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Document 52017DC0088

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Umsetzung des EU-Rechts im Bereich der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2010-2012 Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, der Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm, der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien, der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren

COM/2017/088 final

Brüssel, den 27.2.2017

COM(2017) 88 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzung des EU-Rechts im Bereich der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2010-2012

Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, der Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm, der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien, der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzung des EU-Rechts im Bereich der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2010-2012

1.EINLEITUNG

Dieser Bericht enthält Informationen über die Umsetzung der folgenden EU-Richtlinien zur Abfallwirtschaft im Zeitraum 2010-2012:

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL));

Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (die Klärschlamm-Richtlinie);

Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (die Deponie-Richtlinie);

Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie);

Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG-Richtlinie);

Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Text von Bedeutung für den EWR) (die Batterie-Richtlinie).

Dem Bericht liegen die Daten zugrunde, die von den Mitgliedstaaten als Antwort auf die Umsetzungsfragebögen übermittelt wurden. In Fällen, in denen die Mitgliedstaaten die angeforderten Daten nicht lieferten, stützt sich der Bericht auf andere verfügbare Datenquellen, wie z. B. Berichte der Europäischen Umweltagentur, Informationen von den Websites der Mitgliedstaaten und für vorhergehende Berichtszeiträume übermittelte Antworten. Ausführliche Informationen über die Umsetzung der einzelnen Richtlinien sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/environment/waste/reporting/index.htm .

2.Pünktlichkeit und Qualität der Berichterstattung

Von den 27 Mitgliedstaaten, die der Berichtspflicht unterliegen, 1 haben die meisten Antworten auf die Umsetzungsfragebögen für die Richtlinien eingereicht, die Gegenstand dieses Berichts sind. Die Mitgliedstaaten könnten ihren Berichtspflichten besser nachkommen, indem sie Berichte rechtzeitig vorlegen, alle Fragen beantworten und vollständige Angaben liefern. Anhang 1 enthält einen Überblick über die übermittelten Berichte.

Die Qualität und die Genauigkeit der Berichterstattung und der übermittelten Daten waren sehr unterschiedlich. Wiederholt wurden unklare, vage Angaben gemacht. So bezogen sich Antworten häufig nur auf nationale Rechtsvorschriften oder auf Antworten, die in früheren Berichtszeiträumen übermittelt worden waren, ohne weitere Angaben zur Umsetzung der Richtlinien vor Ort zu machen, auch wenn dies ausdrücklich verlangt wurde.

Bei der Bitte um Vorlage statistischer Daten und Daten bezüglich der Einhaltung der Zielvorgaben in den Richtlinien verwiesen die meisten Mitgliedstaaten auf die an Eurostat übermittelten Jahresberichte. 2

3.Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Die Mitgliedstaaten mussten die neue Abfallrahmenrichtlinie spätestens bis 12. Dezember 2010 umsetzen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hatten sie alle Mitgliedstaaten umgesetzt oder waren dabei, dies zu tun.

Im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum war das Siedlungsabfallaufkommen pro Kopf niedriger, die Deponierung von Siedlungsabfällen war rückläufig und der Recycling- und Verbrennungsanteil mit Energierückgewinnung war gestiegen. Ende 2012 hatte mindestens die Hälfte der Mitgliedstaaten das 2020-Ziel, 50 % der Haushalts- und ähnlichen Abfälle zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln, bereits erreicht oder übertroffen oder war auf einem guten Weg, die Vorgabe bis dahin zu erfüllen. Sieben Mitgliedstaaten teilten mit, dass sie die Zielvorgabe 2012 bereits erreicht hatten oder sogar darüber lagen. Sieben weitere Mitgliedstaaten berichteten, dass sie mehr als 40 % der Haushalts- und ähnlichen Abfälle zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt hatten.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten übermittelte Daten über die Verwertungsquoten von Bau- und Abbruchabfällen für 2010-2012. Vierzehn Mitgliedstaaten berichteten, dass sie die Zielvorgabe einer Verwertungsquote von 70 % bei Bau- und Abbruchabfällen bereits erreicht hatten.

Die meisten Mitgliedstaaten haben Abfallvermeidungsprogramme veröffentlicht. Acht Mitgliedstaaten waren noch dabei, ihre Abfallbewirtschaftungspläne gemäß den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie zu aktualisieren. Die Mitgliedstaaten haben die Grundsätze der erweiterten Herstellerverantwortung, der Entsorgungsautarkie und Nähe und das Verursacherprinzip zusammen mit den TEEP-Anforderungen 3 in nationales Recht und nationale Politiken übernommen.

In einigen Mitgliedstaaten, die noch immer weitgehend auf die Deponierung von Siedlungsabfällen zurückgreifen, bestehen erhebliche Defizite bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zur Abfallwirtschaft. Die Kommission hat ein gezieltes Beratungsangebot zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und Verwendung europäischer Gelder entwickelt, um diesen Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Abfallbewirtschaftung zu verbessern. 4

4.Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm

Die Klärschlamm-Richtlinie ist seit fast drei Jahrzehnten in Kraft, und ihre Durchführung verläuft nach wie vor problemlos. Seit dem letzten Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.

