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Document 52021DC0645

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 Europa gemeinsam stärker machen

COM/2021/645 final

Straßburg, den 19.10.2021

COM(2021) 645 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission für 2022



















Europa gemeinsam stärker machen






























































































































































































































































































































































































































































































































































1.Europa gemeinsam stärker machen 

„Ich bin mir sicher: Erst wenn man getestet wird, zeigen sich Geist und Seele wahrhaftig.“ – Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, Rede zur Lage der Union, 15. September 2021

Unsere Union hat eine Zeit beispielloser Krisen hinter sich. Inmitten einer Vielzahl weltumspannender destabilisierender Ereignisse haben wir gezeigt, dass wir gemeinsam, geeint und mit großem Ehrgeiz die größten Herausforderungen bewältigen und für die europäischen Bürgerinnen und Bürger Ergebnisse erbringen können.

Die Europäische Kommission hat auf alle Herausforderungen prompt reagiert: Sie hat der COVID-19-Pandemie Einhalt geboten, ist gegen die Auswirkungen der Klima- und Umweltkrise vorgegangen, sorgt dafür, dass die Menschen mit der zunehmend digitalen Welt gut zurechtkommen, und stellt sich der neuen geopolitischen Realität. Damit haben wir nicht nur die notwendigen Bausteine für eine bessere Zukunft geschaffen, sondern auch im Sinne unserer ehrgeizigen Transformationsagenda für die sechs übergreifenden Ziele gehandelt.

Mit dem diesjährigen Arbeitsprogramm wollen wir diese Dynamik aufrechterhalten und den Prozess weiter voranbringen. Besondere Aufmerksamkeit wollen wir dabei der jungen Generation schenken – daher der Vorschlag für das Europäische Jahr der Jugend 2022 1 .

Im vergangenen Jahr stellte die Kommission ihr Pionierpaket „Fit for 55“ vor, das dafür sorgen soll, dass wir die in unserem wegweisenden Klimagesetz vereinbarten Ziele auf wirtschaftlich nachhaltige und sozial gerechte Weise erreichen. Der jüngste Erderwärmungsbericht des Weltklimarates der Vereinten Nationen (IPCC) liefert weitere Belege dafür, dass die Zeit drängt: Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind eng miteinander verknüpft und die bevorstehende COP26 in Glasgow und die COP15 in Kunming werden entscheidende Etappen für unsere Arbeit sein. Auch die jüngsten Energiepreissteigerungen führen uns vor Augen, dass wir auf saubere Energie umstellen müssen und die EU ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren muss.

Darüber hinaus haben wir unsere ehrgeizige Vision für ein auf den Menschen ausgerichtetes, digital fittes Europa bis 2030 dargelegt und einen „Digitalen Kompass“ konzipiert, um dieses Ziel Wirklichkeit werden zu lassen. Dazu gehört auch der Vorschlag über Vorschriften für ein sicheres und geschütztes Internet und eine gemeinsame digitale Identität in Europa. Wir haben den Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte angenommen und eine Reihe sozialer Ziele für 2030 vorgeschlagen, die von den Staats- und Regierungschefs der EU auf dem Sozialgipfel in Porto gebilligt wurden. Um die Gleichstellung innerhalb der Europäischen Union weiter zu verbessern, haben wir Maßnahmen vorgeschlagen, in deren Rahmen Rassismus und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung vehementer bekämpft werden sollen, und uns noch stärker dafür eingesetzt, dass Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können. Ferner haben wir entschlossen gehandelt, um gemäß unserem Aktionsplan für Demokratie in Europe die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und zu stärken, die Grundwerte unserer Union zu schützen und die Widerstandsfähigkeit der Demokratie auszubauen.

All dies war überschattet von der Pandemie, die Maßnahmen in beispiellosem Ausmaß erforderte, um einerseits die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und andererseits die weitreichenden sozioökonomischen Auswirkungen im Zaum zu halten. Insgesamt hat die Kommission über 2 326 Sofortmaßnahmen ergriffen. Unsere erfolgreiche Impfstrategie hat es der Union ermöglicht, 4,6 Milliarden COVID-19-Impfstoffdosen zu sichern und das anvisierte Impfziel – 70 % der erwachsenen Bevölkerung der EU mit vollständigem Impfschutz am Ende des Sommers – zu erreichen. Die EU war zudem die treibende Kraft bei der globalen Reaktion auf COVID-19 und ist eine Hauptgeberin im Rahmen der COVAX-Fazilität.

Um sicherzustellen, dass wir besser auf künftige Pandemien vorbereitet sind, haben wir die Bemühungen zur Errichtung einer echten Europäischen Gesundheitsunion beschleunigt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um die sichere Wiedereröffnung Europas zu unterstützen, darunter die Schaffung des digitalen COVID-Zertifikats der EU, das in Rekordzeit angenommen wurde und jetzt von Millionen Menschen genutzt wird.

Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten haben wir eine Reihe ehrgeiziger und weitreichender Programme und Instrumente aufgelegt, um den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begegnen. Mit dem langfristigen Haushalt der Union und dem Instrument NextGenerationEU verfügen wir über eine große finanzielle Schlagkraft in Höhe von 2 018 Mrd. EUR, um unsere Wirtschaft anzukurbeln und nach Überwindung der COVID-19-Krise ein grüneres, gerechteres, digital besser aufgestelltes und resilienteres Europa aufzubauen. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen ermöglichten es den Mitgliedstaaten, die Wirtschaft im Umfang von ungefähr 6,6 % des BIP im Jahr 2020 und 7,1 % des BIP im Jahr 2021 zu stützen. Dies hat zur Wahrung der Stabilität beigetragen und eine kräftige wirtschaftliche Erholung ermöglicht. Wir werden sicherstellen, dass der Unionshaushalt im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und unter uneingeschränkter Wahrung der finanziellen Interessen der EU ausgeführt werden muss. Ferner haben wir bislang 21 Mrd. EUR an kohäsionspolitischen Mitteln mobilisiert, um Soforthilfe für den Gesundheitssektor bereitzustellen und Arbeitsplätze zu schützen, und im Rahmen von REACT-EU 50 Mrd. EUR als Überbrückung im Hinblick auf die Aufbauinstrumente bereitgestellt.

Unser Engagement für den Aufschwung in Europa zahlt sich bereits aus. Die Aufbau- und Resilienzfazilität, die im Mittelpunkt des mit über 800 Mrd. EUR dotierten Instruments NextGenerationEU steht, eröffnet die Chance, den Weg für eine nachhaltige und inklusive Erholung zu ebnen. Die transformative Wirkung der Fazilität wird sich in den kommenden Jahren, wenn die Reformen und Investitionen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und -werte der EU durchgeführt werden, noch ausweiten und verstärken.

Eine der zahlreichen Lehren, die wir aus den vergangenen anderthalb Jahren ziehen konnten, ist, dass es nicht ausreicht, wenn wir uns von einer Krise dieser Größenordnung lediglich erholen. Vielmehr müssen wir stärker und resilienter werden und unsere Volkswirtschaften in Richtung eines nachhaltigen Wachstums lenken. Die Maßnahmen, die wir im vergangenen Jahr vereinbart haben, müssen wir jetzt umsetzen. Wenn wir den ökologischen und digitalen Wandel erfolgreich vollziehen wollen, müssen wir in den kommenden Jahren zusätzliche öffentliche und private Investitionen in der gesamten Union sowie Reformen fördern.

Die Kommission ist ihrer Verpflichtung nachgekommen, die weltweite Führungsrolle der Union in Bereichen wie der Pandemiebewältigung, dem Schutz von Klima und biologischer Vielfalt, der Förderung einer starken, offenen und fairen Handelspolitik und der Wahrung einer auf Regeln basierenden internationalen Ordnung zu stärken. Wir haben das Engagement der EU im westlichen Balkan intensiviert, im Rahmen der Partnerschaften mit unseren östlichen und südlichen Nachbarn ehrgeizige Wirtschafts- und Investitionspläne entworfen und unsere Partnerschaft mit Afrika ausgebaut.

Ferner haben wir eine neue EU-US-Agenda für den globalen Wandel festgelegt, weiterhin eine differenzierte, solide Politik gegenüber China verfolgt, unseren Ansatz gegenüber Russland konsolidiert, eine konstruktive und realistische Agenda mit der Türkei ausgearbeitet und Strategien vorgelegt, um die multilaterale Zusammenarbeit und die humanitäre Zusammenarbeit noch effektiver zu machen.

Das Arbeitsprogramm für 2022, das wir heute vorlegen, steht unter diesem Vorzeichen. Es ist Ausdruck unserer Entschlossenheit, gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen und im Einklang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen und eine gerechtere, resilientere und kohäsivere Gesellschaft zu schaffen. Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, rasch eine Einigung über die zentralen Legislativvorschläge zu erzielen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessenträger die Vorteile unserer vereinten Anstrengungen nutzen können. Parallel dazu werden wir die unseren Zusagen entsprechenden Vorschläge wie in den folgenden Abschnitten und Anhängen 2 dieses Arbeitsprogramms dargelegt vorlegen.

2.Umsetzung der sechs übergreifenden Ziele

2.1.Europäischer Grüner Deal

Die Kommission wird weiter daran arbeiten, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Wir werden einen Rechtsrahmen für die Zertifizierung der CO2-Entfernung vorschlagen, um die nachhaltige Entfernung von CO2 zu fördern und ein neues Geschäftsmodell zu schaffen, das solche Praktiken für Landbewirtschafter lohnend macht. Um den Übergang zu emissionsfreier Mobilität zu unterstützen, werden wir die CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge überprüfen und einen Rechtsrahmen für die harmonisierte Messung der im Bereich Verkehr und Logistik entstehenden Treibhausgasemissionen schaffen. Außerdem werden wir die EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase überprüfen, um deren Emission weiter zu verringern und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen.

Grüne Anleihen werden im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa eine immer wichtigere Rolle bei der Finanzierung spielen, die für die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft benötigt wird.

Wir werden den Null-Schadstoff-Aktionsplan voranbringen – auch im Bereich der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen –, um gegen Schadstoffe in Oberflächengewässern und im Grundwasser vorzugehen, die Luftqualität zu verbessern und unsere Normen an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Darüber hinaus werden wir Maßnahmen vorschlagen, um die Verwendung von Mikroplastik in Produkten einzuschränken und dessen Freisetzung in die Umwelt zu verringern. Wir werden uns mit der Nachhaltigkeit biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe befassen und ermitteln, wo sie für die Umwelt von Nutzen sein könnten. Um die menschliche Gesundheit und die Natur besser zu schützen, werden wir zudem die Rechtsvorschriften über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung überarbeiten und uns weiter für eine gezielte Überarbeitung der REACH-Verordnung einsetzen.

