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Document 52025DC0125

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle

COM/2025/125 final

Brüssel, den 19.3.2025

COM(2025) 125 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle

Die Europäische Union wurde nicht zufällig auf Stahl erbaut. Europa kann eine langjährige und stolze Geschichte der Stahl- und Grundmetallproduktion vorweisen 1 . Europas Können auf dem Gebiet hochwertiger und sonstiger Stahl- und Grundmetallerzeugnisse ist in Bezug auf viele nachgelagerte Wirtschaftszweige und Erzeugnisse ein entscheidender Vorteil. Von diesen Sektoren hängt die wirtschaftliche Sicherheit und die soziale Stabilität der EU maßgeblich ab. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit 2 wird der strategischen Bedeutung von Stahl und Metallen Rechnung getragen, indem sie als zentrale Handlungsschwerpunkte aufgeführt sind.

Alle diese Sektoren stehen hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit vor den gleichen großen Herausforderungen: hohe Energiekosten, ungleiche Bedingungen im internationalen Wettbewerb, Investitionsbedarf für die Dekarbonisierung und ein Übermaß an Bürokratie. In den letzten zehn Jahren ging der Anteil der EU an der weltweiten Stahlproduktion auf 7-8 % zurück, während ihr Anteil an der Primäraluminiumproduktion 3,8 % ausmacht 3 . Gleichzeitig haben andere Länder, insbesondere China und in den letzten Jahren auch Indien sowie weitere Länder in Asien und im Nahen Osten ihre Produktionskapazität massiv und häufig unterstützt durch wettbewerbsverzerrende Subventionen ausgebaut. Allein für Stahl bedeutete dies im Jahr 2024 geschätzte weltweite Überkapazitäten von mehr als dem Viereinhalbfachen des Jahresverbrauchs der EU 4 .

Auch wenn die EU-Produktion nach wie vor in der Lage ist, den größten Teil der Binnennachfrage der EU nach Stahl (90 %) 5 und Kupfer (83 %) 6 zu decken, gibt die Lage bei Aluminium (46 %) 7 und Nickel (25 %) 8 bereits Anlass zu größerer Besorgnis, insbesondere angesichts des erwarteten hohen Anstiegs der Nachfrage nach Aluminium, Kupfer und Nickel bis 2030. Hinzu kommt die große Bedeutung aller dieser Metalle für die Verteidigung. So enthält beispielsweise ein Hauptkampfpanzer 50 bis 60 Tonnen hochwertigen Stahls, ein selbstfahrendes Artilleriesystem bis zu 100 Tonnen und ein Kampfflugzeug 3 Tonnen Aluminium 9 . Eine stabile und widerstandsfähige Lieferkette für diese Materialien ist eine Grundvoraussetzung, um die technologische und industrielle Basis der Verteidigung Europas zu stärken, die Krisenvorsorge und innere Sicherheit der EU zu gewährleisten, den Bedarf der EU in den Bereichen Verteidigung sowie Luft- und Raumfahrt zu decken und die technologische Souveränität zu sichern.

In der europäischen Metallindustrie besteht Entschlossenheit zu Investitionen in Dekarbonisierungs- und Schadstoffbeseitigungstechnologien und zu einem Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen der EU; auf die Metallindustrie 10 entfielen im Jahr 2022 8,1 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU 11 sowie eine große Menge an Luftschadstoffen 12 . Das derzeitige wirtschaftliche Umfeld ist von niedrigen Kapitalrenditen, verringerten Gewinnspannen aufgrund weltweiter Überkapazitäten, mangelnder Kundenbereitschaft, einen Aufpreis für saubere Erzeugnisse zu zahlen, und nur unzureichenden Anreizen durch Regulierungsmaßnahmen geprägt, was es der Metallindustrie in der EU erschwert, in die Dekarbonisierung zu investieren. Die Folge ist ein Geschäfts- und Finanzmodell, das weder Investoren noch Kunden überzeugt. Ohne entschlossene Maßnahmen und Investitionen bleibt die reale Gefahr von Werksschließungen und einem Niedergang der Industrie mit schwerwiegenden Folgen für wichtige Wirtschaftsregionen in ganz Europa und für unsere strategischen Sektoren wie die Verteidigungs- und Weltraumindustrie bestehen; diese können deshalb kritische Fähigkeiten und Ausrüstung nur bedingt so flexibel und schnell bereitstellen, wie es ein äußerst dynamischer geopolitischer Kontext erfordert.

Stahl- und Nichteisenmetallwerke, die zu den 100 Standorten mit den höchsten Treibhausgasemissionen in der EU gehören. Quelle: JRC /„Energy and Industry Geography Lab (EIGL)“ 2025, Verwaltungsgrenzen: © EuroGeographics, © FAO (UN), © TurkStat

So kündigte ThyssenKrupp im Dezember 2024 Pläne für 11 000 Entlassungen in Deutschland an. Im November 2024 hat ArcelorMittal in ganz Europa seine Investitionen in die Dekarbonisierung verschoben. Außerdem meldete im Juni 2024 Liberty Ostrava in der Tschechischen Republik Konkurs an. Vom Aluminiumsektor geht ein Warnsignal für das Risiko der Deindustrialisierung aus, da er einen erheblichen Teil seiner Produktionskapazität in Europa dauerhaft eingebüßt hat. Seit 2021 wurden außerdem über 50 % der Primärproduktionskapazität stillgelegt. Dabei ist die Stahlproduktion in der EU seit 2017 von 160 Mio. Tonnen auf 126 Mio. Tonnen im Jahr 2023 zurückgegangen. Die derzeitige Kapazitätsauslastungsrate bei Stahl von etwa 65 % ist langfristig unwirtschaftlich, da derlei kapitalintensive Wirtschaftszweige nur bei einer Auslastung von über 85 % unter Marktbedingungen wettbewerbsfähig sind.

Mit dem Deal für eine saubere Industrie 13 und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie 14 wurden eine Reihe von Maßnahmen angekündigt und die Notwendigkeit eines konkreten Aktionsplans für die Metallsektoren erklärt. Im Mittelpunkt stehen die zentralen Herausforderungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit: Energiekosten senken, Leitmärkte für CO2-arme Produkte aufbauen, die Kreislaufwirtschaft intensivieren, faire Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene gewährleisten, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und Investitionen mobilisieren. Die EU wird auch weiterhin auf starke Partnerschaften in der ganzen Welt setzen, um ihre Ziele für eine saubere Industrie zu erreichen.

Mit diesem Aktionsplan werden diese groß angelegten Initiativen ergänzt und ein umfassendes kurz- bis mittelfristiges Arbeitsprogramm festgelegt. Er baut auf dem von der Kommissionspräsidentin am 4. März einberufenen Stahldialog und einer breiter konzipierten Reihe von Konsultationen auf. Einige der drängendsten sektorspezifischen Probleme werden damit angegangen, die dem Florieren und der Dekarbonisierung der europäischen Metallindustrie im Weg stehen. So ermöglichen die konkreten Maßnahmen darin in ihrer Gesamtheit eine sofortige Entlastung der Metallindustrie und bestärken diese gleichzeitig in ihren Dekarbonisierungspfaden und Investitionsentscheidungen. Der Übergangspfad für den Metallsektor 15 wurde zusammen mit diesem Aktionsplan veröffentlicht und liefert zusätzliche Hintergrund- und Bottom-up-Analysen der Bedürfnisse und Herausforderungen der Metallindustrie sowie der Ansichten der verschiedenen Interessenträger. In diesem Aktionsplan werden die bestehenden Partnerschaften der EU mit Drittländern, insbesondere mit Kandidatenländern im Prozess der Integration in den Binnenmarkt und auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft, berücksichtigt. Mit einem strategischen Ansatz für die gesteigerte Resilienz der Lieferketten könnte unter anderem in Partnerländer investiert und die industrielle Zusammenarbeit mit dem Ziel eines nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Umfelds für die Stahlproduktion neu definiert werden.

Dieser Aktionsplan baut auf sechs zentralen Säulen auf: Gewährleistung großer Mengen erschwinglicher sauberer Energie, Vermeidung einer Verlagerung von CO2-Emissionen, Förderung und Schutz der europäischen industriellen Kapazitäten, Förderung der Kreislaufwirtschaft für Metalle, Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in der Industrie und Risikominderung durch Leitmärkte und Investitionsförderung. 

1.Gewährleistung des Zugangs zu sauberer und erschwinglicher Energie für die Metallindustrie

Die Energiekosten bleiben der entscheidende Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Metallindustrie. Bei Metallen und Stahl ist der Anteil der Energiekosten an den Produktionskosten größer als in anderen Sektoren. Bereits vor der Energiekrise betrug dieser Anteil im Stahlsektor 16 etwa 17 % und bei Aluminium 17  40 %. Im Laufe der Energiekrise des Jahres 2022 stiegen diese Zahlen auf bis zu 80 % 18 . Im Jahr 2025 sind die Energiepreise zwar von ihrem Höchststand im Jahr 2022 gesunken, dennoch liegen sie immer noch höher als in der Vergangenheit und als an anderen internationalen Produktionsstandorten. Die Strompreise sind in der EU doppelt bis dreimal 19 und die Erdgaspreise sogar fast fünfmal 20 so hoch wie in den USA. Die direkte Elektrifizierung ist nach wie vor der effizienteste Übergangspfad zur Dekarbonisierung verschiedener Formen der Stahl- und Metallproduktion; andere hingegen werden von indirekten Elektrifizierungsmethoden abhängen, wie durch Elektrolyse gewonnener Wasserstoff, wodurch der Anteil der Energiekosten an den Gesamtproduktionskosten im Vergleich zu auf fossilen Brennstoffen basierenden Technologien steigt. Für diesen Übergang sind niedrigere Strompreise unabdingbar. Darüber hinaus spielen Technologien wie CO2-Abscheidung und -Speicherung und die kreislauforientierte Verwendung von Rohstoffen ebenfalls eine Rolle.

