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European satellite monitoring programme (Copernicus): climate aspects
Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramm der Union (Copernicus): Klimaaspekte
Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramm der Union (Copernicus): Klimaaspekte
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Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramm der Union (Copernicus): Klimaaspekte
Bei Copernicus handelt es sich um ein ziviles Programm, bei dem Satellitentechnologie zur Erdbeobachtung eingesetzt wird. Es werden zuverlässige und aktuelle Informationen über den Zustand unserer Umwelt geliefert, indem eine regelmäßige Ermittlung von Veränderungen der Atmosphäre, der Ozeane und der Landmasse erfolgt. Diese Daten sind von unschätzbarem Wert im Kampf gegen den Klimawandel sowie für unterschiedliche Bereiche wie menschliche Gesundheit und Fremdenverkehr.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010.
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit dieser Verordnung wird ein Rechtsrahmen für das Copernicus-Programm für den Zeitraum 2014 bis 2020 geschaffen, in dem operative Regeln sowie die Hauptziele des Programms festgeschrieben werden. Die Überwachung des Klimawandels ist einer von sechs Bereichen, für die im Rahmen von Copernicus spezielle Dienste vorgesehen sind. Die weiteren Bereiche sind: Landüberwachung, Überwachung der Atmosphäre, Überwachung der Meeresumwelt, Katastrophen- und Krisenmanagement und Sicherheit.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Diese Verordnung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die Daten, die im Rahmen des Copernicus-Programms geliefert werden, werden von politischen Entscheidungsträgern und öffentlichen Behörden zur Ausarbeitung von Umweltvorschriften und -richtlinien sowie zur Reaktion auf Naturkatastrophen und humanitäre Krisen genutzt. Die Ergebnisse sind frei verfügbar und eröffnen Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, neue Geschäftsmöglichkeiten.
Weiterführende Informationen:
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 377/2014 |
1.1.2014 |
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Letzte Aktualisierung: 23.04.2015