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Document 52020DC0350

BERICHT DER KOMMISSION Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts Jahresbericht 2019

COM/2020/350 final

Brüssel, den 31.7.2020

COM(2020) 350 final

BERICHT DER KOMMISSION

Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts






Jahresbericht 2019

{SWD(2020) 147 final}


Vorwort

I.Ein neuer Impuls für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen in der gesamten EU

Durchsetzung von Umweltvorschriften

Durchsetzung der Vorschriften im Bereich Landwirtschaft

Durchsetzung der Vorschriften im Bereich Meere und Fischerei

Durchsetzung der Vorschriften im Bereich der Regionalpolitik

Bekämpfung von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts

II.Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Verbesserung der Konnektivität

Gewährleistung von Cybersicherheit und Stärkung des Vertrauens in Online-Transaktionen

Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

III.Eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie

Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens

IV.Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs

Sicherstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Sicherstellung des freien Warenverkehrs

Sicherstellung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs

Verbesserte Information und Hilfe für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Durchsetzung der Kapitalmarktunion, der Finanzdienstleistungsvorschriften und des freien Kapitalverkehrs

Durchsetzung von Vorschriften im Bereich Steuern und Zölle

Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzes

Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit

Durchsetzung von Vorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr

V.Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Durchsetzung von Vorschriften zur Bankenunion

VI.Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Ziviljustiz

Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten

Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften

VII.Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

Vorwort

Die Europäische Union gründet sich auf die Achtung der Rechtsstaatlichkeit. Es war kein Zufall, dass der erste Präsident der Europäischen Kommission, Walter Hallstein, die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft bezeichnete, die an Regeln gebunden ist, auf die sich die Mitgliedstaaten als Mitgesetzgeber einigen und zu deren Umsetzung in nationales Recht sie sich verpflichten. Als Hüterin der Verträge ist es die Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass diese Regeln zum Nutzen unserer Bürgerinnen und Bürger eingehalten werden. Ob saubere Luft, Lebensmittelsicherheit oder Zugang zu medizinischer Versorgung im Ausland – die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ist die Voraussetzung dafür, dass die EU-Politik im Alltag der Menschen Realität wird.

Dieser Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeit, die die Kommission im Jahr 2019 geleistet hat, um die ordnungsgemäße Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts zu gewährleisten.

Im Jahr 2019 ging die Amtszeit der Juncker-Kommission zu Ende, und am 1. Dezember begann die Amtszeit meines Teams. Das Jahr 2019 war somit in vielerlei Hinsicht ein Jahr des Übergangs. Ein neues Team von Kommissionsmitgliedern nahm ihre Tätigkeit auf der Grundlage neuer politischer Leitlinien auf und brachte neue Initiativen wie den europäischen Grünen Deal und die Digitale Agenda auf den Weg.

Während dieses Übergangs haben sich die Grundlagen, die unsere Union zusammenhalten, nicht verändert. Die korrekte Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts, einschließlich der Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, liegt nach wie vor in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Organe. Die Wahrung des EU-Rechts ist keine einseitige Angelegenheit, sondern beruht auf der loyalen Zusammenarbeit unserer Mitgliedstaaten – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, denen wir dienen. Die Kommission wird diese besondere Partnerschaft fördern und den Mitgliedstaaten weiterhin Hilfestellung und Orientierungshilfen geben, um sie bei der Durchführung des EU-Rechts zu unterstützen. Nichtsdestotrotz bleiben wir wachsam und sind bereit, konsequent rechtlich vorzugehen, wenn gegen EU-Recht verstoßen wird. Es kann keinen Kompromiss geben, wenn es um die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts und die Wahrung der sich daraus ergebenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger geht.

Präsidentin der Europäischen Kommission

Ursula von der Leyen



I.Ein neuer Impuls für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Die Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas war die oberste Priorität der Kommission im vergangenen Jahr. Die Bemühungen um die Schaffung eines zweckmäßigen Regelungsumfelds zur Unterstützung von Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden jedoch unterlaufen, wenn die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der Union nicht ordnungsgemäß und fristgerecht umsetzen.

Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen in der gesamten EU

Die europäische Säule sozialer Rechte , die im November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat der Europäischen Union und von der Europäischen Kommission verkündet wurde, drückt das gemeinsame politische Engagement für eine Reihe von Grundsätzen und Rechten aus, die für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme im Europa des 21. Jahrhunderts unerlässlich sind. Ein wichtiges Element sind faire Arbeitsbedingungen. Dazu zählt auch, Arbeitsverhältnisse zu verhindern, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen.

Im Juli 2019 ging die Kommission gegen Italien vor, da sie der Ansicht war, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dort nicht ausreichend vor missbräuchlichen, aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen und Diskriminierung geschützt sind, wie es das EU-Recht verlangt (Richtlinie 1999/70/EG des Rates).

Im Laufe des Jahres 2019 setzten die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Sozialpartner ihre Zusammenarbeit fort, um die EU-Gesetzgebung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zukunftssicher zu machen und ihre ordnungsgemäße Einhaltung zu gewährleisten. Ein besonderer Schwerpunkt wurde darauf gelegt, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung verbindliche Vorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz haben und diese der Kommission mitteilen.

Die Kommission aktualisiert auch regelmäßig die Auslegungsmitteilung zur Arbeitszeitrichtlinie im Einklang mit wichtigen Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Durchsetzung von Umweltvorschriften

Im Jahr 2019 setzte die Kommission ihre rechtlichen Schritte zur Bekämpfung der Luftverschmutzung fort, die nach wie vor eine Priorität darstellt. Die Kommission förderte die Umsetzung auch durch Gespräche mit den Mitgliedstaaten zu diesem wichtigen Thema – 2019 fand in Italien ein Clean Air Dialogue statt.

Im Jahr 2019 verklagte die Kommission drei weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof wegen überhöhter Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) oder Schwefeldioxid (SO2) in der Luft ( Italien , Spanien und Bulgarien ).

Der Gerichtshof gab der Klage der Kommission gegen Frankreich wegen Stickstoffdioxid (NO2)-Verschmutzung statt und lieferte in einem anderen Urteil eine wichtige Auslegung der Luftqualitätsrichtlinie   nationale Gerichte sind für die Überprüfung der Standortwahl von Luftqualitätsmessstationen zuständig.

Die Kommission organisiert in Mitgliedstaaten, die Gefahr laufen, die neuen Abfallrecyclingziele und andere Anforderungen der EU-Abfallvorschriften nicht zu erreichen, Veranstaltungen zur Kreislaufwirtschaft . Im Jahr 2019 fanden solche Veranstaltungen in Athen , Lissabon und Budapest statt, und hochrangige Experten gaben Empfehlungen, wie die 2018 überarbeiteten Vorschriften am besten umgesetzt werden können.

Die Kommission hatte 2019 Italien , Zypern und Schweden vor dem Gerichtshof verklagt, weil sie ihren Verpflichtungen zur Behandlung kommunaler Abwässer nicht nachgekommen waren. Gemäß der EU-Gesetzgebung müssen ordnungsgemäße Abwassersammelsysteme vorhanden sein, und dieses Wasser muss angemessen behandelt werden.

Die Mitgliedstaaten müssen das Natura-2000-Netz von Schutzgebieten vervollständigen und die notwendigen Schutzmaßnahmen für sämtliche Gebiete ergreifen. Diese sind für den Schutz von gefährdeten Arten und ihrer Lebensräume unerlässlich. Parallel dazu ergriff die Kommission 2019 Maßnahmen, um strukturelle Mängel in den nationalen Naturschutzgesetzen zu beheben und die illegale Vogeljagd zu unterbinden. Die Kommission konzentriert sich auch darauf, sicherzustellen, dass Rodungs- und Waldbewirtschaftungsaktivitäten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Naturschutzes durchgeführt werden.

