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Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • Mit der Richtlinie werden EU-weite Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen aus Klimaanlagen* in Kraftfahrzeugen eingeführt. Außerdem sieht sie das schrittweise Verbot von Klimaanlagen vor, die dafür ausgelegt sind, fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial* von über 150 zu enthalten.
  • Sie beugt so Behinderungen des Handels im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) vor, die durch unterschiedliche technische Vorschriften der EU-Länder entstehen können.
  • Sie ist ein Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens der EU für Kraftfahrzeuge.
  • Sie ergänzt die EU-Rechtsvorschriften zur Reduzierung fluorierter Treibhausgase gemäß den Zielen des Protokolls von Kyoto.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Technische Vorschriften

  • Die Richtlinie legt Vorschriften für die Überwachung von Leckagen bei Klimaanlagen fest, die dafür ausgelegt sind, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von über 150 zu enthalten. Als Übergangsmaßnahme werden solche Anlagen verboten, wenn ihre Leckagerate gewisse Grenzwerte überschreitet. Diese Maßnahme gilt für alle neuen Fahrzeugtypen ab dem 21. Juni 2008 und für alle Neufahrzeuge ab dem 21. Juni 2009.
  • In einer zweiten Phase wird ein vollständiges Verbot von Klimaanlagen, die dafür ausgelegt sind, fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von über 150 zu enthalten, eingeführt. Das Verbot gilt für alle neuen Fahrzeugtypen ab dem 1. Januar 2011 und für alle Neufahrzeuge ab dem 1. Januar 2017.
  • Die Richtlinie enthält zudem Vorschriften für die Nachrüstung und das Nachfüllen von Klimaanlagen.

Geltungsbereich

  • Die Richtlinie gilt für Personenkraftwagen (Fahrzeuge der Klasse M1) und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse N1, Gruppe 1).
  • Sie ist der erste Teil eines Legislativpakets über Klimaanlagen. Die Verordnung (EG) Nr. 706/2007 enthält Verwaltungsvorschriften für die EU-Typgenehmigung von Klimaanlagen und einen harmonisierten Leckage-Erkennungstest zur Messung der Leckageraten fluorierter Gase mit einem Treibhauspotenzial von über 150.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 4. Juli 2006 in Kraft getreten und musste bis zum 3. Januar 2008 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Klimaanlage: jede Anlage deren wichtigste Funktion darin besteht, die Lufttemperatur und die Luftfeuchtigkeit im Fahrgastraum eines Fahrzeugs zu regeln.
Treibhauspotenzial (global warming potential, GWP): das Klimaerwärmungspotenzial eines fluorierten Treibhausgases im Verhältnis zu dem von Kohlendioxid. Es wird ausgedrückt als das Erwärmungspotenzial eines Kilogramms Gas in einem Zeitraum von 100 Jahren gegenüber dem entsprechenden Potenzial eines Kilogramms CO2. Die einschlägigen GWP-Werte sind die Werte, die im dritten Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen veröffentlicht wurden (GWP-Werte des IPCC von 2001).

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 12-18)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 195-230)

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EG) Nr. 706/2007 der Kommission vom 21. Juni 2007 zur Festlegung von Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und eines harmonisierten Verfahrens für die Messung von Leckagen aus bestimmten Klimaanlagen nach der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 161 vom 22.6.2007, S. 33-52)

Siehe konsolidierte Version.

Letzte Aktualisierung: 14.05.2019

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