Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020DC0100

    MITTEILUNG DER KOMMISSION Verstärkte Überwachung – Griechenland (Stand Februar 2020)

    COM/2020/100 final

    Brüssel, den 26.2.2020

    COM(2020) 100 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Verstärkte Überwachung – Griechenland (Stand Februar 2020)

    {SWD(2020) 45 final}


    Hintergrund

    Wirtschaftsentwicklung und -politik in Griechenland werden im Rahmen sowohl des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung als auch der verstärkten Überwachung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 verfolgt ( 1 ). Mit der verstärkten Überwachung für Griechenland ( 2 ) wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Griechenland mittelfristig weitere Maßnahmen zur Behebung der Ursachen oder potenziellen Ursachen wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten ergreifen und strukturelle Reformen zur Unterstützung eines robusten und nachhaltigen Wirtschaftswachstums umsetzen muss.

    Das Verfahren der verstärkten Überwachung stellt einen umfassenden Rahmen zur Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklungen und der Fortführung der für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung notwendigen politischen Maßnahmen bereit. Es ermöglicht eine regelmäßige Bewertung der jüngsten wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen in Griechenland sowie die Beobachtung der Finanzierungsbedingungen der öffentlichen Haushalte und die Aktualisierung der Schuldentragfähigkeitsanalyse. Die verstärkte Überwachung bildet auch den Rahmen für die Bewertung der allgemeinen Zusage Griechenlands vom 22. Juni 2018 gegenüber der Eurogruppe, die im Rahmen des ESM-Stabilitätshilfeprogramms beschlossenen Reformen fortzusetzen und abzuschließen und zu gewährleisten, dass die Ziele der im Rahmen dieses Finanzhilfeprogramms und seiner Vorläuferprogramme verabschiedeten wichtigen Reformen weiterverfolgt werden. In diesem Kontext dient die verstärkte Überwachung der Kontrolle, ob spezifische Zusagen zur Vollendung wichtiger, während des Programms eingeleiteter Strukturreformen in sechs Schlüsselbereichen mit vereinbarten Fristen bis Mitte 2022 umgesetzt wurden: i) haushaltspolitische und strukturelle finanzpolitische Maßnahmen, ii) Sozialfürsorge, iii) Finanzstabilität, iv) Arbeits- und Produktmärkte, v) Privatisierung und vi) öffentliche Verwaltung( 3 ). Bei zehn spezifischen Zusagen mit Frist bis Ende 2019 werden die Fortschritte in diesem Bericht bewertet; zudem werden Folgemaßnahmen zu früheren Zusagen überwacht.

    Dies ist der fünfte Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands. Er wird zusammen mit dem Länderbericht 2020 für Griechenland im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlicht und basiert auf einer von der Kommission in Verbindung mit der Europäischen Zentralbank durchgeführten Überprüfungsmission in Athen vom 22. bis 24. Januar 2020 ( 4 ). Der Internationale Währungsfonds wirkte im Rahmen seines auf das Programm folgenden Überwachungszyklus 2019 mit, der Europäische Stabilitätsmechanismus wiederum war sowohl im Rahmen seines Frühwarnsystems als auch im Rahmen der Absichtserklärung vom 27. April 2018 über Arbeitsbeziehungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus beteiligt.

    Gesamtwürdigung der Fortschritte bei den Reformzusagen

    In diesem Bericht wird festgestellt, dass Griechenland bei der Umsetzung seiner spezifischen Reformzusagen für Ende 2019 gute Fortschritte erzielt hat. Die von der Regierung umgesetzten oder angekündigten zusätzlichen Maßnahmen dürften einen rechtzeitigen Abschluss vor dem für Mai 2020 geplanten sechsten Bericht über die verstärkte Überwachung ermöglichen. Dies erfordert ein kontinuierliches Engagement der griechischen Behörden, insbesondere im Finanzsektor, wo erhebliche weitere Maßnahmen erforderlich sind. 

    ·Die zehn bis Ende 2019 fälligen spezifischen Zusagen umfassen wichtige Reformen, die darauf abzielen, die Effizienz des öffentlichen Sektors in Griechenland zu steigern, die Wirksamkeit der Sozialpolitik zu stärken, die Privatisierungsagenda voranzubringen und die Qualität des Unternehmensumfelds weiter zu verbessern. Die Behörden haben einige der wichtigsten Zusagen abgeschlossen oder werden diese in Kürze abschließen, darunter die wichtigen Reformen zur Stärkung der Kapazitäten der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen oder die digitalen Organigramme für den öffentlichen Sektor, die Teil der Strategie für die Personalverwaltung sind. Die Fristen für die Erfüllung anderer wichtiger spezifischer Zusagen wurden angesichts der Komplexität der Vorhaben oder der aufgelaufenen Verzögerungen angepasst. Dies war beispielsweise bei der Einführung der Arbeitsmarktsäule des Grundsicherungssystems, mit der ein langfristiges und nachhaltiges Beschäftigungswachstum gefördert werden soll, und – trotz der seit dem letzten Bericht aufrechterhaltenen Dynamik – bei der Privatisierungsagenda der Fall. Eine vollständige Übersicht findet sich im Anhang. Die Behörden werden aufgefordert, ergänzende Maßnahmen vorzulegen, um angemessene Fortschritte bei den Reformen zu gewährleisten, deren Fristen angepasst wurden, beispielsweise im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung oder des Verwaltungsaufwands für Unternehmen.

    ·Was ihre kontinuierlichen Zusagen betrifft, so macht die Umsetzung des Strategieplans der Hellenic Corporation of Assets and Participations weitere Fortschritte, und bei einer Reihe von Transaktionen des Plans zur Entwicklung der Vermögenswerte geht es ebenfalls voran, während die Umsetzung des Plans zur Begleichung von Zahlungsrückständen und die Einziehung von Rückforderungen im Gesundheitswesen beschleunigt werden müssen. In Bezug auf die Zusagen im Finanzsektor werden weiterhin einige Fortschritte bei den Reformen erzielt, die erforderlich sind, um den Bestand an notleidenden Krediten zu bereinigen. Es besteht jedoch nach wie vor die Notwendigkeit, bestimmten wichtigen Maßnahmen deutlich Vorrang einzuräumen und sie zu beschleunigen. Insbesondere die Behebung des Rückstands bei Privatinsolvenzen liegt hinter dem Zeitplan zurück, und die Fortschritte bei der Beseitigung der Hindernisse für erfolgreiche elektronische Auktionen sind nach wie vor begrenzt.

    ·Gleichzeitig kommen die Behörden bei der Erfüllung ihrer Zusagen bis Mitte 2020 voran, die in der zweiten Jahreshälfte bewertet werden. Sie unternehmen ihre Anstrengungen in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen und verfolgen Maßnahmen, die über die Zusagen für die Euro-Gruppe im Rahmen ihrer umfassenderen Reformagenda hinausgehen, beispielsweise in den Bereichen gute Rechtsetzung, digitale Governance und Bildung.

    Wirtschafts- und Haushaltsaussichten

    Die wirtschaftliche Erholung setzte sich 2019 fort und dürfte sich weiter verstärken. Das  Wirtschaftswachstum dürfte im Jahr 2019 2,2 % erreichen und damit deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets von 1,2 % liegen, was vor allem auf die starke Exportleistung zurückzuführen ist. Eine starke Tourismussaison förderte die Dienstleistungsausfuhren, aber auch die Warenexporte blieben trotz des geringeren Wachstums im Euro-Währungsgebiet widerstandsfähig. Das Wirtschaftswachstum dürfte 2020 auf 2,4 % ansteigen, wobei die Binnennachfrage, gestützt durch positive Erwartungen und die wachstumsfreundliche Steuerverlagerung im Haushaltsplan 2020, an Dynamik gewinnt. Es wird erwartet, dass sich der Arbeitsmarkt weiter erholt und die Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 auf 15,2 % sinken wird, während die Inflation den Prognosen zufolge in naher Zukunft gedämpft bleiben wird.

    Die Aussichten sind nach wie vor sowohl mit Aufwärts- als auch mit Abwärtsrisiken behaftet. Jüngste statistische Revisionen und Indikatoren zur Erfassung der Erwartungen von Unternehmen und Verbrauchern deuten auf Aufwärtsrisiken für 2019 und 2020 hin. Hinsichtlich des Beitrags des Außensektors zum Wachstum im Jahr 2020 bleibt die Prognose nach wie vor vorsichtig, auch angesichts der langsam steigenden Lohnstückkosten in Griechenland, aber der Anstieg der griechischen Exportmarktanteile, der 2019 und davor zu verzeichnen war, könnte sich vor allem in Verbindung mit Produktivitätssteigerungen als dauerhafter erweisen. Abwärtsrisiken ergeben sich hauptsächlich aus der unsicheren geopolitischen Lage und anhaltenden politischen Spannungen in der gesamten Region sowie aus der unzureichenden Durchführung geplanter öffentlicher Investitionsprojekte und deren Auswirkungen auf die Binnennachfrage. Voraussetzung für die Prognose ist die Beibehaltung des unter verstärkter Überwachung vereinbarten Reformpfads. Insbesondere wird die Bereitstellung von Investitionsfinanzierungen durch den Bankensektor von einer raschen Umsetzung der Reformen des Finanzsektors abhängen, mit denen die Vermittlungskapazität der Banken unterstützt werden soll.

    Ausgehend von den vorläufigen Daten für 2019 dürfte Griechenland das Primärüberschussziel von 3,5 % des BIP und damit seine Haushaltsziele für das fünfte Jahr in Folge übertreffen. Der Primärüberschuss dürfte 2019 rund 4 % erreichen. Dabei wurde die „soziale Dividende“ von 186 Mio. EUR, die an schutzbedürftige Haushalte ausgeschüttet wurde, und die Aufhebung einer noch ausstehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von 200 Mio. EUR zum Jahresende berücksichtigt. Dies entspricht einem Gesamtüberschuss von rund 1,6 % des BIP gegenüber dem für das Euro-Währungsgebiet projizierten Defizit von 0,8 % des BIP. Vor den Zahlungen zum Jahresende hätte der Überschuss gegenüber dem im letzten Bericht projizierten Saldo von 3,8 % des BIP etwa 4,2 % des BIP erreicht. Die Differenz lässt sich in erster Linie auf unerwartet hohe Einnahmen aus Sozialbeiträgen und Steuern sowie auf den Minderverbrauch bei den Konsumausgaben zurückführen. Das höhere Einnahmenergebnis war zum Teil durch einmalige Faktoren bedingt.