Zusätzlich zu unseren Initiativen im Bereich der nachhaltigen Produktpolitik werden wir das Recht der Verbraucher stärken, Produkte zu fairen Preisen reparieren zu lassen. Dadurch kann die Nutzungsdauer von Gütern verlängert werden, was die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Die Umstellung auf saubere Energie ist die beste Absicherung gegen Preisschocks wie wir sie in der Union derzeit erleben. Die hohen Energiepreise haben noch deutlicher gemacht, dass der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt werden muss. Zur Unterstützung der im Juli 2021 festgelegten Zielvorgaben für erneuerbare Energien wird die Kommission bewährte Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen in diesem Bereich ermitteln und eine Mitteilung über Solarenergie veröffentlichen, in der auf spezifische Anwendungen und bestehende Hindernisse eingegangen wird.

Wir werden Ressourcen mobilisieren, um sicherzustellen, dass der ökologische Wandel sozial und international fair und gerecht vollzogen wird: Neben dem Fonds für einen gerechten Übergang und dem vorgeschlagenen Klima-Sozialfonds im Zusammenhang mit der Ausweitung des Emissionshandels auf den Verkehr und den Wohnungsbau werden wir die externen Finanzierungen für biologische Vielfalt verdoppeln und in weniger entwickelten Ländern und Ländern, die am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, erheblich zur Finanzierung des Klimaschutzes beitragen.

Wir werden uns weiterhin für eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Landwirtschaft einsetzen und die Maßnahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ umsetzen. Im Jahr 2022 wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ehrgeizige nationale Strategiepläne zu vereinbaren, mit denen die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik und des Grünen Deals erreicht werden, und sie wird unter anderem neue Vorschriften für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden vorschlagen, um das in der EU-Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ erklärte Ziel einer Verringerung um 50 % zu erreichen, und die Vermarktungsnormen überarbeiten. Parallel dazu wird die Kommission sich für den Übergang zu nachhaltigen landwirtschaftlichen Methoden einsetzen, indem sie die klimaeffiziente Landwirtschaft fördert, die nachhaltige Nutzung von landwirtschaftliche Flächen und die nachhaltige Fisch- und Meerestierzucht neu definiert und die Überwachung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf Ebene der Betriebe verbessert.

2.2.Ein Europa für das digitale Zeitalter

Die Pandemie wirkte als Katalysator für die Digitalisierung in Europa und der Welt. Die Kommission wird ihren Weg in die digitale Dekade weiterverfolgen, damit der digitale Wandel in der EU bis 2030 vollzogen wird. Wir sind entschlossen, im weltweiten Wettlauf um vertrauenswürdige, sichere und auf den Menschen ausgerichtete Technologien eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Und wir werden uns dafür einsetzen, eine Einigung über unsere Vorschläge für ein sicheres und geschütztes Internet, eine europäische digitale Identität und eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz zu erzielen und diese umzusetzen.

Der Binnenmarkt bleibt das Kernstück einer innovativen, florierenden und zukunftsorientierten europäischen Wirtschaft. Eine stabile Erholung sowie der grüne und der digitale Wandel erfordern eine starke und wirksame Wettbewerbspolitik und eine ebensolche Durchsetzung. Daher hat die Kommission eine Überprüfung der wettbewerbspolitischen Strategien eingeleitet, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Instrumente ihren Zweck erfüllen. Wir werden zudem ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt vorschlagen, um künftige Störungen zu verhindern.

Trotz der zahlreichen Herausforderungen und Störungen hat Europa die Krise zu einem großen Teil dank seiner Innovationsfähigkeit, seiner starken industriellen Basis und seiner diversifizierten und wettbewerbsfähigen Lieferketten überwunden. In einigen wenigen strategischen Sektoren war es jedoch aufgrund seiner hohen Abhängigkeit von einer sehr begrenzten Zahl von Lieferanten aus Drittländern anfällig, insbesondere in Bezug auf Rohstoffe. Besonders offenkundig war dies bei Halbleitern. Die Lieferung dieser in Europas digitalen Lösungen verwendeten Chips ist für die europäische Industrie zu einem ernsten Problem geworden und hat die Produktion teilweise verlangsamt. Vor diesem Hintergrund werden wir ein europäisches Computerchip-Gesetz vorlegen, um ein hochmodernes europäisches Chip-Ökosystem zu fördern, das unsere Innovationsfähigkeit und Versorgungssicherheit stärkt und neue Märkte für bahnbrechende europäische Technologien eröffnet.

Da sich sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft immer stärker auf digitale Lösungen stützen, müssen wir dafür sorgen, dass wir uns in einer Welt, die zunehmend für Hackerangriffe auf vernetzte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen anfällig ist, verteidigen können. Zu diesem Zweck werden wir ein europäisches Gesetz über Cyberresilienz vorschlagen, das gemeinsame Cybersicherheitsnormen für Produkte festlegt. Wir werden auch die Errichtung eines sicheren weltraumgestützten globalen EU-Kommunikationssystems in Angriff nehmen, das den Mitgliedstaaten überall dort, wo diese derzeit noch fehlte, eine Breitbandanbindung bietet und ihnen eine sichere und unabhängige Kommunikation ermöglicht.

Da der Energiesektor den größten Beitrag zur Verwirklichung des Klimaziels der EU – Senkung der Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent – leisten wird, wird die Kommission einen Aktionsplan für einen beschleunigten digitalen Wandel dieses Sektors vorschlagen, der den Übergang zu erneuerbaren Energien und zu einer vernetzten Mobilität, intelligenten Gebäuden und einem stärker integrierten Energiesystem, bei denen die Verbraucher im Mittelpunkt stehen, ermöglichen soll. Die umfassenden Energieversorgungsstörungen in den Vereinigten Staaten und in der EU im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass eine resiliente und cybersichere Energieversorgung vonnöten ist.

Damit die europäischen Bürgerinnen und Bürger die digitale Technologie in vollem Umfang nutzen können, müssen ihre digitalen Kompetenzen durch entsprechende Bildungsangebote gestärkt werden. Dies wurde deutlich, als Fernunterricht während der COVID-19-Pandemie zur Regel wurde, und ist im digitalen Kompass als zentrales Ziel aufgeführt. Um die Kompetenz- und Wissenslücken zu schließen, werden wir Maßnahmen vorschlagen, in deren Rahmen digitale Kompetenzen in Schulen und Hochschulen gefördert und entwickelt werden.

Forschung und Innovation werden bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen eine bedeutende Rolle spielen. Sie werden dazu beitragen, dass die Erholung in Europa auf der Grundlage eines Wirtschaftswachstums erfolgt, das gleichzeitig den ökologischen und den digitalen Wandel voranbringt. Dies wird für ein gerechtes Wirtschaftswachstum, das allen Menschen und Regionen, einschließlich der ländlichen Gebiete, zugutekommt, von entscheidender Bedeutung sein. Wir müssen sicherstellen, dass Europa in der Wissenschaft weiterhin eine Spitzenposition einnimmt und bei neuen Innovationswellen Vorreiter bleibt.

Digitale Lösungen können auch zu einer stärker integrierten und nachhaltigen Mobilität beitragen. Wir werden eine Initiative zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten vorschlagen, um Marktlücken beim kombinierten Verkehr, einschließlich der Bahn, zu schließen.

2.3.Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

Nun, da sich die Wirtschaftstätigkeit wieder dem vor der Pandemie verzeichneten Niveau annähert, muss analysiert werden, wie sich die Krise auf unsere Wirtschaft ausgewirkt hat. Aus diesem Grund belebt die Kommission derzeit die öffentliche Debatte über Fiskalregeln und den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung neu und wird dabei alle geäußerten Ansichten berücksichtigen. Sie wird im ersten Quartal 2022 Leitlinien für die Fiskalpolitik in der nahen Zukunft vorlegen, um die Koordinierung der fiskalpolitischen Maßnahmen und die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Leitlinien werden der globalen Wirtschaftslage, den spezifischen Umständen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie der Debatte über den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung Rechnung tragen. Mit dem Ziel, rechtzeitig bis 2023 einen breiten Konsens über das weitere Vorgehen zu erreichen, wird die Kommission eine Orientierungshilfe zu möglichen Änderungen am Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung vorlegen. Das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) erwies sich als äußerst wirkungsvolle Maßnahme, und die Kommission wird die gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig prüfen.

Um sicherzustellen, dass die Europäerinnen und Europäer Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen haben und von fairen Arbeitsbedingungen, einem umfangreichen Sozialschutz und einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben profitieren können, wird die Kommission sich weiter für die Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte einsetzen.

Der Schock der Pandemie hat deutlich gemacht, dass starke Netze der sozialen Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind. Wir werden eine Empfehlung zum Mindesteinkommen vorschlagen, um die entsprechenden politischen Strategien der Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Die Kommission wird ferner eine Mitteilung zur Stärkung des sozialen Dialogs auf EU- und nationaler Ebene vorlegen, um die wichtige Rolle der Sozialpartner bei der Förderung einer gerechten, sozialen und kohäsiven wirtschaftlichen Erholung, des ökologischen und digitalen Wandels und der Übergänge auf dem Arbeitsmarkt weiter zu stärken.

Darüber hinaus werden wir einen Vorschlag zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz vorlegen, der den Ergebnissen der Konsultation der Sozialpartner Rechnung trägt. Wir stimmen dem Europäischen Parlament und dessen kürzlich angenommenem Bericht nach Artikel 225 AEUV in dem Punkt zu, dass das Thema Asbest Anlass zu großer Sorge gibt.

Der Finanzsektor spielt bei der wirtschaftlichen Erholung eine entscheidende Rolle. Während der Pandemie wurde eine Zunahme digitaler Transaktionen verzeichnet, woraufhin die Kommission eine Initiative zu Sofortzahlungen vorlegen wird, in deren Rahmen eine umfangreiche Nutzung solcher Zahlungen in der EU gefördert werden soll.

Des Weiteren hat die Gesundheitskrise erneut die Notwendigkeit vollständig entwickelter europäischer Kapitalmärkte offenbart. Die Erholung erfordert massive Investitionen, die durch öffentliche Mittel und herkömmliche Bankkredite allein nicht finanziert werden können. Die Kommission wird Maßnahmen im Hinblick auf Insolvenzverfahren ergreifen und in diesem Zusammenhang für eine bessere Konvergenz und weniger Diskrepanzen sorgen. So sollen die Effizienz gesteigert, grenzüberschreitende Investitionen erleichtert und Belastungen abgebaut werden. Ferner werden die Anforderungen in Bezug auf Börsennotierungen vereinfacht, um die öffentlichen Kapitalmärkte für EU-Unternehmen attraktiver zu machen und kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Kapital zu erleichtern.

Am 8. Oktober erzielten 136 Länder und Gebiete auf der ganzen Welt, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, G20-Mitglieder und OECD-Mitglieder, eine historische Einigung über eine globale Steuerreform, die eine weltweite effektive Mindestbesteuerung (Säule 2) sowie eine Neuzuweisung von Besteuerungsrechten (Säule 1) vorsieht. Die Kommission unterstützt die internationalen Bemühungen in dieser Angelegenheit seit Beginn des Prozesses im Jahr 2016 entschieden und wird sich nun gleichermaßen dafür einsetzen, eine rasche und einheitliche Umsetzung in der gesamten EU sicherzustellen und auf diese Weise die Führungsrolle der EU in Sachen weltweite Steuergerechtigkeit zu unterstreichen.

