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Document 52020DC0286

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

COM/2020/286 final

Brüssel, den 6.7.2020

COM(2020) 286 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds








Einleitung

Der Übersee-Assoziationsbeschluss 1 bildet den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen den überseeischen Ländern und Gebieten 2 (ÜLG), den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, und der Europäischen Union. Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 3 besteht das Ziel des Übersee-Assoziationsbeschlusses darin, die nachhaltige Entwicklung der ÜLG zu unterstützen und die Werte der Union in der Welt zu fördern.

 

Die finanzielle Unterstützung für die ÜLG wird in erster Linie über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereitgestellt: Für den Programmierungszeitraum 2014-2020 wurden den ÜLG 364,5 Mio. EUR aus dem 11. EEF zugewiesen 4 .. 

Gemäß Artikel 91 des Übersee-Assoziationsbeschlusses werden in diesem Bericht die Fortschritte dargelegt, die bei der Ausführung der den ÜLG im Rahmen des 11. EEF gewährten finanziellen Hilfe 2019 erzielt wurden.

ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF

Die ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF für den Zeitraum 2014-2020 werden nach Anhang II des Übersee-Assoziationsbeschlusses wie folgt aufgeteilt:

·229,5 Mio. Euro für die territorialen (bilateralen) Zuweisungen;

·100 Mio. EUR für die regionale und die „alle ÜLG“ umfassende Zusammenarbeit;

·21,5 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Soforthilfe;

·5 Mio. EUR für die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe in Verbindung mit der ÜLG-Investitionsfazilität der EIB;

·8,5 Mio. EUR für Studien und technische Hilfe.

Nach den Kriterien des Übersee-Assoziationsbeschlusses kommen 16 ÜLG für eine territoriale Zuweisung aus dem 11. EEF in Betracht. Grönland erhält auf der Grundlage des „Grönland-Beschlusses“ 5 direkt Mittel aus dem EU-Haushalt 5 .

Ziel der drei regionalen Programme ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen ÜLG derselben Region, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und ähnliche Prioritäten haben. Die aus der regionalen Mittelzuweisung finanzierten Maßnahmen dienen der Ausarbeitung und Umsetzung umfassender regionaler Programme und Projekte zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Dabei werden Verknüpfungen mit anderen Finanzierungsquellen, auch mit anderen Finanzinstrumenten der Union, im Rahmen der Zusammenarbeit mit benachbarten afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten und/oder Drittländern sowie mit den Regionen in äußerster Randlage der EU unterstützt.

Neben den territorialen und regionalen Programmen wird das thematische Programm, als einziges Programm des 11. EEF, das sich an alle ÜLG richtet, die Zusammenarbeit zwischen den ÜLG fördern.

Programmierungsprozess für die ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF

Im vierten Teil des Übersee-Assoziationsbeschlusses ist ein spezifischer Programmierungsprozess für die ÜLG vorgesehen. Im Gegensatz zu der Hilfe für die afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten stützt sich die Programmierung nicht auf nationale Richtprogramme, sondern auf einen einstufigen Prozess, d. h. die Ausarbeitung eines Programmierungsdokuments, das zwei Komponenten umfasst: a) die Strategie der EU (Teil A) und b) das Aktionsdokument (Teil B). Für die Genehmigung der jeweiligen ÜLG-Programmierungsdokumente ist lediglich ein förmlicher Beschluss der Kommission erforderlich, der sowohl die strategische Ausrichtung als auch die ausführliche Programmgestaltung abdeckt.

Die Budgethilfe ist die bevorzugte Durchführungsmodalität bei den territorialen Mittelzuweisungen für die ÜLG (bei bisher 13 von 16 ÜLG, die Unterstützung aus dem EEF erhalten). Dies stellt eine positive Neuerung gegenüber der bislang praktizierten Projektförderung im Falle mehrerer ÜLG dar. Die Budgethilfe ist eine effiziente Möglichkeit, bereichsübergreifende, langfristige und strukturelle Herausforderungen anzugehen und weiterhin einen konstruktiven Politikdialog zu führen.