Während des Berichtszeitraums setzten nicht alle Mitgliedstaaten Klärschlamm für landwirtschaftliche Zwecke ein. In einigen Mitgliedstaaten findet Klärschlamm keine oder kaum Verwendung in der Landwirtschaft. Ein Mitgliedstaat gab in seinem Bericht an, mit der Verwendung von Klärschlamm für landwirtschaftliche Zwecke begonnen zu haben.

Alle Mitgliedstaaten haben entsprechende Infrastrukturen zur Schlammbehandlung geschaffen und berichteten über die Methoden zur Behandlung von Klärschlamm, bevor dieser in den Boden eingebracht wird.

Sehr unterschiedlich schneiden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Anforderung ab, Häufigkeiten für Probenahmen bei Böden festzulegen, auf denen Schlämme verwendet werden. Einige Mitgliedstaaten haben genau festgelegt, wann Böden nach erstmaliger Verwendung von Schlämmen analysiert werden sollten. Andere Mitgliedstaaten haben Probenahmeintervalle von 10 oder sogar 20 Jahren festgelegt. Wieder andere haben gar keine Häufigkeiten festgelegt und schreiben Bodenproben nur dann vor, wenn ein Überschreiten der Grenzwerte zu erwarten ist.

Die Daten, die von den Mitgliedstaaten zur Erzeugung und Verwendung von Schlämmen in der Landwirtschaft vorgelegt wurden, belegen, dass dies weiterhin eines der Haupteinsatzgebiete ist. Auch wenn die Erzeugung von Schlämmen zwischen 2010 und 2012, verglichen mit dem Zeitraum 2007-2009, um 2 % zurückging, wurde den Berichten der Mitgliedstaaten zufolge nahezu die gleiche Menge an Klärschlamm in der Landwirtschaft verwendet wie im vorigen Zeitraum.

Dies entspricht in etwa 45 % des erzeugten Schlamms.

5.Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

Die Deponie-Richtlinie ist seit langer Zeit in Kraft, und seit dem letzten Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.

Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung der Ablagerung auf Deponien ergriffen. Die Deponierung von Siedlungsabfällen in der EU-27 ist von insgesamt 96 055 Millionen Tonnen/193 kg pro Kopf im Jahr 2009 auf insgesamt 78 036 Millionen Tonnen/152 kg pro Kopf im Jahr 2012 zurückgegangen. Die durchschnittliche Deponierungsquote bezogen auf das Gesamtabfallaufkommen sank 2012 auf 32 %. Einige Mitgliedstaaten berichteten für 2012 Deponierungsquoten für Siedlungsabfälle von unter 5 %. In einer Reihe von Mitgliedstaaten ist die Deponierung mit Deponierungsquoten von mehr als 80 % des Gesamtabfallaufkommens jedoch nach wie vor das vorherrschende Abfallbehandlungsverfahren für Siedlungsabfälle. Diese Mitgliedstaaten müssen noch viel tun, um die Deponierung zu reduzieren.

Die meisten Mitgliedstaaten berichteten, dass die Deponierungsquoten bei biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen und anderen biologisch abbaubaren Abfällen Jahr für Jahr zurückgingen. Die Vollständigkeit der übermittelten Daten schwankt allerdings.

Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen für die Erfassung, Aufbereitung und Nutzung von Deponiegas ergriffen, um Belastungen und Gefahren zu minimieren.

Auch die Anforderung der Festlegung von Abfallakzeptanzkriterien wurde in nationales Recht umgesetzt, einschließlich technischer Anforderungen wie die Überwachung von Sickerwasser, Oberflächengewässern, Grundwasser und Gasemissionen. Daten über die praktische Umsetzung dieser Anforderungen durch Deponiebetreiber wurden jedoch nicht in allen Fällen übermittelt.

Fünfzehn Mitgliedstaaten berichteten, dass alle ihre Sondermülldeponien die Anforderungen der Richtlinie erfüllten und sieben berichteten, dass es bei ihnen noch nicht vorschriftsmäßige Mülldeponien gab. Elf Mitgliedstaaten berichteten, dass alle Deponien für nicht gefährlichen Abfall der Richtlinie entsprachen, und zehn berichteten, dass es bei ihnen noch nicht vorschriftsmäßige Mülldeponien gab. Zehn Mitgliedstaaten berichteten, dass alle Inertabfalldeponien der Richtlinie entsprachen, und acht berichteten, dass es bei ihnen noch nicht vorschriftsmäßige Mülldeponien gab.

Die Anzahl noch in Betrieb befindlicher, nicht vorschriftsmäßiger Mülldeponien für sämtliche Abfallströme (Sondermüll, nicht gefährlicher Abfall und Inertabfall) ist in bestimmten Mitgliedstaaten nach wie vor ein ernstes Problem. Dies war auch im vorigen Berichtszeitraum der Fall. Hier muss noch viel getan werden, um das Problem in den Griff zu bekommen.

