EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.9.2021
COM(2021) 538 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
14. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über den EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT
HAUSHALTSJAHR 2020
{SWD(2021) 239 final}
Inhaltsverzeichnis
1.HAUSHALTSVERFAHREN
1.1
Haushaltsplanentwurf 2020 und Berichtigungsschreiben 1/2020
1.2
Annahme des Haushaltsplans 2020
1.3
Zweckgebundene Einnahmen des EGFL
2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG
2.1
Mittelbewirtschaftung
2.1.1
Für das Haushaltsjahr 2020 verfügbare Mittel
2.1.2
Ausführung der für das Haushaltsjahr 2020 verfügbaren Mittel
2.1.3
Ausführung der bewilligten Mittel – Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung der Kommission
2.2
Monatliche Zahlungen
2.2.1
Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
3.AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2020
3.1
Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel
3.2
Anmerkungen zur Ausführung des Haushalts
3.2.1
Kapitel 05 02: Agrarmarkt-Interventionen
3.2.2
Kapitel 05 03: Direktzahlungen
3.2.3
Kapitel 05 04: Entwicklung des ländlichen Raums
3.2.4
Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben
3.2.5
Kapitel 05 08: Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung des Politikbereichs
4.AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL
Anhänge (siehe gesondertes Dokument):
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3-I
Anhang 3-II
Anhang 4
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Haushaltsverfahren 2020 – EGFL-Mittel
Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2020
Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2020, zweckgebundene Einnahmen, C4
Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2020, zweckgebundene Einnahmen, C5
Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2020
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Hinweis: Zu diesem Bericht gehört auch eine ausführliche Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. Der vollständige Text dieser Arbeitsunterlage und die dazugehörigen Tabellen (beides in englischer Sprache) werden auch auf der Europa-Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bereitgestellt (
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_en.htm
).
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1.HAUSHALTSVERFAHREN
1.1Haushaltsplanentwurf 2020 und Berichtigungsschreiben 1/2020
Der Haushaltsplanentwurf 2020 wurde von der Kommission am 5. Juli 2019 angenommen. Die für den EGFL vorgeschlagenen Mittel für Verpflichtungen beliefen sich insgesamt auf 43 531,8 Mio. EUR. Der Rat gab veröffentlichte am 3. September 2019 eine Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2020 ab, in der er eine Kürzung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 239,9 Mio. EUR vorsah. Das Europäische Parlament sah in seiner Stellungnahme vom 23. Oktober 2019 eine Anhebung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 32 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vor.
Am 15. Oktober 2019 veröffentlichte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf 2020, in dem sie den Bedarf an Mitteln für Verpflichtungen um 304,3 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf anhob. Dieser zusätzliche Mittelbedarf wurde allerdings durch den für das Jahr 2020 erwarteten Anstieg der zweckgebundenen Einnahmen um 354 Mio. EUR mehr als ausgeglichen. Infolgedessen wurden die im Berichtigungsschreiben für den EGFL beantragten Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 49,7 Mio. EUR gesenkt.
Der Vermittlungsausschuss, der sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Rates zusammensetzt, einigte sich am 20. November 2019 auf einen gemeinsamen Text.
1.2Annahme des Haushaltsplans 2020
Die Annahme des Haushaltsplans 2020 durch den Rat und das Europäische Parlament erfolgte am 25. bzw. 27. November 2019. Insgesamt waren im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 410,1 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 380,0 Mio. EUR vorgesehen.
Die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Diese Maßnahmen betreffen in erster Linie die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die allgemeine operative Unterstützung und die Koordinierung in der Landwirtschaft.
Von den bewilligten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für den Politikbereich 05 (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums) in Höhe von 43 410,1 Mio. EUR waren 2530,1 Mio. EUR für Agrarmarkt-Interventionen im Rahmen von Kapitel 05 02, 40 621,0 Mio. EUR für Direktzahlungen im Rahmen von Kapitel 05 03, 205,9 Mio. EUR für das Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 41,4 Mio. EUR für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05 08 vorgesehen.
Weitere Einzelheiten sind Anhang 1 zu entnehmen.
