This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Medicated animal feed — manufacture, marketing and use
Arzneitierfutter — Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
Arzneitierfutter — Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung
Arzneifuttermittel sind eine Mischung von Futtermitteln und Tierarzneimitteln, die unter kontrollierten Bedingungen hergestellt werden, und erfordern eine tierärztliche Verschreibung nach einer klinischen Prüfung. Die Verordnung, mit der die Richtlinie 90/167/EWG aufgehoben wird:
Legt die Regeln auf allen Stufen fest, von der Produktion bis zum Vertrieb, wobei zahlreiche Bereiche abgedeckt werden, unter anderem:
Legt die Regeln für die Verwendung von Arzneifuttermitteln fest:
Trägt zu den EU-Maßnahmen im Kampf gegen die Antibiotikaresistenz bei:
Schafft den Rechtsrahmen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln für Haustiere:
Die Verordnung ist Bestandteil eines Pakets, der die Verordnung (EU) 2019/6 über tiermedizinische Erzeugnisse enthält.
Mit der Verordnung (EU) 2019/4 wird die Richtlinie 90/167/EWG (siehe Zusammenfassung über die Herstellung und Inverkehrbringen von Fütterungsarzneimitteln für Tiere) mit Wirkung zum aufgehoben.
Sie ist am in Kraft getreten.
Siehe auch:
Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates (ABl. L 4 vom , S. 1-23)
Letzte Aktualisierung