Senkung der Energiepreise für energieintensive Industriezweige

Um diese schwierige Situation zu meistern, muss Energie erschwinglicher werden. Der Aktionsplan für erschwingliche Energie beinhaltet wichtige Teile der Lösung, insbesondere durch die Ankündigung von Maßnahmen für effizientere Netzentgelte, niedrigere Energiesteuern und -abgaben, unkompliziertere Strombezugsverträge, schnellere Genehmigungsverfahren, Netzausbau und -modernisierung und Anreize für Flexibilität im Stromsystem. Energieintensive Industriezweige werden mit am meisten vom Pilotprogramm der EIB zu Strombezugsverträgen für Unternehmen profitieren.

Weitere eigens auf energieintensive Industriezweige ausgerichtete Lösungen sollten der enormen Bedeutung der Energiekosten für die Wettbewerbsfähigkeit und die Dekarbonisierung dieser Industriezweige angemessen sein. Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten zu einem Beihilfeinstrument für saubere Flexibilität, das auf Strombezugsverträgen und der Verpflichtung der Industrie zur Verwendung von sauberem Strom basiert. Zudem wird die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Gestaltung öffentlicher Förderregelungen für saubere Energie durch zweiseitige Differenzverträge an die Hand geben, in denen auch deren Kombination mit Strombezugsverträgen thematisiert werden; energieintensive Industriezweige sollen so vorübergehend hinsichtlich der Preise entlastet und Investitionen in die Dekarbonisierung in der EU ermöglicht werden. Das besondere Augenmerk sollte bei der öffentlichen Förderung im Energiesektor den energieintensiven Industriezweigen und dem Metallsektor gelten, insbesondere bei verfügbaren Elektrifizierungstechnologien; Unternehmen können die Auswirkungen von Strompreisschwankungen mithilfe dieser langfristigen vertraglichen Vereinbarungen abfedern. Dabei gilt es, alles zu untersuchen, was der Nutzung von Strombezugsverträgen im Wege stehen kann, darunter auch die möglichen Auswirkungen auf die Bilanzen der Unternehmen 21 . Die Kommission wird Marktversagen und regulatorische Mängel, aufgrund derer derartige Verträge für energieintensive Industriezweige nicht optimal genutzt werden können, analysieren und erforderlichenfalls beheben.

Zunächst werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das europäische Energierecht rasch umzusetzen und die Flexibilität in den Vorschriften über staatliche Beihilfen vollumfänglich zu nutzen, um die Kosten für energieintensive Industriezweige zu senken. Abschnitt 4.7.1 der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sieht Ermäßigung von Umweltsteuern oder umweltsteuerähnlichen Abgaben für Sektoren vor, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit ohne die Ermäßigung nicht nachhaltig fortführen könnten, und Abschnitt 4.11 sieht Ermäßigungen der Stromabgaben für energieintensive Unternehmen vor 22 . Im Allgemeinen erfüllt die Stahl- und Metallindustrie diese Bedingungen. Darüber hinaus ist es gemäß der Energiebesteuerungsrichtlinie unter bestimmten Bedingungen möglich, für energieintensive Industriezweige einen bis zu Null gehenden Steuerbetrag auf elektrischen Strom anzuwenden, was für den Sektor einen Anreiz zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung schafft und dessen allgemeine Wettbewerbsfähigkeit fördern kann. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die Verhandlungen über die Energiebesteuerungsrichtlinie 23 zügig abzuschließen, um den Steuerrahmen günstiger für die Elektrifizierung zu gestalten und die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe zu erleichtern.

Der Rahmen für staatliche Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie soll nach einer Zeit der Konsultation 24 im zweiten Quartal 2025 angenommen werden und ermöglicht noch größere Flexibilität und Vereinfachungen, sodass die Mitgliedstaaten die Industrie bei der Dekarbonisierung schneller unterstützen können. Berücksichtigt wird dabei, dass derzeit Markt- und Regulierungssignale, wie der aktuelle und der prognostizierte EHS-Preis, allein oft nicht ausreichen, um die Kostenunterschiede zwischen traditionellen und dekarbonisierten Produktionsmethoden auszugleichen. Nach dem Entwurf 25 , der derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation ist, werden vereinfachte Vereinbarkeitsvoraussetzungen für die öffentliche Förderung aller Dekarbonisierungstechnologien, einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen, gelten. Dadurch dürften die Kosten sinken, die Wettbewerbsfähigkeit wird aller Voraussicht nach steigen, während gleichzeitig die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Neben vereinfachten Regelungen auf der Grundlage genehmigter Beihilfeintensitäten werden auch auf Berechnungen der Finanzierungslücke basierende Regelungen oder Ausschreibungen zugelassen. Auch wenn diese Regelungen Obergrenzen für Beihilfen beinhalten, können in einem gestrafften Verfahren auch Großprojekte genehmigt werden. Investitionen in die Dekarbonisierung werden technologieneutral bewertet; es kommt dabei in erster Linie auf Emissionsreduktionen an, auch wenn diese schrittweise über längere Zeit erreicht werden. Neben der direkten Förderung von Investitionen in die Dekarbonisierung werden mit dem neuen Rahmen kürzere Abschreibungszeiträume für Vermögenswerte im Bereich sauberer Technologien, wie Elektrolyseure oder Anlagen für CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung erleichtert.

Die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Kompensation indirekter Kosten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) eröffnen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für bestimmte handelsorientierte und CO2-intensive Sektoren, wie die Stahlindustrie und weitere Zweige der Metallindustrie, CO2-Kosten auszugleichen, die über die Stromrechnungen weitergegeben werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, von dieser Möglichkeit weiterhin Gebrauch zu machen oder sie gegebenenfalls für ihre Industrie in Erwägung zu ziehen (derzeit machen nur 14 Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch). Im Zusammenhang mit der Überprüfung des EHS und des CBAM im Jahr 2026 wird die Kommission auf angemessene Maßnahmen (beispielsweise in der Form von Leitlinien) zur Kompensation indirekter Kosten aufgrund des EHS für die Zeit nach 2030 hinarbeiten und gleichzeitig deren Einklang mit anderen Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen sicherstellen.

Darüber hinaus bietet die Energieregulierung der EU einen Rahmen, um Netztarife gemäß den Grundsätzen von Kostenorientierung, Transparenz und Nichtdiskriminierung unter Berücksichtigung der Erfordernisse von Netzsicherheit und Flexibilität auszuarbeiten. Die Mitgliedstaaten können ihre Netztarife auf für energieintensive Industriezweige vorteilhafte Weise gestalten. Die im Aktionsplan für erschwingliche Energie für das zweite Quartal 2025 angekündigten Leitlinien für die Gestaltung von Netztarifen werden weitere Elemente von Lösungen dafür enthalten, wie Systemkosten für alle Verbraucher, darunter auch energieintensive Sektoren, gesenkt werden können.

Beschleunigung der Bereitstellung von Netzanschlüssen und der Einführung von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff

Die Elektrifizierung von immer mehr Sektoren schreitet voran, gleichzeitig verzögern sich viele Projekte zum Netzausbau; im Metallsektor kommt es dadurch bei Netzanschlüssen oder deren Ausbau oft zu langen Wartezeiten, sogar von mehreren Jahren. Verzögerungen dieser Art können Investitionen in die Elektrifizierung zum Scheitern bringen.

Die Kommission wird die Probleme der langen Wartezeiten bei Netzanschlüssen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten angehen. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten Leitlinien und Empfehlungen zum Thema der Verkürzung von Wartezeiten bei Netzanschlüssen bereitstellen. Darin werden Maßnahmen aufgezeigt, die mit dem bestehenden Rechtsrahmen im Einklang stehen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, auf Spekulationen fußende oder unausgereifte Anträge aus der Warteschlange zu nehmen sowie erforderlichenfalls und nach objektiven Kriterien von der Erteilung in der Reihenfolge der Antragseingänge zugunsten von Investitionen abzuweichen, die der Umstellung auf saubere Energie und der Effizienz des Stromversorgungssystems förderlich sind. Dabei werden die Erfahrungen mit positiven Beispielen in einigen Mitgliedstaaten genutzt und die staatlichen Instanzen der Mitgliedstaaten in Form eines Dialogs eingebunden. Die Kommission wird außerdem im zweiten Quartal 2025 Leitprinzipien herausgeben, in denen die Bedingungen für Vorabinvestitionen 26 in Netzprojekte festgelegt werden. Mit flexibel gestalteten Netzanschlussverträgen können energieintensive Industriezweige bereits auf das Netz zugreifen, während diese Investitionen getätigt werden. Die Kommission wird außerdem zusätzliche Maßnahmen für einen vereinfachten und schnelleren Zugang zur Netzinfrastruktur für Elektrifizierungsprojekte in energieintensiven Industriezweigen vorschlagen.