6.Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie ist seit mehr als zwanzig Jahren in Kraft, und seit dem letzten Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.

Die Mitgliedstaaten haben durch verschiedene Maßnahmen Schritte zur Vermeidung von Verpackungsabfällen unternommen. Diese umfassen Abfallvermeidungsprogramme, Systeme der Herstellerverantwortung, steuerliche Maßnahmen, verursacherbezogene Abfallgebührensysteme (Pay-as-you-throw), umweltorientiertes Beschaffungswesen, Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Ökodesign und Maßnahmenpläne für Schlüsselindustrien. Zwischen 2010 und 2012 blieben Menge und Zusammensetzung von Verpackungen und Verpackungsabfällen stabil, jedoch stieg die Menge der in der EU-27 erzeugten Verpackungsabfälle in diesem Zeitraum den Berichten zufolge um 0,16 %.

Die meisten Mitgliedstaaten haben verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung ergriffen. Diese umfassen: Pfand- und Rücknahmesysteme für bestimmte Verpackungsarten; steuerliche Maßnahmen; Verpflichtungen, Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten zu müssen; die Förderung der Wiederverwendung im Rahmen von Abfallplänen und Abfallvermeidungsmaßnahmen sowie Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Einige Mitgliedstaaten haben neue Pfandsysteme eingeführt oder planen, solche einzuführen.

Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten hat die Zielvorgaben für den Gesamtanteil der Verwertung und stofflichen Verwertung von Verpackungsabfällen und die materialspezifischen Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung erreicht.

Im Großen und Ganzen haben sich die Ergebnisse der Mitgliedstaaten bei der Verwertung (von 76,3 % im Jahr 2010 auf 78,5 % im Jahr 2012) und bei der stofflichen Verwertung (von 63,3 % im Jahr 2010 auf 64,6 % im Jahr 2012) leicht verbessert.

Die meisten Mitgliedstaaten verpflichten die Hersteller, Verpackungsabfälle zu sammeln und der Verwertung und stofflichen Verwertung zuzuführen. Verpackungshersteller kommen ihren Verpflichtungen nach, indem sie ihre eigenen Rücknahmesysteme einrichten oder sich an einem System zur Rückgabe, Sammlung, Wiederverwendung, stofflichen Verwertung oder sonstigen Verwertung von Verpackungsabfällen beteiligen. Einige Mitgliedstaaten haben Fortschritte erzielt, indem sie bestehende kollektive Bewirtschaftungssysteme für Verpackungsabfälle erweitert oder zusätzliche Rücknahmesysteme eingerichtet und die Anzahl kollektiver Konformitätssysteme für Verpackungsabfälle erhöht haben.

Die meisten Mitgliedstaaten gaben an, nationale Normen für Höchstgehalte an Schwermetallkonzentrationen in Verpackungen festgelegt zu haben. Auf der Grundlage der Entscheidung 2009/292/EG der Kommission vom 24. März 2009 wurden Bedingungen festgelegt, unter denen die in der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten. Trotz der Verpflichtung, über das Funktionieren der in dieser Entscheidung vorgesehenen Regelung und die beim stufenweisen Verzicht auf zu hohe Schwermetallkonzentrationen enthaltende Kunststoffkästen und -paletten erzielten Fortschritte zu berichten, hat bislang kein Mitgliedstaat Informationen darüber vorgelegt.

7.Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG)

Die aktuelle Berichterstattung bezieht sich auf die alte EEAG-Richtlinie. Sie wurde mittlerweile durch die Richtlinie 2012/19/EU ersetzt.

Alle Mitgliedstaaten haben Rücknahmesysteme eingerichtet und Maßnahmen zur umweltgerechten Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Maßnahmen zur Finanzierung der Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechten Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten durch die Hersteller eingeführt. Darüber hinaus haben sie Maßnahmen eingeführt, durch die Hersteller verpflichtet werden, Verbraucher sowie Betreiber von EEAG-Behandlungsanlagen mit einschlägigen Informationen zu versorgen.

Zwischen 2010 und 2012 wurden mehr EEAG gesammelt, wiederverwendet/dem Recycling zugeführt und verwertet als während des vorigen Berichtszeitraums.

Die Zahl der in der EU-27 aus privaten Haushalten gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte stieg von 2,97 Millionen Tonnen Ende 2009 auf 3,02 Millionen Tonnen Ende 2012. In diesem Zeitraum erreichten 17 Mitgliedstaaten das Sammelziel von 4 kg EEAG aus privaten Haushalten pro Einwohner.

