EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.1.2018
COM(2018) 36 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Bericht zum Schema allgemeiner Zollpräferenzen im Zeitraum 2016-2017
{SWD(2018) 23 final}
{SWD(2018) 24 final}
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{SWD(2018) 29 final}
{SWD(2018) 30 final}
{SWD(2018) 31 final}
{SWD(2018) 32 final}
1.Einleitung
In diesem Bericht und der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen werden die Auswirkungen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) in den Jahren 2016-2017 bewertet, wobei die Leistung der APS+-begünstigten Länder im Mittelpunkt steht. Gemäß der APS-Verordnung wird dieser Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre vorgelegt.
Im Rahmen des APS unterstützt die EU die Entwicklungsländer weiterhin an vorderster Front dabei, mithilfe der Wirtschaftstriebkräfte des Handels eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Handelspräferenzen als Mittel zur Förderung der universellen Werte der Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und des Umweltschutzes sind ein wesentlicher Bestandteil der Kommissionsstrategie Handel für alle. Durch einen umfassenden Zugang zum EU-Markt können die APS-begünstigten Länder zusätzliche Einnahmen aus dem internationalen Handel erzielen und werden in ihren Anstrengungen unterstützt, die Armut zu bekämpfen sowie eine nachhaltige Entwicklung, die Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern.
1.1.Die drei Regelungen im Rahmen des APS
Das APS sieht drei verschiedene Regelungen für Handelspräferenzen vor, die im APS-Bericht von 2016 ausführlich dargestellt wurden und im Folgenden zusammengefasst werden:
−Im Rahmen der allgemeinen Regelung (im Folgenden „allgemeine APS-Regelung“) werden Ländern mit niedrigem Einkommen bzw. Ländern mit mittlerem Einkommen/untere Einkommenskategorie, die nicht in den Genuss eines anderen Präferenzzugangs zum Handel im Markt der EU kommen, Zollermäßigungen für rund 66 % aller Zolltarifpositionen gewährt. Während des Berichtszeitraums 2016-2017 gab es im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung 23 begünstigte Länder (siehe
Table 1
).
−Im Rahmen der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (im Folgenden „APS+-Regelung“) wird Ländern, die aufgrund der fehlenden Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften und der Einfuhrmengen besonders gefährdet sind, die vollständige Aussetzung der Zölle für fast dieselben 66 % Zolltarifpositionen wie im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung gewährt. Im Gegenzug müssen die begünstigten Länder 27 wesentliche, internationale Übereinkommen, die in der APS-Verordnung aufgeführt sind und sich auf die Menschen- und Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und die verantwortungsvolle Staatsführung erstrecken, ratifizieren und tatsächlich anwenden. Während des Berichtszeitraums 2016-2017 gab es 10 APS+-begünstigte Länder (siehe Tabelle 2).
−Im Rahmen der Sonderregelung „Everything But Arms“ (EBA, „Alles außer Waffen“) (im Folgenden „EBA-Regelung“) wird Ländern, die von den Vereinten Nationen (VN) als am wenigsten entwickelte Länder eingestuft sind, für alle Waren mit Ausnahme von Waffen und Munition ein vollkommen zoll- und kontingentfreier Marktzugang gewährt. Anders als bei der allgemeinen APS-Regelung und der APS+-Regelung scheiden Länder nicht aus der EBA-Regelung aus, wenn sie ein Freihandelsabkommen (FHA) mit der EU abschließen. Während des Berichtszeitraums 2016-2017 gab es 49 EBA-begünstigte Länder (siehe
Table 3
).
Im Jahr 2016 belief sich der Wert der Einfuhren in die EU, für die APS-Präferenzen in Anspruch genommen wurden, auf 62,6 Mrd. EUR, die sich wie folgt aufteilten: 31,6 Mrd. EUR aus Ländern, die unter die allgemeine APS-Regelung fallen, etwa 7,5 Mrd. EUR aus APS+-begünstigten Ländern und 23,5 Mrd. EUR aus EBA-begünstigten Ländern (Einzelheiten dazu enthalten die Tabellen 4 bis 7).
Die Abbildungen 1 und 2 geben einen Überblick über die Einfuhren im Rahmen der drei APS-Regelungen.
Wie in Abbildung 3 veranschaulicht, sind Indien und Vietnam – beides Länder, die im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung begünstigt werden – unter allen APS-begünstigten Ländern diejenigen, auf die die größten Anteile der Einfuhren in die EU (einschließlich der nicht APS-begünstigten Einfuhren) entfallen. An dritter Stelle liegt Bangladesch, ein EBA-begünstigtes Land.
Abbildung 4 zeigt, dass Indien, Bangladesch und Vietnam auch dann die drei am meisten begünstigten Länder sind, wenn nur die Präferenzeinfuhren im Rahmen der APS-Regelungen betrachtet werden.
2.Die allgemeine APS-Regelung
Indien
Ab 2014 wurden mehrere Warenabschnitte, darunter Textilien, aus dem APS gestrichen (graduiert), weil sie die Kriterien für die APS-Handelspräferenzen nicht mehr erfüllten. Trotz der Graduierung ist Indien im Rahmen des APS weiterhin der größte Ausführer in die EU. Im Jahr 2016 führte das Land in die EU Textilwaren und Bekleidung im Wert von 7,6 Mrd. EUR aus, davon 5,7 Mrd. EUR im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung.