2.4.Ein stärkeres Europa in der Welt

Die fortlaufenden geopolitischen Veränderungen haben erneut die Notwendigkeit offenbart, den Einfluss Europas in einer sich rasch wandelnden Welt zu stärken und seine Werte und Interessen zu schützen.

Im Zuge unserer neuen Strategie „Global Gateway“, die eng mit der Initiative „Build Back Better World“ (B3W) abgestimmt wird, werden wir die Bemühungen der Europäischen Union um den Aufbau von Konnektivitätspartnerschaften verstärken, in deren Rahmen eine vertrauenswürdige digitale und ökologische Konnektivität mit Partnern auf der ganzen Welt gefördert werden soll.

Die verschiedenen humanitären Krisen auf der Welt haben die Diskrepanz zwischen dem Bedarf und der Verfügbarkeit von Ressourcen deutlich gemacht. Die globalen Krisen zeigen ferner, dass wir die Partnerschaften mit unseren Verbündeten vertiefen müssen. In diesem Sinne werden wir eine neue Gemeinsame Erklärung der EU und der NATO vorlegen und versuchen, die Arbeiten zur Schaffung einer echten europäischen Verteidigungsunion zu beschleunigen.

Die Kommission wird ein Verteidigungspaket ausarbeiten, das unter anderem einen Fahrplan für Sicherheits- und Verteidigungstechnologien umfassen wird, mit dem Forschung, technologische Entwicklung und Innovation gefördert und die strategischen Abhängigkeiten der EU bei kritischen Technologien und Wertschöpfungsketten im Sicherheits- und Verteidigungssektor verringert werden sollen.

Im kommenden Jahr werden wir eine Reihe neuer Initiativen auf den Weg bringen, gleichzeitig aber auch auf die Umsetzung früherer Maßnahmen hinarbeiten. Um in der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte, sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, besser zu schützen, werden wir eine solidere Blocking-Verordnung vorschlagen und in diesem Zuge Drittländer stärker vor der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen abhalten und solchen Sanktionen entgegenwirken. Auf diesem Wege werden die Resilienz und die offene strategische Autonomie der EU weiter gestärkt.

Wir werden die globale Energiewende voranbringen und die Versorgungssicherheit, saubere Technologien und offene Märkte fördern. Dies wird Teil der neuen Strategie für das Handeln im internationalen Energiebereich sein, in deren Rahmen neue Möglichkeiten für die Einführung eines sauberen Energiesystems und für die Förderung der Energieeffizienz sowie sicherer und nachhaltiger Technologien geprüft werden sollen, wobei gleichzeitig schrittweise von der Nutzung fossiler Brennstoffe zu umweltfreundlichen Energielösungen übergegangen und ein gerechter Übergang gefördert werden soll.

Wir werden die Agenda für die internationale Meerespolitik von 2016 überarbeiten und in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Mitteilung über einen Aktionsplan für die internationale Meerespolitik vorlegen, mit dem den wichtigsten Bedrohungen, etwa durch Umweltverschmutzung, Auswirkungen des Klimawandels und den Verlust der biologischen Vielfalt, begegnet werden soll. Damit werden wir deutlich signalisieren, dass die EU bei der Erfüllung der in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dargelegten globalen Verpflichtungen eine führende Rolle einnimmt.

Die Golfregion ist ein wichtiger Partner für die EU. Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu konsolidieren und einen Rahmen für den politischen Dialog zu schaffen, werden wir eine gemeinsame Mitteilung über eine strategische Partnerschaft mit den Golfstaaten vorlegen.

2.5.Förderung unserer europäischen Lebensweise

Junge Menschen müssen in die Lage versetzt werden, die Zukunft mitzugestalten – sie prägen die Debatten im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas. Unsere Union muss eine Seele und eine Vision haben, von denen sie sich angesprochen fühlen. In diesem Sinne werden wir die Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve – Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) ins Leben rufen, mit der benachteiligte junge Menschen in Europa unterstützt werden sollen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Diese Initiative wird dazu beitragen, dass junge Menschen Berufserfahrung im Ausland sammeln können und dabei die notwendige soziale Unterstützung erfahren. Das übergeordnete Ziel besteht darin, diesen Menschen den Einstieg in die allgemeine oder berufliche Bildung oder in hochwertige Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, eine gemeinsame europäische Grundlage für das Migrations- und Asylmanagement zu finden, damit wir auf neue und bereits bestehende Herausforderungen reagieren, den demografischen Missverhältnissen und dem Arbeitskräftemangel begegnen und unserer globalen Verantwortung gerecht werden können. Die jüngsten Entwicklungen, etwa in Belarus und in Afghanistan, machen deutlich, dass dringend eine Einigung über die anhängigen Legislativvorschläge im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets erzielt werden muss. Dieses Paket, das vor einem Jahr von der Kommission vorgestellt wurde, enthält alle erforderlichen Elemente für ein ausgewogenes und humanes System, das für alle Mitgliedstaaten funktioniert. Wir werden weiterhin mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um weiter Vertrauen aufzubauen und eine nachhaltige europäische Migrationspolitik umzusetzen.

Die Kommission wird im Hinblick auf die Schaffung einer echten Sicherheitsunion weiter Ergebnisse liefern und regelmäßig über die Fortschritte im Sicherheitsbereich Bericht erstatten, einschließlich über die laufenden Verhandlungen über wichtige Gesetzgebungsdossiers. Dabei geht es insbesondere um die vier strategischen Prioritäten: ein zukunftsfähiges Sicherheitsumfeld, die Bewältigung sich wandelnder Bedrohungen, der Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisiertem Verbrechen und eine starke europäische Sicherheitsgemeinschaft. Die fortlaufenden Arbeiten im Bereich der Cybersicherheit stellen nach wie vor einen wesentlichen Baustein der Sicherheitsunion dar. Gleichzeitig werden wir die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels fortsetzen und neue Schritte unternehmen, um den gesicherten Austausch wichtiger Informationen mit Drittländern und denjenigen, die für die Gewährleistung der Sicherheit an vorderster Front zuständig sind, zu verbessern, und zudem die Vorschriften über vorab übermittelte Fluggastdaten überarbeiten.

Bei der Bewältigung der Pandemie wurde erneut deutlich, dass Wissenschaft und Bildung nicht nur für die Förderung unserer Lebensweise, sondern auch für den Schutz unserer Gesundheit von unschätzbarem Wert sind. Zwar passen sich unsere Schulen und Universitäten schrittweise an die digitale Revolution an, doch hat die Krise die Herausforderungen im Hinblick auf die Chancengleichheit in der Bildung aufgezeigt und einige Schülerinnen und Schüler stärker beeinträchtigt als andere. Wir wollen der nächsten Generation europäischer Wissenschaftler und Akademiker eine sichere Zukunft bieten und die globale Führungsrolle der europäischen Universitäten bewahren und deren Zusammenarbeit fördern. In diesem Sinne werden wir die europäische Hochschulstrategie vorstellen und Möglichkeiten für eine vertiefte und nachhaltige transnationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich vorschlagen; zur Gewährleistung der Kohärenz wird diese Strategie parallel zu den Initiativen zur Verbesserung der Digitalisierung im Schul- und Hochschulbereich ausgearbeitet.

Auf der Grundlage der Lehren aus der COVID-19-Krise werden wir eine neue europäische Strategie für Pflege und Betreuung vorlegen, die sich sowohl an Pflegepersonen als auch an Pflegebedürftige richten und das gesamte Spektrum von der Kinderbetreuung bis zur Langzeitpflege abdecken wird. Mit dieser Strategie wird ein Rahmen für politische Reformen geschaffen, der als Richtschnur für die Entwicklung einer nachhaltigen Langzeitpflege dienen wird, wodurch allen Menschen ein besserer und erschwinglicherer Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen gewährleistet werden soll. Die Strategie wird außerdem auf die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ausgerichtet sein, wobei besonderes Augenmerk auf Kindern mit Behinderung und Kindern aus benachteiligten Gruppen liegen wird. Schließlich wird sie dazu beitragen, das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle zu verringern, die gesellschaftliche Teilhabe der Frauen steigern und die Geschlechtergleichstellung fördern, unter anderem im Rahmen einer Überarbeitung der Barcelona-Ziele.

Wir werden unsere Arbeiten an einer starken Europäischen Gesundheitsunion fortführen und einen neuen Rahmen für einen dynamischen Arzneimittelsektor in der EU vorschlagen, um allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU den Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Arzneimitteln zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Im Wege innovativer Digitalisierungsmaßnahmen wird dadurch ein vereinfachtes und effizientes Regulierungsumfeld und somit die Grundlage für die Verringerung des Verwaltungsaufwands geschaffen. Wir werden außerdem eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Arzneimittel für Kinder und für seltene Krankheiten vorschlagen, um auf diesem Wege bestehende Mängel zu beheben und sicherzustellen, dass innovative Arzneimittel und Behandlungen leicht verfügbar sind. In Anknüpfung an die Arzneimittelstrategie für Europa werden beide Initiativen zur offenen strategischen Autonomie im medizinischen Bereich beitragen und dabei auf den während der Pandemie gesammelten Erfahrungen aufbauen; auf diesem Wege soll ein zukunftsfähiges und krisenresistentes Arzneimittelsystem gefördert werden. Diese Initiativen werden durch den Vorschlag zur Schaffung eines echten europäischen Raums für Gesundheitsdaten ergänzt, der eine vertrauenswürdige Governance zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes von Daten vorsieht. Dadurch soll die Forschung zu bahnbrechenden Arzneimitteln angekurbelt und Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten gegeben werden.

Schließlich soll mit einer auf den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Empfehlung zur Krebsfrüherkennung im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung die lebensrettende Krebsvorsorge und -früherkennung weiter gefördert werden.

2.6.Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas, die mittlerweile in vollem Gang ist, sind alle Europäerinnen und Europäer aufgerufen, ihre Ideen für die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft zu äußern. Bei dieser Konferenz, die auf einer mehrsprachigen digitalen Plattform stattfindet, handelt es sich um ein beispielloses, offenes und inklusives Demokratieprojekt. Wir werden den Ideen und Beiträgen aufmerksam Gehör schenken und sind bereit, das auf der Konferenz Vereinbarte weiterzuverfolgen. Um sicherzustellen, dass wir diese Chance bestmöglich nutzen, führen wir neue und innovative Instrumente ein, die die Art und Weise, wie wir mit unseren Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten, verändern. Dies wird dazu beitragen, dass junge Menschen in der Debatte eine Führungsrolle übernehmen können.

Über die Europäische Bürgerinitiative können Bürgerinnen und Bürger bereits an der Gestaltung unserer Union mitwirken, indem sie die Kommission auffordern, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Derzeit gibt es elf solcher Initiativen, die um Unterstützung werben, und drei weitere werden in Kürze anlaufen.

