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Document 52021DC0255

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Fünfter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

COM/2021/255 final

Brüssel, den 26.5.2021

COM(2021) 255 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT EMPTY

Fünfter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei





Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung    

1.1.    Die Türkei und die Flüchtlingskrise    

1.2.    Krisenreaktion der EU und Einrichtung der Fazilität    

2.    Funktionsweise der Fazilität    

3.    Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung    

4.    Umsetzung der Fazilität    

5.    Monitoring und Evaluierung    

6.    Rechnungsprüfung    

7.    Kommunikation und Sichtbarkeit    

8.    Schlussfolgerung und nächste Schritte    

1.Einleitung

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 24. November 2015 1 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus (im Folgenden „Beschluss“) unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (im Folgenden „Fazilität“). Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Umsetzung der Fazilität Bericht. Der erste Jahresbericht über die Fazilität wurde im März 2017 veröffentlicht 2 . Darin wurden die Funktionsweise der Fazilität, die ersten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung, das Monitoring, das Evaluierungssystem sowie die Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fazilität beschrieben. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden im März 2018 3 , April 2019 4 bzw. April 2020 5 veröffentlicht. Redaktionsschluss für diesen Bericht war Ende Februar 2021.

1.1.Die Türkei und die Flüchtlingskrise

Die Türkei ist aufgrund ihrer geografischen Lage ein wichtiges Aufnahme- und Transitland für Flüchtlinge und Migranten. Vor allem wegen der Konflikte in Syrien, Irak und Afghanistan ist sie mit einem beispiellosen Zustrom konfrontiert und hat rund vier Millionen Flüchtlinge aufgenommen, die höchste Zahl weltweit. Dazu gehören 3,6 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge 6 und 330 000 registrierte Flüchtlinge und Asylsuchende vor allem aus Afghanistan, Irak, Iran und Somalia 7 . 8 Diese sehr hohen Zahlen haben erhebliche Auswirkungen auf die Aufnahmegemeinschaften. Der lang andauernde Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in der Türkei stellt den sozialen Zusammenhalt zwischen Flüchtlingen, Migranten und Aufnahmegemeinschaften zunehmend schwer auf die Probe, insbesondere vor dem Hintergrund eines Wirtschaftsabschwungs und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt.

Die Türkei unternimmt weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Betreuung und zur Deckung des Bedarfs von fast vier Millionen Flüchtlingen und Migranten. Die Türkei hat ihr Engagement für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom März 2016 9  bekräftigt und eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Steuerung der Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute gespielt. Trotz einer kurzen Zeitspanne im Februar/März 2020, in der die Türkei Migranten aktiv dazu ermutigte, sich auf die griechische Landgrenze zuzubewegen, ermöglichte die Erklärung auch im Jahr 2020 weiter konkrete Erfolge bei der Verringerung der Zahl der irregulären und gefährlichen Grenzübertritte und damit bei der Rettung von Menschenleben in der Ägäis.

In der Gemeinsamen Mitteilung über den Stand der politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei 10 sprachen sich die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für eine wirksamere und für beide Seiten vorteilhafte Umsetzung der Schlüsselelemente der Erklärung EU-Türkei von 2016 aus, insbesondere in Bezug auf das Migrationsmanagement, indem der Prozess der Rückführungen von den griechischen Inseln unverzüglich wieder eingeleitet wird, beginnend mit den 1450 Rückkehrern, deren Rechtsmittel ausgeschöpft sind, und umgekehrt durch verstärkte Neuansiedlungen von Migranten aus der Türkei in der Europäischen Union.

Der Europäische Rat bestätigte auf seiner Tagung im Dezember 2020 11 , dass die EU bereit sein wird, weiterhin finanzielle Unterstützung für die syrischen Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitzustellen, und die Mitglieder des Europäischen Rates ersuchten die Kommission in ihrer Erklärung vom März 2021 12 , einen Vorschlag für die weitere Bereitstellung von Finanzmitteln für syrische Flüchtlinge in der Türkei sowie in Jordanien, Libanon und anderen Teilen der Region vorzulegen. Sie forderten außerdem, die Zusammenarbeit mit der Türkei im Hinblick auf das Migrationsmanagement zu verstärken.

1.2.Krisenreaktion der EU und Einrichtung der Fazilität

Im Jahr 2015 beschlossen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, ihr politisches und finanzielles Engagement für die Unterstützung der Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu verstärken. Um der Aufforderung der EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung umfangreicher zusätzlicher Mittel für die Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei nachzukommen, richtete die Kommission mit ihrem Beschluss vom 24. November 2015, den sie am 10. Februar 2016 13 und erneut am 14. März und 24. Juli 2018 änderte, die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein. Die Fazilität ist ein Mechanismus zur Koordinierung der Inanspruchnahme der Mittel, die aus dem EU-Haushalt bzw. in Form zusätzlicher Beiträge der Mitgliedstaaten, welche als zweckgebundene externe Einnahmen in den EU-Haushalt einfließen, bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben sich politisch dazu verpflichtet, im Rahmen der Vereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten am 3. Februar 2016 angenommen und anlässlich der Einigung über die zweite Tranche der Fazilität aktualisiert wurde, nationale Beiträge zu leisten. 14 In der Vereinbarung ist auch die Konditionalität geregelt. Für die erste Tranche der Fazilität (2016-2017) wurden insgesamt 3 Mrd. EUR bereitgestellt. Die 3 Mrd. EUR kamen zu den 345 Mio. EUR 15 , die die Kommission der Türkei bereits als Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise vor dem Anlaufen der Fazilität zugewiesen hatte, sowie zur bilateralen Hilfe der Mitgliedstaaten 16 hinzu. Für die zweite Tranche der Fazilität (2018-2019) wurden weitere 3 Mrd. EUR bereitgestellt, sodass sich der Gesamtbetrag der Fazilität auf 6 Mrd. EUR beläuft. Die Tätigkeit im Rahmen der Fazilität wurde am 17. Februar 2016 mit der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses aufgenommen. Im Anschluss an diese Sitzung sorgte die Kommission rasch für die Vergabe der ersten Projekte der Fazilität. Bis zum 31. Dezember 2020 hatte die Kommission sämtliche operativen Mittel der Fazilität vertraglich vergeben. Von den insgesamt 6 Mrd. EUR waren fast 4,1 Mrd. EUR ausgezahlt worden. Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 585 Mio. EUR 17 zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen in der Türkei außerhalb der Fazilität bereitgestellt, darunter 100 Mio. EUR zur Fortsetzung der Hilfe in den Bereichen Schutz, Gesundheit und Bildung sowie 485 Mio. EUR im Rahmen eines Berichtigungshaushaltsplans zur Fortsetzung des sozialen Sicherheitsnetzes für Notfälle (Emergency Social Safety Net, ESSN) und des Programms an Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (Conditional Cash Transfer for Education, CCTE)

Am 18. März 2016 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Türkei ihre Entschlossenheit zur Umsetzung ihres Gemeinsamen Aktionsplans und vereinbarten weitere Maßnahmen zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise. 18 Die Türkei und die Europäische Union räumten ein, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind. So wurde in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 (im Folgenden „Erklärung“) unter anderem gefordert, der irregulären Migration aus der Türkei in die EU ein Ende zu setzen, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie ihr Leben nicht aufs Spiel setzen; darüber hinaus wurde gefordert, die Umsetzung der Fazilität zu beschleunigen.

Auf der Grundlage der Erklärung gelang es der EU und der Türkei auch 2020, die migrationsbedingten Herausforderungen gemeinsam und wirksam anzugehen. Nach den Ereignissen an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei im Februar 2020 kamen am 9. März der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, mit dem Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan zusammen. Sie einigten sich darauf, die Umsetzung der Erklärung, wovon die Fazilität ein wesentlicher Bestandteil ist, zu überprüfen. Die Gespräche wurden bis zum Sommer unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der EU und Vizepräsidenten der Kommission Josep Borrell und dem türkischen Außenminister Çavuşoğlu fortgesetzt.

