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EU-Forstaktionsplan

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EU-Forstaktionsplan

Durch diesen Aktionsplan soll ein kohärenter Rahmen für forstbezogene Initiativen in der Europäischen Union geschaffen werden. Dieser Aktionsplan bildet zugleich auch ein Instrument der Koordination zwischen europäischen Maßnahmen und den Forstpolitiken der Mitgliedstaaten. Er schlägt achtzehn Schlüsselaktionen vor, die über einen Zeitraum von fünf Jahren (2007-2011) durchgeführt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 15. Juni 2006 über einen EU-Forstaktionsplan [KOM(2006) 302 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Wälder sind für die Europäische Union (EU) von besonderer Bedeutung: Die Wälder machen insgesamt 37,8 % der Gesamtfläche der Europäischen Union aus und bieten die Existenzgrundlage für 3,4 Millionen Menschen (Forstwirtschaft und forstwirtschaftliche Industriezweige). Zudem ist die EU nach den Vereinigten Staaten von Amerika der zweitgrößte Erzeuger von Rundhölzern für industrielle Zwecke und liefert rund 80 % der weltweiten Korkerzeugung. Auch im Zeichen des Klimawandels spielen die Wälder eine wichtige Rolle, nicht nur für die Kohlenstoffsequestrierung, sondern auch durch die Erzeugung von Biomasse * und aufgrund ihres Potenzials im Bereich erneuerbarer Energieträger. Darüber hinaus übernehmen die Wälder eine wichtige Funktion im sozialen und kulturellen Gefüge der Gesellschaft: Sie bilden Anziehungspunkte für die Stadtbevölkerung und bieten Freiraum für Erholung und gesundheitsfördernde Aktivitäten. Zudem sind sie ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes.

Vor diesem Hintergrund wurden von der Europäischen Kommission vier Hauptziele definiert, mit denen die nachhaltige Bewirtschaftung und die multifunktionelle Rolle der Wälder in der EU verbessert werden sollen:

  • Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit;
  • Verbesserung und Schutz der Umwelt;
  • Erhöhung der Lebensqualität;
  • Förderung der sektorenübergreifenden Koordination und der Kommunikation, um Kohärenz und Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen zu verbessern.

Diese Ziele gliedern sich in eine Folge von 18 Schlüsselaktionen, die von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt werden. Im Aktionsplan sind darüber hinaus ergänzende Maßnahmen vorgesehen, die von den Mitgliedstaaten je nach individuellen Besonderheiten und Prioritäten durchgeführt werden können (mitunter unter Nutzung von bereits existierenden Gemeinschaftsinstrumenten).

Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit

Die Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors ist eine unverzichtbare Grundlage. Dieser Sektor bietet ein hohes Potenzial für die Entwicklung hochwertiger neuer Erzeugnisse und Dienstleistungen, da damit eine wachsende Nachfrage durch Nutzung eines nachwachsenden Rohstoffs gedeckt werden kann. Die Kommission schlägt zu diesem Ziel fünf Schlüsselaktionen vor:

  • Schlüsselaktion 1: Die Kommission wird eine Studie über die Auswirkungen der Globalisierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Forstwirtschaft durchführen, anhand derer die wesentlichen Faktoren ermittelt werden können, die Entwicklungen im Forstsektor beeinflussen. Zugleich bildet dieses Dokument eine Diskussionsgrundlage für weitere Maßnahmen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Forstwirtschaft eingeleitet werden sollen.
  • Schlüsselaktion 2: Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors (insbesondere durch das 7. Forschungsrahmenprogramm).
  • Schlüsselaktion 3: Austausch und Bewertung von Erfahrungen über die Wertbemessung und die Vermarktung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen, die nicht mit Holz in Zusammenhang stehen: Dabei soll der Gesamtwert der Wälder und ihrer Funktionen bemessen und entsprechende Instrumente geschaffen werden, mit denen der Wert der nicht vermarkteten Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann.
  • Schlüsselaktion 4: Förderung der Verwendung von Forstbiomasse zur Energieerzeugung.
  • Schlüsselaktion 5: Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern und Förderung von Aus- und Weiterbildungsstrukturen in der Forstwirtschaft.