Die direkte Elektrifizierung ist nicht immer möglich oder kosteneffizient, daher kommt dem Wasserstoff eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie zu. So ist beispielsweise Wasserstoff für die Dekarbonisierung der Primärstahlproduktion die vielversprechendste Option bei der Direktreduktion sowie auch als Ersatz für Erdgas, um Hochtemperaturwärme in weiteren Zweigen der Metallindustrie zu erzeugen. Für einen Wandel bei gleichzeitig gewahrter Wettbewerbsfähigkeit muss die ausreichende Versorgung mit erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff gewährleistet sein. Des Weiteren kündigte die Kommission im Deal für eine saubere Industrie an, in den kommenden Wochen den delegierten Rechtsakt zu CO2-armem Wasserstoff anzunehmen und so Klarheit für Lieferanten, Abnehmer und Investoren zu schaffen. Mit diesem delegierten Rechtsakt werden Vorschriften vorgestellt, die so flexibel wie möglich gestaltet sind, um die angestrebten Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Herstellung CO2-armer Kraftstoffe auf technologieneutrale Weise zu erreichen.

Darüber hinaus wird mit der für das dritte Quartal 2025 im Deal für eine saubere Industrie angekündigten dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank die Produktion weiterhin unterstützt, was verschiedenen industriellen Abnehmern, auch aus der Stahlindustrie, den Zugang erleichtert.

Die Kommission wird überdies das Mandat der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff stärker auf die Sektoren ausrichten, in denen der Wasserstoff für die Dekarbonisierung von größter Bedeutung ist. Die Europäische Kommission wird den Fortschritt in der Projektpipeline der Allianz überwachen und jährlich aktualisieren, um so den Ausbau des Wasserstoffmarkts zu verfolgen und industriellen Abnehmern sowie weiteren Akteuren die notwendige Sicherheit für ihre Dekarbonisierungspläne zu bieten.

Schnellere Fortschritte bei der Rückgewinnung überschüssiger Wärme und dem Einsatz sauberer Energie

Mehr Energieeffizienz und die Förderung der Elektrifizierung und der Nutzung sauberer Energie im Stahl- und Metallsektor können sich positiv auf das Energiesystem der EU auswirken und gleichzeitig die Kosten für den Sektor senken. Stahl und Metalle sind die Industriezweige mit dem höchsten Potenzial für die Abwärmerückgewinnung in der EU, insbesondere im Hinblick auf Ressourcen an Hochtemperaturwärme, die sich aus Rauchgasen, hochgradig erhitzten Flüssigkeiten und Abfällen zurückgewinnen lassen. Hochtemperatur-Wärmepumpen können immer vielseitiger zur Nutzung überschüssiger Prozesswärme genutzt werden, wodurch sich der Gesamtenergiebedarf des Sektors verringert. Auch in Fernwärmenetzen ist es möglich, Abwärme zurückzugewinnen und zu nutzen. Die Kommission wird standardisierte Ansätze für die Abwärmerückgewinnung entwickeln und fördern und dabei unter anderem darauf abzielen, Modelle wie Verträge über die Wärmeversorgung zu reproduzieren und bewährte Verfahren für die integrierte Planung der Wärmeinfrastruktur verstärkt einzusetzen; dies geschieht im Rahmen der im Aktionsplan für erschwingliche Energie angekündigten Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung.

Maßnahmen:

In den kommenden Wochen wird die Kommission den delegierten Rechtsakt zu CO2-armem Wasserstoff annehmen.

Spätestens im 2. Quartal 2025 wird die Kommission Leitlinien für die Gestaltung von Netztarifen herausgeben, die unter anderem Möglichkeiten dafür vorsehen, Netztarife für den Metallsektor und andere energieintensive Industriezweige zu senken.

Bis zum 2. Quartal 2025 wird die Kommission Leitprinzipien zu den Voraussetzungen veröffentlichen, unter denen Vorabinvestitionen in Netzvorhaben gewährt werden sollten.

Bis zum 3. Quartal 2025 wird die Kommission die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank vornehmen, mit der die Produktion unterstützt und so der Zugang für verschiedene industrielle Abnehmer, auch aus der Stahlindustrie, erleichtert werden soll.

Bis zum 4. Quartal 2025 wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen, um den Netzzugang für energieintensive Projekte zur Elektrifizierung der Industrie zu erleichtern.

Bis zum 4. Quartal 2025 wird die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Gestaltung von Differenzverträgen und deren Kombination mit Strombezugsverträgen an die Hand geben.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung des EHS und des CBAM im Jahr 2026 wird die Kommission auf angemessene Maßnahmen (beispielsweise in der Form von Leitlinien) zur Kompensation indirekter Kosten aufgrund des EHS für die Zeit nach 2030 hinarbeiten.

2.Vermeidung einer Verlagerung von CO2-Emissionen

Um das Potenzial des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen voll auszuschöpfen, werden die finanziellen Verpflichtungen darin ab 2026 gelten; dies geschieht im Einklang mit der schrittweisen Abschaffung der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-EHS bis 2034. Das CBAM gilt für eingeführte Waren, jedoch werden nicht die möglichen Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen bei in der EU hergestellten Metallen angegangen, für die der Preis nach dem EU-EHS gilt, die in Drittländer ausgeführt werden und bei denen mit Herstellern in Ländern mit niedrigeren Klimazielen konkurriert wird. Die Kommission wird daher eine Lösung vorschlagen, um diesem Nachteil entgegenzuwirken und das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bei Waren, die in unter das CBAM fallende Sektoren in der EU für die Ausfuhr hergestellt werden, anzugehen.

Zweitens besteht die Gefahr, dass die Verlagerung von CO2-Emissionen bei Waren, die unter das CBAM fallen, später in der Wertschöpfungskette stattfindet. Dies kann der Effekt von Umgehungen sein, dass also die Verpflichtungen unter dem CBAM durch geringfügige Änderungen an den unter das CBAM fallenden Rohstoffen umgangen werden, oder wenn die Verbraucher in der EU ab einem bestimmten Zeitpunkt nachgelagerte Waren bevorzugen, die von Herstellern in Drittländern mit einer schwächeren Klimapolitik eingeführt werden. Darüber hinaus könnten Unternehmen, die derzeit mit dem CBAM in Verbindung stehende Waren in der EU herstellen oder verarbeiten, ihre Tätigkeiten in diese Länder verlagern. Derzeit quantifiziert die Kommission diese Risiken und wird einen Vorschlag vorlegen, um das CBAM auf bestimmte nachgelagerte Erzeugnisse auszuweiten und so diese Risiken anzugehen; auch die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird berücksichtigt.

Drittens besteht die Gefahr, dass die CBAM-Ziele umgangen werden, indem Waren, die in CO2-armen Produktionsanlagen in Drittländern hergestellt werden, an europäische Kunden umgeleitet werden, während die CO2-intensive Produktion für andere Märkte fortgesetzt wird (sogenanntes „Shuffling“). Gleichermaßen kann Grünfärberei durch CO2-Bilanzierungsverfahren betrieben werden, wie z. B. in der energieintensiven Metallproduktion, wo marktbasierte Instrumente eingesetzt werden, um den Eindruck einer CO2-armen Produktion zu erwecken, obwohl sie weiterhin auf emissionsintensive Energiequellen angewiesen ist oder irreführende Verfahren zur Anrechnung von Schrottanteilen nutzt 27 . Um beide Probleme anzugehen und die Integrität des CBAM zu gewährleisten, wird die Kommission eine Strategie zur Verhinderung von Umgehungen vorlegen. Im Rahmen dieser Strategie wird eine sorgfältige Bewertung dieser Risiken angestellt und Lösungen für ihre Bewältigung, einschließlich Änderungen gesetzlicher Vorschriften, vorgeschlagen.

Da Klarheit in diesem Bereich dringend geboten ist, wird die Kommission die Arbeit an der Ausweitung und Stärkung des CBAM beschleunigen und Schlüsselelemente der Reform vorziehen.

Maßnahmen:

Bis zum zweiten Quartal 2025 wird die Kommission eine Mitteilung mit einer Analyse und Optionen veröffentlichen, wie die Verlagerung von CO2-Emissionen bei CBAM-Waren, die aus der EU in Drittländer ausgeführt werden, verhindert werden kann. 

Bis zum vierten Quartal 2025 wird die Kommission eine umfassende Überprüfung des CBAM durchführen, die mit einer Strategie zur Verhinderung von Umgehungen und einem ersten Legislativvorschlag einhergeht:

-Ausweitung des Anwendungsbereichs des CBAM auf stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte einschließlich

-zusätzlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungen.