Die meisten Mitgliedstaaten erreichten die kategoriespezifischen Zielvorgaben der Richtlinie für Wiederverwendung/Recycling und Verwertung, wobei sich die Quoten über den Berichtszeitraum steigerten. Die höchsten Quoten wurden für Geräte der Unterhaltungselektronik und Haushaltskleingeräte berichtet. Bei den Geräten der Unterhaltungselektronik erreichten 26 Mitgliedstaaten die Zielvorgabe, 65 % wiederzuverwenden/zu recyceln und 75 % zu verwerten. Diese Mitgliedstaaten erreichten auch die Zielvorgabe, 50 % der Haushaltsgeräte wiederzuverwenden/zu recyceln und 70 % zu verwerten. Die Zahl der Mitgliedstaaten, die diese Zielvorgaben erreichten, lag etwas höher als in den vorigen Berichtszeiträumen, auch wenn die Liste der Mitgliedstaaten für die einzelnen Kategorien der EEAG unterschiedlich ausfällt. Die Zahl der Mitgliedstaaten, die die kategoriespezifischen Zielvorgaben für Wiederverwendung und Recycling erreichten, ging lediglich für einige wenige Kategorien von EEAG leicht zurück. 5

8.Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren

Die Mitgliedstaaten waren erstmalig verpflichtet, der Kommission über die Batterie-Richtlinie Bericht zu erstatten. Ein Vergleich mit dem vorigen Berichtszeitraum ist daher nicht möglich.

Alle Mitgliedstaaten haben die Anforderungen der Batterie-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Die meisten Mitgliedstaaten haben im Berichtszeitraum Rücknahmesysteme für Batterien und Akkumulatoren eingerichtet und einige wenige berichteten, dass sie noch dabei seien, diese Systeme vollständig in Betrieb zu nehmen. In den Mitgliedstaaten wurden Maßnahmen zur Behandlung und zum Recycling von Altbatterien und -akkumulatoren eingeführt.

Die Mitgliedstaaten teilten mit, dass sie eine Reihe von Maßnahmen getroffen hatten, mit denen vermieden werden soll, dass Altbatterien und -akkumulatoren auf Deponien entsorgt werden, wie z. B. Genehmigungssysteme und Übersichten für Abfallarten, deren Ablagerung auf Deponien verboten ist. Elf Mitgliedstaaten teilten mit, dass sie Maßnahmen getroffen hatten, die über die Verpflichtungen der Richtlinie hinausgehen. Diese umfassen Maßnahmen, mit denen die Entsorgung von Abfällen aus Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien und -akkumulatoren als gemischte Siedlungsabfälle möglichst gering gehalten werden soll, Sensibilisierungskampagnen in Schulen und Kommunen und die Einrichtung von Sammelstellen für die kostenlose Rücknahme.

Bis 26. September 2012 hatten 20 Mitgliedstaaten das Sammelziel von mindestens 25 % erreicht.

Vier Mitgliedstaaten teilten mit, eine Recyclingquote von 100 % und acht Mitgliedstaaten teilten mit, eine Recyclingquote zwischen 50 % und 99 % erreicht zu haben.

Neunzehn Mitgliedstaaten haben die Recyclingeffizienzraten für Blei-Säure-, Nickel-Kadmium- und andere Batterien/-Akkumulatoren erreicht und/oder übertroffen. Zwei Mitgliedstaaten erreichten diese Werte ausschließlich für Blei-Säure-Batterien/Akkumulatoren und/oder schnitten besser ab.

Zwei Mitgliedstaaten führten Altbatterien und -akkumulatoren in Drittländer aus. Eine Reihe von Mitgliedstaaten führte sie in andere Mitgliedstaaten aus, wobei dieser Punkt im Umsetzungsfragebogen nicht deutlich genug vermittelt wurde. Mitgliedstaaten ohne Behandlungs- oder Recyclinganlagen im Inland führten alle gesammelten Batterien und Akkumulatoren aus. Jedoch berichtete auch eine Reihe von Mitgliedstaaten mit Behandlungs- oder Recyclinganlagen im Inland, dass sie ihre Altbatterien und -akkumulatoren zur Behandlung in andere Länder ausgeführt hatten.

9.Schlussfolgerungen

Nicht alle Mitgliedstaaten kamen der Verpflichtung aus den Richtlinien nach, der Kommission über ihre Umsetzungsmaßnahmen in Dreijahresintervallen Bericht zu erstatten. Einige übermittelten keine Antworten auf den Umsetzungsfragebogen 2010-2012.

Die Antworten sind sehr unterschiedlich: Manche sind ausführlich und vollständig, andere hingegen nehmen lediglich Bezug auf nationale Rechtsvorschriften. Die meisten Mitgliedstaaten teilten mit, ob Maßnahmen in nationales Recht umgesetzt worden waren, gaben jedoch keine Stellungnahme dazu ab, ob sich Maßnahmen als wirksam erwiesen hatten oder zu Verbesserungen in der Praxis geführt hatten. Auch waren Antworten manchmal widersprüchlich. In einigen Fällen fehlten Daten. In anderen Fällen ließen die Antworten keinen Vergleich zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen den Ergebnissen des betreffenden Mitgliedstaats im vorigen und im aktuellen Berichtszeitraum zu.

