EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 1.7.2020
COM(2020) 276 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Förderung der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation
„Kein Mitgliedstaat sollte sich zwischen Krisenbekämpfung und Investitionen in Menschen entscheiden müssen. Deshalb wird Next Generation EU mehr Mittel für [...] die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitstellen Damit die Menschen die Bildung und Ausbildung erhalten, die sie brauchen, um sich an eine in raschem Wandel befindliche Welt anzupassen.“
Präsidentin Ursula von der Leyen
1.Einleitung Investitionen in die nächste Generation
Ausgehend von der europäischen Säule sozialer Rechte legte die Kommission zu Beginn ihrer Amtszeit ihr Programm für ein soziales Europa vor‚ in dem die Menschen im Mittelpunkt stehen. Seither hat die Kommission der Unterstützung junger Menschen Priorität eingeräumt und kommt ihrem Versprechen nach: Sie setzt sich für die Stärkung der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Förderung der Beschäftigung junger Menschen, und die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen ein sowie für die Verbesserung des Zugangs zum Sozialschutz für alle, denn junge Menschen sind die nächste Generation und verdienen alle Möglichkeiten, ihr Potenzial zur Gestaltung der Zukunft unseres Kontinents voll auszuschöpfen.
Die COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit, auf diesem Weg weiter und schneller voranzuschreiten, deutlich hervortreten lassen. Obwohl es sich in erster Linie um eine Gesundheitskrise handelt, hat die Pandemie die EU in eine tiefe Rezession gestürzt
. Die steigende Zahl der Anträge auf Arbeitslosenleistungen lässt künftige Herausforderungen erahnen. Die Arbeitslosigkeit wird in allen Altersgruppen zunehmen, aber die Jugend ist bereits unverhältnismäßig stark betroffen
. Mehr als jeder sechste Jugendliche ist seit Beginn der Krise nicht mehr erwerbstätig. Viele haben in besonders stark betroffenen Sektoren wie Beherbergung, Verpflegung, Kunst, Unterhaltung, Groß- und Einzelhandel gearbeitet
. Das bedeutet für Andere, die versuchen in den Arbeitsmarkt einzutreten, dass diese Sektoren niemanden mehr einstellen.
Jetzt müssen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die europäischen Institutionen ihre Aufmerksamkeit auf die nächste Generation lenken. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns gezeigt, dass wir ohne Zögern reagieren sollten. Frühe Anzeichen von Problemen, die heute ignoriert werden, können sich innerhalb weniger Jahre zu irreparablen Schäden zuspitzen. Dank der im Rahmen der Investitionsinitiativen der Kommission zur Bewältigung der Coronavirus-Krise eingeführten Flexibilität haben viele Mitgliedstaaten rasch befristete Maßnahmen zur Krisenbewältigung ergriffen. Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) können sie Arbeitsplätze erhalten und durch die Pandemie bedingte Unterbrechungen der allgemeinen und beruflichen Bildung kompensieren. Darüber hinaus wird das neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency, SURE)
die Zahlung von Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. EUR an die Mitgliedstaaten ermöglichen, mit denen ihre Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen für Selbstständige unterstützt werden. Auf der Grundlage des Vorschlag der Kommission für das Instrument NextGenerationEU besteht der nächste logische Schritt darin‚ junge Menschen bei der Gestaltung des Aufschwungs in Europa zu unterstützen.
Diese gemeinsamen Anstrengungen sollten zu mehr Chancen für alle jungen Menschen führen. Für die Jugendlichen in vielen Mitgliedstaaten ist dies bereits die zweite wirtschaftliche Rezession, die sie miterleben. Wer auf dem Höhepunkt der vorherigen Jugendbeschäftigungskrise das 18. Lebensjahr vollendet hatte, ist heute gerade 25 Jahre alt. Diskriminierte oder gefährdete Gruppen sind von der Krise wahrscheinlich noch stärker betroffen, da ein Wirtschaftsabschwung tendenziell zu einer Verschärfung von Ungleichheiten führt. Junge Angehörige benachteiligter Gruppen und ethnischer Minderheiten, junge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen, die in ländlichen, abgelegenen oder benachteiligten städtischen Gebieten leben, stoßen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt auf zusätzliche Hindernisse. So besteht zum Beispiel ein erhebliches Gefälle zwischen den Beschäftigungsquoten von Menschen mit und ohne Behinderungen
und auch Migranten und Flüchtlinge, die einen wachsenden Anteil der jungen Bevölkerung ausmachen, sind mit spezifischen Hindernissen und Diskriminierung konfrontiert. Auch junge Frauen sind stärker von der Krise betroffen. Es bedarf aktiver und gezielter Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle erreicht werden.