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Im Berichtszeitraum 2016-2017 gab es im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung 23 begünstigte Länder (Tabelle 1). Während dieses Zeitraums schieden fünf Länder aus der allgemeinen APS-Regelung aus, weil sich entweder ihr Zugang zum EU-Markt (unter einem FHA) oder ihre wirtschaftliche Lage verändert hatte (Einstufung durch die Weltbank in drei aufeinander folgenden Jahren als Land mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie oder höher). In Abbildung 5 ist eine Aufschlüsselung der Präferenzeinfuhren in die EU im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung für das Jahr 2016 dargestellt.
Vietnam
Im Jahr 2016 entfielen auf Vietnam 23 % der Gesamteinfuhren aus allen im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung begünstigten Ländern zusammengenommen. Betrachtet man nur die APS-Einfuhren aus Vietnam, machten Schuhe fast 40 % aus.
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Die Liste der in Abschnitte eingereihten Waren mit Ursprung in Ländern, die im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung begünstigt werden, wird alle drei Jahre überprüft. Im Zuge der letzten Überprüfung im Jahr 2016 wurde eine überarbeitete Liste der Warenabschnitte erstellt, die am 1. Januar 2017 in Kraft trat. Waren, die eine Unterstützung durch APS-Präferenzen nicht länger erforderten, wurden aus der Warenliste gestrichen.
3.Die EBA-Regelung
Die EBA-Regelung ist das wichtigste Handelsinstrument der EU, um die weltweit ärmsten und schwächsten Länder – die LDC (am wenigsten entwickelte Länder) – bei der Nutzung von Handelsmöglichkeiten zu unterstützen. Während des Berichtszeitraums 2016-2017 gab es 49 EBA-begünstigte Länder (siehe Tabelle 3).
In Abbildung 6 werden der Wert und der prozentuale Anteil der Präferenzeinfuhren aus EBA-begünstigten Ländern im Jahr 2016 aufgeschlüsselt. Der größte Anteil der EBA-Einfuhren stammt aus Bangladesch (66 %), gefolgt von Kambodscha (18 %).
3.1.Verstärktes Engagement in bestimmten EBA-begünstigten Ländern
Myanmar/Birma
Myanmar/Birma erhielt im Jahr 2013 seinen Status als EBA-begünstigtes Land zurück, wodurch seine Bemühungen anerkannt wurden, ehrgeizige politische, soziale und arbeitsrechtliche Reformen einzuleiten. Die aktuelle humanitäre und Menschenrechtslage im Rakhaing-Staat ist äußerst ernst. Die EU hat die Regierung von Myanmar/Birma dazu aufgerufen, humanitären Organisationen uneingeschränkten Zutritt zu gewähren und die sichere, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr aller Flüchtlinge zu ermöglichen. Die EU forderte Myanmar/Birma auf, für die strukturellen Probleme im Rakhaing-Staat eine langfristige Lösung zu finden, die mit den internationalen Zusagen des Landes und den Anforderungen der EBA-Regelung in Einklang steht.
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Wie die Kommission in ihrer Strategie Handel für alle erklärt, kann die EU Präferenzen, die im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung oder der EBA-Regelung gewährt werden, unter außergewöhnlichen Umständen vorübergehend aussetzen, insbesondere bei schweren oder systematischen Verstößen gegen die Grundsätze der in der APS-Verordnung aufgeführten Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten.
Durch ein verstärktes Engagement intensivierte die EU den Dialog mit einigen EBA-begünstigten Ländern, um auf konkrete Maßnahmen und nachhaltige Lösungen im Hinblick auf ernste Probleme bei der Achtung grundlegender Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu drängen. Sollte der Dialog nicht zu Ergebnissen führen, ist die EU weiterhin bereit, als letzten Ausweg und unter gebührender Berücksichtigung der damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen das Verfahren zur Rücknahme der APS-Präferenzen einzuleiten.
Bangladesch
Mithilfe der EBA-Regelung wurde die sozioökonomische Entwicklung des Landes vorangetrieben, indem Millionen von Beschäftigungsmöglichkeiten in der Konfektionsindustrie geschaffen wurden, wo die große Mehrheit der Arbeitskräfte Frauen sind. Dies muss jedoch mit der Achtung der grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte, darunter insbesondere die Vereinigungsfreiheit, einhergehen, damit der steigende Wohlstand und menschenwürdige Arbeit gefördert werden. Die EU muss tatsächliche und nachhaltige Verbesserungen sehen, wenn die Einleitung weiterer Schritte vermieden werden soll.
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Was Myanmar/Birma anbelangt, nimmt die EU zusammen mit den Vereinigten Staaten, Japan, Dänemark und der IAO an der Initiative zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen in Myanmar/Birma(Initiative to Improve Labour Rights and Practices in Myanmar) teil, mit der die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen der IAO und ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln unterstützt werden sollen. Dieses Forum für internationale Interessenträger trägt dazu bei, dass die Reformierung des Arbeitsrechts vorrangig angegangen wird und die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern gefestigt werden.
Nach einer Verschlechterung der Lage der Menschen- und Arbeitnehmerrechte in Bangladesch und Kambodscha haben sich die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in diesen beiden Ländern verstärkt engagiert und dafür gesorgt, dass die einschlägigen Interessenträger, darunter nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen, internationale Organisationen, Sozialpartner und Unternehmen, einbezogen werden.
Kambodscha
Die EU engagiert sich in Kambodscha, um gegen Menschenrechtsprobleme im Zusammenhang mit den aus Zuckerrohrkonzessionen erwachsenden Landstreitigkeiten sowie gegen arbeitsrechtliche Probleme, besonders im Hinblick auf die Vereinigungsfreiheit, vorzugehen. Die EU muss tatsächliche und nachhaltige Verbesserungen sehen, wenn die Einleitung weiterer Schritte vermieden werden soll.