Im Jahr 2020 belief sich die Zahl der aus der Türkei in der EU eintreffenden Personen auf insgesamt 18 736 gegenüber 75 974 im Jahr 2019 (Rückgang um 75 %). In Griechenland wurden 13 979 Ankünfte im Vergleich zu 73 627 im Jahr 2019 verzeichnet (Rückgang um 81 %); in Italien waren es 4191 Ankünfte im Vergleich zu 1854 im Jahr 2019 (Anstieg um 126 %) und in Bulgarien 232 bzw. 334 per Boot direkt in die von der Regierung kontrollierten Landesteile Zyperns im Vergleich zu 199 bzw. 294 im Jahr 2019. Gleichzeitig registrierten die zypriotischen Behörden eine steigende Zahl von Ankünften aus der Türkei über die Überquerung der Grünen Linie. Insgesamt trafen im Jahr 2020 5900 irreguläre Migranten entweder direkt aus der Türkei oder über die Gebiete, die nicht unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehen, in Zypern ein. Im Jahr 2019 lag diese Zahl bei 7800.

Die Türkei stand weiterhin unter Migrationsdruck, wenn auch deutlich weniger als im Jahr 2019. Der deutliche Rückgang der Ankünfte aus der Türkei im Jahr 2020 ist auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Während der Zahl der aus der Türkei in Griechenland eintreffenden Personen im Januar und Februar 2020 im Vergleich zu 2019 um 49 % bzw. 22 % höher war, hatten die ab März ergriffenen Maßnahmen sowohl innerhalb der Türkei als auch an den Außengrenzen deutliche Auswirkungen auf Bewegungen und Reisen.

Die Türkei bekräftigte zwar ihr Engagement für die wirksame Umsetzung der Erklärung, doch am 28. Februar 2020 kündigte die türkische Regierung an, die Kontrollen an ihren Land- und Seegrenzen zu Europa einzustellen und den Durchgang für Migranten, die die Grenze überqueren wollen, zu öffnen. Dies führte zur Einrichtung eines informellen Lagers an der Landgrenze zu Griechenland, in dem schließlich fast 25 000 Migranten und Flüchtlinge untergebracht wurden.  Aufgrund von COVID-19 organisierten die türkischen Behörden ab dem 30. März Transporte für die Migranten und Flüchtlinge aus dem Grenzgebiet und schlossen die Grenze zu Griechenland und Bulgarien (außer für den gewerblichen Verkehr). Die türkischen Behörden wiesen darauf hin, dass sie im Rahmen der bestehenden gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen gehandelt haben und dass dieser Schritt keine Änderung der Politik der Türkei bedeutet, irregulären Migranten die Ausreise über ihre Grenzen zu ermöglichen. Die Migranten werden sich der griechischen Grenze frei nähern können, sobald die Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 aufgehoben sind, da die türkische Regierung niemanden daran zu hindern beabsichtigt, die Türkei zu verlassen.

Die Umsetzung des im Rahmen der in der Erklärung vorgesehenen „Eins zu Eins“-Regelung wurde fortgesetzt. Zwischen April 2016 und Februar 2021 wurden 28 621 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU neuangesiedelt. Zwar wurden die Neuansiedlungsaktionen weltweit zwischen April und Juni 2020 aufgrund der COVID-19-Gesundheitskrise vorübergehend ausgesetzt, dennoch wurden im Jahr 2020 2422 Menschen neuangesiedelt (etwa die Hälfte davon nach der Wiederaufnahme der Aktionen, d. h. zwischen Juli und Dezember).

Seit 2016 wurden im Rahmen der Erklärung 2140 Migranten von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführt, während es im Jahr 2020 nur 139 Migranten waren. Am 16. März 2020 setzten die türkischen Behörden die Rückkehraktionen im Rahmen der Erklärung aufgrund der COVID-19-Pandemie bis auf Weiteres aus. Während die Neuansiedlungen aus der Türkei ab Juli 2020 wieder aufgenommen wurden, sind die Rückführungen aus Griechenland bis heute ausgesetzt. Auf wiederholte Anfragen der griechischen Behörden und der Europäischen Kommission bezüglich der Wiederaufnahme der Rückkehraktionen hat die Türkei betont, dass die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Aktionen nicht erfüllt sind.

Die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen, die aktiviert werden soll, sobald die irregulären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest erheblich und nachhaltig zurückgegangen sind, wurde von den Mitgliedstaaten noch nicht aktiviert.

COVID-19

Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin erhebliche Auswirkungen in der Türkei. Bei Ausbruch der Krise in der Türkei im März 2020 erkundigte sich die Kommission bei den türkischen Behörden, ob sie bei ihrer Reaktion auf die Krise besondere Unterstützung benötigen. Sie bestätigten ihre Absicht, die Projekte im Rahmen der Fazilität und der regulären bilateralen IPA-Hilfe wie ursprünglich geplant fortzusetzen. In enger Abstimmung mit den türkischen Behörden stimmte die Kommission der Mobilisierung von Einsparungen aus der Fazilität für COVID-19-bezogene Zwecke zu, und zwar in Form von Aufstockungen bestehender Projekte anstelle neuer Projekte. Die Kommission hat sich auch mit den Durchführungspartnern der Fazilität in Verbindung gesetzt, um deren Einschätzung der COVID-19-Auswirkungen auf die Projekte im Rahmen der Fazilität einzuholen. Als Folge dieser Konsultation wurde die Durchführungsfrist für Projekte im Rahmen der Sondermaßnahme 2016 in Höhe von 1,6 Mrd. EUR ausnahmsweise bis Juni 2023 verlängert, damit die erklärten Ziele für alle betroffenen Projekte erreicht werden können.

Bis Ende 2020 wurden etwa 65 Mio. EUR für medizinische Versorgung und sozioökonomische Unterstützungsmaßnahmen zur Milderung der COVID-19-Auswirkungen im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge umgeleitet (von den gesamten COVID-19-Maßnahmen im Rahmen der EU-Finanzierungsinstrumente, die sich auf 105 Mio. EUR belaufen). Zu den Maßnahmen gehörte die Aktivierung einer Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 4,7 Mio. EUR im Rahmen des SIHHAT I-Projekts zur Ausstattung von Gesundheitszentren für Migranten mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln. Darüber hinaus wurden im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität mehr als 50 Mio. EUR neu zugewiesen, um in Reaktion auf COVID-19 über eine Reihe von Projekten humanitäre Hilfe zu leisten. Insbesondere wurde den Begünstigten sowohl über das ESSN als auch über das CCTE-Programm eine aufstockende Bargeldunterstützung bereitgestellt. Im Rahmen des ESSN wurden im Juni und Juli 2020 zwei Aufstockungen von je 500 türkischen Lira (TL) für mehr als 1,7 Millionen einzelne Flüchtlinge (810 000 Haushalte) bereitgestellt, was insgesamt über 47 Mio. EUR ausmacht. Im Rahmen des Bildungsprojekts des CCTE-Programms wurde allen in Betracht kommenden Begünstigten des CCTE-Programms unabhängig von Alter und Schulstufe am 30. November 2020 eine Aufstockung von 85 TL als einmalige Zahlung gewährt. Insgesamt haben 535 000 Kinder von dieser zusätzlichen Aufstockung profitiert. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer landesweiten Aktion, die vom Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) gemeinsam mit der Generaldirektion für Migrationssteuerung (DGMM) durchgeführt wurde, Bargeldhilfe für 20 000 Haushalte, die nicht als ESSN-Begünstigte in Betracht kamen mit einem Beitrag von 8 Mio. EUR aus humanitären Mitteln außerhalb der Fazilität geleistet. Im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise lag der Schwerpunkt der COVID-19-Hilfe auf der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, Online- und Fernunterricht, Arbeitsvermittlung und psychosozialer Unterstützung.

2.Funktionsweise der Fazilität 

Die Fazilität ist ein Koordinierungsmechanismus, der die rasche, wirksame und effiziente Bereitstellung von EU-Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei ermöglicht. Die Fazilität gewährleistet den optimalen Einsatz der bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU – für humanitäre Hilfe und/oder Entwicklungshilfe –, sodass den Bedürfnissen der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen werden kann. 19

Der Lenkungsausschuss der Fazilität macht strategische Vorgaben zu den Prioritäten, der Art der zu unterstützenden Maßnahmen, den zuzuweisenden Beträgen und den zu nutzenden Finanzierungsinstrumenten sowie gegebenenfalls zu den Auflagen, die von der Türkei im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei vom 29. November 2015 (im Folgenden „Gemeinsamer Aktionsplan“) einzuhalten sind. 20 Am 5. November 2020, im fünften Jahr der Umsetzung der Fazilität, fand eine Sitzung des Lenkungsausschusses statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde diese Sitzung virtuell abgehalten.