Mit den in dieser Mitteilung vorgestellten Initiativen wird ein Beitrag zur Strategie der Kommission zur Erholung von der COVID-19-Pandemie geleistet. Sie stellen sicher, dass der digitale und der grüne Wandel in der EU fest in unserer Jugendbeschäftigungspolitik verankert werden. Sie werden die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die neue Industriestrategie unterstützen. Andere Vorschläge der Kommission, u. a. die am selben Tag angenommene aktualisierte Europäische Kompetenz-Agenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, sind ebenfalls auf die Förderung der Jugendbeschäftigung ausgerichtet.
In dieser Mitteilung wird genau dargelegt, wie die Vorschläge für Empfehlungen des Rates „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ (Abschnitt 2) und „berufliche Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (Abschnitt 3) zusammen mit neuen Impulsen für die Lehrlingsausbildung (Abschnitt 4) zur Förderung der Jugendbeschäftigung beitragen. Die Mitteilung umfasst zudem eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels (Abschnitt 5). Die Vorschläge der Kommission für Next Generation EU und den künftigen EU-Haushalt sehen umfassende EU-Mittel für die Jugendbeschäftigung vor (Abschnitt 6). Nun ist es Sache der Mitgliedstaaten die entsprechenden Schwerpunkte für Investitionen zu setzen, da die Jugendbeschäftigung in erster Linie in ihre Zuständigkeit fällt.
2.Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie
In den letzten Jahren hat die Kommission Mitgliedstaaten bei Maßnahmen unterstützt, die jungen Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Jugendgarantie die 2013 auf dem Höhepunkt der vorherigen Beschäftigungskrise für junge Menschen ins Leben gerufen wurde, hat in vielen Mitgliedstaaten erhebliche Veränderungen bewirkt. Durch sie wurden Chancen für junge Menschen geschaffen, Strukturreformen und Innovationen vorangetrieben und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen gestärkt. Seit Beginn ihrer Umsetzung hat sie mehr als 24 Millionen jungen Menschen in der gesamten EU beim Eintritt in den Arbeitsmarkt geholfen.
Der Vorschlag für die Empfehlung des Rates „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ baut auf diesem Erfolg auf. Da der Übergang von der Schule ins Berufsleben und eine nachhaltige Marktintegration aufgrund des Wandels der Arbeitswelt und der nachgefragten Kompetenzen länger dauern, wird das Alter der Zielgruppe von arbeitslosen oder nicht erwerbstätigen jungen Menschen unter 25 auf alle unter 30 angehoben. Die Initiative unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie verschiedene Hilfeangebote für den Eintritt in den Arbeitsmarkt wie Beratung, Berufsorientierung und Interessenvertretung. Der heutige Vorschlag sieht eine effizientere Prävention von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit junger Menschen durch bessere Nachverfolgungs- und Frühwarnsysteme sowie die Verbesserung der Qualität der Angebote durch die Verknüpfung mit kürzlich geschaffenen Qualitätsrahmen vor.
Der Vorschlag befasst sich aktiv mit geschlechtsspezifischen, und ethnischen Stereotypen und unterstützt gleichzeitig Vielfalt und Inklusivität, auch für junge Menschen mit Behinderungen. Glücklicherweise befinden sich viele junge Menschen nur kurze Zeit weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung. Wenn keine grundlegenden Probleme vorliegen, die im Einzelfall als Hemmnis wirken können, sind sie in der Lage Rückschläge aufgrund von Ausgangsbeschränkungen oder Konjunkturschwankungen relativ schnell zu überwinden. Durch die Krise dürfen wir jedoch nicht die am schwersten erreichbaren Menschen aus den Augen verlieren, die eine intensive und oft individuelle Förderung benötigen. Einige junge Menschen drohen sonst längerfristig von Beschäftigung, Schulbildung oder Berufsausbildung ausgeschlossen zu sein, insbesondere diejenigen, die zu den schwächeren Gruppen unserer Gesellschaften gehören und selbst unter optimalen Bedingungen erhebliche Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben. Der heutige Vorschlag hält Angebote für alle bereit und stellt durch maßgeschneiderte und gezielte Ansätze sicher, dass niemand länger als vier Monate ohne Beschäftigung, allgemeine oder berufliche Ausbildung bleibt. Ferner wird betont, wie wichtig Partnerschaften sind, beispielsweise mit Arbeitgebern, um über den Wandel der Arbeitswelt zu beraten, oder mit unterstützenden sozialen Diensten, um benachteiligten jungen Menschen auf unterschiedliche Weise zu helfen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.