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In Bangladesch hat die Kommission ihre Besorgnis hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte zum Ausdruck gebracht, insbesondere in Verbindung mit der Vereinigungsfreiheit und der Umsetzung der gemeinsamen Initiative für kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitnehmerrechte und der Betriebssicherheit in der Konfektions- und Strickwarenindustrie in Bangladesch (Compact for Continuous Improvements in Labour Rights and Factory Safety in the Ready-Made Garment and Knitwear Industry in Bangladesh). Als eine vorrangige Maßnahme betrachtet die EU insbesondere die Angleichung des Arbeitsgesetzes von Bangladesch (BLA, Bangladesh Labour Act) und des Gesetzes über die freien Exportzonen (Export Processing Zone Act) an die Übereinkommen der IAO zu den Arbeitnehmerrechten.
In Kambodscha wurde die Regierung von der EU aufgefordert, einen unabhängigen und transparenten Mechanismus für die Befassung mit Entschädigungsansprüchen einzurichten, die aus der Vergabe von sogenannten wirtschaftlichen Landkonzessionen (ELC, Economic Land Concessions) an Zuckerrohrplantagen resultieren.
Das verstärkte Engagement stützt sich im Wesentlichen auf die vorhandenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen der IAO und anderer Gremien der Vereinten Nationen, die die Einhaltung der Übereinkommen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten überwachen. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen und Schlussfolgerungen ist es möglich, die Erfüllung der internationalen Zusagen auf objektive und transparente Weise zu beurteilen.
Mithilfe dieses Vorgehens konnten die Regierungen zur Befassung mit schwierigen Themen gedrängt und einige positive Entwicklungen erreicht werden. Gleichzeitig wurden die Probleme in kohärenter und koordinierter Weise über alle einschlägigen Kanäle (wie Handelsausschüsse, politische und Menschenrechtsdialoge) behandelt.
Die Fortschritte stimmen zuversichtlich. Dennoch ist die EU bereit, als letzten Ausweg das Verfahren zur Rücknahme der APS-Präferenzen einzuleiten, falls ihre konstruktiven Bemühungen in den Dialogen nicht zu zufriedenstellenden Ergebnisse führen. Bei einer solchen Entscheidung werden die mit einer Rücknahme der APS-Präferenzen verbundenen negativen wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Auswirkungen gebührend berücksichtigt.
4.Die APS+-Regelung
Die APS+-Regelung ist eines der wichtigsten Hilfsmittel der EU zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in gefährdeten Entwicklungsländern. APS+-begünstigte Länder kommen in den Genuss von Erleichterungen des Handels mit der EU, sofern sie die 27 wesentlichen internationalen Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung tatsächlich anwenden.
4.1.APS+-begünstigte Länder
Im Berichtszeitraum 2016-2017 gab es 10 APS+-begünstigte Länder: Armenien, Bolivien, Cabo Verde, Georgien, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Paraguay, die Philippinen und Sri Lanka (siehe Tabelle 2).
Georgien ist zum 1. Januar 2017 aus der APS+-Regelung ausgeschieden, da es im Rahmen eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der EU einen präferenziellen Marktzugang erhalten hat. Kirgisistan erhielt den Status eines APS+-begünstigten Landes kurz nach Beginn des Berichtszeitraums (Januar 2016). Sri Lanka fällt seit Mai 2017 wieder unter die APS+-Regelung, nachdem es im Jahr 2010 ausgeschieden war. Paraguay, das von der Weltbank in drei aufeinander folgenden Jahren als Land mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft wurde, scheidet am 1. Januar 2019 aus der APS+-Regelung aus.
In Abbildung 7 wird der Wert der Präferenzeinfuhren aus APS+-Ländern im Jahr 2016 dargestellt. Der größte Anteil (74 %) aller APS+-Einfuhren entfällt auf Pakistan.
4.2.Die APS+-Überwachung
Bolivien
Ungeachtet seiner sozioökonomischen Gesamtlage hat Bolivien im Zeitraum 2016-2017 erneut beträchtliche Fortschritte bei der wirksamen Umsetzung seiner Menschenrechtszusagen erzielt. Besondere Anstrengungen richtete das Land darauf, die Armut zu bekämpfen, den Zugang zu Bildung, Gesundheitsdiensten, Nahrungsmitteln und Wohnraum zu verbessern und gegen Probleme im Bereich reproduktive Gesundheit vorzugehen. Ein großes Problem bleibt jedoch das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, das mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 138 unvereinbar ist.
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Die APS+-Regelung beruht auf dem Konzept einer nachhaltigen Entwicklung. Mit der Aufnahme in die APS+-Regelung verpflichten sich die begünstigten Länder dazu, als Gegenleistung für einen besseren Zugang zum EU-Markt die 27 wichtigsten Übereinkommen tatsächlich anzuwenden.
Von APS-begünstigten Ländern wird erwartet, dass sie Eigenverantwortung und politisches Engagement zeigen und – am allerwichtigsten – den Einhaltungsgrad im Laufe der Zeit ungeachtet der festgestellten Mängel kontinuierlich verbessern.