Die ÜLG tragen die Hauptverantwortung für die Erstellung der Programmierungsdokumente, auch für die Festlegung der Prioritäten, auf denen ihre Strategien beruhen, und sie müssen für die erforderlichen Konsultationen auf lokaler Ebene sorgen. Auf Wunsch der ÜLG wurde ihnen gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses auch technische Hilfe zur Begleitung des Programmierungsprozesses zur Verfügung gestellt.

Die Lage im Jahr 2019

a)Umsetzung des 11. EEF auf territorialer Ebene

Dank des gemeinsamen Engagements aller betroffenen Parteien wurden 2019 bei der Programmierung des 11. EEF durch die Intensivierung von Koordinierung und Dialog Fortschritte erzielt. Mit der Annahme der Programmierungsdokumente für Aruba und Bonaire im Jahr 2019 haben 14 der 16 ÜLG, die Mittel aus dem EEF erhalten, nun ihre Programmierung abgeschlossen 6 . 2019 wurden im Rahmen des 11. EEF Mittel in Höhe von 40,7 Mio. EUR für die ÜLG ausgezahlt (siehe Anhang 1). Für Curaçao (16,95 Mio. EUR) und Sint Maarten (7 Mio. EUR) wurde das Programmierungsverfahren im Laufe des Jahres 2019 noch nicht abgeschlossen und soll 2020 angenommen werden.

Mitteldurchführung 2019:

Karibischer Raum:

·Im Bildungsbereich wurde über das Budgethilfeprogramm für Anguilla die Genehmigung eines nachhaltigen Finanzierungsplans für den Sektor, die Fertigstellung eines nationalen Qualifikationsrahmens und die Aufstellung von sechs individuellen Schulentwicklungsplänen (Auszahlung der dritten festen Tranche (2,45 Mio. EUR) sowie der ersten und zweiten variablen Tranche (0,75 + 1,05 Mio. EUR)) unterstützt. Darüber hinaus nahm Aruba im Februar 2019 sein Programmierungsdokument (13.05 Mio. EUR) für ein Bildungsprogramm an, mit dem die technischen Kompetenzen für eine innovative nachhaltige Entwicklung verbessert werden sollen. Die Turks und Caicos-Inseln haben das Programms weiterhin umgesetzt, mit dem die technische und berufliche Aus- und Weiterbildung stärker an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst werden soll. 

·Auch durch das laufende Budgethilfeprogramm für Montserrat waren im Bereich des nachhaltigen Wachstums mit der Auszahlung der zweiten festen Tranche Fortschritte zu verzeichnen: (2 Mio. EUR) und eine erste variable Tranche (2 Mio. EUR). Dieses Budgethilfeprogramm unterstützt die Entwicklung in Bereichen wie erneuerbare Energien und Tourismus.

·Nach der Annahme des Programmierungsdokuments für den 11. EEF (3,95 Mio. EUR) wurde das neue Budgethilfeprogramm für die Jugend in Bonaire auf den Weg gebracht. Es wird dazu beitragen, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu stärken und ihren Lebensstandard zu verbessern.  

·Für die Britischen Jungferninseln wurden 2 Mio. EUR aus Finanzrahmen B 7 für Soforthilfe im Anschluss an die Wirbelstürme von 2017 bereitgestellt, von denen die die karibischen ÜLG betroffen waren, um die Resilienz zu erhöhen.

Pazifik

·Im Bereich des nachhaltigen Tourismus erzielte Französisch-Polynesien Fortschritte bei seiner sektorbezogenen Politik und setzte seine Strategie für einen nachhaltigen Tourismus weiter um, so dass die zweite feste Tranche (7,4 Mio. EUR) ausgezahlt werden konnte. Auch Pitcairn verfolgte mit der Förderung des Tourismus weiterhin seinen strategischen Entwicklungsplan und erhielt die erste feste Tranche in Höhe von 1 Mio. EUR. Durch die Einführung eines neuen Seeverkehrsdienstes konnte die Zahl der Passagiere stieg erheblich gesteigert werden.