Die Kommission leitete im März , Oktober und November Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten ein, um die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu verbessern, die 2014 aktualisiert worden war, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und das Umweltschutzniveau zu verbessern und gleichzeitig öffentliche und private Investitionsentscheidungen solider, vorhersehbarer und nachhaltiger zu machen.

Durchsetzung der Vorschriften im Bereich Landwirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) baut auf einer Partnerschaft zwischen der Landwirtschaft und der Gesellschaft sowie zwischen der EU und ihren Landwirten auf. Ihr Zweck ist es, die Landwirte zu unterstützen und die Produktivität in der Landwirtschaft zu verbessern, eine sichere Versorgung mit bezahlbaren Nahrungsmitteln zu gewährleisten und den Landwirten der Europäischen Union ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen. Die GAP befasst sich auch mit ökologischen Herausforderungen, einschließlich des Klimawandels. Sie zielt darauf ab, zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen beizutragen, ländliche Gebiete und Landschaften in der EU zu erhalten und die Wirtschaft im ländlichen Raum durch Förderung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und in den damit verbundenen Branchen zu beleben.

Geografische Angaben schützen den Namen bestimmter Erzeugnisse und fördern ihre einzigartigen Eigenschaften in Verbindung mit ihrem geografischen Ursprung und dem traditionellen Erzeugerwissen und spielen eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung einer hohen Lebensmittelqualität und hoher Standards.

Im Jahr 2019 ergriff die Kommission Maßnahmen gegen die fehlerhafte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.

Dänemark  gestattete es dänischen Unternehmen, Weißkäse zu produzieren und ihn als „Feta“ in Drittländer zu exportieren, obwohl er nicht der Produktspezifikation für diese geschützte Ursprungsbezeichnung entsprach.

Bulgarien  führt seit 2008 entgegen der Ausschließlichkeit der EU-weiten Register für Qualitätsregelungen ein eigenes nationales Register für geografische Angaben von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln.

Durchsetzung der Vorschriften im Bereich Meere und Fischerei

Das Hauptziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es, sicherzustellen, dass Fischerei und Aquakultur umweltverträglich sowie langfristig wirtschaftlich und sozial tragbar sind. Die GFP umfasst daher Maßnahmen zur Beschränkung der Kapazität der Fischereiflotten und zur Begrenzung der Fangmengen und Fischereitätigkeiten. In dieser Hinsicht haben sich alle Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die kommerzielle Fischerei bis 2020 auf ein nachhaltiges Niveau zu senken. Im Jahr 2019 wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Beifang empfindlicher Arten wie Wale, Delfine und andere Meeressäuger gelegt.

Die Kommission startete eine Reihe informeller Dialoge unter anderem zu den Systemen zur Überprüfung der Maschinenleistung und zur Kontrolle der EU-Flotte, die außerhalb der EU-Gewässer fischt.

Der Erfolg der GFP erfordert die Gestaltung und Umsetzung eines wirksamen und kohärenten Systems der Kontrolle und Durchsetzung. Aus diesem Grund konzentrierte sich die Durchsetzungsstrategie der Kommission im Jahr 2019 weiterhin auf die Bestandserhaltung und Fischereiüberwachung durch die Mitgliedstaaten.

Die Kommission setzte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark fort, weil das Land einige wichtige Bestimmungen der EU-Kontrollverordnung nicht durchgesetzt hat. Die schwerwiegendsten Probleme betreffen die Industriefischerei. Ordnungsgemäße Kontrollen sind unerlässlich, um die Genauigkeit der Fangunterlagen zu gewährleisten, da nur so eine Überfischung verhindert werden kann.

Die GFP bietet auch spezifische Instrumente für die Durchsetzung, wie z. B. Kontrollpläne und Verwaltungsuntersuchungen. Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Überprüfungen und Audits hat die Kommission eine Reihe von Kontrollplänen angenommen und weiterverfolgt.

Durchsetzung der Vorschriften im Bereich der Regionalpolitik

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds unterstützen Investitionen in wichtigen wachstumsfördernden Politikbereichen in der gesamten EU.

Im Jahr 2019 bemühte sich die Kommission weiter darum, dass unregelmäßige Ausgaben aus der Kofinanzierung herausgenommen werden, indem sie entweder die Zahlungen aussetzte oder in einigen Fällen Finanzkorrekturen vornahm.

Am 14. Mai 2019 verabschiedete die Kommission einen Beschluss zur Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind.

Dieser Beschluss bietet allen Akteuren mehr Rechtssicherheit und einen verhältnismäßigeren Ansatz im komplexen Bereich der öffentlichen Aufträge, die nach wie vor eine Hauptquelle für Unregelmäßigkeiten und Finanzkorrekturen bei den Kohäsionsfonds darstellen.

Bekämpfung von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts

Die Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität zum Nachteil des EU-Haushalts haben sich mit der Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU erheblich verbessert. Die Richtlinie wird auch die inhaltliche Grundlage für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft sein. Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt wird. Am 19. September 2019 leitete sie Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 Mitgliedstaaten wegen verspäteter Umsetzung ein.

In zwei Fällen, die die Kommission gegen das Vereinigte Königreich und die Niederlande vor den Gerichtshof brachte, stellte der Gerichtshof fest, dass diese Länder ihrer Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit nach Maßgabe des Vertrags nicht nachgekommen waren, da sie den Verlust an Eigenmitteln infolge der vorschriftswidrigen Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen durch die örtlichen Behörden ihrer überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) nicht ausgeglichen hatten. Der Gerichtshof gelangte zu dem Schluss, dass die beiden Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Union für jeden von den Behörden ihrer ÜLG begangenen Fehler, der zu einem Ausfall an traditionellen Eigenmitteln führte, haftbar sind.


II.Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt geht auf die Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation ein, indem sie die Marktfragmentierung verringert, den Datenfluss und die Marktfluidität erhöht und die bestehenden Regeln an das digitale Zeitalter anpasst. Der Zugang der Verbraucher hat sich durch das Verbot ungerechtfertigten Geoblockings , die Portabilität von Inhalten , das Ende der Roaming -Gebühren und WiFi4EU verbessert. Die Rahmenbedingungen des Marktes wurden durch den neuen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation , die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste , die aktualisierte Urheberrechtsgesetzgebung und die Plattform-Verordnung verbessert. Die Durchsetzung dieser Regeln wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein.

Verbesserung der Konnektivität

Die digitale High-Speed-Kommunikation fördert Innovation und ermöglicht bessere Dienstleistungen für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft. Die Entwicklung der 5G-Netzanbindung ist eine Priorität der Kommission. Ziel ist es, das 5G-Frequenzspektrum bis 2020 in der gesamten EU verfügbar zu machen. 

Die wirksame Anwendung der Regeln für die europaweite Notrufnummer 112 wird den Endbenutzern, auch denjenigen mit Behinderungen, einen sicheren und effektiven Zugang zu den Notdiensten ermöglichen.

Im Jahr 2019 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen  Tschechien , Deutschland , Griechenland , Spanien und  Kroatien ein, weil sie es versäumt hatten, einen gleichwertigen Zugang für Nutzer mit Behinderungen zu gewährleisten, wie es die Vorschriften für die Notrufnummer 112 vorsehen.

Der Aufbau einer elektronischen Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastruktur kann sehr kostspielig sein. Daher ist es wichtig, die Regeln umzusetzen, die den Ausbau billiger und effizienter machen – zum Nutzen der Öffentlichkeit.