Pakistan
In Pakistan hat es positive Entwicklungen bei der Stärkung des Menschenrechtsrahmens und bei gesetzgeberischen Maßnahmen zu den Rechten von Frauen, Kindern, Minderheiten und Arbeitnehmern gegeben. Rechtsvorschriften unter anderem zu Folter, Jugendstrafrecht und Transgenderrechten sind derzeit in Vorbereitung. Diese Bereiche stellen jedoch ebenso wie der Einsatz von Folter, die große Verbreitung von Kinderarbeit und die Einschränkung der freien Meinungsäußerung ernste Probleme dar. Die allgemeine Menschenrechtslage ist daher gemischt und Pakistan muss seine Bemühungen im Hinblick auf die Durchsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften verstärken.
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Im Rahmen der APS+-Überwachung arbeitet die EU mit dem begünstigten Land in allen Bereichen zusammen, in denen die Umsetzung nicht zufriedenstellend ist.
4.2.1.Zusammenarbeit mit Interessenträgern
Sri Lanka
Sri Lanka hat wichtige Schritte zur Verbesserung der Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte unternommen. Sri Lanka arbeitet gut mit dem System der Vereinten Nationen zusammen. Eine Reihe von Reformen mit unmittelbarer Bedeutung für die tatsächliche Anwendung der Menschenrechtsübereinkommen im Rahmen des APS+ hat die Regierung jedoch noch nicht umgesetzt, darunter insbesondere die Aufhebung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung mit dem Ziel, grundlegende Rechtsgarantien durchzusetzen und gegen den Einsatz von Folter vorzugehen.
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Die Beweislast für die Einhaltung der bindenden Zusagen im Rahmen der APS+-Regelung liegt beim begünstigten Land. Die begünstigten Länder sollten alle erforderlichen Informationen bereitstellen, damit die EU die Einhaltung der APS+-Anforderungen beurteilen kann. Die Beurteilung der EU stützt sich vorrangig auf die jüngsten Berichte und Empfehlungen internationaler Überwachungsgremien wie der IAO und den Vereinten Nationen. Die EU steht mit diesen internationalen Organisationen im aktiven Austausch, zumal die Berichte der Vereinten Nationen nur alle vier bis fünf Jahre, d. h. in längeren Abständen als im APS+-Berichtszyklus, herausgegeben werden. Treffen mit den Überwachungsgremien der IAO und der Vereinten Nationen und ihren lokalen Vertretern finden vor den und während der APS+-Überwachungsmissionen der EU statt.
Daneben nutzt die EU vor den und während der Überwachungsmissionen eine Vielfalt anderer Informationen und nimmt an Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Gewerkschaften, Menschenrechtsaktivisten, Unternehmen und Arbeitgeber, teil, die in der EU und im begünstigten Land abgehalten werden. Im Juni 2017 wurde ein zivilgesellschaftlicher Dialog abgehalten, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu konsultieren und ihre Beiträge und Standpunkte einzuholen.
Mongolei
Der APS+-Dialog und die Unterstützung im Rahmen eines EU-finanzierten IAO-Projekts veranlassten die Mongolei zur Überarbeitung ihres Arbeitsgesetzes. Die Mongolei verabschiedete ein nationales Programm zur Gleichstellung der Geschlechter, mit dem bis 2021 geschlechtsspezifische Maßnahmen erarbeitet werden sollen. Das kürzlich verabschiedete Strafgesetzbuch enthält eine Definition des Begriffs „Folter“, die mit dem Übereinkommen gegen Folter in Einklang steht. Die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe und die vorherrschende Korruption mit ihren tiefgreifenden Auswirkungen auf die Menschenrechtslage sind ernste Probleme.
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Das Europäische Parlament und der Rat beteiligen sich aktiv an der Umsetzung des APS+ und der Überwachung der Einhaltung in den begünstigten Ländern. Im Rahmen der Sachverständigengruppe „Allgemeines Präferenzsystem“ und der Arbeitsgruppe des Rates zum APS finden regelmäßige Treffen mit den Mitgliedstaaten statt. Zu den Diskussionspunkten mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten gehörten die Antworten der APS+-begünstigen Länder auf die Berichtsbögen sowie die Auswertungen der APS+-Überwachungsmissionen.
Im Zeitraum 2016-2017 organisierte der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments mehrere Treffen zum Meinungsaustausch über das APS, bei denen Themen wie die Fortschritte der APS+-begünstigten Länder, die Überwachungsbesuche und die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei APS+-Anträgen besprochen wurden. Die Kommission und der EAD profitierten auch von den Missionen der Delegationen des Europäischen Parlaments in bestimmten APS+-begünstigten Ländern.
Philippinen
In den Philippinen wurden Fortschritte in Bereichen wie Gleichstellung der Geschlechter, Vorgehen gegen den Menschenhandel, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, Bildung, sozioökonomische Rechte, Kampf gegen Korruption und Umweltschutz festgestellt. Präsident Rodrigo Duterte unterzeichnete das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Philippinen, das nun dem Senat zur Zustimmung vorliegt. Allerdings sind außergerichtliche Tötungen, vor allem im Kampf gegen illegale Drogen, und die damit verbundene Straflosigkeit nach wie vor schwerwiegende Probleme, ebenso wie die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe und die Absenkung des Mindestalters für die Strafmündigkeit.
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4.2.2.Die APS+-Überwachungsmissionen
Für die APS+-Überwachung werden zwei Hilfsmittel verwendet, die miteinander verknüpft sind. Das eine ist der Berichtsbogen, d. h. eine Auflistung der vordergründigsten Mängel, die vom jeweiligen internationalen Überwachungsgremium (oder einer anderen genauen und zuverlässigen Quelle) für jedes Übereinkommen benannt wurden. Alle APS+-begünstigten Länder erhalten einmal jährlich einen solchen Berichtsbogen und sollen darin Angaben zu den aufgeführten Mängeln machen.