Die Wahrung der Freiheit und des Pluralismus der Medien ist eine Grundlage unserer demokratischen Systeme. Wir werden weitere Schritte unternehmen, um die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Unabhängigkeit bei Maßnahmen, die sich auf Medienfreiheit und -pluralismus auswirken, zu erhöhen, und in diesem Sinne einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit vorlegen.

Die Rechtsstaatlichkeit ist für unsere Identität und unsere Werte als Europäerinnen und Europäer von zentraler Bedeutung. Zudem ist sie eine Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren der EU auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 wurden positive Entwicklungen in den Mitgliedstaaten aufgezeigt, aber auch einzelne Rückschritte und neu aufgetretene Besorgnisse. Die Kommission wird ihre Arbeit als Hüterin der Verträge fortsetzen, indem sie unter anderem im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richtet und so dafür sorgt, dass Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit ermittelt und bewältigt werden. Ferner wird sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Vorrang des Unionsrechts zu erhalten. Um eine kohärente und wirksame Vorgehensweise – auch im Hinblick auf den Schutz des Geldes der europäischen Steuerzahler – zu gewährleisten, wird sie das gesamte Spektrum der Instrumente nutzen.

Die Kommission wird weiter an einem gemeinsamen Rechtsrahmen für die effiziente Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten arbeiten, um stärker gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Ferner werden wir prüfen, wie im Rahmen der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen eine Annäherung zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Untersuchungshaft und Haftbedingungen erreicht werden kann.

Die Kommission wird weiter darauf hinarbeiten, dass die Union der Gleichheit für alle Menschen Wirklichkeit wird. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich sicher fühlen und ohne Angst vor Diskriminierung oder Gewalt aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, der geschlechtlichen Ausdrucksform, der Geschlechtsmerkmale, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters leben können. Gleichstellungsstellen spielen bei der Gewährleistung dieser Rechte eine wichtige Rolle, und wir werden Maßnahmen vorschlagen, um ihre Rolle und ihre Unabhängigkeit zu stärken. Ebenso werden wir Maßnahmen vorschlagen, um die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und die justizielle Zusammenarbeit beim Schutz schutzbedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen zu verstärken. Die Maßnahmen, die wir zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorschlagen werden, werden im nächsten Jahr durch eine Initiative ergänzt, mit der die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Prävention schädlicher Praktiken gegen Frauen und Mädchen sowie beim Ergreifen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung solcher Praktiken unterstützt werden sollen. 

Wir werden uns um weitere Fortschritte bei der Gestaltung des neuen interinstitutionellen Ethikgremiums der EU bemühen, unter anderem indem wir weiterhin eng mit den anderen Organen zusammenarbeiten, um die notwendige gemeinsame Grundlage für den Aufgabenbereich, die Rolle und die Zuständigkeiten des künftigen Gremiums zu finden. Dabei ist den Besonderheiten jedes Organs sowie den unterschiedlichen institutionellen und demokratischen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen gemäß den Verträgen Rechnung zu tragen. Der Initiativbericht des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Beitrag zu den laufenden Gesprächen.

Außerdem wird die Kommission eine Initiative zur Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte und zur Abfederung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang vorlegen. Darin sollen die verschiedenen Ursachen, die langfristigen Folgen und mögliche Lösungen zur Eindämmung oder sogar Umkehr der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte untersucht werden.

3.Bessere Rechtsetzung sowie Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts

3.1.Bessere Rechtsetzung

Unsere Agenda für bessere Rechtsetzung stellt sicher, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Erkenntnisse getroffen werden und dass ihre möglichen Auswirkungen vor Ort sowie die Ansichten der voraussichtlich betroffenen Menschen und Unternehmen berücksichtigt werden. Dieser Ansatz trägt dazu bei, dass Vorschriften zielgerichtet und leicht zu befolgen sind, ohne eine unnötige Regulierungslast zu verursachen. In der Mitteilung „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ aus dem Jahr 2021 wurden die wichtigsten Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften und zur Maximierung ihres Nutzens dargelegt.

Um den Aufwand im Zusammenhang mit der Verwirklichung der politischen Ziele der EU so gering wie möglich zu halten, wird sich die Kommission mit dem vorliegenden Arbeitsprogramm vollumfänglich an den „One-in-one-out“-Grundsatz halten. Dadurch wird sichergestellt, dass wir bei der Einführung neuer Belastungen systematisch und proaktiv versuchen, die durch bestehende Rechtsvorschriften verursachten Belastungen zu verringern. Die voraussichtlichen Kosten für die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften werden, soweit machbar und verhältnismäßig, transparenter quantifiziert und systematisch in Folgenabschätzungen dargelegt. Verwaltungskosten werden ausgeglichen. So weit wie möglich werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Anpassungskosten auszugleichen. Der „One-in-one-out“-Grundsatz wird das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ergänzen, mit dem systematisch bürokratischer Aufwand und unnötige Kosten ermittelt und beseitigt werden.

Eine bessere Rechtsetzung ist auch für die Förderung der Nachhaltigkeit und des digitalen Wandels von grundlegender Bedeutung. Die ökologischen und digitalen Ambitionen der Kommission, die auf soziale Verbesserungen und Fairness abzielende Dimension dieser Ambitionen sowie der Fokus, den die Kommission auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Grundsätze „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und „standardmäßig digital“ legt, werden in unseren Bewertungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen eine wichtigere Rolle spielen. Die Gleichstellung aller Menschen, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie die externen Auswirkungen interner politischer Maßnahmen werden in allen Phasen der Politikgestaltung berücksichtigt. Territoriale Folgenabschätzungen und Prüfungen der Auswirkungen auf den ländlichen Raum werden verstärkt, damit den Bedürfnissen und Besonderheiten der verschiedenen Gebiete der EU besser Rechnung getragen wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Auswirkungen auf die junge Generation. Die Einbeziehung der Vorausschau in die Politikgestaltung wird auch die Zukunftssicherheit unserer Rechtsvorschriften erhöhen.

3.2.Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts

Mit der Verabschiedung ehrgeiziger und innovativer Rechtsvorschriften ist die Arbeit nicht getan: Für den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in der Union ist eine ordnungsgemäße Umsetzung unerlässlich. Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie weiter dabei unterstützen, die rasche und vollständige Umsetzung der neuen und bestehenden EU-Vorschriften sicherzustellen, und sie wird nicht zögern, das EU-Recht bei Bedarf im Wege von Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen. Dies zu erreichen ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung unserer politischen Ziele in Bereichen wie dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts, der Weichenstellung für den Übergang Europas in das digitale Zeitalter sowie der Umsetzung des europäischen Grünen Deals und der europäischen Säule sozialer Rechte. Vertragsverletzungsverfahren sind auch ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums, das die Kommission zur Verteidigung der Grundrechte und -werte der Union nutzen kann.

4.Fazit

In den letzten anderthalb Jahren haben unsere Union und ihre Bürgerinnen und Bürger angesichts einer beispiellosen Vielzahl von Herausforderungen ihre Stärke, Entschlossenheit und Einigkeit unter Beweis gestellt. Die Welt von heute ist nach wie vor durch Unsicherheit, destabilisierende Ereignisse und zunehmende geopolitische Spannungen geprägt und darüber hinaus mit dem Klimawandel und einer Krise der Natur konfrontiert. Indem wir aber die Chancen nutzen, die sich aus diesen Herausforderungen ergeben, und auf den Grundlagen, die wir geschaffen haben, aufbauen, können wir den gesellschaftlichen Wandel bewirken, den Europa braucht und den die Bürgerinnen und Bürger verdienen.

Das vorliegende Arbeitsprogramm enthält gezielte Maßnahmen zur weiteren Verwirklichung der Ziele, die die Kommission zu Beginn ihres Mandats festgelegt hat, und zur weiteren Steuerung der Union in Richtung einer nachhaltigen Erholung. Ferner werden in dem Programm die wichtigsten Legislativvorschläge aufgeführt, denen im Gesetzgebungsverfahren Vorrang eingeräumt werden sollte, um ihre rasche Umsetzung vor Ort zu gewährleisten. Diese Liste bildet die Grundlage unseres Dialogs mit dem Europäischen Parlament und dem Rat mit dem Ziel, uns entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung 3 bis Ende des Jahres auf eine gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten zu verständigen.

Wir haben gezeigt, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit besser bewältigen und Menschenleben und Existenzgrundlagen besser schützen können, indem wir gemeinsam handeln.

Diese Einigkeit ist heute dringender notwendig als je zuvor, doch sollte sie nicht auf Kosten unserer Ambitionen gehen. Wir werden beides brauchen, wenn wir auf Kurs bleiben und eine widerstandsfähige Union für eine florierende Zukunft aufbauen wollen.

(1)

Auch im Hinblick auf das auswärtige Handeln der EU werden wir einen Aktionsplan für die Jugend vorlegen.

(2)

 An welcher Stelle eine Initiative in den Anhängen genannt wird, hat keinen Einfluss auf die in den Mandatsschreiben von Präsidentin von der Leyen an die Kollegiumsmitglieder festgelegten Verantwortlichkeiten.

(3)

ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.

Top

Straßburg, den 19.10.2021

COM(2021) 645 final

ANHÄNGE

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission für 2022









































































Europa gemeinsam stärker machen


















































Anhang I: Neue Initiativen 1

Nr.

Politisches Ziel

Initiativen

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Null-Schadstoff-Paket

a)Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2022)

b)Integrierte Wasserbewirtschaftung – überarbeitete Listen von Oberflächen- und Grundwasserschadstoffen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 AEUV, 3. Quartal 2021)

c)Überarbeitung der Richtlinie über EU-Luftqualitätsvorschriften (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 192 AEUV, 3. Quartal 2022)

2. 

Paket zu Klimaschutzmaßnahmen

a) Überprüfung der EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase  (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 2. Quartal 2022)

b)EU-Rahmen für die harmonisierte Messung der im Bereich Verkehr und Logistik entstehenden Treibhausgasemissionen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 und 100 Absatz 2 AEUV, 3. Quartal 2022)  Artikel 91 und 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2022)

c)Überprüfung der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2022)

d)Zertifizierungssystem für den CO2-Abbau (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2022)

3.

Kreislaufwirtschaft

Initiative für das Recht auf Reparatur (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 3. Quartal 2022)

4.

Kunststoff-Paket

a)Politischer Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe (nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

b)Beschränkung von Mikroplastik (nicht legislativ, 4. Quartal 2022)

c)Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2022)

5.

Biologische Vielfalt und „Vom Hof auf den Tisch“

Nachhaltiger Einsatz von Pestiziden - Überarbeitung der EU-Vorschriften (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 1. Quartal 2022)

Ein Europa für das digitale Zeitalter

6..

Cyberabwehrfähigkeit

Europäischer Rechtsakt über die Cyberabwehrfähigkeit (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 3. Quartal 2022)

7.

Halbleiter

Europäisches Chip-Gesetz (legislativ oder nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

8.