Der heutige Vorschlag trägt auch dazu bei, den dringend benötigten digitalen und grünen Wandel zu beschleunigen, wobei sowohl die Chancen als auch die Unsicherheiten, die damit verbundenen sind, berücksichtigt werden. Dies geschieht auch durch die Bewertung und Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen, die erforderlich sind, um auf einem sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Kein Jugendlicher sollte ohne zumindest grundlegende digitale Kompetenzen in den Arbeitsmarkt eintreten, und der Vorschlag sieht kurze und praktische vorbereitende Schulungen vor, die dem spezifischen Qualifikationsbedarf junger Menschen entsprechen. Crashkurse, frei zugängliche Online-Kurse oder „Boot Camps“ können die digitalen Kompetenzen verbessern, die insbesondere für junge Menschen und für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft erforderlich sind, aber auch unternehmerische Fähigkeiten und für die Laufbahngestaltung erforderliche Kompetenzen. Dies wird zudem durch die Europäische Kompetenz-Agenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz unterstützt.
Zu den vorrangigen Maßnahmen, für die Mittel aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden können, gehören kurze Schulungen, verbesserte Systeme zur Erfassung und Früherkennung sowie Nachverfolgungskapazitäten (siehe Abschnitt 6).
Der Vorschlag gibt einen Aktionsrahmen vor. Bewährte Verfahren gibt es bereits überall in Europa. Die Jugendbeschäftigung ist zu einem wichtigen Schwerpunkt im EU-Haushalt geworden. Nun ist es an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärken, dabei die gewonnenen Erkenntnisse einbeziehen und EU-Mittel mobilisieren (Abschnitt 6).
Der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates für „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ wird mit dieser Mitteilung vorgelegt.
3.Gestaltung einer zukunftsfähigen EU-Politik für berufliche Aus- und Weiterbildung
Die angestrebte wirtschaftliche Erholung eröffnet die Möglichkeit, Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beschleunigen, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz der EU zu stärken. Während die berufliche Aus- und Weiterbildung zunehmend auf die Weiterbildungs- und Umschulungsbedürfnisse der erwachsenen Bevölkerung ausgerichtet ist, spielt sie auch eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Jugendbeschäftigung, insbesondere durch Lehrstellen, im Rahmen der sogenannten dualen Ausbildung. Die COVID-19-Pandemie hatte jedoch drastische Auswirkungen auf die berufliche Aus- und Weiterbildung, wobei das Lernen am Arbeitsplatz und die Lehrlingsausbildung wahrscheinlich am stärksten betroffen sind, da ihr Schwerpunkt auf praktischer Ausbildung und direkten Verbindungen zum Arbeitsplatz liegt. Da Schulen und Ausbildungszentren geschlossen waren und das Lernen daher im Fernunterricht stattfand, haben bei der allgemeinen und der beruflichen Bildung – die normalerweise für gleiche Chancen in unseren Gesellschaften sorgen – Jugendarmut und soziale Ausgrenzung Schwierigkeiten bereitet.
Die Schaffung zukunftsfähiger Berufsbildungssysteme bedeutet, sie mit dem grünen und digitalen Wandel zu synchronisieren und an künftige Herausforderungen anzupassen. Es bedeutet, in ihre digitale Kompetenz zu investieren und allen Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern den Zugang zu den erforderlichen Instrumenten und Technologien zu gewährleisten. Dies bedeutet auch, die Entwicklung eines soliden Kompetenzkatalogs zu fördern, um die Menschen in die Lage zu versetzen, Produkte und Dienstleistungen auf ökologisch nachhaltige Weise zu konzipieren, herzustellen und zu nutzen, und die Arbeitgeber mit den qualifizierten Arbeitskräften auszustatten, die sie benötigen.
Eine modernisierte, flexiblere Berufsbildungspolitik wird einen reibungsloseren Übergang von der Bildungs- zur Arbeitswelt ermöglichen. Sie wird auch in der gesamten EU zur Senkung der Anzahl junger Menschen führen, die sich weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung befinden. Für die Beschäftigungsfähigkeit von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (82 %), die Qualifikation durch Lernen am Arbeitsplatz (60 %) und die internationale Mobilität (8 %) wurden ehrgeizige Ziele festgesetzt. Die genannte Politik wird auch die Qualität der Angebote für Weiterbildung und Lehrlingsausbildung im Rahmen der gestärkten Jugendgarantie verbessern und Berufseinsteiger oder junge Menschen unterstützen, die sich beruflich neu orientieren. Gleichzeitig wird sie eine bessere Qualitätssicherung der Berufsbildungsprogramme und die Anerkennung von Qualifikationen fördern.