Im Jahr 2019 verhängte der Gerichtshof auf Antrag der Kommission ein tägliches Zwangsgeld gegen Belgien , weil es Maßnahmen zur Senkung der Kosten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation in der Region Brüssel nur teilweise umgesetzt hatte.



Gewährleistung von Cybersicherheit und Stärkung des Vertrauens in Online-Transaktionen

In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft geben Bedrohungen der Cybersicherheit vermehrt Anlass zur Sorge. Die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) verbessert das allgemeine Niveau der Cybersicherheit in der Union. Im Jahr 2019 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten ein, weil sie die Betreiber wesentlicher Dienste im Rahmen dieser Richtlinie nicht ermittelt hatten. Ende 2019 waren Vertragsverletzungsverfahren noch gegen fünf Mitgliedstaaten anhängig: Belgien, Ungarn, Österreich, Rumänien und Slowenien.

Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen, insbesondere Seh- oder Hörbehinderungen, können Schwierigkeiten beim Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen haben. Ziel der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist es, den Zugang zu diesen Informationsinstrumenten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Während des gesamten Jahres 2019 verfolgte die Kommission aktiv die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 Mitgliedstaaten wegen ihrer Versäumnisse bei der Umsetzung der Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und schloss schließlich die Verfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten ab. Somit waren Ende 2019 noch Verfahren gegen sieben Mitgliedstaaten anhängig: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Ungarn, Österreich und Slowakei.

III.Eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie

Ausschlaggebend für den Erfolg des europäischen Grünen Deals – eines Schwerpunktbereichs der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen – ist das solide Fundament der Energieunion . Die EU verfügt über ein umfassendes Regelwerk im Energiebereich. Das Gesetzgebungspaket „ Saubere Energie für alle Europäer “, das 2019 fertiggestellt wurde, ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung und Umsetzung der Energieunion und des europäischen Grünen Deals. Es wird die Umstellung auf einen sicheren und nachhaltigen Energiesektor mit dem Verbraucher im Mittelpunkt unterstützen.

Die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge bei der Sicherstellung der korrekten Umsetzung und Anwendung der EU-Energievorschriften ist für das Erreichen der energiepolitischen Ziele der EU von entscheidender Bedeutung. Die Durchsetzungsmaßnahmen im Jahr 2019 konzentrierten sich auf die folgenden Hauptbereiche: den Energiebinnenmarkt, die Energieeffizienz, die erneuerbaren Energiequellen und die Sicherheit der Gasversorgung.

Die Kommission beschloss, Tschechien und Slowenien wegen der fehlerhaften Umsetzung und Anwendung einiger Bestimmungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor dem Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission beschloss außerdem, beim Gerichtshof Klage gegen Spanien wegen Nichteinhaltung der Energieeffizienz-Richtlinie und gegen Belgien wegen der fehlerhaften Umsetzung der Richtlinien über den Binnenmarkt für Elektrizität und Gas zu erheben.

Die Kommission leitete im Januar , Juli und November neue Verfahren gegen 13 Mitgliedstaaten ein, weil diese es versäumt hatten, Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie über indirekte Landnutzungsänderungen zu verabschieden und/oder zu notifizieren, und leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen 15  Mitgliedstaaten ein, weil diese die EU-Vorschriften zur Energieeffizienz nicht korrekt umgesetzt hatten.

Darüber hinaus wurden Vertragsverletzungsverfahren eingesetzt, um ein hohes Sicherheitsniveau im Nuklearsektor zu gewährleisten und die EU-Vorschriften über nukleare Sicherheit, verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie den Strahlenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Patientinnen und Patienten und der Bevölkerung durchzusetzen.

Im Jahr 2019 verfolgte die Kommission die Verstöße von fünf Mitgliedstaaten weiter und beschloss, Italien wegen Nichtumsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen vor dem Gerichtshof zu verklagen. Der Gerichtshof bestätigte auch die Forderungen der Kommission in einem Urteil gegen Italien wegen Verstoßes gegen die Anforderung der Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle , ein endgültig verabschiedetes nationales Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente zu notifizieren.

Mit dem Inkrafttreten des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ wird sich die Aufmerksamkeit auf die Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele der EU für erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis 2030 konzentrieren. Die Kommission wird auch ihre integrierten nationalen Energie- und Klimapläne für 2021 bis 2030 überwachen. Die Durchsetzung der Energievorschriften der EU wird ein wesentlicher Pfeiler der Strategie der Energieunion bleiben.

Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens

Die politischen Leitlinien der Kommission von der Leyen appellieren an Europa, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu werden. Die im Dezember 2019 veröffentlichte Mitteilung über den europäischen Grünen Deal legt einen ehrgeizigen Aktionsplan in einer Reihe von Politikbereichen fest, um dieses Ziel zu erreichen. Im März 2020 schlug die Kommission vor, das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in einem neuen Klimagesetz zu verankern, und im weiteren Verlauf des Jahres wird sie einen Plan vorlegen, mit dem die Reduktionsvorgabe für die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf verantwortungsvolle Weise auf mindestens 50 % und angestrebte 55 % (gegenüber 1990) angehoben werden soll.

Vollständig um- und durchgesetzte Gesetze sind unerlässlich, damit das aktuelle Ziel für 2030 von mindestens 40 % Reduktion (gegenüber 1990) erreicht und eine solide Grundlage geschaffen werden kann, um die Ziele weiter zu stecken. Bis Oktober 2019 sollten die Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß umgesetzt haben, um sich auf die Phase 4 des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) für 2021-2030 vorzubereiten. Die Kommission überprüft derzeit den Stand der Umsetzung und wird, soweit noch nicht geschehen, gegebenenfalls Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Für die Schifffahrt veröffentlichte die Kommission 2019 erstmals umfassende Informationen über die CO2-Emissionen von Schiffen, die Häfen im Europäischen Wirtschaftsraum anlaufen. Für die Luftfahrt legte die Kommission 2019 einen Rahmen fest, der die Umsetzung der Regeln für die Überwachung von, die Berichterstattung über und die Prüfung von Luftverkehrsemissionen unter dem globalen marktbasierten Mechanismus (CORSIA) der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in der EU ermöglicht.

Zum Schutz der Ozonschicht hat die Kommission 2019 die Bewertung der Umsetzung und Leistung der Ozon-Verordnung abgeschlossen und wird 2020 mit einer Folgenabschätzung beginnen, um zu prüfen, ob und wie diese Verordnung weiter verbessert werden könnte. Im Jahr 2020 wird die Kommission auch mit der Bewertung und Folgenabschätzung der Verordnung über fluorierte Treibhausgase beginnen.

IV.Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Der EU-Binnenmarkt ist nach wie vor das wertvollste Gut Europas für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Er bietet enorme Chancen für Unternehmen sowie eine größere Auswahl und bessere Preise für die Verbraucher. Er ermöglicht es den Menschen, frei zu reisen sowie an einem frei gewählten Ort zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Doch diese Vorteile kommen nicht zur Geltung, wenn die Binnenmarktregeln nicht angewandt oder umgesetzt oder in anderer Weise unterlaufen werden.

Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs

Die Arbeit der Kommission hinsichtlich Vertragsverletzungen auf dem Gebiet des Wettbewerbs stärkt den Binnenmarkt durch die Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Im Jahr 2019 stellte die Kommission nach Prüfung der Vollständigkeit und Konformität der Umsetzungsmaßnahmen der Richtlinie über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union alle von ihr eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren ein, da die Richtlinie vollständig und korrekt umgesetzt worden ist.