Sicherheit und Verteidigung

Fahrplan für Sicherheits- und Verteidigungstechnologien (nicht legislativ, 1. Quartal 2022)

9.

Innovativer und nachhaltiger Raum

a)Aufbau eines weltraumgestützten globalen sicheren Kommunikationssystems der EU (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 189 AEUV, 2. Quartal 2022)

b)EU-Strategie für das Weltraumverkehrsmanagement (nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

10.

Digitale Bildung und Kompetenzen

a)Empfehlung für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung (nicht legislativ, 3. Quartal 2022)

b)Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung (nicht legislativ, 3. Quartal 2022)

11.

Binnenmarkt

Notfallinstrument für den Binnenmarkt (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 1. Quartal 2022)

12..

Multimodale digitale Mobilität

Multimodale digitale Mobilitätsdienste (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal 2022)

Eine Wirtschaft im Dienste des Menschen

13.

Arbeitnehmerschutz

Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 153 Absatz 2 AEUV, 3. Quartal 2022)

14.

Kleine und mittlere Unternehmen

Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu Kapital (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2022)

15.

Sofortzahlungen

Initiative zu Sofortzahlungen in der EU (legislativ oder nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

16.

Vertiefung der Kapitalmarktunion

Initiative zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des materiellen Insolvenzrechts (legislativ oder nicht legislativ, 3. Quartal 2022)

17.

Steuergerechtigkeit

Vorschlag zur Umsetzung der globalen OECD-Vereinbarung über die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten (legislativ, Artikel 115 AEUV)

18.

Mindesteinkommen

Empfehlung zum Mindesteinkommen (nicht legislativ, 3. Quartal 2022)

19.

Gebiete in äußerster Randlage

Erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU (nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

Ein stärkeres Europa in der Welt

20.

Blocking-Verordnung

Änderung der Blocking-Verordnung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2022)

21.

Internationales Engagement im Energiebereich

Neue Strategie für das Handeln im internationalen Energiebereich (nicht legislativ, 1. Quartal 2022)

22.

Internationale Meerespolitik

Gemeinsame Mitteilung über die internationale Meerespolitik (nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

23.

Partnerschaft mit der Golfregion

Gemeinsame Mitteilung über eine erneuerte Partnerschaft mit der Golfregion (nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

Förderung unserer europäischen Lebensweise

24.

Europäische Pflegestrategie

Europäische Pflegestrategie – Mitteilung über eine europäische Pflegestrategie, begleitet von der Überarbeitung der Barcelona-Ziele und einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Langzeitpflege (nicht legislativ, 3. Quartal 2022)

25.

Erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information)

Legislativvorschlag über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen vorab zu übermitteln (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2022)

26.

Rahmen zur Gewährleistung des gegenseitigen Zugangs zu sicherheitsrelevanten Informationen

Rahmen zur Gewährleistung des gegenseitigen Zugangs zu sicherheitsrelevanten Informationen für vor Ort tätige Beamte der EU und wichtige Drittländer (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2022)

27.

Krebsvorsorge

Aktualisierung der Empfehlung zur Krebsvorsorge (nicht legislativ, 3. Quartal 2022)

28.

Bildungspaket

a)Europäische Hochschulstrategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2022)

b)Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (nicht legislativ, 1. Quartal 2022)

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

29.

Medienfreiheit

Europäischer Rechtsakt über die Medienfreiheit (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2022)

30.

Übertragung der Strafverfolgung

Gesetzgebungsinitiative zur Übertragung der Strafverfolgung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 82 Absatz 1 AEUV, 3. Quartal 2022)

31.

Gegenseitige Anerkennung der Elternschaft unter den Mitgliedstaaten

Gegenseitige Anerkennung der Elternschaft unter den Mitgliedstaaten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 3 AEUV, 3. Quartal 2022)

32.

Gleichstellungsstellen

Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen (legislativ, Artikel 19 und 157 AEUV, 3. Quartal 2022)



Anhang II: REFIT-Initiativen 2

Nr.

Bezeichnung

Ziel/Potenzial der Vereinfachung (kurze Erläuterung des Ziels der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung)

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Im Anschluss an die Bewertung der Richtlinie wurden einige Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungsbedarf besteht: bessere Bekämpfung verbleibender und neu auftretender Umweltverschmutzung und Verbesserung der einschlägigen Regeln und Praktiken bei gleichzeitiger besserer Verknüpfung mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals. Auch Aspekte der öffentlichen Gesundheit werden berücksichtigt (bessere Prävention von Pandemien durch Abwasserüberwachung).

Besondere Anstrengungen werden unternommen, um die Kontrolle und Berichterstattung zu verbessern (Übergang zu halbautomatischen Meldungen). Die Mitgliedstaaten und die – privaten oder öffentlichen – Abwasserunternehmen werden davon profitieren. Es könnten weitere Bemühungen um Transparenz erforderlich sein, da sie als Triebfeder für eine bessere Leistung des Sektors angesehen wird.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 AEUV, 2. Quartal 2022)

2.

Überarbeitung – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Mit der Überarbeitung werden die Rechtsvorschriften verschärft und vereinfacht, um die Bürger und die Umwelt besser vor gefährlichen Chemikalien zu schützen, unter anderem durch Berücksichtigung des Übergangs zu einem „Eine Substanz, eine Bewertung“-Konzept, durch mehr Transparenz bei der Priorisierung von Maßnahmen für den Umgang mit Chemikalien sowie durch die Förderung von Innovationen für die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen, wie im Europäischen Grünen Deal hervorgehoben.

Ziel der Überarbeitung ist es, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit dem Freistellungsverfahren zu verringern.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2022)

3.

GreenData4All – Überarbeitung der Richtlinie über die Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) und der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Die Initiative geht auf die Europäische Datenstrategie zurück. Sie umfasst eine Überarbeitung der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der EU (INSPIRE) sowie der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen im Anschluss an ihre Bewertung im Jahr 2021. Die Initiative wird das geltende Daten-Regelwerk im Einklang mit dem technischen Fortschritt und den Innovationsmöglichkeiten modernisieren, sodass es den Behörden, Bürgern und Unternehmen in der EU erleichtert wird, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und CO2-neutralen Wirtschaft zu unterstützen. Zudem dürfte der Verwaltungsaufwand sinken. Erwartet wird die Nutzung der Dienste für weiterverwendbare Daten in großem Maßstab, um die Erhebung, gemeinsame Nutzung, Verarbeitung und Analyse großer Datenmengen zu unterstützen, die für die Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften im Zusammenhang mit den im Europäischen Grünen Deal festgelegten vorrangigen Maßnahmen relevant sind. Die Intiative zielt darauf ab, die Berichterstattung zu straffen und den Verwaltungsaufwand durch eine bessere Wiederverwendung vorhandener Daten, die automatische Generierung von Meldungen durch gezielte Datensuche und datengestützte Unternehmensführung zu verringern.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 AEUV, 4. Quartal 2022)

4.

Horizontaler Vorschlag für die Neuzuweisung der technischen und wissenschaftlichen Arbeiten der EU im Bereich Chemikalien an EU-Agenturen

Ziel der Initiative ist es, die Zuständigkeiten für wissenschaftliche und technische Arbeiten zu Chemikalien, die derzeit auf verschiedene Akteure (wissenschaftliche Ausschüsse, Berater, Kommissionsdienststellen) verteilt sind, auf die EU-Agenturen zu übertragen, sodass der Grundsatz „Eine Substanz, eine Bewertung“ befolgt wird.

Dieser Vorschlag wird den Aufwand für die Interessenträger verringern, da er die wissenschaftliche und technische Arbeit an Chemikalien in den EU-Agenturen zentralisieren wird. Der Vorschlag wird auch den Aufwand für die EU-Organe (die Kommission und die Agenturen) verringern, da er zur Nutzung des Fachwissens der Agenturen im Bereich der Sicherheitsbewertung von Chemikalien anstelle von Ad-hoc-Ausschüssen und Beratern zu Synergien und Effizienzgewinnen führen wird.

(legislativ, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2022)

5.

Überarbeitung der Verordnung über die Bereitstellung und das Inverkehrbringen von Detergenzien

Mit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 werden die bei der Bewertung festgestellten Schwachstellen behoben und die rechtlichen Anforderungen an Detergenzien an die jüngsten Entwicklungen und sozioökonomischen Bedürfnisse angepasst. Sie wird die Nachhaltigkeitsstrategie der EU für Chemikalien weiterverfolgen.

Ein zentrales Thema der Bewertung war, dass die in der Detergenzien-Verordnung verwendeten Konzepte und Definitionen möglicherweise nicht immer mit der Bedeutung übereinstimmen, die sie im Laufe der Zeit und in der Praxis gewonnen haben. Dies führt zu Unklarheiten darüber, ob bestimmte auf dem Markt erhältliche Produkte in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen oder nicht (z. B. mikrobielle Reinigungsmittel).

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2022)

6.

Überarbeitung der Altfahrzeug-Richtlinie und der Richtlinie über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen

Mit der Überarbeitung wird ein stärker kreislauforientierter Ansatz gefördert, indem Auslegungsfragen mit der Behandlung am Ende der Lebensdauer verknüpft werden, Vorschriften über den obligatorischen Recyclinganteil bestimmter Materialien von Bauteilen in Erwägung gezogen und die Recyclingeffizienz verbessert werden. Die Zusammenlegung der beiden Richtlinien zu einem einzigen Instrument, das den gesamten Lebenszyklus des Automobilsektors abdeckt, würde den Wirtschaftsakteuren und Behörden im Vergleich zu der derzeitigen Situation, die auf einem fragmentierten Ansatz beruht, Rechtsklarheit verschaffen: Personenkraftwagen fallen unter die Richtlinie 2005/64/EG, wenn sie in Verkehr gebracht werden, Altfahrzeuge hingegen unter die Richtlinie 2000/53/EG. Der Übergang zu Online-Tools und die Nutzung digitaler Lösungen würde dazu beitragen, den vermeidbaren Verwaltungsaufwand zu verringern, insbesondere im Zusammenhang mit den Meldepflichten oder anderen Verfahren, z. B. Fahrzeug- (Ent-) Zulassungs- und Notifizierungssystemen. In diesem Zusammenhang wird die Überarbeitung der Richtlinie darauf abzielen, ihre praktische Durchführbarkeit und Umsetzung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand durch eine bessere Nutzung digitaler Lösungen und die Kohärenz mit anderen sektoralen Maßnahmen und Rechtsvorschriften auf der Grundlage eines Lebenszykluskonzepts zu optimieren.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 und/oder Artikel 192 AEUV, 4. Quartal 2022).

7.