·Im Beschäftigungssektor setzte Neukaledonien seine Bemühungen fort, den Zugang zu Ausbildungsprogrammen zu erweitern und die Beschäftigungs- und Ausbildungsquoten zu erhöhen. Die für 2018 vorgesehenen Tranchen (zweite feste Tranche 4 Mio. EUR + erste variable Tranche 2 Mio. EUR) wurden Anfang 2019 ausgezahlt. Darüber hinaus wurden Ende 2019 die dritte feste Tranche (5 Mio. EUR) und die zweite variable Tranche (3 Mio. EUR) ausgezahlt.

·Im Bereich der digitalen Entwicklung erzielten die Inseln Wallis und Futuna weitere Fortschritte bei der Umsetzung ihrer digitalen Strategie und mit der Einführung von Diensten in Verbindung mit dem Breitbandkabel Tui-Samoa 8 , über das Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüsse zur Verfügung stehen.

Sonstige ÜLG:

·Die Falklandinseln werden mit einem Konnektivitätsprogramm im Rahmen des 11. EEF gefördert. 2019 wurden zufriedenstellende Fortschritte bei der Umsetzung ihres nationalen Infrastrukturplans und bei der Instandsetzung von Luftfahrzeugen erzielt. Sowohl die zweite feste Tranche (1 Mio. EUR) als auch die erste variable Tranche (0,75 Mio. EUR) wurden ausgezahlt. St. Helena wird ebenfalls über das Konnektivitätsprogramm im Rahmen des 11. EEF gefördert und setzte im Jahr 2019 ihre digitale Strategie erfolgreich um. 

·Im Bereich Tourismus wurde das Budgethilfeprogramm für Saint-Pierre und Miquelon 2019 mit der Auszahlung der vierten festen Tranche (3,25 Mio. EUR) und der zweiten variablen Tranche (3,25 Mio. EUR) abgeschlossen. Die deutlichen Fortschritte in den Bereichen Tourismus und Seeverkehr ermöglichten eine erhebliche Steigerung der Unterbringungskapazitäten und die Stärkung des Seeverkehrsdienstes zwischen Saint-Pierre, Miquelon und Terre Neuve, Kanada.

Im Allgemeinen haben die Budgethilfeprogramme im Laufe des Jahres zu regelmäßigen politischen Dialogen mit den betreffenden ÜLG über die makroökonomische Lage, Reformen der öffentlichen Finanzverwaltung, und Sektorpolitiken geführt.

2019 wurde technische Hilfe zur Unterstützung der nationalen und der regionalen Anweisungsbefugten bei der Programmierung bereitgestellt Ende 2019 waren im Hinblick auf die Ausarbeitung der ÜLG-Sektorstrategien oder die Feststellung der Förderfähigkeit der ÜLG im Rahmen der Budgethilfe TH-Verträge und Studien im Wert von insgesamt 1 592 672,72 EUR aus den Fazilitäten für technische Zusammenarbeit II und III des 11. EEF finanziert worden.

b)Regionale Zusammenarbeit im Rahmen des 11. EEF

Im Jahr 2019 wurden bei den regionalen ÜLG-Programmen im Rahmen des 11. EEF erhebliche Fortschritte erzielt:

·Im pazifischen Raum wird über das regionale Programm „PROTEGE“ (Projet régional océanien des territoires pour la gestion durable des écosystèmes – 36 Mio. EUR) die nachhaltige und resiliente Entwicklung der Region durch den Schutz der biologischen Vielfalt und der erneuerbaren natürlichen Ressourcen unterstützt. Es baut auf dem Regionalprogramm „INTEGRE“ des 10. EEF auf (Initiative des territoires pour la gestion régionale de l‘environnement – 12 Mio. EUR), das das integrierte Küstenzonenmanagement und die verstärkte regionale Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung fördert. Die erste Auszahlung (6,8 Mio. EUR) erfolgte im Dezember 2018. 2019 wurde ein Team eingestellt und 4 Arbeitsprioritäten (Landwirtschaft, Fischerei, Wasser und invasive Arten) festgelegt; die erste Sitzung des Lenkungsausschusses fand im Juli 2019 statt.    