3.Förderung und Schutz der europäischen industriellen Kapazitäten

Überkapazitäten auf den Weltmärkten gefährden die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industriezweige erheblich. Die EU hat bereits mehrere handelspolitische Schutzmaßnahmen in den Metallsektoren gegen unlauteren globalen Wettbewerb ergriffen. Derzeit bestehen im Eisen- und Stahlsektor die meisten handelspolitischen Schutzmaßnahmen, gefolgt vom Nichteisenmetall- und Mineraliensektor. Dennoch ist die Industrie nach wie vor von Überkapazitäten auf den Weltmärkten und globalen Verzerrungen durch China und andere Länder bedroht, die ihre heimische Industriezweige künstlich unterstützen oder die handelspolitischen Schutzmaßnahmen und Sanktionen der EU umgehen. Die EU ist die einzige große Stahlerzeugungsregion, in der die Kapazitäten rückläufig sind.

Darüber hinaus wird sich die Einführung der Zölle in Höhe von 25 % auf Einfuhren von Stahl und Aluminium durch die USA am 12. März 2025 nicht nur negativ auf die EU-Hersteller auswirken, indem der Zugang zum US-Markt eingeschränkt wird – auch für Grundmetalle, die zu weiter nachgelagerten Waren verarbeitet werden – sondern auch den Druck durch Ausfuhren erhöhen, die ursprünglich für die USA vorgesehen waren und nun in die EU umgelenkt werden könnten.

Handelspolitische Schutzinstrumente und andere Handelsmaßnahmen 

Die EU hat die bestehende Schutzmaßnahme für Stahl überprüft, um den jüngsten Marktentwicklungen Rechnung zu tragen und die Wirksamkeit der Maßnahme sicherzustellen. Die Kommission hat eine eingehende Untersuchung der derzeitigen Schutzmaßnahme für Stahl vorgenommen und den Mitgliedstaaten Vorschläge unterbreitet, um sie an die schwierige Lage des EU-Stahlsektors anzupassen. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden die Stahlhersteller in der EU kurzfristig erheblich entlasten, indem sie die Wirksamkeit der Maßnahme gewährleisten, insbesondere in den Kategorien, in denen der Einfuhrdruck am stärksten ist. Berücksichtigt wurde insbesondere der erhebliche Anstieg der Einfuhren bei gleichzeitigem Rückgang der Nachfrage in bestimmten Kategorien.

Die rechtliche Gültigkeit der Schutzmaßnahme läuft am 30. Juni 2026 aus, aber es ist nicht davon auszugehen, dass die strukturellen Überkapazitäten auf den Weltmärkten und ihre negativen handelsbezogenen Auswirkungen auf die Stahlindustrie der EU, die zur Anwendung der Schutzmaßnahme geführt haben, am 1. Juli 2026 verschwinden werden. Da immer mehr Drittländer Maßnahmen ergreifen, um die Einfuhren in ihre Märkte zu begrenzen, dürften sich die negativen Auswirkungen auf den Handel vielmehr noch verschärfen und dazu führen, dass Überkapazitäten auf den Weltmärkten vor allem auf dem EU-Markt landen.

Angesichts dieser Ausnahmesituation ist es daher erforderlich, über den 30. Juni 2026 hinaus geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen einzuführen, die zur Wahrung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Stahlindustrie in der EU beitragen werden. Deshalb wird die Kommission spätestens bis zum dritten Quartal 2025 eine langfristige Maßnahme vorschlagen, die ein sehr wirksames Schutzniveau für den Stahlsektor der EU bietet. Die Kommission wird darauf hinarbeiten, dass die neue Maßnahme rechtzeitig in Kraft ist, um die derzeitige Schutzmaßnahme zu ersetzen, und ein wirksames Maß an Schutz vor negativen handelsbezogenen Auswirkungen infolge von weltweiten Überkapazitäten gewährleistet. Sie wird Veränderungen bei der Nachfrage in der EU sowie Sicherheits- und Resilienzerwägungen Rechnung tragen und gleichzeitig ein gewisses Maß an Offenheit auf dem EU-Markt wahren. Mit diesem ausgewogenen Ansatz werden die Interessen der Union, einschließlich jene der Hersteller und Nutzer sowie der Einführer und Verbraucher, geschützt. Gleichzeitig wird die EU im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen weiterhin mit ihren Partnerdrittländern und multilateralen Partnern zusammenarbeiten, um Überkapazitäten auf globaler Ebene anzugehen 28 .

Darüber hinaus leitete die Kommission im Dezember 2024 eine Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Legierungselemente ein – ein Sektor, der für die EU-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, da Legierungen zur Verbesserung der Stärke, Haltbarkeit und Qualität von Stahl oder Aluminium eingesetzt werden –, die bis zum 18. November 2025 abgeschlossen sein wird. Die Kommission wird unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen, sofern dies auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse für notwendig erachtet wird.

Auch im Aluminiumsektor verschlechtert sich die Lage. In den letzten zehn Jahren verloren die EU-Hersteller erhebliche Marktanteile, und außerdem wurden seit 2021 über 50 % der Primärproduktionskapazität eingeschränkt. Die kürzlich angekündigten US-Zölle auf Aluminium dürften die Lage angesichts der erheblichen Gefahr einer Handelsumlenkung aus mehreren Ursprungsländern weiter verschlechtern. Aus diesem Grund hat die Kommission damit begonnen, einschlägige Beweise im Hinblick auf den Einsatz der handelspolitischen Schutzinstrumente zu sammeln, einschließlich der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung, sobald ein ordnungsgemäß begründeter Antrag eingereicht wird.

Die Kommission hat beobachtet, dass ausführende Hersteller vermehrt versuchen, die handelspolitischen Schutzmaßnahmen zu umgehen. Dieses Verhalten könnte die Wirksamkeit unserer handelspolitischen Schutzmaßnahmen gefährden. Das bedeutet, dass die jeweilige Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme zwar bei direkten Einfuhren wirkt, diese jedoch durch indirekte Einfuhren ersetzt werden können, bei denen die letzte Stufe des Herstellungsverfahrens vor der Verbringen in die EU in einem Drittland stattfindet, das nicht den Maßnahmen unterliegt, um die Entrichtung von Zöllen zu umgehen. Die Wirksamkeit ihrer handelspolitischen Schutzmaßnahmen zu sichern, zählt zu den vorrangigen Maßnahmen; daher wird die Kommission prüfen, ob sie ihre Vorgehensweise anpassen und eine „geschmolzen und gegossen“-Regel einführen sollte, mit der sie gegen das Land vorgehen könnte, in dem das Metall ursprünglich geschmolzen wurde, und zwar unabhängig vom Ort der späteren Umwandlung und dem Ursprung der Ware, wie in den traditionellen nichtpräferenziellen Ursprungsregeln festgelegt. Durch die Anwendung dieser Regel wäre es unmöglich, den Ursprung des Metallerzeugnisses durch eine minimale Umwandlung zu ändern, und der Ursprung des Erzeugnisses ließe sich mit größerer Sicherheit bestimmen. Die Kommission wird in jedem Fall wachsam bleiben, da unbeteiligte, unter marktüblichen Bedingungen in anderen Drittländern tätige Hersteller dazu veranlasst werden könnten, Mengen an Metallen in die EU auszuführen, die sie aufgrund von Überkapazitäten, die unter nicht marktüblichen Bedingungen entstehen, auf ihren heimischen oder anderen traditionellen außereuropäischen Märkten nicht mehr absetzen können.

Um den schnellen Entwicklungen auf den Weltmärkten zu begegnen und die Industrie zu schützen, wird die Kommission die Überwachung der Handelsströme verstärken und proaktiv Untersuchungen auf der Grundlage einer „drohenden Schädigung“ einleiten, bevor es zu einer bedeutenden Schädigung kommt. In Bezug auf Metalle, die in den Anwendungsbereich dieses Aktionsplans fallen, außer Stahl und Aluminium, wird die Kommission bis zum dritten Quartal 2025 über ihre verstärkte Überwachung der Marktlage in diesen Sektoren Bericht erstatten und bereit sein, gegebenenfalls eine Handelsmaßnahme vorzuschlagen. Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird die Kommission die bestehenden handelspolitischen Schutzinstrumente feinjustieren. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch prüfen, ob für die derzeitigen Regelung des niedrigeren Zolls Änderungen erforderlich sind. Die EU wird ihre Bemühungen im multilateralen Kontext zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, mit denen diese Sektoren konfrontiert sind, fortsetzen und verstärken. Die Lage im Kupfersektor wird genau überwacht, da die USA im Februar 2025 gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 eine Untersuchung zu Kupfereinfuhren eingeleitet haben, die zu weiteren Zollmaßnahmen und Störungen auf den Weltmärkten führen könnte. Obwohl die europäischen Mitgliedstaaten keine wichtigen Lieferanten für den US-Markt sind, könnte dies indirekte Auswirkungen auf sie haben.