In vielen Fällen lieferten die Antworten keine ausreichenden Angaben, die eine Bewertung des aktuellen Stands der Umsetzung der Richtlinien ermöglichen würden. So wurden z. B. in vielen Antworten einfach nationale Rechtsvorschriften oder Teile von Gesetzestexten angeführt, ohne weitere Angaben zur Umsetzung zu machen, oder es wurde lediglich auf Antworten zu Umsetzungsfragebögen für vorige Berichtszeiträume verwiesen, ohne die geforderten Angaben oder Informationen über die zeitliche Entwicklung der Situation zu liefern.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die von den Mitgliedstaaten erstellten dreijährigen Umsetzungsberichte nicht als wirksames Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien, ihrer Umsetzung und ihrer Auswirkungen erwiesen haben. Die Berichterstattung nimmt darüber hinaus viele Ressourcen in Anspruch und kann unter Umständen zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen.

Die objektivsten und genauesten Informationen zur Bewertung der im Bereich der Abfallwirtschaft in den Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse sind die Daten, die sie jedes Jahr zum Abfallaufkommen, zur Abfallsammlung, zu Abfallverwertung und -recycling, zur Deponierung und zur Erzeugung und Verwendung von Klärschlämmen vorlegen müssen. Sie sollten daher mehr tun, um die Qualität, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit solcher Daten zu verbessern. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, wäre die Durchführung eines Leistungsvergleichs in Bezug auf Berichterstattungsmethoden und die Einführung eines Berichts zur Überprüfung der Datenqualität, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung im Hinblick auf das Erreichen der in den Rechtsvorschriften festgelegten Ziele aktuelle und harmonisierte Methoden verwenden.

Diese Schlussfolgerungen werden in der jüngsten Überprüfung der Abfallpolitik und Abfallgesetzgebung aufgegriffen. 6 Darin schlägt die Kommission vor, die Bestimmungen, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, dreijährige Umsetzungsberichte vorzulegen, aufzuheben und die Überwachung der Einhaltung der Richtlinien ausschließlich auf solide statistische Daten zu stützen, welche die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich übermitteln müssen.



Anhang 1:    Antworten der Mitgliedstaaten auf die Umsetzungsfragebögen, die bei der Kommission vor Ende 2014 eingegangen sind

Mitgliedstaaten

Abfallrahmenrichtlinie
2008/98/EG

EEAG-Richtlinie
2002/96/EG

Deponie-Richtlinie
1999/31/EG

Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie
94/62/EG

Klärschlamm-Richtlinie
86/278/EWG

Batterie-Richtlinie
2006/66/EG

Belgien

-

+

+ 7

+

+

+

Bulgarien

+

+

+

+

+

+

Dänemark

+

-

+

-

-

-

Deutschland

+

+

+

+

+

+

Estland

+

+

+

+

+

+

Finnland

+

+

+

+

+

+

Frankreich

-

+

-

+

-

+

Griechenland

+

+

+

+

+

-

Irland

+

-

+

+

+

+

Italien

+

+

-

+

+

+

Kroatien

+
nicht erforderlich

nicht erforderlich

nicht erforderlich

+
nicht erforderlich

+
nicht erforderlich

nicht erforderlich

Lettland

+

+

+

+

-

-

Litauen

+

+

+

+

+

+

Luxemburg

+

-

+

+

+

+

Malta

+

+

-

+

+

+

Niederlande

-

+

+

+

+

+

Österreich

+

+

+

+

+

+

Polen

+

+

-

+

-

+

Portugal

+

+

+

-

+

+

Rumänien

+

-

+

-

-

+

Schweden

+

+

+

+

+

+

Slowakei

+

+

+

+

+

+

Slowenien

+

+

+

+

+

+

Spanien

+

+

+

+

+

+

Tschechische Republik

+

+

+

+

+

+

Ungarn

+

+

+

+

+

+

Vereinigtes Königreich

+

-

+

+

+

+

Zypern

+

-

+

+

+

+

EU-28: Eingegangene Antworten in Prozent (%)

89 %

(25/28)

75 %

(21/28)

82 %

(23/28)

89 %

(25/28)

82 %

(23/28)

86 %

(24/28)

Rechtzeitig: Bis zum 30.09.2013

Zwischen 1.11.2013 und 31.12.2014

Zwischen 1.10.2013 und 31.10.2013

Kein Bericht eingegangen bis 31.12.2014



Anhang 2:    Erzeugung und Behandlung von Abfällen

Siedlungsabfallaufkommen der jeweiligen Mitgliedstaaten (in Tausend Tonnen)

Quelle: EUROSTAT (Online-Datencode: t_env_wasst)

Behandlung von Siedlungsabfällen der jeweiligen Mitgliedstaaten (2012)

Quelle: EUROSTAT (Online-Datencode: t_env_wasst)