Überarbeitung der Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Saatgut und anderer Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial und forstliches Vermehrungsmaterial

Mit dieser Initiative sollen die Rechtsvorschriften über Pflanzenvermehrungsmaterial und forstliches Vermehrungsmaterial überarbeitet werden, um sie mit den politischen Zielen des Europäischen Grünen Deals und seiner Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der biologischen Vielfalt, der Anpassung an den Klimawandel, der europäischen Digitalstrategie und den neuen EU-Forststrategien in Einklang zu bringen. Sie zielt darauf ab, Hindernisse aus dem Binnenmarkt zu beseitigen und technische Entwicklungen, die Schaffung nachhaltiger und klimaresistenter Agrar- und Lebensmittelsysteme und Wälder sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der pflanzen- und forstwirtschaftlichen genetischen Ressourcen zu unterstützen. Die Initiative soll die Verfahren straffen und den Aufwand für die zuständigen Behörden und die Pflanzenvermehrungsmaterialindustrie in der EU verringern.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 43 Absatz 2, 114 und 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2022).

Ein Europa für das digitale Zeitalter

8.

Überarbeitung der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung und der vertikalen Leitlinien

Mit dieser Initiative sollen die Vorschriften für Vereinbarungen zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die auf verschiedenen Ebenen derselben wirtschaftlichen Lieferkette tätig sind, überarbeitet werden, um den Erfordernissen der Unternehmen im Einklang mit den Wettbewerbsregeln gerecht zu werden. Sie wird zur Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen, indem sie den Interessenträgern aktuelle Leitlinien für ein Unternehmensumfeld an die Hand gibt, das insbesondere durch das Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs umgestaltet wird.

(nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 103 AEUV und Verordnung 19/65/EWG, 2. Quartal 2022)

9.

Überarbeitung der horizontalen Gruppenfreistellungsverordnung und der horizontalen Leitlinien

Ziel der Initiative ist es, die Gruppenfreistellungsverordnungen der Kommission für Forschungs-, Entwicklungs- und Spezialisierungsvereinbarungen und die dazugehörigen horizontalen Leitlinien zu überarbeiten. Mit der Überarbeitung soll sichergestellt werden, dass Unternehmen klare Vorgaben dafür haben, welche horizontalen Kooperationsvereinbarungen sie schließen können, ohne dass die Gefahr eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht besteht. Auch wird die Vereinfachung der behördlichen Beaufsichtigung horizontaler Kooperationsvereinbarungen durch die Kommission sowie durch nationale Wettbewerbsbehörden und Gerichte ins Auge gefasst.

(nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 103 AEUV und Verordnung 19/65/EWG, 4. Quartal 2022)

10.

Überarbeitung bestimmter Verfahrensaspekte der EU-Fusionskontrolle

Im Rahmen dieser Initiative sollen die EU-Fusionskontrollverfahren vereinfacht werden, ohne die wirksame Durchsetzung der Fusionskontrollvorschriften zu beeinträchtigen. Ziel ist es, die EU-Fusionskontrolle in Fällen, in denen es unwahrscheinlich ist, dass sie wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwerfen, effizienter und weniger aufwendig zu gestalten und es der Kommission zu ermöglichen, mehr Ressourcen für Fälle einzusetzen, in denen eine eingehende Untersuchung erforderlich ist. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Initiative Möglichkeiten zur weiteren Erleichterung sowohl des vereinfachten als auch, wenn möglich, des nicht vereinfachten Kontrollverfahrens geprüft.

(nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Verordnung (EG) Nr. 802/2004 der Kommission und Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren, 2. Quartal 2022)

11.

Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition

Mit der Initiative soll sichergestellt werden, dass die Bekanntmachung aktuelle Leitlinien zu den Grundsätzen und bewährten Verfahren bei der Marktdefinition enthält, die die Kommission in Kartell- und Fusionskontrollsachen anwendet, einschließlich der jüngsten Entwicklungen bei den Methoden und Marktentwicklungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft.

Eine aktualisierte Mitteilung wird den Aufwand für Unternehmen verringern, indem sie die Rechtssicherheit erhöht und aktuellere Leitlinien für die Marktabgrenzung durch die Kommission bereitstellt, auch in Bereichen, die in der bestehenden Bekanntmachung nicht abgedeckt sind, wie z. B. digitale Märkte. In einem Szenario, in dem keine oder keine aktuellen Orientierungshilfen gegeben würden, müssten die Unternehmen sowohl in Fusions- als auch in kartellrechtlichen Fragen zusätzliche interne Ressourcen für die Erforschung einer Vielzahl von Kommissionsbeschlüssen, Gerichtsurteilen und Fachliteratur zur Marktdefinition bereitstellen, um in Erfahrung zu bringen, wie die Kommission den relevanten Markt bzw. die relevanten Märkte wahrscheinlich abgrenzen würde und welche Elemente sie berücksichtigen würde. Eine aktualisierte Bekanntmachung wird die Belastung weiter verringern und für die Kommission und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten vorteilhafter sein, indem die Notwendigkeit, die Grundsätze der Marktdefinition bei der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts zu erläutern, verringert wird und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, die (gegebenenfalls) keine eigenen Leitlinien zur Marktdefinition bei der Anwendung ihres innerstaatlichen Rechts haben, ein Referenzinstrument zur Verfügung gestellt wird.

(nicht legislativ, 4. Quartal 2022)

12.

Vorschlag für eine Interoperabilitätsstrategie der Mitgliedstaaten

Im Rahmen dieser Initiative wird der derzeitige europäische Interoperabilitätsrahmen evaluiert und seine Unterstützung beim Aufbau interoperabler digitaler öffentlicher Dienste bewertet. Ferner wird in diesem Rahmen der Vorschlag zur Interoperabilitätsstrategie der Mitgliedstaaten ausgearbeitet, der in der Mitteilung der Kommission „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ angekündigt wurde. Ziel ist die Schaffung einer gemeinsamen Interoperabilitätsstruktur auf EU-Ebene, um die grenzübergreifende Koordinierung zu gewährleisten, Innovationen im öffentlichen Sektor zu unterstützen und gemeinsame Mindestspezifikationen für sichere und grenzenlose Datenströme und -dienste des öffentlichen Sektors festzulegen. Folgendes steht dabei an:

Aufbau einer gemeinsamen Interoperabilitätsstruktur mit den Mitgliedstaaten, die die Aufgabe haben wird, die Entwicklung der Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen in der EU zu lenken.

·Gewährleistung, dass die politischen Vorschläge der EU interoperabel, digitaltauglich und so konzipiert sind, dass sie von Anfang an interoperabel sind, und Synergien bei ihrer Umsetzung fördern.

Festlegung gemeinsamer Mindest-Interoperabilitätsspezifikationen und -normen für die Umsetzung der Strategien und Programme der EU.

·Unterstützung und Förderung der Entwicklung und Weiterverwendung gemeinsamer offener, auf den Menschen ausgerichteter Interoperabilitätslösungen und Spezifikationen durch öffentliche Verwaltungen in der gesamten EU.

·Stärkung der Innovation und der internationalen Zusammenarbeit durch wechselseitiges Lernen und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114, 172, 188 und/oder 197 AEUV, 2. Quartal 2022).

13.

Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze

Ziel der Initiative ist es, die Beihilfevorschriften für den Breitbandsektor zu überarbeiten, um sie an die technologischen und sozioökonomischen Entwicklungen anzupassen und die neuen EU-Konnektivitätsziele sowie andere aktuelle politische Entwicklungen zu berücksichtigen. In der Mitteilung von 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ wird die Gigabit-Konnektivität als der grundlegendste Baustein des digitalen Wandels betrachtet- Er ist entscheidend für die Ausschöpfung des digitalen Wachstumspotenzials Europas. Dies wird durch die jüngsten Darlegungen der Kommission in der Mitteilung zum digitalen Kompass von 2030 bestätigt. Darin anerkannt werden die sich rasch wandelnden Anforderungen an Netzkapazität und die Notwendigkeit, nachhaltige Investitionen in Netze zu gewährleisten, die Gigabit-Geschwindigkeiten bieten können, um der europäischen Datenwirtschaft nach 2025 gerecht zu werden. Die COVID-19-Pandemie unterstrich die entscheidende Rolle von Breitbandnetzen für Menschen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sowie für den Weg aus der Krise und für die Stärkung der Krisenfestigkeit der EU.

Eine gezielte Änderung der derzeitigen Vorschriften ist erforderlich, um den für den Breitbandsektor geltenden Rahmen für staatliche Beihilfen an die technologischen, sozioökonomischen und politischen Entwicklungen anzupassen.

(nicht legislativ, 2. Quartal 2022)

14.

Überarbeitung der Geschmacksmusterrichtlinie

Die geplante Überarbeitung der Geschmacksmusterrichtlinie und der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung folgt auf eine Bewertung der geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz. Ziel der Überarbeitung ist es, den Rahmen an das digitale Zeitalter anzupassen und für mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit im Interesse einzelner Designer, designintensiver Branchen und kleiner und mittlerer Unternehmen zu sorgen. Ferner wird sie sich mit der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen befassen, um die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken und so den Zugang zum Geschmacksmusterschutz zu erleichtern.

Die Vereinfachung der Verfahren und die Verringerung des Verwaltungsaufwands (einschließlich der zu entrichtenden Gebühren) gehören zu den Hauptzielen der Reform. Die Straffung der Verfahren und die Verbesserung der Interoperabilität der Schutzsysteme in der EU durch eine weitere Harmonisierung werden sowohl für die Nutzer des Geschmacksmusterschutzes als auch für die öffentlichen Verwaltungen zu einer Verringerung der Kosten und des Verwaltungsaufwands führen.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2022)

15.

Überarbeitung der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

16.

Überarbeitung der Rechtsvorschriften über ergänzende Schutzzertifikate

Die EU-Rechtsvorschriften über ergänzende Schutzzertifikate sind zwar zweckmäßig, ihre Fragmentierung (solche Zertifikate werden auf nationaler Ebene verwaltet und durchgesetzt) beeinträchtigt jedoch ihre Wirksamkeit und Effizienz. Die Schaffung eines einheitlichen Verfahrens und eines einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats würde den Binnenmarkt für Arzneimittel und Agrochemikalien stärken und die Zertifikatspraxis in die Lage versetzen, den doppelten digitalen und ökologischen Wandel zu unterstützen.

Dies wird zu einer deutlichen Verringerung der Kosten/des Aufwands und zu mehr Rechtssicherheit für Antragsteller, einschließlich KMU und Start-ups, führen, da als Alternative zu den derzeit 27 nationalen Verfahren ein zentralisierter Genehmigungsmechanismus zur Verfügung stehen wird. Der/die neue (n) Vorschlag (e) könnte (n) die bestehenden Verordnungen über ergänzende Schutzzertifikate für pharmazeutische und Pflanzenschutzmittel ersetzen/ändern.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 und 118 AEUV, 4. Quartal 2022)

Eine Wirtschaft im Dienste des Menschen

17.