Die konsequente Durchsetzung von ablehnenden Beihilfe-Entscheidungen ist für die Glaubwürdigkeit der Beihilfekontrolle der Kommission von entscheidender Bedeutung. Verfahren, die einen Mitgliedstaat zur Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen verpflichten, sind ein wichtiger Teil der Arbeit der Kommission hinsichtlich Vertragsverletzungen auf dem Gebiet des Wettbewerbs.

Die Kommission beschloss, Griechenland vor den Gerichtshof zu bringen, weil das Land einem Urteil aus dem Jahr 2017 nicht nachgekommen ist. In dem Urteil hatte der Gerichtshof Griechenland verurteilt, weil das Land einen Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2014 nicht umgesetzt hatte, in dem es aufgefordert worden war, 135,8 Mio. EUR unzulässiger staatlicher Beihilfen von der Larco General Mining & Metallurgical Company S.A. zurückzufordern. Mehr als fünf Jahre nach Annahme des Kommissionsbeschlusses und trotz des Urteils des Gerichtshofs und des Aufforderungsschreibens der Kommission hatte Griechenland die unzulässigen staatlichen Beihilfen immer noch nicht zurückgefordert. Aus diesem Grund hat die Kommission nun beantragt, dass der Gerichtshof finanzielle Sanktionen gegen Griechenland verhängt.

Sicherstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die EU hat ein umfangreiches Regelwerk über die Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie über die Koordinierung der sozialen Sicherheit entwickelt. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, untergräbt dies das Vertrauen in den Binnenmarkt und seine Fairness. Es wurden insbesondere Bedenken geäußert, dass die Arbeitnehmermobilität Missbrauch begünstigen könnte oder dass Arbeitnehmerrechte verweigert werden könnten und dass Unternehmen in einem unsicheren, unklaren oder unfairen Geschäftsumfeld tätig sein müssen.

Bei der Kommission gingen Beschwerden über die österreichischen Rechtsvorschriften ein, die Familienbeihilfen und einschlägige Steuerermäßigungen, die für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat ausbezahlt werden, von den Lebenshaltungskosten des betreffenden Mitgliedstaats abhängig machen. Das bedeutet, dass viele EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Österreich arbeiten und Sozialbeiträge und Steuern in gleicher Weise entrichten wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, niedrigere Leistungen erhalten, und zwar allein aus dem Grund, dass ihre Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Nach Dafürhalten der Kommission ist ein solcher Indexierungsmechanismus nicht mit EU-Recht vereinbar. Sie leitete daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. 

Im Jahr 2019 setzte die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern , Frankreich , Irland , und Rumänien fort, weil sie die Verpflichtungen aus der Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hatten. Nach der Notifizierung durch diese Mitgliedstaaten und der Prüfung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie stellte die Kommission das Verfahren gegen sie ein.

Am 25. September 2019 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Anwendung und Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in den EU-Mitgliedstaaten .

Die Kommission veröffentlichte auch einen praktischen Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern . Er soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie nationalen Behörden helfen, die Bestimmungen für die Arbeitnehmerentsendung zu verstehen. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und die Bestimmungen von nationalen Behörden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern EU-weit ordnungsgemäß und einheitlich angewandt werden.

Im Jahr 2018 schlug die Kommission die Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) vor, um die faire, einfache und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu fördern. Das Europäische Parlament und der Rat erzielten 2019 eine Einigung über diesen Vorschlag. Die Aktivitäten der Arbeitsbehörde begannen Mitte Oktober 2019 mit der ersten Sitzung des ELA-Vorstands.

Sicherstellung des freien Warenverkehrs

Die Kommission setzt sich dafür ein, dass der europäische Binnenmarkt seinen vollen Nutzen entfaltet, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger eine größere Auswahl an Produkten und bessere Preise haben und dass europäische Unternehmen – kleine und große – ihren Kundenstamm erweitern und leichter mit Produkten in der gesamten EU handeln können. Beispielsweise ergriff die Kommission im Jahr 2019 Maßnahmen gegen Beschränkungen, die sowohl für den Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln als auch für das Inverkehrbringen von Blitzableitern gelten.

Die Kommission verklagte Ungarn vor dem Gerichtshof, weil die dort geltenden nationalen Vorschriften für den Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln dieselbe Gewinnspanne für diese Erzeugnisse und Produkte, unabhängig von deren Herkunftsland, vorschreiben. Diese Vorschrift verstößt gegen die EU-Rechtsvorschriften zum freien Warenverkehr, da sie den Verkauf eingeführter Produkte gegenüber einheimischen erschwert.

Im Arzneimittelsektor hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften zum freien Warenverkehr einhalten.

Im Jahr 2019 richtete die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland , weil die Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel den Verkauf von Produkten durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken behindern.

Die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission führten auch zum erfolgreichen Abschluss mehrerer Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr in den Bereichen Nahrungsergänzungsmittel, Rechtslenker-Personenwagen, dem Verkauf importierter gebrauchter Krankenwagen oder nationalen Akkreditierungsstellen.

Sicherstellung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs

Die Dienstleistungsrichtlinie verlangt, dass die nationalen Behörden ihre bestehende Gesetzgebung überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen, die sie an den Marktzugang stellen, durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Um die Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen, werden One-Stop-Shops, d. h. einheitliche Ansprechpartner (EA), eingerichtet, die es den Unternehmen erleichtern sollen, sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen und zu expandieren. Im Jahr 2019 ergriff die Kommission Maßnahmen gegen alle 28 Mitgliedstaaten, um die von den EA erbrachten Dienstleistungen zu verbessern, wie in der Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie über Berufsqualifikationen gefordert. Probleme wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Online-Verfügbarkeit und der Qualität der Informationen über die Anforderungen und Verfahren festgestellt, die Dienstleister und Fachleute erfüllen müssen, wenn sie im Ausland Geschäfte machen wollen. Die Kommission wies auch auf Probleme mit dem Zugang zu und dem Abschluss von Verfahren hin, die online über die EA abgewickelt werden.

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in ganz Europa zu schaffen, hat die EU Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet, die in allen Mitgliedstaaten gelten. Diese Vorschriften regeln die Art und Weise, in der Behörden und bestimmte öffentliche Versorgungsunternehmen europaweit Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen erwerben.

Im Jahr 2019 ging die Kommission gegen acht Mitgliedstaaten vor, die Genehmigungen oder Konzessionen für die Nutzung von Wasserkraftanlagen nicht im Einklang mit dem EU-Recht vergeben hatten. Alle acht Mitgliedstaaten haben bei der Vergabe dieser Genehmigungen und Konzessionen die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung nicht beachtet.

Die Kommission war der Ansicht, dass die in Frankreich und  Portugal  angewandten Verfahren zur Vergabe von Wasserkraftkonzessionen nicht den EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe entsprachen.

Die Kommission vertrat auch die Auffassung, dass die Genehmigungen für Wasserkraftwerke in Österreich , Deutschland , Italien , Polen , Schweden und im Vereinigten Königreich nicht in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsrichtlinie erteilt wurden, die vorschreibt, dass, wenn Genehmigungen für eine Dienstleistungstätigkeit aufgrund der Knappheit der natürlichen Ressourcen zahlenmäßig begrenzt sind, die Genehmigungen für eine begrenzte Geltungsdauer gewährt werden und einem transparenten und neutralen Auswahlverfahren unterliegen müssen. Diese Genehmigungen dürfen nicht automatisch verlängerbar sein.

Die Niederlassungsfreiheit erfordert, dass die Qualifikationen von Fachkräften, wie Ärzten oder Architekten, im Ausland anerkannt werden, sodass sie sich überall in der EU beruflich niederlassen können. Die Kommission leitete 2019 Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) ein, weil sie ihre Gesetzgebung nicht mit der Richtlinie über Berufsqualifikationen in Einklang gebracht hatten.