Verbesserung und Schutz der Umwelt

Übergeordnetes Ziel ist die Erhaltung und der angemessene Ausbau der biologischen Vielfalt, Kohlenstoffsequestrierung, Integrität, Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der forstlichen Ökosysteme auf unterschiedlichster geografischer Ebene. Die Kommission schlägt hierzu die folgenden Schlüsselaktionen vor:

  • Schlüsselaktion 6: Unterstützung der Mitgliedstaaten der EU bei der Erfüllung der Verpflichtungen zur Begrenzung des Klimawandels im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls und Erleichterung der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.
  • Schlüsselaktion 7: Beitrag zur Erreichung der geänderten EU-Ziele im Hinblick auf die biologische Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus.
  • Schlüsselaktion 8: Einrichtung eines Europäischen Waldüberwachungssystems im Anschluss an die Monitoringaktion „Forest FocusSchlüsselaktion 9: Verbesserung des Schutzes der Wälder in der EU.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten - mit Unterstützung aus dem ELER und aus dem Life+ Instrument - waldbezogene Maßnahmen (Natura 2000) und Agrar-Forstwirtschaftssystemefördern die Wiederherstellung von Wäldern unterstützen, die durch Naturkatastrophen und Brände geschädigt wurden und Studien über die Ursachen von Waldbränden sowie Sensibilisierungskampagnen fördern.

Erhöhung der Lebensqualität

Die Kommission ist der Auffassung, dass der Erhalt und die Verbesserung der sozialen und kulturellen Dimension der Wälder von besonderer Bedeutung sind. Hierzu benennt sie die folgenden Schlüsselaktionen:

  • Schlüsselaktion 10: Förderung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen im Umweltbereich.
  • Schlüsselaktion 11: Erhalt und Ausweitung der Schutzfunktionen der Wälder.
  • Schlüsselaktion 12: Untersuchung des Potenzials von Wäldern in und im Umfeld von Städten.

Außerdem können die Mitgliedstaaten - mit Unterstützung durch den EFRE - die Investitionen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder als vorbeugende Maßnahme gegen Naturkatastrophen intensivieren.

Förderung von Koordination und Kommunikation

Die Forstpolitik untersteht zwar der Verantwortung der Mitgliedstaten, doch werden auf europäischer Ebene zahlreiche Initiativen ergriffen, die den Forstsektor beeinflussen. Dies setzt jedoch eine Verbesserung der Kohärenz und sektorübergreifenden Zusammenarbeit voraus, um ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, umweltbezogenen und soziokulturellen Zielen auf verschiedensten Organisations- und Verwaltungsebenen herstellen zu können.

  • Schlüsselaktion 13: Stärkung der Rolle des Ständigen Forstausschusses *.
  • Schlüsselaktion 14: Stärkung der Koordination zwischen den verschiedenen forstpolitischen Maßnahmenbereichen.
  • Schlüsselaktion 15: Anwendung der offenen Koordinierungsmethode (OMC) auf nationale Forstprogramme.
  • Schlüsselaktion 16: Stärkung des Profils der EU in internationalen Forstfragen.
  • Schlüsselaktion 17: Förderung der Verwendung von Holz und anderen Forsterzeugnissen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.
  • Schlüsselaktion 18: Verbesserung von Informationsaustausch und Kommunikation. Die Europäische Kommission wird einen Bereich „Forstwirtschaft" auf ihrer Europa-Website anlegen.

Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung wie beispielsweise eine „Waldwoche" oder einen „Waldtag" zu organisieren, um die Vorteile der nachhaltigen Waldbewirtschaftung einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Die Kommission wird im Jahr 2009 eine Halbzeitbewertung des Aktionsplans sowie im Jahr 2012 eine Endbewertung durchführen.

Hintergrund

Der Europäische Rat hatte im Dezember 1998 eine Entschließung für eine Forststrategie für die Europäische Union angenommen. Von der Kommission war anschließend ein Bericht über die Durchführung dieser Strategie über einen Fünfjahreszeitraum vorgelegt worden, wobei unter anderem der Start eines EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder vorgeschlagen wurde. Im Mai 2005 hatte der Rat für Landwirtschaft und Fischerei die Kommission zur Erarbeitung dieses Aktionsplans aufgefordert.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Biomasse: Die Gesamtheit organischer pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, die zu Energiezwecken (oder zu landwirtschaftlichen Zwecken) eingesetzt werden.
  • Ständiger Forstausschuss (SFA): Er wurde 1989 gegründet und besteht aus Repräsentanten der Forstverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Er zählt 27 Mitglieder (die von den Regierungen der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ernannt werden); den Vorsitz des Ausschusses führt die Europäische Kommission. Er nimmt eine dreifache Funktion wahr: beratende und Verwaltungsfunktionen bei spezifischen Maßnahmen im Forstsektor, Ad-hoc-Beratungsforum zur sachverständigen Beurteilung und Prüfung von forstbezogenen Maßnahmen im Rahmen unterschiedlicher Bereiche der Gemeinschaftspolitik, Plattform für den Informationsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander und zwischen Kommission und Mitgliedstaaten. Der SFA fungiert darüber hinaus als Koordinationsorgan zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, damit der Aktionsplan durchgeführt werden kann.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 10. März 2005 an den Rat und das Europäische Parlament: „Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie" [KOM(2005) 84 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

  • Website der Generaldirektion Umwelt, Wälder (EN)

Letzte Änderung: 27.10.2011

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