Wiederverwendung und Recycling von Haushaltsabfällen der jeweiligen Mitgliedstaaten

 

Quelle: Der Europäischen Kommission von den Mitgliedstaaten in Umsetzungsfragebögen 2010-2012 übermittelte Daten oder unter Verwendung des EDAMIS-Portals an EUROSTAT übermittelte Daten



Vorbereitung auf die Wiederverwendung und das Recycling von Haushaltsabfällen — Berechnungsmethode

Mitgliedstaat

Quoten für die Vorbereitung auf die Wiederverwendung und das Recycling von Haushaltsabfällen

Vom Mitgliedstaat angewandte Berechnungsmethode: 8

2010

2011

2012

Belgien

3

58 %

59 %

57 %

Bulgarien

3

29 %

32 %

-

Dänemark

1

-

-

53 %

Deutschland

4

63 %

63 %

-

Estland

2

-

27 %

27 %

Finnland

4

33 %

35 %

33 %

Frankreich

2

-

59 %

-

Griechenland

-

-

-

-

Irland

1

53 %

45 %

44 %

Italien

2

37 %

39 %

41 %

Kroatien

2

-

15 %

-

Lettland

4

16 %

18 %

18 %

Litauen

2

37 %

43 %

42 %

Luxemburg

3

51 %

50 %

-

Malta

1

-

23 %

24 %

Niederlande

2

48 %

48 %

48 %

Österreich

2

79 %

-

79 %

Polen

2

-

-

18 %

Portugal

2

19 %

19 %

22 %

Rumänien

-

-

-

-

Schweden

2

62 %

-

-

Slowakei

3

9 %

13 %

13 %

Slowenien

4

22 %

34 %

-

Spanien

4

29 %

27 %

-

Tschechische Republik

2

38 %

50 %

46 %

Ungarn

2

34 %

40 %

-

Vereinigtes Königreich

3

40 %

43 %

44 %

Zypern

2

20,3 %

22,4 %

-

Anmerkungen:

Zur Überprüfung der Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a der Abfallrahmenrichtlinie stehen den Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss 2011/753/EU 9 vier verschiedene Berechnungsmethoden zur Berichterstattung über ihre Wiederverwendungs- und Recyclingquoten für Siedlungsabfälle zur Verfügung. Die Unterschiede zwischen den Berechnungsmethoden ergeben sich aus den Abfallarten, für die sie jeweils wie folgt gelten:

Methode 1: Haushaltsabfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas

Methode 2: Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas und andere sortenreine Haushaltsabfälle oder ähnliche Abfallströme.

Methode 3: Haushaltsabfälle.

Methode 4: Siedlungsabfälle.

Quelle: Der Europäischen Kommission von den Mitgliedstaaten in Umsetzungsfragebögen 2010-2012 übermittelte Daten oder unter Verwendung des EDAMIS-Portals an EUROSTAT übermittelte Daten. 10



Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen der jeweiligen Mitgliedstaaten

Quelle: Der Europäischen Kommission von den Mitgliedstaaten in Umsetzungsfragebögen 2010-2012 übermittelte Daten oder unter Verwendung des EDAMIS-Portals an EUROSTAT übermittelte Daten. 11


Anhang 3: Klärschlamm

Klärschlammerzeugung und -verwendung in den jeweiligen Mitgliedstaaten, 2010-2012

Klärschlammproduktion durch Abwasseranlagen, Trockensubstanz (Tonnen/Jahr)

Klärschlammzufuhren in der Landwirtschaft

2010

2011

2012

2010

2011

2012

Bulgarien

49 757

51 388

59 261

13 644

17 561

21 241

Dänemark

131 900

Keine Daten

Keine Daten

79 140

Keine Daten

Keine Daten

Deutschland

1 774 793

1 836 952

1 742 920

610 249

600 270

580 031

Estland

27 950

27 780

22 796

14 100

16 030

12 536

Finnland

142 700

140 900

Keine Daten

7500

3800

Keine Daten

Frankreich

1 127 039

1 094 836

1 124 363

779 609

790 780

787 300

Griechenland

103 866

90 655

89 978

270

180

9358

Irland

89 991

85 648

72 429

82 670

57 699

68 329

Italien

839 725

851 760

654 024

248 215

299 159

274 095

Kroatien

21 315

18 570

19 457

546

681

954

Lettland

23 258

22 458

22 686

8131

5307

6740

Litauen

67 990

65 971

Keine Daten

15 517

15 877

Keine Daten

Luxemburg

7434

7852

8733

2738

3569

4292

Niederlande

523 744

513 786

510 000

23 853

20 708

20 000

Österreich *

117 471

119 069

34 798

33 076

113 248

13 029

Polen

533 400

567 300

562 000

98 200

112 000

123 000

Portugal ***

162 680

140 013

284 776

5646

23 087

29 171

Rumänien ****

138 850

124 500

Keine Daten

0

0

Keine Daten

Schweden

211 100

214 420

207 460

49 600

44 170

48 340

Slowakei

54 760

58 720

58 706

923

462

1140

Slowenien

29 996

26 808

26 171

3

0

2

Spanien

1 086 720

1 058 999

1 082 669

895 791

863 765

870 059

Tschechische Republik

162 724

163 739

162 217

27 253

20 562

35 542

Ungarn **

236 043

217 494

Keine Daten

24 580

22 322

Keine Daten

Zypern

7083

6815

6533

5294

3912

2756

Vereinigtes Königreich

1 422 024

1 434 710

1 152 327

1 067 672

1 074 424

834 202

*    Die Daten für 2011 enthalten keine Daten aus Niederösterreich.

