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Combating illegal logging
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
Verordnung (EU) Nr. 995/2010 verbietet das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt und legt die Voraussetzungen für die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen in der EU fest.
Die unter die Verordnung fallenden Länder müssen der Öffentlichkeit und der Europäischen Kommission bis spätestens 30. April eines jeden Jahres Informationen über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Kalenderjahr zur Verfügung stellen. Die Kommission veröffentlicht außerdem einen EU-weiten Überblick auf der Grundlage der von allen EU-Mitgliedstaaten übermittelten Daten.
Bis zum und danach alle fünf Jahre muss die Kommission das Funktionieren und die Wirksamkeit dieser Verordnung auf der Grundlage der jährlich erhaltenen Informationen und der Erfahrungen mit ihrer Anwendung überprüfen.
Diese Verordnung wird mit Wirkung vom aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2023/1115 (siehe Zusammenfassung) ersetzt. Die Verordnung gilt jedoch bis zum weiterhin für Holz und Holzerzeugnisse, die vor dem produziert und vor dem in Verkehr gebracht wurden.
Illegaler Holzeinschlag2 ist ein weit verbreitetes ökologisches, wirtschaftliches und soziales Problem, das zum Klimawandel, zum Verlust an biologischer Vielfalt, zu entgangenen Einnahmen, zu (zum Teil bewaffneten) Konflikten um Land und Ressourcen sowie zu Korruption beiträgt.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (ABl. L 295 vom , S. 23-34).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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