Die wichtigsten Grundsätze für die Umsetzung der Fazilität sind Geschwindigkeit, Effizienz und Wirksamkeit bei gleichzeitiger Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung. Auch die Nachhaltigkeit der Maßnahmen der Fazilität und die Mitverantwortung der türkischen Behörden sind von großer Bedeutung. Die Schwerpunkte der Unterstützung wurden auf der Grundlage einer umfassenden unabhängigen Bedarfsanalyse 21 mit besonderem Augenmerk auf benachteiligten Gruppen festgelegt. Die Bedarfsanalyse wurde 2018 aktualisiert. 22

Die Fazilität dient der Koordinierung der folgenden Finanzierungsinstrumente im Außenbeziehungsbereich 23 : humanitäre Hilfe 24 , Europäisches Nachbarschaftsinstrument 25 , Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit 26 , Instrument für Heranführungshilfe (IPA) 27 und Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt 28 . Die aus dem Haushalt der Union finanzierten Maßnahmen werden im Einklang mit den Finanzvorschriften durchgeführt, die sowohl für die direkte als auch für die indirekte Mittelverwaltung gelten.

Die Durchführung der Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Türkei die Verpflichtungen des Gemeinsamen Aktionsplans und die Erklärung strikt einhält.

3.Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung

Das über die Fazilität koordinierte Gesamtbudget beläuft sich auf 6 Mrd. EUR, die in zwei Tranchen bereitgestellt werden. Die Durchführung der Projekte im Rahmen der ersten Tranche läuft bis spätestens Mitte 2021 und im Rahmen der zweiten Tranche bis spätestens Mitte 2025 (die meisten Projekte werden früher abschlossen). Bis Ende 2020 wurden alle operativen Mittel im Rahmen beider Tranchen gebunden und vertraglich vergeben.

Aufgrund der COVID-19-Krise wurde die Durchführungsfrist für Projekte im Rahmen der Sondermaßnahme 2016 in Höhe von 1,6 Mrd. EUR ausnahmsweise bis Juni 2023 verlängert, damit die erklärten Ziele für alle betroffenen Projekte erreicht werden können.

Von der ersten Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR stammten 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 2 Mrd. EUR waren bilaterale Beiträge der Mitgliedstaaten. 29 Für die zweite Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR wurden 2 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 1 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. 30  

Von den EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2016-2017 wurden im Jahr 2016 250 Mio. EUR und im Jahr 2017 750 Mio. EUR mobilisiert. Von den EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Mrd. EUR für 2018-2019 wurden 2018 550 Mio. EUR mobilisiert, während der Restbetrag 2019 bereitgestellt wurde.

Der Beitrag der Mitgliedstaaten zur ersten Tranche der Fazilität belief sich auf 677 Mio. EUR im Jahr 2016, auf 847 Mio. EUR im Jahr 2017, auf 396 Mio. EUR im Jahr 2018 und auf 80 Mio. EUR im Jahr 2019. Zur zweiten Tranche trugen die Mitgliedstaaten 2018 68 Mio. EUR, 2019 202 Mio. EUR und 2020 265 Mio. EUR bei, die verbleibenden Zahlungen sind für den Zeitraum bis 2023 geplant. Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii der Haushaltsordnung direkt in den EU-Haushaltsplan eingestellt und den Haushaltslinien für das Instrument für Heranführungshilfe und das Instrument für humanitäre Hilfe zugewiesen.

Das Verhältnis zwischen den von den Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen in die Fazilität und den durch diese Beiträge finanzierten Auszahlungen aus der Fazilität ist weiterhin zufriedenstellend.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurden 19,5 Mio. EUR als Reserve für die mögliche Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung eines Zustroms neuer Flüchtlinge aus Syrien im Jahr 2019 zurückgestellt. Da die Reserve im Jahr 2019 nicht genutzt wurde, wurde dieser Betrag im Jahr 2020 für Gesundheits- und Schutzmaßnahmen eingesetzt, wodurch die Programmierung der zweiten Tranche abgeschlossen wurde.

Die Kommission hat die humanitäre Hilfe auch über die im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Mittel hinaus fortgesetzt. Insgesamt wurden bisher 585 Mio. EUR 31 zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen in der Türkei außerhalb der Fazilität bereitgestellt. Dies umfasst zunächst 50 Mio. EUR für humanitäre Hilfe, die die Kommission im April 2020 aus dem jährlichen Budget für humanitäre Hilfe zugewiesen hat, um die Hilfe in den Bereichen Schutz, Gesundheit und Bildung in Notsituationen fortzusetzen, sowie weitere 50 Mio. EUR, die im November 2020 für die Fortführung der genannten Projekte bereitgestellt wurden. Außerdem hat die Haushaltsbehörde im Juli 2020 im Rahmen eines Berichtigungshaushaltsplans weitere 485 Mio. EUR genehmigt und zugewiesen, um zwei Vorzeigeprojekte der Fazilität fortzuführen, nämlich das soziale Sicherheitsnetz für Notfälle (ESSN) und das Programm an Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (CCTE).

Bis zum 31. Dezember 2020 hat die Kommission sämtliche operativen Mittel der Fazilität vertraglich vergeben. Von den insgesamt 6 Mrd. EUR waren über 4 Mrd. EUR ausgezahlt worden.

4.Umsetzung der Fazilität

Die Fazilität wird zur Finanzierung von Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe eingesetzt. Im Rahmen der ersten Tranche wurden für diese beiden Komponenten rund 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,6 Mrd. EUR zugewiesen. Da kein Ende der Syrien-Krise in Sicht ist, liegt der Schwerpunkt bei den Maßnahmen im Rahmen der zweiten Tranche zunehmend auf sozioökonomischer Unterstützung und der Schaffung von Existenzgrundlagen. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 1,04 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe und 1,9 Mrd. EUR für Entwicklungshilfe bereitgestellt. 32

Für die Fazilität insgesamt stellt sich die Aufschlüsselung der Mittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe wie folgt dar:

Nähere Einzelheiten sind der Online-Projektübersicht 33 zu entnehmen.

Die Programmierung der Fazilität wurde im Dezember 2019 abgeschlossen, und bis Ende 2020 wurden sämtliche operativen Mittel in Höhe von 6 Mrd. EUR vertraglich vergeben, wovon 4,072 Mrd. EUR ausgezahlt wurden.  

Es sei darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Fazilität geleistete Hilfe projektbezogen ist. Die Auszahlungen hängen von den Fortschritten bei der Durchführung der Maßnahmen ab.

Besondere Aufmerksamkeit gilt nicht-syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden. Bei den aus der Fazilität finanzierten Maßnahmen werden stets auch die lokalen Gemeinschaften einbezogen, die Flüchtlinge aufgenommen haben.

Die humanitäre Hilfe richtet sich an die bedürftigsten Flüchtlinge, um ihnen in vorhersehbarer und würdevoller Weise die Deckung ihrer Grundbedürfnisse zu ermöglichen und ihnen Schutz zu bieten. Sie dient auch der Schließung von Versorgungslücken in den Bereichen Gesundheit und Bildung in Notsituationen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Hilfsorganisationen und Partnern. Die humanitäre Hilfe der EU stützt sich auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2007 34 , nach dem sich die EU als Akteur der humanitären Hilfe zu den humanitären Grundsätzen Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gemäß Artikel 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe 35 bekennt. 36  

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität (erste und zweite Tranche) werden insgesamt 65 Projekte von 21 Partnern durchgeführt. Diese Projekte umfassen Maßnahmen in den Bereichen Grundbedürfnisse, Schutz, Bildung und Gesundheit zugunsten der bedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei. Im Rahmen der ersten Tranche wurden rund 1,4 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe zugewiesen und vertraglich vergeben und 1,3 Mrd. EUR wurden ausgezahlt, während im Rahmen der zweiten Tranche 1,04 Mrd. EUR vertraglich vergeben und 964 Mrd. EUR bis 31. Januar 2021 ausgezahlt wurden.