    Die gesamtstaatlichen Investitionen wirkten sich zwar weitgehend neutral auf den Saldo aus, blieben aber um 1,1 % des BIP hinter den ursprünglichen Planungen zurück. Um die wiederholte Nichtausschöpfung der öffentlichen Investitionsmittel zu beheben, haben die Behörden mit der Umsetzung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Überwachung begonnen. Der Aktionsplan wird derzeit planmäßig umgesetzt und soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Die Pläne zur Einrichtung einer Projektvorbereitungsfazilität befinden sich noch in einem frühen Stadium, dürften jedoch zu einer gezielteren und verstärkten Ausführung des öffentlichen Investitionshaushalts beitragen. Die unzureichende Ausschöpfung des öffentlichen Investitionshaushalts gibt zunehmend Anlass zur Sorge, auch im Zusammenhang mit den technischen Arbeiten zur möglichen Verwendung des SMP-ANFA-Einnahmeäquivalents für vereinbarte Investitionen (siehe ebenfalls unten).

    Die Behörden haben mit der Ausführung des Haushaltsplans 2020 begonnen, der im letzten Bericht als mit dem Haushaltsziel von 3,5 % des BIP vereinbar bewertet wurde, und erwarten, dass im Frühjahr ein haushaltspolitischer Spielraum zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen entsteht. Die Regierung beabsichtigt, die ENFIA-Immobiliensteuer weiter zu senken und gleichzeitig ihre Steuerbemessungsgrundlage zu erhöhen sowie die besondere Solidaritätsabgabe und die Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Die im Juli 2019 angekündigte schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 20 % droht zu diesem Zweck aufgeschoben zu werden. Eine Bewertung dieser Maßnahmen wird im Rahmen der Vorbereitung der mittelfristigen Haushaltsstrategie, die im Mai 2020 vorgelegt werden soll, sowie einer Neubewertung einiger der im Haushaltsplan 2020 enthaltenen geringfügigen haushaltspolitischen Maßnahmen erfolgen. Die mittelfristige haushaltspolitische Strategie dürfte auch die bevorstehende Rentenreform, die derzeit zur Berücksichtigung des Urteils des Staatsrats haushaltsneutral gestaltet wird, widerspiegeln sowie die Kosten für den Abbau des Bestands an abgerufenen staatlichen Garantien für Bankkredite in Höhe von 1,1 % des BIP innerhalb von fünf Jahren. 

    Angesichts der zunehmenden Migrationsströme verwiesen die Behörden darauf, dass der derzeitige Anpassungsmechanismus für Migration die vollständigen Kosten der Migrationskrise nicht vollständig erfasst ( 5 ). Der vereinbarte Anpassungsmechanismus für Migration ermöglicht es, bis zu 0,2 % des BIP der migrationsbezogenen Ausgaben (abzüglich der EU-Mittel) aus dem Primärsaldo herauszurechnen, doch nach der derzeitigen Methode liegen die vom Primärsaldo abgezogenen tatsächlichen Beträge durchgehend deutlich unter diesem Wert. Die Behörden und die europäischen Institutionen haben damit begonnen, die Hindernisse zu bewerten, die die Behörden davon abhalten, die Gesamtkosten des Anpassungsmechanismus zu berücksichtigen, und werden darüber im nächsten Bericht Auskunft geben.

    Insgesamt haben sich die Haushalts- und Wirtschaftsaussichten Griechenlands verbessert. Die anhaltend solide Haushaltsleistung und die wachstumsfreundliche politische Agenda haben sich auf das Wirtschaftsklima ausgewirkt, und die Indikatoren für die Einschätzung nähern sich wieder dem Niveau vor der Krise an. Griechenland ist beim Wiedereinstieg in die Staatsanleihemärkte mit historisch niedrigen Renditen erfolgreich. Die Renditespannen haben sich im vergangenen Jahr erheblich verringert, und die verbesserten Aussichten für die griechische Wirtschaft haben zu einer allmählichen Anhebung der Bonität Griechenlands geführt. Die Einhaltung der Reformzusagen wird für die Aufrechterhaltung der mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten von entscheidender Bedeutung sein.

    Trotz der positiven Aussichten sind die öffentlichen Finanzen Griechenlands nach wie vor mit Haushaltsrisiken behaftet, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer quantifizieren lassen. Trotz des jüngsten Urteils des Staatsrats zu den früheren Rentenreformen ist eine große Zahl von Fällen, in denen eine rückwirkende Zahlung an Rentner gefordert wird, noch anhängig und wird vom Staatsrat im Rahmen eines „Pilotverfahrens“ behandelt, um einen harmonisierten Ansatz in allen Gerichten sicherzustellen. Ein zusätzliches steuerliches Risiko ergibt sich aus den Rechtsstreitigkeiten von Attikos Helios, einem in der Tourismus- und Gaststättenbranche tätigen Unternehmen, gegen die Public Real Estate Company. Der Fall ist derzeit beim Berufungsgericht Athen anhängig. Ein zusätzlicher fiskalischer Druck könnte durch die geplanten Regelungen für den privaten Zusatzrentenfonds der griechischen Nationalbank (eine private Geschäftsbank) entstehen. Die haushaltspolitischen Auswirkungen hängen vom Zeitpunkt der statistischen Erfassung der Übertragung der Rentenverbindlichkeiten auf den Staat sowie von den Urteilen in zwei anhängigen Gerichtsverfahren ab, an denen alle betroffenen Parteien (Staat, Bank und Rentner) beteiligt sind.

    Technische Gespräche über die mögliche Verwendung von SMP-ANFA-Einkommensäquivalenten zur Verringerung des Bruttofinanzierungsbedarfs oder anderer vereinbarter Investitionen wurden eingeleitet. Im Anschluss an das von der Euro-Gruppe im Dezember 2019 erteilte Mandat ( 6 ) teilten die Behörden ihre ersten Überlegungen hinsichtlich der Verwendung von SMP-ANFA-Einkommensäquivalenten und der damit verbundenen Auswirkungen auf den strukturellen Saldo während der verstärkten Überwachungsmission. Die europäischen Institutionen arbeiten mit den Behörden auf fachlicher Ebene zusammen, um der Euro-Gruppe im Juni 2020 Bericht zu erstatten. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass Investitionen wachstumsfördernd sein sollen. Die Behörden schlugen ferner vor, die Einführung eines Mechanismus zur Haushaltsglättung in Erwägung zu ziehen, der es ermöglicht, die bisherigen Überschussziele für Primärüberschüsse im Folgejahr zu berücksichtigen und das Primärüberschussziel bis 2022 zu senken. Jeglicher Vorschlag, der nicht der mit den europäischen Partnern im Juni 2018 erzielten Einigung entspräche, müsste in der Eurogruppe erörtert werden und der Einhaltung der finanzpolitischen Rahmenvorschriften der EU sowie der Schuldentragfähigkeit Rechnung tragen.

    STAATSFINANZIERUNG und Schuldentragfähigkeit

    Griechenland stärkte seine Präsenz auf dem Markt für Staatsanleihen durch die Ausgabe neuer Anleihen im Januar 2020. So wurde Ende Januar eine 15-jährige Anleihe in Höhe von 2,5 Mrd. EUR begeben. Angesichts eines starken Anlegerinteresses belief sich das endgültige Auftragsbuch auf fast 19 Mrd. EUR, und die erzielte Rendite von 1,9 % lag unter den Erwartungen. Rund 84 % der versteigerten Anleihen wurden an ausländische Anleger verkauft, hauptsächlich Realgeldanleger. Es war das erste Mal seit der Krise, dass Griechenland eine Anleihe mit solch langer Laufzeit im Rahmen einer offenen Auktion begeben hat, und auch das erste Mal, dass Griechenland eine Anleihe ausgibt, die nach dem Ende des derzeitigen Aufschubzeitraums der Darlehen aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, d. h. nach 2032, fällig wird. Dies deutet darauf hin, dass die Anleger auch in diesem Zeithorizont ein begrenztes Verlängerungsrisiko sehen. Auf der Grundlage der Finanzierungsstrategie ist in diesem Jahr mit weiteren Anleiheemissionen zu rechnen, mit denen weitere vorzeitige Tilgungen öffentlicher und privater Schulden finanziert werden könnten. Die Renditeabstände zwischen den staatlichen Schuldtiteln haben sich weiter verringert: Die 10-Jahres-Abstände gegenüber Deutschland fielen bis Mitte Februar auf 140 Basispunkte, während sich das Rating Griechenlands weiter verbessert hat. Griechenland hält weiterhin seinen beträchtlichen Liquiditätspuffer aufrecht, wobei die staatlichen Liquiditätsreserven Ende 2019 auf rund 23,5 Mrd. EUR geschätzt werden, die ausreichen, um den Finanzierungsbedarf für mehr als zwei Jahre zu decken, wenn die Primärbilanzziele erreicht werden.

    Eine anschließende Schuldentragfähigkeitsanalyse wurde aktualisiert. Aus der Aktualisierung der makroökonomischen Annahmen und den jüngsten Daten über die Emission von Anleihen geht hervor, dass der Schuldenstand weiterhin rückläufig sein wird (mit Ausnahme einer Niveauverschiebung aufgrund der Kapitalisierung der aufgeschobenen Zinsen im Jahr 2033), aber bis 2040 über 100 % des BIP liegen wird. Ein zweites Szenario mit einer zusätzlichen Aktualisierung der Zinssätze nach dem Modell des derzeitigen Rahmens deutet darauf hin, dass der Schuldenstand bis 2039 über 100 % des BIP bleiben würde. Der Bruttofinanzierungsbedarf Griechenlands wird dem ersten Szenario zufolge bei rund 13,5 % des BIP und dem zweiten Szenario zufolge bei 12 % des BIP zum Ende des Prognosezeitraums liegen. Eine umfassende Überarbeitung des Rahmens der Annahmen, die der von den europäischen Organen verwendeten Schuldentragfähigkeitsanalyse zugrunde liegen, ist im Gange und wird bis zum 6. Bericht über die verstärkte Überwachung abgeschlossen sein.