Seit März 2022 hat die EU als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt, um die wirtschaftliche Basis Russlands zu schwächen, ihm kritische Technologien und Märkte zu entziehen und seine Fähigkeit, Krieg zu führen, erheblich einzuschränken. Zu diesen Sanktionen gehören Einfuhrbeschränkungen für Eisen und Stahl – einige der strengsten sektoralen Sanktionen gegen Russland. Neben dem bereits geltenden Einfuhrverbot für verarbeitete Aluminiumerzeugnisse aus Russland umfasst das 16. Sanktionspaket gegen Russland (angenommen am 24. Februar 2025) ein Verbot von Einfuhren von Primäraluminium aus Russland in die EU mit einem Quotensystem, um einen reibungslosen Übergang für Unternehmen zu gewährleisten. Die Kommission wird die wirksame Umsetzung dieser Sanktionen sicherstellen und die EU wird erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Umgehung ergreifen.

Die gezielte Überarbeitung der EU-Vorschriften für chemische Stoffe (REACH) im vierten Quartal 2025 wird zur Vereinfachung der Vorschriften für die chemische Industrie beitragen, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umweltschutz zu machen. Damit wird diese Überarbeitung zu einem stabilen und berechenbaren Regelungsumfeld für Metalle, die in der EU hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht werden sollen, beitragen.

Maßnahmen:

Die Kommission hat Änderungen der Schutzmaßnahme für Stahl vorgeschlagen, die am 1. April 2025 in Kraft treten sollen. Die Maßnahme wird verschärft, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und den jüngsten Marktentwicklungen Rechnung zu tragen.

Die Kommission ist bereit, die handelspolitischen Schutzinstrumente einzusetzen und eine Untersuchung über Schutzmaßnahmen im Aluminiumsektor einzuleiten, sobald ein ordnungsgemäß begründeter Antrag eingereicht wird.

Spätestens im dritten Quartal 2025 wird die Kommission eine Handelsmaßnahme zum Ersatz der Schutzmaßnahmen für Stahl ab dem 1. Juli 2026 und für ein sehr hohes Maß an Schutz vor negativen handelsbezogenen Auswirkungen aufgrund von weltweiten Überkapazitäten vorschlagen.

Die Kommission wird die Untersuchung der Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen zügig, spätestens jedoch bis zum 18. November 2025 durchführen.

Die Kommission wird die Einführung der Regel „geschmolzen und gegossen“ prüfen, mit der das Land, in dem die Metallware ursprünglich geschmolzen und gegossen wurde, ermittelt werden kann.

4.Förderung der Kreislaufwirtschaft für Metalle

Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Schritt hin zur Dekarbonisierung der Metallindustrie. So können durch Recycling jeweils bis zu 95 % bzw. 80 % der für die Primäraluminium- bzw. Stahlproduktion benötigten Energie eingespart werden. Mit dem Recycling von in der EU anfallendem Schrott lässt sich die Abhängigkeit der EU-Industrie von importierten Primärrohstoffen wie Bauxit, Aluminiumoxid oder auch Aluminium verringern, die als für die EU strategische Rohstoffe anerkannt sind und nach denen die Nachfrage voraussichtlich erheblich steigen wird.

Es wird jedoch immer weniger Schrott recycelt. Dies ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: mangelnde Nachfrage seitens der EU-Industrie (insbesondere nach Stahl) und höhere Schrottpreise, die von Stahl- und Aluminiumherstellern in Drittländern – häufig aufgrund von Handelsverzerrungen wie Subventionen oder wegen unfairen Marktbedingungen – gezahlt werden. Infolgedessen haben sich die Ausfuhren von Eisenschrott in den letzten Jahren mehr als verdoppelt und 2021 einen Höchststand von 19,43 Mio. Tonnen (etwa 20 % des gesamten in der EU anfallenden Schrotts) erreicht. Für 2024 wird ein neuer Rekord für europäischen Aluminiumschrott erwartet, wobei sich die Ausfuhren von Aluminiumschrott auf über 1,3 Mio. Tonnen belaufen dürften.

Um diesen Trend umzukehren, besteht das primäre Ziel darin, die Nachfrage mit einer verstärkten Nutzung solcher Ressourcen in der EU anzukurbeln. Dazu sollte Schrott besser sortiert und verarbeitet werden, um seine Nutzbarkeit in hochwertigen Einsatzbereichen wie der Automobilindustrie zu gewährleisten. Diese Umstellung erfordert Investitionen von Recyclingbetreibern und Abnehmern und Anreize sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene 29 sowie Anforderungen an die Gestaltung für betreffende Produktgruppen. Um die Einführung von Sekundäranteilen in Sektoren zu erleichtern, die seit jeher von Primärmetallen abhängig sind, wird die Kommission die Zielvorgaben für recycelten Stahl und recyceltes Aluminium in Schlüsselsektoren kosteneffizient vorbereiten, wobei sie der unterschiedlich stark ausgeprägten Fähigkeit, Kosten an Kunden weiterzugeben, und dem globalen Wettbewerb in ihrer Analyse Rechnung trägt. Die Machbarkeitsstudie für eine solche Einführung in der Automobilindustrie wird im Rahmen der derzeit im Mitentscheidungsverfahren befindlichen Altfahrzeugeverordnung bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Die Kommission wird auch prüfen, ob Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und/oder den Rezyklatanteil für zusätzliche Produktgruppen erforderlich sind, und ob Produktdesigns und Aspekte der Abfallbehandlung, die die Trennung von Kupferkomponenten von Stahl- und Aluminiumfraktionen erleichtern, priorisiert werden sollten. Dies wird durch Anforderungen in delegierten Rechtsakten für betreffende Produktgruppen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften (Bauprodukteverordnung, Altfahrzeugeverordnung, Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft) geregelt.

Die Erhöhung des Anteils der Sekundärmetallproduktion setzt einen Paradigmenwechsel bei bestimmten Produktionsmustern und Geschäftsmodellen voraus. Im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht sollten die Akteure entlang der Wertschöpfungskette besser zusammenarbeiten, um diesen Wandel zu vollziehen und die Abhängigkeit von etablierten Geschäftsmodellen zu überwinden. Die Kommission wird daher alle einschlägigen Interessenträger einbeziehen, um die Verpflichtungen in Bezug auf Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil sowie andere damit zusammenhängende Fragen zu erörtern. Dieser Dialog wird es der Kommission ermöglichen, die Vorbereitung des für das vierte Quartal 2026 geplanten Rechtsakts über die Kreislaufwirtschaft sowie gegebenenfalls die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte 30 und anderer geeigneter Rahmen zu unterstützen.

Außerdem können Maßnahmen zur Steigerung der inländischen Nachfrage nach Metallschrott nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die internationalen Wettbewerbsbedingungen fair bleiben. Maßnahmen im Bereich der Versorgung sind gleichermaßen erforderlich, um den Zugang zu Schrott für die Hersteller in der EU zu gewährleisten und gleichzeitig das Geschäftsmodell von Recyclingunternehmen aufrechtzuerhalten. In der überarbeiteten Abfallverbringungsverordnung 31 sind neue Instrumente vorgesehen, mit denen sichergestellt wird, dass die Ausfuhr von Abfällen, einschließlich Metallschrott, die Umwelt und die menschliche Gesundheit in Drittländern nicht schädigt; die Kommission wird auf diese Instrumente für Metallschrott zurückgreifen.

Zahlreiche Drittländer lassen die Ausfuhr von Metallschrott in die EU nicht zu und schränken so den Zugang zu diesem strategischen Sekundärrohstoff ein. Einige Länder wenden zudem unfaire Subventionen an, um ihre Metallrecycling- und -produktionsindustriezweige zu unterstützen. Aus diesem Grund beobachtet die Kommission die Lage und wird erforderlichenfalls in Erwägung ziehen, bis spätestens zum dritten Quartal 2025 eine Handelsmaßnahme vorzuschlagen, um eine ausreichende Verfügbarkeit von Schrott in der EU sicherzustellen, und wird dabei auch die Argumente und Möglichkeiten für die Einführung einer mit den internationalen Verpflichtungen der EU zu vereinbarenden Gegenseitigkeitsregel prüfen.

Im Binnenmarkt sollte Metallschrott frei zirkulieren, um sicherzustellen, dass er in den leistungsfähigsten Anlagen recycelt werden kann, und um Skaleneffekte zu nutzen. Bei bestimmten Arten von Schrott bestehen aufgrund nicht harmonisierter Abfallklassifizierungssysteme jedoch nach wie vor Hindernisse. Der für das vierte Quartal 2026 angekündigte Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft wird das Funktionieren der Märkte für Sekundärrohstoffe weiter verbessern und einen Binnenmarkt für Abfälle schaffen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen wie Ausfuhrgebühren oder Ausfuhrzölle erforderlich sind, um die Verfügbarkeit von Schrott, der unter Einhaltung hoher Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wird, in der EU zu steigern und um eine mögliche Verlagerung von Schrott in Drittländer mit niedrigeren Standards zu verhindern.

Im Sinne eines besser funktionierenden Binnenmarkts muss auch die Rolle der Normung gestärkt werden. So könnte beispielsweise die Förderung von hochfestem Stahl, die Wiederverwendung von Baustahl oder die Valorisierung von Stahlnebenprodukten durch Normung erleichtert werden. Die qualitative Einstufung von Schrott sollte ebenfalls verfeinert werden, um das Angebot an Sekundärrohstoffen besser mit der Nachfrage in der EU in Einklang zu bringen.

Maßnahmen:

Bis spätestens zum dritten Quartal 2025 wird die Kommission Handelsmaßnahmen in Erwägung ziehen, um eine ausreichende Verfügbarkeit von Schrott sicherzustellen.