Eine zukunftsfähige berufliche Aus- und Weiterbildung erfordert sowohl Exzellenz als auch Gerechtigkeit. Berufsbildungseinrichtungen sollten zu Zentren beruflicher Exzellenz werden, die innovative Ausbildungslösungen anbieten, den Zugang zu modernster Technologie erleichtern und als Gründerzentren dienen. Dazu gehört auch, dass geschlechtsspezifische Verzerrungen und andere Formen der Diskriminierung aktiv bekämpft werden und die Chancengleichheit durch Maßnahmen gefördert wird, die beispielsweise ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in traditionell „männlichen“ oder „weiblichen“ Berufen fördern. Dazu gehört auch die Beseitigung von Hindernissen für die Teilhabe von ethnischen Minderheiten, einschließlich Roma, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen, denen uneingeschränkt Zugang gewährleistet werden muss.
Der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, als Teil der Europäischen Kompetenz-Agenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, wird heute angenommen.
4.Neue Impulse für die Lehrlingsausbildung
Unsere heutigen Auszubildenden werden in einigen Jahren hochqualifizierte Arbeitskräfte sein. Die Lehrlingsausbildung vermittelt den Auszubildenden Kompetenzen, die Arbeitgeber tatsächlich benötigen, sowie Einblicke, praktische Fähigkeiten und Netzwerke, die einen reibungslosen Eintritt in den Arbeitsmarkt und eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Die Lehrlingsausbildung fördert auch eine rasche Erholung des Arbeitsmarktes. Sie vermittelt entsprechende Qualifikationen für Fachkräfte in einer Vielzahl von Sektoren und stärkt so Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von großen und kleinen Unternehmen in der gesamten EU. Wie in dem Vorschlag der Kommission für eine zukunftsfähige Berufsbildung gefordert, sollte die Lehrlingsausbildung gestärkt und unterstützt werden.
Zu den vorrangigen Maßnahmen, die mit Mittel aus dem EU-Haushalt gefördert werden können, gehören direkte Zuschüsse für Auszubildende in KMU und Prämien für die Vermittlung von Auszubildenden aus insolventen Unternehmen in andere Unternehmen oder unternehmensinterne Ausbildungszentren (siehe Abschnitt 6).
Hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen, waren jedoch von den COVID-19-Lockdowns besonders betroffen. Viele KMU sind aufgrund mangelnder Ressourcen und fehlender Aufträge nicht mehr in der Lage, Lehrlinge einzustellen. Daraufhin haben einige Mitgliedstaaten die Arbeitgeber bereits aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Aufrechterhaltung von Ausbildungsangeboten zu verstärken. Um sicherzustellen, dass die Lehrlingsausbildung weiterhin ihren wesentlichen Beitrag zur Erholung des Arbeitsmarktes leistet, können EU-Mittel in Anspruch genommen werden (Abschnitt 6).
Die Europäische Ausbildungsallianz hat seit ihrer Gründung im Jahr 2013 wesentlich dazu beigetragen, mehr als 900 000 Ausbildungsplätze für junge Menschen bereitzustellen. Sie wird nun erneuert, um die Lehrlingsausbildung in der gesamten EU zu stärken und zu einem stabilen Angebot an hochwertigen und nachhaltigen Ausbildungsplätzen für junge Menschen beizutragen.
Die erneuerte Allianz sieht die Bereitstellung neuer Mittel für digitale und grüne Lehrlingsausbildungen vor, wobei der Schwerpunkt auf den Wirtschaftssektoren liegen wird ‚die beim Übergang zu einem klimaneutralen Europa an vorderster Front stehen werden. Sie wird Regierungen, Sozialpartner, Unternehmen, Kammern, Regionen, Jugendorganisationen, Berufsbildungsanbieter und Denkfabriken zusammenbringen. Konkret umfasst die erneuerte Allianz:
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Verpflichtung zu einer hochwertigen und nachhaltigen Lehrlingsausbildung und Aufforderung an die Mitgliedstaaten und Unternehmen, sich dieser durch Förderung nationaler Ausbildungskoalitionen anzuschließen.
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Schaffung von Anreizen für die Unterstützung von KMU bei der Bereitstellung eines stabilen Angebots an hochwertigen und nachhaltigen Ausbildungsplätzen.
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Mobilisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Katalysatoren für die Lehrlingsausbildung im lokalen Unternehmensumfeld.
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Stärkung des sozialen Dialogs durch eine aktivere Einbeziehung der nationalen Organisationen der Sozialpartner.
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Proaktive Einbeziehung der europäischen Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog im Bereich der Lehrlingsausbildung, um gemeinsame sektorale Zusagen zu vereinbaren.
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Unterstützung der Vertretung von Auszubildenden in den Mitgliedstaaten durch Neubelebung des Netzwerks Europäischer Auszubildender.
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Zusätzlich zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Einsatz von EU-Mitteln für die Lehrlingsausbildung und damit verbundene Reformen (siehe auch Abschnitt 6) wird die Kommission der Europäischen Ausbildungsallianz neue Impulse verleihen.
