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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 138, 9. Juni 1993


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 138
36. Jahrgang
9. Juni 1993



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 1400/93 der Kommission vom 8. Juni 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 1401/93 der Kommission vom 8. Juni 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1402/93 DER KOMMISSION vom 8. Juni 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2561/90 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2503/88 des Rates über Zollager

5

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 1403/93 der Kommission vom 8. Juni 1993 über die Freigabe der Sicherheiten für bestimmte in Portugal anwendbare EHM-Lizenzen und EHM-Einfuhrlizenzen

6

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1404/93 DER KOMMISSION vom 8. Juni 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1725/92 über die Durchführungsbestimmungen der besonderen Versorgungsregelung für die Azoren und Madeira mit Erzeugnissen des Sektors Schweinefleisch

7

  

Verordnung (EWG) Nr. 1405/93 der Kommission vom 8. Juni 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

9

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

93/344/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 17. Mai 1993 zur Änderung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates und der Entscheidungen 92/260/EWG, 93/195/EWG und 93/197/EWG der Kommission hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr, die zeitweilige Zulassung und die Wiedereinfuhr von registrierten Pferden aus Katar sowie zur weiteren Änderung der Entscheidung 79/542/EWG

11

 
  

Berichtigungen

 
 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# VERORDNUNG (EWG) Nr. 1282/93 DER KOMMISSION vom 27. Mai 1993 zur Festsetzung der voraussichtlichen regionalen Referenzbeträge und der Erzeugern von Sojabohnen, Raps- und Rübsensamen und Sonnenblumenkernen zu gewährenden Vorschußzahlungen für das Wirtschaftsjahr 1993/94

13

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# 92/585/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Dezember 1992 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die zwölf Republiken der ehemaligen UdSSR anwendbar sind

13




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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