**    Keine endgültigen Daten, da die abschließende Berechnung der Daten für 2011 noch läuft.

***    Es wurde ein durchschnittlicher Wert von 20 % Trockensubstanz zugrunde gelegt.

****    Für 2007-2009 verwendete Daten.



Anhang 4: Abfalldeponien

Tabelle 1: Anzahl der Deponien 2012

Mitgliedstaat

Gefährliche Abfälle

Nicht gefährliche Abfälle

Inertabfälle

Andere Abfälle

Belgien

7

31

14

1

Bulgarien

8

174

3

-

Dänemark

6

52

6

0

Deutschland

76

2643

1742

11 12

Estland

7

6

-

-

Finnland

22

90

4

-

Frankreich

-

-

-

-

Griechenland

2

74

-

2 13

Irland

0

36

5

45

Italien

-

-

-

-

Kroatien

nicht erforderlich

Lettland

1

11

-

-

Litauen

0

11

3

0

Luxemburg

0

2

11

0

Malta

0

-

-

-

Niederlande 14

22

22

22

-

Österreich

0

156

35

505 15

Polen

-

-

-

-

Portugal

2

63

4

0

Rumänien 16

105

105

105

-

Schweden

46

108

30

0

Slowakei

11

90

17

-

Slowenien

2

71

14

0

Spanien

14

206

170

-

Tschechische Republik

26

152

62

-

Ungarn

13

72

11

-

Vereinigtes Königreich

225

423

429

-

Zypern

1 17

119

2

-

EU27:

355 18

3719 19

2362 20

564



Tabelle 2: Restkapazitäten von Deponien für nicht gefährliche Abfälle 2012 (in 1000 Tonnen oder m3)

Mitgliedstaat

gefährliche Abfälle

nicht gefährliche Abfälle

Inertabfälle

andere Abfälle

Belgien

3354 t +

607 460 m3

8763 t +

16 385 m3

3992

2076,52

Bulgarien

3693

235 258

1439

0

Dänemark 21

463

692

260

0

Deutschland

54 800

455 200

184 100

7600

Estland

205 500

6200

0

0

Finnland

18 061

48 667

496

0

Frankreich

-

-

-

-

Griechenland

1,5 22

-

0

-

Irland

-

14 500

-

-

Italien

-

-

-

-

Kroatien

nicht erforderlich

Lettland

180

16 211

0

0

Litauen

0

1250 pro Jahr

106 pro Jahr

0

Luxemburg

0

1 160 127 m3

14 593 544 m3

0

Malta

0

-

-

-

Niederlande 23

-

39 690 m3

0

0

Österreich

0

38 900

5300

-

Polen

-

-

-

-

Portugal

1670

28 275

653

0

Rumänien 24

-

-

-

-

Schweden

7050

34 726

637

0

Slowakei

813

8964

-

0

Slowenien

75

6464

609

0

Spanien

5130 t +
80 000 m3

124 168 t + 53 307 000 m3

102 254

0

Tschechische Republik

8821

33 584

9830

0

Ungarn

185 pro Jahr

38 900

16 800

0

Vereinigtes Königreich

18 545

485 174

130 024

0

Zypern

-

-

-

0

EU-27

551 120 25

2 288 590 26

978 550 27

Quelle: Umsetzungsfragebögen 2010-2012 und EUROSTAT 2015. 28



ANHANG 5: Verpackungen und Verpackungsabfälle

Verpackungs- und Verpackungsabfallaufkommen in den jeweiligen Mitgliedstaaten (in Tonnen)

Quelle: EUROSTAT (Online-Code: t_env_wasst)



Verwertung von Verpackungsabfällen in den jeweiligen Mitgliedstaaten (in %)

Quelle: EUROSTAT (Online-Code: t_env_wasst)

Recycling von Verpackungsabfällen in den jeweiligen Mitgliedstaaten (in %)

Quelle: EUROSTAT (Online-Code: t_env_wasst)

Anhang 6: Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Gesamtmenge an gesammelten EEAG aus privaten Haushalten in den jeweiligen Mitgliedstaaten (in kg pro Kopf)

Quelle: EUROSTAT (Online-Code: env_waselee)