5.Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung
Alle in dieser Mitteilung vorgestellten Initiativen zielen darauf ab, den jungen Menschen in der EU zu helfen, egal, ob sie kurz vor dem schwierigen Übergang von der Schule das Berufsleben stehen oder mit ihrem ersten Arbeitsplatzwechsel kämpfen. Diese Unterstützung darf nicht bruchstückhaft sein, da die Hindernisse für junge Menschen und die dem zugrunde liegenden Beeinträchtigungen vielschichtig und weitreichend sind. Daher enthält dieser Abschnitt als Ergänzung eine Reihe konkreter zusätzlicher Maßnahmen, die zur Jugendbeschäftigung beitragen.
Eine wichtige Rolle spielen auch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Sie verfügen über langjährige Erfahrung bei der Bewältigung beruflicher Übergänge, der Arbeitsvermittlung, der (sowohl kurz- als auch langfristigen) beruflichen Weiterbildung, und der Umschulung. Trotz anhaltender Haushaltszwänge und des jüngsten Anstiegs bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit haben die öffentlichen Arbeitsverwaltungen unmittelbar nach der COVID-19-Pandemie mit einem wertvollen Austausch über erste Reaktionen, Fallstricke und Erfolge zur Bewältigung dieser schwierigen Situation beigetragen.
Die Kommission wird das Europäische Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen unterstützen und seine Fähigkeit zum Wissensaustausch ausbauen. Sie wird das europaweite Netz beauftragen, die Möglichkeit eines umfassenden Austauschs von Wissen und innovativen Verfahren zu prüfen, um die Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen für die Förderung der Jugendbeschäftigung zu stärken. Dazu gehören auch der Ausbau von Partnerschaften mit anderen Interessenträgern und die verstärkte Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher.
Die Förderung der Selbständigkeit ist ein weiteres wichtiges Mittel, um die Erholung des Arbeitsmarktes zu beschleunigen. Jungen Menschen mangelt es jedoch weitgehend an Netzwerken, die ihnen beispielsweise Zugang zu Unternehmensfinanzierungen und unternehmerischen Kompetenzen verschaffen. Durch einen gezielten Austausch bewährter Verfahren werden bestehende Netzwerke für angehende Jungunternehmer auf nationaler und lokaler Ebene gestärkt. Solche Netzwerke bringen aufstrebende Unternehmer mit Unternehmen, Vorbildern, Gründerzentren und anderen lokalen Unterstützungsdiensten für Jungunternehmen in Kontakt.
Die Kommission wird die Stärkung von Netzwerken für aufstrebende Jungunternehmer unterstützen. Bei der Unterstützung wird besonderes Augenmerk auf junge Frauen, andere diskriminierte oder benachteiligte Gruppen gelegt und gleichzeitig werden Möglichkeiten der Selbstständigkeit in der digitalen und grünen Wirtschaft gefördert.
Soziales Unternehmertum erhöht die Attraktivität der Selbständigkeit für viele junge Menschen, die von Karrieremöglichkeiten mit positiven und sinnvollen gesellschaftlichen Auswirkungen inspiriert werden. Darüber hinaus sind sozialwirtschaftliche Organisationen wie Genossenschaften und Sozialunternehmen oft widerstandsfähiger gegenüber Konjunkturzyklen. Sie machen die Ökosysteme, in denen sie tätig sind, durch soziale Innovation und soziale Inklusion auf lokaler und regionaler Ebene anpassungsfähiger, was auch denjenigen zugute kommt, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind.
Bei dem für 2021 vorgesehenen Aktionsplan der Kommission für die Sozialwirtschaft wird ein Schwerpunkt ebenfalls auf der Jugend liegen. Er bietet unter anderem unternehmerische Möglichkeiten in der Sozialwirtschaft wie die Unterstützung lokaler Gemeinschaften, lokale „grüne Deals“ und die Aktivierung benachteiligter Gruppen.
Junge Menschen, die noch nicht in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder gerade erst den Einstieg in die Arbeitswelt vollzogen haben, haben möglicherweise keinen Zugang zum Sozialschutz. Einige Mitgliedstaaten haben bereits eine Reihe von Sofortmaßnahmen ergriffen, um zuvor nicht abgesicherte benachteiligte Gruppen zu unterstützen und so die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Doch auch vor der Krise wurde die Arbeitswelt schon immer prekärer.
Atypische Beschäftigungsformen wie Plattformarbeit sind unter jungen Menschen zunehmend verbreitet. Durch sie entstehen neue Eintrittsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt für junge Menschen, auch wenn sie Flexibilität benötigen, um Arbeit mit Bildung oder Pflegeverantwortung zu vereinbaren. Auf Grundlage der Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz vom vergangenen Jahr, der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen sowie der Arbeit im Rahmen des Europäischen Semesters müssen wir die Lücken beim Zugang zum Sozialschutz bei neuen Beschäftigungsformen schließen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen weiter verbessern.