Bis zum vierten Quartal 2026 wird die Machbarkeitsstudie zu den Verpflichtungen in Bezug auf den Rezyklatanteil von Stahl und Aluminium nach der Altfahrzeugeverordnung vorgelegt.

Bis zum vierten Quartal 2026 wird die Einführung von Verpflichtungen in Bezug auf den Rezyklatanteil von Aluminium in bestimmten Bauprodukten vorbereitet und der Markt für Sekundärrohstoffe in der EU als Teil des Rechtsakts über die Kreislaufwirtschaft verbessert.

Bis zum vierten Quartal 2026 wird ein Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen, um das Funktionieren der Märkte für Sekundärrohstoffe weiter zu verbessern und einen Binnenmarkt für Abfälle zu schaffen.

Bewertung der Machbarkeit der Einführung von Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und/oder den Rezyklatanteil für Stahl, Aluminium und Kupfer in bestimmten Produkten gemäß der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte.

5.Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in der Industrie

Mit diesem Aktionsplan mobilisiert die Europäische Kommission alle ihre Instrumente zugunsten eines starken, wohlhabenden und widerstandsfähigen Stahl- und Metallsektors, um dessen langfristige Nachhaltigkeit und den Wohlstand seiner Arbeitskräfte sicherzustellen. Damit schützen und fördern wir hochwertige Arbeitsplätze in der Industrie mit angemessenen Löhnen, transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen sowie hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

Die Tradition der Stahlproduktion in Europa reicht weit zurück und den Stahlarbeitern kommt eine Schlüsselrolle bei der Gründung der europäischen Industrie zu. Die Aufrechterhaltung dieser hoch qualifizierten und hochwertigen Arbeitsplätze, die eine angemessene Entlohnung, einen starken Arbeitsschutz und hohe Gesundheits- und Sicherheitsstandards bieten, spielt für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und des hohen sozialen Werts des Sektors eine wichtige Rolle.

Die Wahrung der EU-Rechtsvorschriften über Arbeitnehmerrechte, insbesondere in Bezug auf die Unterrichtung und Anhörung, ist von entscheidender Bedeutung, zumal die Stahlindustrie aufgrund des grünen und des digitalen Wandels einen tiefgreifenden Umbruch erfährt. Die kontinuierliche Förderung und Stärkung des sozialen Dialogs ist unabdingbar, um den Übergang wirksam zu bewältigen, dafür zu sorgen, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eine zentrale Rolle zukommt, eine inklusive Entscheidungsfindung zu fördern und eine faire und nachhaltige Zukunft sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Industrie zu gewährleisten.

Darüber hinaus sollten aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auch eine zentrale Rolle für einen gerechten Übergang spielen, indem Arbeitnehmer die Kompetenzen erwerben können, die für aufstrebende Industriezweige benötigt werden, Arbeitsplatzwechsel durch gezielte Umschulungs- und Arbeitsvermittlungsdienste erleichtert werden und das Unternehmertum, insbesondere für junge Arbeitnehmer, Frauen, ältere Arbeitnehmer und Menschen aus unterrepräsentierten Regionen, unterstützt wird. Die Kommission hat kürzlich die Union der Kompetenzen vorgestellt, die darauf abzielt, Kompetenzen für hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, Arbeitskräfte angesichts der sich ändernden Anforderungen weiterzubilden und umzuschulen und für den freien Wissensverkehr in der EU. Der Kompetenzpakt, insbesondere die groß angelegte Partnerschaft für energieintensive Industrien (einschließlich Stahl und Metall) 32 , wird in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung sein.

Zur besseren Unterstützung der vom Übergang betroffenen Beschäftigten und wie bereits im Aktionsplan für die Automobilindustrie angekündigt, wird die Kommission außerdem im Frühjahr 2025 eine gezielte Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorschlagen. Damit sollen die Möglichkeit der Unterstützung von Unternehmen in Umstrukturierungsprozessen ausgeweitet und Beschäftigte vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit geschützt werden. Des Weiteren wird die Kommission aktiv mit den Mitgliedstaaten und den Branchenpartnern zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds+ noch besser zu nutzen. Ziel dabei ist es, auf die Möglichkeiten des ESF+ aufmerksam zu machen und Akteure zusammenzubringen.

Generell wird die Europäische Kommission die Sozialpartner weiterhin unterstützen, um einen gerechten und fairen Übergang in der Stahl- und Metallbranche, insbesondere in den am stärksten betroffenen Regionen, zu gewährleisten, und dabei auf den gewonnenen Erkenntnissen und dem Erfolg des Fonds für einen gerechten Übergang aufbauen. Dies erfordert einen allumfassenden, flexiblen und integrierten Ansatz, um Beschäftigten, ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld zu helfen und dafür zu sorgen, dass keiner von ihnen und auch keine Region in der EU abgehängt wird, was eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Unterstützung beim Übergang der Wirtschaft zu sauberen Energien ist.

Die Europäische Beobachtungsstelle für einen gerechten Übergang und der Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze werden beide im Deal für eine saubere Industrie angekündigt und werden bei der Überwachung der Auswirkungen des Übergangs auf die Beschäftigung eine entscheidende Rolle spielen. Um einen fairen und inklusiven Prozess zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber die Grundsätze des gerechten Übergangs in alle Projekte des industriellen Wandels integrieren, damit die Arbeitnehmerrechte geschützt und hochwertige Arbeitsplätze für die Zukunft gesichert werden.

Maßnahmen:

Im Frühjahr 2025 Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung.

Die Europäische Beobachtungsstelle für einen gerechten Übergang wird die Auswirkungen des Übergangs auf die Beschäftigung überwachen.

6.Verringerung des Risikos von Dekarbonisierungsprojekten durch Leitmärkte und öffentliche Unterstützung

Viele Investitionen in die Dekarbonisierung in der Metallindustrie sind derzeit nicht rentabel. Die kurzfristigen Einsparungen bei den CO2-Kosten werden im Allgemeinen durch die höheren Investitions- und Betriebsausgaben aufgrund der hohen Technologiekosten und der höheren Kosten von Energieträgern wie erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff aufgewogen. CO2-arme Metalle bleiben auch in absehbarer Zukunft teurer als ihre konventionell hergestellten Alternativen. Um den Bedarf an öffentlicher Unterstützung so gering wie möglich zu halten, ist es für die Metallerzeuger von wesentlicher Bedeutung, eine „grüne Prämie“ zu erhalten.

Gestaltung von Leitmärkten

Sowohl öffentliche als auch private Leitmärkte werden den Weg hin zu einer breiteren Einführung CO2-armer Metalle als Marktstandard weisen. In diesen Marktsegmenten, insbesondere solchen, in denen die Vergabe öffentlicher Aufträge, Subventionen oder regulatorische Anreize eine Rolle bei der Gestaltung des Marktes spielen, würden gezielte Anforderungen oder Anreize eine zuverlässige Nachfrage schaffen, die von in Europa hergestellten CO2-armen Metallen gedeckt werden kann.

Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird die Kommission im Rahmen des Rechtsakts zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorschlagen, Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien einzuführen, um eine Versorgung energieintensiver Sektoren in Europa mit sauberer Energie zu fördern. Diese Kriterien (umweltfreundlich, resilient, kreislauforientiert, cybersicher) werden die Nachfrage nach in der EU hergestellten sauberen Produkten ankurbeln, auf den Erfahrungen mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung für saubere Technologien fußen, Innovationen sowie Umwelt- und Sozialstandards der EU fördern und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Nicht preisbezogene Kriterien könnten so verstärkt auf den EU-Haushalt, auf nationale Förderprogramme sowie auf die öffentliche (und unter Umständen auch private) Beschaffung angewandt werden, zum Nutzen energieintensiver Industrien. Die Stahl- und Metallindustrie sowie ihre nachgelagerten Wirtschaftszweige – Automobilindustrie, Baugewerbe, Maschinenbau – werden zu den Anwendungssektoren zählen; zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Lieferketten bei der Gestaltung der Förderprogramme der EU und der Mitgliedstaaten analysiert.

Damit die Industriezweige, die in die Dekarbonisierung investieren, von der „grünen Prämie“ profitieren können, wird mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie eine freiwillige Kennzeichnung für die CO2-Intensität von Industrieerzeugnissen entwickelt, die Doppelarbeit vermeiden hilft, auf einer einfachen, mit Emissionshandelsdaten arbeitenden Methodik beruht und sich auf die Methodik des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) stützt. Auf dieser Grundlage sollte eine weitere Beteiligung an den internationalen Arbeiten zur Messung der CO2-Intensität erfolgen. Damit diese rasch vorangehen, wird die Kommission 2025 mit Stahl beginnen. Dies wird auf der Grundlage bestehender Berichte der Industrie oder, soweit verfügbar, einer gemeinsamen Methodik erfolgen.

Parallel dazu wird die Kommission weiter an der Entwicklung umfassender Lebenszyklusanalysen arbeiten, um die Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern. In Bezug auf Stahl wird mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die im Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorgesehene Kennzeichnung ergänzt, indem Anforderungen für Produkte mit hohem Stahlgehalt entwickelt und einschlägige Umweltkriterien über den CO2-Fußabdruck hinaus hinzugefügt werden. Dies würde es Verbrauchern ermöglichen, den ökologischen Fußabdruck relevanter Produkte zu erkennen.

