This document is an excerpt from the EUR-Lex website
The European Social Fund (2007-2013)
Der Europäische Sozialfonds (2007-2013)
Der Europäische Sozialfonds (2007-2013)
This summary has been archived and will not be updated. See 'Europäischer Sozialfonds' for an updated information about the subject.
Der Europäische Sozialfonds (2007-2013)
Zur Festlegung der Zielsetzungen und des Geltungsbereiches des Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2007 - 2013 sieht die vorliegende Verordnung besondere Bestimmungen bezüglich der Maßnahmentypen vor, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanziert werden können. Der ESF unterstützt die Prioritäten der Gemeinschaft im Hinblick auf die notwendige Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Steigerung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung des Wirtschaftswachstums und der nachhaltigen Entwicklung. In diesem Zusammenhang zielt der ESF darauf ab, zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch die Schaffung von mehr und qualitativ hochwertigeren Arbeitsplätzen beizutragen.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 [Vgl. Ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
Die allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2007 - 2013 sehen die Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen des Ziels „Konvergenz" (für die am wenigsten entwickelten Regionen) sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (Vorwegnahme und Bewältigung von wirtschaftlichen Veränderungen, um auf künftige Veränderungen reagieren zu können) vor.
Aufgabe
Der EFS unterstützt die Politik der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Neuausrichtung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Die einzelstaatlichen Konzepte stehen in engem Zusammenhang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, der europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) sowie mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien. Nachfolgend werden die spezifischen Ziele des Europäischen Sozialfonds dargestellt:
Anwendungsbereich und Prioritäten
Im Rahmen der Ziele „Konvergenz" und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" unterstützt der Europäische Sozialfonds Maßnahmen der Mitgliedstaaten mit folgenden Schwerpunkten:
Schwerpunkte
Im Rahmen des Ziels „Konvergenz" verfolgt der ESF auch folgende Schwerpunkte:
Konzentration der Finanzmittel
Die Mitgliedstaaten tragen Sorge dafür, dass die vom ESF unterstützten Aktionen den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie entsprechen und einen Beitrag zu den Aktionen leisten, die zu ihrer Umsetzung durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten setzen die Fördermittel dort konzentriert ein, wo der ESF einen Beitrag dazu leisten kann, die einschlägigen Beschäftigungsempfehlungen umzusetzen.
Zuschussfähigkeit der Ausgaben
Auch wenn die Zuschussfähigkeit auf einzelstaatlicher Ebene entschieden wird, sind folgende Ausgaben im Rahmen des ESF nicht zuschussfähig:
Verantwortungsvolles Verwaltungshandeln und Partnerschaft
Der ESF fördert verantwortungsvolles Verwaltungshandeln und Partnerschaft. Planung und Umsetzung der ESF-Förderung erfolgen entsprechend dem institutionellen Aufbau des jeweiligen Mitgliedstaats auf der geeigneten Gebietsebene unter Berücksichtigung der nationalen, regionalen und lokalen Ebene. Die Mitgliedstaaten achten im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der ESF-Förderung auf die Beteiligung der Sozialpartner und eine angemessene Konsultation und Beteiligung anderer Akteure auf der geeigneten Gebietsebene.
Kontext
Die weiteren Bestimmungen zur Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 sind in folgenden vier Verordnungen niedergelegt:
Finanzielle Grundlage der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 bilden die interinstitutionelle Vereinbarung und der Finanzrahmen 2007-2013.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 |
1.8.2006 |
- |
ABl. L 210 vom 31.7.2006 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 396/2009 |
22.5.2009 |
- |
ABl. L 126vom 21.5.2009 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entscheidung 2006/593/EG der Kommission vom 4. August 2006 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung nach Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007--2013 [Amtsblatt L 243 vom 6.9.2006].Geändert durch:Entscheidung 2010/476/UE [Amtsblatt L 232 vom 2.9.2010].
Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft [Amtsblatt L 291 vom 21.10.2006]. Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt wurden im Rat am 6. Oktober 2006 angenommen. Sie bilden den Orientierungsrahmen für die Einführung der Kohäsionspolitik und die Interventionen der Fonds für den Zeitraum 2007-2013.
Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2005: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung - Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 [KOM(2005) 299 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Letzte Änderung: 17.09.2010