Erstens untersucht die Kommission die Herausforderungen im Zusammenhang mit Plattformarbeit und wird 2021 Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Personen vorschlagen, die über digitale Plattformen arbeiten.
Zweitens wird mit dem kommenden Monitoring-Rahmen für den Zugang zum Sozialschutz unter die Lupe genommen, wie es um den Zugang für Menschen in verschiedenen Beschäftigungsformen, einschließlich atypischer Arbeitsverträge, die für junge Menschen von besonderer Bedeutung sind, bestellt ist. Dies wird dazu beitragen, Lücken zu ermitteln und Maßnahmen zu ihrer Schließung zu unterstützen.
Drittens wird die Kommission eine Studie über den Zugang junger Menschen zum Sozialschutz in Auftrag geben. Dabei werden die Voraussetzungen für verschiedene Sozialleistungen bei unterschiedlichen Beschäftigungsformen erfasst, wodurch ein dringend benötigter Austausch bewährter Verfahren ermöglicht wird.
6.Der EU-Haushalt als Motor für den Aufbauplan für junge Menschen
Sowohl der Vorschlag der Kommission für das Aufbauinstrument NextGenerationEU als auch der langfristige Haushalt sehen im Zuge einer umfangreichen Haushaltsinitiative zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie erhebliche Mittel zur Förderung der Jugendbeschäftigung vor. Kurzfristig wird REACT-EU kohäsionspolitische Mittel in Höhe von 55 Mrd. EUR für den Zeitraum 2020-22 bereitstellen. Davon sollen 5 Mrd. EUR noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Diese zusätzlichen Mittel werden den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien zugewiesen, von denen eines die Auswirkungen der derzeitigen Krise auf die Jugendarbeitslosigkeit ist. Die Aufstockung des Europäischen Sozialfonds wird von besonderer Bedeutung sein, um die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen junge Menschen schon jetzt in mehreren Mitgliedstaaten konfrontiert sind.
Darüber hinaus bietet die neu vorgeschlagene Aufbau- und Resilienzfazilität eine noch nie da gewesene Gelegenheit, die dringend erforderlichen mittelfristigen Strukturreformen zu beschleunigen. Mit vorgeschlagenen Haushaltsmitteln von 560 Mrd. EUR werden Investitionen und Reformen unterstützt, die für eine dauerhafte Erholung von entscheidender Bedeutung und mit dem Europäischen Semester verknüpft sind.
Damit die Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Unterstützung erhalten können, werden sie Aufbau- und Resilienzpläne erstellen müssen. Diese Pläne sollten den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise, dem digitalen und ökologischen Wandel sowie den im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten einschlägigen Prioritäten Rechnung tragen. Die Priorisierung der Förderung der Jugendbeschäftigung und der damit verbundenen Reformen birgt die Möglichkeit einer nachhaltigen Wirkung für das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die soziale Widerstandsfähigkeit der betreffenden Mitgliedstaaten
Diese Anstrengungen werden im Finanzierungszeitraum 2021-27 durch den Europäischen Sozialfonds Plus mit einem vorgeschlagenen Budget von 86 Mrd. EUR ergänzt. Der Fonds wird die volle Bandbreite an Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung, die in dem Vorschlag für „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ vorgestellt werden, sowie Reformen des Berufsbildungssystems und der Lehrlingsausbildung unterstützen. Zu diesem Zweck hat die Kommission am 28. Mai 2020 einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung zum Europäischen Sozialfonds Plus angenommen. Darin enthalten ist auch ein Vorschlag für eine stärkere Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in denen die Jugendarbeitslosigkeit besonders hoch ist, 15 % ihrer Mittelzuweisung aus dem Fonds für Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung aufzuwenden. Dieser Fonds ist eine wichtige Finanzierungsquelle für den Vorschlag „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“.
Die in dieser Mitteilung vorgestellten Initiativen können auch durch andere EU-Instrumente unterstützt werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und InvestEU können im Rahmen des Finanzierungsfensters „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ (mit einem vorgeschlagenen Budget von 3,6 Mrd. EUR) und der neuen Fazilität für strategische Investitionen (mit einem vorgeschlagenen Budget von 31 Mrd. EUR) wichtige und zukunftssichere Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung, die Modernisierung und Anpassung der beruflichen Bildung und den Übergang zu ökologisch ambitionierten Technologien ermöglichen. Ein dezidiertes KMU-Finanzierungsfenster im Rahmen von InvestEU kann kleinere Unternehmen in Bezug auf ihren Ausbildungsbedarf unterstützen und ihre Möglichkeiten zur Einstellung junger Menschen verbessern. Das Instrument für technische Unterstützung
kann die Mitgliedstaaten durch die Mobilisierung von EU-Mitteln und Fachwissen bei der Vorbereitung und Durchführung von Reformen unterstützen, insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Arbeitsmarktpolitik.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Jugendbeschäftigung stärker zu fördern und diese einzigartige Gelegenheit zu nutzen, dafür Dutzende Milliarden Euro aus dem künftigen EU-Haushalt zu mobilisieren und einigen der nachstehend genannten Maßnahmen Vorrang einzuräumen. Die Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen ergreifen, die sich am besten für die Bewältigung der spezifischen Probleme eignen, mit denen sie konfrontiert sind.