Die Entwicklungshilfe soll den längerfristigen Bedarf in den Bereichen Gesundheit, Bildung und sozioökonomische Entwicklung von Flüchtlingen decken, insbesondere was den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, die Existenzsicherung und die kommunale Infrastruktur betrifft. Diese Hilfe konzentriert sich auch auf bedürftige Gruppen und alle Maßnahmen umfassen eine geschlechterspezifische Dimension, z. B. den Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und einen besseren Zugang zur Betreuung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

Die Durchführung von 26 Projekten im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität, die aus Mitteln der ersten Tranche finanziert werden, kam weiter gut voran. Von diesen Projekten wurden 15 im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (EUTF) mit einem Gesamtbudget von 293 Mio. EUR durchgeführt; dieser Betrag kam zu den Mitteln hinzu, die direkt über das Instrument für Heranführungshilfe verwaltet werden. 37

Von den insgesamt 3,5 Mrd. EUR, die im Rahmen der beiden Tranchen der Fazilität für die Entwicklungshilfe bereitstanden, wurden bereits 1,75 Mrd. EUR an die Durchführungspartner ausgezahlt. 38 Im Rahmen der zweiten Tranche wurden die zugewiesenen 1,9 Mrd. EUR im Dezember 2020 vollständig vertraglich vergeben, wovon bis Ende Februar 418 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität gibt es 16 neue Verträge.

Maßnahmen der Fazilität pro Schwerpunktbereich

Bei der Programmierung und Durchführung der im Rahmen beider Tranchen der Fazilität finanzierten Hilfe sind in den einzelnen Schwerpunktbereichen folgende Fortschritte zu verzeichnen:

Bildung

Im Rahmen der Fazilität wurden mehr als 1,5 Mrd. EUR für den Schwerpunktbereich Bildung bereitgestellt, darunter 545 Mio. EUR 39 für die Bildungsinfrastruktur.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurden mehr als 181 Mio. EUR für Bildung bereitgestellt. Das CCTE-Programm wird weiterhin erfolgreich umgesetzt und unterstützt die Einschulung und den Schulbesuch von Flüchtlingskindern durch monatliche Zahlungen an Flüchtlingsfamilien, die an die Bedingung geknüpft sind, dass die Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Die Unterstützung der Fazilität für das CCTE-Programm endete im Oktober 2020. Das CCTE-Programm kann jedoch bis Anfang 2022 fortgesetzt werden, da die EU-Haushaltsbehörde im Juli 2020 eine Aufstockung um 85 Mio. EUR im Rahmen des Berichtigungshaushalts beschlossen hat. Bis Dezember 2020 wurden fast 670 000 Kinder mindestens einmal durch das CCTE-Programm unterstützt, sodass das Programm 90 % allen Flüchtlingskindern zugutekommt, die in der Schule eingeschrieben sind. Aus den Mitteln für humanitäre Hilfe wurden auch die nichtformale Bildung (Programme für schnelleres Lernen) und die Einschulung von Kindern, die keine Schule besuchen, im Rahmen der ersten und zweiten Tranche der Fazilität unterstützt.

In Bezug auf die im Rahmen der Fazilität geleistete Entwicklungshilfe wurde gegen Ende des zweiten Quartals 2019 mit der Umsetzung einer direkten Finanzhilfe (PIKTES 40 ) an das Ministerium für Nationale Bildung (MoNE) in Höhe von 400 Mio. EUR begonnen, um die Bemühungen des Ministeriums zur Verbesserung der Integration und des Zugangs zu hochwertiger Bildung für syrische Kinder zu fördern. Bis Ende Juni 2020 waren 686 581 syrische Kinder im Rahmen von PIKTES für das Schuljahr 2019-2020 eingeschult worden. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Einführung der frühkindlichen Bildung (Early Childhood Education, ECE) gemacht. Insgesamt wurden 115 133 Kinder unterstützt, wobei sich die Anzahl der syrischen Flüchtlingskinder und Kinder aus der Aufnahmegesellschaft ungefähr die Waage hält. Die Zahl der syrischen Kinder und Jugendlichen, die Nachhol- und Förderunterricht absolvierten, stieg von 80 243 auf 90 233. Was die Unterstützung der Lehrkapazitäten des Bildungssystems betrifft, so wurden insgesamt 3954 Lehrkräfte durch Gehälter oder andere finanzielle Anreize unterstützt und 177 019 Lehrkräfte wurden geschult, damit sie auf die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingskindern eingehen können. Im zweiten Quartal 2020 lag der Schwerpunkt der Lehrerausbildung auf Fernunterricht, psychosozialer Unterstützung für syrische Kinder und der Verbesserung der Kommunikation mit Kindern und Familien während der Pandemie. Im Juni 2020 erhielten 3886 PIKTES-Lehrkräfte Online-Schulungen mit dem Schwerpunkt auf Fernunterricht zur Unterstützung des Wohlbefindens der Kinder während der Pandemie und zur Durchführung des EBA-Live-Unterrichts 41 .

Das Programm für schnelleres Lernen, das gemeinsam von Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children's Fund, UNICEF) und dem MoNE im Rahmen der humanitären Hilfe durchgeführt wird, verzeichnete gute Fortschritte: Bis Januar 2020 waren 19 881 Schülerinnen und Schüler eingeschult worden. Auch die Bereitstellung von Stipendien zur Unterstützung der Hochschulbildung kam voran. Bis Juni 2020 wurden bis zu 1332 Stipendien für den Besuch von Hochschulen an Flüchtlinge vergeben, davon 19 für Flüchtlingskinder mit Behinderung. Im Rahmen der Fazilität wurde die Bildungsinfrastruktur weiterhin gefördert und die Überfüllung von Schulen verringert. Über 3900 Bildungseinrichtungen (einschließlich ECE-Einrichtungen) wurden bis Juni 2020 aufgerüstet. Die meisten Aufrüstungen betrafen die Renovierung und/oder Ausstattung von 2120 Vorschulen. Bis Ende Dezember 2020 stieg die Zahl der neu gebauten Schulen von 40 auf 102. Rund 260 Schulen befinden sich derzeit im Bau. Darüber hinaus wird im Zuge eines mit 40 Mio. EUR ausgestatteten Projekts für saubere Energie, das im Rahmen der ersten Tranche vertraglich vergeben wurde, die Energieversorgung von 120 Schulen durch zwei Solaranlagen und dachmontierte Solarpaneele sichergestellt. Die Dachmontage für drei Schulen ist abgeschlossen. Die negativen Auswirkungen der COVID-19-bezogenen Maßnahmen auf den Bausektor machten eine Verlängerung der Durchführungsfrist bis Mitte 2023 erforderlich.

Schutz

Insgesamt wurden im Rahmen der Fazilität rund 211 Mio. EUR für den Schutz bereitgestellt, hauptsächlich über Projekte im Rahmen der humanitären Komponente.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurden die Registrierung und Überprüfung von Flüchtlingen mit dem Ziel unterstützt, ihren Status in der Türkei zu legalisieren und ihnen damit den Zugang zu Diensten zu erleichtern. Neben eigenständigen Schutzmaßnahmen, um Lücken zu schließen und auf spezifische Bedürfnisse und gefährdete Personen einzugehen, wurde der Schutz auch in die anderen Bereiche der humanitären Hilfsstrategie (Grundbedürfnisse, Gesundheit und Bildung) eingebunden. Das Gesamtziel ist es, die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen besser zu berücksichtigen, ihren Status zu legalisieren und sie mit einem breiteren Netzwerk von öffentlichen Diensten und Diensten der Vereinten Nationen bzw. von Nichtregierungsorganisationen in Kontakt zu bringen. Darüber hinaus umfassten die durch den EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise finanzierten Projekte die Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Gemeinschaftszentren und die weitere Überweisung schutzbedürftiger Flüchtlinge an angemessene Dienste.

Im Rahmen der Sondermaßnahme vom Juli 2019 wurde eine direkte Finanzhilfe an das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales in Höhe von 20 Mio. EUR bis Ende 2020 vertraglich vergeben. Das Projekt soll dazu beitragen, die Bereitstellung von auf Prävention und Schutz ausgerichteten sozialen Dienste für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge und Angehörigen der Aufnahmegemeinschaften zu verbessern. Es baut auf der bisher im Rahmen der Fazilität geleisteten humanitären Unterstützung auf und schlägt eine Brücke zwischen humanitärer Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit, wie es in den strategischen Leitlinien zur zweiten Tranche der Fazilität festgelegt ist.