    Steuern und öffentliche Finanzverwaltung

    Bei der Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage für die ENFIA-Immobiliensteuer 2020 wurden bedeutende Fortschritte erzielt, wodurch der Anteil der unter das Zonensystem fallenden Bevölkerung von 85 % auf 98 % erhöht wurde. Eine neue landesweite Neubewertung wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein; diese dient dem Ziel, die Grundsteuerwerte bis Mitte 2020 an die Marktpreise anzugleichen, was eine spezifische Zusage darstellt. Der Haushaltsplan 2020 sieht eine nahezu steuerneutrale Immobiliensteuer auf der Grundlage der neuen Werte vor, wobei die ENFIA-Einnahmen gegenüber 2019 geringfügig um 140 Mio. EUR steigen. Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage könnte Spielraum für eine Umstrukturierung der Grundsteuersätze und -schwellen bieten.

    Die Zahl der Mitarbeiter der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen stieg 2019 an, blieb jedoch hinter dem Ziel von Ende 2019 zurück (eine spezifische Zusage für Ende 2019, die durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt wurde). Die Zahl der Mitarbeiter stieg 2019 gegenüber Anfang des Jahres um 264 auf 11 902. Angesichts der Anhäufung früherer Verzögerungen blieb die tatsächliche Personalausstattung jedoch hinter dem ursprünglichen Ziel von 12 500 zurück. Die Verlängerung des Mandats des Gouverneurs der Unabhängigen Behörde sorgt für Kontinuität und erleichtert deren Umwandlung in eine effiziente und wirksame Steuerbehörde im Einklang mit bewährten Verfahren.

    Bei den ergänzenden Maßnahmen, die angesichts der Unterschreitung des Personalziels vereinbart wurden, wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Personalreform und Wohnungsbau, und es wird davon ausgegangen, dass sie bis Ende April 2020 weiter vorankommen werden. Die ergänzenden Rechtsvorschriften zur Einstufung, die eine Voraussetzung für die Reform der Humanressourcen sind, wurden verabschiedet, und die entsprechenden Rechtsvorschriften zur Festlegung des Vergütungsrahmens in Bezug auf das Einstufungssystem sollen bis Ende April verabschiedet werden. In Bezug auf den IT-Rahmen wurden die Schlüsselbereiche ermittelt, in denen die Zuständigkeiten und Ressourcen zwischen der Behörde und den zuständigen Dienststellen des Ministeriums für Digitale Governance bis April 2020 geklärt werden müssen, damit bis Mitte 2020 eine Leistungsvereinbarung geschlossen werden kann. Schließlich wurde ein detaillierter Fahrplan für die Verlegung der Behörde an einen einzigen Standort mit der Entscheidung über den Auszug der öffentlichen Einrichtung, die sich derzeit in den Räumlichkeiten befindet, sowie mit dem Angebot für die Behörde, ihren Mietvertrag zu sichern, (voraussichtlich bis März 2020) festgelegt. Dem Fahrplan zufolge soll die Behörde bis April 2021 in ihre neuen Räumlichkeiten umziehen.

    Die Behörden machen Fortschritte bei einer Reihe wichtiger Projekte zum Ausbau der Kapazitäten der Behörde und arbeiten derzeit einen ehrgeizigeren Plan zur Bekämpfung des Schmuggels aus. Die Arbeiten an einem IT-System für ein durchgehendes Erhebungssystem (eine spezifische Zusage für Mitte 2021) und die „Modellsammelstelle“ laufen, während die Pläne für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Jahr 2020 voranschreiten. Die Behörden planen ferner die Stärkung des Operativen Koordinierungszentrums, das als Programmzusage mit dem Auftrag zur Bekämpfung des Schmuggels und zur Koordinierung der zuständigen Dienststellen eingerichtet wurde. Die Kapazitäten des Zentrums wurden kürzlich abgebaut, da die Abordnungen des Personals nicht verlängert wurden; das Primärrecht zur Lösung dieses Problems soll in Kürze angenommen werden. Die Behörden beabsichtigen, die Mitglieder des Lenkungsausschusses des Zentrums auf die Ebene der stellvertretenden Minister und des Gouverneurs der Behörde zu bringen, was zu einer effizienteren Koordinierung führen würde. Das Zentrum wird operativ innerhalb der Struktur der Behörde bleiben und seine Gesamtkapazität wird ausgebaut.

    Die Behörden eröffneten erneut die Ratenzahlungsregelung für Sozialversicherungsbeiträge von 120 für diejenigen, die aus der Regelung ausgeschieden waren, was Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Zusage der Behörden gab, die Praxis der Bereitstellung langwieriger Ad-hoc-Ratenzahlungsregelungen einzustellen. Die Behörden argumentierten, dass viele Schuldner aufgrund von Fehlern im IT-System unfreiwillig aus der Regelung herausgefallen seien. Die erlassene Rechtsvorschrift, die den Wiedereintritt bis Ende Mai 2020 ermöglichte, erscheint jedoch unverhältnismäßig großzügig, sowohl was die Dauer des Wiedereintritts als auch was die Anspruchsberechtigung betrifft, da sie auch Schuldner, die die Vorschriften tatsächlich nicht eingehalten haben, wieder in das Register eintragen ließ. Es wird daher begrüßt, dass die Behörden eine Änderung dieses Gesetzes vorgelegt haben, mit der der Zeitraum bis Ende März 2020 verkürzt und auch die Voraussetzungen für den Wiedereintritt eingeschränkt werden.

    Die Nettorückstände beliefen sich Ende 2019 auf 1,2 Mrd. EUR und lagen damit um 220 Mio. EUR über dem Ziel des Tilgungsplans vom Oktober 2019 (eine kontinuierliche Zusage). Im Vergleich zum August 2019 verringerte sich der Bestand an Nettorückständen um 50 Mio. EUR. Ineffizienzen bei der Abrechnung von Rentenanträgen und Fehler bei der korrekten Berechnung des Nettobestands von Rentenrückständen sind die Ursache der meisten Abweichungen. Einige Lücken gegenüber dem Ziel wurden auch in den Zahlungsrückständen des Staates und der lokalen Gebietskörperschaften festgestellt. Zusätzliche Maßnahmen, die sich insbesondere auf Rentenrückstände konzentrieren, sind in Vorbereitung, und einige befinden sich bereits in Umsetzung. Die Maßnahmen umfassen eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Regelung der Zahlung bestimmter Zahlungsrückstände, eine genauere Überwachung, zusätzliche Schulungen und den Austausch bewährter Verfahren. Die Behörden halten an ihrem Clearance-Plan vom Oktober 2019 fest und erwarten, dass das Ziel, die offenen Rentenansprüche bis Mitte 2021 zu begleichen, erreicht wird.

    Während der Nettobestand zurückgeht, entstehen gleichzeitig nach wie vor neue Zahlungsrückstände, was auf Schwächen in der Zahlungskette und den internen Kontrollfunktionen hindeutet. Im Zusammenhang mit der Einrichtung fristgerechter Zahlungsketten gibt der Mangel an wirksamen internen Kontrollmechanismen nach wie vor Anlass zur Sorge und ist ein Faktor, der die Abwicklung von Zahlungen verlangsamt, insbesondere in Einrichtungen, in denen die vom Rechnungshof durchgeführten Ex-ante-Prüfungen vor Kurzem eingestellt wurden. Der Rechnungshof führt derzeit eine umfassende Erhebung zu diesem Thema in der öffentlichen Verwaltung durch, um die Einrichtung wirksamer interner Kontrollsysteme bis Ende des laufenden Jahres zu beschleunigen und erforderlichenfalls weitere Orientierungshilfen bereitzustellen. Der Rechnungshof verpflichtete sich, die Empfehlungen zur Straffung der Zahlungskette im Rahmen eines kürzlich vom Internationalen Währungsfonds durchgeführten Projekts zur technischen Unterstützung zu prüfen und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

    Der Rahmen für die Überwachung der Kassenmittel des Kontensystems des Staates wurde eingerichtet, während ein Pilotprojekt zur Prognose der Kassenmittel durchgeführt wird (beide sind spezifische Zusagen für Ende 2019). Alle wichtigen staatlichen Stellen haben Konten bei der Bank of Greece eröffnet und nutzen diese, um staatliche Zuschüsse oder Subventionen zu erhalten. Einige kleine Unternehmen haben sich der Regelung noch nicht angeschlossen, aber der Rechnungshof beabsichtigt, in Kürze Schritte zu unternehmen, um eine vollständige Abdeckung zu gewährleisten. Ende 2019 wurde ein Pilotprojekt zur Prognose der Kassenmittel eingeleitet, das zur Entwicklung einer Strategie für seine Einführung in den übrigen Einrichtungen bis Oktober 2020 führen wird. Angesichts seiner Komplexität wird das Projekt auf der Grundlage eines bis Ende März vorzulegenden Zwischenberichts und eines Entwurfs einer Einführungsstrategie bis Ende April bewertet.

    Die Umsetzung des einheitlichen Kontenplans, einer spezifischen Zusage für die Zentralverwaltung für Mitte 2021, schreitet insgesamt voran, doch stellt seine Umsetzung in der gesamten Zentralregierung, auch im öffentlichen Investitionshaushalt, nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Verwaltungsstruktur des Projekts „Kontenplan“ wurde erheblich gestärkt und kann nun als breit ausgelegtes Instrument für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen betrachtet werden, das die Auftragsvergabe und die elektronische Rechnungsstellung umfasst. Bei der vollständigen Umsetzung des Kontenplans im öffentlichen Investitionshaushalt sind jedoch keine ausreichenden Fortschritte zu verzeichnen. Der überarbeitete Plan der Behörden wird weitere Arbeiten erfordern, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des Kontenplans in der Phase der Haushaltsplanung, wobei der Grundsatz der Periodenrechnung uneingeschränkt zu beachten ist.

    Soziale Sicherheit

    Auch wenn die soziale Lage nach wie vor schwierig ist, dürfte sie sich dank des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Sozialreformen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, weiter verbessern. Es wurden wichtige Schritte unternommen, um die Effizienz, Wirksamkeit und Angemessenheit des Sozialsystems zu verbessern: die Einführung eines garantierten Grundeinkommens und des Wohngeldes. Den neuesten verfügbaren Daten zufolge ging der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zwischen 2017 und 2018 von 34,8 % auf 31,8 % zurück, während der Anteil der schweren materiellen Entbehrung von 21,1 % auf 16,7 % sank. Das Wohngeld bietet Unterstützung für die Mietkosten benachteiligter Haushalte, es gibt jedoch keine vergleichbare dauerhafte Unterstützung für schutzbedürftige Eigentümer von Wohnimmobilien mit einer Hypothek ( 7 ). Der Abschluss der Reform des Systems der Leistungen für Behinderte und die Überprüfung des Systems der Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr könnten die Effizienz des Sozialsystems weiter verbessern.