·Im karibischen Raum soll im Rahmen des Regionalprogramms „ReSEMBID“ (Resilience Sustainable Energy and Marine Biodiversity, 40 Mio. EUR) die ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung vorrangig durch die Stärkung der Resilienz, der Nutzung nachhaltiger Energie und den Erhalt der biologischen Vielfalt der Meere gefördert werden Ziel ist es, die veraltete Infrastruktur zu modernisieren und ihre Energieeffizienz zu steigern, den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt der Meere zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen und wiederkehrenden Naturereignissen zu erhöhen. 2019 wurden dafür 3,62 Mio. EUR ausgezahlt.

·Das Regionalprogramm für den Indischen Ozean (Programme Régional dappui dans le secteur de l‘Observation, de la gestion et de la préservation des écoremes terrestres et marins; (4 Mio. EUR) zielt darauf ab, die Überwachung und Beobachtung terrestrischer und mariner Ökosysteme in den französischen Süd- und Antarktisgebieten zu verbessern, Ökosysteme wiederherzustellen und die Wirkung der Präventionsmechanismen zu stärken. Im Juli 2019 wurde die Übertragungsvereinbarung mit der Agence Française de Développement unterzeichnet, und es wurden 1,4 Mio. EUR ausgezahlt.    

·Im März 2019 wurde das Programmierungsdokument für das thematische Programm für alle ÜLG im Rahmen des 11. EEF (17.8 Mio. EUR) angenommen. Das Programm konzentriert sich auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, wobei nachhaltige Energie und Klimawandel – einschließlich Katastrophenvorsorge – als Teilkomponenten definiert werden. Die Unterzeichnung des Vertrags mit der ausgewählten Durchführungsstelle ist für 2020 geplant.

2019 unterstützte die EU die Vereinigung der überseeischen Länder und Gebiete (OCTA) mit einem Zuschuss zu den operativen Kosten (550,000 EUR). Dies ermöglichte der Vereinigung den Ausbau ihrer Kapazitäten zur Erfüllung ihres Mandats, insbesondere der Koordinierung der ÜLG-Partner, um den Dialog mit der EU zu erleichtern, die Partnerschaft zu stärken und die gemeinsame Arbeit ihrer Mitglieder in Bereichen von gemeinsamem Interesse innerhalb der EU-ÜLG-Assoziation zu fördern.

c)Institutioneller Dialog

Im Rahmen dieser Assoziation wurden drei Gremien für den Dialog eingerichtet:

ÜLG-EU-Forum

Das 17. EU-ÜLG-Forum fand im März 2019 in Französisch-Polynesien statt‚ mit hochrangigen Vertretern der ÜLG und der Mitgliedstaaten sowie dem der für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung zuständigen EU-Kommissar Neven Mimica, der den Vorsitz führte.

In den Schlussfolgerungen dieses 17. ÜLG-EU-Forums stellten die EU, die ÜLG und die Mitgliedstaaten, mit denen die ÜLG verbunden sind, fest, dass 2019 mit den Verhandlungen über den neuen Übersee-Assoziationsbeschluss, den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2021-2027, den Brexit-Prozess und den Post-Cotonou-Rahmen entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft der Beziehungen zwischen den ÜLG und der EU vorgenommen wurden.

Am Rande des Forums fanden trilaterale Treffen auf politischer Ebene (1. März 2019) zwischen den Vertretern der Mitgliedstaaten, mit denen die ÜLG verbunden sind (und einschließlich des französischer Staatssekretär für die Überseegebiete), den Leitern der Delegationen in den ÜLG und dem zuständigen Kommissionsmitglied statt und boten nützliche Gelegenheiten, die ÜLG-EU-Partnerschaft für die Zeit nach 2020 zu erörtern. Außerdem fand ein Fachworkshop zum Thema „Nachhaltige Entwicklung durch regionale Zusammenarbeit“ statt. Er konnte für Gespräche über die Rolle, die den ÜLG bei der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in ihrer Nachbarschaft zukommen könnte, genutzt werden.

Trilaterale Konsultationen (Dreiparteientreffen)

Im Jahr 2019 fanden drei Dreiparteientreffen zwischen der Kommission (Vorsitz), Vertretern der ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, in Brüssel statt (April, Juli, Oktober), die eine Plattform für den Dialog boten, um einschlägige Informationen auszutauschen, über vorrangige Themen von gemeinsamem Interesse zu reflektieren und die Fortschritte bei der Umsetzung des Assoziationsbeschlusses zu überprüfen.