Verbesserte Information und Hilfe für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Der Binnenmarkt wird nur dann gut funktionieren, wenn Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen guten Zugang zu Informationen und Hilfe in Bezug auf ihre Rechte nach EU-Recht haben. Im Jahr 2019 verstärkte die Kommission ihre Bemühungen, die Binnenmarktregeln besser bekannt zu machen, indem sie das Portal „Ihr Europa“ im Hinblick auf seinen Übergang zum künftigen einheitlichen digitalen Zugangstor im Jahr 2020 aktualisierte. Ihr Europa – Beratung bot auch weiterhin maßgeschneiderte Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen an. Die Kommission konzentrierte sich ferner auf Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazität und der juristischen Kompetenz von SOLVIT , um das neue unternehmensfreundliche Problemlösungsverfahren wirksam umzusetzen, bei dem SOLVIT Unternehmen hilft, wenn ihnen die gegenseitige Anerkennung ihrer Produkte verweigert wird. Dieses neue Verfahren gilt seit April 2020. Aufbauend auf den 2019 geleisteten Vorarbeiten wird das Binnenmarktinformationssystem ab 2020 die Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen der neuen Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) unterstützen. Dieses Informationssystem wird dem CPC-Netz der nationalen Verbraucherbehörden helfen, die Verbraucher noch besser zu schützen. Schließlich leitete die Kommission den Prozess der Aktualisierung des Binnenmarktanzeigers ein, um mehr Politikbereiche abzudecken und ein umfassenderes Bild der Situation des Binnenmarktes zu vermitteln.

Im Bereich der Justiz aktualisiert die Kommission regelmäßig das Europäische Justizportal , das eine Fülle von Informationen und Links zu Gesetzen und Praktiken in allen EU-Ländern bietet.

Durchsetzung der Kapitalmarktunion, der Finanzdienstleistungsvorschriften und des freien Kapitalverkehrs

Die im Zuge der Finanzkrise verabschiedeten Richtlinien müssen ordnungsgemäß umgesetzt werden, um die Krisenfestigkeit und Stabilität des Finanzsektors zu erhöhen und den Anlegerschutz zu verbessern. Die Umsetzung einiger dieser Richtlinien ist auch für die Vollendung der Kapitalmarktunion von Bedeutung. Die Umsetzung dieser Richtlinien (zum Beispiel der Solvabilität-II-Richtlinie , der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente , der Richtlinie über betriebliche Altersversorgung , der Richtlinie über Zahlungsdienste , der Richtlinie über Versicherungsvertrieb ) ist auch von zentraler Bedeutung für das Ziel der Verwirklichung der Kapitalmarktunion, die den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für innovative Unternehmen, Start-ups oder kleine und mittlere Unternehmen verbessern wird. Darüber hinaus sollen die EU-Kapitalmärkte für private und institutionelle Anleger attraktiver gestaltet und grenzüberschreitende Investitionen gefördert werden. 2019 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten ein, weil diese es versäumt hatten, die Richtlinie über betriebliche Altersversorgung fristgerecht in nationales Recht umzusetzen.

Die Kommission setzte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien fort, weil das Land seine Rechtsvorschriften über die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht an die EU-Vorschriften angeglichen hatte. Die nationalen Vorschriften Rumäniens erlegen den Versicherern bei der Festsetzung ihrer Prämien strenge Bedingungen auf. Die Kommission war der Ansicht, dass diese Verpflichtungen gegen die Solvabilität-II-Richtlinie verstoßen, was den Grundsatz der Tariffreiheit betrifft. Die rumänische Gesetzgebung enthält auch Bestimmungen, die den Versicherer verpflichten, für bestimmte Fahrzeugklassen eine nur auf rumänischem Hoheitsgebiet gültige Police auszustellen. Diese Bestimmungen wurden als unvereinbar mit der Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie angesehen, die vorschreibt, dass die Policen das gesamte Gebiet der EU auf der Grundlage einer einzigen Versicherungsprämie abdecken müssen.

Im Bereich des freien Kapitalverkehrs hatte die Kommission bereits 2015 Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf Mitgliedstaaten eingeleitet und sie aufgefordert, die EU-internen bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen ihnen wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht zu kündigen. Diese Abkommen legen die Bedingungen für private Investitionen fest, die zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten gelten.

Der Gerichtshof bestätigte im Fall Achmea , dass die Schiedsklauseln zwischen Investoren und Staat in EU-internen bilateralen Investitionsschutzabkommen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Im Jahr 2019 billigte die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut eines Übereinkommens zur Beendigung der bilateralen Investitionsschutzverträge innerhalb der EU. Im Mai 2020 unterzeichneten 23 Mitgliedstaaten das Übereinkommen zur Beendigung solcher Verträge.

Ungarn hatte ein Gesetz verabschiedet, das bestimmte sogenannte „Nießbrauchsrechte“ von Investoren in Ungarn, d. h. das Recht zur Nutzung eines Grundstücks und zur Erzielung von Gewinnen daraus, aufhob. Das Gesetz beraubte insbesondere ausländische Investoren ihrer rechtmäßig erworbenen Rechte an landwirtschaftliche Flächen und des Wertes ihrer Investitionen ohne jegliche Entschädigung. Die Kommission beschloss, Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Im Jahr 2019 entschied der Gerichtshof, dass Ungarn durch die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die Personen das Nießbrauchsrecht an landwirtschaftlichen Flächen vorenthalten, sowohl gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs als auch gegen das durch die Grundrechtecharta garantierte Recht auf Eigentum verstoßen hat.

Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission in diesem Bereich konzentrieren sich darauf, die rechtzeitige und korrekte Umsetzung der 4. und der 5. Geldwäscherichtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten. Beide Richtlinien fördern höchste Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Jahr 2019 führte die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren fort, da mehrere Mitgliedstaaten es immer noch versäumt hatten, die Vierte Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Kommission nahm auch die Mitteilung über Wege zu einer besseren Umsetzung des Rechtsrahmens der EU für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an, der vier Berichte beigefügt worden waren, um die europäischen und nationalen Behörden dabei zu unterstützen, besser gegen Geldwäsche und Risiken der Terrorismusfinanzierung vorzugehen. In der Mitteilung und den Berichten wird die Notwendigkeit der vollständigen Umsetzung dieser beiden Richtlinien betont und gleichzeitig hervorgehoben, dass eine Reihe struktureller Mängel bei der Umsetzung der Vorschriften der Union zur Bekämpfung der Geldwäsche noch beseitigt werden müssen.



Durchsetzung von Vorschriften im Bereich Steuern und Zölle

Im Bereich der indirekten Steuern hat die Kommission bei ihren Durchsetzungsbemühungen der Verfolgung von Verstößen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen, die einer fairen Besteuerung zuwiderlaufen oder die Klimaziele der EU behindern, Vorrang eingeräumt.

Nach den Enthüllungen in den „Paradise-Papers“ über weitverbreitete Steuerhinterziehung im Jacht- und Flugzeugsektor setzte die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und Zypern fort. Diese Mitgliedstaaten hatten steuerliche Maßnahmen zugunsten der Jacht- und Flugzeugindustrie eingeführt, die dem EU-Recht und einer fairen Besteuerung zuwiderlaufen.

Polen befreit derzeit stark umweltbelastende Industrien von Energiesteuern mit der Begründung, dass dies von den Ausnahmeregelungen des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) gedeckt sei. Die Kommission beschloss, Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die polnischen Maßnahmen gegen die EU-Vorschriften und gegen die Klimaziele der EU verstoßen.