1.3Zweckgebundene Einnahmen des EGFL
Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
werden Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach diesen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 wurden die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2020 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 1071 Mio. EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2020 durch die Haushaltsbehörde berücksichtigt. Im Einzelnen:
¾Die Einnahmen aus Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- oder Konformitätsabschlüssen sowie aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 592 Mio. EUR bzw. 127 Mio. EUR veranschlagt, während aus der Milchabgabe keine Einnahmen erwartet wurden. Somit wurde der Gesamtbetrag der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2020 auf 719 Mio. EUR geschätzt.
¾Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 352 Mio. EUR angesetzt.
Im Haushalt 2020 wurden diese ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1071 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen:
¾150 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;
¾921 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).
Die Summe der von der Haushaltsbehörde für diese Regelungen bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von
¾849 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;
¾17 038 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).
2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG
2.1Mittelbewirtschaftung
2.1.1Für das Haushaltsjahr 2020 verfügbare Mittel
in EUR
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Ausgabenteil des Haushaltsplans (1)
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Einnahmenteil des Haushaltsplans (ZE) (2)
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Prognosen
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1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon:
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43 410 105 687,00
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43 380 031 798,00
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1. Beschlüsse im Rahmen von Abschlussverfahren
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592 000 000,00
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1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung
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43 245 200 000,00
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43 245 200 000,00
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2. Unregelmäßigkeiten
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127 000 000,00
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1b. Mittelansätze unter direkter Mittelverwaltung
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164 905 687,00
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134 831 798,00
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3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger
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-
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2. Berichtigungshaushaltsplan
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48 655 078,00
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48 655 078,00
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Gesamtprognose ZE
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719 000 000,00
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3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr
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-9 639 000,00
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4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon:
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43 458 760 765,00
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43 419 047 876,00
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4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung
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43 298 480 078,00
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43 298 480 078,00
|
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4b. Mittelansätze unter direkter Mittelverwaltung
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160 280 687,00
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120 567 798,00
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(1)
In den Haushalt 2020 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2020 sowie der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen.
(2)
ZE: Im Laufe des Haushaltsjahres einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. In der Einnahmenlinie des Haushaltsplans erscheinen keine Beträge (p. m.), der voraussichtliche Betrag wird jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt.
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2.1.2Ausführung der für das Haushaltsjahr 2020 verfügbaren Mittel
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in EUR
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Ausführung der Mittel für Verpflichtungen
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Ausführung der Mittel für Zahlungen
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Geteilte Verwaltung (1)
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44 156 243 297,63
|
|
44 156 243 297,63
|
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Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung
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158 591 816,48
|
|
98 309 811,62
|
|
Insgesamt
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44 314 835 114,11
|
|
44 254 553 109,25
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(1)
Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 580 665 888,61 EUR (siehe Nummer 4 und Anhang 3-I) für die geteilte Verwaltung: 43 575 577 409,02 EUR.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 314 835 114,10 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 254 553 109,30 EUR in Anspruch genommen. Weitere Einzelheiten zur Ausführung der Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sind Abschnitt 3.2 zu entnehmen.
2.1.3Ausführung der bewilligten Mittel – Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung der Kommission
in EUR
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Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Übertrag auf 2021 (2)
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Mittelansätze (C1)(1)
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160 280 687,00
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120 567 798,00
|
-
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Ausführung (C1)
|
158 591 816,48
|
98 309 811,62
|
17 490 660,00
|
Verfallene Mittel
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1 688 870,52
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4 767 326,38
|
-
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(1)
C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag schließt die Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von insgesamt 4 625 000,00 EUR auf die „geteilte Mittelverwaltung“ und Übertragungen aus dem EGFL von Mitteln für Zahlungen in Höhe von -9 639 000,00 EUR ein.
(2)
Übertrag auf 2021 nur für nichtgetrennte Mittel.
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Im Haushaltsplan 2020 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 160,3 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung vorgesehen. Im Jahr 2020 wurde ein Betrag von 158,6 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (1,7 Mio. EUR) ist verfallen.
Bei den EGFL-Mitteln für Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte Mittel.
Der automatische Übertrag auf 2021, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 17,5 Mio. EUR.
2.2Monatliche Zahlungen
2.2.1Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
2.2.1.1Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 „leistet die Kommission die monatlichen Zahlungen für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.
Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten.
Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis dieser Erklärungen. Zudem werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.
Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2019 bis zum 15. Oktober 2020 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen.
