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Datenschutz

Datenschutz

Datenschutz meint die Vorschriften über die Rechte natürlicher Personen (Einzelpersonen) in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person) sowie die Pflichten von Staatsorganen, Unternehmen und sonstigen Organisationen in Bezug auf den Schutz solcher Daten.

Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gehört zu den durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) gewährten Grundrechten. Es gehört zudem zu den durch Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union geschützten Werten und trägt zur Umsetzung der Ziele der EU gemäß Artikel 3 selbigen Vertrags bei.

Gemäß Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jede natürliche Person das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Ferner verpflichtet dieser Vertrag das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union dazu, Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, zu erlassen.

Gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dürfen personenbezogene Daten nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen durch Unionsrecht geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Zudem hat jede natürliche Person das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

Im Laufe der Zeit hat die EU eine Reihe von Rechtsakten zum Schutz personenbezogener Daten erlassen, darunter die nachstehend aufgeführten.

  • Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, bekannt unter dem Kürzel DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
  • Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.
  • Verordnung (EU) 2018/1725 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr.
  • Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.

Darüber hinaus verfügt die EU über verschiedene Instrumente bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und hat Vereinbarungen mit Drittländern in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten geschlossen. Dazu zählen Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln und internationale Abkommen, darunter das Rahmenabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, Abkommen über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (mit Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten) und das zwischen der EU und den Vereinigten Staaten vereinbarte Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus.

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