Das wichtigste Ziel der EU ist es dabei, die Höhe der Fördergelder, die für die Jugendbeschäftigung aufgewendet werden, im Vergleich zum Finanzierungszeitraum 2014-2020 (für den diese Gelder auf 22 Mrd. EUR geschätzt werden) zu erhöhen. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Mittel im Rahmen von „NextGenerationEU“ und das gesamte Spektrum der Instrumente, die mit dem vorgeschlagenen langfristigen EU-Haushalt (2021-2027) bereitgestellt werden, bieten noch nie da gewesene Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen.
Die Kommission wird aktiv mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten und Leitlinien entwerfen, um sicherzustellen, dass ausreichende EU-Mittel für die Förderung der Jugendbeschäftigung bereitgestellt werden. Sie wird insbesondere die Mitgliedstaaten dazu ermutigen und dabei unterstützen, beim digitalen und beim grünen Wandel den Investitionen in die Beschäftigung junger Menschen Vorrang einzuräumen und den Europäischen Grünen Deal als Wachstumsmotor für Arbeitsplätze im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen.
Nicht erschöpfender Überblick über Maßnahmen, die aus dem künftigen EU-Haushalt unterstützt werden können und bei denen kurzfristig Ergebnisse zu erwarten sind, insbesondere durch die Nutzung der Ressourcen des Aufbauprogramms „NextGenerationEU“ und des langfristigen EU-Haushalts:
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Kurzarbeitsprogramme für junge Arbeitnehmer und ähnliche Maßnahmen für junge Selbstständige, um sie insbesondere vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit und vor Einkommensverlusten zu schützen.
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Sozialschutz in Form von Einkommensersatzleistungen oder Einkommenszuschüssen wie Arbeitslosengeld‚ Pauschalhilfen oder Krankengeld für junge Arbeitnehmer, die bisher aufgrund strenger Auswahlkriterien oder ihres Arbeitsmarktstatus keinen oder nur begrenzten Zugang zum Sozialschutz hatten (z. B. Selbstständige).
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Direkte Zuschüsse für Auszubildende in KMU, unter anderem für Löhne/Gehälter, Einstellungsprämien und die befristete Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen sowie für Löhne/Gehälter der Ausbilder und/oder ihre Sozialversicherungsbeiträge, um das Angebot an hochwertigen und wirksamen Lehrlingsausbildungen zu stabilisieren und auszubauen.
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Direkte Einstellungszuschüsse‚ einschließlich Lohnschüssen, Einstellungsprämien für Neueinstellungen und befristete Beiträge zum Sozialschutz, um jungen Menschen den Erwerb von Arbeitserfahrung und/oder den Eintritt in erste (hochwertige) Arbeitsplätze zu erleichtern. Diese sind besonders wirkungsvoll, wenn sie zielgerichtet verwendet und mit Ausbildungsmaßnahmen kombiniert werden.
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Finanzielle Unterstützung für Studierende in Form von Zuschüssen oder Darlehen mit günstigen Zinssätzen und staatlichen Garantien, unabhängig davon, ob es sich um Präsenz- Online- oder integrierte Kurse handelt, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Studium zu verlängern oder eine allgemeine oder berufliche Ausbildung wieder aufzunehmen.
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Fortbildungsveranstaltungen mit kurzer Dauer (z. B. kurze Schulungen, „Boot Camps“ oder Workshops) zur Weiterbildung arbeitsloser oder nicht erwerbstätiger junger Menschen für ihre unmittelbare Eingliederung in den Arbeitsmarkt, mit Schwerpunkt auf z. B. digitalen Kompetenzen, grünen Kompetenzen, unternehmerischen Fähigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der Karriereplanung.
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Wege zur Wiedereingliederung in die allgemeine und berufliche Bildung, auch in Programme des zweiten Bildungswegs, insbesondere für frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger und gering qualifizierte junge Menschen.
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Vermittlung von Auszubildenden aus insolventen Unternehmen in andere Unternehmen oder unternehmensinterne Ausbildungszentren.
