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Illegaler Artenhandel – Aktionsplan der EU

Illegaler Artenhandel – Aktionsplan der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (COM(2016) 87 final) – Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Diese Mitteilung definiert ein Konzept zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (d. h. das illegale Fangen, Verbringen und Verbreiten von Tieren und Erzeugnissen davon) sowohl in der EU als auch auf globaler Ebene.
  • Ihr Ziel ist es, alle EU-Instrumente der Diplomatie, des Handels und der Entwicklungszusammenarbeit zu mobilisieren, um einer der inzwischen lukrativsten kriminellen Aktivitäten weltweit Einhalt zu gebieten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Aktionsplan sieht 32 Maßnahmen vor, die zwischen 2016 und 2020 von jedem der 28 EU-Länder (1) durchzuführen sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf drei wichtigen Aspekten:

  • 1.

    Unterbindung des illegalen Artenhandels und Verringerung des Angebots von und der Nachfrage nach illegalen Produkten von Wildarten. Beispiel:

    • Die Europäische Kommission soll Leitlinien erlassen, die das Ziel haben, die Ausfuhr von antiken Elfenbeingegenständen aus der EU auszusetzen. Die EU-Länder ihrerseits stellen Bescheinigungen für den innereuropäischen Handel mit antiken Elfenbeingegenständen nur nach den Kriterien der Leitlinien aus;
    • die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik stellen sicher, dass Bezugnahmen auf den illegalen Artenhandel in die Politik und Instrumente der EU zur Bekämpfung der Korruption einbezogen werden (insbesondere im Rahmen von Dialogen mit wichtigen Nicht-EU-Ländern, die finanzielle Unterstützung durch die EU erhalten).
  • 2.

    Bessere Durchführung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung der organisierten Artenschutzkriminalität. Beispiel:

    • Die Kommission, Europol und Eurojust bemühen sich um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern in Fällen des grenzüberschreitenden Artenhandels;
    • die Kommission, die Hohe Vertreterin sowie die EU-Länder unterstützen den Aufbau von Kapazitäten für die Rechtsdurchsetzung in den Hauptursprungs- und Zielmarktländern, auch innerhalb von Schutzgebieten.
  • 3.

    Stärkung der globalen Partnerschaft der Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländer. Beispiel:

    • Die Kommission und die Hohe Vertreterin bemühen sich, eine umfangreichere, wirksamere und gezieltere Unterstützung von Entwicklungsländern bereitzustellen, um gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen;
    • gemeinsam mit den EU-Ländern arbeiten die Kommission und die Hohe Vertreterin auf die Intensivierung des Dialogs mit wichtigen Ursprungs-, Transit- und Zielmarktländern hin, einschließlich Lokalgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Privatsektor.

HINTERGRUND

Der illegale Artenhandel ist eine der lukrativsten kriminellen Aktivitäten weltweit. Er hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Biodiversität und, aufgrund seiner engen Verbindung zur Korruption, auch negative Folgen für die Rechtsstaatlichkeit. Er spielt eine zunehmende Rolle bei der Finanzierung von Milizen und terroristischen Gruppierungen.

Die EU ist Zielmarkt, Ursprungsmarkt und Transitregion für den illegalen Artenhandel. In all diesen Punkten nimmt sie daher eine Schlüsselrolle bei der Unterbindung dieses illegalen Handels ein.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum EU-Konzept zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels erhältlich.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2016) 87 final vom 26.2.2016)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Analyse und Fakten zur Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (SWD(2016) 38 final vom 26.2.2016)

Stärkere Zusammenarbeit mit Wirtschaftssektoren bei der Bekämpfung des illegalen Artenhandels – Abschlussbericht. Bericht für die GD Umwelt, 13. November 2015.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2016



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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