Überarbeitung des Rechtsrahmens für die europäische Bevölkerungsstatistik

Statistiken über die Bevölkerungsgröße und die demografischen, sozialen, beschäftigungs- und wohnungspolitischen, bildungsbezogenen und migrationspolitischen Merkmale der Bevölkerung sind erforderlich, damit die Union die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Diese Statistiken benötigen eine überarbeitete, moderne und umfassende Rechtsgrundlage, um ihre Qualität, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Mit der Initiative soll ein überarbeiteter Rechtsrahmen für die Bevölkerungsstatistik auf der Grundlage internationaler Standards geschaffen werden, indem bestehende jährliche Bevölkerungs- und Migrationsstatistiken, dreijährliche Statistiken aus der Volks- und Wohnungszählung sowie regionale und georeferenzierte Bevölkerungsdaten, die derzeit Gegenstand gesonderter Verordnungen sind, in einer einzigen Rechtsgrundlage zusammengefasst werden.

Mit der überarbeiteten einheitlichen Rechtsgrundlage für Bevölkerungsstatistiken soll der Verwaltungsaufwand für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten (vor allem die nationalen statistischen Ämter) verringert werden, indem die Verwendung harmonisierter und relevanter statistischer Definitionen in allen Bereichen der Bevölkerungsstatistik gefördert und Doppelarbeit in verwandten Bereichen vermieden wird. Die Initiative wird die zunehmende Nutzung administrativer Datenquellen für die Erstellung von Bevölkerungsstatistiken durch die Verwaltungen der Mitgliedstaaten erleichtern. Dieser Ansatz wird kostenwirksamer sein und im Laufe der Zeit den Ressourcenaufwand der einzelstaatlichen Behörden verringern, während gleichzeitig häufigere und detailliertere Statistiken erstellt werden können, um den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Die Ersetzung oder Änderung der bestehenden einschlägigen Rechtsvorschriften (zwei Verordnungen des Rates und des Europäischen Parlaments werden aufgehoben und eine geändert) durch eine einzige Rahmenverordnung wird zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften führen.

(legislativ, einschließich Folgenabschätzung, Artikel 338 Absatz 1 AEUV, 2. Quartal 2022)

18.

Überarbeitung der Richtlinie über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen

Die Bewertung der Richtlinie 2007/59/EG hat gezeigt, dass ein erheblicher Spielraum für eine Vereinfachung und eine weitere Verbesserung der Wirkung der Richtlinie besteht. Einige ihrer Bestimmungen sind überholt, Formulierungen sind bisweilen mehrdeutig und ihr Anwendungsbereich könnte angepasst werden müssen.

Die Überarbeitung wird auch zu mehr Mobilität von Triebfahrzeugführern sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen den Mitgliedstaaten führen. Die Zuständigkeiten und die Aufgabenverteilung zwischen den am Zertifizierungssystem beteiligten Akteuren werden überprüft, um den Verwaltungsaufwand für alle am Zertifizierungssystem beteiligten Akteure zu verringern. Ferner wird die Überarbeitung der Richtlinie die Wirksamkeit des EU-weiten Zertifizierungssystems erhöhen, indem ein wirklich harmonisierter Rahmen geschaffen wird. Dies wird für mehr Klarheit für die beteiligten Mitgliedstaaten und Interessenträger sorgen und Doppelkosten und Doppelarbeit verringern.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal 2022)

19.

Überarbeitung der Zollvorschriften der Union

Der Zollkodex der Union ist mit Situationen konfrontiert, für die er nicht konzipiert wurde, insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr. Die Überarbeitung der Zollvorschriften der Union zielt darauf ab, die Kontrollen des elektronischen Geschäftsverkehrs zugunsten der Steuerzahler (Erhebung von Abgaben und Zöllen) und der Bürger (Schutz vor nicht konformen Produkten) zu verbessern. Sie wird die Durchsetzungsaufgaben der nationalen Behörden erleichtern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere mit Unterstützung neuer Akteure wie Plattformen, verbessern. In anderen Bereichen wird die Überarbeitung eine bessere Aufgabenverteilung und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden und den sektoralen Behörden vorsehen, damit die Zollbehörden und die Kommission mehr elektronische Zolldaten verwenden können, um die Wirksamkeit ihrer Kontrollen finanzieller und nichtfinanzieller Risiken zu verbessern und so den Aufwand für die Wirtschaftsbeteiligten zu verringern. Auch in anderen Bereichen werden bestimmte Vereinfachungen für die Wirtschaftsakteure vorgesehen.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 33, 114 und 207 AEUV, 4. Quartal 2022)

20.

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter Überarbeitung der MwSt-Richtlinie und der Verordnung des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Mehrwertsteuer

Diese Initiative zielt darauf ab, die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, zu modernisieren. Im Aktionsplan der Kommission für eine faire und einfache Besteuerung wurde betont, dass Überlegungen dazu angestellt werden müssen, wie Steuerbehörden Technologien zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zum Nutzen von Unternehmen einsetzen können und ob die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften an die Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter angepasst sind. Im Aktionsplan wurde ein Legislativvorschlag für 2022 unter der Überschrift „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ angekündigt, der 1) Mehrwertsteuermeldepflichten und elektronische Rechnungsstellung, 2) die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft und 3) eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung umfasst. Das Paket soll die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt harmonisieren und fördern und dazu beitragen, die Steuererhebung zu verbessern und somit während der Erholung nach der COVID-19-Krise nachhaltige Einnahmen sicherzustellen.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 113 AEUV, 3. Quartal 2022)

Förderung unserer europäischen Lebensweise

21.

Überarbeitung des Arzneimittelrechts

Mit der Überarbeitung des allgemeinen Arzneimittelrechts soll der Zugang zu hochwertigen, sicheren, wirksamen und erschwinglichen Arzneimitteln in der EU sichergestellt werden. Sie zielt darauf ab, Innovationen auch in Bereichen zu fördern, in denen der medizinische Bedarf nicht gedeckt ist (einschließlich antimikrobieller Mittel), die Versorgungssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig an neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen und den Verwaltungsaufwand soweit wie möglich zu verringern. Ausgehend von den Lehren aus der COVID-19-Pandemie wird sie ein zukunftssicheres und krisenresistentes Arzneimittelsystem unterstützen.

Die Initiative wird die Rechtsvorschriften vereinfachen und ein effizientes Regelungsumfeld schaffen, unter anderem durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Digitalisierung von Prozessen und Verfahren, was sich voraussichtlich positiv auf Regulierungsbehörden und Unternehmen auswirkt.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 und 168 AEUV, 4. Quartal 2022)

22.

Überarbeitung der Verordnungen über Arzneimittel für Kinder und für seltene Krankheiten

Mit dieser Initiative wird eine Reihe von Mängeln in der Funktionsweise des bestehenden Rahmens behoben, die bei einer kürzlich durchgeführten Evaluierung der Verordnungen über Arzneimittel für seltene Krankheiten und für Kinder festgestellt wurden. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung von Produkten in Bereichen zu unterstützen, in denen wesentliche Bedürfnisse von Patienten nicht gedeckt sind, und ihnen rechtzeitigen Zugang zu verschaffen. Sie wird auch sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften mit der technologischen und wissenschaftlichen Entwicklung Schritt halten können. Schließlich werden die bestehenden Verfahren gestrafft und vereinfacht.

Die Initiative zielt darauf ab, die Verfahren für die Bewertung und Zulassung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten und für Kinder zu vereinfachen und zu straffen und so die Belastung sowohl für Unternehmen als auch für Regulierungsbehörden zu verringern.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 und 168 AEUV, 4. Quartal 2022)

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

23.

Überarbeitung des Besitzstands im Bereich der Opferrechte

Die Arbeit im Bereich der Opferrechte sollte umfassend fortgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf einem wirksameren Zugang zu den Rechten der Opfer liegen sollte, einschließlich eines Rechts auf Entschädigung und eines besseren Zugangs zur Justiz für Opfer aller Verbrechen, einschließlich Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Anschluss an die Bewertung der Opferschutzrichtlinie könnte bis Ende 2022 eine mögliche Überarbeitung der Richtlinie oder eines anderen Rechtsinstruments vorgeschlagen werden. Eine mögliche Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie sollte nicht nur im Zusammenhang mit Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern auch im Zusammenhang mit Opfern aller Straftaten gesehen werden. Eine Prüfung der Frage, ob die Richtlinie über die Rechte von Opfern überarbeitet werden sollte, wäre im Anschluss an ihre Bewertung und die laufenden Diskussionen mit den Interessenträgern, einschließlich der Beratungen unter dem derzeitigen und dem künftigen Vorsitz und der Plattform für Opferrechte, klarer.

Eine mögliche Überarbeitung würde darauf abzielen, den Zugang der Opfer zur Justiz zu verbessern. Sie könnte insbesondere zusätzliche Bestimmungen zur Stärkung des physischen Schutzes der Opfer umfassen, indem Mindestnormen für den Erlass und die Funktionsweise von Schutzanordnungen, einschließlich Notfallsperranordnungen, festgelegt werden. Eine weitere mögliche Ergänzung könnte darin bestehen, die Rechte der Opfer auf Information über die verfügbare staatliche Entschädigung zu stärken. Dennoch muss noch geklärt und entschieden werden, ob die Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie notwendig und das angemessenste Instrument wäre, um das Ziel der Stärkung des physischen Schutzes der Opfer und der Rechte der Opfer auf Information über die verfügbare Entschädigung zu erreichen.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 82 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2022)

24.

Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen – Anpassung an den COVID-19-Kontext

Wie in der neuen Verbraucheragenda von 2020 und im Bericht von 2021 über die Anwendung der Pauschalreiserichtlinie angekündigt, wird die Kommission bewerten, ob die Richtlinie jederzeit einen soliden und umfassenden Verbraucherschutz gewährleistet, wobei auch Aspekte des Insolvenzschutzes und Erkenntnisse aus COVID-19 einfließen sollen. Bei der Bewertung werden die einschlägigen Maßnahmen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität berücksichtigt. Auf der Grundlage dieser Bewertung könnte Ende 2022 ein Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt werden.

Bei der Überarbeitung wird auch die Möglichkeit geprüft, die Vorschriften und Definitionen für verbundene Reiseleistungen und deren Unterscheidung von Pauschalreisen zu vereinfachen oder zu straffen, um es der Branche, den Verbrauchern und den Durchsetzungsbehörden zu erleichtern, festzulegen, welche Vorschriften für eine bestimmte Kombination von Dienstleistungen gelten. Überprüft wird, ob es möglich ist, die Informationspflichten bei gleichbleibendem Verbraucherschutz zu vereinfachen, bestimmte andere Vorschriften (z. B. über freiwillige Gutscheine) zu präzisieren und die Pauschalreiserichtlinie weiter an die Verordnungen über Passagierrechte anzupassen.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2022)

25.

Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie

Die Kommission wird die derzeitige Führerscheinrichtlinie, die 2006 angenommen wurde, überarbeiten, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und die Freizügigkeit zu erleichtern. Die Initiative wird den neuen Herausforderungen für die Mobilität, insbesondere im digitalen Bereich, Rechnung tragen und zu den Zielen der Union beitragen, die in der Strategie für intelligente und nachhaltige Mobilität von 2020 festgelegt sind.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal/2022)

26.