    Die Behörden bereiten derzeit Anpassungen des Rentenrechts vor, um dem Beschluss des Staatsrats von 2019 nachzukommen. Die Anpassungen umfassen höhere Ansparquoten für Berufslaufbahnen von über 30 Jahren, ein neues System von Sozialbeiträgen für Selbstständige und die Rückkehr zu den Zusatzrenten vor 2014, deren Kürzung für verfassungswidrig erachtet wurde. Der Anstieg der Ansparquoten wird die Großzügigkeit des Systems für Personen mit längerer Berufslaufbahn weiter erhöhen, was nach europäischen Standards zu hohen durchschnittlichen Ersatzquoten führen wird. In Bezug auf die Sozialbeiträge planen die Behörden, die von Selbstständigen entrichteten Beiträge von ihrem angegebenen Einkommen abzukoppeln und gleichzeitig den Mindestbetrag zu erhöhen. Die projizierten Auswirkungen der neuen Maßnahmen liegen unter 0,5 % des BIP, die die Behörden durch eine Umschichtung (eines Teils) der Mittel für das 2019 wieder eingeführte 13. Ruhegehalt finanzieren wollen. Der verbleibende Teil der Mittel, der zuvor der 13. Rente zugewiesen wurde, wird zur Deckung der Kosten der Gesundheitspolitik und des Sozialschutzes verwendet, wobei beispielsweise eine Erhöhung des garantierten Grundeinkommens im Rahmen des Systems der sozialen Solidarität oder die Einführung einer dauerhaften Leistung für bedürftige Wohneigentümer mit einer Hypothek unterstützen werden könnte.

    Die Behörden haben einen Aktionsplan ausgearbeitet, um die Verzögerungen bei der Einrichtung des einheitlichen Sozialversicherungsfonds zu beheben, was eine spezifische Zusage für Mitte 2020 darstellt. In den kommenden Monaten wird mit der Umsetzung eines ehrgeizigen Aktionsplans für die Digitalisierung des einheitlichen Sozialversicherungsfonds begonnen, mit dem die IT-Systeme aller früheren Fonds und die Digitalisierung der Dienstleistungen bis Ende 2020 und Mitte 2021 vereinheitlicht werden sollen. Die Behörden haben ferner die Entscheidung bekanntgegeben, den Zusatzrentenfonds mit dem Einheitlichen Fonds für soziale Sicherheit zu verschmelzen, um die Effizienz zu verbessern.

    Die Verwaltungsverfahren für die Einziehung von Rückforderungen (eine kontinuierliche Zusage) wurden wieder aufgenommen, und es werden Maßnahmen vorbereitet, um die Höhe der Rückforderungsbeträge zu begrenzen. Die Einziehung der Rückforderungen für Arzneimittel ist im Gange (im Rahmen der 120 im Jahr 2019 eingeführten Ratenzahlungsregelung); private Kliniken und andere Anbieter werden in Kürze damit beginnen. Die stetig steigenden Rückforderungsbeträge, insbesondere bei Arzneimitteln, geben Anlass zur Sorge. Die Behörden beabsichtigen, ihre Bemühungen um die Einführung obligatorischer Verschreibungs- bzw. Behandlungsprotokolle zu verstärken, die darauf abzielen, unangemessene Verschreibungspraktiken einzudämmen und ihre Kapazitäten bei der Aushandlung von Arzneimittelpreisen, insbesondere für kostenintensive Arzneimittel, zu stärken. Die europäischen Organe haben die Behörden aufgefordert, zu prüfen, ob in das Rückforderungssystem ein Element der Risikoteilung aufgenommen werden sollte, und sicherzustellen, dass die Haushaltsmittel der Krankenhäuser im Verhältnis zum Bedarf der Bevölkerung an medizinischer Versorgung angemessen sind.

    Nach der angekündigten Neugestaltung des Systems wurden die Fortschritte beim Aufbau eines umfassenden Netzes von Einheiten der medizinischen Grundversorgung, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, wieder aufgenommen. Gemäß einer überarbeiteten Strategie werden die verbleibenden 120 lokalen Gesundheitseinheiten („TOMYs“) in den Räumlichkeiten der bestehenden Gesundheitszentren in Betrieb genommen. Bei der vollständigen Einführung des Grundpflegenetzes bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Engpässe, unter anderem bei der Einstellung der erforderlichen Anzahl von Hausärzten, sowie bei der unvollständigen Pflichtregistrierung und der hausarztzentrierten Versorgung. Die Fertigstellung des Netzes mit vollständiger Abdeckung der Bevölkerung bis Mitte 2020 wird nicht möglich sein, doch die neue Strategie befasst sich mit einigen der bisher wichtigsten Ursachen für Verzögerungen und die Behörden sind zuversichtlich, dass die vollständige Einführung, einschließlich der hausarztzentrierten Versorgung und der Überweisungsfunktionen bis Ende 2020 abgeschlossen werden kann.

    Die Erreichung des als Zusage für Mitte 2020 gesetzten Ziels, einen Anteil der zentralen Auftragsvergabe von 30 % zu erreichen, wird eine Herausforderung darstellen, aber die geplante Einführung der dezentralen Auftragsvergabe auf regionaler Ebene birgt das Potenzial, den Prozess zu beschleunigen. Die Behörden haben eine überarbeitete Strategie für die zentrale Auftragsvergabe vorgelegt und gleichzeitig die neue zentrale Stelle für die Beschaffung von Gesundheitsdienstleistungen in eine juristische Person des Privatrechts umgewandelt. Die neue Strategie sieht eine dezentrale Auftragsvergabe auf regionaler Ebene vor, die die Verfahren verwaltungstechnisch weniger aufwändig machen, das Ausschreibungsverfahren beschleunigen und mehr Antragsmöglichkeiten bieten dürfte. Die Behörden beabsichtigen, die Preisbeobachtungsstelle besser zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle vermeidbaren ineffizienten Ausgaben so rasch wie möglich korrigiert werden.

    Die Reform des Rahmens für Leistungen bei Invalidität (eine spezifische Zusage für Mitte 2019) kommt zwar voran, leidet aber unter erheblichen Verzögerungen außerhalb der Kontrolle der Behörden. Die neue Methode hätte auf der Grundlage der Bewertung eines Pilotprojekts entwickelt werden müssen, dessen endgültige Fassung noch aussteht. Die Behörden haben sich darauf geeinigt, bis April 2020 einen neuen überarbeiteten Zeitplan für die nationale Einführung vorzulegen, in dem die im Entwurf des Bewertungsberichts aufgezeigten Probleme berücksichtigt werden. Die Behörden haben ihre Absicht angekündigt, das gesamte Leistungsspektrum und Dienstleistungen für Behinderte zu überprüfen, um die Bereitstellung von Sachvorteilen und -leistungen zu verbessern.

    Die Bewertung des Systems der Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr, eine spezifische Zusage für Ende 2019, soll bis Ende April 2020 abgeschlossen sein. Die Verzögerung ist auf die vielen unterschiedlichen Begünstigten (zehn verschiedene Bevölkerungsgruppen erhalten diese Arten von Zuschüssen) und die Beteiligung verschiedener Ministerien zurückzuführen.

    Finanzpolitik

    Nach Abschaffung der Kapitalverkehrskontrollen im September 2019 hat sich der Bankensektor weiter gefestigt, doch sind die bestehenden Risiken und Herausforderungen nach wie vor hoch. Die inländischen Einlagen befanden sich weiterhin im Aufwärtstrend und stärken die Liquiditätslage der griechischen Banken weiter. Die Rentabilität der Banken zeigt Anzeichen einer Erholung, ist aber nach wie vor schwach. Die Banken erfüllen ihre Eigenkapitalanforderungen, aber die Kapitalstruktur hängt weitgehend von staatlichen Vermögenswerten ab, was insbesondere auf den hohen Betrag latenter Steuergutschriften zurückzuführen ist. 2019 hat sich die Nettokreditvergabe der Banken an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften weiter verbessert, während das Kreditwachstum bei privaten Haushalten vor dem Hintergrund eines weiteren Rückgangs der Kreditzinsen negativ blieb.

    Der Abbau notleidender Kredite hat sich 2019 beschleunigt, aber ihre Quote ist nach wie vor sehr hoch. Der Bestand an notleidenden Krediten war Ende September 2019 auf 71,2 Mrd. EUR – und gegenüber dem Höchststand vom März 2016 damit um 36 Mrd. EUR – gesunken, was einem Anteil von 42,1 % an den gesamten Kundenkrediten entspricht. Verkäufe und Abschreibungen sind bisher die wichtigsten Elemente für den Abbau notleidender Kredite, während die Banken weiterhin nur über sehr schwache interne Kapazitäten zur Abwicklung notleidender Kredite verfügen.

    Die erfolgreiche und zügige Umsetzung der „Herkules“-Schutzregelung für Vermögenswerte könnte den Abbau notleidender Kredite bei den vier systemrelevanten Banken beschleunigen. Die Regelung wird über einen Zeitraum von 18 Monaten laufen; dafür sind staatliche Garantien mit einem geplanten Höchstbetrag von 12 Mrd. EUR vorgesehen. Alle vier systemrelevanten Banken haben Interesse an einer Teilnahme an der Regelung bekundet und sind dabei, ihre Strategien für den Abbau notleidender Kredite entsprechend zu aktualisieren. Der Schwerpunkt liegt nun auf der erfolgreichen und rechtzeitigen Umsetzung der Regelung.

