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Indikatoren für Fangkapazität und Fischereiaufwand

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Indikatoren für Fangkapazität und Fischereiaufwand

Mit dieser Mitteilung wird eine Debatte über die Verbesserung der Indikatoren für Fangkapazität und Fischereiaufwand im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eröffnet. Derzeit wird die Fangkapazität anhand der Tonnage eines Fischereifahrzeugs und der Antriebsleistung seiner Maschinen gemessen, während der Fischereiaufwand als Produkt aus Fangkapazität und Fangtätigkeit ausgedrückt wird, wobei die Fangtätigkeit als Anzahl der Tage auf See angegeben wird. Die Kommission prüft alternative Indikatoren wie z. B. Art oder Größe des verwendeten Fanggeräts, und schlägt einen Aktionsplan vor, um diesen Ansatz zu vertiefen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 5. Februar 2007 zur Verbesserung der Indikatoren für Fangkapazität und Fischereiaufwand im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik [KOM(2007) 39 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission eröffnet die Debatte über die am besten geeignete Art und Weise der Messung der Fangkapazität * und des Fischereiaufwands *. Diese technischen Fragen sind im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) von entscheidender Bedeutung.

Durch die Reform der GFP wurde in der Europäischen Union (EU) ein System der Fangkapazitätsbegrenzung eingeführt, um eine Anpassung an die verfügbaren Ressourcen zu erreichen. Die GFP enthält auch Maßnahmen, deren Ziel die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Fischereiaufwand und den vorhandenen Fischereiressourcen ist.

Die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen beruht auf der Anwendung gemeinsamer Indikatoren, die unverzichtbar sind, um die Fangkapazität und den Fischereiaufwand einer europäischen Flotte zu messen, die aus insgesamt 88 000 Fischereifahrzeugen besteht.

Fangkapazität

Die Fangkapazität kann anhand von zwei Hauptarten von Indikatoren quantifiziert werden:

  • Schiffsmerkmale;
  • Merkmale der Fanggeräte.

Im Rahmen der GFP wurde die Fangkapazität bisher anhand der Schiffsmerkmale berechnet. Gegenwärtig werden die folgenden Indikatoren verwendet: die Tonnage eines Schiffs, die das Volumen seiner geschlossenen Räume angibt, und seine Maschinenleistung.

Es gibt auch andere von den Schiffsmerkmalen ausgehende Indikatoren für die Fangkapazität (wie das Volumen der Fischladeräume, die Gefrierkapazität, der Pfahlzug als Indikator im Falle von Trawlern), die aber gegenüber den beiden Basisindikatoren keinen Mehrwert bieten.

Neben der Tonnage und der Maschinenleistung können auch die Merkmale der Fanggeräte als alternative Indikatoren für die Fangkapazität betrachtet werden. Um die Fangkapazität anhand der Fanggeräte zu messen, empfiehlt es sich, diese in zwei Gruppen einzuteilen. Die erste Gruppe umfasst Fanggeräte, die am Fischereifahrzeug befestigt sind:

  • Schleppnetze, für die die Fangkapazität anhand der Einholgeschwindigkeit und der Oberflächenöffnung des Netzes berechnet wird;
  • Langleinen, deren Fangkapazität sich durch die Zahl ihrer Haken beziehungsweise durch die Leinenlänge bestimmen lässt;
  • Wadennetze, deren Kapazität anhand der Gesamtlänge des Netzes bestimmt werden kann, während die Netztiefe von der befischten Art abhängig ist.

Die zweite Gruppe umfasst Fanggeräte, die nicht am Fischereifahrzeug befestigt sind:

  • Korbreusen, deren Fangkapazität sich anhand ihrer Anzahl und Größe bestimmen lässt;
  • Kiemen- und Stellnetze, bei denen die Fangkapazität direkt von ihrer Größe abhängig ist.

Grenzen und Schwachpunkte

Mit der gemeinsamen Definition der Tonnage, die für alle Fischereifahrzeuge in sämtlichen Mitgliedstaaten gilt und so die zuvor bestehenden Inkohärenzen beseitigt, ist die Kommission zufrieden.

Im Hinblick auf die Messung und Bescheinigung der Maschinenleistung von Fischereifahrzeugen betont die Kommission dagegen die Grenzen des derzeitigen Systems. Es ist möglich, einer Maschine eine wesentlich geringere Leistung als ihre tatsächliche höchste Leistung zu bescheinigen, und dies ist sehr schwer zu kontrollieren.

Fischereifahrzeuge nutzen auch eine sogenannte Hilfsleistung. Durch die höhere Hilfsleistung ist es möglich, größere Netze zu verwenden und in tieferen Gewässern zu fischen. Deshalb möchte die Kommission die Leistung von Hilfsmotoren in die Definition der Kapazität einbeziehen.

Fischereiaufwand

Der Fischereiaufwand ist definiert als Produkt aus Fangkapazität und Fangtätigkeit, die wiederum als Zeit in einem genau eingegrenzten Gebiet berechnet wird.

Nach Auffassung der Kommission wäre ein besserer Indikator für die Messung der Fangtätigkeit die Zeit, die tatsächlich gefischt wird (Fangzeit), also die Zeit, in der die Fanggeräte zum Fischen ausgebracht sind, wenngleich eine angemessene Überwachung der Fangzeit bei Fanggeräten, die nicht am Fischereifahrzeug befestigt sind (Netze, Korbreusen usw.), mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Die Kommission weist auf die grundlegende Rolle des Logbuchs für die Überwachung der Tätigkeit des Fischereifahrzeugs hin. Das Schiffsüberwachungssystem (VMS) und die Einführung des elektronischen Logbuchs ermöglichen die präzise Überwachung der Fangtätigkeit.

Aktionspläne

In Anbetracht der Grenzen der auf den Schiffsmerkmalen beruhenden Indikatoren schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Konsolidierung der Tonnagevermessung, die derzeit in der Verordnung (EWG) Nr. 2930/86 des Rates geregelt ist;
  • Fortführung der Konsultationen mit Maschinenherstellern und Klassifikationsgesellschaften zur Suche nach der bestmöglichen Lösung zur Bescheinigung der Maschinenleistung und daran anschließend Informations- und Meinungsaustausch mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten. Auf dieser Grundlage würde die Kommission neue Rechtsvorschriften zur Maschinenleistung vorschlagen.

Bezüglich der Heranziehung der Merkmale von Fanggeräten als Indikatoren könnte die Kommission Maßnahmen auf folgender Grundlage ergreifen:

  • Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, den Interessengruppen und den Forschern im Verlauf des Jahres 2007 zu dieser Frage;
  • Fallstudien mit dem Ziel, bei den Mitgliedstaaten Informationen in Bezug auf die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene angewandten Grenzwerte für die Art und Größe von Fanggeräten einzuholen;
  • eventuelle Pilotvorhaben im Verlauf des Jahres 2008 mit dem Ziel, bestimmte Fischereien auf der Grundlage der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Indikatoren zu verwalten.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Fangkapazität: die Kapazität eines Schiffs oder einer Gruppe von Schiffen, Fische zu fangen.
  • Fischereiaufwand: Im Gemeinschaftsrecht ist der Fischereiaufwand eines Schiffs (oder einer Flotte) als Produkt aus Fangkapazität, ausgedrückt in Tonnage und Maschinenleistung des Schiffes, und Fangtätigkeit definiert. Die Kapazität ist als die Leistung und die Tätigkeit als die Zeit, über die diese Leistung erbracht wird, anzusehen.

Letzte Änderung: 18.10.2011

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