Die direkte Finanzhilfe befindet sich in der Anfangsphase. Die Auswahl des Teams für technische Hilfe und die Einrichtung des Projektbüros sowie die Feinabstimmung der Projektdokumentation laufen. Es wurden regelmäßige Sitzungen zwischen der EU-Delegation und dem Personal der Außenstelle der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) eingeleitet, um den Übergang von der ersten zur zweiten Tranche der Fazilität zu überbrücken.

Gesundheit

Im Rahmen der Fazilität wurden 800 Mio. EUR für den Schwerpunktbereich Gesundheit bereitgestellt.

Die wichtigste Säule der Unterstützung durch die Fazilität ist das Projekt SIHHAT 1, das eine direkte Finanzhilfe in Höhe von 300 Mio. EUR an das türkische Gesundheitsministerium umfasst, um dieses in seinen Bemühungen zu unterstützen, 3,6 Millionen Flüchtlingen kostenfreien und gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bieten. Die Zahl der funktionsfähigen Gesundheitszentren für Migranten beträgt mittlerweile 177, und 3420 Gesundheitsfachkräfte syrischer Herkunft stehen derzeit auf der Gehaltsliste des Projekts. Das Tempo der Projektdurchführung bleibt zufriedenstellend und es werden greifbare Ergebnisse vor Ort erzielt. Im April 2020 wurde die Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 4,7 Mio. EUR zur Deckung des COVID-19-bedingten Bedarfs freigegeben. Eine zweimonatige kostenfreie Verlängerung bis zum 31. Januar 2021 war erforderlich, um einige wichtige Maßnahmen vollständig umzusetzen. Parallel dazu wird im Rahmen des EUTF ein Projekt der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO), das zuvor im Rahmen der humanitären Komponente finanziert wurde, im Rahmen des EUTF fortgesetzt, und umfasst neben der Unterstützung von Ausbildungszentren für Migranten und Schulungen für syrisches medizinisches Personal auch die Zertifizierung syrischer Ärzte und Krankenschwestern für die Arbeit in den Gesundheitszentren für Migranten.

Das Folgeprojekt SIHHAT 2 (Unterstützung der Gesundheitsdienste für Migranten in der Türkei) (210 Mio. EUR) wurde im Dezember 2020 mit dem Gesundheitsministerium unterzeichnet, um eine Synchronisation mit dem Ende des SIHHAT 1-Projekts und die Fortführung der Gesundheitsdienste für Flüchtlinge bis Ende 2023 sicherzustellen. Im Dezember 2020 wurde mit der Entwicklungsbank des Europarats (Council of Europe Development Bank, CEB) ein Vertrag in Höhe von 90 Millionen EUR zur Beschaffung von ergänzender Gesundheitsinfrastruktur und -ausrüstung in kleinem Maßstab unterzeichnet. Die Laufzeit der Verträge für den Bau von zwei über die Fazilität finanzierten Krankenhäusern (insgesamt 90 Mio. EUR, mit der französischen Entwicklungsagentur (Agence Française de Développement, AFD) und der CEB) in den Provinzen Kilis und Hatay, die im Rahmen der ersten Tranche finanziert wurden, wird verlängert, um die aufgrund von COVID-19 verlorene Zeit bei der Durchführung zu berücksichtigen.

Die humanitären Partner betreiben immer noch eine begrenzte Anzahl von stationären und mobilen Diensten, um auf dringende und ungedeckte Gesundheitsbedürfnisse zu reagieren, insbesondere im Bereich der Physiotherapie und der physischen Rehabilitation. Einige spezialisierte Gesundheitsdienste wie psychische Gesundheitshilfe und psychosoziale Unterstützung wurden ab Dezember 2020 in das SIHHAT 1-Projekt integriert, während die meisten Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt bereits im Oktober 2019 in das SIHHAT 1-Projekt integriert wurden, im Einklang mit der Übergangsstrategie der Fazilität.

Bedenken bestehen nach wie vor in Bezug auf die Beschränkung der Gesundheitsfürsorge auf Impfungen und Notfalldienste für Flüchtlinge, die sich außerhalb ihrer ursprünglichen Registrierungsprovinz aufhalten oder noch keinen festen Aufenthaltsort gefunden haben. Dies wirkt sich negativ auf Flüchtlinge ohne festen Aufenthaltsort, Saisonarbeiter und in anderen Provinzen angesiedelte Flüchtlinge aus. Die Kommission verfolgt die politischen Entwicklungen aufmerksam und ist bestrebt, die betroffene Flüchtlingsbevölkerung über mobile Gesundheitsdienste im Rahmen der SIHHAT-Projekte zu erreichen.

Kommunale Infrastruktur

Im Rahmen der zweiten Tranche der Fazilität wurden 380 Mio. EUR für diesen Schwerpunktbereich bereitgestellt.

Im Anschluss an die im Dezember 2018 veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung wurde eine Reihe von Projekten vorläufig für eine Finanzierung im Rahmen der zweiten Tranche ausgewählt. Die Verhandlungen mit der AFD für einen ersten Vertrag wurden im Dezember 2019 erfolgreich abgeschlossen und eine Zusatzvereinbarung wurde im Dezember 2020 unterzeichnet. Ein zweiter Vertrag mit der Weltbank wurde im September 2020 unterzeichnet. Diese Projekte umfassen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von kommunalen Dienstleistungen in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Bewirtschaftung fester Abfälle in den am stärksten vom Flüchtlingszustrom betroffenen Gebieten. Darüber hinaus wurden Verhandlungen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen und ein Vertrag über 25 Mio. EUR für Freizeitinfrastrukturen als Beitrag zur Förderung des sozialen Zusammenhalts im Juli 2020 unterzeichnet. Der Bau einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage in Gaziantep wird im Wege eines im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) durchgeführten EUTF-Projekts fortgesetzt.

Grundbedürfnisse und sozioökonomische Unterstützung

Im Rahmen der Fazilität wurden mehr als 2,83 Mrd. EUR für Grundbedürfnisse und sozioökonomische Unterstützung bereitgestellt.

Die Maßnahmen in diesem Schwerpunktbereich zielen darauf ab, die Grundbedürfnisse der schutzbedürftigsten Flüchtlinge zu decken und ihre Resilienz und Eigenständigkeit zu stärken. Dies sollte einen schrittweisen Übergang von der Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu mehr Eigenständigkeit und besseren Möglichkeiten für die Existenzsicherung gewährleisten.

Über die im Rahmen der Fazilität geleistete Hilfe zur Deckung der Grundbedürfnisse haben mehr als 2,6 Millionen Flüchtlinge Unterstützung erhalten, die ihnen ermöglicht, in Würde zu leben. Der Großteil der Unterstützung wird über das ESSN bereitgestellt, ein Programm für humanitäre Sozialhilfe, über das monatlich uneingeschränktes, vielseitig einsetzbares Bargeld über ein Debitkartensystem an mittlerweile mehr als 1,8 Millionen bedürftige Flüchtlingsempfänger ausgegeben wird. Im Rahmen des jüngsten Vertrags mit dem Internationalen Verband des Roten Kreuzes/Roten Halbmonds für das ESSN 3 wurden diesem Vorzeigeprogramm bis Ende 2019 500 Mio. EUR an Mitteln innerhalb der Fazilität zugewiesen. Die derzeitige Unterstützung zur Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen in der Türkei im Rahmen des ESSN 3 soll im März 2021 enden. Mit einer Aufstockung um 400 Mio. EUR außerhalb der Fazilität, die von der Haushaltsbehörde im Juli 2020 als Teil des bereits erwähnten Berichtigungshaushaltsplans genehmigt wurde, ist die Fortführung der ESSN-Unterstützung bis mindestens Ende 2021 sichergestellt. 42

Im Einklang mit der Übergangsstrategie der Fazilität und angesichts des langwierigen Charakters der Syrien-Krise, lag der Schwerpunkt bei den Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität zunehmend auf sozioökonomischer Unterstützung und der Schaffung von Existenzgrundlagen. Um die Grundbedürfnisse der Bedürftigsten weiterhin zu unterstützen, unterzeichnete die Kommission mit dem Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste im Dezember 2020 einen Vertrag über eine direkte Finanzhilfe in Höhe von 245 Mio. EUR, um die Bereitstellung einer monatlichen finanziellen Unterstützung zu ermöglichen. Diese ist vergleichbar mit der Sozialhilfe, die bedürftige Personen im Rahmen des türkischen Sozialversicherungssystems erhalten. Nach einer Vorbereitungsphase sollen die Zahlungen an Begünstigte im Juli 2021 beginnen. Das Projekt sollte parallel zum ESSN laufen und Haushalte mit Alleinerziehenden, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen unterstützen. Die Auswahl des Projektleitungsteams ist fast abgeschlossen; die Einrichtung des Projektbüros und die Feinabstimmung der Projektdokumentation laufen. Es wurden regelmäßige Sitzungen zwischen der EU-Delegation und dem Personal der Außenstelle der GD ECHO eingeleitet, um die parallele Durchführung des ESSN und der direkten Finanzhilfe zu koordinieren.