    Die Behörden arbeiten derzeit an einer Reform des aktuellen, fragmentierten Insolvenzrahmens, um einen tragfähigen Abbau der privaten und öffentlichen Verschuldung in naher Zukunft zu vereinfachen und gleichzeitig die Umsetzung der bestehenden Instrumente für die Abwicklung notleidender Kredite zu beschleunigen und ihre Wirksamkeit zu verbessern. Die nachstehend aufgeführten Maßnahmen werden im Rahmen der verstärkten Überwachung als Teil der kontinuierlichen Zusage zur „Fortsetzung der Umsetzung von Reformen, die auf die Wiederherstellung der Gesundheit des Bankensystems abzielen, einschließlich Anstrengungen zur Abwicklung notleidender Kredite“ überwacht und bewertet:

    ·Harmonisierung des Insolvenzrahmens: Die Vorbereitungen für die Harmonisierung und Integration der Regelungen für Unternehmens- und Privatinsolvenzen laufen. Der neue Rahmen wird voraussichtlich bis Ende April 2020 angenommen. Unabhängig von der Umsetzung des neuen Rahmens läuft Ende April auch die Regelung zum Schutz der Erstwohnung aus. Mit dem neuen System sollen unter anderem die derzeitigen gesetzlichen Hindernisse für den Umgang mit Überschuldung angegangen, die Komplexität der bestehenden Verfahren verringert und die Zusammenarbeit zwischen den Gläubigern gefördert werden. Die Behörden erwägen die Ausarbeitung eines Rahmens, bei dem zunächst eine auf elektronischem Wege unterstützte, vorgerichtliche Einigung angestrebt würde, um so zu einer gütlichen Umschuldung zu gelangen. Die erfolgreiche Umsetzung des neuen Rahmens wird entscheidend von der Beschleunigung und Optimierung der gerichtlichen Insolvenzverfahren abhängen. Die Behörden haben einen vorläufigen Entwurf des Gesetzentwurfs ausgearbeitet. Dieser wird derzeit geprüft und mit den Organen abgestimmt und danach in seinen Einzelheiten ausgearbeitet.

    ·Abbau des Verfahrensrückstaus bei Privatinsolvenzen: Ende Dezember 2019 lag die Zahl der anhängigen Privatinsolvenzverfahren bei über 86 000 und damit um rund 50 % über dem Ziel, das Ende des Jahres erreicht werden soll und somit höchstwahrscheinlich verfehlt wird. Bis Ende Dezember 2019 sollte eigentlich ein umfassender Aktionsplan vorgelegt werden, der den Abbau des Verfahrensrückstaus bei Privatinsolvenzen beschleunigen soll. Die Behörden haben nun zugesagt, diesen bis Ende März 2020 auszuarbeiten. Dabei werden voraussichtlich verschiedene Techniken zur Anwendung kommen, um den Zeitraum zwischen der Einreichung eines Falls und seiner Verhandlung durch das Gericht realistisch zu verkürzen und die Kontrolle der Zulässigkeit der vorgelegten Beweismittel zu erleichtern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Behörden auch den Entwurf eines Legislativvorschlags für die Schulung von Richtern von Magistratsgerichten vorgelegt haben, die mit Privatinsolvenzen befasst sind.

    ·Abbau des Rückstands in Anspruch genommener Staatsbürgschaften: Die Behörden haben ihre Anstrengungen intensiviert und sich dazu verpflichtet‚ die Umsetzung des Aktionsplans zur Beseitigung des nach wie vor beträchtlichen Rückstands bei in Anspruch genommenen Bürgschaften zu beschleunigen. Dem aktualisierten Plan zufolge sollen alle derzeit in Anspruch genommenen Bürgschaften für Unternehmenskredite bis Ende 2022 und für Darlehen an natürliche Personen bis Ende 2023 bearbeitet werden. Die Auszahlungen sollen unmittelbar nach Abschluss der Prüfung der einzelnen Ansprüche erfolgen, mit Ausnahme von i) Ansprüchen, die Gegenstand eines Rechtsstreits sind und nicht vor Abschluss der Gerichtsverfahren beglichen werden können, und ii) Fällen, in denen die Gläubiger zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen. In solchen Fällen wird erwartet, dass die Zahlungen innerhalb eines zusätzlichen Jahres nach Bearbeitung des Anspruchs erfolgen und bis Ende 2025 vollständig abgeschlossen sein werden. Die Haushaltskosten des geplanten Abbaus sollen in die Aktualisierung der mittelfristigen Haushaltsstrategie 2020 einfließen. Wenn dafür gesorgt würde, dass bereits im Jahr 2020 Zahlungen in beträchtlichem Umfang und mit bis Mitte des Jahres sichtbaren Ergebnissen geleistet werden, und weitere Möglichkeiten geprüft würden, um die für 2024 vorgesehenen Bürgschaften noch im Jahr 2023 zu bearbeiten, würde die Wirksamkeit des Aktionsplans erhöht und das richtige Signal für künftige Zahlungen des Staates an das Finanzsystem gesandt.

    ·Erstwohnsitzschutz: Die Regelung zum Schutz des Erstwohnsitzes mit staatlicher Subvention, die Schuldnern die Rückzahlung ihrer Hypotheken erleichtern soll, wird nach wie vor kaum genutzt, und die Behörden bekräftigten, dass der Schutz Ende April 2020 ausläuft.

    ·E-Auktionen: Bisher wurden die Gründe, die eine hohe Erfolgsquote von E-Auktionen derzeit verhindern, noch keiner umfassenden Analyse unterzogen und somit auch kein Vorschlag mit möglichen legislativen Abhilfemaßnahmen vorgelegt. Die Behörden haben erkannt, dass Hindernisse bestehen, die zum häufigen Scheitern von E-Auktionen, über die Banken ihre Sicherheiten liquidieren wollen, führen und haben Maßnahmen zugesagt, um Verfahrensmissbrauch zu verhindern, insbesondere durch Schaffung eines wirksamen Mechanismus für die Bearbeitung von Anträgen auf Preisanpassung.

    ·Sonstige Initiativen: Die europäischen Organe begrüßen die Wiedereinführung der Ende 2018 ausgelaufenen steuerlichen Vorzugsbehandlung von Kreditabschreibungen, da dadurch die Anreize für Umstrukturierung von Verbindlichkeiten erhöht werden. Die Behörden haben ihre Bewertung der Umsetzung des reformierten Zivilprozessrechts abgeschlossen, durch die die Wirksamkeit von Gerichtsverfahren erhöht und die Bearbeitung von Fällen durch Zivilinstanzen beschleunigt werden sollen. Eventuelle legislative Vorschläge für künftige Verbesserungen sollen bis Mitte Juli 2020 vorgelegt werden.  

    Der Hellenische Finanzstabilitätsfonds übte seine Beteiligungsrechte an den vier systemrelevanten Banken weiter aus. Im letzten Berichtszeitraum konzentrierte sich der Fonds auf die Verbesserung der Unternehmensführung der Banken, die Bewertung ihrer Geschäftsmodelle und Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Ausstiegsstrategie. Die Gespräche zwischen dem Fonds und dem Finanzministerium über die mögliche Mitwirkung der Behörden an der letzten Phase der Veräußerungen und den Rechtsschutz für Leitungsgremien und Personal des Fonds wurden noch nicht abgeschlossen. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Fonds ist nach wie vor ein Eckpfeiler des Prozesses zur Wiedergenesung des Bankensektors.

    Arbeits- und Produktmärkte und Wettbewerbsfähigkeit

    Die Behörden arbeiten derzeit eine neue Nationale Wachstumsstrategie aus. In die neue Strategie werden auch Beiträge einer hochrangigen Expertengruppe ( 8 ) einfließen. Sie soll bis Mitte 2020 abgeschlossen werden und umfassende und praktikable mittelfristige Reformprioritäten festlegen, um Exporte und Investitionen anzukurbeln. Nach der Verabschiedung des Wachstumsgesetzes im Oktober 2019 arbeiten die Behörden nun an den sekundärrechtlichen Vorschriften, ohne die der neue Rahmen nicht vollständig funktionieren kann.

    Die Behörden haben sich dazu verpflichtet, bei der jährlichen Aktualisierung des Mindestlohns die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren, und tragen dabei der im griechischen Recht verankerten Anforderung zur Sicherung der Kaufkraft Rechnung. Mit Begleitung durch ein von der Weltbank umgesetztes Projekt der technischen Unterstützung der Europäischen Kommission werden die letzte Anhebung des Mindestlohns und die im Februar 2019 vorgenommene Abschaffung von Löhnen unterhalb der Lohnuntergrenze für Jugendliche derzeit einer Ex-post-Bewertung unterzogen. Nach dieser Ex-post-Bewertung, Konsultationen der Sozialpartner und Empfehlungen eines unabhängigen Expertenausschusses wird die Regierung voraussichtlich im Juni 2020 die neue Höhe des Mindestlohns festlegen. Im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen soll dies auf der Grundlage einer Analyse der wirtschaftlichen Eckdaten und in einem echten Dialog mit den Sozialpartnern erfolgen.

    Die Behörden haben die Umsetzung des Aktionsplans 2017-2019 zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, eine spezifische Zusage für Ende 2019, abgeschlossen und bereiten derzeit Folgemaßnahmen vor. Mit dem letzten Aktionsplan wurde ein ganzheitlicher Ansatz für das Vorgehen gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit verfolgt; er enthielt Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen und zum Ausbau der Kapazitäten zur Aufdeckung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Die Behörden arbeiten derzeit an Folgemaßnahmen zu diesem Aktionsplan.

    Die Behörden haben einen Aktionsplan für die landesweite Anwendung eines neuen Umsetzungsmodells für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgearbeitet und damit Fortschritte in Richtung der vollständigen Einführung des Grundsicherungssystems, eine spezifische Zusage für Ende 2019, erzielt. Mit dem aktualisierten Aktionsplan soll im Rahmen eines integrierten, zielgerichteten Ansatzes ein strategischer Schwerpunkt auf die Förderung langfristigen, nachhaltigen Beschäftigungswachstums gelegt werden. Nach einem ersten Pilotprojekt soll das neue Umsetzungsmodell mit Blick auf eine etwaige landesweite Einführung auf drei weitere Regionen ausgeweitet werden.

    Die Behörden haben eine ehrgeizige Agenda für eine umfassende Bildungsreform in Angriff genommen. Diese geht über die Zusagen an die Euro-Gruppe hinaus und ist sowohl auf Makroebene als auch sozialpolitisch relevant, da sie das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage angeht, das Wachstum fördert, zur Verringerung der Armut beiträgt und die soziale Lage verbessert. Im Mittelpunkt der Reformen stehen u. a. Verbesserungen der Qualität öffentlicher Schulen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschuleinrichtungen, um die bestehende Qualifikationslücke zu schließen ( 9 ). Ein neues Hochschulgesetz zielt darauf ab, die Evaluierung und Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen zu verbessern und die Hochschulfinanzierung an Leistungskriterien zu knüpfen; gleichzeitig sind mehrere Änderungen bei der Pflichtschulbildung in Vorbereitung, darunter die Umsetzung eines obligatorischen zweijährigen Vorschulprogramms.