Risikominderung bei Projekten mit hohen Investitionskosten

Werden alle oben genannten Hindernisse beseitigt, so verbessert dies bereits das Geschäftsszenario. Allerdings ist sowohl eine öffentliche als auch eine private Unterstützung für Investitionen notwendig, um den Übergang zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Resilienz der Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, um dem Schereneffekt im Zusammenhang mit globalen Überkapazitäten entgegenzuwirken, die häufig durch unlautere Handelspraktiken ausgelöst werden, und höheren Energiekosten als die der meisten internationalen Wettbewerber. In bestimmten Fällen – beispielsweise bei Nickel – stellen Preisschwankungen aufgrund des Einflusses geopolitischer Wettbewerber eine Bedrohung für die Investitionssicherheit dar. Um dies zu verhindern und sicherzustellen, dass die europäische Industrie nachhaltig erzeugte kritische Rohstoffe nutzen kann, werden wir die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen fortsetzen und eng mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um die die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (ESG) betreffende Säule unserer strategischen Partnerschaften für Rohstoff-Wertschöpfungsketten umzusetzen. Wir werden die gemeinsame Arbeit in internationalen Foren wie der G7 zur Förderung wirtschaftlicher Sicherheitsstandards für kritische Rohstoffe und insbesondere Nickel fortsetzen.

Hohe Kapitalkosten gehen häufig mit deutlich höheren Betriebskosten für CO2-arme Produktionsprozesse und saubere Energie einher. Schätzungen der Industrie zufolge wird sich der jährliche Finanzbedarf für die Dekarbonisierung der Stahlindustrie bis 2030 auf 5,2 Mrd. EUR für Investitionsausgaben und 9 Mrd. EUR für operative Ausgaben belaufen 33 . In Bezug auf Nichteisenmetalle geht die Aluminiumindustrie bis 2050 von einem jährlichen Investitionsbedarf in Höhe von rund 1,3 Mrd. EUR für die Dekarbonisierung des Sektors aus. Für Kupfer beläuft sich die Schätzung auf rund 211,5 Mio. EUR. Die meisten dieser Projekte dürften im derzeitigen Umfeld wirtschaftlich nicht umzusetzen sein und würden öffentliche Mittel erfordern, um externe technologische und ökologische Effekte auszugleichen.

Die EU hat solche Projekte bereits sehr aktiv unterstützt. Von Oktober 2022 bis Februar 2025 genehmigte die Kommission staatliche Beihilfen in Höhe von nahezu 9 Mrd. EUR für zehn Einzelprojekte im Bereich der Dekarbonisierung des Stahlsektors. Mehrere Dekarbonisierungsprojekte im Stahlsektor wurden auch aus dem EU-Innovationsfonds unterstützt. Weitere Projekte erhielten Unterstützung auf der Grundlage von Förderregelungen für die Dekarbonisierung, die allen energieintensiven Sektoren offenstanden. Die Kommission hat eine Reihe solcher Förderregelungen für die Dekarbonisierung der Branche genehmigt, auch in Form von CO2-Differenzverträgen 34 für mehrere Mitgliedstaaten, und sie wird Leitlinien dazu bereitstellen, wie solche Förderregelungen am besten im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen strukturiert werden können. Jüngste Beispiele für genehmigte Förderregelungen, die auch dem Stahlsektor zugutekommen werden oder können, sind zwei slowakische Regelungen mit einem Gesamtbudget von 1,1 Mrd. EUR, eine italienische Regelung (550 Mio. EUR), eine deutsche Regelung (4 Mrd. EUR), eine französische Regelung (3 Mrd. EUR), eine österreichische Regelung (2,7 Mrd. EUR) und eine tschechische Regelung (2,5 Mrd. EUR). Darüber hinaus hat die EU zusätzliche Projekte finanziert 35 , auch im Hinblick auf eine effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie.

Um mehr private Finanzmittel anzuziehen, wird zusätzliche öffentliche Unterstützung erforderlich sein, von der Innovation bis hin zur Expansion und Einführung unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt.

In der Innovationsphase stellt der Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) wichtige Mittel für den Stahlsektor bereit, um den Übergang zu sauberem Stahl und die Dekarbonisierung der Branche insgesamt zu unterstützen. Die Kommission wird Leitinitiativen auf den Weg bringen, die 2026 und 2027 150 Mio. EUR mobilisieren sollen und auch zur Stärkung der europäischen Verteidigungsforschung in diesem Sektor beitragen könnten. Zudem wird die Kommission eine Gesamtreform des Forschungsfonds für Kohle und Stahl vorschlagen, die darauf abzielt, Investitionen in die Stahlforschung, auch im Hinblick auf Verteidigungsanwendungen, zu vereinfachen und weiter zu beschleunigen.

Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird als Teil des Arbeitsprogramms 2026-2027 außerdem eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von „Horizont Europa“ in Höhe von rund 600 Mio. EUR zur Unterstützung durchführungsreifer Projekte, auch in der Stahl- und Metallindustrie, veröffentlicht.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird die laufenden Forschungsanstrengungen ergänzen, die im Rahmen von „Horizont Europa“ im Bereich der Dekarbonisierung, einschließlich Recyclingtechnologien, finanziert werden, um die Kreislauffähigkeit von Metallen in der EU zu verbessern.

Mit dem durch die EU-Industrieemissionsrichtlinie eingerichteten Europäischen Innovationszentrum für industriellen Wandel und Emissionen (INCITE) wird die Verbreitung grüner Technologien für den industriellen Wandel beschleunigt. Die Ergebnisse von INCITE werden als Orientierung für finanzielle Unterstützungs- und Investitionsentscheidungen der Behörden, des Finanzsektors und privater Investoren dienen.

Für die Expansionsphase hat die Kommission im Deal für eine saubere Industrie eine Bank zur Dekarbonisierung der Industrie mit einem Finanzierungsziel von 100 Mrd. EUR auf der Grundlage von verfügbaren Mitteln des Innovationsfonds, zusätzlicher Einnahmen aus Teilen des Emissionshandelssystems sowie der Überarbeitung von InvestEU angekündigt. Die Kommission wird 2025 eine Pilotauktion ausgestattet mit 1 Mrd. EUR für die Dekarbonisierung wichtiger industrieller Prozesse in verschiedenen Sektoren, einschließlich Stahl und Metallen, einleiten, um die Dekarbonisierung und Elektrifizierung der Industrie mit bestehenden Mitteln im Rahmen des Innovationsfonds zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Unterstützung aus dem Innovationsfonds mit Auktionen als Dienstleistung zu kombinieren.

Bei allen Finanzierungsprogrammen wird darauf geachtet, die Finanzierungsbedingungen zu vereinfachen, damit sich öffentliche Unterstützung mit möglichst wenig Aufwand und Fachwissen beantragen lässt. Dies wird auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Sektors den Zugang zu diesen Finanzierungsprogrammen erleichtern.

Unterstützung konkreter Projekte durch die Verordnung zu kritischen Rohstoffen

Aluminium, Kupfer und Nickel sowie viele Stahllegierungselemente sind gleichzeitig kritische Rohstoffe. Sie profitieren daher von den Bestimmungen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen, mit dem das Rohstoffpotenzial der EU entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Exploration über die Gewinnung bis hin zur Verarbeitung und zum Recycling – erschlossen werden soll. Die Kommission wird die erste Runde ausgewählter strategischer Projekte, unter anderem für Aluminium, Kupfer und Nickel, in den EU-Mitgliedstaaten und Partnerdrittländern im März 2025 ankündigen. Diese werden von gestrafften Genehmigungsverfahren profitieren, und die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten sowie öffentlichen und privaten Finanzinstituten zusammenarbeiten, um den Zugang zu Finanzmitteln für solche Projekte zu gewährleisten und gegebenenfalls Abnehmer zu finden.

Darüber hinaus versucht die Kommission, die Stabilität der Rohstoffmärkte zu verbessern, um übermäßige Preisschwankungen, die europäische Projekte gefährden könnten, zu verhindern. Die Plattform für die Zusammenführung und Bündelung von Angebot und Nachfrage soll in diesem Jahr eingerichtet werden und könnte sich ebenfalls positiv auf die Grundmetallsektoren auswirken, indem weitere Geschäftsmöglichkeiten geschaffen und Transaktionen zusätzlich langfristig gesichert werden.

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Darüber hinaus gehören der Stahl- und der Metallsektor zu den am stärksten regulierten Industriezweigen in der EU. Der Regelungsaufwand, mit dem solche Unternehmen konfrontiert sind, übt einen erheblichen Druck auf ihre Ressourcen aus und kostet insbesondere KMU Zeit, die sie sonst ihren Zielen in Kerngeschäftsbereichen widmen könnten. Die Beseitigung dieser Einschränkung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Stahl- und Metallindustrie der EU. Am 26. Februar 2025 hat die Kommission die ersten beiden neuen Vorschläge, sogenannte Omnibus-Pakete, für Vereinfachungsmaßnahmen angenommen, mit denen Bürokratie abgebaut und die EU-Vorschriften vereinfacht werden sollen. Weitere Vorschläge werden in diesem Jahr angenommen.

