Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2003/96/EG – Restrukturierung der EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • Sie legt Vorschriften der Europäischen Union (EU) zur Besteuerung von elektrischem Strom, allen Kraftstoffen und den meisten Heizstoffen fest.
  • Ihr Zweck ist, sicherzustellen, dass der EU-Binnenmarkt für Energie reibungslos funktioniert, und Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen zu verhindern, die durch große Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen entstehen.
  • Diese Vorschriften dienen auch übergeordneten Zielen, wie dem Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, kohlenstoffarmen, energieeffizienten Wirtschaft.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Energieerzeugnisse werden nur besteuert, wenn sie als Kraft- oder Heizstoff verbraucht werden.
  • Diese Richtlinie führt Mindeststeuerbeträge für Kraftstoffe, Heizstoffe und elektrischen Strom ein, die ab dem 1. Januar 2004 gelten.
  • Energieerzeugnisse, die für Heizung, in der Landwirtschaft, ortsfeste Motoren und den Betrieb von Maschinen für öffentliche Bauarbeiten verwendet werden, können niedriger besteuert werden als Kraftstoffe für Fahrzeuge.
  • Die EU-Länder können gegebenenfalls für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff (sofern dieser von Fuhrunternehmen oder für den Personenverkehr genutzt wird) einen niedrigeren Zollsatz anwenden als für nichtgewerblich genutzten Dieselkraftstoff.
  • Die Richtlinie lässt Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen insbesondere aus Gründen der Umwelt- und Gesundheitspolitik zu. Die EU-Länder können erneuerbare Energiequellen, wie Biokraftstoffe oder Kraftstoffe und elektrischen Strom für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-, U-Bahn-, Straßenbahn- und Oberleitungsbusverkehr, von der Steuer befreien.
  • Die Richtlinie ermöglicht Steuerermäßigungen für energieintensive Betriebe – jene, die größte Anstrengungen unternommen haben, den Verbrauch zu reduzieren. Den EU-Ländern, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen hatten, wurden vor der Anwendung der Richtlinie Übergangsregelungen zugestanden (Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Portugal).
  • Den EU-Ländern, die in den Jahren 2004 und 2007 beigetreten sind, wurden ähnliche vorübergehende Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen gewährt.
  • Die Richtlinie gilt nicht für einige energieintensive Sektoren (z. B. Metallindustrie) oder Energieerzeugnisse, die zweierlei Verwendungszweck haben, d. h., die sowohl als Heizstoff als auch für andere Zwecke verwendet werden (z. B. für die Erzeugung bestimmter chemischer Stoffe).

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 31. Oktober 2003 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis 31. Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51-70)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2003/96/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 28.11.2016

Top