Flüchtlingen wird weiterhin eine zusätzliche sozioökonomische Unterstützung angeboten, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit von Flüchtlingen zu erhöhen und sieht Berufsbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Sprachtraining, Berufsberatung, Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz und die Vereinfachung des Verfahrens zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis vor, was sowohl syrischen Flüchtlingen als auch den Aufnahmegemeinschaften zugutekommt. In Zusammenarbeit mit der türkischen Organisation für die Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen (KOSGEB) werden kleinere Zuschüsse an Start-ups und Unternehmen gewährt, die von syrischen Flüchtlingen oder Angehörigen der Aufnahmegemeinschaften gegründet wurden. Sie dienen zur Unterstützung der Unternehmer oder zur Finanzierung von Schulungen zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen. Ein weiteres derzeit von der Weltbank durchgeführtes Projekt dient zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung eines Modells des von Frauen geleiteten sozialen Unternehmertums, das sowohl bedürftigen syrischen Flüchtlingen als auch türkischen Frauen eine nachhaltige einkommensschaffende Tätigkeit ermöglicht. Die Projekte sollten bis spätestens Mitte 2025 dauern.

Im Anschluss an die Aufforderung zur Interessensbekundung für Durchführungspartner aus dem Jahr 2018 wurden im Dezember 2019 zwei Verträge mit Expertise France bzw. dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (International Centre for Migration Policy Development, ICMPD) unterzeichnet. Ziel dieser Verträge ist die Unterstützung von Start-ups sowie Kleinst- und Kleinunternehmen in Form von Mikrozuschüssen und unternehmerischem Coaching und Mentoring sowie Berufsbildung und Berufsausbildung. Im September 2020 unterzeichnete die Kommission vier zusätzliche Verträge mit der Weltbank für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit und die Kompetenzentwicklung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften, die Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und günstige Rahmenbedingungen für Unternehmenswachstum, -registrierung und -expansion zu schaffen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen im Landwirtschaftssektor zu fördern. Die Maßnahmen sind sowohl auf Flüchtlinge als auch auf die Aufnahmegemeinschaften ausgerichtet, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Vorurteile zu bekämpfen, die zu sozialen Spannungen führen. Die Unterzeichnung der vier Verträge erfolgte nach dem rechtzeitigen Abschluss eines neuen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Kommission und der Weltbank, in dem sämtliche von der EU finanzierten Maßnahmen geregelt sind. Darüber hinaus wurden im November bzw. Dezember 2020 zwei weitere Verträge mit der KfW unterzeichnet, und 2020 wurde zudem eine kleine Aufstockung des ICMPD-Projekts ausgehandelt, das mit Einsparungen aus der Aufforderung finanziert wurde.

Migrationsmanagement

Im Rahmen der ersten Tranche der Fazilität wurden in diesem Schwerpunktbereich mit insgesamt 80 Mio. EUR zwei Projekte finanziert.

Das erste Projekt leistete Unterstützung beim Ausbau der Kapazitäten der türkischen Küstenwache zur Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen. Das zweite Projekt zielte darauf ab, die DGMM in ihrem Management von Rückführungen aus der EU zu unterstützen. Mit dem Ende des zweiten Projekts im Dezember 2019 sind beide Projekte abgeschlossen.

Geschlechterfragen bei Projekten im Rahmen der Fazilität

Die Kommission ist entschlossen, den zweiten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung „Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016-2020“ und des dritten Aktionsplans für die Gleichstellung Together towards a gender equal world 2021-2025 (Gemeinsam für eine geschlechtergerechte Welt 2021-2025) zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung und der Rolle der Frau im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU vollständig umzusetzen. Die Förderung, der Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen stellen in diesem Kontext übergeordnete Prioritäten und Ziele der EU dar, an denen sich die Maßnahmen der Fazilität orientieren.

So ist die Gleichstellungspolitik der GD ECHO mit dem Titel Gender in Humanitarian Aid: different needs, adapted response (Die Geschlechterfrage in der humanitären Hilfe: unterschiedliche Bedürfnisse, angepasste Reaktion) aus dem Jahr 2013 Richtschnur für die Maßnahmen im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität. Dementsprechend werden die Partner aufgefordert, zu Beginn eines Programms geschlechtsspezifische Analysen durchzuführen, die Programmgestaltung und -durchführung an die unterschiedlichen Risiken und Chancen anzupassen, mit denen Geschlechtergruppen konfrontiert sind, und über die Ergebnisse anhand von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten Bericht zu erstatten.

Damit werden geschlechtsspezifische Fragen bei allen Projekten im Rahmen der Fazilität durchgängig berücksichtigt. Die über die Fazilität finanzierten Maßnahmen zielen darauf ab, die Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie Jungen und Mädchen zu fördern. Zu Überwachungszwecken werden nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben. Das Gender Mainstreaming wird mit gezielten Maßnahmen kombiniert, die entwickelt wurden, um Fortschritte in diesem Bereich zu gewährleisten. Im Rahmen der Fazilität erfolgt eine Zusammenarbeit mit Durchführungspartnern, die über solide Erfahrungen mit diesem Ansatz verfügen und in der Lage sind, einen entsprechenden Dialog mit den türkischen Behörden zu führen. Dazu gehören das Unicef, die Einheit der Vereinten Nationen für die Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women) und die Internationale Arbeitsorganisation (IAO).

5.Monitoring und Evaluierung

Das Monitoring- und Evaluierungssystem der Fazilität wird schrittweise eingeführt und kontinuierlich verbessert.

Ergebnisrahmen

Der Ergebnisrahmen der Fazilität spiegelt den strategischen Rahmen der Fazilität selbst sowie die im Rahmen der Fazilität durchgeführten konkreten Maßnahmen und deren logische Rahmen wider. Der erste Entwurf des Ergebnisrahmens wurde zwischen August 2016 und März 2017 in Abstimmung mit den wichtigsten Interessenträgern, einschließlich des Lenkungsausschusses der Fazilität, der einschlägigen türkischen Behörden und der zuständigen Kommissionsdienststellen, ausgearbeitet. Dem Lenkungsausschuss wurde im März 2017 ein erster und im Herbst 2018 ein aktualisierter Entwurf vorgelegt.

Im April 2019 leitete das Sekretariat der Fazilität den Überarbeitungsprozess des Ergebnisrahmens der Fazilität ein, um ihn zu aktualisieren und mit der überarbeiteten Strategie der Fazilität und den im Rahmen der zweiten Tranche finanzierten Schwerpunktbereichen abzustimmen. Ziel war es, die Kohärenz und Variation der Ergebnisindikatoren im Rahmen der beiden Tranchen zu überprüfen und eine Leistungs- und Ergebnisberichterstattung sowohl auf Output-Ebene als auch auf Ergebnisebene für die Fazilität insgesamt zu ermöglichen. Der endgültige Entwurf des überarbeiteten Ergebnisrahmens, der in Abstimmung mit den Durchführungspartnern, einschließlich der einschlägigen türkischen Behörden, ausgearbeitet wurde, wurde dem Lenkungsausschuss vorgelegt. Die Berichterstattung zum überarbeiteten Ergebnisrahmen begann im Juli 2020.

Monitoring und Berichterstattung auf Ebene der Fazilität

Im Frühjahr 2017 wurde das Monitoring auf der Ebene der Fazilität eingeleitet. Die Monitoringdaten auf der Output-Ebene werden von den Durchführungspartnern entsprechend ihren Verpflichtungen im Rahmen der einzelnen Verträge erhoben. Monitoringdaten wurden zum ersten Mal im Mai 2017 angefordert, gefolgt von drei Berichtszyklen im Jahr 2017. Die Berichtszyklen wurden 2018, 2019 und 2020 fortgesetzt. Auf dieser Grundlage wurden alle zwei Jahre Monitoringberichte über die Fazilität veröffentlicht, wobei der jüngste Bericht den Zeitraum bis Juni 2020 abdeckt. 43 Die Berichterstattung zum überarbeiteten Ergebnisrahmen begann ab dem 1. Juli 2020 und 2020 wurden zwei Monitoring- und Berichtszyklen eingeleitet. Der nächste Halbjahresbericht sollte auf der Sitzung des Lenkungsausschusses im Juni 2021 vorgestellt werden.

