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Citizens, equality, rights and values programme (2021–2027)
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021-2027)
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021-2027)
Allgemeine Ziele
Allgemeine Ziele sind der Schutz und die Förderung der in den Verträgen der Europäischen Union (EU), der Charta der Grundrechte und den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte und Werte, insbesondere durch:
Dies geschieht zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung offener, auf Rechten beruhender, demokratischer, gleichberechtigter und inklusiver Gesellschaften, die auf der Rechtsstaatlichkeit aufbauen.
Spezifische Ziele
Jedes Ziel entspricht einem Aktionsbereich des Programms:
Wer kann teilnehmen?
Unternehmen mit rechtlichem Sitz in der EU oder in einem überseeischen Land oder damit verbundenen Gebiet sowie internationale Organisationen können am Programm teilnehmen.
Auch Unternehmen mit Sitz in einem der folgenden Länder können teilnehmen:
Dem Europäischen Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen kann ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden.
Arbeitsprogramme
Es wird durch Arbeitsprogramme durchgeführt, die von der Europäischen Kommission durch Durchführungsrechtsakte festgelegt werden. Das Arbeitsprogramm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ 2021-2022 wurde von der Kommission veröffentlicht.
Mittelausstattung
Im Laufe der Verhandlungen hat der Haushalt des CERV-Programms eine bedeutende Ergänzung erhalten und die ursprünglich vorgeschlagene Summe von 642 Millionen EUR wurde für den Zeitraum 2021-2027 auf über 1,55 Milliarden EUR mehr als verdoppelt.
Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft
Die Kommission wird eine Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft einrichten. Dadurch soll ein regelmäßiger, offener und transparenter Dialog mit den Begünstigten des Programms und anderen relevanten Akteuren gewährleistet werden. Das ermöglicht den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie Diskussionen über politische Entwicklungen innerhalb der Programmbereiche und -ziele und in den damit verbundenen Bereichen.
Aufhebung
Verordnung (EU) 2021/692 hebt die Verordnung (EG) Nr. 1381/2013 (das vorherige Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“) sowie die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 (das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“) auf und ersetzt diese.
Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Das Programm unterstützt ein breites Spektrum an Organisationen, wobei der Schwerpunkt auf Organisationen der Zivilgesellschaft liegt, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, sowie auf europäischen Netzwerken, Behörden, Gleichbehandlungsstellen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Hochschulen/Forschungsinstituten, Denkfabriken und all jenen, die an der Förderung der Werte und Rechte der EU beteiligt sind. Das Programm unterstützt die Kapazitäten der wichtigsten Netze und Dachorganisationen auf EU-Ebene durch Beiträge zu den Betriebskosten (z. B. das Europäische Netzwerk der nationalen Menschenrechtsinstitutionen).
Zu den unterstützten Projekten gehören Schulungen, der Aufbau von Kapazitäten, der Austausch bewährter Verfahren zwischen Behörden und Einrichtungen der Mitgliedstaaten sowie Städtepartnerschaften.
Ebenfalls zählen dazu die Unterstützung von Basisorganisationen und der Zivilgesellschaft, die Sensibilisierung der Menschen für ihre Rechte und den Nutzen der EU-Politik in ihrem Alltag sowie die Unterstützung der Entwicklung einer wissensbasierten EU-Politik und -Gesetzgebung durch Umfragen, Studien und Analysen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1-20).
Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11-22).
Letzte Aktualisierung: 14.01.2022