Für das gesamte Haushaltsjahr beliefen sich die beschlossenen monatlichen Zahlungen auf insgesamt 44 011,7 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der wiedereingezogenen Beträge aus Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen und der Rückzahlung zuvor ausgesetzter Beträge belief sich der tatsächlich an die Mitgliedstaaten ausgezahlte Betrag auf 43 707,2 Mio. EUR.
2.2.1.2Beschlüsse über monatliche Zahlungen
Die Kommission nahm für jeden der zwölf Zeiträume des Haushaltsjahres einen Zahlungsbeschluss an. Darüber hinaus erging im Dezember ein weiterer Beschluss zur Anpassung der zulasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Gesamtausgaben.
3.AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2020
3.1Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel
Die ausgeführten EGFL-Mittel beliefen sich auf 44 314,8 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden aus den ursprünglichen Mittelansätzen unter Verwendung der dem EGFL zugewiesenen Einnahmen und eines Betrags aus dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9 finanziert. Die dem EGFL zugewiesenen Einnahmen setzen sich zusammen aus dem Betrag in Höhe von 348,2 Mio. EUR, der aus dem Haushaltsjahr 2019 übertragen wurde, und einem Teil der zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2020 (525,2 Mio. EUR von insgesamt 580,7 Mio. EUR). Im Politikbereich 05 betrugen die EGFL-Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 2662,3 Mio. EUR und für Direktzahlungen 41 396,3 Mio. EUR.
Einzelheiten zur Ausführung des Haushalts in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 2.
In Anhang 4 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln, Finanzquellen und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.
3.2Anmerkungen zur Ausführung des Haushalts
Nachstehend folgen Anmerkungen zur Ausführung der Haushaltsmittel und zur Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen auf der Grundlage der Angaben in den Anhängen 2, 3-I und 3-II. Haushaltslinien, bei denen die Ausführungsquote in etwa dem veranschlagten Betrag entspricht, werden in diesem Abschnitt nicht behandelt.
3.2.1Kapitel 05 02: Agrarmarkt-Interventionen
3.2.1.1Einleitung
Die Ausführung (in Mitteln für Verpflichtungen) belief sich für dieses Kapitel auf insgesamt 2662,3 Mio. EUR. Die Finanzierung erfolgte aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2530,1 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 83,7 Mio. EUR. Mit den zuletzt genannten Mitteln sollten die Ausgaben im Sektor Obst und Gemüse finanziert werden (Einzelheiten siehe Nummer 3.2.1.2). Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die Haushaltsmittel überstieg, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltsposten oder über den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2020 gedeckt. Bei den Marktmaßnahmen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere EGFL-Haushaltslinien übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken (Einzelheiten zu den Übertragungen siehe Anhang 2).
3.2.1.2Artikel 05 02 08: Obst und Gemüse
Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 902,7 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, um den Mittelbedarf für die Maßnahmen in diesem Sektor zu decken. Die Haushaltsbehörde bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 700,5 Mio. EUR, da sie die geschätzten zweckgebundenen Einnahmen des Sektors (150 Mio. EUR) berücksichtigte. Zudem wurden im Haushaltsjahr 2020 69,8 Mio. EUR aus anderen Haushaltslinien desselben Kapitels übertragen. Darüber hinaus wurde der Haushalt mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2020 um 48,7 Mio. EUR aufgestockt. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2020 beliefen sich auf 902,7 Mio. EUR.
3.2.1.3Artikel 05 02 09: Weinbauerzeugnisse
Im Haushaltsplan waren Mittel in Höhe von 1026,1 Mio. EUR vorgesehen, um den geschätzten Bedarf für alle Maßnahmen in diesem Sektor zu decken. Zur Deckung der Gesamtausgaben in Höhe von 1056,7 Mio. EUR wurde eine Mittelübertragung in Höhe von 30,6 Mio. EUR vorgenommen. Die Ausgaben umfassen auch die Mitte 2020 angenommenen Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Weinsektor, insbesondere 250,2 Mio. EUR für die Destillation im Krisenfall und 21,1 Mio. EUR für die Lagerung im Krisenfall.
3.2.1.4Artikel 05 02 10: Absatzförderung
Im Bereich Absatzförderungsmaßnahmen – Zahlungen der Mitgliedstaaten ist der Minderverbrauch von 9,3 Mio. EUR im Vergleich zum veranschlagten Bedarf hauptsächlich auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Die Differenz wurde auf andere Haushaltsartikel übertragen.
