EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
EU-US personal data exchanges
Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA
Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA
Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
In der Mitteilung wird Bilanz gezogen und untersucht, welche Schritte die Europäische Union (EU) zur Verwirklichung der in der Mitteilung über die Wiederherstellung des Vertrauens beim Datenaustausch zwischen der EU und den USA aus dem Jahr 2013 festgelegten Ziele ergriffen hat. Auf diese Mitteilung der Europäischen Kommission folgten Berichte über groß angelegte Datenerhebungsprogramme der US-Geheimdienste.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Mitteilung aus dem Jahr 2013 legt drei Schlüsselmaßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens beim Datenaustausch zwischen der EU und den USA dar:
EU-Datenschutz-Reformpaket
Das Reformpaket umfasst zwei Rechtsakte:
Die förmliche Annahme des Reformpakets erfolgte im April 2016.
EU-US-Datenschutzschild
In der Safe-Harbour-Mitteilung aus dem Jahr 2013 wurde eine Reihe von Mängeln aufgezeigt, die in Bezug auf die Funktionsweise der Regelung zutage getreten waren. Dies waren vor allem:
Die wichtigsten Bestandteile des EU-US-Datenschutzschilds (der neuen Vorschriften, die an die Stelle der Safe-Harbour-Vereinbarung treten) werden in der Mitteilung vier Kategorien zugeordnet:
Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA
In der Mitteilung heißt es, dass das Rahmenabkommen ein harmonisiertes und umfassendes Paket von Datenschutzgarantien bietet, die für alle transatlantischen Austauschmaßnahmen zwischen den zuständigen Behörden im Bereich der Durchsetzung des Strafrechts gelten (oder alternativ zwischen privaten Stellen und den Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage eines internationalen Abkommens wie etwa dem Abkommen über die Erfassung von Fluggastdatensätzen oder des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus). Insbesondere gilt:
Das Rahmenabkommen wurde am 2. Juni 2016 von der EU und den USA unterzeichnet.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Safe Harbour: bezeichnet die im Jahr 2000 zwischen der EU und den USA vereinbarten Vorschriften für die Übermittlung personenbezogener Daten an amerikanische Unternehmen und deren nachfolgende Verwendung. Der Safe-Harbour-Angemessenheitsbeschluss (mit der Feststellung, dass die Vorschriften bei der transatlantischen Übermittlung von personenbezogenen Daten einen angemessenen Schutz bieten) wurde im Oktober 2016 durch den Gerichtshof für nichtig erklärt und in der Zwischenzeit durch den EU-US-Datenschutzschild ersetzt.
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Transatlantischer Datenaustausch: Wiederherstellung des Vertrauens durch starke Schutzvorkehrungen (COM(2016) 117 final vom 29.2.2016)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) 2016/679 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89-131)
Letzte Aktualisierung: 28.11.2016