Maßnahmen:

Im vierten Quartal 2025 wird die Kommission im Rahmen des Rechtsakts zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorschlagen, Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien einzuführen, um die Produktion von in der EU hergestellten sauberen Produkten zu stärken.

Im selben Quartal wird die Kommission eine Reform des Forschungsfonds für Kohle und Stahl vorschlagen.

Für das Jahr 2025 plant die Kommission mit Blick auf die künftige Bank zur Dekarbonisierung der Industrie eine Pilotauktion in Höhe von 1 Mrd. EUR, mit der die Dekarbonisierung der Industrie und die Elektrifizierung wichtiger industrieller Prozesse in verschiedenen Sektoren unterstützt werden sollen, wobei eine Kombination bestehender Mittel im Rahmen des Innovationsfonds genutzt und dadurch auch die Elektrifizierung von Stahl- und Metallindustrieprozessen erleichtert wird. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Unterstützung aus dem Innovationsfonds mit Auktionen als Dienstleistung zu kombinieren.

2026 und 2027 wird die Kommission Ausschreibungen für Vorzeigeprojekte im Rahmen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl veröffentlichen.

7.Zusammenarbeit bei der Umsetzung für einen gerechten Übergang

Die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Soziales und Dekarbonisierung der Metallindustrie erfordert eine enge und intensivere Interaktion aller Interessenträger. Die Kommission wird im Dialog mit der Branche, den Sozialpartnern und den gesetzgebenden Organen die Lage in der Branche, ihre Resilienz und laufende Dekarbonisierung sowie die möglichen erforderlichen politischen Anpassungen kontinuierlich überwachen.

Bei der Umsetzung des Übergangspfads für die Metallsektoren wird dauerhaft ein Raum für den Dialog zwischen der Industrie, den Gewerkschaften und anderen Interessenträgern geboten. Das Mandat der hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien wird um weitere vier Jahre verlängert, um diese Umsetzung zu ermöglichen. Damit wird eine Plattform für die Beobachtung neuester Entwicklungen mit Bezug zu Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Metallindustrie, beispielsweise Energiekosten, Qualifikationsbedarf und globale Überkapazitäten, geschaffen.

Die Stahl- und Metallindustrie ist für das industrielle Gefüge Europas, für unsere Resilienz, wirtschaftliche Sicherheit, Verteidigung und soziale Stabilität unerlässlich. Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat und alle einschlägigen Interessenträger auf, bei der Umsetzung dieses Aktionsplans zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass wir die Produktionskapazitäten in Europa aufrechterhalten und ausbauen sowie eine stabile und zuverlässige Versorgung unserer Schlüsselindustrien, einschließlich der Verteidigungsindustrie, sicherstellen können.

(1)    Zu den Grundmetallen gehören neben Eisen und Stahl auch Ferrolegierungen, die eng mit der Stahlwertschöpfungskette verbunden sind, sowie die Nichteisenmetalle Aluminium, Kupfer und Nickel. In diesem Aktionsplan liegt der Schwerpunkt auf Grundmetallen, die in großen Mengen hergestellt und gehandelt werden, nicht auf in geringeren Mengen hergestellten Technologiemetallen oder auf Edelmetallen, bei denen es sich häufig um kritische Rohstoffe handelt und für die somit die Bestimmungen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen gelten.
(2)      COM(202530  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025DC0030&qid=1739197146781 .
(3)     https://international-aluminium.org/statistics/primary-aluminium-production/ .
(4)    Quelle: OECD-Stahlausschuss: 96. Sitzung des Stahlausschusses: Erklärung des Vorsitzenden | OECD https://www.oecd.org/en/about/news/speech-statements/2024/11/96th-session-of-the-steel-committee-statement-by-the-chair.html .
(5)    Quelle: Eurofer, 126 Mio. Tonnen Produktion/138 Mio. Tonnen realer Verbrauch im Jahr 2023.
(6)    Quelle: SCRREEN-Factsheet 2023 zu Kupfer.
(7)    Quelle: European Aluminium: 7 % Primärproduktion innerhalb der EU + 39 % Recycling innerhalb der EU im Jahr 2023.
(8)    Quelle: SCRREEN-Factsheet 2023 zu Nickel.
(9)     JRC-Veröffentlichungen - Raw materials in the European defence industry .
(10)    Hier umfasst der Begriff „Metalle“ auch wichtige Verwendungszwecke von Metallen in Form ihrer anorganischen Verbindungen, einschließlich Batteriematerialien, Photovoltaik und Halbleiter.
(11)    Quelle: Eurostat. Einschließlich Bergbau, Herstellung von Grundmetallen und Metallverarbeitung.
(12)    Quelle: Industrieemissionsportal, 2022.
(13)    https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de.
(14)    https://energy.ec.europa.eu/strategy/affordable-energy_en.
(15)     https://single-market-economy.ec.europa.eu/document/download/fe4b7a0b-cfb9-49fd-9d37-139c1e23832d_en .
(16)     https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC121276 .
(17)     https://www.reuters.com/markets/commodities/sky-high-energy-costs-fan-fire-under-aluminium-zinc-prices-2022-08-12/ .
(18)     https://www.reuters.com/markets/commodities/sky-high-energy-costs-fan-fire-under-aluminium-zinc-prices-2022-08-12/ .
(19)    Die Strompreise sind doppelt bis dreimal so hoch wie in den USA: 0,16 EUR/kWh in der EU gegenüber 0,07 EUR in den USA im ersten Halbjahr 2024, obwohl die Preise im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 in der EU gesunken (– 0,04 EUR) und in den USA stabil geblieben sind (+ 0,01 EUR) sowie ungeachtet des sinkenden Energiebedarfs. https://www.bruegel.org/policy-brief/decarbonising-competitiveness-four-ways-reduce-european-energy-prices .
(20)    Aktionsplan für erschwingliche Energie.
(21)    Einige dieser Probleme werden derzeit mit Initiativen angegangen: https://www.ifrs.org/projects/completed-projects/2024/power-purchase-agreements/ ; Power Purchase Agreements, Endorsement consultation (Konsultation zur Billigung von Strombezugsverträgen) | EFRAG .
(22)    Für Wirtschaftszweige, bei denen das Risiko der Verlagerung an Standorte außerhalb der Union besteht, an denen es keine Umweltstandards gibt oder diese weniger anspruchsvoll sind.
(23)    COM(2021563 final.
(24)    https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-cisaf_en.
(25)     https://competition-policy.ec.europa.eu/document/download/45b532ce-53fb-4907-975c-79edaa31a166_en?filename=2025_CISAF_draft_EC_communication.pdf .
(26)    Dies sind Investitionen, mit denen der ungewisse künftige Anstieg der Stromnachfrage im Zusammenhang mit der Elektrifizierung antizipiert wird. Wenn bei solchen Investitionen den derzeitigen Nutzern die vollen Kosten berechnet werden, kann dies frühe Anwender in ungerechter Weise belasten und die Elektrifizierung bremsen. Daher werden im Aktionsplan für erschwingliche Energie Leitlinien angekündigt, in denen erläutert wird, wie die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ihre öffentlichen Mittel zur Senkung der Netzentgelte einsetzen und die zusätzlichen Kosten aus Maßnahmen für eine schnellere Dekarbonisierung und Marktintegration decken können.
(27)    Indirekte Emissionen im Rahmen des derzeitigen CBAM-Übergangszeitraums werden bei allen unter das CBAM fallenden Sektoren einberechnet. In der endgültigen Phase werden sie nur bei Düngemitteln und Zement einberechnet.
(28)    Beispielsweise im Rahmen des Globalen Forums zu Stahlüberkapazitäten, einer wichtigen Plattform, auf der 28 Mitglieder zusammenkommen, die entschlossen sind, gemeinsame Lösungen für die Herausforderung der Überkapazitäten zu entwickeln und umzusetzen und die Funktionsweise des Marktes im Stahlsektor zu verbessern.
(29)    Gemäß Abschnitt 4.4 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind staatliche Beihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung einer Kreislaufwirtschaft zulässig: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03).
(30)    Das erste Arbeitsprogramm für Ökodesign für nachhaltige Produkte soll in den kommenden Wochen angenommen werden.
(31)    Verordnung (EU) 2024/1157, abrufbar über EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1157 .
(32)     https://pact-for-skills.ec.europa.eu/about/industrial-ecosystems-and-partnerships/energy-intensive-industries-large-scale-partnerships_en .
(33)     https://www.eurofer.eu/issues/climate-and-energy/maps-of-key-low-carbon-steel-projects  
(34)    Dabei wird Unterstützung gezahlt auf der Grundlage von beim Betrieb einer CO2-armen Anlage vermiedenen Treibhausgasen (in Tonnen) nach Abzug des CO2-Preises.
(35)    z. B. LIFE16 ENV/ES/000242 LIFE-2-ACID, LIFE16 ENV/IT/000231 LIFE 4GreenSteel, LIFE19 CCM/IT/001334 LIFE HEATLEAP.
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