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Safe air navigation: Contributing to a Global Navigation Satellite System (GNSS)
Sichere Luftfahrt: Beitrag zu einem globalen Satellitennavigationssystem (GNSS)
Sichere Luftfahrt: Beitrag zu einem globalen Satellitennavigationssystem (GNSS)
Sichere Luftfahrt: Beitrag zu einem globalen Satellitennavigationssystem (GNSS)
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Studien zur Satellitennavigation entwickeln sich weiter und haben einen ausreichenden Reifegrad erreicht, so dass ein europäischer Beitrag zu einem globalen Navigationssatellitensystem unabhängig von anderen Mitteln der Funknavigation und -positionierung geschaffen werden kann, wodurch eine stärkere Einbeziehung der europäischen Industrie in diesen Bereich ermöglicht wird, einschließlich durch Projekte wie Europas 2 Satellitennavigationssysteme, Galileo und EGNOS* sowie GNSS-Markt.
Das Übereinkommen deckt Folgendes ab:
Die Vertragsparteien vereinbaren Folgendes:
Ein Gemeinsamer Dreiparteienausschuss tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um die Umsetzung zu überwachen, Leitlinien zu formulieren und gemeinsame Ansätze zur Erreichung der Vertragsbedingungen zu koordinieren. Die EU wird von der Europäischen Kommission vertreten.
Jede Partei:
Hinzu kommt, dass das Übereinkommen:
Streitigkeiten zwischen den Parteien können:
DATUM DES INKRAFTTRETENS
Das Übereinkommen ist am 18. Juni 1998 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Siehe auch:
SCHLÜSSELWÖRTER
HAUPTDOKUMENTE
Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt über einen europäischen Beitrag zur Errichtung eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) (ABl. L 194 vom 10.7.1998, S. 16-24)
Beschluss 98/434/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt über einen europäischen Beitrag zur Errichtung eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) (ABl. L 194 vom 10.7.1998, S. 15)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1-24)
Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11-21)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 10.09.2020