Technische Unterstützung beim Monitoring

Im Mai 2017 nahm die Kommission einen ersten Durchführungsbeschluss über eine Unterstützungsmaßnahme zur Durchführung von Monitoring-, Evaluierungs-, Rechnungsprüfungs- und Kommunikationsaktivitäten im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei an. Dies ermöglichte die Bereitstellung technischer Hilfe zur Unterstützung des Monitorings sowohl auf Ebene der Maßnahmen/Verträge als auch auf Ebene der Fazilität. Der Vertrag über technische Hilfe beim Monitoring wurde im Januar 2018 unterzeichnet und wird derzeit ausgeführt. Er besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst die Unterstützung für das Monitoring und die Berichterstattung auf der Ebene der Fazilität. Dafür ist eine regelmäßige Überprüfung des Ergebnisrahmens, der Basis- und Zielwerte sowie der Indikatorberechnungsmethoden und der damit zusammenhängenden Leitlinien vorgesehen. Das Team für technische Hilfe ist auch damit beauftragt, dem Sekretariat der Fazilität dabei zu helfen, Primäranalysen der vierteljährlich erhobenen Monitoringdaten zu erstellen und die halbjährlichen Monitoringberichte der Fazilität auszuarbeiten. Der zweite Teil des Vertrags besteht in der Unterstützung der EU-Delegation bei der Überwachung der im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität finanzierten Maßnahmen/Verträge, einschließlich der Überprüfung von Daten durch regelmäßige oder Ad-hoc-Monitoringmissionen. Die Delegation benötigt aufgrund des Umfangs einiger Maßnahmen der Fazilität und der geografischen Verteilung der Aktivitäten Unterstützung bei den Vor-Ort-Kontrollen.

Bis Ende Dezember 2020 wurden 161 Monitoringmissionen abgeschlossen: Sechs ergebnisorientierte Monitoringmissionen (results oriented monitoring missions, ROM) wurden von ROM-Experten durchgeführt, das Team für technische Hilfe (SUMAF) unternahm 51 Missionen und die zuständigen Programmmanager der EU-Delegationen führten 104 Vor-Ort-Kontrollen/Monitoringmissionen durch. Gegenstand bei 68 % aller Monitoringmissionen waren die Verträge im Rahmen der direkten Verwaltung von IPA- und EUTF-Mitteln. 44

Im November 2019 nahm die Kommission eine zweite Unterstützungsmaßnahme an, um die im Rahmen der ersten Unterstützungsmaßnahme erzielten Ergebnisse zu ergänzen und fortzuführen. Das Monitoring der humanitären Komponente der Fazilität erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen. Das Monitoring aller im Rahmen der HIP finanzierten Maßnahmen erfolgte durch das Personal der GD ECHO vor Ort in der Türkei und das Regionalbüro der GD ECHO in Amman sowie im Rahmen von Monitoringbesuchen durch Mitarbeiter der zentralen Dienststellen. Im Vergleich zu 2019 wurden aufgrund der COVID-19-Einschränkungen weniger Monitoringmissionen durchgeführt. Bis Ende Februar 2021 wurden 52 Monitoringmissionen auf Projektebene durchgeführt. Von den 52 Monitoringmissionen erfolgten 30 aus der Ferne über Online-Plattformen und 22 im Wege von Vor-Ort-Besuchen.

Evaluierung

Die Evaluierung der Maßnahmen der Fazilität findet auf drei verschiedenen Ebenen statt: Evaluierungen auf Maßnahmenebene, Evaluierung von Fazilität-Portfolios und sonstige Evaluierungen im Zusammenhang mit der Fazilität. Fünf Evaluierungen auf Maßnahmen- und Portfolioebene sowie sechs Evaluierungen im Zusammenhang mit der Fazilität wurden entweder abgeschlossen oder laufen derzeit. Im Dezember 2018 leitete die Kommission die strategische Halbzeitevaluierung der Fazilität ein, die im März 2019 begann. Ziel ist es, den im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Beitrag zu den Schwerpunktbereichen Bildung, Gesundheit, sozioökonomische Unterstützung und Migrationsmanagement im Zeitraum 2016-2019/2020 zu bewerten. Damit soll den zuständigen Kommissionsdienststellen, dem Lenkungsausschuss der Fazilität, anderen interessierten Kreisen und der breiten Öffentlichkeit eine unabhängige Gesamtbewertung der Fazilität an die Hand gegeben werden, wobei den Zwischenergebnissen der Fazilität, gemessen an den gesteckten Zielen, besondere Aufmerksamkeit gilt. Zweck der Evaluierung ist auch, gewonnene Erkenntnisse zu erfassen und umsetzbare Empfehlungen zur Verbesserung der derzeitigen und möglichen künftigen Maßnahmen auszusprechen. Der abschließende Evaluierungsbericht sollte auf der Sitzung des Lenkungsausschusses im Juni 2021 vorgestellt werden.

6.Rechnungsprüfung

Nach der Veröffentlichung des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs über die Fazilität 45 im November 2018 setzt die Kommission ihre Empfehlungen weiter um. Bei allen Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung einer Übergangsstrategie, die Komplementarität der im Rahmen der Fazilität eingesetzten Instrumente und die Senkung der indirekten Unterstützungskosten, waren gute Fortschritte zu verzeichnen.

7.Kommunikation und Sichtbarkeit

Seit der Einrichtung der Fazilität sind Sichtbarkeit und Kommunikation von zentraler Bedeutung. Die Fazilität spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht zu zeigen, dass die EU die Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei tatkräftig unterstützt. Die Kommunikationsstrategie 2017 bildet weiterhin den allgemeinen Rahmen für Kommunikationsmaßnahmen und hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der über die Fazilität finanzierten Maßnahmen zu verbessern.

Veranstaltungen und Feierlichkeiten

Im Jahr 2020 wurden die meisten Präsenzveranstaltungen und -feierlichkeiten aufgrund von COVID-19 entweder über Online-Medien oder in Form von Webinaren abgehalten wurden. Dabei handelte es sich um Festivals, Abschlussfeiern, Veranstaltungen zur Eröffnung von Projekten, Seminare und Konferenzen, die allesamt virtuell abgehalten wurden (über Online-Medien oder in Form von Webinaren). Im Jahr 2020 fanden mehrere hochrangige Besuche in Gaziantep, Kilis und Kayseri statt. Im Rahmen eines Projekts, das von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen im Oktober in Izmir eröffnet wurde, kamen Landwirte mit EU-Vertretern zusammen. Das Jahr endete mit der feierlichen Unterzeichnung der letzten acht Verträge im Rahmen der Fazilität, an der mehrere Durchführungspartner sowie das Büro des türkischen Vizepräsidenten teilnahmen. 46 Die humanitären Partner der EU führten verschiedene digitale Kommunikationsmaßnahmen in ganz Europa durch, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Unterstützung der EU für Flüchtlinge in der Türkei zu informieren.

Im März 2020 wurde im Rahmen des Welternährungsprogramms eine Ausstellung im Europäischen Parlament mit dem Titel Colours of Hope (Farben der Hoffnung) eröffnet. Wegen der COVID-19-Pandemie war die Ausstellung nur für Zugangsberechtigte zum Europäischen Parlament zugänglich, aber die Ausstellungsstücke wurden auch in den sozialen Medien gezeigt. Im Dezember 2020 brachten die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies, IFRC) und die GD ECHO die digitale Kommunikationskampagne Power To Be 47 (Die Kraft zu sein) über das ESSN auf den Weg. Bis Januar 2021 hatte die Kampagne über 16 Millionen Menschen in Österreich, Frankreich, Rumänien, Spanien und der Türkei erreicht. Die Kampagne soll im ersten Quartal 2021 fortgesetzt werden. Im Rahmen der digitalen Unicef-Kampagne I choose education (Ich entscheide mich für Bildung), die insgesamt über 24 Millionen Menschen erreichte, wurde für das CCTE-Programm in sechs EU-Ländern geworben.