Arbeitsgruppen im Rahmen der Partnerschaft

Im Juli 2019 trat die Arbeitsgruppe „Umwelt, Klimawandel und nachhaltige Energie“ zusammen, um insbesondere Informationen über die verschiedenen Aspekte der EU-Politik und -Initiativen zu den Programmen Ozeane, Best und LIFE auszutauschen.

Neben dem institutionellen Rahmen und den Dialoginstanzen organisierte die OCTA im Jahr 2019 mit Unterstützung der Kommission drei Veranstaltungen. Im Oktober fand in Brüssel eine Konferenz mit dem Titel „Von den Polen bis zu den Tropen, die blaue Landschaft der ÜLG“ statt, auf der eine „Erklärung der ÜLG über den Ozean“ unterzeichnet wurde, in der ihr Engagement für den Erhalt der Ozeane und die Förderung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Werte hervorgehoben wurde. Im Dezember 2019 wurde ein Workshop zum Thema nachhaltige Energie veranstaltet. Er bot Energieexperten aus den ÜLG und der Kommission Gelegenheit zu Gesprächen über dieses Thema von gemeinsamem Interesse. Die ÜLG stellten die Fortschritte bei der Umsetzung ihres 2015 unterzeichneten Energiefahrplans vor. Außerdem veranstaltete die OCTA im Dezember 2019 einen Workshop über EU-Programme‚ auf dem Informationen über EU-Programme und Finanzierungsmöglichkeiten für ÜLG ausgetauscht wurden. 

d)Europäische Investitionsbank

Der Übersee-Assoziationsbeschluss sieht für die ÜLG finanzielle Unterstützung über Finanzierungsmechanismen vor, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen des 3. Finanzprotokolls verwaltet werden. Dazu gehören: Die ÜLG-Investitionsfazilität (derzeitige Mittelausstattung: 48,5 Mio. EUR), die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe (5 Mio. EUR) und Eigenmittel der EIB (bis zu 100 Mio. EUR). 

Im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität der EIB wurde im Juli 2019 eine neue Maßnahme für New-Caledonia (24 Mio. EUR) zur Finanzierung von Anleihen von Unternehmen in abgelegenen Gebieten und sehr kleinen Unternehmen aufgelegt. Derzeit werden weitere Maßnahmen durchgeführt, die sich Ende 2019 auf insgesamt 85,39 Mio. EUR beliefen. Dieser Betrag übersteigt die ursprüngliche Kapitalausstattung, weil der Fonds revolvierend ist und einige Rückflüsse erneut vergeben wurden.

Aus dem Finanzrahmen für Zinsvergütungen und technische Hilfe wurden 2019 von der EIB Finanzierungen in Höhe von 4,25 Mio. EUR für den Wiederaufbau des Flughafens auf St. Maarten unterzeichnet (s. u.).

Die EIB unterzeichnete im Dezember 2019 eine Finanzierung in Höhe von 44,3 Mio. EUR aus den EIB-Eigenmitteln für die ÜLG für den Wiederaufbau durch einen Hurrikan zerstörten Flughafens in Sint Maarten.

In Bezug auf die verbleibenden Mittel werden die Projektpipelines geprüft, um die verfügbaren Mittel möglichst bis Ende 2020 in vollem Umfang zu nutzen.

Ausblick

Das Jahr 2020 wird für die für die Zukunft der Beziehungen zwischen den ÜLG und der EU von entscheidender Bedeutung sein, da in diesem Jahr voraussichtlich die Verhandlungen über den neuen Übersee-Assoziationsbeschluss, einschließlich Grönland, in Verbindung mit den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 abgeschlossen werden. Zudem werden auch die Verhandlungen über den Rahmen für die Zeit nach dem Cotonou-Abkommen und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit stattfinden. Außerdem wird die mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zusammenfallen, von dem vor allem die Gruppe der ÜLG betroffen ist.

In diesem Zusammenhang wird ein verstärkter Dialog mit den ÜLG von größter Bedeutung sein. Die Fazilität für technische Zusammenarbeit wird bei diesem Prozess fortgesetzte Unterstützung für die ÜLG-Assoziation sowie für die einzelnen ÜLG leisten.    