Das zweite Hilfsmittel ist der „APS+-Dialog“, zu dem die APS+-Überwachungsmissionen gehören, in deren Rahmen die EU sich mit den Behörden offen über die Mängel und entsprechende Abhilfemaßnahmen austauscht. Während des Berichtszeitraums 2016-2017 führten die Kommission und der EAD Überwachungsmissionen in Armenien, Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, der Mongolei, Pakistan, Paraguay, den Philippinen und Sri Lanka durch.
Die APS+-Überwachungsmissionen ermöglichten direkte und hochrangige Kontakte mit Regierungen, Ministerien und Ämtern sowie Unternehmen, lokalen nichtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Mit den in den Ländern vertretenen internationalen Organisationen der Vereinten Nationen und der IAO, darunter das Amt des hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) fanden Koordinierungstreffen statt. Dadurch wurden die Verständigung zwischen den Interessenträgern des APS+ und das Verständnis der speziellen Verpflichtungen der einzelnen APS+-begünstigten Länder insgesamt verbessert, was auch die Erfassung von Informationen bei Interessenträgern vor Ort erleichterte.
Lokale Interessenträger spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Behörden auf regionaler und zentraler Ebene zur Erfüllung ihrer APS+-Verpflichtungen anzuhalten. Vor allem von Unternehmen als direkten Begünstigten der Zollpräferenzen wird erwartet, dass sie die Behörden bei der Umsetzung der maßgeblichen 27 Übereinkommen unterstützen.
APS+-Mission nach Kirgisistan (Juni 2016)
Da Kirgisistan dem APS+ erst im Januar 2016 beigetreten ist, zielte die Mission auf die Einführung der APS+-Regelung und die vorläufige Überwachung ab. Die parallele Durchführung von APS+-Überwachungssitzungen und des Menschenrechtsdialogs erwies sich als sehr effektiv, da in letzterem auch APS+-relevante Fragen wie die Verhütung von Folter und Misshandlung in Hafteinrichtungen und Maßnahmen zur Verbesserung der interethnischen Beziehungen, zur Bekämpfung von Diskriminierung, zur Eindämmung des Brauchs der Brautentführung und zur Stärkung der Kinderrechte behandelt wurden. Die Unternehmen waren sehr interessiert daran, mehr über die wirtschaftlichen Vorteile der APS+-Regelung zu erfahren.
APS+-Mission nach Bolivien (Juni 2016)
Einen hohen Stellenwert nahm die Debatte über Kinderarbeit ein, wobei die Absenkung des Arbeitsalters von Kindern einen besonderen Schwerpunkt bildete. Da Bolivien das südamerikanische Land mit dem größten indigenen Bevölkerungsanteil (etwa 66 % der Gesamtbevölkerung) ist, stand auch das Recht indigener Völker auf vorherige Konsultation und Zustimmung bei den Zugangsrechten für Land im Vordergrund.
APS+-Mission nach Cabo Verde (Juli 2017)
Die Menschenrechtsbilanz von Cabo Verde ist insgesamt nach wie vor positiv. Zu den fortbestehenden Problemen gehören geschlechterspezifische Gewalt, die Rechte von Kindern sowie Verzögerungen bei der Berichterstattung. Was die Verzögerungen anbelangt, unternimmt Cabo Verde erhebliche Anstrengungen, um die Probleme in enger Zusammenarbeit mit der IAO in einem EU-finanzierten Projekt zum Kapazitätsaufbau abzustellen.
APS+-Mission nach Paraguay (Juni 2016)
Zu den positiven Initiativen im Bereich der Menschenrechte zählt die Einrichtung des Systems SIMORE zur Überwachung internationaler Menschenrechtsempfehlungen, die vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte unterstützt wurde. Ein zentraler Gesprächsgegenstand während der Mission war die Kinderarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Praxis des „Criadazgo“ (Haushaltsarbeit).
APS+-Mission nach Pakistan (November 2016)
Im Rahmen der zweiten APS+-Mission wurden positive Entwicklungen sowohl auf institutioneller Ebene (z. B. Einrichtung der nationalen Menschenrechtskommission und Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte) als auch auf legislativer Ebene (z. B. Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Vergewaltigung und Ehrenmorden) festgestellt. Zugleich bestehen weiterhin ernste Herausforderungen unter anderem bei den Rechten von Frauen, Kindern und Minderheiten, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, der Anwendung der Todesstrafe, dem Einsatz von Folter und der Fähigkeit zur Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften.
APS+-Mission auf die Philippinen (Januar/Februar 2017)
Positive Entwicklungen waren in Bereichen wie Gleichstellung der Geschlechter, Menschenhandel, Arbeitnehmerrechte, reproduktive Gesundheit und Umweltschutz festzustellen. Die Fortschritte in Schlüsselfragen sind von Rechtsvorschriften abhängig, deren Verabschiedung im Kongress noch aussteht. Ernste Probleme bestehen weiterhin bei der Art und Weise, wie der Kampf gegen illegale Drogen geführt wird, was insbesondere das Recht auf Leben, Rechtsgarantien und die wirksame Ermittlung und Strafverfolgung anbelangt, im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Mechanismen der Vereinten Nationen und die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe sowie die mögliche Absenkung des Mindestalters für die Strafmündigkeit.
