EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 25.9.2020
COM(2020) 582 final
ANHANG
zu der Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union für den Abschluss eines Protokoll zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit der Regierung der Republik Liberia
{SWD(2020) 196 final} - {SWD(2020) 197 final}
ANHANG
Richtlinien für die Aushandlung eines neuen Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Liberia
Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Protokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Liberia, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlament und des Rates und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik.
In dem Bestreben, mit diesem neuen Protokoll eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern, verfolgt die Kommission bei den Verhandlungen folgende Ziele:
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone Liberias und Erteilung der erforderlichen Genehmigungen, damit die Schiffe der Unionsflotte in dieser Zone Fischereitätigkeiten ausüben können;
·gebührende Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der von den regionalen Fischereiorganisationen festgelegten einschlägigen Bewirtschaftungspläne, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten, die ausschließlich auf überschüssige Ressourcen abzielen, zu gewährleisten und zu verbessern, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotte Rechnung getragen und besonders beachtet wird, dass es sich um gemeinsam bewirtschaftete Bestände handelt;
·sind andere ausländische Flotten ebenfalls an diesen Beständen interessiert, sollte ein angemessener Anteil an den Fischereiressourcen angestrebt werden, der mit den Interessen der Unionsflotten übereinstimmt;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu den Fischereiressourcen auf der Grundlage der vergangenen und künftig erwarteten Fangtätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten Rechnung zu tragen ist;
·Fortsetzung des Dialogs zur Stärkung der sektorbezogenen Politik im Hinblick auf die Förderung einer verantwortungsvollen, umweltfreundlichen und sozialverträglichen Fischereipolitik im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Landes – insbesondere in Bezug auf Governance, Follow-up, Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeiten und wissenschaftliche Gutachten – und unter Berücksichtigung der Existenzgrundlagen und Interessen der örtlichen Fischereigemeinschaften;
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte, grundlegender Arbeitnehmerrechte und der Grundsätze der Demokratie;
In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
–die den Schiffen der Europäischen Union einzuräumenden Fangmöglichkeiten nach Kategorien;
–die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung sowie
–die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.
Am 23. Mai 2017 wurde die Republik Liberia über die Möglichkeit unterrichtet, durch den Beschluss 2017/C 169/12 der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei als bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft zu werden. Verhandlungen über den Abschluss eines Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Liberia im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 werden erst aufgenommen, wenn der Beschluss 2017/C 169/12 der Kommission aufgehoben wird.