    Fortschritte in den Bereichen Wirtschaftsdiplomatie und Erleichterung des Handels, die voraussichtlich zur Stärkung der Exportleistung Griechenlands beitragen werden, werden durch Lücken bei institutionellen Vereinbarungen gebremst. Die Rechtsvorschriften zur Erweiterung des Mandats und der Zuständigkeiten des Außenministeriums im Bereich der Wirtschaftsdiplomatie haben sich verzögert, dürften aber im März 2020 fertiggestellt werden, während die Strategie selbst bis April 2020 vorliegen soll. Die Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage für die einzige Behörde und die Anpassung der interinstitutionellen Strukturen sind Voraussetzungen für Synergien und politische Kohärenz in diesem Bereich.

    Trotz einiger Verzögerungen aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle der Behörden größtenteils entziehen, verlaufen die Arbeiten für Investitionsgenehmigungen weitgehend planmäßig, und die Behörden sind nach wie vor entschlossen, die Reform innerhalb der vereinbarten Fristen abzuschließen. Die Behörden haben die Verwaltungskapazität der für die Koordinierung der Reform zuständigen Dienststelle ausgebaut und über die Europäische Kommission weitere technische Unterstützung für die verbleibenden Arbeiten sichergestellt. Die Unterzeichnung des Vertrags über die Beschaffung des IT-Systems als erstem Schritt zur vollständigen Einführung des IT-Systems (eine spezifische Zusage für Ende 2019) hat sich verzögert, da es bei der Ausschreibung zu Komplikationen kam, die sich der Kontrolle der Behörden entziehen. Die Arbeit an der Umsetzung des Rahmengesetzes für Inspektionen (eine spezifische Zusage für Mitte 2020) schreitet abgesehen von einigen Verzögerungen voran. Die Behörden sind weiterhin entschlossen, die für Mitte 2020 getroffene spezifische Zusage zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren in den übrigen Wirtschaftssektoren trotz einiger Verzögerungen fristgerecht einzuhalten.

    Die Behörden planen, die Überarbeitung der Klassifikation von Beeinträchtigungen bis Mitte 2020, also weit vor Frist der spezifischen Zusage (Mitte 2021), abzuschließen, und arbeiten zudem an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmengesetzes für Umweltgenehmigungen und Inspektionen. Die Behörden unterzeichneten einen Vertrag mit einem technischen Berater, der sie bei der Angleichung der Klassifikation von Beeinträchtigungen an das System der Umwelteinstufung unterstützen wird, um bis Mitte 2020 einschlägige sekundäre Rechtsvorschriften erlassen zu können. Weitere in Vorbereitung befindliche Schritte zur Verbesserung des Genehmigungsrahmens betreffen die Vereinfachung des Verfahrens zur Erneuerung und Änderung von Umweltgenehmigungen, die Zertifizierung externer Umweltgutachter‚ die Neuorganisation des administrativen Rahmens für Inspektionen und die Zertifizierung externer Inspektoren. Letzteres wäre ein wichtiger Schritt zur Beseitigung derzeitiger Schwächen in der Durchsetzung. Die Behörden überprüfen zudem bestimmte, von der vorherigen Regierung erlassene Vorschriften, um mögliche Abweichungen von den Grundsätzen der Reform der Investitionsgenehmigungen zu ermitteln und eventuell erforderliche Änderungen bis September 2020 zu erlassen. Ein kontinuierliches Engagement und eine stärkere Rolle der für die Koordinierung dieser Reform zuständigen Dienststelle bei der Prüfung künftiger Rechtsvorschriften würden zur Kontinuität dieser Reform beitragen.

    Der Aufbau eines Katasters schreitet insgesamt gut voran, aber die Fristen mussten angesichts früher aufgelaufener Verzögerungen angepasst werden. Das Problem der Verzögerungen bei der Anmeldung von Grundeigentum hatte die Katasterkartierung verzögert, wurde aber weitgehend überwunden; in den meisten Bereichen kann die nächste Phase der Kartierung eingeleitet werden. Allerdings war es angesichts früher aufgelaufener Verzögerungen angebracht, den Fahrplan für das Katasterprojekt zu überarbeiten, um die Fristen und Zwischenschritte glaubwürdig zu aktualisieren. Die Frist für den Abschluss der Katasterkartierung wurde somit von Mitte 2021 auf Mai 2022 verschoben, und es wurden verschiedene Zwischenziele festgelegt. Das Projekt zeigt eine allgemeine Dynamik, und die Behörden beweisen eine starke Eigenverantwortung. Dies bietet eine solide Grundlage für den Abschluss des Projekts. Auf institutioneller Ebene planen die Behörden zur Beschleunigung der Errichtung der Katasterbehörde (eine spezifische Zusage für Mitte 2020), unverzüglich Regionalbüros in ganz Griechenland zu eröffnen und ihnen die Befugnis zur Öffnung der geplanten lokalen Zweigstellen zu erteilen.

    Die Fortschritte zur Erfüllung der Zusagen Griechenlands bezüglich der Energiemärkte wurden mit einer ersten Vorlage überarbeiteter Vorschläge zur Abhilfe der kartellrechtlichen Bedenken bis zum vollständigen Ausstieg aus der Braunkohle und mit der Formulierung einer Gesamtstrategie für Energie und Klima fortgesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsrechtliche Bedenken bezüglich des privilegierten Zugangs des staatlichen Energieversorgers zur Braunkohleverstromung auszuräumen und um letztlich dem Beschluss der Kommission und den Urteilen des Gerichts nachzukommen. Die Beseitigung der schon lange bestehenden Verzerrungen auf dem Großhandelsmarkt (einschließlich Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit der kartellrechtlichen Zusage, die nun die spezifische Zusage für Ende 2019 durch zusätzliche Maßnahmen im Energiesektor umfasst) wird den Wettbewerb auf dem griechischen Strommarkt verstärken, eine Grundlage für weitere Investitionen schaffen und Griechenland bei der Reform seines Energiesektors helfen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Griechenland seinen nationalen Energie- und Klimaplan im Dezember 2019 im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz vor einigen anderen Mitgliedstaaten angenommen hat. In dem Plan wird die Energiestrategie 2030 Griechenlands skizziert. Er basiert auf der frühzeitigen Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und sendet ehrgeizige Signale bezüglich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, der Energieeffizienz und einer Verringerung der CO2-Emissionen. Um die sozialen Herausforderungen des Übergangs zu bewältigen, wird eine enge Zusammenarbeit mit der Kommission, auch im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa und des Mechanismus für einen gerechten Übergang, angestrebt.

    Die Umsetzung des Zielmodells für den Strommarkt, eine spezifische Zusage, die nun für Mitte 2020 gilt, schreitet weitgehend planmäßig voran. Seit dem letzten Bericht hat Griechenland weitere Schritte unternommen und beispielsweise das Regelwerk für das Clearing an den Spotmärkten genehmigt. Fast alle übrigen technischen Vorschriften wurden der Regulierungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Durch weitere Arbeiten soll sichergestellt werden, dass der lokale Markt nach der Eröffnung des Spotmarktes ohne unnötige Verzögerungen mit dem bulgarischen und dem italienischen Markt gekoppelt wird.

    GRIECHISCHE VERMÖGENS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT (HELLENIC CORPORATION OF ASSETS AND PARTICIPATIONS)

    Die Griechische Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft setzt ihre Arbeiten in den Schlüsselbereichen, auf die sich die Zusagen gegenüber der Euro-Gruppe beziehen, fort. Seit der Veröffentlichung des vierten Berichts über die verstärkte Überwachung im November 2019 wurden bei der Verbesserung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen Fortschritte erzielt (einschließlich Vorstandsüberprüfungen und Vergütungspolitik). Darüber hinaus konzentriert sich die Gesellschaft zunehmend auf operative Verbesserungen in staatseigenen Unternehmen. Eine zentrale Herausforderung wird in diesem Zusammenhang darin bestehen, die erheblichen operativen und finanziellen Probleme bei der griechischen Post wirksam anzugehen und bei der Finanzierung des Umstrukturierungsplans im Einklang mit dem EU-Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Die Behörden zeigen ein starkes Engagement und unterstützen die wichtige Arbeit der Gesellschaft. Inzwischen wurde der Mechanismus für die Koordinierung zwischen den Behörden und der Gesellschaft für alle Unternehmen eingerichtet, die Mandate für acht Unternehmen wurden abgeschlossen und dem Kabinettsausschuss vorgelegt; an der Aktualisierung der ministeriellen Leitlinien wird gearbeitet. Die Gesellschaft setzt die Durchführung ihres Strategieplans (eine kontinuierliche Zusage) fort und überwacht die wichtigsten Leistungsindikatoren, die sie für ihre Tochtergesellschaften festgelegt hat. Die vollständige Ausschöpfung des Potenzials des Immobilienportfolios im Rahmen der öffentlichen Immobiliengesellschaft (Public Properties Company) ist nach wie vor eine zentrale Herausforderung, während die Überprüfung der Übertragung zusätzlicher Immobilienvermögenswerte demnächst abgeschlossen werden dürfte. Der Transfer des Olympia-Sportkomplexes Athen (OAKA), der eine spezifische Zusage für Ende 2018 darstellte, wird sich aufgrund des Status des Vermögenswerts und der daraus resultierenden Komplexität der praktischen Umsetzung verzögern.