APS+-Mission in die Mongolei (März 2017)
Im Rahmen des ersten APS+-Überwachungsbesuchs wurden positive Entwicklungen in der Gesetzgebung festgestellt, darunter das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs, des überarbeiteten Gesetzes über häusliche Gewalt und des Gesetzes über die Rechte von Kindern. Die Mongolei hat mit Unterstützung eines EU-finanzierten Projekts gute Fortschritte bei der Berichterstattung für die IAO erzielt. Außerdem bemüht sich das Land um den Ausbau seiner Fähigkeit, die Handelsvorteile der APS+-Regelung voll auszuschöpfen.
APS+-Mission nach Armenien (Juni 2017)
APS+-Mission nach Sri Lanka (September 2017)
Bei der ersten Überwachungsmission in Sri Lanka nach Gewährung des APS+-Status im Mai 2017, die einen Besuch in Jaffna einschloss, wurde festgestellt, dass Sri Lanka bei der Anwendung der 27 Übereinkommen insgesamt Fortschritte macht. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung aufzuheben, gegen den anhaltenden Einsatz von Folter und das Verschwindenlassen von Personen vorzugehen, Land in ehemaligen Konfliktgebieten zurückzugeben und gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und unfaire Arbeitspraktiken zu bekämpfen.
4.3.Technische Hilfe und Entwicklungsprojekte
Während des Berichtszeitraums führten die Kommission und die IAO spezielle APS+-Projekte durch, mit denen die folgenden APS+-Länder bei der Einhaltung der IAO-Anforderungen an die Berichterstattung und die Anwendung der Übereinkommen unterstützt werden sollten: Armenien, Cabo Verde, Mongolei, Pakistan, Paraguay und die Philippinen. Diese Projekte werden in den nächsten zwei Jahren fortgesetzt.
In Armenien, Paraguay und den Philippinen ging es in erster Linie darum, die Fähigkeiten der öffentlichen Verwaltungen im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung der grundlegenden IAO-Übereinkommen zu stärken. In Cabo Verde unterstützte die IAO die lokalen Verwaltungen bei der Fertigstellung der überfälligen Berichte zur Vorlage bei der IAO. In Pakistan bestand das wichtigste Ziel darin, die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und die damit verbundene Umsetzung von Initiativen zur Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu unterstützen. In der Mongolei unterstützte die IAO nicht nur den Kapazitätsaufbau für eine fristgerechte Berichterstattung, sondern auch die Anpassung der Rechtsvorschriften an das IAO-Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen.
Wichtige Ergebnisse der EU/IAO-Projekte in den APS+-Ländern
Cabo Verde
In Cabo Verde haben die APS+-Maßnahmen der EU das Bewusstsein der dreigliedrigen Mitgliedsgruppen (Regierung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer) für die grundlegenden IAO-Übereinkommen geschärft. Vor dem Hintergrund der Bemerkungen der Überwachungsgremien der IAO brachten sie außerdem die dreiseitigen Gespräche über die Gesetzgebung voran. Darüber hinaus ist Cabo Verde nunmehr mit seinen Berichten über die Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen auf dem aktuellen Stand. Die Sozialpartner sind sich ihrer Rolle stärker bewusst geworden und besser in der Lage, auf die Bemerkungen der IAO-Überwachungsgremien zu reagieren.
Mongolei
Das EU/IAO-Projekt hat der Mongolei geholfen, bei der Einhaltung internationaler Arbeitsnormen und der Berichterstattung Verbesserungen zu erreichen. Ziel des Projekts war es, die mongolischen Übersetzungen der grundlegenden IAO-Übereinkommen zu überarbeiten und der Mongolei zu helfen, ihre Verpflichtungen besser zu verstehen. Das Projekt führte außerdem zu dreigliedrigen Konsultationen über die Überarbeitung des Arbeitsgesetzes, das nun besser an die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit angepasst ist. Ein Kurzdossier über internationale Arbeitsnormen und Handel in englischer und mongolischer Sprache und Dialoge und Workshops auf hoher Ebene ermöglichten es den Regierungsstellen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, ihr Verständnis der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu verbessern. Dank der technischen Hilfe ist die Mongolei bei ihrer Berichterstattung über internationale Arbeitsnormen nun auf dem aktuellen Stand.
Pakistan
Durch die EU-finanzierte Initiative zum Kapazitätsaufbau konnten die Arbeitsverwaltungen auf Bundes- und Provinzebene ihre Berichterstattung über die ratifizierten IAO-Übereinkommen verbessern. Die im Januar, Februar und April 2017 von der IAO durchgeführten Workshops trugen zur Vertiefung des sozialen Dialogs in den dreigliedrigen beratenden Bundes- und Provinzausschüssen bei. In den Workshops kamen Mitarbeiter der Arbeitsbehörden mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen, um ihre Kenntnisse über die wichtigsten Arbeitsnormen zu verbessern.
Im Rahmen der APS+-Maßnahmen der EU und als Reaktion auf die neu delegierten gesetzgeberischen Zuständigkeiten stellte die IAO der Regierung von Belutschistan außerdem spezifische technische Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Reihe überarbeiteter Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz bereit. Um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften besser an die Grundsätze der IAO angepasst werden, wurden Konsultationen mit den Sozialpartnern durchgeführt.
