This document is an excerpt from the EUR-Lex website
European Year for Active Ageing (2012)
Europäisches Jahr für aktives Altern (2012)
Europäisches Jahr für aktives Altern (2012)
This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.
Europäisches Jahr für aktives Altern (2012)
Das für 2012 geplante Europäische Jahr für aktives Altern soll dazu beitragen, ältere Menschen länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten und dafür sorgen, dass sie so lange wie möglich gesund, aktiv und unabhängig bleiben. Die Europäische Union (EU) ist mit einem raschen demografischen Wandel konfrontiert und muss den Auswirkungen einer alternden Bevölkerung auf die öffentlichen Finanzen und den sozialen Schutz begegnen. Die Initiativen zum aktiven Altern sollen dabei helfen, diese Herausforderungen anzugehen.
RECHTSAKT
Beschluss Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012) (Text von Bedeutung für den EWR).
ZUSAMMENFASSUNG
Das Europäische Jahr 2012 dient als Rahmen für die Förderung des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen. Die Europäische Union (EU) ist in der Tat mit der raschen Alterung ihrer Bevölkerung und rückläufigen Geburtenraten konfrontiert.
Daher ist es notwendig, die Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern, aber auch die Eingliederung älterer Arbeitnehmer in die Gesellschaft und das Älterwerden bei guter Gesundheit zu fördern. Die Maßnahmen tragen dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen und der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung.
Ziele des Europäischen Jahres
Die EU fördert und unterstützt die Initiativen der Behörden ihrer Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Die Sozialpartner, die Akteure der Zivilgesellschaft und die Unternehmen werden ebenfalls aufgefordert, Maßnahmen zugunsten der Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Generationen durchzuführen.
Die auf europäischer Ebene oder in den EU-Mitgliedstaaten organisierten Aktivitäten sollen:
Umsetzung
Am Europäischen Jahr können alle EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländer, die Staaten des westlichen Balkans und die Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) teilnehmen. Maßnahmen können auch in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen durchgeführt werden.
Um den guten Verlauf der Aktivitäten sicherzustellen, soll jedes Teilnehmerland einen nationalen Koordinator ernennen. Darüber hinaus ist die Kommission für die Koordinierung des Jahres auf europäischer Ebene zuständig, indem sie Sitzungen mit den nationalen Koordinatoren, aber auch mit den verschiedenen betroffenen Akteuren einberuft.
Bezug und verfahren
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss Nr. 940/2011/EU |
24.9.2011 |
- |
ABl. L 246 vom 23.9.2011 |
Letzte Änderung: 21.10.2011