    Die Behörden haben den Privatisierungsprozess weiter vorangetrieben, was sich in den guten Fortschritten bei mehreren Transaktionen widerspiegelt. Nun wird es von entscheidender Bedeutung sein, die Bemühungen um den Erfolg der Projekte fortzusetzen. Wie bereits in früheren Berichten ausgeführt, haben sich Verzögerungen oder Faktoren, die sich der Kontrolle der Behörden weitgehend entziehen, auf den Zeitplan der nachstehend genannten Leitprojekte ausgewirkt. Die Behörden machen bei der Umsetzung des Vermögensentwicklungsplans (eine kontinuierliche Zusage) insgesamt Fortschritte. Dies gilt insbesondere für:

    ·Hellinikon (spezifische Zusage für Ende 2018): Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Spielbanklizenz könnte sich aufgrund von Faktoren, auf die die Regierung keinen Einfluss hat, verzögern, die Behörden arbeiten jedoch daran, die anderen Voraussetzungen für die Transaktion zu schaffen. Sie haben sekundäre Rechtsvorschriften für den Metropolpark und die Bebauungs- und Besiedlungsgebiete erlassen, und es wurde eine Einigung zwischen allen Beteiligten über die Aufteilung des Standorts Hellinikon erzielt. Die Behörden sind nun dabei, die wenigen noch offenen Fragen in Bezug auf die Umsiedlung der verbleibenden öffentlichen und privaten Nutzer und die Legalisierung und den Abriss von Bauten zu klären.

    ·Jachthafen von Alimos (spezifische Zusage für Mitte 2019): Der Rechnungshof genehmigte das Vergabeverfahren am 26. Juni 2019. Die Verzögerung beim finanziellen Abschluss der Transaktion ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Banken Zeit für die Due-Diligence-Prüfung, die im Hinblick auf die Finanzierung der Transaktion erforderlich ist, benötigen.

    ·Hellenic Petroleum (spezifische Zusage für Mitte 2019): Nach dem Scheitern des geplanten Verkaufs einer Mehrheitsbeteiligung kommt es beim finanziellen Abschluss unweigerlich zu erheblichen Verzögerungen. Die Überarbeitung von Struktur und Zeitplan sollte sich am optimalen wirtschaftlichen und strategischen Wert für Griechenland orientieren. Die Behörden haben noch nicht über den entsprechenden Ansatz entschieden; ein vorläufigen Zeitplan wird nun für März 2020 erwartet.

    ·Verkauf von 30 % des internationalen Flughafens Athen (spezifische Zusage für Ende 2019): Das Vergabeverfahren schreitet gut voran. Am 31. Januar 2020 entschied der Verwaltungsrat des Anlagenentwicklungsfonds der griechischen Republik (TAIPED), dass die neun Investitionspartner für die Phase der verbindlichen Angebote qualifiziert sind, womit diese Phase eingeleitet wurde. Der finanzielle Abschluss der Transaktion wird vor Jahresende erwartet.

    ·Staatlicher Gasversorger (spezifische Zusage für Ende 2019): Im November 2019 wurden die erforderlichen Rechtsvorschriften für die teilweise Entflechtung des Unternehmens und die Veräußerung der gesamten Beteiligung des Anlagenentwicklungsfonds (d. h. 65 %) erlassen. Das internationale Ausschreibungsverfahren für DEPA-Infrastructure wurde am 9. Dezember 2019 eingeleitet, wobei der Fonds und Hellenic Petroleum als Mitverkäufer agieren (es werden 100 % des Aktienkapitals von DEPA-Infrastructure angeboten). Das internationale Ausschreibungsverfahren für den Verkauf von 65 % des Aktienkapitals von DEPA-Commercial wurde am 23. Januar 2020 eingeleitet.

    ·Egnatia (spezifische Zusage für Ende 2019): Bei der langfristigen Konzession für die Autobahn Egnatia kommt es systematisch zu Verzögerungen und Problemen, was von mangelndem Zuständigkeitsgefühl zeugt. Die Behörden haben ihre Entschlossenheit betont, das Verfahren wieder in Gang zu bringen. Seit dem letzten Bericht über die verstärkte Überwachung wurden drei Frontal-Mautstationen in Betrieb genommen und wurde den Institutionen ein detaillierter Fahrplan mit genauen Fristen für die Umsetzung aller erforderlichen noch ausstehenden Maßnahmen bis Mai 2020 vorgelegt. Mit der Umsetzung des Fahrplans wurde begonnen. Nun muss auf den Fortschritten aufgebaut und müssen rechtzeitig vor Ablauf der geänderten Frist für die Einreichung verbindlicher Angebote bis zum 26. Juni 2020 alle erforderlichen Schritte erfolgen.

    ·Regionale Häfen (spezifische Zusage für Ende 2019): Die Behörden zeigen sich flexibel hinsichtlich der Art und Weise der Privatisierung (d. h. Teilkonzession, Verkauf von Eigenkapital), damit für jeden Hafen die beste Privatisierungsstruktur gewählt werden kann. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Parlament am 12. Februar angenommen; der Anlagenentwicklungsfonds hat mit der Einstellung externer Berater für den Verkauf von Eigenkapital für vier Häfen begonnen.

    ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

    Die Behörden unternehmen Schritte, um die digitale Governance voranzubringen, die im EU-Vergleich besonders schwach entwickelt ist. Trotz einiger Verzögerungen soll bis März 2020 eine neue „digitale Bibel“ vorgelegt werden, in der Projekte für die öffentliche Verwaltung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Gesamtleistung dargelegt werden. Eine wirksame Umsetzung wird weitgehend davon abhängen, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung geklärt werden. Bei wichtigen Projekten wie der Schaffung einer einheitlichen Plattform (gov.gr) für elektronische Dienste, der Verbesserung der Interoperabilität öffentlicher Systeme und der Vereinfachung und Digitalisierung von Verfahren mit Relevanz für die Bürgerinnen und Bürger sind Fortschritte zu verzeichnen. Priorität sollte Griechenland auch der weiteren Vereinfachung von Verfahren, die die Unternehmen belasten, einräumen.

    Die Ernennung Ständiger Sekretäre in der öffentlichen Verwaltung schreitet voran, und das Verfahren zur Auswahl von Direktoren wurde wieder aufgenommen. Nach Angaben der Behörden dürften die Stellen der Ständigen Sekretäre bis März 2020 und die Direktorenstellen voraussichtlich bis August 2020 besetzt sein. Jetzt ist vor allem dafür zu sorgen, dass bei geplanten Gesetzesänderungen für künftige Ernennungen von Direktoren und Abteilungsleitern die Rolle des Obersten Rates für die Personalauswahl (ASEP) in diesem Prozess gewahrt bleibt.

    Die Behörden haben bei der Schaffung eines offenen Auswahlverfahrens für Führungspositionen in Einrichtungen des öffentlichen Sektors ( 10 ) einige Fortschritte erzielt; das Verfahren wird voraussichtlich bis Mai 2020 einsatzbereit sein. Ein offenes Auswahlverfahren als Standardrahmen für diese juristischen Personen wird zu einem professionelleren Management beitragen und ein klares Signal für eine weitere Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung setzen. Falls einige Einrichtungen aufgrund spezifischer politischer Aufgaben nicht dem Standardrahmen unterliegen, wäre es angezeigt, Ausnahmen auf ein Minimum zu beschränken und an eindeutigen Kriterien festzumachen, um sicherzustellen, dass der Rahmen eine wirksame Verwaltung dieser Einrichtungen gewährleistet.

    Die Behörden haben bei der Entwicklung einer Personalverwaltungsstrategie kontinuierliche Fortschritte erzielt; die meisten digitalen Organisationspläne und Stellenbeschreibungen, eine spezifische Zusage für Ende 2019, sind abgeschlossen. Einige große Einrichtungen (darunter der einheitliche Sozialversicherungsträger (EFKA) und der Beschäftigungsfonds (OAED)) sind allerdings noch nicht vollständig in das Verfahren einbezogen; dies zu ändern ist für die Behörden ein prioritäres Anliegen, um das Verfahren bis Ende April 2020 abschließen zu können. Das Mobilitätssystem und die Leistungsbewertung wurden in der gesamten öffentlichen Verwaltung fest etabliert; Anpassungen zur weiteren Verbesserung der Effizienz sind geplant. Im Oktober 2019 haben die Behörden einen Rahmen geschaffen, der es Einrichtungen des öffentlichen Sektors ermöglicht, jedem Inhaber einer Stelle eine spezifische Stellenbeschreibung zuzuordnen, sodass die Verbindung zur zentralen Zahlungsstelle hergestellt ist. Die Behörden wollen die vollständige Einhaltung dieses Rahmens bis April 2020 überprüfen.

    Die Behörden planen weitere Verbesserungen des Systems für die Personalauswahl und die Entwicklung eines kohärenten Konzepts zur Straffung des Stelleneinstufungssystems. Es wurde ein Ausschuss eingesetzt, der das Bevollmächtigungsgesetz für den Obersten Rat für die Personalauswahl (ASEP) überprüfen soll, um die Einstellungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang sollte dafür gesorgt werden, dass bei der geplanten Umstrukturierung des Obersten Rates auch dessen Fähigkeit verbessert würde, die ihm übertragenen neuen Aufgaben, wie etwa die Überwachung der Auswahl von Führungskräften in der öffentlichen Verwaltung, effizient wahrzunehmen.

    Die Behörden haben ihre Absicht bekräftigt, im Einklang mit der spezifischen Zusage bis Mitte 2020 ein neues einheitliches Arbeitsrecht mit allen einschlägigen Gesetzen und Regulierungen zu verabschieden. Die Behörden zeigen großes Engagement für diese Initiative, da sie den Kodifizierungsprozess als Gelegenheit für eine gründliche Überprüfung des derzeitigen Rechtsrahmens sehen. Einige Vorschriften des Exekutivrechts (z. B. die Wiedereinsetzung des Zentralen Kodifizierungsausschusses) werden sich diesbezüglich als hilfreich erweisen, während es angesichts der Komplexität dieser Aufgabe wichtig sein wird, ausreichende Ressourcen bereitzustellen.

    Die neuen Bestimmungen des Gesetzes über gute Rechtsetzung traten im Januar 2020 in Kraft und dürften die Qualität der Gesetze verbessern sowie die Anzahl unverbundener und in letzter Minute vorgenommener Änderungen erheblich verringern. Der neue Rahmen sieht umfassende Folgenabschätzungen, öffentliche Standardkonsultationen und eine verbesserte Qualitätskontrolle vor; ausgewählte Mitarbeiter werden entsprechend geschult. Die Initiative hat das Potenzial, die Klarheit und Kohärenz der Rechtsetzung erheblich zu verbessern, und könnte sich dadurch positiv auf das Investitionsklima auswirken; eine gründliche Umsetzung wird von entscheidender Bedeutung sein. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über die Übertragung von Unterzeichnungsbefugnissen auf die nichtpolitische Ebene, die im Februar 2020 in Kraft getreten sind. Es wird davon ausgegangen, dass nach erfolgter Umsetzung etwa 80 % aller Entscheidungen, die in jedem Ministerium getroffen werden, auf Ebene der Generaldirektoren unterzeichnet werden.

