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Foreign & security policy at EU level
Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene
Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene
Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene
ZUSAMMENFASSUNG
WIE SETZT DIE EU IHRE AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK UM?
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Anhand ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die alle Bereiche der Außenpolitik und alle Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der EU abdeckt.
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Die GASP umfasst zudem eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), durch die Aspekte der Verteidigung sowie der militärischen und zivilen Krisenbewältigung der EU-Politik abgedeckt werden.
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WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU unterliegt bestimmten Vorschriften und Verfahren:
Beschlussfassung
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Der Europäische Rat (ein Gipfel, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammensetzt und sich mindestens viermal im Jahr trifft) ermittelt die strategischen Interessen der EU, legt die Ziele fest und definiert die allgemeine Ausrichtung der GASP.
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Unter Berücksichtigung dieser Ziele und der strategischen Ausrichtung stimmt der Rat der Europäischen Union über Maßnahmen oder Standpunkte ab, die im Rahmen der GASP ergriffen bzw. eingenommen werden sollen.
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Während Beschlüsse, die im Rat der Europäischen Union getroffen werden, Einstimmigkeit voraussetzen, können Aspekte der Beschlüsse durch Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden, d. h. mit 55 % der Stimmen der EU-Länder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.
Durchführung
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Die GASP wird durch den Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik umgesetzt.
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Der Hohe Vertreter wird durch den diplomatischen Dienst der EU, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union besitzt keinerlei Zuständigkeit im Bereich der GASP (Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union – EUV), außer bei:
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Finanzierung
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Die EU-Länder finanzieren Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.
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Sonstige operative Ausgaben werden aus dem Gesamthaushalt der EU finanziert.
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HINTERGRUND
Die GASP in ihrer heutigen Form, einschließlich der Position des Hohen Vertreters und des EAD, wurde im Jahr 2009 durch den Vertrag von Lissabon geschaffen.
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Letzte Aktualisierung: 08.12.2015