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Document C2008/014/14

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4961 — Cookson/Foseco) Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 14, 19.1.2008, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 14/37


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4961 — Cookson/Foseco)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 14/14)

1.

Am 15. Januar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cookson plc („Cookson“, Vereinigtes Koenigreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Foseco plc („Foseco“, Vereinigtes Koenigreich) durch: ein öffentliches Übernahmeangebot vom 11. Oktober 2007.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Cookson: Cookson ist ein weltweit agierendes Unternehmen, das seine Schwerpunkte in den Bereichen Keramiken, Elektronik und Edelmetallen hat. Innerhalb des Keramikbereichs liefert Cookson vornehmlich hitzebeständige Keramiken an verschiedene Industrien (u. a. die Eisen- und Stahlverarbeitende Industrie) sowie technische Keramiken, insb. Filter für die Glass-, Solar- und Gießereiindustrie,

Foseco: Foseco ist in erster Linie ein Anbieter Verbrauchsgütern (u. a. Filter), die in Gießereien genutzt werden, sowie von hitzebeständigen Keramiken für die Eisen- und Stahlverarbeitende Industrie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4961 — Cookson/Foseco, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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