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Die europäische Dimension des Sports

Die europäische Dimension des Sports

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung (KOM(2011) 12 endgültig) – Entwicklung der europäischen Dimension des Sports

Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND VON ARTIKEL 6 AEUV?

Aufbauend auf dem Weißbuch Sport von 2007 wird in der Mitteilung eine Liste von Initiativen angeführt, die auf EU-Ebene durchgeführt werden können, um die gesellschaftliche Rolle des Sports, seine wirtschaftliche Dimension und seine Organisation weiter zu stärken.

Durch Artikel 6 AEUV wird die EU ermächtigt, Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der EU-Länder (u. a. in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur) durchzuführen.

Wichtige Eckpunkte

In der Mitteilung werden drei große Themenbereiche vorgestellt, die auf EU-Ebene behandelt werden sollten. Die durchzuführenden Initiativen sollen einen Mehrwert bieten, indem sie die eigenen Maßnahmen der EU-Länder im Bereich des Sports unterstützen und ergänzen.

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

  • Der Sport kann einen positiven Beitrag zum Wachstum, zur Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung und zum sozialen Zusammenhalt leisten und hilft gleichzeitig mit, die Gesundheitsausgaben zu verringern. Allerdings ist er nach wie vor Bedrohungen im Zusammenhang mit Doping, Gewalt und Intoleranz ausgesetzt, gegen die zum Schutz der Sportler und der Bürger Maßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Die Verwendung von Dopingmitteln bringt schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Gesundheit mit sich, was eine Intensivierung des Kampfes gegen Doping erforderlich macht. Wichtige Akteure aus dem Bereich des Sports haben die EU aufgefordert, dem Übereinkommen gegen Doping des Europarates beizutreten. Zu diesem Zweck soll die Europäische Kommission einen Mandatsentwurf für die Verhandlungen über diesen Beitritt vorlegen. Weiterhin ist es wichtig, Maßnahmen zur Verhinderung des Handels mit Dopingmitteln durch organisierte Netze zu verschärfen. Die Kommission wird entsprechende Möglichkeiten prüfen, unter anderem über das Strafrecht. Die Kommission unterstützt bereits mehrere Organisationen, die für den Kampf gegen Doping eine wichtige Rolle spielen, u. a. die Welt-Antidoping-Agentur. Sie wird weiterhin transnationale Anti-Doping-Netzwerke unterstützen.
  • Die Qualität der Sportprogramme in den Bildungseinrichtungen ist in mehreren EU-Ländern nicht zufriedenstellend. Die Qualität der Trainingszentren und ihres Personals sollte so sein, dass sie die moralischen, bildungsmäßigen und beruflichen Interessen der Sportler wahren können. Um die allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport zu fördern, werden die Kommission und die EU-Länder
  • Für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz, die dem europäischen Sport nach wie vor Probleme bereiten, ist ein europäisches Konzept erforderlich. Die Kommission und die EU-Länder sollen daher Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsanforderungen für eine ganze Reihe von Sportarten (gegenwärtig werden nur internationale Fußballspiele davon erfasst) entwickeln und diese umsetzen. Weiterhin unterstützt die Kommission die Bekämpfung von Intoleranz im Sport und fordert die EU-Länder auf, den Rahmenbeschluss 2008/913/JI zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vollständig und wirksam durchzusetzen.
  • Sport leistet einen grundlegenden Beitrag zur Verbesserung der körperlichen Betätigung, die in der heutigen Gesellschaft einen wesentlichen Gesundheitsfaktor darstellt. Zur Gesundheitsförderung durch Sport arbeiten die Kommission und die EU-Länder an nationalen Leitlinien, die ausgehend von den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität von 2008 die Menschen dazu auffordern sollen, körperliche Betätigung in ihr Alltagsleben zu integrieren. Die Konzepte der gesundheitsförderlichen Bewegung unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land erheblich. Um diese Unterschiede zu überwinden, wird die Kommission transnationale Projekte und Netzwerke in diesem Bereich unterstützen.
  • Die soziale Integration kann im und durch den Sport verbessert werden. Die Kommission und die EU-Länder werden
    • mithilfe der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen Standards für den Zugang zum Sport entwickeln;
    • die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Sportveranstaltungen weiterhin fördern;
    • transnationale Projekte, die dem Zugang von Frauen zum Sport und der sozialen Integration von benachteiligten Gruppen durch Sport dienen, unterstützen.