Die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission konzentrierten sich im Jahr 2019 darauf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten wichtige Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in nationales Recht umsetzten. Diese Änderungen betreffen Bereiche wie den Zugang zu Anti-Geldwäsche-Informationen ,  den obligatorischen automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich oder den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten .

Einer der Vorteile des Binnenmarkts besteht darin, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen die Freiheit haben, sich über nationale Grenzen hinweg zu bewegen, zu agieren und zu investieren. Da die direkten Steuern in der EU nicht harmonisiert sind, kann diese Freiheit bedeuten, dass einige Steuerpflichtige in ihrem Wohnsitzland Steuern vermeiden oder umgehen könnten. Die Steuerbehörden in der EU haben daher eine engere Zusammenarbeit vereinbart, um sicherzustellen, dass Steuern bezahlt und Steuerbetrug und -hinterziehung bekämpft werden.

Darüber hinaus konzentrierte sich die Kommission darauf, die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts und der Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten sicherzustellen.

Die Kommission ging gegen Spanien vor, weil das Land Maßnahmen zum obligatorischen automatischen Austausch von Steuerinformationen nicht umgesetzt hatte. Die Kommission ging auch gegen Österreich und Irland vor, weil sie die Bestimmungen zur Zinsschranke nicht umgesetzt hatten, wie es die Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die sich direkt auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken, verlangen.

Im Jahr 2019 stellte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien , Griechenland , Polen und Rumänien bezüglich des Zugangs zu Geldwäsche-Informationen ein . Die Kommission stellte auch die Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien , Tschechien , Griechenland , Frankreich , Zypern , Portugal , das Vereinigte Königreich und Lettland in Bezug auf die Vorschriften gegen Steuerumgehungspraktiken ein, die das Funktionieren des Binnenmarktes unmittelbar beeinträchtigen, da sie diese Vorschriften vollständig in nationales Recht umgesetzt hatten.

Die Durchsetzungsstrategie der Kommission im Zollbereich konzentrierte sich auf die korrekte und einheitliche Anwendung des Zollkodex der Union (UZK) und darauf, Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle auch innerhalb der EU zu ermitteln.

Im Jahr 2019 leitete die Kommission eine Untersuchung in allen Mitgliedstaaten ein, bei der die nationalen Bestimmungen über die Frist für die Mitteilung einer Zollschuld und die Vereinbarkeit dieser Bestimmungen mit dem UZK untersucht wurden, um mehr Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.

Nach einem von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren änderte Bulgarien seine Bestimmungen, um das EU-Zollrecht in Bezug auf Sanktionen für die Nichtdeklarierung von Bargeld und in Bezug auf Zollerleichterungen für bestimmte US-Produkte zu erfüllen.

Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzes

Die Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union wurde im November 2019 verabschiedet. Sie stärkt die Verbraucherrechte im Internet, geht auf Produkte von zweierlei Qualität ein und sieht abschreckende Geldstrafen für „weitverbreitete Verstöße“ gegen Verbraucherrechte vor.

Darüber hinaus startete die Kommission die Kampagne #YourEURight , um das Bewusstsein der Verbraucher für ihre Rechte zu schärfen. 

Im Juli 2019 veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln . Er umfasst die Rechtsprechung des Gerichtshofs, beispielsweise zur Transparenz von Vertragsklauseln, zu den Auswirkungen der Feststellung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln und zu Anforderungen an Verfahren vor nationalen Gerichten, z. B. zur Überprüfung missbräuchlicher Vertragsklauseln.

Bis Ende 2019 waren 13 der 14 Vertragsverletzungsverfahren, die wegen verspäteter Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 eingeleitet worden waren, abgeschlossen. Die Kommission hat damit begonnen, für alle Mitgliedstaaten zu bewerten, ob die nationalen Maßnahmen diese Richtlinie korrekt umsetzen.

Die Kommission unterstützte die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts durch die nationalen Durchsetzungsbehörden im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) . Sie unterstützte diese Behörden bei der Bekämpfung irreführender Praktiken der großen Online-Dienste (Facebook, Airbnb und booking.com), um die Transparenz ihrer Angebote und die Fairness ihrer Bedingungen zu verbessern. Darüber hinaus unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf die Anwendung der überarbeiteten CPC-Verordnung ab Januar 2020, unter anderem durch Workshops.

Der europäische Rahmen für alternative Streitbeilegung (ADR) und Online-Streitbeilegung (ODR) wurde wirksamer gestaltet, unter anderem durch eine verbesserte Version der europäischen ODR-Plattform. Die Kommission veröffentlichte auch ihren ersten Bericht über die Umsetzung des ADR/ODR-Rahmens .

Im Bereich der Produktsicherheit erleichterte die Kommission weiterhin die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, indem sie im Zusammenhang mit dem Schnellwarnsystem RAPEX Probenahme- und Testmaßnahmen für bestimmte Produkte finanzierte. RAPEX ermöglicht einen schnellen, europaweiten Informationsaustausch zwischen den Behörden über Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.

Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit

Die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie für Tabakerzeugnisse in die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten blieb 2019 eine Priorität der Kommission. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Bemühungen um eine Verringerung des Tabakkonsums, insbesondere junge Menschen davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen, sowie die umfassende Information der Öffentlichkeit über die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums in den Kontext des Binnenmarktes zu stellen. Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko und die bedeutendste Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU. Im Jahr 2019 führte die Kommission Konformitätsprüfungen der nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie durch und organisierte strukturierte Dialoge mit den Mitgliedstaaten, um eine bessere Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten.

2019 stellte die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien, Kroatien, Spanien und Schweden ein, da diese Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie für Tabakerzeugnisse in nationales Recht ergriffen hatten.

Die Gewährleistung der Rechte der Patienten auf Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung blieb 2019 eine Priorität der Kommission. Sie hat die Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung genau überwacht und strukturierte Dialoge mit den Mitgliedstaaten geführt, um eine bessere Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten.

In der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sind die Rechte von Patienten geregelt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat medizinisch behandeln lassen und nach ihrer Rückkehr eine Kostenerstattung beantragen. Die Höhe der Kostenerstattung muss bis zur Höhe der Kosten reichen, die vom Mitgliedstaat des Patienten selbst übernommen worden wären, wenn die Gesundheitsversorgung dort erbracht worden wäre, ohne die tatsächlichen Kosten zu überschreiten. Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und die Niederlande ein, weil die Kostenerstattung für grenzüberschreitende Gesundheitsdienste reduziert worden war.

Für die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUD) unternahm die Kommission eine Reihe von Initiativen durch die SUD-Arbeitsgruppe, durch Audits und durch die Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, um die Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern.

Durchsetzung von Vorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr

Im Jahr 2019 setzte die Kommission ihre Überwachung der Umsetzung der EU-Verkehrsgesetzgebung fort. Ihre Durchsetzungsarbeit erstreckte sich insbesondere auf die Regeln zur Vollendung des Binnenmarkts, die Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme und die Festlegung gemeinsamer Sicherheitsanforderungen für alle Verkehrsträger.

Die Kommission überwachte auch die nationalen Umsetzungsmaßnahmen zur Schaffung eines integrierten Europäischen Eisenbahnraums . Insbesondere überwachte sie Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und die Finanzarchitektur des Eisenbahnsektors, die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden, die verbesserten Rahmenbedingungen für Investitionen in die Eisenbahn und den gerechten und nichtdiskriminierenden Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten.

