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Rückgewinnung von Benzindämpfen, die bei der Lagerung von Ottokraftstoff freigesetzt werden

Rückgewinnung von Benzindämpfen, die bei der Lagerung von Ottokraftstoff freigesetzt werden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 94/63/EG – Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Diese Richtlinie sieht die Verringerung der Emissionen flüchtiger Verbindungen aus der Verdunstung von Benzin bei der Lagerung und Verteilung von Ottokraftstoffen vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Diese Richtlinie gilt für Verfahren, Einrichtungen, Fahrzeuge und Binnenschiffe, die für die Lagerung und Umfüllung von Ottokraftstoff und seine Beförderung von einem Auslieferungslager zum anderen oder von einem Auslieferungslager zu einer Tankstelle benutzt werden.
  • Die Richtlinie enthält harmonisierte technische Spezifikationen für die Auslegung und den Betrieb von
    • Lagertanks in Auslieferungslagern
    • Anlagen für die Befüllung und Entleerung beweglicher Behältnisse in Auslieferungslagern
    • beweglichen Behältnissen
    • Anlagen für die Befüllung von Tankstellen-Lagertanks.
  • Für die Verwirklichung dieser Spezifikationen sind Übergangsfristen vorgesehen.
  • Die EU-Länder können in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in bestimmten Gebieten, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt erforderlich ist, strengere Maßnahmen beibehalten oder vorschreiben.
  • Die Richtlinie sieht die Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt vor.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 20. Januar 1995 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 31. Dezember 1995 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24-33)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 94/63/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2009/126/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 36-39)

Siehe konsolidierte Fassung

Letzte Aktualisierung: 13.02.2017

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