Für Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission hat die Kommission Mittel in Höhe des gesamten im Haushalt für diese Maßnahmen vorgesehenen Betrags (100,9 Mio. EUR) gebunden.
3.2.1.5Artikel 05 02 11: Sonstige pflanzliche Erzeugnisse
Hier wurden Mittel in Höhe von 234,4 Mio. EUR veranschlagt, davon 232 Mio. EUR für POSEI (ausgenommen Direktzahlungen) unter dem Haushaltsposten 05 02 11 04. Mittel in Höhe von 6,7 Mio. EUR wurden auf einen anderen Haushaltsartikel übertragen.
3.2.1.6Artikel 05 02 12: Milch und Milcherzeugnisse
Insgesamt wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 0,1 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf für alle Maßnahmen in diesem Sektor zu decken, der Mittelverbrauch lag jedoch bei 1 Mio. EUR.
Die Haushaltsmittel wurden um 0,9 Mio. EUR aufgestockt, hauptsächlich für Maßnahmen für die Lagerhaltung von Butter und Rahm. Auch die Haushaltsposten für sonstige Maßnahmen, Schulmilch und Maßnahmen für die Lagerhaltung von Magermilchpulver wurden geringfügig aufgestockt.
3.2.1.7. Artikel 05 02 13: Rind- und Kalbfleisch
Im Haushaltsplan waren 50 Mio. EUR für sonstige Maßnahmen (Haushaltsposten 05 02 13 99) vorgesehen, um die Ausgaben für eine beschlossene außergewöhnliche Maßnahme in diesem Sektor zu decken. Der betreffende Mitgliedstaat schöpfte fast die gesamten Mittel für diese Maßnahme aus, und der verbleibende Betrag (0,5 Mio. EUR) wurde auf einen anderen Haushaltsartikel übertragen. Auch die Maßnahmen für die private Lagerhaltung, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, wirkten sich auf diesen Haushaltsartikel aus. Im Haushaltsplan 2020 waren keine Mittel für Maßnahmen für die Lagerhaltung von Rind- und Kalbfleisch vorgesehen, es wurden aber einige Ausgaben getätigt (0,1 Mio. EUR).
3.2.1.8Artikel 05 02 15: Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse
Im Haushaltsplan waren Mittel in Höhe von 71 Mio. EUR vorgesehen, um den Bedarf für alle unter diesen Artikel fallenden Maßnahmen zu decken. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten beliefen sich lediglich auf 50,0 Mio. EUR. Die Differenz von 21 Mio. EUR wurde auf andere Haushaltsartikel übertragen.
Die Ausgaben für Sonderbeihilfen für die Bienenzucht beliefen sich auf 36,5 Mio. EUR gegenüber einem im Haushaltsplan veranschlagten Bedarf von 39 Mio. EUR.
Vom Haushaltsposten „Sonstige Maßnahmen“ wurden 18,5 Mio. EUR auf einen anderen Haushaltsartikel übertragen, da die außergewöhnlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Aviären Influenza in einem Mitgliedstaat kaum in Anspruch genommen wurden.
3.2.1.9Artikel 05 02 18: Schulprogramme
Die Ausgaben für Schulprogramme beliefen sich auf 162,1 Mio. EUR gegenüber einem im Haushaltsplan veranschlagten Bedarf von 215,0 Mio. EUR. Die Differenz (52,9 Mio. EUR) wurde auf einen anderen Haushaltsartikel übertragen, um andere EGFL-Ausgaben zu decken. Der Minderverbrauch spiegelt die praktischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Durchführung dieser Programme wider, insbesondere auf die Verteilung von Milcherzeugnissen sowie Obst und Gemüse im Schuljahr 2019/2020.
3.2.2Kapitel 05 03: Direktzahlungen
Das Haushaltsjahr 2020 war das fünfte Jahr, in dem die neue Struktur der Direktzahlungen angewandt wurde, die mit der GAP-Reform von 2013 beschlossen worden war. Die Gesamtzahlungen für dieses Haushaltskapitel beliefen sich auf 41 396,4 Mio. EUR. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 462,5 Mio. EUR für die Erstattung von Direktzahlungen an Landwirte im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin, der aus den vom Haushaltsjahr 2019 übertragenen Mitteln in Höhe von 466,8 Mio. EUR finanziert wurde (Einzelheiten siehe Nummer 3.2.2.4). Die übrigen getätigten Zahlungen (40 934,0 Mio. EUR) wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 40 621 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1312 Mio. EUR finanziert. Aus den letztgenannten Mitteln wurde ein Teil der Ausgaben für die Basisprämienregelung bestritten.
Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 537,7 Mio. EUR nicht verwendet, von denen 533,5 Mio. EUR auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen wurden. Darin enthalten ist ein Betrag von 478 Mio. EUR aus der nicht in Anspruch genommenen Krisenreserve, der der tatsächlich angewandten Haushaltsdisziplin im Jahr 2020 entspricht. Dieser Betrag wurde auf den Haushaltsartikel 05 03 09 übertragen und anschließend zur Erstattung durch die Mitgliedstaaten an die betreffenden Landwirte auf das Jahr 2021 übertragen. Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2020 (55,5 Mio. EUR) wurde auf 2021 übertragen. Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die bewilligten Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von bewilligten Mitteln für andere Haushaltsposten oder durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt.
Angesichts der COVID-19-Krise hat die Kommission ein Paket verabschiedet, durch das höhere Vorschüsse für Direktzahlungen gezahlt werden konnten und mehr Flexibilität bei den Kontrollen eingeräumt wurde.
3.2.2.1Artikel 05 03 01: Entkoppelte Direktzahlungen
Die wichtigsten Regelungen, die aus den Mitteln dieses Artikels finanziert werden, sind die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, die Basisprämienregelung, die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, die Umverteilungsprämie und die Zahlung für Junglandwirte. Alle Beihilferegelungen dieses Artikels werden unabhängig von der Produktion gezahlt, sind jedoch an bestimme Bedingungen (z. B. Einhaltung der Cross-Compliance) gebunden. Die für entkoppelte Direktzahlungen im Jahr 2020 verfügbaren Mittel beliefen sich auf 35 459,3 Mio. EUR und setzten sich aus den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln in Höhe von 34 574,0 Mio. EUR, Übertragungen aus anderen Artikeln und Kapiteln in Höhe von 40,1 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 845,2 Mio. EUR zusammen. Die Mitgliedstaaten tätigten für alle Regelungen im Rahmen dieses Artikels Ausgaben in Höhe von 35 403,7 Mio. EUR, was 99,8 % der verfügbaren Mittel entspricht.
3.2.2.2Artikel 05 03 02: Andere Direktzahlungen
Die Mittel dieses Artikels decken die Ausgaben für „andere Direktzahlungen“. Dazu zählen auch Regelungen, bei denen möglicherweise die Zahlung der Beihilfen unter genau festgelegten Bedingungen und innerhalb klarer Grenzen weiter an die Produktion gekoppelt ist. Als Folge der Reform von 2013 wurden die fakultative gekoppelte Stützung und die Kleinerzeugerregelung in diesen Artikel aufgenommen, und eine Reihe von Haushaltslinien betrafen nur relativ geringe Restzahlungen für ausgelaufene Regelungen.
Der Haushaltsplan 2020 umfasste Mittel in Höhe von 5569,0 Mio. EUR für diesen Haushaltsartikel. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten lagen bei 5530,0 Mio. EUR und damit geringfügig unter dem Mittelansatz des Haushaltsplans.
3.2.2.3Artikel 05 03 09: Erstattung von Direktzahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin
Die Haushaltsbehörde hat für diesen Artikel keine Mittel vorgesehen. In diesem Artikel werden nichtgebundene bewilligte Mittel aus der nicht in Anspruch genommenen Krisenreserve zusammengeführt, die übertragen werden, um daraus die Erstattung der auf Direktzahlungen angewandten Haushaltsdisziplin zu finanzieren.
Aus dem Betrag von 466,8 Mio. EUR, der der im Haushaltsjahr 2019 angewandten Haushaltsdisziplin entspricht und in den Haushalt 2020 für Erstattungen übertragen wurde, erstatteten die Mitgliedstaaten 462,5 Mio. EUR. Die Differenz von 4,3 Mio. EUR floss in den Haushalt 2020 zurück, um im Rahmen eines Berichtigungshaushaltsplans im folgenden Haushaltsjahr an die Mitgliedstaaten zurückzugehen.