Die Kommission beschloss, Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark , Deutschland , Irland , die Niederlande und Polen einzuleiten, weil diese Länder einige Bestimmungen der EU-Vorschriften zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums nicht umgesetzt haben. Die Verfahren gegen Frankreich und Spanien wurden weiter verfolgt, weil sie bestimmte Vorschriften nicht vollständig eingehalten haben, insbesondere diejenigen über den Zugang zu schienenbezogenen Dienstleistungen und die Gewährleistung der Unabhängigkeit des Bahnhofsbetreibers. Die Kommission verfolgte auch die gegen Griechenland und Irland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren weiter, weil sie es versäumt hatten, nationale Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur mitzuteilen.

Das europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen ( ERRU ) ermöglicht den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die in der EU gegründeten Kraftverkehrsunternehmen. Es ist ein wesentliches Instrument, um sicherzustellen, dass die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Nach der Einführung einer neuen, verbesserten Version des ERRU müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Systeme anpassen. Die Kommission verfolgte Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien , Zypern, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Malta, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich, um die Verbindung zwischen ihren nationalen Registern von Kraftverkehrsunternehmen und der neuen Version von ERRU zu verbessern, wie in der einschlägigen Verordnung vorgeschrieben.

Sicherheit und Gefahrenabwehr sind für jedes Verkehrssystem von größter Bedeutung. Die Schaffung eines Umfelds für sicheren Verkehr ist für die europäischen Bürgerinnen und Bürger essenziell. Eine der Aufgaben der Kommission besteht darin, auf diese Erwartungen zu reagieren, indem sie sicherstellt, dass in der gesamten EU zufriedenstellende Standards für die Sicherheit und Gefahrenabwehr bei allen Verkehrsträgern vorhanden sind. Die europäischen Eisenbahnen gehören weltweit zu den sichersten. Die EU-Politik zielt auf die Aufrechterhaltung hoher Standards und die Angleichung der Sicherheitsanforderungen in der gesamten EU ab.

Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien ein, weil das Land die EU-Vorschriften zur Eisenbahnsicherheit nicht vollständig umgesetzt hat. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine unabhängige Sicherheitsbehörde und eine unabhängige Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen einzurichten. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten auch eine kohärente Zuweisung von Aufgaben und Sicherheitsverantwortlichkeiten. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, gemeinsame Grundsätze für die Eisenbahnsicherheit festzulegen. Die Unabhängigkeit der Untersuchungsorgane ist entscheidend, um wirksame Untersuchungen zu gewährleisten und künftige Unfälle zu verhindern.

Der Straßenverkehr ist der meistgenutzte Verkehrsträger und eine der Hauptursachen für Unfälle. Die Kommission hat sich sehr aktiv für die Förderung von Vorschriften, technischen Normen und Sensibilisierungskampagnen eingesetzt, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Die Kommission überwachte insbesondere die Sicherheitsanforderungen für Tunnel und beschloss, Verfahren gegen Belgien , Bulgarien , Kroatien , Italien und Spanien wegen Nichteinhaltung der Richtlinie über Mindestsicherheitsmaßnahmen für die Infrastruktur und den Betrieb von Tunneln zu führen.

Im Seeverkehr ist die Sicherheit sowohl von Passagier- als auch von Handelsschiffen von größter Bedeutung. Die gemeinsamen EU-Sicherheitsvorschriften betreffen Ausrüstungen wie Rettungswesten, Abwasserreinigungssysteme und Radaranlagen an Bord von Schiffen unter EU-Flagge.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta und Bulgarien wegen Nichteinhaltung der EU-Rechtsvorschriften über Schiffsausrüstung ein. Malta und Bulgarien hatten es insbesondere versäumt, dafür zu sorgen, dass Schiffsausrüstung (an Bord der unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe) stets mit einer Konformitätserklärung versehen war, und sie hatten keine Marktüberwachung in angemessenem Umfang durchgeführt.

Die Luftfahrt ist eine Form des Transports, die spezielle Sicherheitsvorschriften erfordert. Die Flugsicherheitspolitik der EU gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit für die Passagiere.

Die Kommission setzte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Nichteinhaltung der EU- Vorschriften über technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb fort. Diese Vorschriften behandeln detailliert den Flugbetrieb mit Flugzeugen, Hubschraubern, Ballonen und Segelflugzeugen und sehen insbesondere Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen von Betreibern unter der Sicherheitsaufsicht eines anderen Staates vor. Aufgrund personeller Engpässe hatte Ungarn es versäumt, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen für Organisationen oder Betriebsarten zu überprüfen.



V.Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Eine „vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion“ ist ein wesentlicher Teil der Reaktion der Kommission auf die Notwendigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Diese Politik zielt darauf ab, die EU-Wirtschaft so zu stärken, dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und der Lebensstandard der Menschen verbessert wird.

Durchsetzung von Vorschriften zur Bankenunion

Im Rahmen der Bankenunion setzte die Kommission ihre Prüfung der Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie IV , der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme , der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und der Richtlinie über den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge durch die Mitgliedstaaten fort. Diese EU-Instrumente sollen sicherstellen, dass die Banken krisenfester sind und besser überwacht werden und dass Probleme einfacher und ohne Verwendung von Steuergeldern gelöst werden können. Im Jahr 2019 nahm die Kommission einen Bericht an, in dem die Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten bewertet wird.

2019 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten ein, die es versäumt hatten, die erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge zu ergreifen.



VI.Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Grundrechte steht im Mittelpunkt der Prioritäten der Kommission. Es müssen auch spezifische Rechte gewährleistet werden, wie das Recht auf Freizügigkeit, den Schutz personenbezogener Daten, die Gleichstellung der Geschlechter, die Nichtdiskriminierung, die Rechte der Opfer und das Recht auf ein faires Verfahren in Strafverfahren. Diese Themen stehen ganz oben auf der Tagesordnung der Kommission, da sie sich direkt auf das Leben der Menschen auswirken.

Im Rahmen des Europäischen Semesters ermutigte die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin, die Wirksamkeit ihrer Durchsetzungskapazitäten zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz ihrer nationalen Justizsysteme. Zu diesem Zweck schlug die Kommission länderspezifische Empfehlungen für sieben Mitgliedstaaten vor. Mithilfe des EU-Justizbarometers bewertet die Kommission die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten.

Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte

Im April 2019 legte die Kommission ihre Überlegungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU dar und löste damit Beiträge von über 60 Interessengruppen aus. Die Ergebnisse fanden ihren Niederschlag in der Mitteilung „Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Ein Konzept für das weitere Vorgehen“ , in der ein neuer Rechtsstaatlichkeitsmechanismus vorgeschlagen wurde. In den Politischen Leitlinien der Kommission wurden ein neuer jährlicher Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit und ein Jahresbericht angekündigt, der die Situation in jedem Mitgliedstaat zusammenfassen soll. Die Kommission kündigte auch an, dass sie einen strategischen Ansatz für Vertragsverletzungsverfahren verfolgen und auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufbauen wird.

Der Gerichtshof entschied am 24. Juni bzw. 5. November 2019 über die von der Kommission gegen Polen eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und bestätigte, dass die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Pensionsalters für Richter am Obersten Gericht und für Richter an ordentlichen Gerichten gegen die Vorschriften des EU-Rechts über die richterliche Unabhängigkeit verstoßen.

Am 10. Oktober 2019 verklagte die Kommission  Polen im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens beim Gerichtshof wegen der neuen Disziplinarregelung für Richter, da diese Regelung nicht die notwendigen Garantien bietet, um die polnischen Richter vor politischer Kontrolle zu schützen, und damit die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Die Verhandlungen im Rat über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip dauern an. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine wirtschaftliche Haushaltsführung und den Schutz des EU-Haushalts.



Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Ziviljustiz

Die Kommission setzte ihre Bemühungen fort, die vollständige Umsetzung der Richtlinien über Verfahrensrechte zu überwachen. Im Jahr 2019 standen vor allem die Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder und die Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls im Vordergrund.

