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Maximum levels for certain contaminants in food
Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
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Sie legt die Höchstgrenzen für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln fest, um die Gesundheit der Bürger der Europäischen Union (EU) einschließlich der empfindlichsten Bevölkerungsgruppen wie Kinder, ältere Menschen und Schwangere zu schützen.
Anwendungsbereich
Die Verordnung regelt
Beschränkungen
Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Kontaminanten in einer Menge enthalten, die den im Anhang festgelegten Höchstgehalt überschreitet. Die im Anhang angegebenen Höchstgehalte gelten für den essbaren Teil der Lebensmittel sowie für zusammengesetzte, verarbeitete, getrocknete und verdünnte Lebensmittel.
Die Verordnung legt ferner die Höchstgehalte an Kontaminanten auf den niedrigsten vertretbaren Gehalt fest, der durch eine gute Herstellungspraxis oder gute landwirtschaftliche Praxis erreichbar ist, d. h. so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar - „as low as reasonably achievable“.
Verbot der Vermischung
Kennzeichnung
Ausnahmen
Tests
Die Mitgliedstaaten müssen den Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln testen. Ihre Ergebnisse müssen an die gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingerichtete Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit übermittelt werden (siehe Zusammenfassung).
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006
Die Verordnung wurde mehr als dreißigmal geändert: Viele dieser Änderungen beziehen sich auf den Anhang der Verordnung, der die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln auflistet.
Sie ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 364 vom 20.12.2006, S. 5–24).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1–24).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37 vom 13.2.1993, pp. 1–3).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2023