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Document C2015/366/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GP/DSI/ReferNet_FPA/002/15 — ReferNet — Europäisches Informationsnetzwerk zur Berufsbildung des Cedefop

OJ C 366, 5.11.2015, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/8


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GP/DSI/ReferNet_FPA/002/15

ReferNet — Europäisches Informationsnetzwerk zur Berufsbildung des Cedefop

(2015/C 366/06)

1.   Ziele und Beschreibung

Im Rahmen des Vorhabens, ein Europäisches Netzwerk für Berufsbildung — das ReferNet — zu errichten, soll mithilfe dieser Aufforderung jeweils ein Antragsteller von Finnland, Griechenland, Malta, Ungarn und Island ausgewählt werden, mit dem das Cedefop einen Partnerschaftsrahmenvertrag über eine Laufzeit von vier Jahren abschließen wird; darüber hinaus soll mit jedem ausgewählten Antragsteller eine spezielle Finanzhilfevereinbarung für den 2016 durchzuführenden Jahresarbeitsplan getroffen werden.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) ist eine Agentur der Europäischen Union (EU), die 1975 gegründet wurde und seit 1995 ihren Sitz in Griechenland hat. Das Zentrum wird als maßgebliche Quelle für Informationen und Fachwissen bezüglich Berufsbildung, Kompetenzen und Qualifikationen anerkannt. Seine Aufgabe ist es, die Entwicklung der europäischen Politik im Bereich der Berufsbildung zu unterstützen und zu deren Umsetzung beizutragen.

ReferNet ist das Europäische Informationsnetzwerk zur Berufsbildung des Cedefop. Es hat den Auftrag, das Cedefop zu unterstützen, indem es Berichte über nationale Systeme und politische Entwicklungen im Bereich der Berufsbildung erstellt und die Außenwirkung der Berufsbildung und der Dienstleistungen des Cedefop erhöht. Das Netzwerk setzt sich aus 30 Mitgliedern — den nationalen ReferNet-Partnern in den EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen — zusammen. Bei den nationalen ReferNet-Partnern handelt es sich um bedeutende Einrichtungen, die in dem Land, das sie vertreten, auf dem Gebiet der Berufsbildung oder der Arbeitsmarktpolitik tätig sind.

Die Partnerschaftsrahmenverträge werden mithilfe von speziellen jährlichen Finanzhilfevereinbarungen umgesetzt. Daher müssen Antragsteller nicht nur einen Vorschlag für den vierjährigen Partnerschaftsrahmenvertrag einreichen (der ggf. zur Unterzeichnung eines Partnerschaftsrahmenvertrags für den Zeitraum 2016-2019 führt), sondern auch den Finanzhilfeantrag für die Aktivitäten im Jahr 2016 stellen (der ggf. zur Unterzeichnung der speziellen Finanzhilfevereinbarung für das Jahr 2016 führt). Der Antragsteller muss den Nachweis erbringen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten zur Durchführung sämtlicher in dem Vierjahreszeitraum vorgesehener Aktivitäten verfügt, und eine angemessene Kofinanzierung für die Durchführung der erforderlichen Aufgaben sicherstellen.

2.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

Die voraussichtlich für die vierjährige Laufzeit der Partnerschaftsrahmenverträge verfügbaren Mittel belaufen sich, vorbehaltlich der jährlichen Entscheidungen der Haushaltsbehörde, auf 4 000 000 EUR.

Die den 30 Partnern (aus den 28 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) zur Verfügung stehenden Gesamtmittel für den Jahresarbeitsplan 2016 (Projektdauer: 12 Monate) betragen 980 000 EUR.

Die Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes und wird für die Durchführung eines Jahresarbeitsplans gewährt. Bei der Verteilung der verfügbaren Gesamtmittel für den Jahresarbeitsplan 2016 werden abhängig von der Bevölkerungsgröße drei Ländergruppen berücksichtigt:

—   Ländergruppe 1: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowenien, Zypern und Island. Höchstbetrag der Finanzhilfe: 23 615 EUR.

—   Ländergruppe 2: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Norwegen. Höchstbetrag der Finanzhilfe: 33 625 EUR.

—   Ländergruppe 3: Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien und Vereinigtes Königreich. Höchstbetrag der Finanzhilfe: 43 620 EUR.

Die Finanzhilfe der Union ist ein finanzieller Beitrag zu den Kosten, die der Begünstigte (und/oder die Mitbegünstigten) zu tragen haben. Dieser muss durch einen eigenen finanziellen Beitrag und/oder lokale, regionale, nationale und/oder private Zuschüsse ergänzt werden. Der finanzielle Beitrag der Union beträgt maximal 70 % der gesamten förderfähigen Kosten.

Das Cedefop behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

3.   Förderfähigkeitskriterien

Um als förderfähig zu gelten, muss der Antragsteller:

a)

eine öffentliche oder private Einrichtung mit eigener Rechtsform und Rechtspersönlichkeit sein (natürliche Personen bzw. Einzelpersonen sind nicht förderfähig);

b)

seinen Sitz in einem Land haben, für das die Finanzhilfe beantragt wird, d. h. in einem der folgenden Länder:

Finnland, Griechenland, Malta, Ungarn und Island.

4.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Anträge für den Partnerschaftsrahmenvertrag UND dem 2016 Arbeitsplan sind bis spätestens 2. Dezember 2015 einzureichen.

5.   Weitere Informationen

Ausführliche Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das Antragsformular und die zugehörigen Anhänge sind ab dem 4. November 2015 auf der Website des Cedefop unter folgender Adresse verfügbar:

http://www.cedefop.europa.eu/de/about-cedefop/public-procurement

Die Anträge müssen den im Volltext der Aufforderung angegebenen Vorgaben entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen offiziellen Formularen eingereicht werden.

Die Bewertung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung.

Alle eingereichten Anträge werden von einem Expertenausschuss hinsichtlich der im Volltext der Aufforderung angegebenen Kriterien für Förderfähigkeit, Ausschluss, Auswahl und Vergabe bewertet.


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