Weitere Fortschritte bei der Programmierung sind für die beiden vorstehend genannten, verbleibenden territorialen Programme von wesentlicher Bedeutung, um zu gewährleisten, dass die Annahme noch vor Ende 2020 erfolgt und die gesamte Mittelausstattung, die für die ÜLG im Rahmen des 11. EEF zur Verfügung steht, vollständig gebunden werden kann.

(1)

Beschluss 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union.

(2)

Bis zum 31. Januar 2020 waren die ÜLG der EU mit vier EU-Mitgliedstaaten verbunden: Dänemark, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Niederlande. Mit ihnen verbunden waren die folgenden 25 ÜLG der EU: Anguilla, Aruba, Bermuda, Bonaire, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Curaçao, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Montserrat, Neukaledonien, Pitcairn-Inseln, Saba, St. Helena und Nebengebiete, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, St. Barthélemy, St. Eustatius, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln und Wallis und Futuna.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Januar 2020 verbleiben noch 13 ÜLG der EU: Grönland (DK), Französisch-Polynesien (FR), französische Süd- und Antarktisgebiete (FR), Neukaledonien und Nebengebiete (FR), St. Barthélemy (FR), St. Pierre und Miquelon (FR), Wallis und Futuna (FR), Aruba (NL), Bonaire (NL), Curaçao (NL), Saba (NL), St. Eustatius (NL) und St. Martin (NL). 

(3)

Vierter Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012). 

(4)

ABl. L 210 vom 6.8.2013 - Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet.

(5)

Im Beschluss 2014/137/EU des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits sind für den Zeitraum 2014-2020 217,8 Mio. EUR für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Grönland in Bereichen von beiderseitigem Interesse vorgesehen. 

(6)

   Die territorialen Programme für Aruba (13,05 Mio. EUR) und Bonaire (3,95 Mio. EUR) wurden im Februar 2019 verabschiedet. 

(7)

Mit dieser Mittelzuweisung beläuft sich der Saldo des Finanzrahmens B (mit einer ursprünglichen Mittelausstattung von 21,5 Mio. EUR gemäß Anhang II des Assoziationsbeschlusses von 2013) Ende 2019 auf 6,45 Mio. EUR. 

(8)

Das Tiefseekabel Tui-Samoa verläuft zwischen Apia, Samoa und Suva, Fidschi, mit Seekabelendstellen auf Savai‘i, Savusavu und Wallis und Futuna.

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Brüssel, den 6.7.2020

COM(2020) 286 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds


1)2019 angenommene Beschlüsse der Kommission

ÜLG

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

Aruba

13,05

Bildungswesen

C(2019) 886

Bonaire

3,95

Jugend

C(2019) 1697

Thematisches Programm (alle ÜLG)

17,80

Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und nachhaltige Energie

C(2019) 1595

Insgesamt

34,8

2)2018 angenommene Beschlüsse der Kommission

ÜLG

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

St. Helena

21,50

Konnektivität und Zugänglichkeit

C(2018) 1044

Montserrat

18,40

Nachhaltiges Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung

C(2017) 9015

Regionalprogramm für die Karibik

40,00

Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere

C(2018) 6196

Regionalprogramm für den pazifischen Raum

36,00

Klimawandel und biologische Vielfalt

C(2018) 1022

Regionalprogramm für den Indischen Ozean

4,00

Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme

C(2018) 1046

Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinigung der überseeischen Länder und Gebiete (OCTA)

1,10

Unterstützung für die ÜLG

C(2018) 1025

Insgesamt

121



3)2017 angenommene Beschlüsse der Kommission

ÜLG

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

Anguilla

14,05

Bildungswesen

C(2017) 1107

Falklandinseln

5,90

Konnektivität und Zugänglichkeit

C(2017) 7131

Französisch-Polynesien

29,95

Tourismus

C(2017) 7129

Neukaledonien

29,80

Beschäftigung und berufliche Eingliederung

C(2017) 743

Pitcairninseln

2,40

Tourismus

C(2017) 7847

Wallis und Futuna

19,60

Digitale Entwicklung

C(2017) 7130

Insgesamt

101,7

4)2016 angenommen Beschlüsse der Kommission

ÜLG

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

St. Pierre und Miquelon

26,35

Nachhaltiger Tourismus und maritime Vernetzung

C(2016) 5993

Saba

3,55

Erneuerbare Energiequellen

C(2016) 8490

St. Eustatius

2,45

Energie

C(2016) 8493

Turks- und Caicosinseln

14,60

Bildungswesen

C(2016) 8291

Insgesamt

46,95

5)2020 anzunehmende Kommissionsbeschlüsse

ÜLG

Zuweisungen im Rahmen des 11. EEF
(in Mio. EUR)

