

Aufgrund dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 913:2018 „Turngeräte — Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, und ein Verweis auf die Norm wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse erarbeitete das CEN die Norm EN 913:2018+A1:2021, mit der eine wichtige Anpassung von Prüfmustern an andere einschlägige Normen aus CEN/TC 136 „Sports, playground and other recreational facilities and equipment“ (Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte)“ vorgenommen wurde. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anpassung des Benutzergewichts in der Tabelle an das Benutzergewicht im Text. Um für die ordnungsgemäße Anwendung der Norm EN 913:2018+A1:2021 zu sorgen, sollte deshalb im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verweis darauf veröffentlicht werden.

(10)

Aufgrund des Beschlusses 2011/786/EU der Kommission (6) beauftragte die Kommission das CEN mit Schreiben M/508 vom Dezember 2012, europäische Normen für Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder zu erarbeiten.

(11)

Aufgrund dieses Auftrags und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse verabschiedete das CEN eine neue Fassung der Norm EN 14344:2022 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindersitze für Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, die Produkte umfasst, die in der früheren Fassung der Norm (EN 14344:2004 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindersitze für Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“), die 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden war, nicht enthalten waren. Mit diesen Neufassungen wurden die Normen an die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG angepasst. Um für die ordnungsgemäße Anwendung der Norm EN 14344 zu sorgen, sollte deshalb im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verweis darauf veröffentlicht werden.

(12)

Aufgrund des Beschlusses 2014/59/EU der Kommission (7). beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), Normen für die Sicherheit von Lasereinrichtungen für Verbraucher zu erarbeiten (8).

(13)

Auf der Grundlage dieses Antrags verabschiedete das Cenelec die Norm EN 50689:2021 „Sicherheit von Laserprodukten — Besondere Anforderungen an Verbraucher-Laser-Produkte“. Diese Norm entspricht den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2014/59/EU. Um für die ordnungsgemäße Anwendung der Norm EN 50689:2021 zu sorgen, sollte deshalb im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verweis darauf veröffentlicht werden.

(14)

Aufgrund des Beschlusses 2013/121/EU der Kommission (9) beauftragte die Kommission das CEN, europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder zu erarbeiten (10).

(15)

Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 17191:2021 „Kindermöbel — Kindersitzmöbel — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Die Norm entspricht den Sicherheitsanforderungen des Beschlusses 2013/121/EU. Deshalb sollte ein Verweis darauf im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(16)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 sollte daher entsprechend geändert werden.

(17)

Bei Einhaltung der jeweiligen nationalen Norm zur Umsetzung europäischer Normen, deren Bezeichnung in Form eines Verweises im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die von der jeweiligen nationalen Norm abgedeckten Risiken und Risikokategorien ab dem Datum der Veröffentlichung des Verweises auf die europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union die Sicherheit des Produkts gewährleistet ist. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten.

(18)

Damit die Hersteller ausreichend Zeit haben, sich auf die Anwendung der neuen, überarbeiteten und geänderten Normen vorzubereiten, sollten die Verweise der folgenden harmonisierten Normen für die Dauer von 18 Monaten beibehalten werden: EN 14344:2004 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindersitze für Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, EN 913:2018 „Turngeräte — Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ und EN 16890:2017 „Kindermöbel — Matratzen für Kinderbetten und Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“.

(19)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummern 1, 3 und 5 gelten ab dem 13. März 2026.

Brüssel, den 12. September 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.

(2)  Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2001/95/oj).

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission vom 9. Oktober 2019 über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 259 vom 10.10.2019, S. 65, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/1698/oj).

(4)  Beschluss 2010/376/EU der Kommission vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (ABl. L 170 vom 6.7.2010, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/376/oj).

(5)  Beschluss 2011/479/EU der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 197 vom 29.7.2011, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/479/oj).

(6)  Beschluss 2011/786/EU der Kommission vom 29. November 2011 über die Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder, die in europäischen Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten sein müssen (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 106, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/786/oj).

(7)  Beschluss 2014/59/EU der Kommission vom 5. Februar 2014 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 36 vom 6.2.2014, S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/59(1)/oj).

(8)  Durchführungsbeschluss der Kommission vom 5.2.2015 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung betreffend Lasereinrichtungen für Verbraucher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (C(2015) 557 final).

(9)  Beschluss 2013/121/EU der Kommission vom 7. März 2013 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 65 vom 8.3.2013, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/121(1)/oj).

(10)  Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. Juli 2014 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen zur Erarbeitung europäischer Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder im Rahmen der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (C(2014) 5058 final).


ANHANG

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird wie folgt geändert:

1.

Tabellenzeile 2 wird gestrichen.

2.

Folgende Zeile 2a wird eingefügt:

„2a

EN 913:2018+A1:2021

Turngeräte — Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“

3.

Tabellenzeile 46 wird gestrichen.

4.

Folgende Zeile 46a wird eingefügt:

„46a

EN 14344:2022

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindersitze für Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“

5.

Tabellenzeile 52a wird gestrichen.

6.

Folgende Zeile 52a wird eingefügt:

„52a

EN 16890:2017+A1:2021

Kindermöbel — Matratzen für Kinderbetten und Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“

7.

Folgende Zeilen 36a, 36b, 52d und 65a werden eingefügt:

„36a

EN 12790-1:2023

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kinderliegesitze — Teil 1: Kinderliegesitze für Kinder bis sie versuchen, sich aufzusetzen“

36b

EN 12790-2:2023

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kinderliegesitze — Teil 2: Kinderliegesitze für Kinder bis sie beginnen, aufzustehen“

„52d

EN 17191:2021

Kindermöbel — Kindersitzmöbel — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“

„65a

EN 50689:2021

Sicherheit von Laserprodukten — Besondere Anforderungen an Verbraucher-Laser-Produkte“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2406/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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