3.2.2.4Artikel 05 03 10: Reserve für Krisen im Agrarsektor
Die für diesen Artikel veranschlagten Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, die zur Bewältigung großer Krisen erforderlich sind, welche sich auf die Erzeugung oder den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken. Die Krisenreserve wird gebildet, indem die Direktzahlungen zu Beginn jedes Jahres nach dem Verfahren der Haushaltsdisziplin gemäß den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
gekürzt werden. Im Jahr 2020 wurde die Krisenreserve in Höhe von 478,0 Mio. EUR nicht in Anspruch genommen.
Ende 2020 wurden daher die nichtgebundenen bewilligten Mittel, die dem Betrag aus der tatsächlich im Antragsjahr 2019 angewandten Haushaltdisziplin entsprachen, zwecks Übertrag auf das folgende Haushaltsjahr auf den Haushaltsartikel 05 03 09 übertragen, um die Erstattung der den Landwirten im Kalenderjahr 2020 auferlegten Haushaltsdisziplin zu finanzieren.
3.2.3Kapitel 05 04: Entwicklung des ländlichen Raums
Bei Artikel 05 04 01 (Abschluss der aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums – Programmzeitraum 2000–2006) belief sich der endgültige wiedereingezogene Nettobetrag auf 0,4 Mio. EUR.
3.2.4 Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben
3.2.4.1Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben
Dieser Artikel enthält die Maßnahmen, die zur Verstärkung der Mittel für Vor-Ort-Kontrollen und zur Verbesserung der Überprüfungssysteme durchgeführt werden, um das Risiko von Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten des Unionshaushalts zu begrenzen. Er umfasst auch die Ausgaben, um etwaige Berichtigungen zugunsten von Mitgliedstaaten infolge von Rechnungs- und Konformitätsabschlüssen zu finanzieren.
Die Europäische Union finanzierte direkt den Erwerb von Satellitenbildern im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems mit einem Betrag von 11,2 Mio. EUR.
Die Berichtigungen zugunsten von Mitgliedstaaten infolge von Rechnungsabschlüssen beliefen sich auf 5,4 Mio. EUR und lagen damit unter dem veranschlagten Betrag von 17,4 Mio. EUR.
Die Berichtigungen zugunsten von Mitgliedstaaten infolge von Konformitätsabschlüssen waren mit 186,5 Mio. EUR höher als die im Haushaltsplan veranschlagten 176,6 Mio. EUR.
3.2.4.2Artikel 05 07 02: Regelung von Streitfällen
Die Mittel dieses Artikels dienen zur Deckung etwaiger Ausgaben, die der Kommission von einem Gericht angelastet werden können, einschließlich Schadensersatzleistungen und Zinszahlungen. Im Haushalt 2020 waren hierfür Mittel in Höhe von 1,0 Mio. EUR vorgesehen, wovon 0,3 Mio. EUR ausgeführt wurden. Die verbleibenden Mittel wurden größtenteils auf andere Haushaltsposten übertragen.
3.2.5Kapitel 05 08: Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung des Politikbereichs
Die im Rahmen dieses Kapitels gebundenen Mittel beliefen sich auf 35,1 Mio. EUR, während im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 41,4 Mio. EUR vorgesehen waren. 5 Mio. EUR wurden auf ein anderes Kapitel übertragen, um den entsprechenden Bedarf zu decken.
4.AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL
Die von 2019 auf 2020 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 348,2 Mio. EUR und wurden im Einklang mit Artikel 14 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung von Ausgaben des Haushaltsjahrs 2020 verwendet. Wie in Anhang 3-II dargelegt, deckte dieser Betrag Ausgaben in Höhe von 46,1 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und 302,1 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.
Wie Anhang 3-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2020 auf 580,7 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:
¾Einnahmen aus Abschlussberichtigungen: 450,9 Mio. EUR;
¾Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten: 127,9 Mio. EUR;
¾Einnahmen aus der Milchabgabe: 1,9 Mio. EUR.
Von den zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2020 wurden folgende Beträge verwendet:
¾369,7 Mio. EUR im Rahmen der Basisprämienregelung (Direktzahlungen).
¾117,9 Mio. EUR für Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Direktzahlungen).
¾37,6 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen.
Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2020 (55,5 Mio. EUR) wurde automatisch auf den Haushaltsplan 2021 übertragen.
Einzelheiten sind den Anhängen 3-I und 3-II zu entnehmen.