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Gründungszuschüsse und -darlehen für Jungunternehmer zur Gründung neuer Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
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Nicht erschöpfender Überblick über Maßnahmen mit hoher Priorität zur Verhinderung einer neuen Welle der Jugendarbeitslosigkeit, bei denen mittelfristig Ergebnisse zu erwarten sind, insbesondere durch die Nutzung der Ressourcen des Aufbauprogramms „NextGenerationEU“ und des langfristigen Haushalts:
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Kapazitätsausbau in öffentlichen Arbeitsverwaltungen‚ um z. B. eine größere Zahl junger Menschen (einschließlich benachteiligter Gruppen) zu erreichen, individuellere Unterstützung (in Form von Beratung, Betreuung und Mentoring) zu leisten und das Angebot an integrierten Dienstleistungen zu stärken.
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Verbesserte Systeme zur Erfassung, Frühwarnung und Nachverfolgung, um junge Menschen zu ermitteln, die arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind (oder zu werden drohen), sowie Durchführungsmaßnahmen zur Bekämpfung frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänge, um zu einer besseren Präventionsstrategie beizutragen.
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Netzwerke für Jungunternehmer, Mentoring-Programme und Gründerzentren als Unterstützung für angehende Unternehmer, insbesondere junge Frauen und diskriminierte oder an den Rand der Gesellschaft gedrängte Gruppen, beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und beim Aufbau der für verschiedene Geschäftsmodelle (einschließlich des sozialen Unternehmertums) erforderlichen Kompetenzen.
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Schulungen zum Thema Karriereplanung in der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung‚ um junge Menschen auf eine instabile, prekäre Arbeitswelt vorzubereiten und mögliche Schritte bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder nach Unterstützung zu erläutern.
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Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Lehrlingsausbildung. Dazu gehören unter anderem Investitionen in Lehrplanreformen für eine bessere Arbeitsmarktrelevanz, Flexibilität und Modularisierung, die Ausweitung von Programmen der höheren beruflichen Bildung, die Einrichtung von Systemen der Qualitätssicherung und der Verfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventen, die Schulung von Lehrkräften und Ausbildern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Förderung der Mobilität von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
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Investitionen in die digitale Lerninfrastruktur und -technologie sowie in modernste industrielle Ausrüstung und Technologien für berufsbildende Schulen und Berufsbildungszentren (einschließlich Zentren für berufliche Exzellenz), um die berufliche Aus- und Weiterbildung für den digitalen und den grünen Wandel zu rüsten.
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Investitionen in überbetriebliche Bildungszentren (Aufbau neuer Zentren, Ausbau bestehender Zentren oder Einbettung in Zentren für berufliche Exzellenz), um KMU bei der Bereitstellung hochwertiger Berufsbildung und Lehrlingsausbildung zu unterstützen.
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Investitionen zur Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung‚ auch im Hochschulsektor, durch die Unterstützung von Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung, der Unterstützung wichtiger industrieller Ökosystemen und KMU-Netzwerken, sowie mithilfe einer stärkeren Verbreitung des Lernens am Arbeitsplatz im Rahmen bestehender Programme.
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7.Schlussfolgerung
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die starke Solidarität zwischen den Generationen in der EU zu mobilisieren, um junge Menschen im Rahmen der Erholung von der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Wir sind es den Millionen von Hochschulabsolventen, Berufseinsteigern und jungen Berufswechslern schuldig, soviel Unterstützung wie möglich aufzubieten, damit sie ihr Potenzial voll entfalten können. Es ist an der Zeit, in unsere nächste Generation zu investieren und junge Menschen dabei zu unterstützen, die treibende Kraft für eine digitale und grüne Wirtschaft zu werden.
Die Vorschläge für Empfehlungen des Rates über „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ und über die „berufliche Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ bieten den Rahmen dafür. Die Kommission hat auch Instrumente zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel vorgeschlagen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, beide Vorschläge rasch zu billigen und das Potenzial des EU-Haushalts bei der Verstärkung der Unterstützung für die Jugendbeschäftigung voll auszuschöpfen.
Eine Zusammenarbeit ist hier von entscheidender Bedeutung. Die Förderung der Jugendbeschäftigung erfordert eine enge Kooperation zwischen allen Akteuren (insbesondere den Sozialpartnern, dem Bildungssektor und den Organisationen der Zivilgesellschaft) sowie zwischen den Behörden auf regionaler und lokaler Ebene. Auf EU-Ebene wird die Kommission der Europäischen Ausbildungsallianz neue Impulse geben, um sicherzustellen, dass Lehrlingsausbildungen zur Erholung des Arbeitsmarktes beitragen können. Die Kommission zählt auf die fortgesetzten Bemühungen des Europäischen Parlaments und des Rates und schlägt vor, eine verstärkte Unterstützung für die Beschäftigung junger Menschen mit beiden zu erörtern. Es handelt sich um ein gemeinsames Unterfangen – zum Wohle der nächsten Generation.