Überarbeitung der Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (COM(2014) 476)

Die Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2015/413 würde den Mitgliedstaaten helfen, die von gebietsfremden Kraftfahrern begangenen Verkehrsdelikte besser zu untersuchen und die Sanktionen für diese Verstöße besser durchzusetzen, indem die Verfahren zur gegenseitigen Unterstützung und Anerkennung vereinfacht werden, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel ist die Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren (z. B. Verbesserung des elektronischen Informationsaustauschs). Die Überarbeitung würde die Gleichbehandlung der europäischen Fahrer unabhängig davon stärken, in welchem Land ihr Fahrzeug zugelassen ist. Sie würde auch zu einem besseren Schutz der Grundrechte mutmaßlicher Straftäter beitragen. 

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal 2022)



Anhang III: Vorrangige anhängige Vorschläge

Nr.

Genaue Bezeichnung

Bezugsdokumente

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 in Bezug auf die Menge der Zertifikate, die bis 2030 in die Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union einzustellen sind

COM(2021571 final 
2021/0202 (COD) 
14.7.2021

2.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds

COM(2021568 final 
2021/0206 (COD) 
14.7.2021

3.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich der Mitteilung über die im Rahmen eines globalen marktbasierten Mechanismus zu leistende Kompensation durch Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz in der Union

COM(2021567 final 
2021/0204 (COD) 
14.7.2021

4.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

COM(2021564 final 
2021/0214 (COD) 
14.7.2021

5.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung)

COM(2021563 final 
2021/0213 (CNS) 
14.7.2021

6.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

COM(2021562 final 
2021/0210 (COD) 
14.7.2021

7.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr

COM(2021561 final 
2021/0205 (COD) 
14.7.2021

8.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2021559 final 
2021/0223 (COD) 
14.7.2021

9.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

COM(2021557 final 
2021/0218 (COD) 
14.7.2021

10.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union

COM(2021556 final 
2021/0197 (COD) 
14.7.2021

11.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris

COM(2021555 final 
2021/0200 (COD) 
14.7.2021

12.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung der Compliance-Vorschriften, der Festlegung der Zielwerte der Mitgliedstaaten für 2030 und der Verpflichtung, bis 2035 gemeinsam Klimaneutralität im Sektor Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft zu erreichen, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 hinsichtlich der Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung, der Verfolgung der Fortschritte und der Überprüfung

COM(2021554 final 
2021/0201 (COD) 
14.7.2021

13.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus

COM(2021552 final 
2021/0207 (COD) 
14.7.2021

14.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757

COM(2021551 final 
2021/0211 (COD) 
14.7.2021

15.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 (Überarbeitung der TEN-E-Verordnung)

COM(2020824 final 
2020/0360 (COD) 
15.12.2020

16.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Fähigkeit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, als Leistungsüberprüfungsgremium für den einheitlichen europäischen Luftraum zu handeln

COM(2020577 final 
2020/0264 (COD) 
22.9.2020

17.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht

COM(2018368 final 
2018/0193 (COD) 
30.5.2018

18.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung)

COM(2013410 final 
2013/0186 (COD) 
11.6.2013 

COM(2020579 final 
22.9.2020

19.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr

COM(2013130 final 
2013/0072 (COD) 
13.3.2013

20.

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Europäischen Union

COM(2011827 final 
2011/0391 (COD) 
1.12.2011

Ein Europa für das digitale Zeitalter

21.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

COM(2021547 final 
2021/0291 (COD) 
23.9.2021

22.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität

COM(2021281 final 
2021/0136 (COD) 
3.6.2021

23.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

COM(2021223 final 
2021/0114 (COD) 
5.5.2021

24.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union

COM(2021206 final 
2021/0106 (COD) 
21.4.2021

25.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maschinenprodukte

COM(2021202 final 
2021/0105 (COD) 
21.4.2021

26.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Gründung von gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“

COM(202187 final 
2021/0048 (NLE) 
23.2.2021

27.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte)

COM(2020842 final 
2020/0374 (COD) 
15.12.2020

28.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG

COM(2020825 final 
2020/0361 (COD) 
15.12.2020

29.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148

COM(2020823 final 
2020/0359 (COD) 
16.12.2020

30.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz)

COM(2020767 final 
2020/0340 (COD) 
25.11.2020

31.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2009/65/EG, 2009/138/EU, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/65/EU, 2015/2366/EU und 2016/2341/EU

COM(2020596 final 
2020/0268 (COD) 
24.9.2020

32.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 (DORA)

COM(2020595 final 
2020/0266 (COD) 
24.9.2020

33.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES für ein Pilot-Regelwerk für Marktinfrastrukturen, die auf Distributed-Ledger-Technologie basieren

COM(2020594 final 
2020/0267 (COD) 
24.9.2020

34.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zu Märkten für Kryptoanlagen und zur Änderung der Richtlinie 2019/1937/EU (MICA)

COM(2020593 final 
2020/0265 (COD) 
24.9.2020

35.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

COM(2019208 final 
2019/0101 (COD) 
14.6.2019

36.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)

COM(201710 final 
2017/0003 (COD) 
10.1.2017

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

37.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht

COM(2021581 final 
2021/0295 (COD) 
22.9.2021

38.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012

COM(2021582 final 
2021/096 (COD) 
22.9.2021

39.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2021579 final 
2021/0297 (COD) 
22.9.2021

40.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849

COM(2021423 final 
2021/0250 (COD) 
20.7.2021

41.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (Neufassung)

COM(2021422 final 
2021/0241 (COD) 
20.7.2021

42.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

COM(2021421 final 
2021/0240 (COD) 
22.7.2021

43.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

COM(2021420 final 
2021/0239 (COD) 
20.7.2021

44.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über europäische grüne Anleihen

COM(2021391 final 
2021/0191 (COD) 
6.7.2021

45.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

COM(2021189 final 
2021/0104 (COD) 
21.4.2021

46.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

COM(2020682 final 
2020/0310 (COD) 
28.10.2020

47.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

COM(2020673 final 
2020/0306 (COD) 
28.10.2020

48.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten

COM(2018135 final 
2018/0063A (COD) 
2018/0063B (COD) 
14.3.2018

49.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

COM(2016815 final 
2016/0397 (COD) 
14.12.2016

50.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems

COM(2015586 final 
2015/0270 (COD) 
24.11.2015

Ein stärkeres Europa in der Welt

51.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

COM(2012124 final 
2012/0060 (COD) 
21.3.2012

Förderung unserer europäischen Lebensweise

52.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene

COM(2021577 final 
2021/0294 (NLE) 
16.9.2021

53.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013

COM(2021278 final 
2021/0140 (CNS) 
2.6.2021

54.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/816 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen (ECRIS-TCN), sowie zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, Asyl und Migration und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 für die Zwecke der Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen

COM(202196 final 
2021/0046 (COD) 
2.3.2021

55.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Resilienz kritischer Einrichtungen

COM(2020829 final 
2020/0365 (COD) 
16.12.2020

56.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation

COM(2020796 final 
2020/0349 (COD) 
9.12.2020

57.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in Bezug auf die Eingabe von Ausschreibungen durch Europol

COM(2020791 final 
2020/0350 (COD) 
9.12.2020

58.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU

COM(2020727 final 
2020/0322 (COD) 
11.11.2020

59.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

COM(2020726 final 
2020/0320 (COD) 
11.11.2020

60.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte

COM(2020725 final 
2020/0321 (COD) 
11.11.2020

61.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Begegnung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl

COM(2020613 final 
2020/0277 (COD) 
23.9.2020

62.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einführung einer Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

COM(2020612 final 
2020/0278 (COD) 
23.9.2020

63.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Steuerung von Asyl und Migration und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und des Verordnungsvorschlags (EU) XXX/XXX [Asyl- und Migrationsfonds]

COM(2020610 final 
2020/0279 (COD) 
23.9.2020

64.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)

COM(2018634 final 
2018/0329 (COD) 
12.9.2018

65.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2016468 final 
2016/0225 (COD) 
13.7.2016

66.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

COM(2016467 final 
2016/0224 (COD) 
13.7.2016 

COM(2020611 final 
23.9.2020

67.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

COM(2016466 final 
2016/0223 (COD) 
13.7.2016

68.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)

COM(2016465 final 
2016/0222 (COD) 
13.7.2016

69.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung)

COM(2016272 final 
2016/0132 (COD) 
4.5.2016  

COM(2020614 final 
23.9.2020

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

70.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verbraucherkredite

COM(2021347 final 
2021/0171 (COD) 
30.6.2021

71.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2021346 final 
2021/0170 (COD) 
30.6.2021

72.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen

COM(202193 final 
2021/0050 (COD) 
4.3.2021

73.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren

COM(2018226 final 
2018/0107 (COD) 18.4.2018

74.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen

COM(2018225 final 
2018/0108 (COD) 18.4.2018

75.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

COM(2012614 final 
2012/0299 (COD) 
14.11.2012

76.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung

COM(2008426 final 
2008/0140 (CNS) 
2.7.2008



Anhang IV: Rücknahmen 3

Nr.

Bezugsdokumente

Titel

Begründung der Rücknahme

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

1.

COM(2020446 final 
2020/0109 (APP)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

Hinfällig, da die Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 seit Ende 2020 nicht mehr anwendbar ist

2.

COM(2020404 final 
2020/0106 (COD)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 und zur Schaffung eines Solvenzhilfeinstruments

Hinfällig im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027)/der Einigung über NextGenerationEU

Ein stärkeres Europa in der Welt

3.

COM(2020461 final 
2020/0110 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe

Hinfällig im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027)/der Einigung über NextGenerationEU

4.

COM(2020407 final 
2020/0107 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1601 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds

Hinfällig im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027)/der Einigung über NextGenerationEU

5.

COM(2019125 final 
2019/0070 (COD)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

Hinfällig – Inhalt durch COM(2020) 220 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union überholt

Förderung unserer europäischen Lebensweise

6.

COM(2014340 final 
2014/0173 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Einsetzung eines Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien

Hinfällig – Inhalt durch die im Dezember 2020 angenommene Verordnung (EU, Euratom) 2020/2223 zur Änderung der „OLAF-Verordnung“ (EU, Euratom) Nr. 883/2013 überholt



Anhang V: Liste der geplanten Aufhebungen

Nr.

Politikbereich

Titel

Begründung der Aufhebung

1.

Energie

VERORDNUNG (EG) Nr. 106/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte

Diese Verordnung bezieht sich auf das zwischen der EU und den USA geschlossene Abkommen über Energy-Star-Kennzeichnung, das 2018 ausgelaufen ist.

(1)    Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei diesen Informationen, die bei den einzelnen Initiativen in Klammern aufgeführt sind, handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer etwaigen Folgenabschätzung noch ändern können.
(2)    Dieser Anhang enthält die wichtigsten REFIT-Überarbeitungen, -Evaluierungen und -Eignungsprüfungen, die die Kommission im Jahr 2022 durchführen wird.
(3)    Diese Liste enthält anhängige Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb der nächsten sechs Monate zurückzunehmen gedenkt.
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