Im Jahr 2019 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten ein, weil sie ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen zur Richtlinie über Verfahrensgarantien für Kinder nicht mitgeteilt hatten, und gegen vier Mitgliedstaaten, weil sie dies bei der Richtlinie über Prozesskostenhilfe nicht getan hatten.

Die Kommission setzte die Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 Mitgliedstaaten fort und leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen neun Mitgliedstaaten ein, die nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte von Opfern erforderlichen nationalen Maßnahmen mitgeteilt hatten. Die Kommission setzte auch ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen zwei Mitgliedstaaten in Bezug auf die Instrumente der gegenseitigen Anerkennung für die Überstellung von Gefangenen , Bewährungsmaßnahmen , Überwachungsmaßnahmen und grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen fort.

Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018. 2019 widmete sich die Kommission mit breitgefächerten Maßnahmen der Anwendung der neuen Datenschutzbestimmungen. Insbesondere führte sie bilaterale Dialoge mit nationalen Behörden über die Übereinstimmung der nationalen Gesetzgebung mit der DSGVO, arbeitete eng mit den Datenschutzbehörden zusammen, die im Rahmen des Europäischen Datenschutzausschusses kooperierten, und tauschte sich mit Interessengruppen aus, unter anderem über eine spezielle Multi-Stakeholder-Gruppe. Die Kommission unterstützte auch weiterhin die nationalen Datenschutzbehörden finanziell durch Zuschüsse und führte Sensibilisierungskampagnen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen durch. Die Kommission ließ auch eine Bilanz des ersten Jahres der Umsetzung der DSGVO erstellen, deren Ergebnisse in einer im Juli 2019 veröffentlichten Mitteilung präsentiert wurden.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung bis Mai 2018 umzusetzen, und die Kommission hat damit begonnen, die Übereinstimmung der von den Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Umsetzungsvorschriften mit dieser Richtlinie zu bewerten. Im Jahr 2019 schloss die Kommission mehrere der 19 Vertragsverletzungsverfahren ab, die 2018 wegen Nichtmitteilung der Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet worden waren, während sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete und Spanien und Griechenland vor den Gerichtshof brachte (in der Zwischenzeit hat Griechenland die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt). Ende 2019 waren Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten anhängig.

Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften

2019 wurden die Durchsetzungsarbeiten im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda und der Entwicklung der Sicherheitsunion fortgesetzt. Die Umsetzung der EU-Vorschriften in diesem Bereich ist für die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der gesamten Union unerlässlich. Die regelmäßigen Fortschrittsberichte über die Sicherheitsunion spiegeln die laufenden Bemühungen um eine vollständige und korrekte Umsetzung der Regeln wider.

Darüber hinaus überwachte die Kommission die Umsetzung der Richtlinie über die Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition sowie der ersten delegierten Richtlinie , die im Rahmen der letztgenannten Richtlinie angenommen wurde. Die Kommission setzte auch die Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung nationaler Umsetzungsmaßnahmen für zwei wichtige Richtlinien zur Sicherheit und zur Bekämpfung der schweren Kriminalität fort: die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung . Die Kommission verfolgte ferner Verfahren gegen Spanien , die Niederlande und Finnland in Bezug auf die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen. Hinsichtlich der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verfolgte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und Luxemburg .

Die Kommission leitete auch Vertragsverletzungsverfahren ein, um die ausschließliche Außenkompetenz der Union für die Sicherheit gemäß den EU-Vorschriften in diesem Bereich zu wahren.

Vertragsverletzungsverfahren wurden gegen Bulgarien , Ungarn , Österreich und Rumänien eingeleitet, weil sie ein multilaterales internationales Abkommen über den Austausch von DNA, Fingerabdrücken und Fahrzeugregisterdaten unterzeichnet haben, das Bestimmungen enthält, die aufgrund der Prümer Beschlüsse gegen die ausschließliche Außenkompetenz der EU verstoßen. Diese Beschlüsse sehen einen obligatorischen automatischen Austausch und Abgleich von DNA-Daten zwischen nationalen Datenbanken zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vor.



VII.Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

Die Migrationspolitik der Kommission zielt darauf ab, die EU mit Instrumenten auszustatten, mit denen die Migration mittel- und langfristig besser gesteuert werden kann. Sie deckt das gesamte Spektrum der relevanten Themen ab, einschließlich Grenzmanagement, Visapolitik, irreguläre Migration, Asyl und legale Migration. Eine konsequente, humane und effektive Umsetzung ist entscheidend für den Erfolg der Politik.

2019 setzte die Kommission ihre Überwachung der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylrechts durch die Mitgliedstaaten fort, insbesondere der Asylverfahrensrichtlinie , der Richtlinie über Aufnahmebedingungen , der Anerkennungsrichtlinie und der Rückführungsrichtlinie . Diese Richtlinien enthalten Vorschriften für die Bearbeitung von Asylanträgen, garantieren einen angemessenen Lebensstandard für Asylbewerber in der EU, legen Regeln für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge fest und legen Normen und Verfahren fest, nach denen illegal aufhältige Drittstaatsangehörige aus dem Hoheitsgebiet von EU-Ländern ausgewiesen werden können.

Die Kommission verklagte Ungarn vor dem Gerichtshof wegen Rechtsvorschriften, die Hilfeleistungen für Personen, die in Ungarn einen Asylantrag stellen, effektiv unter Strafe stellen. Das Gesetz wird als unvereinbar mit dem Recht von Asylbewerbern auf Zugang zu insbesondere von Nichtregierungsorganisationen angebotenen Beratungsleistungen einschließlich Rechtsberatung angesehen. Es verbietet jedem, gegen den ein Strafverfahren wegen einer solchen Hilfeleistung anhängig ist, sich den Transitzonen an Ungarns Grenzen, in denen Asylbewerber festgehalten werden, zu nähern. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die ungarische Gesetzgebung nicht der Asylverfahrensrichtlinie und der Richtlinie über Aufnahmebedingungen entspricht.

Was die legale Migration betrifft, so besteht die Priorität der Kommission darin, sicherzustellen, dass es echte legale Wege in die EU gibt, insbesondere durch die Verbesserung der Fähigkeit der EU, hoch qualifizierte Arbeitskräfte sowie Studenten und Forscher anzuziehen und zu halten. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Richtlinien zur legalen Migration vollständig und korrekt umgesetzt werden. Sie legen die gemeinsamen Voraussetzungen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen fest, vereinfachen und harmonisieren die Migrationsverfahren und bieten in einer Reihe von Bereichen das Recht auf Inländergleichbehandlung.

Im Jahr 2019 verfolgte die Kommission die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie für Studenten und Forscher weiter, für die Ende des Jahres in fünf Mitgliedstaaten ( Belgien , Griechenland , Frankreich , Slowenien und Schweden ) noch Fälle offen waren.

Gegen Schweden wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlerhaften Umsetzung mehrerer Richtlinien zur legalen Zuwanderung im Hinblick auf die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen und wegen Einschränkungen bei der Gleichbehandlung bestimmter Kategorien von Nicht-EU-Bürgern eingeleitet.

Die korrekte Anwendung der Unionsvorschriften über Schengen-Grenzen und Visa war für die Kommission im Jahr 2019 ebenfalls eine Priorität.

Die Kommission verfolgte ferner ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland , weil sein „Go-Swift“-System zum Warteschlangenmanagement als unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex angesehen wird. Sie unternahm auch weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien bezüglich des Rechts, gegen eine Entscheidung über die Ablehnung, Aufhebung oder Annullierung eines Schengen-Visums Rechtsmittel einzulegen.

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