ANHANG 7: Batterien und Akkumulatoren

Sammlung von Altbatterien und -akkumulatoren in den jeweiligen Mitgliedstaaten (in %) 29

Quelle: Von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission übermittelte Daten (EC, 2014)

Recyclingeffizienzen von Altbatterien und -akkumulatoren in den jeweiligen Mitgliedstaaten (in %) 30

Quelle: Von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission übermittelte Daten (EC, 2014)

(1)

     Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Es war daher nicht verpflichtet, diese Richtlinien während des Berichtszeitraums umzusetzen. Es übermittelte jedoch trotzdem Antworten auf die Umsetzungsfragebögen (2010-2012) für die Abfallrahmenrichtlinie, die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie und die Klärschlamm-Richtlinie; die übermittelten Angaben sind in diesem Bericht enthalten.

(2)

      http://ec.europa.eu/eurostat/web/environment/waste/database .

(3)

     Dies bedeutet, dass Abfälle getrennt gesammelt werden, falls dies technisch (technically), ökologisch (environmentally) und wirtschaftlich (economically) durchführbar (practicable) ist (Artikel 10 AbfRRL).

(4)

      http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/support_implementation_1st_phase.htm .

(5)

     2009 erreichten 26 Mitgliedstaaten die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. 2012 erreichten 25 Mitgliedstaaten diese Zielvorgaben. 2009 erreichten 24 Mitgliedstaaten die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Gasentladungslampen. 2012 erreichten 23 Mitgliedstaaten diese Zielvorgaben. 2009 erreichten 26 Mitgliedstaaten die Zielvorgabe für die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. 2012 erreichten 25 Mitgliedstaaten diese Zielvorgaben.

(6)

      http://ec.europa.eu/environment/waste/target_review.htm  

(7)

     Berichte der Regionen Wallonien und Flandern, ausgenommen die Region Brüssel-Hauptstadt

(8)

     Beschluss der Kommission vom 18. November 2011 mit Vorschriften und Berechnungsmethoden für die Überprüfung der Einhaltung der Zielvorgaben gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/753/EU) (ABl. L 310, S. 11).

(9)

     Beschluss der Kommission vom 18. November 2011 mit Vorschriften und Berechnungsmethoden für die Überprüfung der Einhaltung der Zielvorgaben gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/753/EU) (ABl. L 310, S. 11).

(10)

     ARGUS (2014), Compliance Reporting on Waste Framework Directive — Recycling and Recovery Rates for 2010, 2011 and 2012: Report on the validation of household waste data (draft), Dezember 2014.

(11)

     ARGUS (2014) Compliance Reporting on Waste Framework Directive — Recycling and Recovery Rates for 2010, 2011 and 2012: Report on the validation of construction and demolition waste data (draft), Oktober 2014.

(12)

     Untertagedeponien und langfristige Lagerung.

(13)

     Ungefährliche industrielle Abfälle.

(14)

     Die Zahlen, die von den Niederlanden im Umsetzungsfragebogen 2010-2012 übermittelt wurden, unterscheiden nicht zwischen Deponien für gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle oder Inertabfälle.

(15)

     Bodenaushub.

(16)

     Die Zahlen, die von Rumänien im Umsetzungsfragebogen 2010-2012 übermittelt wurden, unterscheiden nicht zwischen Deponien für gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle oder Inertabfälle.

(17)

     Die Deponie wurde vor Veröffentlichung der Richtlinie errichtet.

(18)

     Schätzung von EUROSTAT (eingestellt)

(19)

     Schätzung von EUROSTAT (eingestellt)

(20)

     Schätzung von EUROSTAT (eingestellt)

(21)

     Beinhaltet Deponien für mineralische Abfälle und Deponien für gemischte Abfälle.

(22)

     Daten beziehen sich auf einen der beiden Standorte.

(23)

     Die Zahlen, die von den Niederlanden im Umsetzungsfragebogen 2010-2012 übermittelt wurden, unterscheiden nicht zwischen Deponien für gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle oder Inertabfälle.

(24)

     Die Zahlen, die von Rumänien im Umsetzungsfragebogen 2010-2012 übermittelt wurden, unterscheiden nicht zwischen Deponien für gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle oder Inertabfälle.

(25)

Schätzung von EUROSTAT (eingestellt)

(26)

Schätzung von EUROSTAT (eingestellt)

(27)

Schätzung von EUROSTAT (eingestellt)

(28)

     Datenbank EUROSTAT. Verfügbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/web/environment/waste/database . Die Tabelle enthält alle Daten, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts verfügbar waren.

(29)

     Zu Vergleichszwecken wurden die Sammelquoten als durchschnittliche Quote für die jeweiligen Batterietypen berechnet.

(30)

     Zur Veranschaulichung der Recyclingeffizienzen für die einzelnen Batterietypen zwischen 2010 und 2012 wurde jeweils das letzte Jahr, für das Daten zur Verfügung standen, für den jeweiligen Mitgliedstaat herangezogen.

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