    Die Einstellung von festangestelltem Personal verläuft im Einklang mit dem Stellenplan. Der steigende Trend zur Einstellung von Zeitbediensteten hat sich verlangsamt; die Anzahl solcher Einstellungen dürfte im Laufe des Jahres 2020 weiter sinken. Vorläufigen Daten zufolge lag die Zahl der im Jahr 2019 eingestellten Beamten deutlich unter der Zahl der – hauptsächlich aufgrund der Versetzung in den Ruhestand – aus dem Dienst ausgeschiedenen Beamten. Die Zahl der Zeitbediensteten dürfte sich 2020 verringern, da bei Lehrkräften und in der häuslichen Betreuung im Einklang mit dem Einstellungsplan eine Umwandlung befristeter Stellen in Dauerplanstellen geplant ist. Auf operativer Ebene planen die Behörden Schritte zur Verbesserung der Überwachungs- und Steuerungskapazitäten hinsichtlich Zeitbediensteten.

    Während neue Gehaltsbestimmungen Bedenken hinsichtlich der Integrität der einheitlichen Vergütungstabelle aufkommen lassen, wurden bei der Stärkung der zentralen Kontrolle über die Vergütungstabelle und die Einstellungsverfahren Fortschritte erzielt. Durch mehrere Gesetzesänderungen wurden weitere Ausnahmen von der einheitlichen Vergütungstabelle eingeführt, die insbesondere Zulagen betreffen. Um Risiken hinsichtlich der Integrität der Vergütungstabelle entgegenzuwirken, beschlossen die Behörden in einem ersten Schritt die Einsetzung eines interministeriellen Ausschusses, der den Auftrag hat, die Gesamtkohärenz zu gewährleisten und die Kontrolle zu verstärken; zudem werden zusätzliche Maßnahmen, die zur Eindämmung der Risiken beitragen würden, in Betracht gezogen. Jüngste Vorschriften des Primärrechts zur Ermöglichung einer Umstrukturierung der zentralen Zahlungsstelle haben die Umsetzung eines lange ausgestellten IT-Projekts ermöglicht, durch das ein integriertes, vollständig digitalisiertes Gehaltsabrechnungssystem für alle Beschäftigten des Staates geschaffen werden soll. Die Behörden prüfen derzeit, wie die letzte Phase dieser Reform umzusetzen ist, in der die zentrale Zahlungsstelle damit beauftragt würde, auch die Abrechnung aller Gehälter vorzunehmen.

    JUSTIZ

    Die schrittweise Umstellung auf die obligatorische elektronische Übermittlung und Bearbeitung von Rechtsschriftsachen schreitet voran, beginnend mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit – eine spezifischen Zusage für Ende 2019. Angesichts der Komplexität des Projekts wurde im Vorfeld festgestellt, dass eine vollständige Einführung in allen Gerichten bis Ende 2019 technisch nicht realisierbar sei, und vereinbart, dass die Zusage auf der Grundlage der Fortschritte in der zweiten Phase des integrierten Fallverwaltungssystems im Justizwesen im Hinblick auf eine vollständige Einführung über einen Zeitraum von 36 Monaten ab Aktivierung des betreffenden Vertrags bewertet wird.

    Die Behörden kommen mit der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten für die zweite Phase des integrierten Fallbearbeitungssystems im Justizwesen mit einigen Verzögerungen voran (spezifische Zusage für Mitte 2020). Nach einigen Verzögerungen aufgrund von Änderungen von internen Regelungen verpflichteten sich die Behörden, die Ausschreibung in Kürze zu veröffentlichen. Angesichts in der Vergangenheit aufgelaufener Verzögerungen ist die vollständige Umsetzung der zweiten Phase des integrierten Fallbearbeitungssystems im Justizwesen innerhalb der ursprünglichen Frist Mitte 2020 technisch nicht möglich. Daher ist es angezeigt, die Zusage auf der Grundlage des Abschlusses des entsprechenden Ausschreibungsverfahrens bis Ende 2020 und eines 36-monatigen Durchführungsplans für den Projektabschluss zu bewerten, der ebenfalls im Entwurf der Ausschreibungsunterlagen festgelegt ist.

    Nach Annahme mehrerer Gesetzesänderungen wird die Rahmenregelung für die obligatorische Mediation, deren Inkrafttreten zweimal verschoben wurde, nun schrittweise eingeführt. Mit den im November 2019 verabschiedeten Rechtsvorschriften wurde eine reformierte Rahmenregelung für die Mediation eingeführt, in der die der obligatorischen Mediation unterliegenden Streitfallkategorien, die Mindestkosten der Mediation sowie eine Reihe verfahrenstechnischer und technischer Aspekte neu festgelegt wurden. Die Umsetzung der ersten Phase der obligatorischen Mediation, die bestimmte Kategorien familienrechtlicher Streitigkeiten abdeckt, begann am 15. Januar 2020; die zweite Phase mit einer Ausweitung auf ordentliche Verfahren in erster Instanz wird im März 2020 folgen.

    Die neu geschaffene nationale Transparenzbehörde wird schrittweise aufgebaut; die Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung kommt voran. Die Behörde soll im November 2020 voll funktionsfähig sein. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft im Großen und Ganzen planmäßig, wenngleich einige wichtige Beschlüsse noch verabschiedet werden müssen. So befinden sich beispielsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensabschöpfungsstelle und die Vermögensverwaltungsstellen noch in der Entwurfsphase, was weitere Verzögerungen vor Einführung dieses wichtigen Instruments zur Korruptionsbekämpfung bedeutet. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die Umsetzung der Rahmenregelung, auch in Bezug auf Parteienfinanzierung, Bekämpfung von Finanzstraftaten und interne Rechnungsprüfung, sorgfältig zu überwachen.

    Die Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung ist zu begrüßen, wenngleich einige Bedenken bestehen bleiben. Durch eine Änderung im Juni 2019 wurde der Tatbestand der aktiven Bestechung von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft. Diese Herabstufung lief im November 2019 zwar aus, wird sich aber auf eine Reihe laufender Fälle auswirken (weitere Einzelheiten sind dem Länderbericht 2020 zu entnehmen). Die Behörden haben einen Ausschuss eingesetzt, um die verbleibenden Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption im Bereich der Strafgesetzbücher bis Ende 2020 umzusetzen. Die nationale Transparenzbehörde wird im Ausschuss Beobachterstatus haben.

    (1) ()    Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1).
    (2) ()    Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 der Kommission vom 11. Juli 2018 über die Aktivierung einer verstärkten Überwachung für Griechenland (ABl. L 211 vom 22.8.2018, S. 1), Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung für Griechenland (ABl. L 60 vom 20.2.2019, S. 17) und Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1287 vom 26. Juli 2019 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung für Griechenland (ABL. L 202 vom 31.7.2019, S. 110) sowie Durchführungsbeschluss der Kommission 2020, C(2020)901 vom 19. Februar 2020.
    (3) ()     https://www.consilium.europa.eu/media/35749/z-councils-council-configurations-ecofin-eurogroup-2018-180621-specific-commitments-to-ensure-the-continuity-and-completion-of-reforms-adopted-under-the-esm-programme_2.pdf .
    (4) ()    Gemäß den Zuständigkeiten der EZB nahm EZB-Personal an der Überprüfungsmission teil und brachte seinen Sachverstand auf dem Gebiet der Finanzpolitik und zu makroökonomisch relevanten Fragen, wie gesamtstaatlichen haushaltspolitischen Zielen sowie Nachhaltigkeits- und Finanzierungsanforderungen, ein. Der Überprüfungsmission ging eine Mission auf der Fachebene vom 13. bis zum 21. Januar 2020 voraus.
    (5) () Die Definition des derzeit geltenden Anpassungsmechanismus für Migration findet sich in der Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung Griechenlands, SWD (2018) 516, Fußnote 5.    
    https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/c_2018_8016_el_en.pdf  
    (6) ()    Die Euro-Gruppe erteilte den europäischen Organen das Mandat, im Einklang mit den vereinbarten Haushaltszielen und der Erklärung der Euro-Gruppe vom Juni 2018 technische Arbeiten zur möglichen Verwendung von ANFA- und SMP-Einkommensäquivalenten einzuleiten, um den Bruttofinanzierungsbedarf zu verringern oder einvernehmlich vereinbarte Investitionen zu finanzieren. Erklärung der Euro-Gruppe zu Griechenland vom 4. Dezember 2019: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2019/12/04/eurogroup-statement-on-greece-of-4-december-2019/ .
    (7) () Es gibt derzeit ein System zum Schutz von Erstwohnsitzen nach dem Gesetz über die Insolvenz privater Haushalte (Katseli-Gesetz), das notleidende Hypotheken abdeckt, jedoch Ende April 2020 ausläuft.
    (8) () Diese setzt sich aus renommierten Experten zusammen und wird von dem Nobelpreisträger Christopher Pissarides geleitet.
    (9) () Griechenland landet im europäischen Qualifikationsindex unter den EU-Ländern, die hinsichtlich der Abstimmung der Kompetenzen auf die Arbeitsmarkterfordernisse am schwächsten abschneiden; gleichzeitig besteht EU-weit betrachtet eine der höchsten Überqualifizierungsquoten bei Hochschulabsolventen (31,6 %) und ein sehr starkes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage in Bezug auf Fertigkeiten und Qualifikationen. Zudem liegt Griechenland den jüngsten PISA-Ergebnissen zufolge in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Naturwissenschaften deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Was die digitale Bildung betrifft, so scheinen nur 46 % der 16- bis 74-Jährigen über zumindest grundlegende digitale Kompetenzen zu verfügen, während 31 % überhaupt keine digitalen Kompetenzen vorweisen können (EU-Durchschnitt: 17 %). Diese Herausforderungen werden auch im Länderbericht 2020 der Kommission über Griechenland hervorgehoben, der am 26. Februar 2020 parallel zu diesem Bericht angenommen wurde (COM(2020) 507).
    (10) In Griechenland werden diese Einrichtungen des öffentlichen Sektors als juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts bezeichnet.
    Top