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Hochschulpaket

Hochschulpaket

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas

Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN UND DER EMPFEHLUNG?

Die Schlussfolgerungen und die Empfehlung zielen zusammen darauf ab,

  • den Beitrag der europäischen Hochschuleinrichtungen zur Gestaltung nachhaltiger und widerstandsfähiger Wirtschaften und zu einer umweltfreundlicheren, inklusiveren und digitaleren Europäischen Union (EU) zu unterstützen;
  • die transnationale Zusammenarbeit zu stärken und auszuweiten und eine wirklich europäische Dimension im Hochschulbereich zu entwickeln, die auf gemeinsamen Werten beruht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hochschulpaket

Im Januar 2022 brachte die Europäischen Kommission zwei neue Initiativen im Bereich der Hochschulbildung auf den Weg:

  • eine europäische Hochschulstrategie – mit dem Ziel, Hochschulen in ganz Europa bei der Erfüllung und Weiterentwicklung ihrer Aufgabenstellungen zu unterstützen, und
  • einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union zum Aufbau von Strukturen für eine wirksame europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich, die eine vertiefte, nachhaltige und wirksamere transnationale Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschuleinrichtungen ermöglichen soll.

Der Rat, der die Mitgliedstaaten der EU vertritt, hat auf jede dieser Initiativen mit Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die Kommission reagiert.

Europäische Hochschulstrategie

Ausgehend von der Initiative der Kommission hat der Rat vier Hauptziele zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschuleinrichtungen formuliert, die im Rahmen gemeinsamer Anstrengungen auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene zu verfolgen sind:

  • Stärkung der europäischen Dimension in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie der Synergien zwischen ihnen;
  • Ausbau der globalen Rolle und Führungsrolle Europas;
  • Stützung des Aufbaus und der Reaktion Europas auf den grünen und digitalen Wandel;
  • Vertiefung des europäischen Gefühls der Zugehörigkeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte.

Um diese Ziele zu erreichen, werden der Kommission und den Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, unter anderem die Unterstützung von Hochschulallianzen, wie sie im Rahmen der Initiative „Europäische Hochschulen“ ausgewählt wurden.

Darüber hinaus schlägt der Rat eine Reihe weiterer Schritte vor, um die Hauptziele zu erreichen.

Empfehlung des Rates zur europäischen Hochschulzusammenarbeit

Ausgehend von dem Vorschlag der Kommission hat der Rat eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die Kommission ausgesprochen.

Zu den an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen gehören:

  • Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit zu eröffnen, in einem ko-kreativen Prozess die Notwendigkeit, die Vorteile, die Risiken und die Machbarkeit der Schaffung von Instrumenten der institutionalisierten Zusammenarbeit, etwa eines möglichen rechtlichen Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen, auszuloten, um ihnen wo angebracht, eine vertiefte Zusammenarbeit durch die gemeinsame Nutzung von Personal-, Technik-, Daten-, Bildungs-, Forschungs- und Innovationskapazitäten zu erleichtern;
  • Hochschuleinrichtungen, die an einer transnationalen Zusammenarbeit beteiligt sind, dabei zu unterstützen, im Einklang mit den Instrumenten des Bologna-Prozesses gemeinsame Programme anzubieten und gemeinsame Abschlüsse zu vergeben;
  • Hochschuleinrichtungen bei der Entwicklung von gemeinsamen interdisziplinären transnationalen Bildungsaktivitäten auf allen Ebenen (Kurzzeitprogramme, Bachelor-, Master- und Doktorats- bzw. Promotionsstudiengänge) zu unterstützen;
  • die eingebettete Mobilität von transnationalen Bildungsprogrammen zu unterstützen;
  • zur Aufrechterhaltung direkter oder indirekter finanzieller Unterstützung für die Vertiefung der transnationalen institutionellen Zusammenarbeit im Hochschulwesen, einschließlich im Bereich der „Europäischen Hochschulen“ beizutragen;
  • die wesentlichen Grundsätze der Hochschulautonomie zu fördern und zu schützen;
  • das gegenseitige Vertrauen durch die externe Qualitätssicherung und Akkreditierung gemeinsamer Bildungsprogramme und andere Formen gemeinsamer Bildungsangebote zu stärken;
  • die Entwicklung hochwertigen virtuellen kollaborativen Lernens zu unterstützen;
  • Hochschuleinrichtungen zu ermuntern, Lernende, Akademikerinnen und Akademiker, Forschende und sonstiges Personal stärker in die Governance-Strukturen der transnationalen Kooperation zwischen den Hochschulen einzubinden.

Zu den an die Kommission gerichteten Empfehlungen gehören:

  • die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen bei der versuchsweisen Nutzung bestehender europäischer Instrumente ab 2022 zu unterstützen;
  • die Notwendigkeit und Durchführbarkeit von Instrumenten der institutionalisierten Kooperation, etwa eines möglichen rechtlichen Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen, zu prüfen;
  • die Möglichkeiten und die notwendigen Schritte hin zu einem möglichen gemeinsamen Hochschulabschluss auf der Grundlage einer gemeinsamen Reihe ko-kreativ entwickelter europäischer Kriterien zu prüfen;
  • die Entwicklung der Initiative „Europäische Hochschulen“ nach einem Bottom-Up-Ansatz im Rahmen des Programms Erasmus+ weiter voranzubringen;
  • den Ausbau der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“ zu fördern.

Initiative „Europäische Hochschulen“

  • Im Jahr 2017 legte die Kommission eine Vision für einen europäischen Bildungsraum fest, der bis 2025 aufgebaut werden soll.
  • Die Initiative „Europäische Hochschulen“ ist eine Leitinitiative des Europäischen Bildungsraums und der Europäischen Hochschulstrategie. Über die Strategie sollen bis Mitte 2024 60 „Europäische Hochschulen“ unterstützt werden, an denen mehr als 500 Hochschuleinrichtungen beteiligt sind. Europäische Hochschulen sind transnationale Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die den Weg zu den Hochschulen der Zukunft ebnen, indem europäische Werte und Identitäten gefördert und die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung revolutioniert werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas (ABl. C 167 vom 21.4.2022, S. 9-17).

Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 1-8).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie (COM(2022) 16 final vom 18.1.2022).

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (COM(2022) 17 final vom 18.1.2022).

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen als Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Hochschulstrategie und den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (SWD(2022) 6 final vom 18.1.2022).

Letzte Aktualisierung: 13.10.2022

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