Philippinen
In den Philippinen sollte mit den APS+-Maßnahmen der EU in erster Linie ein Umfeld geschaffen werden, das dem Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen förderlich ist. Damit wurde den Empfehlungen einer IAO-Mission für direkte Kontakte im Februar 2017 gefolgt. Die APS+-Maßnahmen der EU ermöglichten Gespräche zwischen der Arbeitsverwaltung und den Sozialpartnern, deren Ergebnis eine dreigliedrige Grundsatzerklärung ist, in der sich die Parteien verpflichten, die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen tatsächlich anzuwenden und zu diesem Zweck einen nationalen Aktionsplan auszuarbeiten.
Darüber hinaus zielten die Projekte im Jahr 2017 darauf ab, lokale zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen. Zudem wurde in allen APS+-Ländern die Beteiligung der Sozialpartner am APS+ eingeführt. Im Laufe des Jahres 2017 unternahmen die Projektgruppen Informationsreisen, um die Kernfragen für ihre Projekte zu bestimmen, die zusammen mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. Während des nächsten Berichtszeitraums wird die Kommission weiterhin Möglichkeiten prüfen, wie sie die begünstigten Länder unterstützen kann, indem sie Fachwissen vermittelt, technische Hilfe leistet und spezielle Projekte für den Kapazitätsaufbau durchführt.
4.4.Diesem Bericht beigefügt: Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über APS+
Dem APS-Bericht von 2016, d. h. dem zweiten Zweijahresbericht über das APS, ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über APS+ beigefügt. Darin wird umfassend bewertet, inwieweit die einzelnen APS+-begünstigten Länder ihre APS+-Verpflichtungen in den folgenden Clustern einhalten: Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung. In dem Dokument werden die Fortschritte, Mängel, künftigen Maßnahmen und Prioritäten im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung der 27 wichtigsten Übereinkommen bewertet.
4.5.Halbzeitbewertungsbericht
Die APS-Verordnung sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat fünf Jahre nach Inkrafttreten der APS-Verordnung einen Halbzeitbewertungsbericht über die Anwendung der APS-Verordnung vorlegt. In diesem Bericht wird bewertet, ob die Ziele der APS-Verordnung erreicht werden. Die darin enthaltenen Schlussfolgerungen fließen in die Gestaltung des nächsten APS ein. Die Annahme des Berichts ist für das erste Halbjahr 2018 vorgesehen.
5.Schlussfolgerungen
Mit dem Zweijahresbericht über das APS wird die Umsetzung der derzeitigen APS-Regelung seit Beginn der Anwendung ihrer Zollpräferenzen im Januar 2014 verfolgt. In der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wird die menschenrechtliche, soziale und umweltbezogene Lage in den APS+-begünstigten Ländern dargestellt. Außerdem bietet sie der Zivilgesellschaft eine Plattform, um mit den staatlichen Stellen der begünstigten Länder in Austausch zu treten.
Während des aktuellen Überwachungszyklus wurden die APS+-begünstigten Länder aufgefordert, zunehmend Eigenverantwortung für die Anwendung der 27 Übereinkommen zu übernehmen und bei der Behandlung der Probleme, die in den Berichtsbögen aufgeführt und während der APS+-Überwachungsmissionen festgestellt wurden, einen proaktiveren Ansatz zu verfolgen.
Kirgisistan, das im Januar 2016 in das APS+ aufgenommen wurde, wird in diesem Bericht erstmalig behandelt. Sri Lanka fällt seit Mai 2017 wieder unter die APS+-Regelung, weshalb der Berichtszeitraum für dieses Land weniger als sechs Monate beträgt. In Armenien erwies sich die Überwachungsmission als wertvolle Möglichkeit zur Einbeziehung der lokalen Zivilgesellschaft. Da den Vereinten Nationen und der IAO aus Cabo Verde keine aktuellen Berichte vorliegen, war die dortige Überwachungsmission entscheidend dafür, die für die Bewertung der EU benötigten Informationen zu erfassen. Die Überwachungsmission in die Philippinen bot der EU die Gelegenheit, ihre Bedenken hinsichtlich der aktuellen Entwicklung der Menschenrechtslage zu äußern, zugleich aber auch die Fortschritte in der arbeitsrechtlichen und sozioökonomischen Politik zu würdigen. In Paraguay und Bolivien fanden offene Gespräche über das Thema Kinderarbeit statt, an denen sich alle einschlägigen Interessenträger einschließlich der IAO und UNICEF beteiligten. Über Georgien wird zum letzten Mal berichtet, da es aufgrund seines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der EU schrittweise aus der APS+-Regelung ausscheidet.
Insgesamt betrachtet wurde mit der APS+-Überwachung ein strukturierter Ansatz verfolgt und eine solide Grundlage für die Bewertung der einzelnen APS+-begünstigten Länder geschaffen, die sich auf die Erkenntnisse der Überwachungsgremien der Vereinten Nationen und der IAO sowie auf Informationen von Dritten, darunter Zivilgesellschaft, Sozialpartner, das Europäische Parlament und der Rat, stützt. Die APS+-Überwachung ist umfassend in den bilateralen Rahmen und die bilateralen Dialoge der EU, darunter die Menschenrechtsdialoge, integriert. Das APS+ hat Länder wie Pakistan, Sri Lanka, die Mongolei und Bolivien insbesondere dabei unterstützt, sich in stärkerem Maße an den Menschenrechtsdialogen mit der EU zu beteiligen. Gleichzeitig boten die Menschenrechtsdialoge eine Plattform für den Austausch über Menschenrechtsfragen, die mit der APS+-Regelung im Zusammenhang stehen. Das APS+ hat zu besseren Synergien und einer gegenseitigen Verstärkung der beiden Instrumente geführt.
