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WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?
Das Abkommen zielt darauf ab,
den Handel mit Erzeugnissen der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union (EU) und Brasilien zu erleichtern,
unnötige Doppelarbeit bei der Zertifizierung von Erzeugnissen der Zivilluftfahrt zu beseitigen,
die Kosten für Behörden und die Luftfahrtindustrie zu verringern,
die Zusammenarbeit zwischen den Zivilluftfahrtbehörden der EU und von Brasilien zu fördern.
Der Beschluss von 2010 genehmigt die Unterzeichnung des durch die Europäische Kommission ausgehandelten Abkommens im Namen der EU.
Mit dem Beschluss von 2011 wird das Abkommen im Namen der EU genehmigt und abgeschlossen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Das Abkommen gilt für
die Lufttüchtigkeitszulassung und -überwachung von Erzeugnissen der Zivilluftfahrt;
die Erhaltung der Lufttüchtigkeit in Betrieb befindlicher Luftfahrzeuge;
die Zulassung und Überwachung von Instandhaltungseinrichtungen;
die Umweltzulassung und Umweltverträglichkeitsprüfung von Erzeugnissen der Zivilluftfahrt;
verwandte Tätigkeiten der Zusammenarbeit;
Sicherheitsinitiativen und Austausch einschlägiger Sicherheitsinformationen.
Die Parteien können später beschließen, den Geltungsbereich des Abkommens auszuweiten.
Allgemeine Verpflichtungen
Die EU und Brasilien haben gemeinsam festgestellt, dass ihre Normen und Systeme für Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse oder die Zulassung oder Genehmigung von Erzeugnissen der Zivilluftfahrt einander ausreichend entsprechen.
Das Abkommen ermöglicht die gegenseitige Akzeptanz oder Anerkennung der von der anderen Partei erteilten Zulassungen, wie in den Anhängen des Abkommens festgelegt.
Das Abkommen schränkt keine der Parteien bei der Festlegung des von ihr als angemessen erachteten Schutzniveaus für die Sicherheit oder die Umwelt ein.
Die Parteien stellen sicher, dass ihre Technischen Organe und zuständigen Behörden ihren Obliegenheiten im Rahmen dieses Abkommens nachkommen.
Zusammenarbeit, Unterstützung und Transparenz
Die EU und Brasilien stimmen überein, auf vielfältige Weise zusammenzuarbeiten, u. a. indem sie
gewährleisten, dass die andere Partei fortlaufend unterrichtet wird über die bei ihnen vorgelegten Entwürfe für wesentliche Überarbeitungen ihrer einschlägigen Gesetze, Regelungen, Normen, Anforderungen und Zertifizierungssysteme, und einander die Gelegenheit zur Äußerung bieten;
Verfahren für die Regulierungszusammenarbeit und die Transparenz bei allen Tätigkeiten entwickeln, die sie im Geltungsbereich dieses Abkommens durchführen;
zur Förderung des Verständnisses und der Vereinbarkeit der jeweiligen Regulierungssysteme der Parteien für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt an den internen Qualitätssicherungstätigkeiten der anderen Partei teilnehmen;
einander auf Stichprobenbasis die Teilnahme an ihren Inspektionen und Prüfungen gestatten oder, soweit dies angemessen ist, gemeinsame Inspektionen und Prüfungen durchführen;
bei Untersuchungen oder Verfahren zur Durchsetzung der Bestimmungen im Falle mutmaßlicher oder vermuteter Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Geltungsbereich dieses Abkommens zusammenarbeiten und einander Unterstützung leisten;
einander von jeder Untersuchung unterrichten, bei der gemeinsame Interessen betroffen sind.
Sicherheitsinformationen
Die EU und Brasilien vereinbaren Folgendes:
ein proaktives Handeln in Sicherheitsfragen;
die Koordinierung von Sicherheitskonzepten und -initiativen, den Austausch von Informationen und Daten sowie die Entwicklung gemeinsamer Programme;
einander auf Antrag und zeitnah Informationen und Unterstützung im Hinblick auf Unfälle, Vorkommnisse und Ereignisse zur Verfügung zu stellen;
Sicherheitsinformationen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb und den Ergebnissen der Überwachungstätigkeiten, einschließlich Vorfeldinspektionen, auszutauschen.
Gemeinsamer Ausschuss
Das wirksame Funktionieren des Abkommens wird von einem gemeinsamen Ausschuss überwacht, der sich aus Vertretern beider Parteien zusammensetzt und regelmäßig zusammenkommt.
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (ABl. L 273 vom , S. 3-22).
Beschluss 2010/489/EU des Rates vom über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (ABl. L 243 vom , S. 1).
Beschluss 2011/694/EU des Rates vom über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (ABl. L 273 vom , S. 1-2).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Luftfahrtstrategie für Europa (COM(2015) 598 final vom ).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Luftfahrtaußenpolitik der EU – Bewältigung der künftigen Herausforderungen (COM(2012) 556 final vom ).