Medienpräsenz

Die im Rahmen der Fazilität geleistete humanitäre Hilfe war 2020 in über 80 wichtigen internationalen Print- und Ton-/Bildberichten präsent. Der Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement unternahm im März 2020 gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Josep Borrell einen Besuch in der Türkei. Kommissar Lenarčič besuchte humanitäre Hilfsprojekte in Gaziantep und Kilis. Eine Pressekonferenz in Gaziantep mündete in Berichten in fünf überregionalen Tageszeitungen und Presseagenturen sowie in rund 80 digitalen Medien.

Die Nutzung von audiovisuellem Material zur Präsentation der Tätigkeiten der Fazilität war ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Kommunikationsstrategie. COVID-19 hat jedoch die Kommunikationspläne der Kommission und der Durchführungspartner stark beeinträchtigt, weshalb sie angepasst werden mussten. Die Durchführungspartner wurden dazu ermutigt, in Form von Videos mit aus dem Leben gegriffenen Geschichten über die Verwirklichung ihrer Projekte zu berichten. Zwischen Januar 2020 und Februar 2021 wurden über 40 Videos über die im Rahmen der Fazilität durchgeführten Maßnahmen erstellt. Die Informations- und Kommunikationsteams der EU-Delegation und der für die Türkei zuständige Stelle der GD ECHO betreiben eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit über Projekte der Fazilität. Wichtige internationale Sender wie TRT World, Fox TV, Anadolu Agency u. a. berichten umfassend über diese Projekte.

8.Schlussfolgerung und nächste Schritte

Bei der Umsetzung der Fazilität wurden 2020 bedeutende Fortschritte erzielt. Sämtliche operativen Mittel der Fazilität wurden vertraglich vergeben, und es wurden mehr als 4 Mrd. EUR ausgezahlt. Über die Fazilität wurde weiterhin dringend benötigte Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitgestellt.

Der Europäische Rat bestätigte auf seiner Tagung im Dezember 2020, dass die EU bereit sein wird, weiterhin finanzielle Unterstützung für die syrischen Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitzustellen, und der Europäische Rate ersuchte die Kommission im März 2021, einen Vorschlag für die weitere Bereitstellung von Finanzmitteln für syrische Flüchtlinge in der Türkei sowie in Jordanien, im Libanon und in anderen Teilen der Region vorzulegen.

Zu den nächsten Schritten zählen:

·weitere wirksame Umsetzung aller Projekte für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften im Einklang mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung;

·Fertigstellung der Halbzeitevaluierung sowie Weiterverfolgung und Umsetzung der im Rahmen dieser Evaluierung ausgesprochenen Empfehlungen;

·weitere Durchführung von fazilitätsbezogenen Kommunikationsmaßnahmen;

·Organisation von Sitzungen der Lenkungsausschüsse der Fazilität im Frühjahr und Herbst 2021;

·Erwägung von Optionen für die weitere Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei.

(1)

Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus – die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 vom 10. Februar 2016.

(2)

  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017DC0130&from=EN  

(3)

  https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-91-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF  

(4)

  https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2019/DE/COM-2019-174-F2-DE-MAIN-PART-1.PDF  

(5)

  https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2020:0162:FIN:DE:PDF  

(6)

  https://en.goc.gov.tr/temporary-protection27

(7)

  https://www.unhcr.org/tr/en/unhcr-turkey-stats  

(8)

Eine Besonderheit des türkischen Asylsystems hängt damit zusammen, dass das Land das New Yorker Protokoll von 1967 zur Genfer Konvention von 1951 mit einem Vorbehalt unterzeichnet hat. Danach kann die große Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei keinen Flüchtlingsstatus im eigentlichen Sinne beantragen, sondern nur einen „bedingten Flüchtlingsstatus“. Als bedingte Flüchtlinge anerkannte Personen dürfen sich nur so lange im Land aufhalten, bis sie „in ein Drittland umgesiedelt“ werden.

(9)

  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

(10)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021JC0008&from=EN

(11)

https://www.consilium.europa.eu/media/47346/1011-12-20-euco-conclusions-de.pdf

(12)

https://www.consilium.europa.eu/media/49005/250321-vtc-euco-statement-de.pdf

(13)

Beschluss 2016/C 60/03 der Kommission vom 10. Februar 2016 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und zur Änderung des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015.

(14)

  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11329-2018-INIT/en/pdf

(15)

Mittel, die im Zeitraum 2013-2015 zulasten der verschiedenen Außenfinanzierungsinstrumente mobilisiert wurden, insbesondere des Instruments für humanitäre Hilfe (HUMA), des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP), einschließlich einer Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen des EU-Treuhandfonds (EUTF) als Reaktion auf die Syrien-Krise durchgeführt wurden.

(16)

 Seit Beginn der Krise im Jahr 2011 hat die EU alle ihr zur Verfügung stehenden politischen und humanitären Instrumente zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung mobilisiert; insgesamt wurden 24,9 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe, Stabilisierungshilfe und Resilienzförderung bereitgestellt – https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/93313/node/93313_en .

(17)

Der Gesamtbetrag spiegelt sowohl die operativen Kosten, d. h. 581,7 Mio. EUR, als auch die Verwaltungskosten, d. h. 3,3 Mio. EUR, wider.

(18)

  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

(19)

Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015, Artikel 2 – Ziele der Fazilität.

(20)

Siehe Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 der Kommission.

(21)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/2016_needs_assessment_.pdf  

(22)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/updated_needs_assessment.pdf  

(23)

Die Beiträge des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) wurden auf das Instrument für Heranführungshilfe bzw. den EU-Treuhandfonds übertragen und in diesem Rahmen umgesetzt. Grundsätzlich wurden alle Beiträge der Fazilität zum EUTF (aus dem IPA und zu einem geringen Teil aus dem DCI) als nichthumanitäre Hilfe durchgeführt.

(24)

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).

(25)

Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27).

(26)

Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 44).

(27)

Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 11).

(28)

Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 1).

(29)

Die vollständige Aufteilung der Beiträge der Mitgliedstaaten ist abrufbar unter:  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/03/refugee-facility-for-turkey/ .

(30)

  https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/06/29/facility-for-refugees-in-turkey-member-states-agree-details-of-additional-funding/  

(31)

Der Gesamtbetrag spiegelt sowohl die operativen Kosten, d. h. 581,7 Mio. EUR, als auch die Verwaltungskosten, d. h. 3,3 Mio. EUR, wider.

(32)

Der Restbetrag von 60 Mio. EUR ist der administrativen und operativen Unterstützung der Umsetzung der Fazilität zugewiesen.

(33)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/facility_table.pdf

(34)

Gemeinsame Erklärung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten.

(35)

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe.

(36)

Die humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission stützt sich auf die jährlichen länderspezifischen Humanitären Durchführungspläne (Humanitarian Implementation Plans, HIP). Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und ihren Partnern im Bereich der humanitären Hilfe bilden die Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich mit internationalen Organisationen bzw. die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit Nichtregierungsorganisationen.

(37)

Die Mittel des Instruments für Heranführungshilfe werden im Rahmen der Fazilität im Einklang mit den Finanzvorschriften für Maßnahmen im Außenbereich gemäß Teil 2 Titel IV der Haushaltsordnung und den dazugehörigen Anwendungsbestimmungen verwaltet.

(38)

Dies umfasst auch Auszahlungen für Projekte, die aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise finanziert werden, aber dem EU-Haushalt noch nicht angelastet wurden.

(39)

Darunter 40 Mio. EUR aus dem Projekt für saubere Energie im Rahmen des EUTF (FRIT 1).

(40)

 Promoting Integration of Syrian Kids into the Education System (Förderung der Integration syrischer Kinder in das Bildungssystem).

(41)

 Educational Informatics Network (Netzwerk für Bildungsinformatik).

(42)

  https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200706IPR82727/meps-approve-EU585-million-to-support-syrian-refugees-in-neighbouring-countries  

(43)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/default/files/201022_fmr.pdf  

(44)

Kumulative Zahlen, Stand 2017.

(45)

  https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf

(46)

  https://www.avrupa.info.tr/en/pr/eu-completes-contracting-under-eur-6-billion-package-support-refugees-and-host-communities

(47)

  https://powertobe.ifrc.org/

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