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

  • Sport ist ein immer weiter wachsender Wirtschaftszweig, der zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt. Es werden vergleichbare Daten als Grundlage für eine faktengestützte Politikgestaltung sowie für eine nachhaltige Finanzierung des Sports und insbesondere gemeinnütziger Sportorganisationen benötigt.
  • Bei der Umsetzung der sportbezogenen Regeln der EU spielt die faktengestützte Politikgestaltung eine wichtige Rolle. Die Kommission und die EU-Länder werden Sport-Satellitenkonten einrichten, um die wirtschaftliche Bedeutung des Sports zu messen. Die Kommission wird auch ein Hochschulnetz zur Förderung innovativer Sportpolitik unterstützen und die Möglichkeit der Einrichtung einer Sportkontrollfunktion/Monitoringfunktion für den Sport in der EU prüfen.
  • Die nachhaltige Finanzierung des Sports muss sichergestellt werden. Rechte des geistigen Eigentums stellen eine wichtige Einkommensquelle des Berufssports dar. Entsprechend wird die Kommission
    • Rechte des geistigen Eigentums, die bei der Berichterstattung über Sportereignisse entstehen könnten, bei der Umsetzung der digitalen Agenda (und der darauf aufbauenden Strategie für einen digitalen Binnenmarkt) berücksichtigen;
    • die Finanzierung des Breitensports untersuchen, um so eine Grundlage für weitere Maßnahmen in diesem Bereich zu schaffen.
  • Zusammen mit den EU-Ländern wird die Kommission prüfen, wie die finanziellen Solidaritätsmechanismen im Sportsektor gestärkt werden können.
  • Bisher gab es nur wenige Beschlüsse über die Anwendung der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den Sport. Die Kommission wird die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Sport überwachen und die Herausgabe von Leitlinien in Betracht ziehen, falls die Zahl der sportbezogenen staatlichen Beihilfen zunimmt.
  • Sport ist ein wertvolles Instrument für die regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit. Um dies zu nutzen, schöpfen die Kommission und die EU-Länder die europäischen Struktur- und Investitionsfonds bei der Förderung nachhaltiger Sportinfrastrukturen voll aus.

Organisation des Sports

  • Good Governance ist eine Grundlage für die Autonomie und die Selbstregulierung von Sportverbänden. Zur Förderung von Good Governance im Sport auf europäischer Ebene werden die Kommission und die EU-Länder gemeinsame Standards durch den Austausch bewährter Verfahren und die gezielte Unterstützung konkreter Initiativen fördern.
  • Um sicherzustellen, dass das Konzept der Sonderstellung des Sports korrekt angewandt wird, bietet die Kommission Unterstützung
    • zum Verhältnis zwischen EU-Recht und Sportregeln, und zwar Thema für Thema;
    • zu den EU-Vorschriften über die Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern im Hinblick auf die Organisation von diskriminierungsfreien Wettkämpfen in den einzelnen Sportarten auf nationaler Basis;
    • zu den Transferbestimmungen, da Spielertransfers häufig die Frage nach ihrer Legalität und den beteiligten Geldströmen aufwerfen. Die Kommission sollte sowohl die wirtschaftlichen als auch die rechtlichen Aspekte solcher Transfers beurteilen.
  • Die Tätigkeit der Sportagenten wirft ebenfalls ethische Fragen auf. Daher wird die Kommission eine Konferenz organisieren, auf der untersucht wird, wie sich die Tätigkeit der Sportagenten verbessern lässt.
  • Im Profifußball wurde 2008 ein Ausschuss für den europäischen sozialen Dialog ins Leben gerufen. Verschiedene Organisationen haben die Einführung eines europäischen sozialen Dialogs für den gesamten Sportbereich gefordert, was die Kommission unterstützt. Um diesen Prozess zu erleichtern, wird die Kommission den betroffenen Sozialpartnern eine Testphase vorschlagen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Nichtformales Lernen: organisiertes Lernen, das auf den Fertigkeiten und Fähigkeiten des Lernenden aufbaut (oftmals unter der Leitung eines Lehrenden), aber nicht zu einem formalen Abschluss führt.
Informelles Lernen: Lernen ohne einen formalen Lehrplan oder Anrechnung von Leistungen, das häufig Familienmitglieder oder Freunde einbezieht.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 6 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 52-53)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Entwicklung der europäischen Dimension des Sports (KOM(2011) 12 endgültig vom 18.1.2011)

Letzte Aktualisierung: 11.06.2018

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