Während das APS ein wichtiges Hilfsmittel zur Behandlung von Problemen in Sachen Menschen- und Arbeitnehmerrechte in den begünstigten Ländern ist, hat sich die EU auch verpflichtet, alle maßgeblichen Strategien und Instrumente zu nutzen, um diese Länder bei der Verwirklichung ihrer Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung zu unterstützen. Angesichts des Charakters dieser Herausforderungen und weil strukturelle und dauerhafte Lösungen gefunden werden müssen, erfordert die Teilnahme am APS-Schema ein kontinuierliches und langfristiges Engagement der EU und der begünstigten Länder.
Der nächste Berichtszeitraum, der sich auf die Jahre 2018 und 2019 erstreckt, wird in der ersten Jahreshälfte 2018 mit einem neuen Zweijahreszyklus von Berichtsbögen und Überwachungsmissionen eingeleitet. Bis Ende 2019 wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren dritten Zweijahresbericht über das APS vorlegen, dessen besonderer Schwerpunkt auf der Beurteilung von Trends in allen APS+-begünstigten Ländern liegen wird.
6.Im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung und der EBA-Regelung begünstigte Länder
Tabelle 1 – Im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung begünstigte Länder 2016-2017
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Im Rahmen der allgemeinen APS-Regelung begünstigte Länder während des Berichtszeitraums 2016-2017
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Änderungen am Status der begünstigten Länder während des Zeitraums 2016-2017
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1.
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Kamerun
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Am 1. Januar 2017 aus der Regelung ausgeschieden
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2.
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Cookinseln
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3.
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Côte d'Ivoire
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4.
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Fidschi
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Am 1. Januar 2017 aus der Regelung ausgeschieden
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5.
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Ghana
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6.
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Indien
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7.
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Indonesien
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8.
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Irak
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Am 1. Januar 2017 aus der Regelung ausgeschieden
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9.
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Kenia
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10.
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Marshallinseln
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Am 1. Januar 2017 aus der Regelung ausgeschieden
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11.
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Mikronesien (Föderierte Staaten von)
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12.
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Nauru
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13.
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Nigeria
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14.
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Niue
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15.
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Republik Kongo
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16.
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Sri Lanka
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Am 18. Mai 2017 mit Gewährung des APS+-Status aus der Regelung ausgeschieden
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17.
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Swasiland
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18.
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Syrien
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19.
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Tadschikistan
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20.
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Tonga
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21.
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Ukraine
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Scheidet am 1. Januar 2018 aus der Regelung aus
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22.
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Usbekistan
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23.
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Vietnam
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Tabelle 2 – APS+-begünstigte Länder 2016-2017
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APS+-begünstigte Länder während des Berichtszeitraums 2016-2017
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Änderungen am Status der APS+-begünstigten Länder während des Zeitraums 2016-2017
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1.
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Armenien
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2.
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Bolivien
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3.
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Cabo Verde
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4.
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Georgien
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Am 1. Januar 2017 aus der Regelung ausgeschieden
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5.
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Kirgisistan
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Am 27. Januar 2016 in die Regelung aufgenommen
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6.
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Mongolei
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7.
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Pakistan
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8.
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Paraguay
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9.
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Philippinen
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10.
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Sri Lanka
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Am 18. Mai 2017 in die Regelung aufgenommen
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Tabelle 3 – EBA-begünstigte Länder 2016-2017
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EBA-begünstigte Länder während des Berichtszeitraums 2016-2017
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1.
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Afghanistan
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27.
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Mauretanien
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2.
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Angola
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28.
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Malawi
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3.
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Bangladesch
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29.
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Myanmar/Birma
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4.
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Bhutan
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30.
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Mosambik
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5.
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Burkina Faso
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31.
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Nepal
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6.
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Burundi
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32.
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Niger
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7.
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Benin
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33.
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Ruanda
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8.
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Kambodscha
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34.
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Samoa
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9.
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Tschad
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35.
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Sierra Leone
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10.
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Demokratische Republik Kongo
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36.
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Senegal
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11.
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Zentralafrikanische Republik
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37.
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Salomonen
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12.
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Komoren
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38.
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Somalia
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13.
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Dschibuti
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39.
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Südsudan
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14.
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Eritrea
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40.
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Sudan
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15.
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Äthiopien
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41.
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Sao Tomé und Principe
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16.
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Gambia
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42.
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Tansania
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17.
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Guinea
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43.
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Timor-Leste
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18.
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Äquatorialguinea
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44.
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Togo
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19.
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Guinea-Bissau
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45.
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Tuvalu
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20.
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Haiti
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46.
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Uganda
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21.
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Kiribati
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47.
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Vanuatu
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22.
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Laos (Demokratische Volksrepublik)
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48.
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Jemen
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23.
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Liberia
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49.
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Sambia
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24.
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Lesotho
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25.
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Madagaskar
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26.
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Mali
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7.Tabellen mit statistischen Angaben zu Ländern, die zum 1. Dezember 2016 APS-begünstigt waren
Tabelle 4 – Wert der Präferenzeinfuhren, bezogen auf alle APS-Länder (Angaben in Tausend EUR)
Tabelle 5 – Wert der Präferenzeinfuhren in die EU, aufgeschlüsselt nach Land, das unter die allgemeine APS-Regelung fällt (Angaben in Tausend EUR)
Tabelle 6 – Wert der Präferenzeinfuhren in die EU, aufgeschlüsselt nach Land, das unter die EBA-Regelung fällt (Angaben in Tausend EUR)*