Vorgeschlagener Schwerpunktbereich

Voraussichtliche Annahme

Curacao

16,95

Resilienz

2020

Sint Maarten

7,00

Wasser- und Sanitärversorgung

2020

Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinigung der überseeischen Länder und Gebiete (OCTA)

1,10

Unterstützung für die ÜLG

2020

Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF) IV

1,50

Technische Hilfe bei Programmierung und Umsetzung

2020

Insgesamt

23,95

Im Übersee-Assoziationsbeschluss sind die Gesamtbeträge für die territorialen und die regionalen Programme sowie für die technische Hilfe festgelegt.

Bei der Festlegung der Richtbeträge der spezifischen territorialen Zuweisungen werden die Bevölkerungszahl, die Höhe des Bruttoinlandsprodukts, die Höhe früherer EEF-Zuweisungen und mögliche Sachzwänge aufgrund der abgeschiedenen Lage der in Artikel 9 des Übersee-Assoziationsbeschlusses genannten ÜLG berücksichtigt. 

6)Zahlungen im Rahmen der territorialen Programme des 11. EEF

ÜLG

Mittelzuweisung
(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Auszahlungen 2019 insgesamt 
(in Mio. EUR)

Auszahlungen 2014-2019 insgesamt 
(in Mio. EUR)

Anguilla

14,05 (+Aufstockung um 2,8)

Bildungswesen

4,25

9,6 (+Aufstockung um 2,8)

Britische Jungferninseln

2 (B-env.)

Resilienz

1,8

1,8

Falklandinseln

5,9

Konnektivität und Zugänglichkeit

1,75

3,75

Französisch-Polynesien

29,95

Tourismus

7,4

14,85

Montserrat

18,4 (+Aufstockung um 0,32)

Nachhaltiges Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung

4

9,4 (+Aufstockung um 0,32)

Neukaledonien

29,8

Beschäftigung und berufliche Eingliederung

14

19,76

Pitcairninseln

2,4

Tourismus

1

1

St. Pierre und Miquelon

26,35

Nachhaltiger Tourismus und maritime Dienstleistungen

6,5

26

Saba

3,55

Erneuerbare Energiequellen

0

3,3

St. Helena

21,5

Konnektivität und Zugänglichkeit

0

10

St. Eustatius

2,45

Energie

0

2,2

Turks- und Caicosinseln

14,6 (+Aufstockung um 2,92)

Bildungswesen

0

8,8 (+Aufstockung um 2)

Wallis und Futuna

19,6

Digitale Entwicklung

0

12

Insgesamt

196,59

40,7

127,58

7)Auszahlungen im Rahmen regionaler/thematischer Programme des 11. EEF

Gebiet

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Auszahlungen 2019 insgesamt 
(in Mio. EUR)

Auszahlungen 2014-2019 insgesamt 
(in Mio. EUR)

Karibik

40,00

Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere

3,62

3,62

Pazifik

36,00

Klimawandel und biologische Vielfalt

0

6,8

Indischer Ozean

4,00

Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme

1,4

1,4

Thematisches Programm (alle ÜLG)

17,80

Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und nachhaltige Energie

0

0

Insgesamt

97,8

5,02

11,82

8)Sonstige Auszahlungen im Rahmen des 11. EEF

Richtbetrag der Mittelzuweisung (in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Auszahlungen 2014-2019 insgesamt 
(in EUR)

Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF)

8,5

Technische Hilfe bei Programmierung und Umsetzung

TCF I: 2 414 457

TCF II: 1 567 492

TCF III: 25 180

Insgesamt

8,5

4 007 129,00

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