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Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021-2027)

Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (2021-2027)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/692 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie richtet das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV-Programm) für den Zeitrahmen 2021-2027 des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 (siehe Zusammenfassung) ein.
  • Sie legt die Ziele des Programms, den Haushalt für den Zeitraum 2021-2027, die verschiedenen Formen der Finanzierung sowie die Regeln zur Bereitstellung dieser Finanzmittel fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Allgemeine Ziele

Allgemeine Ziele sind der Schutz und die Förderung der in den Verträgen der Europäischen Union (EU), der Charta der Grundrechte und den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte und Werte, insbesondere durch:

  • die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Akteure, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind;
  • die Förderung der bürgerschaftlichen und demokratischen Teilhabe.

Dies geschieht zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung offener, auf Rechten beruhender, demokratischer, gleichberechtigter und inklusiver Gesellschaften, die auf der Rechtsstaatlichkeit aufbauen.

Spezifische Ziele

Jedes Ziel entspricht einem Aktionsbereich des Programms:

  • Schutz und Förderung der Werte der EU – Aktionsbereich Werte der Union;
  • Förderung der Rechte, des Diskriminierungsverbots und der Gleichstellung, einschließlich der Geschlechtergleichstellung, und Voranbringen der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und des Diskriminierungsverbots – Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung;
  • Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der EU sowie des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten und Sensibilisierung für ihre gemeinsame europäische Geschichte – Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe;
  • Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt – Aktionsbereich Daphne.

Wer kann teilnehmen?

Unternehmen mit rechtlichem Sitz in der EU oder in einem überseeischen Land oder damit verbundenen Gebiet sowie internationale Organisationen können am Programm teilnehmen.

Auch Unternehmen mit Sitz in einem der folgenden Länder können teilnehmen:

Dem Europäischen Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen kann ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden.

Arbeitsprogramme

Es wird durch Arbeitsprogramme durchgeführt, die von der Europäischen Kommission durch Durchführungsrechtsakte festgelegt werden. Das Arbeitsprogramm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ 2021-2022 wurde von der Kommission veröffentlicht.

Mittelausstattung

Im Laufe der Verhandlungen hat der Haushalt des CERV-Programms eine bedeutende Ergänzung erhalten und die ursprünglich vorgeschlagene Summe von 642 Millionen EUR wurde für den Zeitraum 2021-2027 auf über 1,55 Milliarden EUR mehr als verdoppelt.

Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft

Die Kommission wird eine Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft einrichten. Dadurch soll ein regelmäßiger, offener und transparenter Dialog mit den Begünstigten des Programms und anderen relevanten Akteuren gewährleistet werden. Das ermöglicht den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie Diskussionen über politische Entwicklungen innerhalb der Programmbereiche und -ziele und in den damit verbundenen Bereichen.

Aufhebung

Verordnung (EU) 2021/692 hebt die Verordnung (EG) Nr. 1381/2013 (das vorherige Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“) sowie die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 (das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“) auf und ersetzt diese.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Programm unterstützt ein breites Spektrum an Organisationen, wobei der Schwerpunkt auf Organisationen der Zivilgesellschaft liegt, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, sowie auf europäischen Netzwerken, Behörden, Gleichbehandlungsstellen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Hochschulen/Forschungsinstituten, Denkfabriken und all jenen, die an der Förderung der Werte und Rechte der EU beteiligt sind. Das Programm unterstützt die Kapazitäten der wichtigsten Netze und Dachorganisationen auf EU-Ebene durch Beiträge zu den Betriebskosten (z. B. das Europäische Netzwerk der nationalen Menschenrechtsinstitutionen).

Zu den unterstützten Projekten gehören Schulungen, der Aufbau von Kapazitäten, der Austausch bewährter Verfahren zwischen Behörden und Einrichtungen der Mitgliedstaaten sowie Städtepartnerschaften.

Ebenfalls zählen dazu die Unterstützung von Basisorganisationen und der Zivilgesellschaft, die Sensibilisierung der Menschen für ihre Rechte und den Nutzen der EU-Politik in ihrem Alltag sowie die Unterstützung der Entwicklung einer wissensbasierten EU-Politik und -Gesetzgebung durch Umfragen, Studien und Analysen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1-20).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11-22).

Letzte Aktualisierung: 14.01.2022

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